Aus der Arbeit des Gemeinderats


Zum Nachlesen finden Sie nachfolgend die Sitzungsberichte vergangener Gemeinderatssitzungen.

Alle Infomationen zum Aitracher Gemeinderat finden Sie hier.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2024

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Zu dem Bauantrag der BayWa r.e. für den Neubau der großflächigen Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße begrüßte die Verwaltung Herrn Kempf als Vertreter der BayWA. Der Bauantrag sieht die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Flst. 135/1 in Mooshausen mit ca. 8,2 Megawattpeak Leistung sowie Nebenanlagen auf einer Fläche von ca. 10 ha vor. Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“, zu dem umfangreiche Informationsveranstaltungen durchgeführt wurden. Geplant ist die Baustelle im Herbst 2025 einzurichten, so dass nach Herstellung des Netzanschlusses der Park im Sommer 2026 in Betrieb gehen kann. Ab Inbetriebnahme hat die BayWA angeboten die Gemeinde gemäß § 6 EEG mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Auch die Bürgerbeteiligung wurde anhand eines anderen Photovoltaikparks dargestellt. Diese Themen werden zur Inbetriebnahme des Parks wieder aufgegriffen. Da der Bauantrag dem Bebauungsplan entspricht, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.

Als weiteres lag ein Bauantrag für die Herstellung eines Lagerplatzes auf den Flst. 1349 und 1349/2 durch die Klaus Multiparking GmbH vor. Auf Grund von Änderungen im Produktionsablauf ist es notwendig Teile des angelieferten Rohmaterials näher am Bereich der Warenannahme im Außenbereich zwischenzulagern. Der Außenlagerplatz soll außerdem dafür genutzt werden auch größere Materialmengen auf Lager zu legen, um unabhängiger von Preisschwankungen zu sein. Da das Bauvorhaben dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen – Erweiterung West“ entspricht, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.

Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller (insbesondere Tannheim-Oyhof) – Beteiligung der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat in öffentlicher Sitzung am 2. Juli 2024 den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung des Kapitels „Windkraft“ des Regionalplans Donau-Iller beraten und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Alle Unterlagen stehen digital zum Download auf der Webseite unter https://www.rvdi.de/regionalplan/beteiligungsverfahren zur Verfügung. Zur verstärkten Einbeziehung der Öffentlichkeit werden zudem Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit durchgeführt. Den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben eine Stellungnahme bis 10. November 2024 abzugeben.

Die Gemeinde als Trägerin öffentlicher Belange hat sich auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken und insoweit durch geeignete Stellungnahmen (fachkundige, argumentative Informationen) den Planungsprozess zu unterstützen. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinde nicht rechtswirksam die privaten Interessen vertreten kann, sondern nur eigene schutzwürdige Belange geltend machen kann. Dies sind neben dem einfachgesetzlichen Eigentum insbesondere Belange, die dem Schutzbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, z.B. die Planungshoheit, zuzuordnen sind.

Auf den Nachbargemarkungen sind die Vorranggebiete Rot an der Rot-Buchwald, Tannheim-Oyhof und Memmingen-Buxheim enthalten.

Lageplan

Auf Grund der Nähe zu Mooshausen bezog der Gemeinderat lediglich Stellung zur Ausweisung des Vorranggebietes Tannheim-Oyhof. Darin fordert die Gemeinde eine Verlegung des Vorranggebietes um mindestens 300 m nach Norden, um der Planungshoheit der Gemeinde ausreichend Raum zu geben. Der Kriterienkatalog für die Vorranggebiete Windenergie des Regionalverbandes Donau-Iller beinhaltet zu Wohnbauflächen einen Vorsorgeabstand von 800 m und zu Gehöften oder Siedlungssplitter (landwirtsch., gewerbl. Prägung) mit Wohnnutzung 500 m. Genau diese Abstände wurden gegenüber dem nördlichen Ortsrand Mooshausen und der Einzelhofstelle in der Riedhofstraße angewandt. Auch wenn der Flächennutzungsplan aktuell keine Erweiterung des Ortes Mooshausen Richtung Norden ausweist, wird die Planungshoheit der Gemeinde dahingehend wesentlich eingeschränkt, dass eine zukünftige wohnbauliche Entwicklung des Ortes Mooshausen in nördlicher Richtung durch die Festlegung des Vorranggebietes ausgeschlossen ist. Hierbei hat der Gemeinderat den Regionalverband Donau-Iller auch gebeten bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben südwestlich von Mooshausen das Vorranggebiet 436-026 ausgewiesen hat.

Lageplan
Derzeit werden die Angebote für den Umbau der alten Schule Mooshausen eingeholt, so dass die Baumaßnahme im Herbst beginnen kann.

Der Gemeinde ist bewusst, dass die Vorgabe der beiden Regionalverbände eingehalten ist, dass in einem Abstand von 2,5 Kilometer ein Winkel von zweimal 60 Grad gegenüberliegend freigehalten wird. Die Gemeinde hofft aber, dass dies trotzdem im Rahmen der Abwägung berücksichtigt wird und die Verschiebung des Vorranggebietes erfolgt. Dabei war dem Gemeinderat natürlich bewusst, dass die konkreten Standorte für Windenergieanlagen erst in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren festgelegt werden. Das Haus Schaesberg als Flächeneigentümer kann sich die Nutzung des Vorranggebietes für Windenergie vorstellen und hat die Firma Caeli Wind mit der Entwicklung beauftragt. Am 8. Oktober fand dazu eine Informationsveranstaltung in Tannheim statt, an der der Großteil der Gemeinderäte teilgenommen hat.

Unter Abwägung aller Aspekte beschloss der Gemeinderat die Forderung an den Regionalverband Donau-Iller das Vorranggebiet mindestens 300 m nach Norden zu verschieben mit den vorgenannten Begründungen.

Bericht der Kinder- und Jugendbeauftragten/Schulsozialarbeiterin und aus der Schulkindbetreuung

Die Verwaltung begrüßte Frau Blank als Kinder- und Jugendbeauftragte/Schulsozialarbeiterin und Herrn Droth als Leiter der Schulkindbetreuung. Beide sind bei der Stiftung St. Anna in Leutkirch angestellt, mit der die Gemeinde seit vielen Jahren für diese Bereiche kooperiert.

Frau Blank erläuterte dem Gremium, dass sie im Rahmen der Schulsozialarbeit sowohl Einzelfallhilfe leistet als auch soziale Gruppenarbeit anbietet. In der Einzelfallhilfe werden Themen wie Schwierigkeiten in der Familie (Trennung, usw.), Schwierigkeiten sich in die Gemeinschaft einzufinden, fehlende soziale Kompetenzen, usw. behandelt. Das Gremium zeigte sich überrascht, wie viele Beratungstermine in diesem Bereich stattfinden. Im Bereich der sozialen Gruppenarbeit gibt es Angebote wie Medienprojekte, gewaltfreie Kommunikation, präventive Klassenprojekte, usw. Auch gibt es an der Schule offene Angebote wie Garten-AG, Engelsbackstube, usw.

In der offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt es als regelmäßiges Angebot den offenen Jugendraum, der sehr gut angenommen wird und in den nun auch Jugendliche kommen, die nicht mehr am Ort zur Schule gehen. Daneben gibt es Projekte wie den Graffiti-Workshop an der Skate-Anlage, Koch- und Kinoabende, eine Erstwahlparty wurde veranstaltet, usw. Des Weiteren gibt es die Gruppe „MitAinander“, eine Inklusionsgruppe für Kinder mit und ohne Behinderung ab 6 Jahren und der Kindertreff für Kinder von der 1.-4. Klasse. Da dieser so begehrt ist, müssen nun schon verschiedene Gruppen gebildet werden.

Herr Droth stellte als neuer Leiter der Schulkindbetreuung sich und sein Team vor. Die Schulkindbetreuung bietet sowohl Kernzeit- wie Nachmittagsbetreuung und auch Ferienbetreuung. Im Jahreskreis werden verschiedene Spiel- und Bastelangebote gemacht und auch Aktionen wie Theaterspaß, Fasnetsparty, usw. Derzeit werden 67 Kinder betreut, so dass aktuell noch 8 Plätze frei sind. Allerdings sieht man an der Entwicklung, dass ab Klasse 1 immer mehr Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen und dann auch in den Klassen 3 und 4 weniger Kinder aus der Betreuung ausscheiden. An manchen Tagen werden dadurch 40 bis 58 Kinder gleichzeitig betreut. Im kommenden Schuljahr wird mit insgesamt 75-80 Kindern gerechnet, so dass auf lange Sicht ein weiterer Raum für die Schulkindbetreuung benötigt wird.

Das Gremium nahm die Berichte zur Kenntnis und bedankte sich für die tollen Angebote, die sowohl von der Anzahl wie von der Qualität auf einem hohen Niveau sind. Auf Grund der schnellen Entwicklungen in diesen Bereichen war es auch der Wunsch, dass weiterhin zumindest jährliche Berichte im Gremium stattfinden.

Erweiterung des Kindergartens St. Bernhard und der Schulkindbetreuung – Vergabe der Planungsaufträge

Auf Grund der rasanten Entwicklung im Bereich der Kinderbetreuung und der erst vor drei Jahren erfolgen Inbetriebnahme der neuen Räumlichkeiten des Kindergartens St. Bernhard sowie dem erst vor zwei Jahren im Rahmen des Schulfestes eingeweihten neuen Raumkonzepts der Grundschule mit Schulkindbetreuung war es der Verwaltung wichtig auf diesen Prozess, der im Jahre 2017 begonnen hatte, kurz zurückzublicken.

Im Jahr 2021 zog der Kindergarten St. Bernhard mit einer Krippengruppe in die neuen Räumlichkeiten. Im Jahr 2022 ging dann die altersgemischte Gruppe für Kinder von 2-4 Jahren in Betrieb. Diese Gruppe wird seit Beginn des Kindergartenjahrs 2024 auf Grund des nochmals gestiegenen Bedarfs als reine Krippengruppe geführt und die Betreuung der Kinder ab 3 Jahren übernimmt der Kindergarten Arche Noah. Der Kindergarten St. Bernhard kann 20 Kleinkinder aufnehmen. Bereits zur Kindergartenanmeldung lagen aber 25 Anmeldungen vor. In der Kirchengemeinderatssitzung am 04.06.2024 wurde zwischen der katholischen Kirchengemeinde Aitrach und der Gemeinde grundsätzlich die Erweiterung des Kindergartens St. Bernhard um eine Gruppe vereinbart. Der Kindergarten Arche Noah arbeitet ebenfalls an der Maximalauslastung. Der Gemeinderat hat deshalb mit dem Kindergartenbedarfsplan 2024/2025 die Einrichtung eines Waldkindergartens gemeinsam mit dem DRK-Kreisverband beschlossen. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser im Frühjahr starten kann, die Stellenausschreibungen laufen auf 01.02.2025. Auch im Kindergarten Arche Noah stehen große Investitionen mit der kompletten Erneuerung des Außenbereichs im Frühjahr an und auf Grund der geänderten Anforderungen soll ein neuer Essensbereich entstehen und der Personalbereich erweitert werden.

In der Schulkindbetreuung ist die Entwicklung noch viel rasanter. Bis Ende des Jahres 2019 wurde die Schulkindbetreuung im Kindergarten Arche Noah angeboten, da bis dahin nur Anmeldungen im unteren einstelligen Bereich vorlagen. Seither hat sich die Inanspruchnahme wie ausgeführt rasant auf aktuell 68 Schulkinder entwickelt. Durch die volle Zweizügigkeit der Grundschule ab diesem Schuljahr kommt erschwerend hinzu, dass das zusätzlich genutzte Klassenzimmer unter der Schulkindbetreuung entfällt. In guter Zusammenarbeit mit der Grundschule können andere Schulräumlichkeiten mit genutzt werden, aber auf Grund des kommenden Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung auch in der Grundschule wird mit einer weiteren Steigerung der Inanspruchnahme gerechnet, so dass Handlungsbedarf besteht.

Die Verwaltung bedankte sich, dass ihre Partner bei der Kinderbetreuung, die katholische Kirchengemeinde Aitrach bei den Kindergärten und die Stiftung St. Anna bei der Schulkindbetreuung, diese schnellen Entwicklungen mitgestalten. Das gute Miteinander zeigte auch, dass Frau Kindergartenleiterin Wimhofer, Frau Kita-Managerin Schmitt und der Leiter der Schulkindbetreuung, Herr Droth, sowie Frau Rektorin Pritzl in der Sitzung für Fragen des Gremiums zur Verfügung standen.

Herr Architekt Waizenegger von der Bürogemeinschaft „roterpunkt architekten“, der bereits das neue Raumkonzept für die Grundschule und den Kindergarten St. Bernhard umgesetzt hat, hat auf Grund seiner Vorkenntnis einen Entwurf zur Erweiterung des Kindergartens St. Bernhard und des Schulgebäudes in zweigeschossiger Bauweise erarbeitet.

Plan

Der auf Richtwerten ermittelte grobe Kostenrahmen beläuft sich auf ca. 1,7 Mio. Für die Maßnahme soll im Rahmen des Nachtragshaushaltes im kommenden Jahr eine erste Rate von 450.000 € bereitgestellt werden. Die Zielvorstellung ist es auf Grundlage der gemeinsam entwickelten Planungen noch in diesem Jahr die zur Finanzierung notwendigen Zuschussanträge zu stellen. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 sind für die geplanten Maßnahmen an den Kindergärten St. Bernhard, Arche Noah und der Schulkindbetreuung derzeit 2,6 Mio. und im Gegenzug Zuschüsse von 480.000 € eingestellt. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist nach derzeitiger Einschätzung ausreichend. Die Gemeinde muss auf Grundlage der Entscheidungen über ihre Förderanträge zum gegebenen Zeitpunkt über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Gemeinderat beurteilte die Planung als sehr effizient, da diese lediglich die notwendige Fläche ergänzt und ermöglicht die Einrichtungen im Bestand vollumfänglich mit zu nutzen.

Beim Honorarangebot der Bürogemeinschaft „roterpunkt architekten“, Leutkirch, entfällt auf Grund der Vorkenntnis die Grundlagenermittlung und die Vorplanung wurde reduziert. Ansonsten basiert es auf der gleichen Honorarzone wie das Vorgängerprojekt. Auch das Honorarangebot vom Ing.-Büro Mathias Wolf, Leutkirch, für die Gewerke Sanitär, Heizung und Lüftung wurde wieder in der gleichen Honorarzone angeboten. Das Honorarangebot für die Tragwerksplanung der H2Quadarat GmbH ist in der untersten Honorarzone 1, Basissatz, erfolgt.

Der Gemeinderat beauftragte die Planungsbüros auf Grundlage der Honorarangebote und beauftragte die Verwaltung gemeinsam mit der Bürogemeinschaft „roterpunkt architekten“ die Planung mit den Beteiligten weiterzuentwickeln, so dass die Zuschussanträge eingereicht werden können. Der Gemeinderat hofft auf ein zügiges Verfahren, so dass mit der rasanten Entwicklung in der Kinderbetreuung Schritt gehalten werden kann.

Anpassung des Kindergartenvertrages für die Kindergärten Arche Noah und St. Bernhard

Für die weitere Entwicklung des Kindergarten St. Bernhard mit einer weiteren Gruppe ist auch die Anpassung des bestehenden Kindergartenvertrages erforderlich. Der Vertrag ändert sich gegenüber dem bisherigen neben diesem Punkt nur in der prozentualen Beteiligung am Abmangel der katholischen Kirchengemeinde Aitrach, der auf 3 % reduziert wird. Dies liegt einerseits daran, dass sich die Kirchengemeinde im Verhältnis zur Katholikenanzahl mit dann 8 Kindergartengruppen überproportional in der Kinderbetreuung engagiert und die Kosten für weitere Gruppen zu 100 % durch die Gemeinde getragen werden müssen. Des Weiteren erläuterte Frau Schmitt, dass die Kirchensteuereinnahmen rückläufig sind und die Vorgabe der Diözese besteht, dass nur ein gewisser Anteil der Kirchensteuereinnahmen für den Kindergartenbereich eingesetzt werden darf. Beide Seiten freuen sich aber, dass die gute Zusammenarbeit fortgesetzt und eben mit einer weiteren Gruppe erweitert wird. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten der Leitungsfreistellung der Kindergartenleiterin soweit durch die Gemeinde zu 100% zu tragen sind, wie sie hierfür Landeszuschüsse bekommt.

Der Gemeinderat stimmte der Anpassung des Kindergartenvertrages zu, so dass auch die vertraglichen Voraussetzungen für die zukünftige Zusammenarbeit gegeben sind.

Einschaltzeiten Straßenbeleuchtung

Der Gemeinderat hatte auf Grund der Energiekrise und damit einhergehenden Energieknappheit sowie hohen Preisen im September 2022 beschlossen die Einschaltzeiten der Straßenbeleuchtung zu verkürzen. Der Verbrauch konnte dadurch auch um einige tausend kwH gesenkt werden. Nachdem sich die Aufwendungen für den Bezug von Strom wieder reduziert haben, nachdem die Gemeinde über eine zentrale Beschaffungsstelle Strom zu aktuellen Marktpreisen einkauft und auch die gesamte Straßenbeleuchtung überwiegend auf LED umgestellt ist, hat der Gemeinderat beschlossen wieder die alten Einschaltzeiten von So-Do bis 23 Uhr und am Fr/Sa bis 24 Uhr einzuführen.

Ansprechpartnerin

Bekanntgaben und Verschiedenes

Unterstützung des Projektes „wellcome“

Das Projekt „wellcome“ unterstützt Eltern im ersten Lebensjahr nach der Geburt ihres Kindes. Die Unterstützung wird durch Ehrenamtliche geleistet, so dass die Eltern einmal Zeit haben andere Termine wahrzunehmen, usw. Die Gemeinde hat das Projekt in den vergangenen Jahren immer wieder mit kleineren Beträgen unterstützt, da auch Eltern aus Aitrach das Angebot in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat beschloss wiederum eine Unterstützung von 300 €.

Informationen zu der Hilfe finden Sie unter www.wellcome-online.de oder Sie setzen sich mit der Ansprechpartnerin vor Ort in Verbindung:

Lageplan
Lageplan des geplanten Gebietes für die Erweiterung des Betonwerkes

Erweiterung des Betonwerkes im Gewerbegebiet An der Chaussee

Die Verwaltung gab bekannt, dass das Betonwerk im Gewerbegebiet An der Chaussee beabsichtigt zu erweitern. Hierfür soll in der nächsten Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach am 21. November der Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gefasst werden. Natürlich bleibt es dann die Aufgabe des Gemeinderates über die Aufstellung des dafür erforderlichen Bebauungsplanes und die dafür erforderlichen Festsetzungen zum Immissionsschutz, naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, usw. zu entscheiden.

Bundesprogramm „Demokratie leben!“

In den vergangenen Jahren konnten viele „kleine“ Projekt aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt werden, vor allem in der Jugendarbeit, aber auch z.B. der Treff des TSV, Alpaka-Wanderungen mit Kindern, usw. Daher hatte sich auch die Partnerschaft für Demokratie Leutkirch-Aichstetten-Aitrach für einen weiteren Förderzeitraum beworben. Leider ist nun die Mitteilung der Förderstelle eingegangen, dass auf Grund der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht alle Anträge bewilligt werden können und der Antrag nicht berücksichtigt werden kann. Es ist daher keine Förderung aus dem Programm mehr möglich.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2024

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Das bestehende Wohnhaus Furtweg 7 soll mit einem Anbau erweitert werden. Der Anbau fügt sich nach Ansicht des Gemeinderates in die Umgebungsbebauung ein, so dass er auch sein Einvernehmen erteilte. Zudem wurde vom Bauherren für das Vorhaben ein Antrag auf Förderung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gestellt. Das Land fördert mit dem ELR unter anderem Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung). Der Antrag muss von der Gemeinde unterstützt werden, was der Gemeinderat beschloss. Auf die Förderung besteht aber kein Rechtsanspruch, sondern es ist ein Wettbewerb der Maßnahmen, so dass die Erfolgschancen nicht abgeschätzt werden können, da vorrangig Maßnahmen im Bereich der Umnutzung von bestehender Bausubstanz zu Wohnzwecken gefördert werden.

Als zweites Baugesuch wurde der Anbau eines Wintergartens und eines Carports auf dem Grundstück Am Wirthsfeld 17 behandelt. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes bis auf eine geringe Überschreitung der Baugrenze durch den Carport. Da es sich nicht um den Kreuzungsbereich handelt, sah der Gemeinderat kein Problem und stimmte der Befreiung zu.

Zuletzt wurde der Bauantrag für die Errichtung eines Flurförderbandes sowie eines Silos auf dem Grundstück An der Chaussee 14 behandelt. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem geplanten weiteren Kiesabbau Richtung Aichstetten, ist aber ein eigenes baurechtliches Verfahren. Das Förderband soll vom Abbaugebiet Klausenstich bis ins Kieswerk zu dem neuen Silo führen, wo das Kies wie bisher weiterverarbeitet wird. Dadurch soll im Vergleich zum Transport mit Lastern ein effizienterer und schonenderer Transport erreicht werden. Das Band weist auch eine Durchfahrt für die dort ansässige Landwirtschaft auf. In dem Bereich des Bandes befindet sich eine gemeindliche Wasserleitung, die es zu berücksichtigen und zu schützen gilt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung hierzu gemeinsam mit den Stadtwerken Memmingen als technischer Betriebsführer der Wasserversorgung ein Konzept zum Schutz der Leitung zu erarbeiten. Die notwendigen Kosten der Schutzmaßnahmen sind durch den Bauherren zu tragen. Der Gemeinderat erteilte daraufhin sein Einvernehmen zu dem Bauantrag. Die Verwaltung stellte dar, dass sie davon ausgeht, dass in der Sitzung im Oktober oder November auch der Antrag auf Kiesabbau behandelt werden kann.

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Neue-Welt-Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Aufhebungsvertrag des Wegenutzungsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung mit der VR-Memmingen Energie GmbH

Für das Neubaugebiet „Neue-Welt-Straße“ hat die VR-Bank Memmingen von Anfang an eine Nahwärmeversorgung eingeplant. Auf Grund der damaligen Förderauflagen des Landes hat sich die Planung ergeben, dass ein BHKW zur gleichzeitigen Wärme- und Stromproduktion erstellt wurde. Das Wohngebiet wurde damit zu einem sogenannten Arealnetz und nicht wie ansonsten im Gemeindegebiet durch die Netze BW betrieben, sondern die Grundsatzidee war den vor Ort produzierten Strom auch vor Ort zu verbrauchen und nicht in das allgemeine Stromnetz einzuspeisen. Im Betrieb haben sich sowohl regulatorische wie technische Herausforderungen gezeigt. Insbesondere im Hinblick auf die Einspeisung der privaten Photovoltaikanlagen, da der Netzbetreiber das Areal insgesamt betrachten muss und im Areal insgesamt die für „einen“ Anschluss zulässige Leistung überschritten wurde. Des Weiteren muss der Zugriff durch den Netzbetreiber auf die einzelnen Anlagen gewährt werden können. Als zweite Problematik stellte sich der zumindest sehr schwierige Wechsel zu einem anderen Anbieter heraus. Die VR-Memmingen Energie GmbH hat daher zum 1. September das Netz an die Netze BW übergeben. Die Netze BW hat mit der Gemeinde einen Konzessionsvertrag, in den auch dieses Netz übergeht, allerdings muss der Wegenutzungsvertrag mit der VR-Memmingen Energie GmbH aufgelöst und die Konzessionsabgabe, die die Netze BW in gleicher Weise entrichten muss, abgerechnet werden. Hierzu beschloss der Gemeinderat den dementsprechenden Aufhebungsvertrag.

Breitbandausbau in der Gemeinde Aitrach – Stand des Ausbaukonzeptes nach Bundesförderung (Treherz mit Außenbereichen, Pfänders, Am Wehr, Burghalde Ferthofer Weg, Furtweg, Leutkircher Straße, Memminger Straße, Flößerstraße, Untermuken, Obermuken, Stibi, Oberhausen)

Die Botschaft der Verwaltung war, dass der Breitbandausbau im Gemeindegebiet weitergeht. Nachdem in den vergangenen Jahren der Breitbandausbau in Aitrach und Mooshausen und in den Gewerbegebieten vorangetrieben wurde, kommen nun Dank der zugesagten Bundes- und Landesförderung die Außenbereiche dran, in denen gleich bis in die Häuser Glasfaser verlegt wird. Der Zuschuss betriff Anschlüsse mit einer Downloadrate von unter 30 Mbit/s und beträgt vom Bund 50% und vom Land 40%, Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat auf Grundlage der Förderbescheide den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg beauftragt die Ausschreibung für die ca. 250 Hausanschlüsse vorzunehmen und die Verwaltung die Hausanschlussverträge und die Grundstücksnutzungsverträge abzuschließen.

Auf Grund der hohen Auftragssumme mussten die Arbeiten europaweit ausgeschrieben werden. Auf die Ausschreibung sind 10 Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Max Wild GmbH, Berkheim-Illerbachen, zu einem Angebotspreis von 4.253.560,16 € abgegeben.

Der Bau soll Mitte November bis Anfang Dezember starten und gemäß Zeitplan bis Ende April 2026 abgeschlossen werden. Im Anschluss wird das passive Netz der NetCOM übergeben, die dieses mit der aktiven Technik ausstattet und in Betrieb nimmt, womit nicht vor Ende 2026 zu rechnen ist.

Erweiterung des Feuerwehrhauses – Vergabe der Erneuerung der Heizung

Der Gemeinderat hat im Oktober letzten Jahres die Erweiterung des Feuerwehrhauses beschlossen. Die Planung zum Austausch der Gasheizung sollte dabei vorgezogen werden, da diese nur noch eingeschränkt funktionstüchtig ist. Die Erneuerung der Heizung wurde beschränkt ausgeschrieben, woraufhin ein Angebot der Firma Reisacher GmbH, Aitrach, mit 30.908,79 € eingegangen ist. Das beauftragte Ingenieurbüro Wolf aus Leutkirch erachtet dieses Angebot aufgrund der hohen Auslastung in der gesamten Branche als gut und hat die Beauftragung empfohlen. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt und hat den Auftrag vergeben.

Schulgebäude Mooshausen – Umbau des „alten“ Schulgebäudes mit einem Gemeinschaftsraum – Bekanntgabe der Vergaben durch Vergabeermächtigung und Vergabe der Küchenzeile, des Eingangstürelements und der Innentürelemente

Damit das Bauvorhaben vorwärts kommt, hat der Gemeinderat noch bereits im Juli die Vergabe der Heizungs- und Sanitärarbeiten an die Fa. Reisacher, Aitrach, zu einer Angebotssummer von brutto 29.097,36 € beschlossen und die Verwaltung beauftragt die restlichen ausgeschriebenen Arbeiten zu vergeben.

Die Verwaltung unterrichtete den Gemeinderat nun über die vorgenommenen Vergaben. Die Elektroinstallationen wurden an die Firma Elektro Gallasch, Aitrach, zu 38.653,93 € vergeben. Das Vordach an die Zimmerei Kolb, Memmingen, zu 11.941,65 €. Der Trockenbau an die Firma KR Zimmerei, Aitrach, zu 34.022,19 €.

Des Weiteren wurden noch weitere notwendige Angebote eingeholt, über deren Vergabe der Gemeinderat entschied. Die Küchenzeile wurde an die Firma Allgäuer Küchenstudio, Aichstetten, zu 4.719,44 € vergeben. Das Eingangstürelement wurde an die Firma Bacher, Mengen, zu 4.975,00 € vergeben. Die Firma Lemmer, Aitrach, erhielt den Auftrag für die Innentürelemente zu 17.669,12 €.

Der Gemeinderat freute sich, dass der geplante Kostenrahmen damit eingehalten werden kann und die Baustelle gut läuft.

Vergabe der Kanaluntersuchung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung 2024

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Verwaltung Frau Apelt-Umbreit vom beauftragten Ingenieurbüro AGP, Bad Waldsee.

