Heine
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Das Budgetrecht (die Etathoheit), also die zuweilen auch als Königsrecht bezeichnete Zuständigkeit für die Haushaltsplanung und damit finanzpolitische Zielsetzung, liegt beim Gemeinderat. Der Gesetzgeber hat dem Beschluss über den Haushalt der Gemeinde wegen seiner Bedeutung Ortsrechtsqualität beigemessen (Beschluss über die Haushaltssatzung). Die Haushaltssatzung enthält neben der Festsetzung des Haushaltplans die Festsetzung des Höchstbetrags der Kassenkredite, der Kreditaufnahmen, der Steuersätze usw. Sie tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr.
Die Gemeinden stellen sämtliche Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan dar. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft. In ihm wird festgelegt, welche Aufgaben zu welchen Kosten erfüllt werden.
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