Frau Apelt-Umbreit stellte die rechtlichen Grundlagen für die Eigenkontrollverordnung der Kanäle dar, betonte aber, dass die Kanaluntersuchungen auch im eigenen Interesse der Gemeinde stattfinden. Die Kanäle sind große kommunale Vermögensanlagen, deren Wert zu erhalten ist und Folgeschäden vermieden werden sollten. Auch die Umwelt wird durch intakte Kanäle geschützt. Die Gesamtlänge des Entwässerungsnetzes der Gemeinde Aitrach beträgt beeindruckende 25,8 km, wobei in diesem Jahr 6,2 km an der Reihe für die Befahrung sind. Gleichzeitig mit der Befahrung erfolgt zuvor natürlich eine Reinigung der Kanäle, so dass auch der störungsfreie Abfluss wieder gewährleistet ist.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma MALE Kanaltechnik, Leutkirch, mit 40.037,55 € abgegeben. Das das Angebot innerhalb des erwarteten Kostenrahmens liegt, vergab der Gemeinderat den Auftrag entsprechend.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Das Sand- und Kieswerk Aitrach hat den von der Feuerwehr für die Sandsäcke benötigten Sand bei dem Hochwasserereignis mit einem Wert von 703,35 € gespendet. Des Weiteren hat der von der Kreissparkasse getragene Verein zur Erhaltung sakraler Kulturgüter 750,00 € für die Restaurierung des Feldkreuzes im Storchengässle gespendet.

Herzlichen Dank an die Spender!

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes

Die Verwaltung gab bekannt, dass die DB ohne vorherige Ankündigung den bisherigen Zugangsweg mit einer Beleuchtung ausgestattet hat. Daher musste die Planung der Gemeinde geändert werden und die in diesem Bereich vorgesehene Grün- und Versickerungszone verlegt werden. Der gekieste Bestandszugang bleibt damit erhalten, so dass hier auch notwendige Zufahrten der DB auf den Bahnsteig abseits des allgemeinen Verkehrs abgewickelt werden können.

Reparatur der Pumpstation auf der Illerinsel Mooshausen

Der Abwasserzweckverband kümmert sich auch um den Betrieb der Pumpstation auf der Illerinsel in Mooshausen. Dabei wurde festgestellt, dass die Pumpfüße abgebrochen sind und des Weiteren in diesem Zuge Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen, da die Abwasserpumpen natürlich einer hohen Belastung ausgesetzt sind. Die Arbeiten belaufen sich voraussichtlich auf 6.705,65 €.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2024

Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet mit der Netze BW GmbH

Der Konzessionsvertrag ist vereinfacht dargestellt ein Pachtvertrag für die öffentlichen Verkehrswege, um darin die Stromleitungen zu verlegen und das Stromnetz zu betreiben. Da das Stromnetz aber natürlich für alle Bürgerinnen und Bürger eine überlebenswichtige Infrastruktur ist, ist es auch ein sehr wichtiger Vertrag und wichtig, dass ein zuverlässiger Partner das Stromnetz betreibt. Der bestehende Konzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH läuft Ende des Jahres 2026 aus. Die Gemeinde hat daher die Vergabe des Konzessionsvertrages nach dem Energiewirtschaftsgesetz im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Netze BW GmbH hat als einziges Unternehmen ihr Interesse am Abschluss des Wegenutzungsvertrages bekundet.

Die Verwaltung begrüßte daher Herrn Wirbel als Vertreter der Netze BW in der Sitzung. Herr Wirbel stellte dar, dass es sich bei dem angebotenen Konzessionsvertrag um den sogenannten Musterkonzessionsvertrag 3.0 handelt, der mit dem Innenministerium sowie dem Gemeinde- und Städtetag ausgehandelt wurde und natürlich rechtlich geprüft ist. Erst einmal ist für die Gemeinde natürlich ein zuverlässiger Netzbetreiber wichtig, der auch die Kabelarbeiten sauber durchführt. Darüber hinaus besteht auch seit Jahrzehnten eine gute Partnerschaft und es werden Daten, usw. ausgetauscht, die z.B. für die Wärmeplanung notwendig sind. Auch erhält die Gemeinde eine Konzessionsabgabe im gesetzlich geregelten höchstmöglichen Umfang.

Der Gemeinderat sah ebenfalls die bereits jahrzehntelange gute Zusammenarbeit und ermächtigte die Gemeindeverwaltung zum Vertragsabschluss.

Die Gemeindeverwaltung führte in diesem Zusammenhang aus, dass sich die Strom- und Gaspreise, die in der Ausschreibung am Anfang des Ukraine-Krieges exorbitant gestiegen sind, inzwischen wieder normalisiert hätten. Die Gemeinde hat sich zusammen mit vielen Gemeinden aus dem Landkreis dazu entschieden die Technischen Werke Schussental mit dem flexiblen Einkauf an der Börse zu betreiben. Die Stromeinkaufspreise waren seither im Mittel bei knapp 30 Ct/kWh und beim Gas bei knapp 9 Ct/kWh.

Förderaufruf Partnerschaften für Demokratie - Interessensbekundung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Verwaltung Frau Hönig, die das Programm erläuterte. Die Gemeinde nimmt seit vielen Jahren gemeinsam mit der Stadt Leutkirch und der Gemeinde Aichstetten an dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ teil. Mit dem Programm fördert der Bund zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, Vielfalt und gegen jede Form von Extremismus. Für eine Partnerschaft für Demokratie können jährlich maximal 140.000 € beim Bund beantragt werden. Mit den Fördermitteln wird neben den eigentlichen Projekten auch die Fach- und Koordinierungsstelle finanziert. Die Gemeinden müssen einen Eigenanteil zwischen 10-20% bringen, die Gemeinde Aitrach müsste sich mit 1.000 € jährlich beteiligten. Die Partnerschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach will die maximal mögliche Förderung mit 140.000 € und einem Eigenanteil bis maximal 15% beantragen. In den letzten Jahren wurden auch in Aitrach verschiedenste Projekte gefördert, wie in der Schulsozialarbeit, Soziales Netzwerk e.V., Alpakaleben e.V., TSV Aitrach e.V. und auch Frau Hönig selbst hat Aktionen durchgeführt, z.B. schon mehrmals auf dem Wochenmarkt.

Da das Programm inzwischen bekannter ist und auch in Aitrach guten Anklang bei verschiedensten Trägern von Programmpunkten findet, befürwortete der Gemeinderat die Fortführung der Partnerschaft für Demokratie in den Jahren 2025 – 2032 und stellte die dafür notwendigen Eigenmittel bereit. Nun bleibt abzuwarten, ob die Bewerbung für das Bundesprogramm wieder Erfolg hat.

Schulgebäude Mooshausen
Derzeit werden die Angebote für den Umbau der alten Schule Mooshausen eingeholt, so dass die Baumaßnahme im Herbst beginnen kann.

Schulgebäude Mooshausen – Umbau des „alten“ Schulgebäudes mit einem Gemeinschaftsraum – Vergabeermächtigung der Verwaltung für die Gewerke Heizung-Sanitär, Abbruch und Rohbau, Elektro

Der Gemeinderat hat beschlossen die Alte Schule Mooshausen zu sanieren und einen Mehrzweckraum einzubauen. Nachdem inzwischen der Zuschuss von 136.920 € zu dem Projekt mit einem Umfang von 342.300 € gewährt wurde, soll dieses auch umgesetzt werden. Mit der Maßnahme beauftragt ist Herr Architekt Mauerer, der nun die beschränkten Ausschreibungen für die Gewerke Heizung-Sanitär, Abbruch und Rohbau, Elektro sowie inzwischen auch Zimmer- und Holzbauarbeiten sowie den Trockenbau vorgenommen hat. In den beschränkten Ausschreibungen wurden die regionalen Firmen berücksichtigt und angeschrieben. Damit die Vergabe der Arbeiten zeitnah auch in der Ferienzeit erfolgen kann, ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung die Vergaben vorzunehmen, natürlich so lange sich diese im Kostenrahmen bewegen. Des Weiteren erteilte der Gemeinderat Herrn Architekt Mauerer den Auftrag auch die Bauleitung der Baumaßnahme zu übernehmen. Die Baumaßnahme soll dann im Herbst beginnen. Das Gewerk Heizung-Sanitär konnte sogar bereits durch den Gemeinderat vergeben werden, nachdem zwei Firmen ein Angebot abgegeben und die sonstigen Firmen abgesagt haben. Der Gemeinderat vergab den Auftrag an die Firma Reisacher, Aitrach, zu einer Angebotssumme von brutto 29.097,36 €.

Plan
Die eingeplanten verschiedenen Zonen zum gemeinsamen Spielen

Kindergarten Arche Noah – Erneuerung der Außenanlagen

Die Verwaltung begrüßte zu dem Tagesordnungspunkt Frau Kindergartenleiterin Schmaus und Frau Landschaftsarchitektin Brack.

Der Kindergarten wurde in den Jahren 1996/1997 erbaut und die Außenanlagen angelegt. In den Jahren 2008-2010 wurden die Außenanlagen saniert, aber die Sanierungsmaßnahmen sind nach zwischenzeitlich 15 Jahren wieder in die Jahre gekommen. Der Kindergarten hat sich in diesem Zeitraum wesentlich weiterentwickelt, sowohl von der Anzahl der Kinder mit ca. 125 wie auch beim zeitlichen Angebot bis hin zur Ganztagesbetreuung. Der Kindergarten hat sich damit wesentlich mehr zum Lebensraum der Kinder entwickelt.

Einerseits soll daher mit der Erneuerung der Außenanlagen das „Wohlfühlen“ der Kinder gefördert und andererseits neue pädagogische Angebote möglich gemacht werden. Hierzu sollen in der gemeinsam vom Kindergarten und Frau Brack entwickelten Planung verschiedene Zonen gebildet werden, einerseits mit „Action“ und andererseits mit Rückzugsmöglichkeiten. Insbesondere sollen die verschiedenen Zonen mit Matschplatz, Naschgarten, Werkstatt, Vesperplatz, Waldhütten, Fahrbahn, usw. zum gemeinsamen Spielen in Gruppen anregen.

Außenansicht Kindergarten
Die Außenanlagen des Kindergartens Arche Noah werden ab Anfang nächsten Jahres neu gestaltet.

Auf Grund der kompletten Neugestaltung des Außenbereiches sind 280.000 € für die Maßnahme veranschlagt. Der Gemeinderat betonte, dass ihm die Aufgabe der Kinderbetreuung sehr wichtig ist und er den Kindergarten fit machen will für die wesentlich geänderten Anforderungen der Zukunft. Dies sei auch wegen dem Fachkräftemangel wichtig, um attraktiv zu bleiben. Die im kommenden Jahr geplanten Maßnahmen „Sanierung Hermann-Krum-Straße – Planung“ und „Sport- und Mehrzweckhalle (Säulensaal)“ würden deshalb geschoben, was von der Priorität und Dringlichkeit möglich wäre. Die Verwaltung führte aus, dass die Mittel hauptsächlich im kommenden Jahr benötigt werden, aber die Ausführungsplanung und Ausschreibung soweit vorangetrieben werden soll, dass die Ausführung möglichst früh im nächsten Jahr erfolgen kann, damit der Kindergarten in der Sommerzeit möglichst wenig durch die Maßnahme eingeschränkt wird.

Der Gemeinderat zeigte sich ebenfalls angetan von dem Vorentwurf und stimmte diesem zu. Des Weiteren stellte er die Haushaltsmittel im Jahr 2025 zur Verfügung und beauftragte Frau Landschaftsarchitektin Brack mit der Planung und Bauleitung.

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

Anschaffung eines Waldkindergartenwagens

Der Gemeinderat hat bereits beschlossen zusammen mit dem DRK eine Waldkindergartengruppe im Illergries einzurichten. Hierfür muss ein Waldkindergartenwagen angeschafft werden. Der Verwaltungsausschuss hat bereits einen Wagen bei der Zimmerei Seelbach, Wangen, besichtigt. Dieser fand auf Grund seiner Gestaltung mit heimischem Holz, einer besonderen Dachform, Dachüberständen, usw. guten Anklang. Bei der Besichtigung stellte sich heraus , dass ein „Ausstellungsstück“ zum Verkauf steht. Dieses ist bereits voll ausgestattet mit Tischen und Sitzbänken, Lagermöglichkeiten, „Küchenzeile“, Holzofen mit Kamin, PV-Anlage mit Steckdosen und Beleuchtung, verschließbaren Fensterläden, usw. Nach Wunsch wird auch eine Terrasse dazu gestaltet. Die Kosten belaufen sich auf 88.595,50 €, was sich im Rahmen für Waldkindergartenwagen bewegt, dieser aber wirklich gut ausgestattet ist. Der Vorteil ist aber auch, dass er kurzfristig zur Verfügung steht, so dass das DRK bald auf Personalsuche gehen kann, auch wenn natürlich zuvor noch alle Genehmigungen für den Betrieb des Waldkindergartens einzuholen sind. Der Gemeinderat beschloss daher den Waldkindergartenwagen anzuschaffen, um dieses Angebot und zusätzliche Kindergartenplätze baldmöglichst anbieten zu können.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2024

Sitzung des bisherigen Gemeinderates

Feststellung von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Gemeindeordnung

Die Feststellung, ob ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gegeben ist, trifft der bisherige Gemeinderat vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates. Deshalb wurde der bisherige Gemeinderat vor der anschließenden Sitzung des neuen Gemeinderates nochmals einberufen. Hinderungsgründe sind vorwiegend dann gegeben, wenn ein Arbeitsverhältnis zur Gemeinde besteht. Der bisherige Gemeinderat stellte fest, dass keine Hinderungsgründe gegeben sind und alle Gemeinderäte in den neu zusammengestellten Gemeinderat einziehen können.

Verabschiedung und Ehrung der Gemeinderäte

Zu diesem Tagesordnungspunkt verweisen wir auf die Berichterstattung im vergangenen Amtsblatt.

Trotzdem ist uns eines wichtig:

Der Einladung sind so viele Bürgerinnen und Bürger gefolgt, dass der Sitzungssaal nachbestuhlt und einige Gläser mehr geholt werden mussten.

Dass es so vielen Bürgerinnen und Bürgern wert war sich die Zeit zu nehmen, um den Gemeinderäten ihre Anerkennung auszudrücken, hat uns alle sehr beeindruckt! In den persönlichen Abschiedsworten der Gemeinderäte wurden natürlich verschiedene Projekte in ihrer langen Amtszeit hervorgehoben, aber vor allem war spürbar, mit wieviel Herz sie für die Gemeinde Aitrach und ihre Bürgerinnen und Bürger dieses Amt bekleidet haben.

Vielen Dank für Ihre Anerkennung!

Sitzung des neuen Gemeinderates

Verpflichtung der neuen und wiedergewählten Gemeinderäte

Zu diesem Tagesordnungspunkt verweisen wir auf die Berichterstattung im vergangenen Amtsblatt.

Auch hier sei erwähnt, dass für die neuen Gemeinderäte die Unterstützung und Anerkennung durch den großen Besuch der Sitzung beeindruckend war.

Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters

Das Gremium wählte als

  1. Stellvertreterin: Frau Doris Maurer
  2. Stellvertreter: Herrn Robert Schimpfle

Herr Bürgermeister Kellenberger brachte zum Ausdruck, dass er sich auf die Zusammenarbeit freut, da es sich bei beiden um erfahrene Gemeinderäte handelt. Die Stellvertreter sind dabei nicht nur im Vertretungsfall bei Veranstaltungen, usw. tätig, sondern sind für ihn wichtige Ansprechpartner in allen gemeindlichen Angelegenheiten.

Besetzung der beratenden Ausschüsse – Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss

Während der Verwaltungsausschuss sich um finanzielle Dinge, die Kindergärten, usw. kümmert, ist der Technische Ausschuss natürlich vor allem für die Bauvorhaben der Gemeinde zuständig. Diese intensive Auseinandersetzung mit den Themen ist wichtig, damit der Gemeinderat dann auf dieser Grundlage eine fachlich fundierte Entscheidung treffen kann. Die Ausschüsse werden natürlich vorwiegend nach den persönlichen Neigungen und Kenntnissen besetzt und in diesem Sinne einigte der Gemeinderat sich auf folgende Besetzungen:

Verwaltungsausschuss
Mitglieder Stellvertreter
Schmaus, Helmut Lemmer, Jörg
Fragstein, Eva Sepp, Detlef
Maurer, Doris Roth, Tobias
Cervoni, Luzia Schimpfle, Robert
Schäfer, Stefanie Neidhart, Stefan
Müller, Ralf Kuhn, Thomas

 

Technischer Ausschuss
Mitglieder Stellvertreter
Lemmer, Jörg Schmaus, Helmut
Roth, Tobias Maurer, Doris
Sepp, Detlef Fragstein, Eva
Kuhn, Thomas Müller, Ralf
Neidhart, Stefan Schäfer, Stefanie
Schimpfle, Robert Cervoni, Luzia

Bestellung der Mitglieder im Gemeinsamen Ausschuss für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach befasst sich vorrangig mit dem Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan legt einerseits die bauliche Entwicklung sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebau fest und andererseits auch die Flächen, die im Gegenzug der Landwirtschaft beziehungsweise dem Naturschutz vorbehalten bleiben sollen. Der Flächennutzungsplan ist damit das wesentliche Planungsinstrument für die Entwicklung der Gemeinden.

Im gemeinsamen Ausschuss ist der Bürgermeister und ein weiterer Vertreter vertreten. Hierzu wählte der Gemeinderat Herrn Ralf Müller und zu seinem Stellvertreter Herrn Robert Schimpfle.

Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Aichstetten-Aitrach-Tannheim

Die Gemeinden des Abwasserzweckverbandes haben vor 40 Jahren in Tannheim eine gemeinsame Kläranlage gebaut und betreiben diese seither gemeinsam. Eine große Investition und eine wichtige Anlage für die Umwelt und die Reinhaltung der Gewässer, warum die Gemeinden auch regelmäßig investieren, um auf einem modernen Stand zu sein.

In der Verbandsversammlung sind von jeder Gemeinde 4 Vertreter. Jeweils der Bürgermeister und 3 Vertreter aus dem Gemeinderat, die wie folgt gewählt wurden:

Mitglieder Stellvertreter
Schmaus, Helmut Fragstein, Eva
Lemmer, Jörg Roth, Tobias
Cervoni, Luzia Kuhn, Thomas

Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leutkirch und der Gemeinde Aitrach über das Interkommunale Gewerbegebiet Heidrain

Für die Flächen des Kiesabbaugebietes Heidrain im Westen von Leutkirch ist im Sinne einer ressourcenschonenden Nachnutzung von ehemaligen Kiesabbauflächen als Nachnutzung eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen. Auf regionalplanerischer Ebene soll langfristig eine Entwicklung interkommunaler Gewerbeflächen in Nähe zum Autobahnanschluss A96 angestrebt werden. Im Regionalplan ist das Gebiet als Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe und im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche festgelegt. Auf Grundlage dieser Festlegungen stimmte der Gemeinderat der Vereinbarung zu, wonach die Stadt Leutkirch und die Gemeinde Aitrach ein gemeinsames Gewerbegebiet entwickeln und die Gemeinde Aitrach einen Anteil von fünf Prozent hat.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Bereits seit vielen, vielen Jahren unterstützt der Gewerbeverein Aitrach das Sommerferienprogramm. Auch dieses Jahr wieder mit einer Spende von 300 €.

Vielen Dank an den Gewerbeverein Aitrach für die Spende für das Sommerferienprogramm!

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2024

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ – Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Verwaltung Herrn Kempf von der BayWa als Bauherr des PV-Parks und Herrn Wolpert vom Büro Kling Consult als Planer.

Die Verwaltung stellte dar, dass alle vorgeschriebenen Beteiligungsrunden absolviert wurden und nur noch geringfügige Änderungen erfolgt sind, so dass heute der Satzungsbeschluss gefasst werden und dann der Bebauungsplan in Kraft treten kann.

Herr Wolpert führte aus, dass zur Klarstellung der natürlich notwendige Erschließungsweg vom bestehenden Weg zum zukünftigen Tor der Zaunanlage eingezeichnet wurde. Anschließend ging er die eingegangenen Stellungnahmen durch, wobei viele Behörden lediglich auf die vorausgegangenen Stellungnahmen verwiesen. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Das Landratsamt hat insbesondere nochmals die Bedeutung des Bodenschutzes hervorgehoben. Dies wird natürlich in einem solchen Projekt berücksichtigt und im Baugenehmigungsverfahren muss ein Bodenschutzkonzept vorgelegt werden. Des Weiteren wurde darauf verwiesen, dass die festgelegten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu überwachen sind, was von Seiten der Gemeinde erfolgt. Die Kosten der Fachleute für die Überwachung muss allerdings die BayWa als Bauherr tragen. Die umfangreichste Stellungnahme wurde von Seiten des Straßenbauamts zum Straßenrecht gegenüber der angrenzenden Kreisstraße abgegeben. Es wurde auf das Anbauverbot von 15 m hingewiesen und dass keine neuen Zufahrten angelegt werden dürfen. Für den PV-Park wird ohnehin die bisherige landwirtschaftliche Zufahrt genutzt. Während der Bauphase werden die Maßnahmen mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt, ansonsten ist der Verkehr zur Pflege des PV-Parks nicht mehr wie bisher der land- und forstwirtschaftliche Verkehr. Interessant war auch noch, dass eine Abstimmung mit dem Luftfahrtbehörde wegen dem Flughafen Memmingerberg erfolgen musste, die aber keine Blendwirkungen für den Flugverkehr befürchtete.

Herr Kempf von der BayWa führte aus, dass die Netze BW auf Grund des Rückzugs einer anderen angefragten Einspeisung glücklicherweise direkt auf dem Grundstück einen Einspeisepunkt in das öffentliche Stromnetz anbieten kann, so dass eine Leitungsverlegung bis zum Wehr Mooshausen entfällt. Allerdings müsste die Netze BW selbst einen Leitungsausbau im weiteren Verlauf vornehmen und darauf müsste der Bau des Parks zeitlich abgestimmt werden. Des Weiteren sei die BayWa verpflichtet mit dem Park an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur für die EEG-Vergütung teilzunehmen. Das Ziel wäre im Frühjahr 2025 mit dem Bau zu beginnen. Die Bauzeit schätzt er auf ca. 3 ½ Monate. Im Zuge der Planung und wirtschaftlichen Berechnung des Parks könnten auch die Themen der Beteiligung der Gemeinde nach § 6 EEG und der Bürgerbeteiligung aktiv angegangen werden.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ in der Fassung vom 18. Dezember 2023 mit redaktionellen Änderungen vom 3. Juni 2024 als Satzung.

Feststellungsbeschluss Jahresabschluss und Jahresrechnung 2023

Es wird auf den Bericht von Herrn Kämmerer Heine und die öffentliche Bekanntmachung an anderer Stelle verwiesen.

Verbesserung der Akustik im Kindergarten Arche Noah

Der Kindergarten Arche Noah wurde in den Jahren 1996/1997 erbaut. In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde regelmäßig in die Unterhaltung (Brandschutz, Holzfassade, usw.) investiert, Investitionen in eine Neugestaltung des Innenbereichs haben seit der Inbetriebnahme nicht mehr stattgefunden. Der 5-gruppige Kindergarten mit dem Angebot der Ganztagesbetreuung ist mit über 120 Kindern voll belegt und auf Grund des steigenden Bedarfs in der Kinderbetreuung ist davon weiterhin auszugehen. Bezüglich der Akustik ist festzustellen, dass das Gebäude als Holzkonstruktion ausgeführt ist, zudem sind teilweise in den Kindergartengruppen Podeste mit einem darunterliegenden Raum ausgeführt. Die Holzkonstruktion entspricht nicht den modernen Anforderungen an den Lärmschutz. Dies führt dazu, dass das unter einem Gruppenraum liegende Büro und der Aufenthaltsraum sehr lärmbelastet sind. In den Gruppen ist eine gleichzeitige Nutzung des Podestes und der darunter liegenden Räumlichkeiten auf Grund des Trittschalls nicht möglich. Es wurde daher von der Fachberatung der Fa. Habisreutinger und der Fa. Lemmer ein Vorschlag zur Schalldämmung entwickelt. Der Vorschlag soll in einem Gruppenraum sowie dem Aufenthaltsraum umgesetzt werden, um im Anschluss entscheiden zu können, in welchen weiteren Räumlichkeiten ebenfalls solche Schalldämmungsmaßnahmen erforderlich und sinnvoll sind. Das Angebot der Fa. Lemmer beläuft sich auf 17.969,00 €. Zudem werden im Aufenthaltsraum neue Leuchten benötigt. Der Technische Ausschuss hatte sich im Vorfeld bereits ausführlich mit der technischen Ausführung beschäftigt, damit sowohl der Körperschall in der Gruppe als auch der Trittschall in darunterliegenden Räumen gedämmt wird. Der Technische Ausschuss hat die vorgesehene Ausführung empfohlen mit der Maßgabe, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen gegen den auftretenden Körper- und Trittschall mit geeigneten Messungen nachzuweisen ist. Dieser Empfehlung folgte der Gemeinderat und vergab den Auftrag. Die zeitliche Ausführung muss nun mit dem Kindergarten abgestimmt werden.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Anbringung einer Verschattung in der Sporthalle

Der Badmintonsport beklagt schon lange, dass ein Spielbetrieb im Sommer durch die Blendung teilweise erheblich erschwert ist. Es wurden daher vom Technischen Ausschuss verschiedene Lösungsvarianten beraten. Die Lösung einer Außenjalousie ist natürlich die technisch beste, aber die Nachrüstung würde erhebliche Kosten verursachen, so dass diese Lösung verworfen wurde. Folien an den Fenstern hätten den Nachteil, dass diese sehr dunkel sind, wenn sie die Blendung verhindern sollen und damit viel Tageslicht verloren gehen würde. Daher wurde eine Lösung mit innenliegenden Rollos und Plissees entwickelt, deren Kosten mit knapp 3.000 € für das Material im Rahmen liegen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung diese Lösung zu verfolgen bzw. umzusetzen.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 13.05.2024

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Edeka-Markt hat eine Bauvoranfrage für die Erstellung von 3 Fertiggaragen auf dem Grundstück St.-Konrad-Weg 2 gestellt, da die sinnvollerweise immer mehr vom Einzelhandel zurückzunehmenden Wertstoffe in den bestehenden Lagerräumen keinen Platz mehr finden. Die Fertiggaragen sollen entlang der Hangkante auf den bestehenden Stellplätzen entstehen. In Abstimmung mit dem Stadtbauamt Leutkirch kann in diesem Einzelfall eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden, da die Nutzung für den Wertstoffkreislauf der genehmigten Nutzung des Edeka-Marktes zugeordnet ist. Dem Gemeinderat war es ein wichtiges Anliegen, dass die bestehenden Wertstoffcontainer für die Allgemeinheit in diesem Bereich grundsätzlich als Rückgabestelle erhalten bleiben. Die Verwaltung sagte zu dies mit dem Betreiber zu klären, so dass der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Baugesuch erteilte.

Des Weiteren lag eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Maschinenschuppens auf dem Flurstück 1133/5, dem Gutshof Treherz, vor. Es handelt sich dabei nicht um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben, da hierfür die betriebene Landwirtschaft zu klein ist, aber aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken von Seiten des Landratsamtes, da die Fläche bereits befestigt ist. Das Gebäude muss in einfacher und zweckmäßiger Ausführung gebaut werden. Das Einvernehmen zu dem Baugesuch wurde auf Grundlage der Stellungnahme des Landratsamtes vom Gemeinderat erteilt.

Flüchtlingsunterbringung – Fortführung des Integrationsmanagements ab dem Jahr 2025

Die Gemeinde ist für die sogenannte Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zuständig. Nach der Jahresprognose des Landkreises muss die Gemeinde bis Ende des Jahres insgesamt 92 Flüchtlinge und damit 22 weitere Personen aufnehmen. Neben der Unterbringung ist die Sozialbetreuung der Flüchtlinge ein wichtiger Baustein für die Integration der zugewanderten Menschen in Deutschland.

Mit dem Pakt für Integration hat das Land Baden-Württemberg 2017 ein Förderprogramm für die Integration von Geflüchteten auf den Weg gebracht. Der Gemeinde stand daraus ein Budget von knapp über 32.000 €/Jahr zur Verfügung, so dass gemeinsam mit Aichstetten ein aus Fördermitteln finanzierter Stellenumfang von 90% zur Verfügung stand, der von den Gemeinden auf 100% aufgestockt wurde. Die Landesmittel werden ab 2025 drastisch auf ca. 13.500 € reduziert, so dass nur noch ca. 1 Tag in der Woche gefördert ist. Zudem werden nur Geflüchtete auf die Förderung angerechnet, bei denen die Erstberatung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Die Gemeinderäte äußerten darüber ihr Unverständnis, da schlichtweg wieder einmal die Last auf die Schultern der Gemeinden gelegt wird.

Frau Integrationsmanagerin Stamper berichtete dem Gremium, dass derzeit 68 Erwachsene und 41 Kinder da sind, die einen Beratungsanspruch haben. Nach der neuen Vorschrift fallen einige aus dem Anspruch heraus, so dass 40 Erwachsene und 24 Kinder einen Beratungsanspruch haben. Dabei gebe es insbesondere für Familien große Herausforderungen, von der Suche nach Kindergarten- und Schulplätzen, Kinderärzten, Sprachkursen, oft auch angefangen mit Alphabetisierungskursen, usw. Gleichzeitig nehmen die ehrenamtlichen Helfer beim Helferkreis Asyl ab. Oft ist die Spirale zwischen Sprachkurs, Arbeitsplatzsuche, damit verbundendem möglichen Aufenthalt, usw. schwierig zu durchbrechen. Auch die Gemeindeverwaltung wies darauf hin, dass die Herausforderungen der Integration der Kinder bei ohnehin schon mangelnden Betreuungsplätzen und hoher Belastung des Personals enorm seien.

Der Gemeinderat befürwortete es trotz der reduzierten Förderung die Zusammenarbeit mit der Stadt Leutkirch fortzusetzen, damit das Personal vor Ort ist und trotzdem ein Team im Hintergrund steht. In Abwägung der dringenden Notwendigkeit des Integrationsmanagements und der finanziellen Zwänge auf Grund der Zunahme der Aufgaben der Gemeinde an vielen Stellen befürwortete er auch über die Landesförderung hinaus einen Stellenumfang von 30% und stimmte der freiwilligen Übernahme der zusätzlichen Personalkosten von ca. 8.000 € pro Jahr zu. Die Verwaltung wurde beauftragt eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Leutkirch abzuschließen.

Beitritt der Gemeinde Aitrach zum Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg“ (Förderverein zur Förderung kommunalpräventiver Projekte)

Im Jahr 2023 wurde ein Verein zur kommunalen Kriminalprävention gegründet, der nun um die Mitgliedschaft aller Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg wirbt. Ziel ist die Förderung von Projekten zur Kriminalprävention, insbesondere durch Aktionen und Angebote der Polizei und anderer Akteure in Schulen, Vereinen und Senioreninstitutionen. Finanziert werden soll die Tätigkeit des Vereins vor allem durch Geldauflagen und Geldbußen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, aber auch durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die erweiterte Vorstandschaft spiegelt ein breites Spektrum von Aktiven aus dem kommunalen und Polizei- und Sicherheitsbereich wieder. Der Mitgliedsbeitrag für die Gemeinde liegt bei 200 € im Jahr.

Die Wichtigkeit der Präventionsarbeit betonten alle Mitglieder des Gremiums. Egal ob Aufklärung über Enkeltrickbetrug/Schockanrufe, Zivilcourage, Medienprävention an Schulen oder Suchtprävention, alles Bereiche in denen mehr getan werden kann. Trotzdem wurde grundsätzlich die Frage gestellt, warum dies über einen Verein organisiert werden muss und nicht direkt von den zuständigen Stellen geleistet werden kann. Aber auch bei der Polizei, usw. ist der Personalmangel groß, so dass der Verein dies z.B. über Honorarkräfte organisieren kann. Es war der dringende Wunsch da, dass dann auch Veranstaltungen direkt in Aitrach stattfinden, wenn natürlich z.B. Schüler aus Aitrach an den weiterführenden Schulen auch darüber profitieren.

Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt zu dem Verein zu und beauftragte die Verwaltung den Wunsch nach Aktionen auch in Aitrach, die man gerne unterstützt, an den Verein heranzutragen.

Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes

Nachdem das Regierungspräsidium mit Bescheid vom 19. Dezember 2023 eine Gesamtzuwendung von 143.639 € zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes gewährt hat, hat die Verwaltung die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Die Fa. Kunz Tiefbau GmbH, Rot a.d. Rot, hat zu einem Angebotspreis von 305.160,45 € und damit etwas unter der Kostenberechnung abgegeben. Dementsprechend vergab der Gemeinderat den Auftrag auch an die Fa. Kunz. Der Ausführungszeitraum ist vom 03.06.2024 bis 30.08.2024 zu großen Teilen in den Sommerferien vorgesehen, aber natürlich wird es zu Belästigungen bzw. Behinderungen während den Bauarbeiten kommen.

Erneuerung der Bachverdolung bei Burghalde unter der Landstraße hindurch – Vergabe der Arbeiten

Wie bereits berichtet, wurde festgestellt, dass die Bachverdolung bei Burghalde, die unter der Landstraße hindurchführt, große Schäden hat. Daher wurden die Arbeiten zur Erneuerung schnell beschränkt an 6 Unternehmen ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote abgegeben, von denen das Angebot der Firma Kunz Tiefbau GmbH, Rot a.d. Rot, mit 45.669,99 €, das knapp über der Kostenberechnung liegt, das Wirtschaftlichste war und daher auch vom Gemeinderat beauftragt wurde.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2024

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Auch wenn der Gemeinderat selbst im vergangenen Jahr die Erweiterung des Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Neue-Welt-Straße 6 beschlossen hat, muss er gesondert über das Einvernehmen zum nun erstellten Baugesuch beschließen. Für die Erweiterung wird in östlicher Richtung ein Lagerhallensegment mit 6m Breite und 13,61m Tiefe entsprechend der bestehenden Halle mit einem Satteldach erweitert. In dem Segment wird auch eine „Galerie“ als weiteres Lager ausgebildet. Im rückwärtigen nördlichen Gebäudebereich ist ein Umkleidebereich mit einer Tiefe von 4,36m über die gesamte Breite der Fahrzeughalle, versehen mit einem Pultdach mit einer flachen Dachneigung von 5° geplant. Das Vordach zum Alarmeingang hält geringfügig die Abstandsflächen nicht ein, was aber nach Rücksprache mit dem Stadtbauamt Leutkirch über eine Befreiung geregelt werden kann. An der bestehenden nordwestlichen Gebäudeecke wird in Verlängerung der bestehenden DRK-Garage ein weiterer Anbau mit den Maßen 12,29m * 10 m, bedingt durch die Hanglage in 2geschossiger Bauweise, angebaut. Das EG dient als Bereitschaftsraum bzw. Floriansstüble und Sanitär-Bereich, das UG als Jugendraum und Kleiderkammer. Herr Feuerwehrkommandant Thomas Kreuzer ergänzte, dass in der Feinplanung noch die Damenumkleidekabinen verkleinert wurden, so dass ein gesonderter Zugang zum Floriansstüble geplant werden konnte, der nicht durch die Umkleidekabinen geht. Da das Bauvorhaben im Innenbereich liegt und sich in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Baugesuch.

Erweiterung des Feuerwehrhauses – Vergabe der Elektro- und Tragwerksplanung

Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr bereits das Architekturbüro Herrmann aus Heimenkirch mit der Planung der Erweiterung und das Ingenieurbüro Wolf aus Leutkirch mit der HLS-Planung und insbesondere der Heizungserneuerung beauftragt. Da die Planungen fortgeschritten sind und das Baugesuch eingereicht ist, müssen nun nach und nach die weiteren Fachplanungen vergeben werden. Das wirtschaftlichste Angebot für die Elektroplanung hat das Ingenieurbüro Wohnhaas aus Rot a.d. Rot abgegeben. Die Firma H2 Quadrat GmbH & Co. KG aus Aitrach hat das wirtschaftlichste Angebot für die Tragwerksplanung abgegeben. Dementsprechend beauftragte der Gemeinderat auch die Planungen.

Sportplatz Oberhauser Weg


a) Erweiterung der Tribüne durch den TSV Aitrach e.V. -Zustimmung und Zuschuss

Mit dem Bau des ehemaligen Vereinsheims hinter der Halle in den Jahren 2000/2001 wurde auch eine Tribüne mit verwirklicht. Die Tribüne hat bis heute Bestand und wurde nicht mit abgerissen. Der TSV plant die Tribüne nun zu erweitern bis zu der neuen Treppe beim Treff:

Plan
Der Gemeinderat stimmte dieser Planung zu, da sie sich gut in den Bestand eingegliedert und diesen abrundet.

Für die Betonstufen liegt dem TSV ein äußerst entgegenkommendes Angebot der Fa. Marbeton in Höhe von knapp 9.100 € vor. Zudem muss aber noch der Transport und das Setzen der Stufen sowie die bauseitigen Leitungen der Vorbereitung der Fläche mit Abgrabungen, Sauberkeitsschicht, usw. erfolgen. Hierzu arbeitet der TSV mit der Fa. Wild aus Berkheim zusammen. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 20.000 €. Die Verwaltung verwies darauf, dass in der Vergangenheit Investitionskosten der Verein, sowie auch beim Treff, mit 10% bezuschusst wurden. Zu berücksichtigen bei der Tribüne sei aber, dass diese natürlich der Öffentlichkeit, der Schule, usw. auch zur Verfügung steht. Der Gemeinderat beschloss daher die Bezuschussung anhand einer ehemaligen Kostenberechnung von Frau Landschaftsarchitektin Brack zu bemessen. Diese wurde damals angefertigt, weil schon beim Bau des Treffs daran gedacht wurde, die Verwirklichung wurde aber aus Kostengründen zurückgestellt. Da die Kostenberechnung sich damals auf knapp 43.000 € belief, wurde ein pauschaler Zuschuss mit 4.300 € beschlossen.

Wie Herr Müller, 2. Vorsitzender des TSV, ausführte, sollen die Arbeiten für die Tribüne zeitnah beginnen, so dass diese vor dem Fürst-Georg-Pokalturnier und dem Freundschaftsspiel des SSV Ulm abgeschlossen sind.

b)    Anbau einer Überdachung an den Treff – Zustimmung und Zuschuss

Wie Herr Müller als 2. Vorsitzender des TSV darstellte, will der TSV zur Aufwertung des Aufenthaltsbereichs für die Terrasse des Treffs eine Überdachung verwirklichen. Notwendig sei dies vor allem als Wetterschutz für den Zugang von der Terrasse aus, da hier der Boden im Innenbereich schon Schaden nehmen würde. Des Weiteren könnten dann auch wetterunabhängiger Aktivitäten wie Grillen, usw. geplant werden. Die Konstruktion soll mit Stahl und Glas die Konstruktion der von der Gemeinde verwirklichten (Raucher-)Überdachung an der Halle aufnehmen. Für das Glasdach würde mit „Segeln“ ein Sonnenschutz für heiße Tage vorgesehen und für Regenwetter auch eine mögliche Verkleidung der Seiten mit LKW-Planen, wie diese auch in der Fasnetszeit bei der bestehenden Raucherüberdachung eingesetzt werden.
Da die Gestaltung sich an das bestehende Dach anlehnt, stimmte der Gemeinderat der Planung grundsätzlich zu. Allerdings muss die Ausführungsplanung der Gemeinde vor Baubeginn vorgelegt werden. Bei den Kosten ist von ca. 40.000 € auszugehen. Auf dieser Grundlage stimmte der Gemeinderat einem Investitionskostenzuschuss von 10% und max. 4.000 € zu.

Herr Müller führte hierzu aus, dass ebenfalls eine Umsetzung vor den genannten Terminen geplant ist. Wenn dies aber nicht klappt, würde die Maßnahme in den Herbst verschoben, da wegen dem zu erwartenden Besucheraufkommen keine gleichzeitige Baustelle möglich ist.

Plan
Der TSV plant die Terrasse des Treffs zu überdachen.

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (mit Rederecht für die Öffentlichkeit)

Die Gemeinde ist zuständig für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen auf ihrem Gebiet und hat in den Jahren 2015 erstmalig einen vereinfachten Lärmaktionsplan erstellt und im Jahr 2020 fortgeschrieben.

Da die Lärmkartierung durch das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erstmals auf Basis eines neuen und europaweit harmonisierten Berechnungsverfahrens erfolgt ist, ist die Lärmaktionsplanung wieder fortzuschreiben. Es wurde von der LUBW aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die neuen Lärmkarten nicht mit den Lärmkarten aus dem Jahr 2017 vergleichbar sind. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen, obwohl sich die Lärmsituation nicht wesentlich geändert hat.

In Aitrach wird als Hauptverkehrsstraße nur die Autobahn A 96 in die Lärmaktionsplanung einbezogen. Dies wurde vom Gemeinderat kritisiert, da andere Lärmquellen, wie der Fluglärm, außen vor bleiben, obwohl dieser sich auch gesteigert hat. Die Lärmaktionsplanung hat einerseits den Vorteil, dass die Lärmproblematik durch die Autobahn gesehen wird, andererseits den Nachteil, dass eine Verpflichtung zu Maßnahmen durch die Autobahn GmbH erst ab höheren Lärmpegeln bestehen würde wie sie derzeit erreicht werden und damit teilweise falsche Hoffnungen auf sofortige Maßnahmen vom Gesetzgeber geweckt werden. Das Verkehrsmonitoring für die Lärmaktionsplanung im Jahr 2020 wies auf der Autobahn 39.409 Kfz täglich aus und im Jahr 2022 mit 39.665 Kfz nur eine geringfügig höhere Anzahl. Von der LUBW werden 38 lärmbelastete Einwohner über den ganztägigen Auslösewert von über 65 dB(A) und 104 lärmbelastet Einwohner über den nächtlichen Auslösewert von über 55 dB(A) ausgewiesen. Die Verwaltung führte aus, dass dies aus ihrer Sicht bereits hohe Werte wären, da die bei anderen Projekten zu berücksichtigenden Werte, zum Beispiel bei neuen Baugebieten oder neuen Windenergieprojekten, bei 45 dB(A) nachts an der nächstgelegenen Wohnbebauung im Außenbereich liegen würden. Über diesen Werten für neue Projekte seien somit viele Einwohner in Aitrach betroffen. Dagegen liegen die gesetzlichen Werte, die eine Lärmsanierung an bestehenden Straßen auslösen würden, nochmals wesentlich höher als die Werte, die eine Lärmaktionsplanung auslösen. Aus dem Gemeinderat wurde auf die bisherigen Erfahrungen verwiesen, dass es in der Vergangenheit schon vorgekommen ist, dass die Verkehrszahlen zur bayerischen Seite aus unerklärlichen Gründen stark abgewichen sind und hier immer wieder Lärmschutzmaßnahmen verwirklicht wurden. Die vergangenen Vorstöße der Gemeinde zu einem Tempolimit hätten aber nie zum Erfolg geführt, eben weil die gesetzlichen Werte für eine Lärmsanierung an der Autobahn nicht erreicht worden wären. Dem Gemeinderat war es aber wichtig unabhängig von den gesetzlichen Lärmwerten auf die hohe Belastung entlang der gesamten Ortsränder bis in die Mitte der Gemeinde hinzuweisen, so dass Verbesserungen des Lärmschutzes an der Autobahn vielen Personen und nicht nur einzelnen hoch betroffenen Personen, die besonders im Bereich der Neue-Welt-Straße vorliegt, zu Gute kommen würden. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung diese Gesichtspunkte mit in die Berichterstattung zum Lärmaktionsplan aufzunehmen und der Autobahn GmbH zur Stellungnahme zukommen zu lassen. Auch wurde im Hinblick auf die Zuhörerschaft darauf hingewiesen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit Stellungnahmen einbringen sollen, so dass auch aus der Bevölkerung heraus die Situation verdeutlicht wird.

Als weitere Straße wurde die Haupt-/Bahnhofstraße betrachtet, obwohl diese nicht durch die Lärmkartierung durch die LUBW umfasst ist, da erst Straßen über einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von 8.200 Kfz erfasst werden. Die Gemeinde hat für sich selbst im Jahr 2020 eine vereinfachte Lärmpegelabschätzung in Auftrag gegeben. Grundlage waren zwei Messungen mit dem Verkehrsmessgerät der Gemeinde. Einmal mit ca. 7.000 Kfz/Tag in der Ferienzeit und außerhalb der Ferienzeit mit ca. 5.000 Kfz/Tag. Die Untersuchung kam zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Orientierungswerte 70/60 dB(A) tags/nachts für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen voraussichtlich nur an einzelnen wenigen sehr nahe an der Straße stehenden Gebäuden erreicht werden, so dass eine Pflicht zum Einschreiten, z.B. durch Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Straßenverkehrsbehörde, nicht gegeben ist. Die Messungen in der vergangenen Zeit, zuletzt Mitte März bis Mitte April ergaben zwischen 4.500 – 5.500 Kfz/Tag und damit keine Änderung der Verkehrsmenge, so dass eine weitere vertiefende Untersuchung nicht zielführend wäre, sondern die Untersuchung wieder das gleiche Ergebnis bringen würde. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Autobahn
Die Autobahn trägt viel Verkehrslärm in den Ort hinein, die Grenzwerte für mehr Lärmschutz werden aber nicht überschritten.
Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2024

Ausbau der Schulkindbetreuung für das Schuljahr 2024/2025

Bei der Schulkindbetreuung arbeitet die Gemeinde seit langem mit der Stiftung St. Anna aus Leutkirch zusammen. Umso mehr freute sich das Gremium, dass sich der neue Leiter, Herr Fritz Langner, die Zeit genommen hat sich dem Gremium vorzustellen. Des Weiteren begrüßte die Verwaltung Frau Schmiedt, die nun seit 4 Jahren die Leiterin der Schulkindbetreuung ist. Die Verwaltung zeigte die rasante Entwicklung der Schulkindbetreuung auf, in dem im ersten Jahresbericht aus dem Jahre 2021 aufzeigte, dass es damals zwei Gruppen mit je zwischen 6 und 14 anwesenden Kindern gab. Seither hat sich in dieser kurzen Zeit die Nachfrage vervielfacht bis auf dieses Jahr mit Anmeldungen von knapp 80 Kindern.

Frau Schmiedt stellte zum laufenden Jahr dar, dass derzeit drei Gruppen mit 60 Kindern betreut werden und dazu auch ein in diesem Jahr nicht benötigtes Klassenzimmer im Keller genutzt wird. Die Gebühren betragen 55 € für die Kernzeit und 65 € für die flexible Nachmittagsbetreuung. Die Betreuung dieser hohen Kinderzahl konnte schon im vergangenen Jahr nur durch die Einstellung neuer Mitarbeiter bewältigt werden, die aber auch eingearbeitet werden mussten. Auch wird in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien eine Ferienbetreuung angeboten. Die Oster- und Pfingstferien sind mit jeweils 14 Kindern ausgelastet und die zwei Wochen in den Sommerferien mit knapp 30 Kindern.

Für das kommende Schuljahr liegt wieder einmal eine „Rekordanmeldung“ mit 21 Erstklässlern vor, wobei nur 6 Viertklässler die Betreuung verlassen, so dass 75 Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen. Dafür ist wiederum zusätzliches Personal notwendig, das hoffentlich gefunden werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die volle Zweizügigkeit der Schulklassen ab nächstem Schuljahr das zusätzlich genutzte Klassenzimmer entfällt. In guter Zusammenarbeit mit der Schule können zwei kleinere Differenzierungsräumlichkeiten genutzt werden. Je nachdem wie sich die Kinder auf die verschiedenen Zeiten aufteilen, muss auch das Alte Rathaus als Alternative genutzt werden. Das soll aber möglichst vermieden werden, damit die Kinder zusammenbleiben können.

Herr Langner zeigte auf, dass für jede weitere Gruppe 1,2 Personalstellen benötigt werden, was durchschnittlich Personalkosten von ca. 70.000 € bedeutet. Die Stiftung strebt eine flexible Lösung mit einer Fachkraft in Teilzeit, FSJ und einem Anerkennungspraktikum an. Auf der Gegenseite ist mit erhöhten Zuschüssen und Elternbeiträgen mit ca. 15.000 € zu rechnen.

Der Gemeinderat lobte die Arbeit der Schülerbetreuung, die sich auch in der guten Annahme widerspiegelt. Es wurde aber auch darauf verwiesen, dass der Kraftakt und die laufenden Kosten für die Gemeinde enorm sind und die Hoffnung geäußert, dass im Hinblick auf den vom Bund beschlossenen Rechtsanspruch dann auch weitere Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Auch die Gebühren müssten dann wieder diskutiert werden, auch wenn für das kommende Schuljahr auf Erhöhungen verzichtet wird. Auch andere Steuerungsmöglichkeiten, wie flexible Buchungssystem, müssten auf die nächsten Schuljahre geprüft werden, um die Kinder möglichst entsprechend dem Bedarf aufnehmen zu können. Die Verwaltung gab hierzu Frau Schmiedt mit, dass ein Zwischenbericht zum Halbjahr sicher gut wäre, damit man frühzeitig die Überlegungen für die zukünftige Entwicklung anstellen könnte.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis und gab das Lob an Frau Schmiedt und Herrn Langner mit, dass sie bereit sind jetzt vier Gruppen mit 75 Kindern aufzunehmen und die Schulkindbetreuung nochmals auszubauen. Diesem weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung für das Schuljahr 2024/2025 stimmte der Gemeinderat zu.

Kindergartenbedarfsplan 2024-2025 für die Kindergärten Arche Noah und St. Bernhard sowie Errichtung eines Waldkindergartens

Nicht viele Bereiche unterliegen einem so schnellen Wandel wie die Kinderbetreuung in den letzten Jahren. Deshalb hat der Gemeinderat stets ein waches Auge auf die Entwicklungen und stellt einmal jährlich den Kindergartenbedarfsplan auf – und auch dieses Mal mit einer geplanten Erweiterung des Angebotes.

Frau Kindergartenleiterin Schmaus stellte gemeinsam mit der Verwaltung sowohl die Entwicklung für den Kindergarten Arche Noah als auch St. Bernhard vor, nachdem sich Frau Kindergartenleiterin Wimhofer leider entschuldigen musste. Die Verwaltung führte ein, dass die Anzahl der Geburten bzw. der Zuzüge mit kleinen Kindern im Jahr 2023 mit 37 tatsächlich hoch sei. Trotzdem sei aber die Zahl der Kinder unter 7 Jahren und damit im Kindergartenalter immer relativ gleichbleibend, da auf der Gegenseite die Geburtenrate ohne Zuzüge weiterhin rückläufig ist. Im Verhältnis ist die Zahl der Kinder unter 3 Jahren gestiegen, die Zahl der Kinder zwischen 3-6 Jahren ist dagegen eher leicht rückläufig. Dies führt dazu, dass im Kindergarten St. Bernhard, der bisher 1 Kleinkindgruppe und 1 altersgemischte Gruppe mit Kindern bis 4 Jahren beherbergte, nun 2 Kleinkindgruppen mit insgesamt bis zu 20 Kinder eingeführt werden müssen. Frau Schmaus führte aus, dass die Kinder ab 3 Jahren aktuell am Kindergarten Arche Noah aufgenommen werden können, aber dann nur noch sehr wenige Plätze frei wären, so dass unterjährige Zuzüge und Aufnahmen schwierig wären. Generell hatte sie aber die gute Nachricht für das Gremium, dass die Personalstellen nach dem schweren letzten Jahr wiederbesetzt werden konnten und alle fünf Gruppen betrieben werden. Trotzdem müsste beachtet werden, dass es sich um viele Teilzeitkräfte mit geringem Umfang handelt, was sowohl organisatorisch als auch für die Kinder schon eine Herausforderung sei. Des Weiteren sei es wichtig die baulichen Themen des Lärmschutzes, des Essen- und Schlafbereichs sowie der Neugestaltung der Außenanlagen anzugreifen. Die Verwaltung wird hierzu einen Termin mit den Planern anberaumen um die zukünftige Entwicklung, sowohl baulich wie vom Bedarf her zu betrachten.

Die Verwaltung führte aus, dass sie einerseits wegen dem zukünftigen Bedarf, andererseits aber auch wegen dem anderen pädagogischen Angebot eines Waldkindergartens auf das DRK als erfahrenem Träger in diesem Bereich zugegangen sei. Für die Standortsuche wurden die gemeindlichen Flächen dahingehend durchgegangen, ob eine Kombination von naturnahem Wald und Wiese vorhanden ist. Des Weiteren sollte fußläufig ein Ausweichraum bei Gewitter oder Sturm erreichbar sein. Diese Voraussetzungen erfüllt das Grundstück am Wanderparkplatz gegenüber dem Tennisplatz, da es sich um gemeindeeigenen Wald handelt und auf der Wiese der notwendige Wagen aufgestellt werden kann. Herr Stockburger vom DRK führte aus, dass er die letzten Jahre mehrere Waldkindergärten aufgebaut hat bzw. gerade in Isny nochmals aufbaut. Bei einem Waldkindergarten würde es sich um ein besonderes pädagogisches Angebot handeln, das die letzten Jahre immer mehr in Anspruch genommen und von den Eltern und Kindern sehr positiv bewertet wird. Die Betreuungszeit wäre nur am Vormittag, könnte aber mit verlängerten Öffnungszeiten angeboten werden. Die Gruppengröße ist mit 20 Kindern etwas reduziert und es ist mit 2,3 Stellen ein bisschen ein höherer Personaleinsatz notwendig. Bei den Gebühren würden üblicherweise die gleichen wie im Kindergarten erhoben. Auch bei den Vorgaben, z.B. der Kooperation mit den Schulen, usw. würde alles gleich gehandhabt wie bei einem anderen Kindergarten. Als Ausstattung ist ein großer Wagen, der nicht vergleichbar ist mit einem Bauwagen, sondern größer und schöner, notwendig. Inzwischen gebe es zwei Zimmereien in der Gegend, die diese herstellen würden. Die Kosten würden sich auf 70.000 € – 80.000 € belaufen. Verschiedene Gemeinderäte berichteten von einer Besichtigung der Waldkindergartengruppen in Leutkirch. Zuerst wäre man auch skeptisch gewesen, aber das Konzept und die Zufriedenheit und Natürlichkeit der Kinder hat alle überzeugt. Es wurde auch kritisch wegen dem Standort nachgefragt, da die Iller und die ehemalige Kiesgrube in der Nähe ist. Herr Stockburger sah hierin kein Problem. In Leutkirch sei z.B. auch ein Weiher in der Nähe und die Kinder würden die gesteckten Grenzen einhalten und seien natürlich auch unter stetiger Aufsicht. Der Träger müsse natürlich die Sicherheit gewährleisten und sei vertraglich dazu in der Verantwortung. Zwischen der Gemeinde und dem DRK müsse zu dem Betrieb ein diesbezüglicher Kindergartenvertrag abgeschlossen werden. Das DRK als gemeinnütziger Träger ohne Steuereinnahmen sehe dabei immer eine 100%-ige Kostenerstattung durch die Gemeinde vor sowie einen Anteil von 4,5% für Verwaltungskosten. Die Frage nach dem Beginn des Angebotes musste Herr Stockburger mit dem Jahr 2025 beantworten, da zuerst die notwendigen Genehmigungsverfahren durchzuführen seien, das Personal gefunden werden muss, der Wagen beschafft werden muss, usw.

Der Gemeinderat stimmte insgesamt dem Kindergartenbedarfsplan sowie der Einrichtung eines Waldkindergartens im Illergries sowie dem Vertrag mit dem DRK zu.

Vergabe der Ingenieurleistungen für die Kanaluntersuchung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung 2024

Auf Grund der Eigenkontrollverordnung obliegt der Gemeinde die Überprüfung der Abwasseranlagen, d.h. die Kanalisationen sind regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Die Fristen für die Wiederholungsprüfungen betragen für sanierte oder schadensfreie Kanäle 15 Jahre. Die letzte Befahrung fand in den Jahren 2009 und 2010 statt. Es müssen insgesamt ca. 6,5 km befahren werden.

Die Ingenieursleistungen beinhalten die Betreuung und Vorbereitung der Kanalbefahrung, die Auswertungen, die Erstellung eines Sanierungsvorschläge sowie die Erstellung der Zustandspläne. Der Honorarvorschlag des Ingenieurbüros Aßfalg Gaspard Partner, Bad Waldsee, mit ca. 24.500 € ist eine Aufwandsabschätzung auf Basis vergleichbarer Projekte. Die Verwaltung erinnerte daran, dass die eigentlichen Kosten für die Befahrung und Spülung dann natürlich erst noch anfallen. In den Jahren 2009 und 2010 mussten ungewöhnlich große Mengen Kies aus den Kanälen entsorgt werden und es wäre die Hoffnung, dass dies dieses Mal mit den durchgeführten Kanalsanierungen nicht mehr der Fall ist.

Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro mit den Leistungen und die Verwaltung die Arbeiten beschränkt auszuschreiben. Die Vergabe entscheidet dann wieder der Gemeinderat, damit er über den Umfang der Arbeiten informiert ist.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2024

Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

Eine Bürgerin gab eine Stellungnahme zur Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie ab. Sie forderte den Gemeinderat als Vertretung der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürger auf eine Kompromisslösung mit nur einer Windenergieanlage zu finden und nicht den bundes- und landespolitischen Vorgaben zu folgen. Der Gemeinderat nahm diese Stellungnahme mit in die Beratung des Tagesordnungspunktes.

Von einem Bürger wurde darauf hingewiesen, dass die Hausnummern im Baugebiet auf dem Katzenbuckel schwer zu finden sind und es wurde angeregt die Hausnummern an der Kreisstraße auszuweisen.

Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Teilregionalplan Energie (Planungsoffensive zum Ausbau von Windkraft und Solar) – Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat im Dezember beschlossen für den vorliegenden Fortschreibungsentwurf das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Die Dateien zum Planentwurf stehen zur Einsicht und zum Herunterladen unter www.rvbo-energie.de Rubrik Anhörung zur Verfügung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet bis 29. März 2024 statt.

Die Gemeinde wurde nicht nur zur fristgerechten Abgabe ihrer Stellungnahme, sondern auch dazu aufgefordert, sich auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken. Die Verwaltung weist daher ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinde nicht rechtswirksam die privaten Interessen vertreten kann, sondern nur eigene schutzwürdige Belange geltend machen kann.

Auf dem Gemeindegebiet sind drei Vorranggebiete vorgesehen:

Baniswald 326 ha
Baniswald 326 ha
Mooshausen 7,4 ha
Mooshausen 7,4 ha

Des Weiteren liegt in südlicher Richtung das Windenergiegebiet Altmannshofen WEA 436-005.

Die Verwaltung stellte dar, dass der Regionalplan auf Grund der bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben 1,8 % der Regionsfläche mit den Landkreisen Ravensburg, Bodensee und Sigmaringen als Vorranggebiete für die Windenergie bis September 2025 ausweisen muss. Falls das Ziel nicht erreicht wird, hat der Bundesgesetzgeber bereits jetzt im Baugesetzbuch geregelt, dass eine sogenannten „Superprivilegierung“ eintritt, also die Anlagenstandorte nicht mehr gesteuert werden können. Bei der Suche nach Standorten hat der Regionalverband verschiedene Kriterien angewendet, allen voran natürlich die Windleistungsdichte und dann Artenschutzkriterien, Wasserschutzgebiete, usw. sowie natürlich den Abstand zur Wohnbebauung. Zur Wohnbebauung im Außenbereich wurde ein Abstand von 600 m angesetzt und zu Ortschaften von 750 m.

Diskutiert wurde bezüglich der Vorranggebiete im Bereich Baniswald das Thema der Umfassung von Siedlungen bzw. wohngenutzten Gebäuden und die dadurch entstehende optisch bedrängende Wirkung. Nach Darstellung des Regionalverbandes wurde eine Prüfung der Umfassung nur bei Ortslagen und nicht bei Wohngebäuden im Außenbereich vorgenommen und daher für diesen Bereich nicht. Nach Ansicht der Verwaltung stellt die Ortslage keine ausreichende rechtliche Definition dar. Das Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern vom Januar 2013 empfiehlt die Verwendung des Begriffs Siedlungen. Siedlung schließt die bebauten Flächen ein, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt werden. Unter diesem Begriff kann bei den Gebäuden Baniswald 2, 3, 6, 7, 9 auf Grundlage des sogenannten „Kroppach“-Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Gewicht einer Siedlung ausgegangen wird.

In der Rechtsprechung wird eine Beeinträchtigung im Überschneidungsbereich von 120 Grad als zumutbar bewertet. Insbesondere die ringförmige Umfassung begünstigt die Umfassungswirkung. Dabei ist das Kriterium der Umfassung abstrakt, einheitlich, typisiert und nachvollziehbar für alle Gebiete anzuwenden. Der Regionalverband hat zur Vermeidung einer Umfassung bzw. Umzingelung und damit einer Überlastung von Ortslagen in der Regel in einem Abstand von 2,5 km einen Winkel von zweimal 60 Grad gegenüberliegend der entsprechenden Orte freigehalten. Dabei handelt es sich um einen Orientierungswert. Dieses Kriterium wurde für Baniswald nicht eingehalten:

Lageplan

Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob es Vorgaben gibt, wie die „Fliege“ einzulegen ist, da je nach dem mehr oder weniger Vorranggebiete betroffen sind. Die Verwaltung stellte klar, dass es sich nicht um eine Rechtsvorschrift mit genauen Vorgaben handelt, sondern der Regionalverband sich dieses Kriterium selbst auferlegt hat und damit für alle gleich anzuwenden hat. Das Kriterium sieht grundsätzlich eine Freihaltung von zweimal 60 Grad gegenüberliegend der Orte vor. Bei Ausrichtung der „Fliege“ in Nord-Süd-Richtung ist somit wesentlich weniger betroffen und diese könnte auch so gelegt werden. Da es sich um die erste Beteiligung handelt und insgesamt durch den Regionalverband zu beurteilen ist welche Einwendungen kommen, erachte die Gemeinde die Stellungnahme mit der Forderung das Kriterium anzuwenden als ausreichend. Nach der Bearbeitung durch den Regionalverband würde eine weitere Bearbeitung erfolgen. Auf dieser Grundlage könnte man dann nochmals detaillierter einsteigen.

Der Gemeinderat beschloss dementsprechend eine Stellungnahme zur Reduzierung der Vorranggebiete im Bereich Baniswald (Vorranggebiete WEA 436-006 und 436-025) abzugeben.

Des Weiteren hat der Regionalverband Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festgelegt. Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in dem einer bestimmten raumbedeutsamen Funktion oder Nutzung, in diesem Fall eben die Photovoltaik, bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist. In Mooshausen wurde die Fläche ausgewiesen, für die die Gemeinde bereits den Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ aufstellt, so dass keine Einwendungen bestanden. Der andere Bereich umfasst die die bestehenden Anlagen im Kiesabbaugebiet des Sand- und Kieswerkes und erweitert diesen. Die Erweiterung umfasst auch den direkt angrenzenden Bereich an das Gewerbegebiet An der Chaussee. Hiergegen sprach sich der Gemeinderat aus, da die Möglichkeit einer zukünftigen gewerblichen Entwicklung erhalten bleiben soll und ansonsten die Gemeinde in ihrer Planungshoheit eingeschränkt wäre.

Lageplan
Der Bereich südlich des Gewerbegebiets An der Chaussee soll nicht für PV-Freiflächenanlagen ausgewiesen werden, um bei möglichen zukünftigen gewerblichen Entwicklungen nicht eingeschränkt zu sein.

Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie

a)   Optionsregelung für eine zweite Anlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 9. Mai 2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass er den Mooshauser Gemeindewald für Windenergie verpachtet. Die formulierten Bedingungen wurden in den Nutzungsvertrag aufgenommen, dem der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 6. März 2023 zugestimmt hat. Dieser Nutzungsvertrag enthält die Option für eine zweite Anlage, über die der Gemeinderat nach Durchführung einer weiteren Informationsveranstaltung entscheiden muss. Es wurde vereinbart, dass ein Gemeinderatsbeschluss bereits bis Mitte letzten Jahres erfolgt. Dies ist nicht passiert, weil der Regionalverband bereits vorher angekündigt hat den Teilregionalplan Energie mit den Vorranggebieten Windenergie aufzustellen und dieses Ergebnis abgewartet werden sollte, um eine Gesamtschau der möglichen Anlagen auf dem Gemeindegebiet machen zu können. Daher wurde auch in der Gemeinderatssitzung am 20. November über den Regionalplan informiert und dann am 6. Februar eine Informationsveranstaltung im Pfarrhaus Mooshausen gemeinsam mit der EnBW veranstaltet. Viele Gemeinderäte sind auch der Einladung auf den Alpakahof am 7. März gefolgt, zu der auch von privater Seite Flyer verteilt wurden. Diese Veranstaltung wurde von allen Teilnehmenden auch sehr gelobt für den sehr sachlichen Austausch in einer angenehmen Atmosphäre. Nach diesen Veranstaltungen war es nun an der Zeit für den Gemeinderat über die Inanspruchnahme der Option oder eben nicht zu entscheiden.

Im Vorfeld der Stellungnahmen und Beratung wurde betont, dass es wie bei vielen Entscheidungen des Gemeinderates ist, dass die Entscheidung eine intensive Abwägung ist und dies in keinster Wiese bedeutet, dass man die Ansichten „hin oder her“ nicht wahrnimmt. Dass der Gemeinderat überhaupt für oder gegen die Windenergie im Mooshauser Wald stimmen kann liegt eben daran, dass die Gemeinde Waldeigentümerin sind. Im Privatwald in den Vorranggebieten kann die Gemeinde bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben keinen Einfluss nehmen. Daraufhin haben alle Gemeinderäte die Beweggründe für ihre Entscheidung dargestellt und beraten. Die Pro-und Contra-Argumente können natürlich nur zusammenfassend dargestellt werden. Auf der einen Seite wurde darauf hingewiesen, dass Deutschland mehr Strom exportiert als importiert und Off-Shore-Anlagen wegen Überproduktion abgeschaltet werden müssen, weil es die Stromleitungen in den Süden nicht gibt. Daher müsste nicht jeder mögliche Standort ausgenutzt werden. Auf der Gegenseite wurde darauf verwiesen, dass der importierte Strom aus dem Ausland oft aus Atom- und Kohlekraftwerken kommt und damit nicht zur Eindämmung des Klimawandels beigetragen wird, der auch bei uns mit Wetterextremen wie Trockenheit und Starkregen spürbar wäre. So müsse der Eingriff bei uns in Relation zum Klimawandel gesehen werden. Auch müsse die eigene Versorgungssicherheit von Baden-Württemberg als Industrieland gesichert werden, da der Ausbau der Stromleitungen aus dem Norden noch lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Es wurde darauf verwiesen, dass immer noch Kohle und Gas ca. 40 % der Stromproduktion ausmachen. Des Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass der Strombedarf weiterhin steigen wird. Die Verwaltung stellte hierzu eine Statistik vor, dass derzeit auf der Gemarkung 45 GWh produziert und im Schnitt ca. 15 GWh benötigt werden. Mit 75 % trägt zur Produktion die Wasserkraft bei, die eben nicht überall verwirklichbar ist. Die Prognose bis zum Jahr 2040 liegt aber für Aitrach gerade bei diesen 45 GWh die derzeit produziert werden, wobei die Ansiedlung von weiterem energieintensiven Gewerbe noch nicht berücksichtigt ist. Hierzu muss man bedenken, dass das Gewerbe und damit die Arbeitsplätze 60-70 % des Strombedarfs ausmachen. Das Gremium lenkte den Blick auch auf die Auswirkungen anderer Energieproduktionen, wie z.B. dem Kohleabbau, für den ganze Dörfer abgeräumt werden. Auch wurde darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat keinen Beschluss nur für eine Windenergieanlage gefasst hat, sondern den damaligen geplanten Abstand von 550 m als zu gering empfunden hat. Diese Einschätzung habe sich nun auch bestätigt, da der Bundesgesetzgeber den zweifachen Abstand vorgibt und der Regionalverband wegen den immer größer werdenden Anlagen einen Abstand von 600 m abgeleitet hat, so dass der damalige Standort gar nicht im Vorranggebiet liegen würde. Nun sei der Abstand mit 630 m gleich wie beim ersten Standort und der Abstand zum ersten nächstgelegenen Haus in Mooshausen immer noch über 1 km. Aus dem Gremium heraus wurde auf der anderen Seite auf die besondere Betroffenheit von Mooshausen hingewiesen und dass die Mooshausener ein Windrad mitgetragen hätten, aber das zweite nochmals mehr Auswirkungen für Mooshausen hätte, wo auch schon das Stauwehr wäre, die Eisenbahn, Fluglärm, die geplante PV-Anlage, usw. Dies wurde in dem Sinne ergänzt, dass der Mooshausener Gemeindewald ein ruhiges Gebiet insgesamt für Aitrach gewesen wäre, das mit Autobahn, usw. ebenfalls sehr belastet ist. Aus persönlichen Gesprächen wurde aber auch berichtet, dass die Meinung zu dem zweiten Windrad nicht einheitlich ablehnend sei, sondern es auch Befürworter in Mooshausen gebe bzw. ein Großteil die Notwendigkeit sieht. Zu dem unter der Fragestunde eingebrachten Argument, dass die Gemeinde im Gemeindewald nicht den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben folgen muss, sondern auch nur einem Windrad zustimmen kann wurde ausgeführt, dass dies natürlich rechtlich betrachtet richtig ist. Allerdings wären die Vorranggebiete um Baniswald herum unvergleichlich größer mit Auswirkungen über die Gemeindegrenze hinweg, z.B. mit näheren Abständen zu Steinental wie zu Mooshausen. Die Erfahrung sei, dass die Menschen, im Guten wie im Schlechten, ein gutes Gespür für die Gleichbehandlung haben und diese auch erwarten, weshalb andere Maßstäbe der Gemeinde, wenn ohnehin weitere Abstände gewährleistet sind, nicht nachvollziehbar wäre. Auch wenn es nie das grundsätzliche Thema war, dürften auch die finanziellen Aspekte in voraussichtlich kommenden schwierigeren Zeiten mit gleichzeitig größeren Aufgaben nicht heruntergespielt werden.

Nach einem längeren Austausch hat die Mehrheit des Gemeinderates der Gestattung bzw. (Mit)Überlassung der in Variante 1b aufgeführten Flächen für eine weitere Windenergieanlage, also insgesamt zwei Anlagen, zugestimmt. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die EnBW nun das Genehmigungsverfahren beim zuständigen Landratsamt Ravensburg für zwei Anlagen anstoßen kann und natürlich auch in diesem Verfahren noch Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden können.

b)   Abschluss eines Gestattungsvertrages Leitungen/Wege

Des Weiteren stimmte der Gemeinderat den Gestattungsverträgen Leitungen/Wege zu. Im Großen und Ganzen handelt es sich hierbei um die Leitungsverlegung hinunter Richtung Mooshausen. Da der Netzanschluss am Umspannwerk in Mooshausen erfolgen muss, müssten aber natürlich noch viele weitere Leitungsrechte eingeholt werden.

Angebot zur Kommunalabgabe zum Solarpark Aitrach

Die EnBW Solar GmbH betreibt seit Dezember 2012 den Solarpark Aitrach beim Sand- und Kieswerk. Das neue EEG lässt nun die Zahlung einer Kommunalabgabe auch für alle bestehenden Solarparks zu. Die Zahlung der Kommunalabgabe ist freiwillig. Die EnBW hat der Gemeinde nun eine Kommunalabgabe angeboten, da es sich bei dem Solarpark um eine bestehende Anlage handelt und die Abgabe nicht einkalkuliert wurde, allerdings nur für die Strommengen, die über EEG abgerechnet werden und damit auch eine Erstattung möglich ist. Der Strommarkt ist schwer vorhersehbar, in den zurückliegenden Jahren wären dies ca. 2.500 € Kommunalabgabe gewesen. Im Sinne der Transparenz war es der Verwaltung trotz der vom Gesetzgeber eingeführten Regelung wichtig eine Entscheidung des Gemeinderates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen. Der Gemeinderat nahm das Angebot der EnBW zur Kommunalabgabe an und stimmte dem Vertragsentwurf zu.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2024

Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

Es waren mehrere Bürgerinnen und Bürger aus Treherz wegen der Bauvoranfrage zur Umnutzung der Scheunengebäude auf den Grundstücken Treherz 6 und 6/1 zu Wohnzwecken für 20 Wohnungen erschienen. Es wurde eine Stellungnahme vorgebracht, in der vor allem Bedenken dahingehend vorgebracht wurden, dass die Planung im Hinblick auf die fehlende Infrastruktur überdimensioniert wäre und Einschränkungen der Landwirtschaft auf Grund der immer mehr fehlenden Akzeptanz für die damit einhergehenden Geruchs- und Lärmentwicklungen befürchtet werden. Des Weiteren könne nicht nachvollzogen werden, wie das Projekt auf Grund der Rahmenbedingungen des zudem denkmalgeschützten Gebäudes wirtschaftlich und damit nachhaltig umgesetzt werden kann. Die an die Mitglieder des Gremiums gerichtete Stellungnahme wurde mit in die Beratung zu dem Tagesordnungspunkt genommen.

Ein Bürger verwies darauf, dass Bestattungen vermehrt durch freie Trauerredner begleitet werden, die die schöne Aussegnungshalle in Anspruch nehmen. Leider würde die Lautsprecheranlage nicht dem Stand der Technik entsprechen bzw. sei schlecht eingestellt, so dass die Redner schlecht verständlich seien, was sehr schade wäre. Die Verwaltung sagte zu die Anlage zu überprüfen bzw. gegebenenfalls auszutauschen.

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Mit sieben Baugesuchen waren ungewöhnlich viele Anträge eingegangen. Für das Grundstück Hauptstraße 13+15 wurden der Teilabbruch, Umnutzung und Erweiterung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses mit zwei Wohnungen bzw. die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes An der Kirche beantragt. Das abzubrechende Gebäude Hauptstraße 15 soll in Verlängerung des Bestandsgebäudes mit gleicher Dachneigung wieder angebaut werden. Die Garage geht zwar über die Baugrenze hinaus, die Sichtdreiecke bei der Einfahrt in die Hauptstraße werden aber nicht beeinträchtigt. Des Weiteren wird die Grundflächenzahl geringfügig überschritten, aber nur auf Grund der zu befestigenden Zufahrtsflächen. Der Gemeinderat erteilte daher das Einvernehmen zu den Befreiungen. Des Weiteren soll auf dem Grundstück Hermann-Krum-Straße 2 eine Gebäudehülle für ein neues Parksystem hin zur Hermann-Krum-Straße errichtet werden. Das Gebäude überschreitet die Baugrenze in diesem Bereich, da diese im Gegensatz zu den anderen Grundstücken sehr weit entfernt von der Hermann-Krum-Straße gezogen wurde. Der Gemeinderat erteilte daher auch hier sein Einvernehmen zur Befreiung. Ebenfalls um ein gewerbliches Vorhaben handelte es sich bei dem Baugesuch für den Neubau einer gewerblichen Halle auf dem Grundstück An der Chaussee 9. Die Halle ragt in eine ursprünglich im Bebauungsplan geplante Grünzone im Süden, die nicht mehr erforderlich ist, da inzwischen das Gewerbegebiet hier eine Fortsetzung mit einem Betonwerk gefunden hat. Für die notwendige Befreiung sind in Abstimmung mit dem Stadbauamt durch den Bauherren Ökopunkte zu erbringen. Der Gemeinderat stimmte der Befreiung zu. Die Bauvoranfrage zur Umnutzung des Scheunengebäudes auf dem Grundstück Treherz 6 und 6/1 zu Wohnzwecken für 20 Wohnungen stand nicht zur Entscheidung an, nachdem die Eigentümergemeinschaft inzwischen mitgeteilt hatte, dass die Bauvoranfrage in dieser Form nicht umgesetzt werden soll. Die Verwaltung führte aber aus, dass bereits Stellungnahmen der Fachbehörden eingeholt wurden und die Umnutzung zu Wohnzwecken als grundsätzlich zulässig eingestuft wurde. Auch das Landwirtschaftsamt hat eine Abstandsabschätzung zu den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben gemacht und hat mitgeteilt, dass die Abstände ausreichend groß sind auch für zukünftige betriebliche Entwicklungen, so dass keine Einwände vorgebracht wurden. Eine abschließende Beurteilung durch das Denkmalamt ist im laufenden Verfahren noch nicht erfolgt. Zu entscheiden hatte der Gemeinderat aber über das Einvernehmen zum Neubau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück An der Chaussee 14. Da der Gemeinderat den Bebauungsplan erst kürzlich dazu aufgestellt hat und das Baugesuch sich an die Vorgaben hält, erteilte er auch das Einvernehmen dazu. Auch sein Einvernehmen erteilte er zur Aufstellung eines Containers mit einem Blockheizkraftwerk auf dem Grundstück Riedhofstraße 21, nachdem dieses dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Die „neue“ Schule in Mooshausen auf dem Grundstück Weiger-Guardini-Str. 15 ist inzwischen in privater Hand und soll nun zur Wohneinheit mit einem Carport umgebaut werden und zu gegebener Zeit auch der Zwischenbau abgerissen werden. Der Gemeinderat erteilte dazu sein Einvernehmen.

Ausführungsplanung Bahnhofsvorplatz
Ausführungsplanung Bahnhofsvorplatz

Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes - Ausschreibungsbeschluss

Der Gemeinderat hat die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes mit Bushaltstelle, überdachten Fahrradabstellplätzen, Parkplätzen, Carsharing, usw. schon lange geplant. Im Dezember letzten Jahres ist nun auch der erhoffte Zuschussbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen über 143.639 € gekommen. Die Gesamtkosten sind mit 345.000 € und damit über dem ursprünglichen Ansatz angesetzt. Dies ist durch mehrere zusätzliche Vorgaben im Planungsverfahren bedingt, wie eine längere Bushaltestelle, mehr befestigte Flächen bei den Parkplätzen für gehbehinderte Personen, usw. Das Straßenbauamt des Landes hat dafür zugesagt die Asphaltierung der Bushaltestelle zu übernehmen, was mit 47.600 € angesetzt ist, so dass die Gemeinde 211.761 € zu tragen hätte.

Herr Theoboldt vom Ing.-Büro AGP stellte dem Gremium die Planung vor. Es war die Bitte des Gremiums nach Möglichkeit die Einrichtung zukünftiger Informationstafeln bereits jetzt mit notwendigen Leerrohren für Kommunikationsleitungen einzuplanen. Des Weiteren wurde aus verschiedenen Modellen die Bushaltestelle und der überdachte Fahrradabstellplatz ausgesucht. Die Mehrheit entschied sich für eine sehr einfache Ausführung ohne Seiten- und Rückwände, da leider die Erfahrungen mit Vandalismus insbesondere in der letzten Zeit wieder sehr schlecht sind. Des Weiteren mahnte das Gremium an, früh genug nach Ausweichparkplätzen bzw. einer Ausweichhaltestelle für die Busse während der Bauzeit zu suchen. Herr Theoboldt führte aus, dass für die Ausführung der Bushaltestelle eine Sperrung mit Ampelregelung erforderlich ist. Die sonstigen Arbeiten spielen sich dann innerhalb des Grundstückes abseits der Straße ab.

Der Gemeinderat stimmte mit diesen Maßgaben der Ausführungsplanung zu und ermächtigte die Verwaltung die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.

Buswartehäuschen
Buswartehäuschen

Erneuerung der Bachverdolung bei Burghalde unter der Landstraße hindurch

Der Bauhof hat festgestellt, dass die Bachverdolung bei Burghalde unter der Landstraße nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Auf Grund der Befahrung wurde festgestellt, dass die Verdolung gerissen, deformiert und sogar die ersten Rohrstücke eingebrochen sind, so dass diese dringend erneuert und unter der Landstraße ein neues Rohr einzubringen ist. Der Kostenrahmen liegt einschließlich der ingenieurtechnischen Betreuung bei brutto 53.000 €. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung bzw. das Ing.-Büro AGP die Arbeiten auszuschreiben.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Unterhaltung von Gemeindewegen 100.000 € eingestellt sind und bereits jetzt für verschiedene Maßnahmen ca. 20.000 € angefallen sind, so dass kein Spielraum für weitere größere Maßnahmen bleibt.

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen mit der Wahl des Gemeinderates und des Kreistages statt. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen. Da Herr Bürgermeister Kellenberger Bewerber für den Kreistag ist, kann er den Vorsitz nicht übernehmen. Der Gemeinderat wählte daher Herrn Thomas Eisele als Vorsitzenden und Frau Birgit Knittel als seine Stellvertreterin. Als Beisitzer fungieren Frau Berta Frey und Herr Jürgen Riedle und als stellvertretende Beisitzer Frau Michaela Müller und Herr Herbert Reich. Die Schriftführung übernimmt Herr Roland Neumaier.

Erlass einer Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft „Memminger Straße – Unterkunft 5“

Die Gemeinde muss weiterhin Flüchtlinge aufnehmen und ist daher froh, wenn sie weitere Wohnungen zur Unterbringung anmieten kann, was nun wieder der Fall war. Damit die Gemeinde Gebühren erheben kann, muss sie eine Satzung erlassen. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 – Bestätigung der Gesetzmäßigkeit

Das Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 bestätigt. Dabei wurde bestätigt, dass die Haushaltssituation der Gemeinde Aitrach im Grundsatz auch mittelfristig stabil bleibt und Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel erwirtschaftet werden können, die voraussichtlich bis 2028 den Verzicht auf Kreditaufnahmen ermöglichen.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2023

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat musste über zwei Befreiungsanträge von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entscheiden. Einmal überschreitet ein Wintergarten im Bebauungsplan „An der Kirche“ und einmal im Bebauungsplan „Storchengässle, 2. Erweiterung“ eine Garage die Baugrenze. Auf Grund der geringfügigen Überschreitungen und der Nachbarzustimmungen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.

Lageplan Aufstellungsbeschluss
Lageplan Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen, Erweiterung Süd“ sowie 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ferthofen“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Einstellungsbeschluss und erneuter Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hatte bereits in seiner öffentlichen Sitzung im Dezember 2021 den Beschluss gefasst den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen, Erweiterung Süd“ aufzustellen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war die Absicht von Herrn Hock als Geschäftsführer der Hock Holding GmbH auf den Flurstücken 175/6 und 175/7 eine Gewerbehalle zur flexiblen Nutzung und Aufteilung zu realisieren. Inzwischen ist die Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH (SWF) Eigentümer geworden mit dem Ziel der Weiterentwicklung des angrenzenden Werksgeländes.

Einerseits soll auf dem Grundstück ein Bereich für die Wasserstofferzeugung und -abfüllung entstehen. Dieser Bereich wird über einen gesonderten Bebauungsplan entwickelt, da die Wasserstoffproduktion dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Aufsicht des Regierungspräsidiums unterliegt und die Anforderungen an den Bereich gesondert festgelegt werden müssen.

Andererseits soll die übrige Fläche für Logistikhallen oder Freiflächen-PV (für die Wasserstoffproduktion) zur Verfügung stehen. Insbesondere soll eine Revisionshalle für Tanks und Auflieger errichtet werden mit einer Werkstatt, die auf Grund der Höhe der Tanks und der notwendigen Kranbahn in einem Teilbereich eine Höhe von bis zu 18m benötigen. Ansonsten werden wie am Betriebssitz in der Bahnhofstraße Abfüllanlagen, Büros und Lagerflächen entstehen.

Herr Geschäftsführer Haag des Sauerstoffwerkes führte sehr anschaulich den geplanten Betrieb auf dem Grundstück aus. Die Anlagengröße der Elektrolyseure im Wasserstoffbereich soll bis zu 2 MW betragen, was bildlich gesprochen die Betankung von 30 Lkw am Tag ermöglichen würde. Die Frage, ob dafür die Kapazität der geplanten PV-Module ausreichend wäre, verneinte Herr Haag klar. Dies sei die grundsätzliche Herausforderung an der Wasserstoffproduktion, dass günstiger und grüner Strom zur Verfügung stehen und dies auch auf politischer Ebene entschieden werden muss. Die Planung ist aber in Aitrach quasi einen „Wasserstoffstützpunkt“ zu bauen, wo auch abgefüllt und ausgeliefert werden kann. Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, warum Wasserstoff als Gefahrstoff deklariert ist. Herr Haag führte aus, dass Wasserstoff nicht giftig ist und sich verflüchtigt, wenn er austritt. Allerdings ist Wasserstoff als Brennstoff natürlich explosionsgefährlich, wie andere Brennstoffe auch. Das weitere Arial soll für die Umrüstung von Tanks, Abfüllung von medizinischen Gasen, usw., also die üblichen Tätigkeiten des Sauerstoffwerks wie in der Bahnhofstraße genutzt werden. Die Frage nach den entstehenden Arbeitsplätzen beantwortete Herr Haag mit 3-5. Die Anlagen seien automatisiert, so dass vorwiegend Aufsichtstätigkeiten auszuüben seien. Die Verwaltung führte hierzu aus, dass das Sauerstoffwerk schon jahrzehntelang in Aitrach angesiedelt ist und ein zuverlässiger Partner wäre, so dass über alle Gewerbetreibende hinweg der Arbeitsplatzstand in Aitrach mit über 1.000 Arbeitsplätzen ein guter Wert sei. Zusammenfassend soll sich laut Herrn Haag damit ein weiterer Produktionsstandort in Aitrach, im Gegensatz zu der derzeitigen reinen Lagerfläche im Gewerbegebiet Ferthofen, entwickeln.

Der Gemeinderat beschloss nach der Beratung die Einstellung des bisherigen Bebauungsplanverfahrens und fasste den erneuten Aufstellungsbeschluss für das Vorhaben des Sauerstoffwerkes. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt Anfang nächsten Jahres.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen Süd – Wasserstoffstandort SWF“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu - Aufstellungsbeschluss

Zum Hintergrund des Bebauungsplanverfahrens wird auf die Berichterstattung zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt verwiesen. In einem Teilbereich im Gewerbegebiet Ferthofen beabsichtigt das Sauerstoffwerk (SWF) eine Wasserstofferzeugung bzw. -abfüllung zu errichten. Dieser Bereich wird über einen gesonderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickelt, da die Wasserstoffproduktion dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Aufsicht des Regierungspräsidiums unterliegt und die Anforderungen an den Bereich gesondert festgelegt werden müssen. Dies ist auch das Ziel des Bebauungsplanverfahrens.

Der Gemeinderat beschloss für das Gesamtkonzept, also auch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Aufstellung sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anfang nächsten Jahres.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ musste wegen einzelnen Änderungen nochmals ausgelegt bzw. die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.

Da von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind, führte die Verwaltung durch die Stellungnahmen der Behörden, insbesondere des Landratsamtes. Das Sachgebiet Naturschutz wollte nochmals eine genauere Definition der Maßnahmen zur Extensivierung mit Mahdgutübertragung bzw. Streifenansaat sowie dass die Ausgleichsmaßnahme rechtlich über den Durchführungsvertrag und eine Grunddienstbarkeit gesichert ist. Beides ist zwischenzeitlich erfolgt. Vom Brandschutz kam die Anregung Überflurhydranten vorzusehen, was bei dem großen Gebäude sicher sinnvoll und so zur Umsetzung vorgesehen ist. Vor allem Zeit in Anspruch genommen hat die Abstimmung des notwendigen Baus der Linksabbiegespur mit dem Straßenbauamt des Landes, auch in Bezug zu dem ohnehin geplanten Radweg und Bushaltestelle. Die jetzige in den Bebauungsplan übernommene Ausführungsplanung ist nun aber vom Regierungspräsidium genehmigt. Die Handwerkskammer Ulm hat noch den wichtigen Hinweis gegeben, dass es für die bestehenden Betriebe zu keinen immissionsschutzrechtlichen Problematiken kommen darf. Dies war aber bereits durch die Vorgaben im Bebauungsplan wie „doppelter“ Fassade, Seitenwänden an den Terrassen, Festverglasung im Erdgeschoss, usw. berücksichtigt, so dass keine Einschränkungen dadurch entstehen.

Da sich die Änderungen auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnungen und des Textes beschränken, beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung. Da das Flächennutzungsplanverfahren noch läuft, wird das Inkrafttreten des Bebauungsplanes noch bis zu dessen Abschluss dauern, auf Grund der derzeitigen Lage in der Bauwirtschaft soll das Projekt aber auch noch nicht nächstes Jahr angegangen werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ – Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Im Kiesabbaugebiet beim Sand- und Kieswerk soll eine weitere Photovoltaikanlage mit ca. 998 kWp auf einer Fläche von ca. 1,4 ha entstehen. Nachdem von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind, stellte die Verwaltung die noch eingegangenen Stellungnahmen der Behörden vor, die allerdings nur zu geringfügigen Änderungen bzw. Klarstellungen führen.

Das Sachgebiet Naturschutz beim Landratsamt hat gefordert, dass das bestehende Auffangbecken mit Schilfbewuchs und die Grünflächen im Bebauungsplan deutlicher zum Erhalt festgelegt werden, was passiert ist. Des Weiteren wurde das Monitoring, also die Kontrolle der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, mit aufgenommen. Ebenso wurde abgestimmt, dass die Entwicklung der Flächen mit weniger Ökopunkten bewertet wird, da die Erfahrung gemacht wurde, dass die Flächen unter den Modulen sich nicht so gut entwickeln. Die Nutzung ehemaliger Eingriffsflächen wird aber ausdrücklich befürwortet und auf ein Bodenschutzkonzept wurde wegen dem vorangegangenen Eingriff im Kiesabbau verzichtet, aber das Sand- und Kieswerk wird die Bodenarbeiten auf Grund seiner Erfahrung natürlich ordnungsgemäß ohne unnötige Bodenverdichtungen vornehmen.

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan als Satzung. Das Flächennutzungsplanverfahren muss noch abgeschlossen werden. Nachdem aber keine Einwendungen gegen den Bebauungsplan vorliegen, geht die Verwaltung davon aus, dass dieser als planreif eingestuft und die Baugenehmigung erteilt werden kann. Dementsprechend wird der Baubeginn auf Anfang nächsten Jahres geplant.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ – Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

Die Verwaltung holte zu dem Vorentwurf die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, die der Gemeinderat nun abzuwägen hatte. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Stellungnahmen bzw. der Vorschlag zur Abwägung wurden von Herrn Wolpert vom beauftragen Planungsbüro KlingConsult vorgetragen. Projektträger für die Anlage ist die Solarpark Wega GmbH & Co.KG (BayWa).

Herr Wolpert führte aus, dass die Bewuchsgrenzen des Waldes aufgenommen wurden, so dass der von den Forstverwaltungen geforderte Waldabstand von 30m nun überall nachgewiesener Maßen eingehalten wird. Des Weiteren sei ein Bodengutachten erstellt worden, das auch einige Zeit in Anspruch genommen hätte. In diesem Rahmen seien auch hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt worden und die Empfehlung ausgesprochen worden, dass zur Vermeidung einer zusätzlichen Drainagewirkung (das Grundstück ist bereits drainagiert) alle 25m Lehmschläge in den Kabelgräben einzubringen sind. Dies wird vom Bebauungsplan so festgesetzt. Eine Erosionsgefährdung sei nicht zu erwarten, da die Fläche als dauerhaftes Grünland angelegt wird und somit eine stabilisierende Vegetationsbedeckung hat. Zudem beträgt der Abstand von der Baugrenze zur privaten Grundstücksgrenze 10 m. In dem Grünstreifen wird auch noch eine Hecke angepflanzt, so dass der Boden einerseits Stabilität hat, aber auch die Versickerung zulässt. Es wurde auch noch eine artenschutzrechtliche Untersuchung vorgenommen, aber keine Nachweise von besonders gefährdeten oder wertgebenden Tierarten gefunden. Trotzdem wird ein Rodungsverbot von März bis 30.09. ausgesprochen und die Bauzeit während der Hauptbrutzeit zwischen Mitte März bis Anfang Juli ist zu vermeiden. Auch der Hauptwildtierkorridor hat Berücksichtigung gefunden, da der Zaun wie gefordert ca. 250 m von der Hauptachse im Wald entfernt liegt und auch ein wildtierfreundlicher Klee- und Wildacker um das Gelände angelegt wird. Zur Stärkung des Biotopverbunds sollen Reifenspuren erhalten bzw. angelegt werden, um wechselfeuchte Bereiche zu schaffen, die als Trittsteine für Amphibien dienen. Die Frage, ob größere Tümpel besser wären, beantworte Herr Wolpert so, dass dies ein gewisser Widerspruch wäre zwischen dem Belang den Hang nicht zu sehr zu vernässen und zumindest feuchte Bereich zu schaffen. Zudem erfülle der Vorhabenträger mit den geplanten Maßnahmen seine Verpflichtung zum naturschutzrechtlichen Ausgleich. Die Verwaltung ergänzte, dass im Rahmen der Biotopverbundplanung geklärt werden kann, ob weitere Maßnahmen sinnvoll wären und ob diese über diese Förderung durch die Gemeinde umgesetzt werden könnten. Herr Wolpert führte aus, dass auf Grund des Bodengutachtens nun feststeht, dass keine Betonfundamente benötigt werden für die Module, sondern diese eingerammt werden könnten. Auch bei dieser Anlage sei die Wertigkeit des Bodens nach dem Eingriff in Abstimmung mit dem Landratsamt nach unten gesetzt worden, da es zu baubedingten Beeinträchtigungen des Bodens kommt. Auf Grund des ursprünglichen Bodens in diesem Bereich würde selbstverständlich auch ein Bodenmanagement durchgeführt. Die Landwirtschaft sah ihre Belange betroffen, da die landwirtschaftliche Fläche aus dem intensiven Betrieb herausgenommen wird. Da nach dem EEG die erneuerbaren Energien aber im überragenden öffentlichen Interesse liegen, müssen diese Belange zurückstehen, zumal der Bebauungsplan auf 30 Jahre befristet ist und die Fläche wieder als landwirtschaftliche Fläche hergestellt werden kann. Das Straßenbauamt hat noch darauf hingewiesen, dass der Sichtwinkel an der Zu- und Abfahrt nicht gewährleistet ist. Allerdings ist der Verkehr auch nicht mehr wie vorher der landwirtschaftliche Verkehr und während der Bauzeit könnten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

Der Gemeinderat billigte den Entwurf entsprechend dem Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahmen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes wird Anfang nächsten Jahres bekannt gemacht und KlingConsult beteiligt die Träger öffentlicher Belange.

Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2024-2025

Haushaltsrede des Bürgermeisters

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

erstmalig legen wir einen „Doppelhaushalt“, also einen Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 vor. Warum?

Erstens ist dies personell bedingt, weil unser Kämmerer Herr Simmler nach vielen Jahren die Gemeinde verlässt und so seine Erfahrung noch in den Doppelhaushalt einfließen kann.

Zweitens haben wir unsere Ziele klar vor Augen, so dass wir die ohnehin jahresüberschreitenden Projekte gut über zwei Jahre planen können. Natürlich aufgrund der weltpolitischen und wirtschaftlichen Lage mit einem besorgten Blick auf die Einnahmesituation. Wir legen im Rahmen der Haushaltsplanung die Steuerschätzungen des Bundes und des Landes zu Grunde und ob diese mit Blick auf unsere schnelllebige Zeit verlässlich sind, kann durch die Gemeinde schlichtweg nicht abgeschätzt werden.

Gleich ein Beispiel für die schnelllebigen Entscheidungen, das uns ganz konkret trifft: die voraussichtlich frühzeitige Einstellung der Energiepreisbremse auf Jahresende, die auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden kann. Wir haben leider zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt zum Beginn des Ukraine-Krieges unseren Strom- und Gasbezug ausschreiben müssen. Wir haben im Jahr 2024 noch einen Strompreis von 45 Cent und einen Gaspreis von 17 Cent. In Summe bedeutet dies 53.000 € Mehrausgaben wie wenn die Energiepreisbremse noch in Kraft wäre. Die Auswirkungen von kurzfristiger Politik kann man daher einfach daran darstellen. Wir haben Ihnen im Verwaltungsausschuss einen ausgeglichenen Haushalt mit einer schwarzen Null vorgestellt. Wir haben nun die angekündigten bundespolitischen Beschlüsse eingepreist und damit logischerweise genau ein Verlust von 53.000 € ausweisen müssen. Dies tut uns auf Grund der guten Ergebnisse der vergangenen Jahre nicht weh. Es verdeutlicht aber die Auswirkungen von kurzfristigen politischen Entscheidungen, da wir keine Möglichkeit haben darauf zu reagieren, weder auf der Ausgaben- noch auf der Einnahmeseite. Das ist aber das, was die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Gemeinde erwarten: Verlässlichkeit. Auch das ist ein Argument für einen Doppelhaushalt. Gerade in diesen Zeiten mit dem Ziel der Versuchung von kurzfristigen Entscheidungen zu widerstehen und andererseits werden wir den Mut eines Nachtragshaushaltes haben müssen, wenn uns die äußeren Rahmenbedingungen dazu zwingen. Äußere Rahmenbedingungen sind schlichtweg zurückgehende Steuereinnahmen oder, für mich das wahrscheinlichere Problem, weitere durch die Bundes- und Landesregierung auf die Gemeinden übertragenen Aufgaben. Wir haben einen Zeitpunkt erreicht, in dem weitere Aufgaben weder finanziell noch personell leistbar sind – dies zeigt das negative Ergebnis im kommenden Jahr sehr deutlich.

Dies möchte ich mit Nachdruck an zwei Beispielen festmachen. Erstens der Ganztagesanspruch an der Grundschule. Nicht dass wir uns falsch verstehen, das Ziel ist genau richtig. Deshalb haben wir unsere Schülerbetreuung ganz von selbst die letzten Jahre professionalisiert und die Räume ausgebaut, so dass wir 60 Kinder mit einem qualitativ hohen Standard gemeinsam mit unserem Partner, der Stiftung St. Anna, betreuen. Der Abmangel bei den reinen Personalkosten, also die Landeszuschüsse schon abgezogen, betragen 156.000 € jährlich. Die Aufgabe wird größer werden und die Kosten für die Gemeinde mehr werden. Nochmals: das Ziel ist richtig, es ist aber eine neue vom Bund auferlegte Aufgabe ohne Gegenfinanzierung. Was mich aber noch viel mehr dabei beschäftigt ist, dass mir dazu sofort der Satz einfällt: „Politik beginnt mit dem Betrachten der Realität.“. Die Realität ist, dass in der Presse vor kurzem gestanden ist, dass bereits im Kindergarten 430.000 Fachkräfte fehlen. Woher dann die Vermutung kommt, dass mit einem weiteren Rechtsanspruch mehr Fachkräfte für die Ganztagesbetreuung in der Schule zur Verfügung stehen, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. Und was passiert dann? Aus meiner Sicht wieder einmal ein Vertrauensverlust in die Politik, den die Gemeinde vor Ort ausbaden muss. Aber zurück zur Gemeinde: wir werden alles daran setzen das Ziel der Betreuung erfüllen zu können und haben bereits die ersten Veranstaltungen hierzu gemeinsam mit der Schule und der Stiftung St. Anna besucht, es geht nur gemeinsam.

Als zweites Beispiel die Kreisumlage. Wir zahlen im kommenden Jahr insgesamt 1.339.000 € und damit 270.000 € mehr wie im Vorjahr. Dies ist einerseits natürlich durch bekannte Themen begründet wie die notwendige Sanierung der Berufsschulen, dem Betrieb der Krankenhäuser, usw. Aber der Landkreis ist auch, was weniger im Fokus steht, der Träger der Behindertenhilfe. Hier wurde das neue Bundesteilhabegesetz eingeführt, sicher wiederum mit einem guten Ziel der individuellen Förderung. In der Umsetzung musste der Landkreis aber 19 neue Stellen schaffen. Das ist für mich in Zeiten, in denen wir Entbürokratisierung predigen, in keinster Weise nachvollziehbar. Schlimmer ist aber, dass dieses Personal wiederum an anderer Stelle fehlt und auch die Träger der Behindertenhilfe vorgesehene Leistungen wegen dem Fachkräftemangel gar nicht erbringen können. Daher beginnt Politik beginnt mit dem betrachten der Realität und nicht mit dem reinen Wunsch nach Verbesserung. Wir müssen wieder ehrlicher werden, welche Leistungen wir auch in der Realität erbringen können.

Betrachten wir die Realität des Haushaltes der Gemeinde. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Die ordentlichen Erträge belaufen sich im Doppelhaushalt auf ca. 7,4 Mio. bzw. 7,6 Mio. gegenüber geplanten ca. 6,8 Mio. im Jahr 2023. Das, um daran zu erinnern, ohne Steuererhöhungen. Diese Leistung dürfen wir nicht zu geringschätzen, weil die Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen zunehmen. Wir planen mit knapp 3.000 Einwohner, wodurch gegenüber der Vergangenheit im Vergleich zur Gewerbesteuer die personenbezogenen Steuereinnahmen, wie der Anteil an der Einkommenssteuer, immer wichtiger werden bzw. diese inzwischen übersteigen. Dies ist wichtig, weil wir damit grundsätzlich ein angemessenes Verhältnis zwischen den Einnahmen und der Auslastung unserer Infrastruktur haben, die es zu erhalten gilt, bis dahingehend, dass wir für nächstes Jahr Entlastungen bei den Abwassergebühren beschließen können und ansonsten keine Erhöhungen vorsehen. Es werden also alle Bürger dadurch entlastet.

Eine Steuerart möchte ich aber in zwei Aspekten herausheben: die Grundsteuer. Der eine Aspekt ist, dass auf Grund der fortschreitenden Bebauung diese auf inzwischen 395.000 € angestiegen ist. Trotzdem ist festzuhalten, dass die Grundsteuer ihre eigentliche Aufgabe, die Finanzierung der Sanierung der Infrastruktur, wie z.B. Straßen, nicht nachkommen kann. Zur Erinnerung: alleine für die Sanierung der Hermann-Krum-Straße sind 1,45 Mio. eingestellt. Der andere Aspekt ist, dass die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer sich für 2025 ändert. Daher die Aufforderung an die Bürgerinnen und Bürger die Messbescheide des Finanzamtes als Grundlagenbescheide für die Steuerfestsetzung durch die Gemeinde genau zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Finanzamt zu klären.

Wir haben unsere Ziele klar vor Augen. Diese sind für diesen Doppelhaushalt:

Kinderbetreuung

Wir haben in der Kinderbetreuung, egal ob in der Krippe, im Kindergarten oder der Grundschule ein „magisches Dreieck“: Kinder, Personal, Eltern. Die Gemeinde hat die bestehenden und kommenden Rechtsansprüche umzusetzen, die vor allem und berechtigterweise auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzielen. Unser Blick richtet sich aber auch auf das Wohl der betreuten Kinder und dass die Betreuungsangebote gute Qualität haben, das dürfen wir nicht vernachlässigen. Dazu gehört natürlich auch der Blick auf das Personal, das gute Arbeitsbedingungen vorfinden muss. Nur so wird die Kinderbetreuung gelingen.

Natürlich liegt die Vermutung nahe, dass der Mangel an Betreuungsplätzen an dem Zuzug in unsere Region und unsere Gemeinde liegt. Die Wahrheit ist aber, dass die Kinderzahlen gar nicht exorbitant steigen, sondern der Betreuungsbedarf in allen Bereichen von Kleinkind bis Ganztagesbetreuung in Kindergarten und Schule nimmt rasant zu – und damit der Personalmangel. Der Personalmangel wird die Herausforderung der Zukunft sein.

Was kann die Gemeinde dagegen tun? Wir bzw. unsere Träger, die katholische Kirchengemeinde von den Kindergärten und die Stiftung St. Anna von der Schülerbetreuung, bilden aus und wir stellen die Mittel bereit, um gute Rahmenbedingungen räumlich und für das Personal zu schaffen. Einerseits wollen wir die Außenanlagen am Kindergarten St. Bernhard für die inzwischen dort betreuten älteren Kinder erweitern und am Kindergarten Arche Noah neu gestalten. Im Kindergarten Arche Noah wollen wir den Mittagessen- und Schlafbereich sowie auf Grund des gestiegenen Personals die Sozialräumlichkeiten neu gestalten. Auch wollen wir eine weitere Kindergartengruppe aufbauen, um dem gestiegenen Bedarf gerecht zu werden. Wir haben hierfür alleine im kommenden Jahr 195.000 € zusätzlich eingestellt. Die Erwartung ist aber, dass sich die Entwicklung fortsetzt und wir haben für die Jahre 2026-2028 für den Neubau von Kindergartenräumlichkeiten 2,4 Mio. eingeplant. Hierfür benötigen wir natürlich zuerst einen vorgeschalteten Prozess, um eine klare Zielvorstellung des zukünftigen Bedarfs zu entwickeln.

Breitbandausbau

Wir werden Anfang nächsten Jahres zusammen mit dem Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg den Breitbandausbau der Außenbereiche rings um Aitrach mit einem Volumen von über 6 Mio. € ausschreiben. Auf Grund der Förderung von Bund und Land mit 90% haben wir unseren Anteil mit 650.000 € eingestellt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, weil der Breitbandausbau mit den Bauherrenaufgaben mit Hausanschlussverträgen und Leitungsrechten und der Baubegleitung uns natürlich auch personell äußerst in Anspruch nehmen wird, was wir allerdings versuchen mit dem bestehenden Personal zu stemmen.

Nachdem wir in Aitrach und Mooshausen in den letzten Jahren bis zu den „grauen Verteilerkästen“ für eine Versorgung mit 50 Mbit ausgebaut haben, haben wir uns auch für die Förderung des Glasfaserausbaus bis in die Häuser im Innenbereich beworben – leider erfolglos, wie wir jetzt erfahren haben. Der Grund ist einfach: wir haben mit den ebenfalls geförderten Ausbauten der letzten Jahre bereits einen guten Stand. Wir werden uns aber natürlich weiterhin um die Zuschüsse bewerben, um die bestmöglichste Versorgung zu bieten. Auch finanziell wollen wir dies sicherstellen und die dafür notwendigen Eigenmittel mit ca. 2 Mio in Bausparverträgen ansparen.

Feuerwehr

Unsere Freiwillige Feuerwehr hat sich die letzten Jahrzehnte weiterentwickelt. Darauf sind wir stolz, weil, wie der Name es schon sagt, es sich um freiwilliges und ehrenamtliches Engagement handelt. So ist die Anzahl der aktiven Feuerwehrmänner und – frauen mehr geworden und es gibt die Kinder- und Jugendfeuerwehr mit motiviertem Nachwuchs. Daher wollen wir der Verpflichtung der Gemeinde nachkommen ein zeitgerechtes Feuerwehrhaus mit ausreichenden Räumlichkeiten, Umkleiden mit Duschen, usw. bereitzustellen. Dafür haben wir in dem Doppelhaushalt 1,2 Mio. eingestellt und erwarten 300.000 € als Zuschüsse. Die Anträge sind gestellt, jetzt gilt es Daumen drücken für deren Genehmigung.

Energie/Klimaschutz

Das Energiesparen ist für die Gemeinde ebenso wie für alle Bürgerinnen und Bürger aus zwei Gründen wichtig: finanziell und zum Klimaschutz.

Daher planen wir unsere Heizungsversorgung der zusammenliegenden Gebäude Halle, Schule und Altes Rathaus zu modernisieren und auf ein Nahwärmenetz für diese größten Gebäude der Gemeinde umzustellen, da wir hier das meiste Optimierungspotential sehen. Auch beim Klimaschutz müssen wir uns konzentrieren und unsere Mittel dort einsetzen, wo das größte Einsparpotential ist. Dafür haben wir im Jahr 2026 350.000 € eingestellt. Das gleiche wollen wir dann mittelfristig für das Rathaus und den Kindergarten umsetzen.

Bereits im Frühjahr wollen wir eine Photovoltaikanlage für unser Wasserpumpwerk bauen, da dies eines der größten Stromverbraucher der Gemeinde ist und der Pumpvorgang optimal auf die Eigenstromproduktion abgestimmt werden kann. Die Investition von 115.000 € wird daher relativ schnell dem Gebührenzahler wieder zu Gute kommen.

Aber auch im Verkehrsbereich wollen wir den Umstieg auf das Fahrrad und die Bahn attraktiv machen. Der Bau des Radweges vom Kreisverkehr Ferthofen bis in den Rank startet Anfang nächsten Jahres. Der Bau wird von der Gemeinde durchgeführt, aber vorwiegend vom Land finanziert. Im Haushalt rechnen wir mit einem verbleibenden Eigenanteil von ca. 23.000 €. Inzwischen ist auch die Zusage des Zuschusses des Ausbaus des Bahnhofsvorplatzes mit Bushaltestelle, Parkplätzen, überdachten Fahrradabstellplätzen, Ladesäulen, usw. da, so dass wir die Maßnahme mit geschätzten 341.000 € Anfang nächsten Jahres ausschreiben werden. Nachdem immer mehr Autos und Fahrräder auf dem bisherigen reinen Kiesplatz stehen, dringend notwendig.

Sanierungsmaßnahmen

Eines haben und werden wir nie tun, den Bestand vernachlässigen. Daher haben wir im kommenden Jahr Mittel den Umbau des alten Schulgebäudes in Mooshausen mit einem Mehrzweckraum eingestellt. 420.000 € bei beantragten Zuschüssen von 145.000 €. Auch hier gilt es auf den Zuschussbescheid zu warten. Aber auch für die Sanierung des Flachdachs an der Pausenhalle (30.000 €), das Gebälk am Bauhof (15.000), Straßensanierungen im Außenbereich (100.000 €) und die vorgeschriebene Befahrung aller Kanäle (250.000 €) haben wir Mittel eingestellt. Ein straffes Arbeitsprogramm.

Wie finanzieren wir dieses Arbeitsprogramm? Nicht mit neuen Schulen, sondern vor allem aus unserem Liquiditätsbestand von ca. 2,6 Mio, der dafür aber auf Ende 2025 mit ca. 1,1 Mio wesentlich abschmilzt. Gleichzeitig bauen wir aber den Schuldenstand von Ende 2023 ca. 1,1 Mio auf Ende 2025 ca. 860.000 € ab. Die Finanzen spielen sich damit sozusagen in einem „normalen Rahmen“ ab. Wir müssen aber eines dabei im Blick haben: wenn wir unser Großprojekt Breitbandausbau für jeden Haushalt im Blick behalten wollen, dann legen wir bis 2025 bereits knapp über 600.000 € fest in einem Bausparvertrag an, so dass die Liquidität für andere Projekte eingeschränkt ist.

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

wir haben unsere Ziele klar vor Augen – und diese bzw. deren Beginn sind alle in dem Doppelhaushalt enthalten. Ob wir diese Ziele erreichen bzw. finanzieren können, das hängt vor allem von mehreren Voraussetzungen ab. Wir brauchen stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und daraus resultierend planmäßige Einnahmen. Wir brauchen stabile politische Rahmenbedingungen von Bund und Land, die eine ausreichende Finanzierung der Gemeinden und diesen neu übertragenen Aufgaben vorsieht und wir brauchen für uns selbst Haushaltsdisziplin, um die von uns priorisierten Ziele zu erreichen.

Ich darf mich heute insbesondere bei Herrn Kämmerer Simmler bedanken, der uns für den nächsten beruflichen Schritt verlässt, dem es aber ein persönliches Anliegen war die Gemeinde in geordneten Verhältnissen und mit einem Doppelhaushalt zu verlassen, weshalb wir diesen nun sehr früh beschließen können. Herr Simmler hat in 12 Jahren nicht nur die Finanzen der Gemeinde immer fest im Griff gehabt, sondern hat selbst große Teile des Haushaltsplanes umgesetzt. Zudem war er ein überaus beliebter Kollege in der ganzen Verwaltung, dem Bauhof und auch von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt. Vielen Dank! Natürlich auch den Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das ganze Jahr über die von uns festgelegten Ziele mit viel Engagement umsetzen.

Bei Ihnen darf ich mich bedanken, dass Sie immer bereit sind mutige, engagierte Haushaltspläne mit vorausschauenden Projekten mit zu tragen und persönlich dazu beitragen diese umzusetzen.

Lassen Sie uns nun mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes eine verlässliche Basis für die weitere Entwicklung der Gemeinde schaffen – mit unseren Zielen klar vor Augen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Verabschiedung des Haushaltsplans

Der Gemeinderat sprach der Verwaltung und insbesondere Herrn Kämmerer Simmler seinen Dank aus. Insbesondere auch dafür, dass die verständliche Kurzfassung des Haushaltes auf einem Flyer wieder erstellt wurde.

Der Ergebnishaushalt sieht nun ordentliche Erträge von 7.429.900 € (2024)/7.676.600 € (2025) vor und Aufwendungen von 7.482.900 € (2024)/7.341.000 € (2025), so dass im Jahr 2024 eine negatives Ergebnis von 53.000 € und im Jahr 2025 ein positives Ergebnis von 335.600 € ausgewiesen wird. Das negative Ergebnis 2024 kann durch „Gewinne“ aus den Vorjahren ausgeglichen werden, so dass trotzdem ein rechtmäßiger Haushalt aufgestellt werden kann. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten sollen in Höhe von 2.524.000 € (2024) und 1.702.300 € (2025) erfolgen und im Gegenzug Einnahmen, vor allem Zuschüsse, in Höhe von 989.600 € (2024)/400.000 € (2025) kommen. Eine Kreditaufnahme ist in diesem Jahr nicht vorgesehen, die Tilgung beträgt jährlich ca. 120.000 €, so dass der Schuldenstand sich Ende 2025 auf 863.195 € beläuft. Die Liquidität muss allerdings in diesem Jahr von ca. 2,62 Mio. auf ca. 1,08 Mio. Ende 2025 heruntergefahren werden und die Ersparnisse insoweit für die Investitionen eingesetzt werden. Dann erfolgt wieder eine Ansparung bis ins Jahr 2028, wobei dann 968.000 € in einem Bausparguthaben festgelegt sein werden, das dem weiteren Breitbandausbau dienen soll. Die Steuermessbeträge sowohl für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) als auch die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) und die Gewerbesteuer verbleiben einheitlich auf 340 v.H. Außerdem stimmte der Gemeinderat dem Stellenplan und der Finanzplanung zu.

4. Satzung zur Änderung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Aitrach – Anpassung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr

Die Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche und kostenrechnende Einrichtung, für die (kostendeckende) Gebühren zu erheben sind. Der Gebührenkalkulationszeitraum endet nun zum 31.12.2023 und ist daher neu zu kalkulieren.

Die Verwaltung erläuterte, dass die Gebühren auf Grund des Einwohner- und Gewerbewachstums gesenkt werden können, da die hohen Fixkosten auf mehr Schultern verteilt werden können. Die Schmutzwassergebühr kann von 1,85 €/m³ auf 1,60 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von 0,28 €/m² auf 0,22 €/m² gesenkt werden. Für einen Durchschnittshaushalt mit 4 Personen und 140 m³ bedeutet dies eine Ersparnis von ca. 45 € im Jahr.

Aus dem Gremium heraus kam die Nachfrage, wie sich die Wassergebühren entwickeln. Die Verwaltung führte aus, dass hier die Energiekosten sowie die derzeit schwierige und teure Suche nach Wasserverlusten im Rohrnetz den positiven Effekt von mehr Einwohnern überlagern bzw. in der Zukunft sogar mit Steigerungen gerechnet werden muss. Was sich aber wiederum positiv auswirken wird, ist die geplante Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung der Pumpstation, daher soll die tatsächliche Entwicklung noch abgewartet werden.

Der Gemeinderat freute sich die Gebühren senken zu können und beschloss die Gebührenkalkulation 2024-2028 mit einer Schmutzwassergebühr von 1,60 €/m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 0,22 €/m².

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat entschied zwei Spenden anzunehmen und zweckgebunden einzusetzen. Wieder einmal wurden vom Kinderkleiderbasar-Team 500 € für die Kinder- und Jugendarbeit bzw. das Ferienprogramm gespendet. Die Riegger Transporte spendeten den Aufwand von 297,50 € für den Transport und die Aufstellung des Christbaums.

Herzlichen Dank an die Spender!!!

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 20. November 2023

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat muss Spenden aus Transparenzgründen in öffentlicher Sitzung annehmen. Der Gemeinderat freute sich über die Spende der Siegfried-Gebhart-Stiftung von 2.000 € für die Kinder- und Jugendarbeit. Die Spende soll vorrangig für die Ausstattung des Jugendraumes in der Halle Verwendung finden. Nachdem der Gemeinderat beschlossen hat die Spende anzunehmen, wird die Verwaltung gemeinsam mit der Kinder- und Jugendbeauftragten Verena Blank eine offizielle Spendenübergabe organisieren.

Herzlichen Dank an die Siegfried-Gebhart-Stiftung!

Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie – Information über den Stand des Teilregionalplanes Energie des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben sowie von Seiten der EnBW über den Verfahrensstand

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Pflaum, Projektleiter der EnBW für das Windenergieprojekt im Mooshauser Gemeindewald.

Die Verwaltung informierte eingangs zum Stand des Teilregionalplanes Energie anhand der Präsentation des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben in Bad Waldsee am 11. Juli 2023, die auch auf der zugehörigen Internetseite www.rvbo-energie.de eingestellt ist. Der Bund und das Land haben durch die gesetzlichen Grundlagen (EEG, Wind-an-Land-Gesetz, Klimaschutzgesetz BW) das Flächenziel von 1,8 % für Windenergie in Baden-Württemberg festgelegt. Der Regionalverband hat die Aufgabe dieses Flächenziel durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie zu erreichen. Innerhalb dieser Gebiete sind die Interessen der erneuerbaren Energien von überragendem öffentlichen Interesse, so dass andere Belange dahinter zurückbleiben müssen. Hierzu sind z.B. Verfahrenserleichterungen in § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz geregelt. Im Gegenzug sind Windenergieanlagen außerhalb dieser Gebiete grundsätzlich ausgeschlossen, außer Gemeinden würden auf ihrer Ebene für Parks mit einer kleineren Anzahl von Windenergieanlagen Planungsrecht schaffen. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass der Regionalverband den Satzungsbeschluss für den Teilregionalplan Energie bis September 2025 fassen muss. Passiert dies nicht, hat der Bundesgesetzgeber bereits jetzt im Baugesetzbuch geregelt, dass eine „Super-Privilegierung“ eintritt und jegliche Steuerungsfunktion verloren geht. Da es sich beim Teilregionalplan Windenergie um ein Rechtsverfahren handelt, war es der Verwaltung wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde in dem Verfahren nur ihre eigenen Belange, wie z.B. Entwicklungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan, Wasserversorgung, usw., vorbringen kann, aber nicht stellvertretend die einzelnen privaten Belange. Diese können rechtswirksam nur von jedem Einzelnen vorgebracht werden.

Herr Pflaum stellte sich persönlich vor und stellte dar, dass die EnBW einen Wandel von der Atomkraft und Kohleverstromung hin zu regenerativen Energien vollzieht. Daher hat die EnBW auch höchstes Interesse daran zwei Energiestandorte zu verwirklichen, da zwei Standorte Synergieeffekte mit sich bringen, sowohl beim Bau und Betrieb sowie beim Eingriff in den Wald. Der Teilregionalplan Energie weist beide Standorte als Vorranggebiet für Windenergie aus. Auf Grund der rechtlichen Wirkungen des Teilregionalplanes Energie wurde daher das Verfahren von Seiten der EnBW nicht vorangetrieben, sondern es sollte der Beschluss und die Auslage des Entwurfs abgewartet werden. Nachdem dies im Dezember bzw. Januar erfolgen soll, soll der zugesagte Bürgerdialog Anfang nächsten Jahres stattfinden. Das technische Konzept und die Windmessungen wurden aber weiter vorangetrieben. Die Windmessungen bestätigen die im Windatlas Baden-Württemberg ausgewiesenen guten Windgeschwindigkeiten, so dass die Standorte von daher gut geeignet sind. Die Anlage selbst hat eine Nabenhöhe von 163 m und eine Gesamthöhe mit Rotorblättern von 250 m bei einer Nennleistung von ca. 6 MW. Der Flächenbedarf liegt bis zum Aufbau bei ca. 1,2–1,4 ha und im Betrieb bei ca. 0,6–0,8 ha. Die dafür erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen umfassen sowohl Aufforstungen als auch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die im Genehmigungsverfahren vom Landratsamt festgelegt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Autobahn von Berkheim her nach Tannheim und Mooshausen und dann über den Bahnübergang Pfänders in den Gemeindewald. Die Spurbreite des Weges muss auf 4,50 m erweitert werden, im Kurvenbereich auch mehr, eine Asphaltierung würde aber erst bei einer großen Steigung erfolgen. Dafür werden sicher auch nochmals Verhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern geführt werden müssen. Die Wertschöpfung vor Ort erfolgt über die Pachtzahlungen an die Gemeinde sowie die Zusage der EnBW, dass sie die freiwillige Abgabe nach EEG aufgeteilt an die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um die Standorte bezahlt. Diese beträgt bei zwei Anlagen ca. 60.000 € jährlich, wobei auf Aitrach ca. die Hälfte entfällt. Des Weiteren werden Beteiligungsmodelle für die Bürgerschaft angeboten. Einerseits ist eine direkte Gesellschaftsbeteiligung möglich, was aber auf Grund der unternehmerischen Beteiligung mit allen Chancen, aber auch Risiken, und auch der hohen Investitionssumme sehr selten erfolgt. Die Bürgerenergiegenossenschaften sind bei direkten Gesellschaftsbeteiligungen nach den bisherigen Erfahrungen sehr zurückhaltend. Des Weiteren werden sogenannten Nachrangdarlehen angeboten. Beim letzten Windpark wurden 5,75 % bei einer Laufzeit von 7 Jahren geboten. Die Zeichnung erfolgt über eine Internetseite und wir nur den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort angeboten. Die Beteiligung kann allerdings erst im laufenden Projekt und nach Ausschreibung, usw. festgelegt werden. Als möglichen Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlagen hat Herr Pflaum das Jahr 2026/2027 genannt. Auf die Nachfrage, ob die Mooshausener Bürger besonders berücksichtigt werden können, erwiderte Herr Pflaum, dass die Nachrangdarlehen örtlich vergeben werden, aber im Hinblick auf Haslach, usw. nicht nur an Bürgerinnen und Bürger von Mooshausen. Die Entscheidung über die Verwendung der Pachteinnahmen würde der Gemeinde obliegen. Die Verwaltung führte zur Klarstellung aus, dass es keine gesetzliche Regelung für persönliche Entschädigungen gibt und daher solche nicht geleistet werden können. Es müsste aber diskutiert werden, ob die Anwohner z.B. einen „Erstzugriff“ auf die Nachrangdarlehen haben, wobei die Definition des Umkreises schwierig ist.

Die Verwaltung fasst zusammen, dass in der heutigen Sitzung „nur“ nochmals eine Information über den Stand des Projektes und der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Teilregionalplan Energie erfolgen sollte. Der Teilregionalplan weist auch nicht nur das Gebiet bei Mooshausen aus, sondern sieht auch Windenergieanlagen im Bereich Treherz, Baniswald vor, weshalb die Verwaltung allen Interessierten empfohlen hat das Verfahren auf der vom Regionalverband eigens eingerichteten Internetseite bzw. bei den Informationsveranstaltungen zu verfolgen. Die Verwaltung werde sich auch bemühen, dass der Regionalverband innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach eine Informationsveranstaltung abhält.

Karten werden vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben unter www.rvbo-energie.de zur Einsicht bereitgestellt.

Hinweis der Verwaltung:
Nach der Gemeinderatssitzung hat am 22.11.2023 der Planungsausschuss des Regionalverbandes getagt und empfohlen folgendes zusätzliches Vorranggebiet aufzunehmen:

Hintergrund des zusätzlichen Vorranggebietes ist nach Auskunft des Regionalverbandes, dass die Luftverkehrsbehörden aus Baden-Württemberg und Bayern auf Grund neuer Vorgaben das Gebiet für die Windenergie freigegeben haben.

Vorranggebiet Mooshausen
Vorranggebiet Mooshausen
Vorranggebiet Baniswald
Vorranggebiet Baniswald
Zusätzliches Vorranggebiet Baniswald
Zusätzliches Vorranggebiet Baniswald

Wirtschaftsplan 2024 für den Gemeindewald

Die Verwaltung schaute zuerst auf das Jahr 2023 zurück. Die Einschlagsmenge war mit 500 Festmeter (fm) geplant und liegt derzeit bei 470 fm. Die Einschlagmenge wird aber wegen Käfer- und Sturmholz leicht überschritten werden. Des Weiteren erinnerte die Verwaltung daran, dass der Gemeinderat beschlossen hat den Zuschussantrag „klimaangepasstes Waldmanagement“ zu stellen und stellte dar, dass nun jährlich 4.851,67 € bewilligt wurden. Dafür werden Flächen stillgelegt (2,91 ha) und Habitatbäume zum Erhalt ausgewiesen.

Im Forstwirtschaftsjahr 2024 geht die Forstverwaltung von einem Plus von 17.030 € aus. Der Einschlag soll planmäßig 550 fm betragen. Die Kosten für die Naturschutzmaßnahme im Naturschutzgebiet, die den Holzerlös übersteigen, sind bei dem Plus bereits abgezogen. Zusammengefasst ist also ein „normales“ Forstwirtschaftsjahr geplant.

Der Gemeinderat stimmte daher ohne weitere Diskussion dem Forstwirtschaftsplan zu.

Radweg vom Kreisverkehr Ferthofen bis zum Abzweig Rank – Vergabe der Tiefbauarbeiten

Die Tiefbaumaßnahmen für den Radweg, die Linksabbiegespur und die Leitungsumlegung der Wasserleitung für den Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ wurden Anfang Oktober ausgeschrieben und es wurden 6 Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Kurt Hinder GmbH, Bad Waldsee, zu einem Angebotspreis von 524.124,02 € und damit unter der Kostenberechnung abgegeben. Den Großteil der Kosten für den Radweg trägt trotz der Umsetzung durch die Gemeinde das Land Baden-Württemberg und die Kosten für die Linksabbiegespur und die Leitungsumlegung der Wasserleitung hat der Vorhabenträger des Bebauungsplanes „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ zu tragen. Die Gemeinde erneuert in diesem Zuge auch ein Zwischenstück der bereits im Bereich der Fa. Klaus neuen Wasserleitung, was mit 35.029,52 € zu Buche schlägt. Des Weiteren wies die Verwaltung darauf hin, dass die Planungskosten für den Radweg vom Land nur pauschal ersetzt werden, so dass die Gemeinde auch hierfür einen Anteil zu tragen hat.

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe des Auftrags an die Firma Hinder. Ursprünglich war für dieses Jahr noch der Spatenstich vorgesehen, auf Grund der sehr nassen Witterung wird dieser allerdings auf Anfang nächsten Jahres verschoben, um keinen Schaden an den Wiesen und Boden zu machen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird zumeist vor den Gemeinderatswahlen angepasst, da die ehrenamtliche Entschädigung auch den Gemeinderäten zusteht, ansonsten aber auch Wahlhelfern, usw. Nachdem die Entschädigung das letzte Mal vor über 8 Jahren angepasst wurde, folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung die Sätze um je 10 € anzuheben auf 35 € für ehrenamtliche Tätigkeit bis zu 3 Stunden, 45 € für 3 bis 6 Stunden und 55 € ab 6 Stunden (Tageshöchstsatz).

Austausch Wasserzähler 2024

Die Wasserzähler müssen nach dem Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Im Jahr 2024 stehen 450 Zähler zum Austausch an.

Bisher wurden die Zähler von der Fa. Sensus bezogen, die allerdings nur noch Funkzähler anbietet. Da diese wesentlich teurer sind und mögliche Einsparungen mit automatisiertem Abruf der Zählerstände die Mehrkosten nicht begründen, wurden andere Angebote eingeholt. Die Firma Zenner, Saarbrücken, hat die analogen Zähler für 27,50 € pro Zähler und für insgesamt netto 12.375 € angeboten. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Zenner als günstigste Bieterin.

Die Verwaltung wies noch darauf hin, dass früher ein Austausch nur alle 8 Jahre notwendig war. Dies als Beispiel der Bürokratie und die dadurch entstehenden Kosten.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Beschaffung von Strom und Gas über die Zentrale Beschaffungsstelle der TWS – Beteiligung der Gemeinde Aitrach

Seit vielen Jahren schreibt die Gemeinde Aitrach gemeinsam mit dem Landkreis und anderen Gemeinden ihren Strom- und Gasbedarf aus. Hintergrund ist neben der Erwartung hierdurch bessere Preise zu erzielen die Vorgabe an die Gemeinden als öffentliche Auftraggeber ihre Lieferanten im Zuge von Ausschreibungen zu finden. Dies hat viele Jahre zu guten Preisen funktioniert, auf Grund der Laufzeit der Verträge musste aber im vergangenen Jahr zum Höhepunkt der Energiekrise zu einem Stichtag eingekauft werden, was zu sehr hohen Preisen geführt hat. Der Strom- und Gaslieferungsvertrag endet zwar erst zum 31.12.2024, aber auf Grund der vorgeschriebenen Ausschreibungsfristen ist es notwendig sich frühzeitig Gedanken über eine erneute Ausschreibung bzw. die Bezugsmethode zu machen. Auf Grund der letztmaligen Erfahrung mit der Ausschreibung wird nun über den Trancheneinkauf durch die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) eine kostengünstigere Beschaffung angestrebt. Beschafft wird Ökostrom, im Bereich Gas wird weiterhin konventionelles Gas beschafft. Der Vertrag wird befristet auf 2 Jahre abgeschlossen. Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass die TWS am Markt die jeweils erforderlichen Energiemengen zu marktgerechten Preisen beschafft und hierfür einen Verwaltungskostenaufschlag erhält. Wie diese Beschaffungsmethode sich bewährt, muss dann frühzeitig betrachtet werden. Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der Gemeinde an der Einkaufsgemeinschaft zu und hoffte damit wieder günstigere Preise erzielen zu können, zumal so wie es aussieht die Energiepreisbremsen auslaufen und damit auch die Energiekosten der Gemeinde im kommenden Jahr nochmals wesentlich ansteigen.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2023

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Als erstes erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Einbau einer Dachgaube in das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Ringstraße 11, was unproblematisch war, da sich in der Umgebung bereits Wohnhäuser mit kleineren Dachaufbauten befinden. Zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bei dem Baugesuch für die Aufstellung von Containern auf dem Grundstück Am Wirthsfeld 8, Flst. 813/4 wurde nachgefragt, ob zur Verbesserung der Anlieferungssituation die Container nicht weiter in das Grundstück gerückt werden könnten, was aber wegen der erforderlichen Abstandsflächen nicht möglich ist. Daher erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen entsprechend den Planunterlagen. Zum Umbau und Erweiterung des Wohnhauses Bärtlestraße 9 und 11 erteilte der Gemeinderat ebenfalls das Einvernehmen, da die Höhe und Dachform des angrenzenden Gebäudeteils übernommen wird. Allerdings beauftragte er die Verwaltung den bereits erfolgten Baubeginn bzw. Umsetzung der Baurechtsbehörde zu melden. Als letztes stimmte er dem Anbau eines Gartengerätelagers an den bestehenden Geräteschuppen auf dem Grundstück Postweg 2 zu.

Vereinbarung der Gemeinden Aichstetten und Aitrach mit der Stadt Leutkirch über die Übernahme sowie die Zusammenarbeit und der Finanzierung des Integrationsmanagements – Aktualisierung der Vereinbarung auf der Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement

Bereits seit 2015 arbeiten die Gemeinden Aichstetten und Aitrach bei der Flüchtlingssozialarbeit bzw. dem Integrationsmanagement zusammen. Zuerst mit einem Stellenanteil von 90 % für beide Gemeinden, der auch vom Land finanziert war. Im Jahr 2022 haben die beiden Gemeinden die Stelle auf eigene Kosten auf 100 % erhöht. Das Sozialministerium hat nun rückwirkend die Verwaltungsvorschrift zur Förderung geändert. Eine Vollzeitstelle wird jetzt pauschal mit 60.000 € gefördert, so dass die Verwaltung von einem höheren Abmangel von ca. 6.000 € ausgeht, der hälftig von den Gemeinden Aichstetten und Aitrach getragen wird. Die Förderung gilt vorerst bis Ende 2024, dann soll wieder eine Änderung kommen.

Frau Integrationsmanagerin Stamper stellte dem Gemeinderat die weiteren Änderungen ihrer Arbeit nach der neuen Verwaltungsvorschrift vor. Die wesentliche Änderung ist, dass sie Flüchtlinge nur noch 3 Jahre lang beraten darf und sie dann an die Regeldienste (Jobcenter, usw.) verweisen muss. Derzeit betreut sie 73 Flüchtlinge, davon 10 Familien. Nach Ihrer Ansicht schaffen es viele allerdings auch nach diesem Zeitraum nicht, da sie bisher keine Integrations- oder Sprachkurse besuchen konnten. Das Hauptproblem ist daher immer noch die Sprache und die Schwierigkeit die oft komplizierten Anträge auszufüllen. Auf die Kurse besteht auch eine lange Wartezeit und oft ist es schwer wegen Kinderbetreuung, usw. diese zu besuchen. Auch die Umsetzung des Chancenaufenthaltsgesetzes scheitert oft an den hohen Anforderungen der Sprachtest oder dem erforderlichen Wohnraum, der in unserer Region auf Grund der Wohnungsknappheit schwierig zu bekommen ist. Eine Schwierigkeit im Moment ist auch, dass die Ausländerbehörden überall, und eben auch in Leutkirch, überlastet sind. Herr Hartschuh vom Helferkreis Asyl bestätigte die Ausführungen von Frau Stamper, auch wenn der Helferkreis weiter bemüht ist die Flüchtlinge zu unterstützen, aber mit den Jahren es immer weniger Helfer geworden sind.

Die Verwaltung führte aus, dass die Gemeinde nach der Prognose des Landratsamtes bis Mitte nächsten Jahres nochmals über 30 Flüchtlinge, eher mehr, aufzunehmen hat. Die Verwaltung stellte dar, dass dies nur möglich ist, wenn sie weiteren Wohnraum anmieten kann und ansonsten eine Belegung der Halle erforderlich wird.

Der Gemeinderat bedankte sich bei Frau Stamper für ihre Arbeit und sah diese auf Grund der derzeitigen Entwicklung weiterhin als äußerst dringlich an. Er stimmte daher der Vereinbarung zu, auch wenn bemängelt wurde, dass das Land und der Bund die Gemeinden mit der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge immer mehr alleine lässt.

Die Gemeinde sucht dringend Wohnraum für geflüchtete Menschen. Wenn Sie sich vorstellen können Wohnraum zu vermieten, melden Sie sich bitte bei Herrn Hauptamtsleiter Neumaier (Durchwahl: 9800-13). Nur gemeinsam können wir es damit möglich machen, dass eine mögliche Notunterbringung in der Halle vermieden werden kann.

Lageplan Feuerwehrhaus
Die Ansichten der geplanten Erweiterung des Feuerwehrhauses

Erweiterung des Feuerwehrhauses – Vergabe des Planungsauftrages und der HLS-Planung

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kommandant Kreuzer und Herrn Architekt Herrmann.

Die Verwaltung und Herr Kommandant Kreuzer stellten dar, das das Feuerwehrhaus inzwischen über 30 Jahre alt ist und die Feuerwehr daher schon länger konzeptionelle Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung und dem räumlichen Bedarf angestellt hat. Die Personalstärke der aktiven Wehr ist seither erfreulicherweise auf ca. 50 Frauen und Männer angestiegen. Des Weiteren beträgt die Stärke der Kinder- und Jugendfeuerwehr zusammen nochmals ungefähr gleichviel, was natürlich für die Zukunft enorm wichtig ist. Technisch hat sich die Feuerwehr natürlich mit neuen Geräten, Verkehrsleitanhänger, Hochwasserschutz, usw. auch weiterentwickelt. Alles Entwicklungen in den vergangenen 30 Jahren, auf die nun reagiert werden muss. Auch neue Vorschriften, wie z.B. die Trennung von sauberen und schmutzigen Bereichen müssen umgesetzt werden, da die Spinde der Feuerwehrleute sich bisher in der Fahrzeughalle befinden und keine Duschen bzw. getrennte Toiletten vorhanden sind.

Herr Architekt Herrmann aus Heimenkirch, der bereits mehrere Feuerwehrhäuser auch im Landkreis verwirklicht hat, erläuterte dem Gremium die grundsätzlichen Überlegungen zu der von ihm erstellten Studie. Die Studie sieht eine Erweiterung der Fahrzeughalle um eine „Box“ vor, um Raum für ein Lager zu schaffen, deshalb soll auch eine Galerie entstehen, also die Box ein zweites Geschoss über die ganze Fläche erhalten. Zwischen dem Feuerwehrhaus und der DRK-Garage soll der Alarmeingang neu angesiedelt werden und hier ein direkter Zugang zu den Umkleidekabinen mit Duschen erfolgen, die wiederum einen direkten Zugang zur Fahrzeughalle haben. Damit wäre im Einsatzfall ein optimaler Ablauf gewährleistet. Hinter dem Schlauchturm soll neu das Florianstüble entstehen, so dass das bestehende Florianstüble neben der Einsatzzentrale für Besprechungen, Verwaltung, usw. genutzt werden kann. Durch den Ausbau Richtung Neue-Welt-Straße entstehen sozusagen „automatisch“ im dem der Neue-Welt-Straße zugewandten Untergeschoss nochmals Räumlichkeiten, wo die Kinder- und Jugendfeuerwehr einen Raum erhalten und eine Kleiderkammer entstehen soll. Die Räumlichkeiten des DRK würden bleiben wie bisher. In den Vorgesprächen wurde überlegt, ob man die Räume tauscht und das DRK in die Räume neben der DRK-Garage geht, dies wurde aber nicht als zukunftsfähige Lösung angesehen. Bei einer weiteren Entwicklung des DRK’s müsste an einen anderen Standort mit mehr Platz gedacht werden, wozu der Gemeinderat auch grundsätzliche Unterstützungsbereitschaft signalisierte. Zu den Kosten führte Herr Herrmann aus, dass es sich lediglich um eine Studie handelt, aber bei einem pauschalen Ansatz pro Quadratmeter mit 1,2 Mio. gerechnet wurde. Die Verwaltung ergänzte, dass mit Planungskosten, usw. im Haushalt 1,45 Mio. eingestellt sind und man auf 30% Zuschuss hofft. Auf Grund der politischen Diskussion zur Umstellung der Förderung von Feuerwehrhäusern soll daher unbedingt auf das nächste Jahr der Zuschussantrag gestellt werden. Daher sollte der Planungsauftrag erteilt werden und auch die Planung für die Heizung vorgezogen werden, da diese auf Grund des Alters nicht mehr richtig funktioniert.

Der Gemeinderat sah die Studie vom Ablauf und den Synergieeffekten als sehr gelungen an, so dass er das Architekturbüro Hermann, Heimenkirch mit der Planung gemäß der Honorarordnung für Architekten beauftragte. Des Weiteren wurde das Ing.-Büro Wolf aus Leutkirch, das auch schon den Schulumbau betreut hat, mit der Planung für Heizung, Wasser, usw. beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt die Zuschussanträge zu stellen, so dass bei einer Bewilligung im Sommer nächsten Jahres der Bau dann ausgeschrieben und in der zweiten Jahreshälfte beginnen könnte.

Überblick
Ein Überblick über die Ausbaubereiche

Breitbandausbau in der Gemeinde Aitrach – Stand des Ausbaukonzeptes nach Bundesförderung (Treherz mit Außenbereichen, Pfänders, Am Wehr, Burghalde, Ferthofer Weg, Furtweg, Flößerstraße, Untermuken, Obermuken, Stibi, Oberhausen)

Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren intensiv in den Breitbandausbau investiert und dadurch im Gemeindegebiet eine Versorgung von mindestens 50 Mbit erreicht und ca. 200 Grundstücke direkt mit Glasfaser erschlossen, insbesondere die Gewerbebetriebe. Bereits im Jahr 2020 hat der Gemeinderat sich entschieden einen Antrag auf Fördermittel im Bundesprogramm mit Kofinanzierung des Landes zu stellen, um die noch unterversorgten Außenbereiche zu erschließen.

Im kommenden Jahr soll nun das sogenannte „Weiße-Flecken-Programm“ baulich umgesetzt werden. Die Gesamtkosten liegen bei 6,355 Mio. Von Bund und Land werden Zuschüsse von 90% gewährt. Der Eigenfinanzierungsanteil von 650.000 € ist in der Finanzplanung der Gemeinde berücksichtigt. Insgesamt werden knapp 250 Gebäude durch die Maßnahme angeschlossen. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der finalen Ausführungsplanung und soll über die Wintermonate ausgeschrieben werden.

Daher wird die Verwaltung nun auf die Grundstückseigentümer zugehen, einerseits um Hausanschlussverträge (der Hausanschluss ist auf Grund der Förderung kostenlos) und andererseits die Grundstücksverträge zur Verlegung der Trasse abzuschließen. Die Eigentümer werde über ein Informationsschreiben und eine Informationsveranstaltung am 7. November um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle direkt informiert.

Der Gemeinderat nahm erfreut zur Kenntnis, dass die große Maßnahme nun beginnen kann und beauftragte die Gemeindeverwaltung und den Zweckverband Breitbandversorgung mit den notwendigen weiteren Schritten. Die Gemeindeverwaltung verwies darauf, dass ein Projekt mit einem Volumen mit 6 Mio. sie natürlich sehr in Anspruch nehmen wird und manche andere Dinge in dieser Zeit zurückstehen müssen.

Bürgermeisterwahl – Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung

In der Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl erfolgte folgender Hinweis: „Über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung entscheidet der Gemeinderat.“ Nachdem Herr Kellenberger der einzige Bewerber ist und selbst Wahlveranstaltungen organisiert, hat der Gemeinderat beschlossen keine öffentliche Bewerbervorstellung durch die Gemeinde zu organisieren.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Die Verwaltung informierte über die Kostenentwicklung bezüglich des Tierheimes Karbach. Der Umlagebetrag wird sich auf Grund der gestiegenen Personal- und Energiekosten auf 2 €/Einwohner entwickeln, so dass die Umlage auf über 6.000 € ansteigt. Des Weiteren steht eine Brunnensanierung an, wofür im nächsten Jahr eine Sonderumlage von ca. 6.800 € anfällt. Auch wenn natürlich auch in diesem Bereich die Kosten steigen, wies die Verwaltung darauf hin, dass man froh sein muss, dass die Gemeinden im Altkreis Wangen solidarisch ein Tierheim gemeinsam mit den privaten Tierschutzorganisationen organisieren.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 11. September 2023

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Als erstes stimmte der Gemeinderat dem Umbau des bestehendes Einfamilienhauses mit Dacherhöhung und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Storchengässle 10 zu. Da das Dach nur geringfügig höher wird, fügt sich das Vorhaben weiter in die Umgebungsbebauung ein und wurde auch im Sinne der Nachverdichtung im Bestand begrüßt.

Formal musste der Gemeinderat auch zu dem Baugesuch der Gemeinde zum Teilabbruch, Umbau, Renovierung und Umnutzung des ehemaligen Schulgebäudes in Mooshausen sein Einvernehmen erteilen, was er auch tat. Das Baugesuch entspricht dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates im alten Schulgebäude einen Mehrzweckraum mit zugehöriger kleiner Küche und Toiletten zu schaffen. Zu den geplanten Baukosten von 430.000 € wird die Gemeinde einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum beantragen, über den im kommenden Frühjahr entschieden wird, so dass bei Gewährung der Baubeginn im kommenden Jahr vorgesehen ist. Das „neue“ Schulgebäude, das Grundstückseigentum liegt in der Hand der Diözese, wird in Abstimmung mit der Diözese in der Folge für ein privates Wohnprojekt weitergegeben.

Als letztes stimmte der Gemeinderat dem Bau einer Übergabestation am Waldrand bei Burghalde zu, wo bereits eine Trafostation steht. Die Übergabestation dient dem Solarpark in Rot a.d. Rot. Gleichzeitig stimmte er dem Abschluss eines Gestattungsvertrages für die Leitungsverlegung auf gemeindlichen Grundstücken, vorwiegend im Mooshauser Gemeindewald, zu.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ – Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat hat im Mai den Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen mit dem Ziel die bestehenden Photovoltaikanlagen An der Chaussee zu erweitern. Auf einer Teilfläche soll auch eine gemeindliche Anlage für die Eigenversorgung des Pumpwerks für die Wasserversorgung entstehen.

Es gingen verschiedene Stellungnahmen der Behörden ein. Das Landratsamt brachte vor, dass die Wegerechte zu der gesonderten Anlage geregelt sein müssen, was natürlich vertraglich geregelt wird. Auch wenn es bisher Standard war für die Unterkonstruktion verzinkte Konstruktionen zu nehmen, wurde zugesagt nun eine Beschichtung zu verwenden, die dazu beiträgt, dass deutlich weniger Zink in den Boden gelangt. Zudem werden Module mit einer Antireflex-Beschichtung verwendet. Bezüglich des Artenschutzes wurde eine Begehung durchgeführt, aber auf der ehemaligen Schlammablagerungsfläche keine relevanten Arten gefunden. Auch technisch wurde geklärt, dass die Trinkwasserleitung in diesem Bereich nur an der Grundstückgrenze, an der keine Rammungen erfolgen, verläuft.

Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplans mit den Änderungen und beauftragte die Verwaltung hierzu wiederum die Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Lageplan
Lageplan der Anlage
Lageplan

Radweg vom Kreisverkehr Ferthofen bis zum Abzweig Rank – Bauvereinbarung mit dem Land und Vergabe Fachbauleitung Altlasten

Der Gemeinderat hat bereits im Sommer 2021 beschlossen eine Planungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über den in der Straßenbaulast des Landes liegenden Radweg abzuschließen. Damit soll insbesondere die vielbefahrene Strecke Richtung Autobahn und Aichstetten für Radfahrer sicherer werden. Die Planung liegt inzwischen beim Regierungspräsidium zur Genehmigung, mit der Hoffnung dass diese auf Grund der Vorabstimmungen auch zügig erteilt wird. Nun soll eine weitere Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium einerseits über den Radweg und andererseits über die Linksabbiegespur für den Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ geschlossen werden. Es handelt sich um zwei Vereinbarungen, da für den Radweg zum Großteil das Land Kostenträger bleibt, für die Linksabbiegespur aber die Gemeinde bzw. hat diese die Kosten dem Projektträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes über einen städtebaulichen Vertrag auferlegt. Die Baukosten betragen insgesamt 293.000 €, wobei 230.000 € auf den Radweg entfallen und 63.000 € auf die Linksabbiegespur. Bei der Linksabbiegespur wird auch noch eine Ablöse für die zukünftigen Mehrkosten für die Unterhaltung und Erneuerung durch das Regierungspräsidium berechnet. Für den Radweg übernimmt die Gemeinde die zukünftige Unterhaltung, Reinigung, Winterdienst, usw., was noch über eine Vereinbarung zu regeln ist.

Herr Theoboldt vom Ing.-Büro Aßfalg-Gaspard-Partner, Bad Waldsee, stellte die Planung des Radweges vor. Insbesondere ging er auf den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ und die dortige Linksabbiegespur zu der neuen Zufahrt ein. Es seien zwei Bauabschnitte. Als erstes würde der bestehende Rankweg trotz der neuen Zufahrt erhalten bleiben und erst bei Verwirklichung des Projektes mit Hotel, Coworking, usw. der Rankweg mit zu der neuen Zufahrt verlegt. Die Leitungen in diesem Bereich würden aber bereits jetzt mit in den Radweg verlegt und auch die Gemeinde erneuert mit ein Teilstück der alten Wasser-Ringleitung. Der Gemeinderat brachte vor, dass die Ausfahrt der gegenüberliegenden Gebäude trotz der neuen Querungshilfe gesichert sein muss, was laut Herrn Theoboldt berücksichtigt ist.

Des Weiteren führte Herr Theoboldt aus, dass das Landratsamt auf Grund der Voruntersuchungen und festgestellten Belastungen im Randbereich der Straße eine Fachbauleitung Altlasten verlangt. Das wirtschaftlichste Angebot hätte BaugrundSüd, Bad Wurzach, mit 10.405,36 € abgegeben, die auch bereits die Voruntersuchungen gemacht hätten.

Der Gemeinderat freute sich, dass der lang ersehnte Radweg nun endlich zum Bau kommt und beauftragte die Verwaltung die Bauvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg sowohl für den Radweg wie die Linksabbiegespur abzuschließen. Des Weiteren beauftragte er BaugrundSüd mit der Fachbauleitung Altlasten.

Lageplan
Lageplan des Radweges

Feststellung Jahresabschluss und Jahresrechnung 2022

Es wird auf den Bericht von Herrn Kämmerer Simmler und die öffentliche Bekanntmachung verwiesen.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Seit vielen Jahren spendet der Gewerbeverein Aitrach immer 200 € für das Ferienprogramm, um besondere Programmpunkte zu ermöglichen. Der Gemeinderat nahm die Spende mit einem herzlichen Dank an.

Vielen Dank!

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2023

Ausscheiden von Gemeinderat Hartwig Hofherr – Feststellungsbeschluss nach § 31 Abs. 1 Gemeindeordnung

Gemeinderat Hartwig Hofherr hat, sichtlich bewegt, in einer persönlichen Erklärung nochmals die alters- und gesundheitsbedingten Gründe für sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat dargelegt. Sein Anspruch sei es hundertprozentige Leistung bringen zu können, was leider nicht mehr möglich wäre. Er bedankte sich bei den Kolleginnen und Kollegen für die gute Aufnahme in das Gremium vor nunmehr vier Jahren und die offene, transparente, objektive und tolerante Diskussionskultur. Diese werde es brauchen angesichts der aktuellen Krisen auch noch brauchen. Der Vorsitzende bedankte sich im Gegenzug für die Erfahrungen und Sichtweisen und den Blick für das „Große und Ganze“, den Herr Hofherr mit eingebracht hat. Er war der erste, der für die FDP in den Gemeinderat eingerückt ist. Alleine eine kurze Aufzählung reicht, welche Veränderungen in den vier Jahren angestoßen und umgesetzt wurden: die Sanierung, Erweiterung und Digitalisierung der Grundschule und Schaffung des Kindergartens St. Bernhard, die Energiewende mit den Beratungen zur Windenergie und verschiedenen PV-Parks, dem Breitbandausbau im Ort und nun anstehend in den Außenbereichen, große Tiefbaumaßnahmen in der Hermann-Krum-Straße und an vielen Brücken mit dem Neubau der Brücke an der Aitrach-Mündung, dem Aufbau des Solidarischen Netzwerkes Aitrach und vielen mehr. Der Vorsitzende sprach für dieses ehrenamtliche Engagement stellvertretend den Dank aller Bürgerinnen und Bürger aus, auch mit dem Dank mit einem Blumenstrauß an seine Frau, die viele Abende auf ihn verzichten musste.

Der Gemeinderat stellte abschließend beschlussmäßig fest, dass die Voraussetzungen für das Ausscheiden von Gemeinderat Hartwig Hofherr aus dem Gemeinderat vorliegen und er auf seinen Antrag mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat ausscheidet.

Herr Helfenstein und Herr Hofherr
Generationenwechsel im Gemeinderat – Herr Markus Helfenstein (links) wurde als Gemeinderat verpflichtet und Herr Hartwig Hofherr (rechts) ist aus dem Gremium ausgeschieden

Nachrücken von Markus Helfenstein in den Gemeinderat – Feststellung von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 39 Gemeindeordnung und Verpflichtung

Herr Markus Helfenstein wurde bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 als Nachrücker für Herrn Hartwig Hofherr auf der Liste der FDP gewählt. Der Vorsitzende führte in die Verpflichtung ein, dass Herr Helfenstein ab heute die Verantwortung hat die Prioritäten für die Gemeinde aufzustellen und die Entscheidungen abzuwägen. Das „Wort“ abwägen wäre dabei sehr wichtig, da man sich bewusst machen muss, dass es kein „richtig“ oder „falsch“ gibt, sondern es immer Argumente gibt, die für oder gegen eine Entscheidung sprechen und jeder für sich selbst diese Argumente abwägen, entscheiden und verantworten muss. Der Vorsitzende wies auf die verschiedenen Pflichten als Gemeinderat hin, insbesondere zur Führung der ihm übertragenen Geschäfte uneigennützig und verantwortungsbewusst, auf die Verschwiegenheitspflicht und die Pflicht eine mögliche Befangenheit bei Entscheidungen vor Beginn der Beratung mitzuteilen. Herr Markus Helfenstein wurde daraufhin vom Vorsitzenden mit der Verpflichtungsformel nach der Gemeindeordnung als Gemeinderat verpflichtet.

Der Gemeinderat stellte fest, dass bei Herrn Markus Helfenstein kein Hinderungsgrund nach der Gemeindeordnung vorliegt und er auch in den Technischen Ausschuss nachrückt, was, wie er selbst ausführte, auch seiner Neigung entspricht

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der erste Bauantrag sah die Erweiterung des bestehenden Alpakastalls und die Umnutzung des bestehenden Wirtschaftsgebäudes zu einem Verkaufsraum (Hofladen) und einem Schulungsraum vor. Hierfür muss das bestehende Wirtschaftsgebäude erweitert werden, der Verkaufsraum und der Schulungsraum werden in den Bestand eingebaut. Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich, die Privilegierungsvoraussetzungen für die Nutzungsänderung in Gewerbe liegen aber vor, so dass der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilte. Das Projekt wird teilweise auch von LEADER gefördert.

Blick auf die Naturschutzseen
Blick auf die bestehenden Anlagen (Foto: Olaf Schulze)

Antrag auf dauerhafte Waldumwandlung aus besonderen naturschutzfachlichen Gründen im Naturschutzgebiet Kiesgrube Aitrach – Zustimmung der Gemeinde

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn René Leuker vom Regierungspräsidium Tübingen, Referat Naturschutz und Landschaftspflege.

Das Naturschutzgebiet Kiesgrube Aitrach wurde mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 17.10.2007 ausgewiesen. Die Gemeinde ist bereits seit dem Jahr 2000 Eigentümerin der das Gebiet umfassenden Flächen. Der Erwerb wurde damals zu 70% vom Land bezuschusst. Der Schutzzweck ist unter anderem die Erhaltung der noch gehölzfreien Rohbodenflächen als Standort für seltene und gefährdete Pflanzenarten. Wie Herr Leuker darstellt, sind diese Flächen sehr selten in unserer Region und enorm wichtig für geschützte Wildbienenarten, Pionierarten und Magerwiesen, usw. Im Jahr 2017 wurde daher im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen ein Fachbüro beauftragt Maßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung des Naturschutzgebietes zu entwickeln. Im wesentlichen wurden folgende Maßnahmen vorgesehen: Aufweitung der Strukturen, Abschiebung des Oberbodens, Anlage von Wechselwasserzonen/flachen Ufern und Flachwasserbereichen, Anlage temporärer Gewässer. Die Maßnahme gliedert sich grob in drei Bereiche. Im Osten die Waldumwandlung, also die weitgehende Beseitigung der Gehölze um wieder Rohböden offenzulegen. Im westlichen Teil eine Durchforstung, insbesondere auch an der südexponierten Hangkante, da dieser sonnige, trockene Standort für viele Arten geeignet ist und im Anschluss die Entwicklungspflege, z.B. die Beseitigung der Wurzelstöcke, durch die auch Feuchte senken für Amphibien entstehen können. Dadurch soll das Ziel erreicht werden die vorhandenen Rohbodenbiotope zu erhalten und nicht zuwachsen zu lassen. Es soll ein Strukturreichtum für viele Arten erreicht werden und nicht nur ein Waldgebiet. Der Eingriff sei einerseits zwar auffällig, aber mit ca. 1 ha nicht sehr großflächig.

Auf Nachfrage erläuterte Herr Leuker, dass die Durchführung im Winter ab Mitte November erfolgen soll, um auf die Arten Rücksicht zu nehmen und nicht zu viel Schaden mit den Maschinen am Boden zu verursachen. Auch auf Nachfrage ging er auf die Gefahr von Sturmbruch ein, wenn der Wald geöffnet wird. Dieser könnte durchaus vorkommen, wenn auch in der Senke weniger, dies sei aber innerhalb des Gebietes nicht schlimm. Von verschiedenen Seiten aus dem Gremium wurde die Sorge geäußert, dass der Freizeitdruck auf den See größer wird, wenn der Wald am Uferbereich zumindest teilweise entfernt wird. Herr Leuker erläuterte, dass dies nur abschnittsweise erfolgt und keine attraktive Gestaltung erfolgt. Natürlich sei die Gefahr trotzdem da, aber man müsse gemeinsam schauen, dass die Verbote wie das Bade- und Feuerverbot eingehalten werden und natürlich im Zuge der Maßnahme auch vor allem um das Verständnis für das Gebiet geworben wird. Im Gegenzug sollte auch weiterhin auf Freizeiteinrichtungen wie Bänke, usw. verzichtet werden. Die Verwaltung erinnerte daran, dass es ein Ziel des Aitrach-Sees war, den Wünschen nach einer legalen Bademöglichkeit nachzukommen und dieser sei auch wesentlich attraktiver zum Baden. Das Gremium wollte noch wissen, ob es eine rechtliche Verpflichtung für die Maßnahme gebe. Dies ist laut Herrn Leuker nicht der Fall aus den Naturschutzgesetzen, lediglich durch die Bezuschussung des Landes beim Erwerb könnte sich eine gewisse Verpflichtung ergeben. Auch gebe es keine Verpflichtung der Gemeinde zur Pflege, diese werde auch bisher durch die Pflegetrupps des Regierungspräsidiums vorgenommen, aber eine gewisse Zusammenarbeit ist natürlich immer schön. Der Holzeinschlag wurde mit Kosten von 10.000 – 15.000 € geschätzt und das Holz wird die Kosten nicht decken. Die Restkosten werden je hälftig zwischen Gemeinde und Regierungspräsidium geteilt. Die Entwicklungspflege übernimmt das Regierungspräsidium.

Der Gemeinderat stimmte nach eingehender Diskussion dem Antrag auf Waldumwandlung aus besonderen naturschutzfachlichen Gründen und der dargestellten Kostentragung zu.

Plan
Das Maßnahmenkonzept für das Naturschutzgebiet
Guppenfoto

Solidarisches Netzwerk Aitrach e.V. – Bänkeaktion mit der „Aitrach-Bank“

Im Herbst 2022 wurden durch einen Aufruf im Amtsblatt verschiedene Erkundungssparziergänge durch Aitrach und Mooshausen durchgeführt. Ziel war dabei einerseits die Schaffung von Sitzmöglichkeiten, insbesondere für Menschen die nicht mehr so gut zu Fuß sind, und anderseits damit die Möglichkeit zur Begegnung zu schaffen. Erfreulich viel e kamen der Einladung nach und waren eifrig unterwegs.

 

Bank
Foto: Olaf Schulze

Daraus entwickelte sich die Idee der „Aitrach-Bank“ als Unikat. Die Bank wurde von Herrn Albert Gmeinder entworfen, der das Projekt auch dem Gemeinderat vorstellte, mit Hilfe von Herrn Ernst Wohnhaas wurde die Auflage beraten, bestellt und 3 Bankbohlen aus recyceltem Kunststoff wurden angebracht (die Rückenlehne ist ein Provisorium).

Durch die Zusammenarbeit der Fa. Graf und Fa. Kunz als örtliche Unternehmer und dem ehrenamtlichen Engagement kann die Bank für knapp 500 € erstellt werden, ein wirklich unschlagbarer Preis! Der Gemeinderat war daher auch begeistert war begeistert von der Idee und dem Design der Bank mit dem unverwechselbaren Logo. Herr Gmeinder führte aus, dass in einem ersten Schritt ca. 20 zusätzliche Bänke gestellt werden sollen. Insgesamt seien aber schon ca. 70 Bänke gestellt, die auch nach und nach ersetzt werden sollen. Zudem sei ein Spazierwegeflyer geplant, der auch Ortsunkundigen wie den Campingplatzgästen dient. Der Gemeinderat regte an, auch zu prüfen, ob einzelne Bänke durch Firmen gesponsort werden, die dann an der Bank erwähnt werden, auch wenn das eingestellte Budget im Haushalt von 10.000 € grundsätzlich ausreichend ist.

Der Gemeinderat zeigte sich einig – eine starke Aktion des Solidarischen Netzwerk e.V. für die ganze Gemeinde. Herr Gmeinder ergänzte, dass auch am Dorfgemeinschaftshaus in Treherz eine Bank gestellt werden soll. Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung und Aufstellung der „Aitrach-Bänke“ sowie der Erstellung des Spazierwegeplans zu. Der Gemeinderat bedankte sich bei dem Solidarischen Netzwerk e.V. für das ehrenamtliche Engagement.

Lageplan
Der geänderte Entwurf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Behandlung der Stellungnahmen und Beschluss über die erneute Auslegung

Der Gemeinderat hatte im Anschluss an die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf über die eingegangenen Stellungnahmen und die erneute Auslegung zu entscheiden.

Die Verwaltung ging auf die wesentlichen Stellungnahmen ein. Das Regierungspräsidium brachte keine Bedenken vor, da Einzelhandel an diesem Standort nicht zulässig wäre, aber auch nicht beabsichtigt ist. Das Landratsamt als Naturschutzbehörde brachte eine flächenhafte Anbringung von Markierungen gegen Vogelschlag ein. Die Notwendigkeit einer kompletten Beklebung einer Glasfassade wurde jedoch nicht als fachlich angebracht angesehen, da keine regelmäßigen und individuenstarken Flugbewegungen zu erwarten sind. Dem Wunsch, Details der Bauausführung mit der Naturschutzbehörde auf Ebene der Baugenehmigung abzustimmen, wird nachgekommen. Ebenfalls das Sachgebiet Naturschutz beim Landratsamt ist auf die geplante Streuobstwiese im Rank eingegangen. Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird nach Ökopunkten bewertet und dabei empfand das Landratsamt die Umwandlung der intensiven Wiese zu einer extensiven Wiese als zu hoch bewertet. Dies traf auf Unverständnis und wurde zurückgewiesen, da dann kein Anreiz mehr bestehen würde für Grundstückseigentümer die wertvollen aber pflegeintensiven Streuobstwiesen neu anzulegen. Es wird jetzt aber vorgesehen, dass eine Saatgutübertragung von geeigneten Spenderflächen erfolgt, so dass die Entwicklung der Wiese schneller stattfindet. Auch wurden die Hinweise von Seiten des Brandschutzes zu Überflurhydranten und die erforderliche Einrichtung eines zweiten Rettungsweges übernommen. Viel Abstimmungsbedarf, vor allem im straßentechnischen Bereich, bestand zu der Linksabbiegespur und dem Radweg. Berücksichtigt wurde die Anregung der Polizei auch eine Einleitung auf den Radweg aus Richtung Aichstetten zu machen, auch wenn die grundsätzliche Planung die Führung der Radfahrer durch den Rank ist. Entgegen der Anregung der Polizei wurde die Berechnung der Schleppkurven maximal für 3-achsige Müllfahrzeuge angesehen, da in der Fortführung des Weges im Rank ein Verkehr mit Sattelfahrzeugen gar nicht denkbar ist. Auf Grund der Einstufung als Gemeindeweg wurde auch die Planung zu den Stellplätzen, Tiefgaragenausfahrt, usw. als ausreichend sicher betrachtet.

Der Gemeinderat beschloss so den aktuellen Entwurf und beauftragte die Verwaltung die Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem geänderten Entwurf nochmals zu beteiligen, allerdings nur zu den Änderungen und mit verkürzter Frist.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Wie bereits berichtet, ging von der Stiftung der Volksbank Allgäu-Oberschwaben eine Spende von 2.000 € für die Restaurierung des Feldkreuzes im Storchengässle ein. Diese Spende macht mit erst die aufwändige Restaurierung des besonderen Feldkreuzes möglich.

Wie ebenfalls bereits berichtet, ging von der Netze BW eine Spende von 348,92 € für den Helferkreis Asyl ein. Schön, dass auch der Netzbetreiber des Stromnetzes für die örtlichen sozialen Aktionen einsetzt.

Auch an dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön an die Spender!

Bekanntgaben und Verschiedenes

Kindergarten Arche Noah

Die Verwaltung gab dem Gemeinderat ein Elternschreiben des Kindergartens Arche Noah bekannt. Mit dem aktuellen Personalstand kann, nachdem weiteres Personal gewonnen werden konnte, aber wie bekannt auch weiteres Personal zum Ende des Kindergartenjahres ausscheidet, die bestehenden Öffnungszeiten von 7.00 Uhr – 13.00 Uhr nun jeden Tag für alle Kinder aufrechterhalten werden. Da ab Oktober aller Voraussicht nach die Stelle der stellvertretenden Kindergartenleitung besetzt ist, ist es das Ziel ab Herbst mit einem Nachmittag auch wieder die Nachmittagsbetreuung anzubieten. Die Beiträge sind bis dahin reduziert. Des Weiteren wurde über die geplanten vereinheitlichten Betreuungszeiten zur Regelbetreuung, verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung informiert, sobald wieder eine Vollbesetzung gegeben ist.

Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie

Der in der Sitzung vom 6. März vom Gemeinderat beschlossene Nutzungsvertrag über Windenergie im Mooshauser Gemeindewald beinhaltet eine Optionsregelung ausschließlich für die für eine zweite Anlage. Hierzu sollte bis Ende Juli eine Informationsveranstaltung in Mooshausen stattfinden und der Gemeinderat eine Entscheidung über die Ausübung treffen. Die Verwaltung informierte darüber, dass die Veranstaltung und die Entscheidung des Gemeinderates erst im Herbst stattfindet.

Die Gründe für die Verschiebung sind einerseits, dass das Landratsamt darüber informiert hat, dass die Bürgerinitiative „lebensraum-natur-bewahren“ e.V. eine Raumnutzungsanalyse des Rotmilans eingereicht hat, die unter fachkundlicher Beratung von Ornithologen erstellt wurde. Diese wird nun geprüft und bewertet und die Ergebnisse sollen mit in die Informationsveranstaltung einfließen. Des Weiteren stellt der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben bis zum Jahresende den Entwurf des Teilregionalplans Energie mit den Vorranggebieten für die Windenergie mit einem Anteil entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von 1,8 % der Fläche auf. Da bereits seit Mitte vergangenen Jahres gesetzlich festgelegt ist, dass die erneuerbaren Energien im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen, haben sie in diesen Gebieten bei Abwägungsentscheidungen Vorrang vor anderen Interessen. Auch Erkenntnisse aus diesem Planungsprozess sollen daher einfließen.

Die Informationsveranstaltung wird daher erst im Herbst stattfinden, aber auch für den Gemeinderat ist es für die Entscheidung über die zweite Anlage wichtig, dass alle aktuellen Informationen zur Verfügung stehen.

Verlegung der Bushaltestelle in der Haslacher Straße bzw. Einrichtung eines weiteren Halts an der Bushaltestelle beim Pfarrhaus Mooshausen

Die Verwaltung hat nun nochmals nachgehakt, ob die Möglichkeit besteht, dass der aus Richtung Tannheim kommende und Richtung Haslach fahrende Bus auch die Haltestelle beim Pfarrhaus nutzen. Der Verkehrsplaner beim Landratsamt Biberach hat sich der Anfrage angenommen und sieht zwei Probleme: Einerseits dass für einen Halt im Fahrplan ca. 2-3 Minuten zusätzlich eingeplant werden müssen. Der Fahrplan sei bereits sehr eng getaktet und im künftigen Fahrplan sind durch den neuen Regio-Stundentakt Anschlüsse in Egelsee und Ochsenhausen vorgesehen. Des Weiteren würden auf Grund des Mehrweges von ca. 650 m im Jahr zusätzliche Kosten von ca. 10.000 € entstehen, die die Gemeinde zu tragen hätte, da es zwischen dem Landkreis Biberach und Ravensburg keinen Verkehrsverbund gibt, im Gegenzug hat die Gemeinde aber keine Einnahmen über die Fahrgäste. Der Gemeinderat sah auf Grund dieser Probleme keine Möglichkeit eine kurzfristige Entscheidung zu treffen, da im öffentlichen Nahverkehr an vielen Stellen mehr Bedarf wäre, insbesondere von und nach Memmingen, die Gemeinde aber nicht für die Finanzierung des Nahverkehrs zuständig ist, was auch ihre Leistungsfähigkeit übersteigen würde. Es war daher der Wunsch das Thema Nahverkehr und die Rolle der Gemeinde gesondert vertieft zu beraten.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2023

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Das bestehende Wohngebäude Hauptstraße 78 soll umgebaut werden und 2 Dachgauben eingebaut werden. Da durch das Vorhaben zusätzlicher Wohnraum und kein weiteres Vollgeschoss entsteht, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen. Im Baugebiet „Storchengässle, 2. Erweiterung“ wurde ein „größerer“ Bauantrag für den Neubau einer Wohnanlage mit 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 30 Wohneinheiten auf den Grundstücken Stockäcker 1, 3 und 5 gestellt. Die Mehrfamilienhäuser waren im Bebauungsplan bereits vorgesehen und entsprechen den Festsetzungen. Die Verwaltung wies insbesondere darauf hin, dass dies auch bezüglich des Satteldaches mit einem nicht ganz mittigen First gelte sowie die Verbindung der beiden Häuser am Storchengässle mit einem Laubengang bzw. Treppenhaus. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere auch die Firsthöhe mit 10,78 m eingehalten ist, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen. Die beiden nächsten Bauvorhaben liegen im baurechtlichen Außenbereich. Als erstes behandelte er die Aufstockung einer bestehenden Garage und Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Einbau einer zweiten Wohnung auf dem Grundstück Leutkircher Straße 19. Da es sich um die Überbauung von vorhandenem Bestand mit einer zweiten eigengenutzten Wohnung handelt, erfüllt das Bauvorhaben die Privilegierungsvoraussetzungen nach dem Baugesetzbuch und der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen. Auch die Teilumnutzung des Schreinereigebäudes zu Wohnzwecken/Rückbau und Versatz der bestehenden Lagerhalle/Neubau einer Garage/Lagergebäudes auf dem Grundstück Stibi 9 erfüllt diese Privilegierungsvoraussetzungen, da ebenfalls der vorhandene Bestand für eine eigengenutzte Wohnung genutzt wird, so dass der Gemeinderat das Einvernehmen erteilte. Auf dem Grundstück Neue-Welt-Straße 100 ist der Neubau von 2 Vierspännern als Reihenhausbebauung mit Garagen vorgesehen. Auf diesem Grundstück wurde bereits schon einmal eine Bauvoranfrage für 3 Mehrfamilienwohnhäuser positiv beschieden, aber nicht verwirklicht. Die Reihenhäuser stellen sich ähnlich dar, wie die bereits im Baugebiet im Rahmen des Bebauungsplanes „Neue-Welt-Straße“ verwirklichten, auch von der Höhe mit 6,50 m bzw. 7,25 m, so dass diese sich einfügen und der Gemeinderat das Einvernehmen erteilte.

Lageplan
Der Lageplan zum erweiterten Außenbereich

Kindergarten St. Bernhard – Erweiterung Außenbereich

Im Kindergarten St. Bernhard wurde im September 2022 neben der Krippengruppe eine altersgemischte Gruppe für 2-4jährige Kinder eröffnet, so dass die Spielmöglichkeiten altersgerecht erweitert werden müssen. Hierzu soll die Umzäunung des Geländes und die Bepflanzung erweitert und eine Doppel- und Nestschaukel für die größeren Kinder angeschafft werden. Trotz der Eigenleistungen des Bauhofes geht die Kostenberechnung von ca. 17.000 € aus. Da die Mittel im diesjährigen Haushalt nicht vorhanden sind, stellte der Gemeinderat daher die Anschaffung einer weiteren Spiel-Kletterkombination mit einem Aufwand von über 20.000 € zurück. Gleichzeitig bat er aber die Verwaltung die Mittel im kommenden Haushalt einzuplanen und mehrere Angebote einzuholen, da die Geräte unglaublich teuer wären. Ansonsten folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Technischen Ausschusses und stimmte der Planung zu und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung. Nun muss natürlich erst der Rasen noch anwachsen und das Spielgerät geliefert werden.

Lageplan
Auch auf dem geplanten neuen Bahnhofsvorplatz sollen Ladesäulen mit einem Carsharing-Angebot kommen

Einführung eines Carsharing-Angebotes

Der Gemeinderat hatte bereits in der letzten Sitzung die Einführung eines Carsharing-Angebotes in Aitrach grundsätzlich begrüßt, hatte aber noch Fragen, die nun zusammen mit dem Technischen Ausschuss geklärt wurden. Vorgesehen als Standorte sind die Stellplätze vor dem Alten Rathaus und auf dem im kommenden Jahr zum Neubau anstehenden Bahnhofsvorplatz. Es wurde von der Verwaltung geklärt, dass das Carsharing-Angebot keine Auswirkungen im Förderprogramm des Landes hat, das Regierungspräsidium findet das Carsharing-Angebot zur Abrundung der „Mobilitätszentrale“ gut. Auch wurde geklärt, dass nicht wie am Edeka-Markt Schnellladesäulen kommen können, da der Standort nicht den Anforderungen der privaten Unternehmer bezüglich Autobahnnähe, Essensangebot, usw. entspricht. Eine Eigeninvestition der Gemeinde scheidet angesichts von Kosten für Schnellladesäulen im sechsstelligen Bereich aus. Auch dem Wunsch einer Expansion des Carsharing-Anbieters deer nach Memmingen würde dieser gerne nachkommen, insoweit er dort einen Standort akquirieren kann. Bei zwei Standorten werden dann auch zwei Autos von deer gestellt und auf jeden Fall garantiert, dass bei Buchung auch ein Auto zur Verfügung steht. Die Gemeinde muss die Stellplätze zur Verfügung stellen und den Stromanschluss herstellen. Am Alten Rathaus fallen hierfür max. 5.000 € für die Gemeinde an, am Bahnhofsvorplatz sind die Kosten in den Gesamtkosten inbegriffen, da die Gemeinde ohnehin im Förderprogramm verpflichtet ist Ladesäulen zu stellen. Am Alten Rathaus wird die Ladesäule einmalig durch deer selbst gestellt und die Kosten übernommen, auf dem Bahnhofsvorplatz fallen die üblichen Kosten für eine Ladesäule mit zwei 22KW-Ladesmöglichkeiten von ca. 16.000 € an, aber natürlich auch hier mit dem Mehrwert des Carsharings. Am Bahnhofsvorplatz übernimmt die Gemeinde auch die Wartungskosten von jährlich 500 € und ggfs. Unterhaltungskosten. Die Verwaltung führte aus, dass nun nach längerer Abstimmung mit dem Regierungspräsidium die Zustimmung zu der Planung der Bushaltestelle auf dem Grundstück der Landesstraße erteilt wurde und nun auf eine zügige abschließende Bewilligung des Landeszuschusses gehofft wird, nachdem die Gemeinde bereits in das Landesprogramm aufgenommen wurde. Der Zeitplan sieht eine Ausschreibung im Herbst und eine Ausführung im kommenden Jahr vor.

Dem Gemeinderat war bewusst, dass die Gemeinde damit das Carsharing-Modell auch finanziell unterstützt und hofft, dass es dann auch angenommen wird. Die Unterstützung sei aber angesichts der notwendigen Mobilitätswende und auch zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger gerechtfertigt, da manche damit die Chance haben auf ein Zweitauto zu verzichten. Der Gemeinderat befürwortete daher das Carsharing-Angebot sowohl vor dem Alten Rathaus als auch auf dem Bahnhofsvorplatz aufzubauen.

Erlass einer Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft „Illerstraße – Unterkunft 4“

Die Flüchtlingszugänge sind weiterhin hoch, wenn sich der Zugang auch langsam wieder von der Ukraine auf die anderen Staaten verschiebt. Die Gemeindeverwaltung war daher froh, dass sie ein weiteres Gebäude, voraussichtlich zur Unterbringung von 2 Familien, anmieten konnte. Aus rechtlichen Gründen muss für die Unterbringung eine Satzung erlassen werden. Die Gebühr wurde auf 305,00 € pro Wohnplatz und Kalendermonat festgelegt.

Der Gemeinderat beschloss die Gebühr und die Satzung insgesamt.

Falls jemand Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen würde, bitte bei Herrn Hauptamtsleiter Neumaier (Durchwahl: 9800-13) melden. Vielen Dank!

Bekanntgaben und Verschiedenes

Jahreszuschuss für das LEADER-Förderprogramm

Die Gemeinde ist Mitglied im LEADER-Förderprogramm, aus dem bereits die Zahnarztpraxis, der  und nun der Alpakahof gefördert wurden. Die Verwaltung informierte den Gemeinderat, dass sich der Jahresbeitrag für die Geschäftsstelle wegen einer Reduzierung des Landeszuschusses von ca. 2.400 € auf ca. 2.700 € im Jahr erhöht.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Mai 2023
Der Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Vorhaben- und Erschließungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ – Billigung des Vorentwurfs

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Januar beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Erweiterung der großflächigen Photovoltaikanlagen im Bereich des Kiesabbaus im Gewerbegebiet An der Chaussee aufzustellen. Nun stellte das beauftragte Planungsbüro Kling Consult, Herr Wolpert, den Vorentwurf für den Bebauungsplan vor.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,4 ha inklusive der randlichen Grünflächen. Das Plangebiet wird insbesondere auf Grund der Vorbelastung des Gebietes mit Kiesabbau, Autobahn, Bahnlinie, Gewerbegebiet sowie den bestehenden PV-Anlagen für geeignet eingestuft. Der Bebauungsplan sieht vor das Gebiet als Sondergebiet Photovoltaik festzusetzen, in dem Solarmodule, Betriebsgebäude (bis max. 50 m² Grundfläche) sowie Wege und Einfriedungen zulässig sind. So geht auch eine Verkehrsfläche, insbesondere für ein zukünftiges Landband, durch das Gebiet, um den geplanten weiteren Kiesabbau in Richtung Aichstetten intern über das Betriebsgelände abwickeln zu können und nicht die öffentlichen Straßen mit Verkehr zu belasten. Die max. zulässige Höhe von Solarmodulen und Betriebsgebäuden beträgt 3 m, zudem erfolgt im Randbereich zur freien Landschaft hin eine Eingrünung. Auf der Betriebsfläche und den Randflächen wird ein mageres, extensiv genutztes Grünland entwickelt, so dass keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geländes erforderlich sind. Gleichzeitig hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach beschlossen den Flächennutzungsplan für den Bereich zu ändern.

Da die Erweiterung direkt an den Bestand anschließt und auf den Flächen des bisherigen Schlammabsetzbeckens erfolgt, sah auch der Gemeinderat den Standort und auch die Vorplanung für gelungen an und billigte den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Hierzu wird nun der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Wir weisen hierzu auf die bereits erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt vom 25. Mai 2023 hin.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Vorhaben- und Erschließungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ – Billigung des Vorentwurfs

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Februar beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die großflächige Photovoltaikanlage westlich von Mooshausen an der Haslacher Straße aufzustellen. Nun stellte das beauftragte Planungsbüro Kling Consult, Herr Wolpert, sowie Herr Briglmeir von der Solarpark Wega GmbH & Co. KG (BayWa) den Vorentwurf für den Bebauungsplan vor.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 11,3 ha inklusive der randlichen Grünflächen. Das Plangebiet wird insbesondere auf Grund der großflächigen Abschirmung durch Waldflächen und der wesentlich tieferen Lage der Wohnbebauung „Am Hopfenberg“ als geeignet eingestuft. Der Bebauungsplan sieht vor das Gebiet als Sondergebiet Photovoltaik festzusetzen, in dem Solarmodule, Betriebsgebäude (bis max. 100 m² Grundfläche) sowie Wege und Einfriedungen zulässig sind. Die max. zulässige Höhe von Solarmodulen beträgt 3,5 m und von Betriebsgebäuden 4,0 m. Herr Briglmeier führte hierzu aus, dass die technische Planung von einer Höhe der Module von knapp 3,20 m ausgeht, allerdings sich auf Grund der Hanglage sozusagen höhere Höhen gemessen vom Boden aus ergeben könnten, dies wird im Laufe des Vorhabens nochmals geprüft. Des Weiteren führte er aus, dass die Trafostationen soweit von der Wohnbebauung entfernt geplant und mit Begrünung abgeschirmt seien, so dass sie keine Belästigungen befürchten. Die Grünflächen in den Waldrandbereichen, ca. 30 m Abstand zum Wald und im Südwesten eine größere Freifläche, sollen als Klee- und Wildacker angelegt werden, um dem Wild ein Nahrungsangebot zu bieten. Die Eingrünung im Nordosten und Norden zur Wohnbebauung hin soll 10 m betragen, die Module haben dann nochmals einen Abstand zur Eingrünung. Auf der Betriebsfläche selbst soll ein extensiv genutztes artenreiches Grünland entwickelt werden, so dass keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geländes erforderlich sind. Gleichzeitig hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach beschlossen den Flächennutzungsplan für den Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat der Gemeinde Aitrach empfohlen im Bebauungsplanverfahren zu prüfen, ob die Modultische auf 1,50 m erhöht werden können, um Jungvieh oder Pensionsrinder ansiedeln zu können. Sowohl der Vorhabenträger als auch der Landwirt als Grundstückseigentümer haben hierzu Bedenken vorgebracht, da die Konstruktion und die Fundamente angepasst werden müssten, auch im Hinblick auf das Scheuern der Tiere und die Tiere würden schnell größer werden als die vorgeschlagene Höhe von 1,50 m. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Gemeinsamen Ausschusses nicht, insbesondere mit dem Verweis auf die Hanglage des Grundstückes, da bei Haltung von Jungvieh und dem dadurch bedingten „Aufwühlen“ des Bodens Bedenken bestanden, dass bei starken Regefällen das Wasser schneller Richtung Wohnbebauung abfließt und zudem die Sichtbarkeit der Anlage wesentlich erhöht wird. Ein Argument war auch das von der Bundesregierung vorgegebene Flächenziel für Photovoltaik-Anlagen, so dass landwirtschaftliche Flächen nicht „endlos“ belegt werden. Auf Grund des bereits jetzt erreichten Ausbaus in Aitrach muss zukünftig im Einzelfall genau betrachtet werden, für welche Flächen Bebauungspläne aufgestellt werden, zumal entlang der Autobahn nach neuer Rechtslage Photovoltaik-Anlagen im Baugenehmigungsverfahren beantragt werden können.

Der Gemeinderat billigte daher den Vorentwurf in der vorgelegten Form. Hierzu wird nun der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Wir weisen hierzu auf die bereits erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt vom 25. Mai 2023 hin.

Diagramm

Kindergartenbedarfsplan 2023-2024

Der Kindergartenbedarfsplan wird jährlich beraten und zwischen der katholischen Kirchengemeinde als Trägerin der Kindergärten Arche Noah und St. Bernhard und der Gemeinde abgestimmt. Dieses Jahr hat der Kindergartenbedarfsplan auf Grund des dramatischen Personalmangels im Kindergarten Arche Noah sowohl von Seiten des Gemeinderates wie der Eltern besondere Aufmerksamkeit erfahren. Die Verwaltung führte ein, dass es derzeit fast täglich und selbst am Sitzungstag in der Presse Berichte über die sich zuspitzende Betreuungssituation gibt. Auf der einen Seite stehen die Eltern mit einer großen Not, insbesondere im Hinblick auf die Berufstätigkeit, auf der anderen Seite die Städte und Gemeinden, die die letzten 15 Jahre das Personal verdoppelt bis verdreifacht haben, nun aber einem erheblichen Personalmangel gegenüberstehen. Die Ziel- und Wunschvorstellung, den Betreuungsbedarf zu decken, ist bei allen Beteiligten die Gleiche und dafür wurde die letzten Jahre mit der Eröffnung des Kindergartens St. Bernhard und der Schülerbetreuung in der Grundschule viel getan und es soll auch zukünftig das Augenmerk darauf liegen, wegen des Personalmangels liegen aber Planung und Wirklichkeit weit auseinander und die Betreuungszeiten sind eingeschränkt und es bestehen Wartelisten auf Kindergartenplätze. Eine für alle Beteiligten, insbesondere natürlich die Eltern und das bestehende Team, aber auch die Gemeinde und die Kirchengemeinde mehr als unbefriedigende Situation. Die Verwaltung freute sich daher die neue Leiterin, Frau Schmaus, in der Sitzung begrüßen zu dürfen. Sie arbeitet sich derzeit im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ein und wird zum neuen Kindergartenjahr kommen. Des Weiteren begrüßte die Verwaltung VertreterInnen des Elternbeirats. An den Elternbeirat ging auch der Dank, dass er sich mit guten Ideen für die Anerkennung der Leistung des bestehenden Teams und zur Personalgewinnung mit eingebracht hat.

Die Verwaltung stellte im Sinne der Bedarfsplanung insbesondere die Entwicklung der Kinderzahlen dar. Die Entwicklung der Geburten, die auch die Zahl der zugezogenen Kinder enthält, ist relativ konstant.

Die derzeitige Situation der fehlenden Betreuungszeiten und -plätze ergibt sich aus dem Personalmangel, für die knapp 12 Stellen im Kindergarten Arche Noah fehlen 5 Fachkräfte, und dem gestiegenen Bedarf an Kleinkind- und Ganztagesbetreuung. Aus diesem Grund wird sich die Gemeinde auch mit dem Ausbau der Kinderbetreuung weiter beschäftigen, so wie bei der Schulkindbetreuung die letzten Jahre. An der Grundschule wird Platz für ca. 60 Kinder zur Betreuung zu unterschiedlichen Zeiten vor und nach dem Unterricht und auch am Nachmittag mit Hausaufgabenbetreuung, Spieleangebot, usw. angeboten. Auch eine Ferienbetreuung in den Osterferien (1 Woche), den Pfingstferien (1 Woche) und in den Sommerferien (2 Wochen) wird angeboten. Auf Grund des tollen Angebotes sind auch diese Plätze fast voll belegt.

Die Verwaltung führte aus, dass unter den württembergischen Kommunen eine gegenseitige Vereinbarung zur Kostenerstattung besteht, wenn Kinder in anderen Gemeinden in den Kindergarten gehen, z.B. aktuell für einen Ganztageskindergarten-Platz 2.829 € im Jahr. Diese Kostenübernahme würde problemlos und ohne Zutun der Eltern „im Hintergrund“ funktionieren. Die bayerischen Kindergärten verlangten grundsätzlich zuvor eine Kostenübernahmeerklärung und die Kostenerstattung für Kindergärten in Bayern sei wesentlich höher, da der Landeszuschuss entfällt und daher sei diese bisher nur im Einzelfall übernommen worden.

Auf Grund der derzeitigen Situation beschloss aber der Gemeinderat eine grundsätzliche Zusage für die Kostenübernahme an bayerische Gemeinden zu geben, da viele Eltern auch in der bayerischen Umgebung und insbesondere in Memmingen arbeiten.

Auch informierte die Verwaltung, dass es, sowie früher und teilweise heute noch bei der Schülerbetreuung, die Möglichkeit gibt eine ehrenamtliche Betreuung zu organisieren. Die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung würde 10 €/Std. betragen und die Haftpflichtversicherung sei über die Gemeindeversicherung gewährleistet. Die Elternvertreter führten aus, dass eine Umfrage bei den Eltern ergeben habe, dass diese auf Grund der derzeitigen Belastung dies nicht von sich aus übernehmen könnten. Die Verwaltung wird daher nun im Amtsblatt ausschreiben, ob von außerhalb der Elternschaft Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung besteht.

Die Verwaltung informierte auch über die neuen angepassten Elternbeiträge, die auf Grund der allgemeinen Inflation auch um 8-9 % steigen. Die Beiträge sind derzeit auf Grund der eingeschränkten Betreuungszeiten aber reduziert.

Entsprechend der Anregung in einem Elternabend wurde auch mit der Tagesmüttervermittlungsstelle ein Informationsabend für interessierte Tagespflegepersonen am 13. Juni 2023 geplant, da leider derzeit in Aitrach selbst keine Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen. Um die Tätigkeit interessanter zu machen, beschloss der Gemeinderat die hälftigen Sozialabgaben für eine Tagespflegeperson durch die Gemeinde zu übernehmen. Die andere Hälfte wird seitens der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises übernommen.

Um die Personalsituation im Kindergarten attraktiv zu gestalten, wurde zudem beschlossen die Leitungsfreistellung für die Leiterinnenstelle auf 80 % zu erhöhen und gleichzeitig eine zudem besser vergütete Stelle als stellvertretende Leitung zu schaffen. Bereits ausgeschrieben war auch eine Stelle für eine Verwaltungsfachkraft, um die Erzieherinnen von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten. Auch über den vorgeschriebenen Stellenschlüssel hinaus wurde eine weitere 10%-ige Krankheitsvertretung beschlossen. Diese Maßnahmen greifen natürlich alle erst, wenn auch wieder genügend Personal gefunden wurde, erhöhen aber die Attraktivität bei der Personalsuche.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläuterte Frau Schmitt, dass auf Grund Elternzeit, usw. nicht alle Stellen unbefristet wären. Der Gemeinderat sah dies als Hemmnis bei der Personalsuche an und das Risiko in den nächsten Jahren zu viel Personal zu haben als äußerst gering an. Der Gemeinderat beschloss daher evtl. anfallende Mehrkosten über den Personalschlüssel hinaus zu 100% ohne Beteiligung der katholischen Kirchengemeinde als Trägerin des Kindergartens zu tragen und beauftragte Frau Schmitt vom Verwaltungszentrum in den Stellenausschreibungen ausdrücklich darauf hinzuweisen, was sie gerne zusagte.

Frau Schmitt führte aus, dass auch Maßnahmen für das Personal mit Gutscheinen, Fortbildung, Teamentwicklung, usw. vorgesehen seien und auch weitere Maßnahmen, die aber, da es sich um personalrechtliche Dinge handelt, nichtöffentlich behandelt werden.

Dem Team sei es auch wichtig für die Vorschüler am Nachmittag noch Angebote zu machen, damit diese einen guten Kindergartenabschluss haben. Grundsätzlich müsste man auch ein Auge darauf haben, dass die qualitative Arbeit im Fokus steht und nicht nur die Quantität der Plätze. Im Hinblick auf das kommende Kindergartenjahr soll eine Kriterienliste für die Aufnahme erarbeitet werden. Bisher sei es das Anliegen gewesen die Auswahl nicht nur auf das Kriterium Berufstätigkeit zu beschränken, aber im Hinblick auf den Rechtsanspruch wird dies sicherlich in den Fokus rücken.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläuterte die Verwaltung, dass derzeit natürlich nicht der vom Bundesgesetzgeber eingeführte Rechtsanspruch erfüllt werden könnte. Der Rechtsanspruch würde sich auf Grund der Regelung an den Landkreis als Träger der Jugendhilfe richten, so dass keine umfassende Rechtsauskunft gegeben werden könnte. Die Grundsatzfrage sei, wie ein Personalmangel juristisch bewertet würde, wenn gemeinsam mit dem Träger alles versucht worden sei Personal einzustellen. Die Gemeinde und die kath. Kirchengemeinde können aber derzeit nur alles Dargestellte dafür tun Personal zu finden oder Ersatzangebote zu schaffen. Immer wieder wird von den Eltern dabei kritisch gesehen, dass die Personalauswahl bzw. die unbefristete Einstellung unter dem Aspekt der Konfession gesehen wird. Es seien auch schon Gespräche mit anderen Trägern geführt worden, aber die Personalsituation wäre bei allen schwierig, so dass kurzfristige Lösungen auch von anderer Seite nicht angeboten werden können.

Der Gemeinderat beschloss insgesamt den Kindergartenbedarfsplan mit den vorgesehen zusätzlichen Maßnahmen im Personalschlüssel und für das Personal und insbesondere die unbefristete Ausschreibung aller Stellen. Frau Schmitt führte aus, dass auch nochmals ein Elternabend stattfinden soll, wenn man hoffentlich auch in 4-6 Wochen sieht welchen Erfolg die Maßnahmen zeigen und gerne auch eine weitere Information des Gemeinderates erfolgen kann.

Einführung eines Carsharing-Angebotes

Der Betrieb von Carsharing-Systemen in Kleinstädten und dem ländlich geprägten Raum stellt eine große Herausforderung dar. Die deer GmbH, eine hundertprozentige Tochter der ENCW (Energie Calw), bietet den Gemeinden im Landkreis Ravensburg ein Carsharing-Angebot mit E-Autos mit einer Ladesäule an. Inzwischen haben sich bereits etliche Gemeinden im Landkreis für das Angebot entschieden.

Im Gremium wurden Standorte am alten und neuen Rathaus sowie an dem in Planung befindlichen neuen Bahnhofsvorplatz diskutiert. An einem Standort stellt die deer GmbH die Ladesäule, die Gemeinde muss die Stellplätze zur Verfügung stellen und den Stromanschluss herstellen, wofür mit ca. 5.000 € gerechnet wird. Bei einem zweiten Standort muss die Gemeinde die vollständigen Kosten tragen, dies wären ca. 16.000 € für eine Ladesäule mit zweimal 22 kW Ladeleistung. Ein Ladepunkt würde dem Carsharing zur Verfügung stehen und ein Ladepunkt wäre auch öffentlich nutzbar. Der Gemeinderat hatte noch offene Fragen bezüglich der Möglichkeit der Einrichtung von Schnellladesäulen, der Möglichkeit einer Expansion Richtung Memmingen, usw., so dass er die Verwaltung beauftragte die Informationen einzuholen und den Tagesordnungspunkt zur Vorberatung in den Technischen Ausschuss verwies.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 24. April 2023
Herr Kommandant Kreuzer mit dem Funkgerät im Kommandowagen
Herr Kommandant Kreuzer mit dem Funkgerät im Kommandowagen

Beschaffung von Digitalfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Aitrach

Die Verwaltung und der Gemeinderat bedankten sich bei Herrn Kommandant Kreuzer, dass er sich Zeit genommen hat auch im Gremium den technischen Hintergrund der Anschaffung zu erläutern. Herr Kreuzer stellte dar, dass die Einführung des Digitalfunks bereits ein jahrelanges Thema sei, da die analoge Funktechnik den taktischen, technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht mehr genügt. Die Feuerwehr Aitrach hätte auf Grund der Probleme bei der Umstellung lange gewartet, muss aber nun die Umstellung vorantreiben, da der analoge Funk bald abgeschalten wird. Die Feuerwehr hätte im Kommandowagen bereits Erfahrungen mit Motorola gesammelt und das System würde funktionieren, so dass dieses beschafft werden soll. Die Verwaltung führte aus, dass das Land einen Zuschuss für die 5 Funkgeräte, die in den Fahrzeugen verbaut werden, von insgesamt 3.000 € bereits bewilligt hat. Im Haushaltsplan für dieses Jahr sind für die Beschaffung insgesamt 20.500 € eingestellt. Es wurden Angebote eingeholt und das wirtschaftlichste der Firma Abel & Käufl, Landshut, liegt bei 7.891,51 €. Hinzu kommt der Einbau der Geräte mit geschätzten 13.000 €, auch hierfür werden Angebote der diesbezüglichen Fachfirmen aus der Region eingeholt. Der Gemeinderat bedankte sich bei der Feuerwehr für das Engagement bei der Beschaffung und beschloss den Auftrag für die Funkgeräte an die Firma Abel & Käufl zu vergeben. Des Weiteren wurde die Feuerwehr/Verwaltung beauftragt Angebote für den Einbau der Geräte einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Herr Kommandant Kreuzer wies aus aktuellen Anlass darauf hin, dass die Heizung im Feuerwehrhaus, eine Ölheizung die vor ca. 20 Jahren auf Gas umgerüstet wurde, defekt ist und eine Entscheidung über einen Austausch getroffen werden muss. Der Gemeinderat sagte zu, sich hiermit im Technischen Ausschuss auseinanderzusetzen.

Rasenmäherroboter für den Sportplatz Kapf

Im vergangenen Jahr wurde ein Rasenmäherroboter für den Sportplatz bei der Halle angeschafft. Die Betreuung erfolgt durch den TSV, deshalb bedankte sich die Verwaltung und der Gemeinderat herzlich bei Herrn Miller als Vertreter des TSV, dass er sich Zeit genommen hat über den Betrieb zu berichten. Herr Miller äußerte sich durchweg positiv, was den Betrieb und vor allem die Rasenqualität angeht. Der Rasen hätte sich durch den Rasenmäherroboter dichter und stabiler entwickelt. Er würde durchschnittlich ca. 2-3 Stunden in der Woche einsetzen für die Reinigung, Messerwechsel, usw. und er und der TSV wären bereit dies auch für den Sportplatz Auf dem Kapf zu übernehmen. Der Vorteil wäre auch, dass die Mähzeiten, Kontrolle über die Funktion, usw. alles über App einstellbar wäre und somit auf den Trainingsbetrieb individuell eingegangen werden kann. Die Frage, ob es bereits zu Schadensfällen mit Kleintieren wie Igeln gekommen wäre, verneint Herr Miller. Der Roboter würde sehr sensibel auf Hindernisse reagieren und anhalten oder abdrehen. Die Verwaltung führte aus, dass die Fa. Haas derzeit ein Vorführmodell mit einem Preisvorteil von ca. 4.000 € anbietet und daher schnell eine Entscheidung getroffen werden muss. Die Anschaffungskosten mit Stromversorgung, usw. würden bei 11.079,26 € liegen. Die Anschaffung erfolgt durch den TSV, der beim letzten Mal einen Zuschuss von 30 % vom WLSB erhalten hat und dies wieder beantragen würde. Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss über den Restbetrag. Das Vorführgerät hätte eine Laufzeit bisher von im Vergleich ungefähr einer Saison und es wäre genau das Gleiche wie beim Sportplatz bei der Halle, so dass es wegen Ersatzteilen, Bedienung, usw. kein Problem ist. Laut der Fa. Haas mussten sie in den Geräten die seit 6 bis 7 Jahren laufen den Akku noch nie tauschen, aber ein Tauschakku würde derzeit ca. 1.400 €/netto kosten. Da die Gemeinde einen Wartungsvertrag abschließt, würde die Fa. Haas für die Saison 2023 trotzdem noch eine Garantie anbieten.

Auf Grund der positiven Erfahrungen des TSV und auch der Bereitschaft der Fa. Haas für die Anfangszeit noch eine Garantie zu übernehmen, stimmte der Gemeinderat der Bezuschussung in Höhe der Anschaffungskosten für das Vorführgerät zu, verbunden mit dem Dank für das Engagement an Herrn Miller und den TSV.

Das Feldkreuz im Storchengässle vor dem Abbau
Das Feldkreuz im Storchengässle vor dem Abbau

Sanierung des Feldkreuzes im Storchengässle

Der Gemeinde ist es ein großes Anliegen die zu unserer Kulturlandschaft gehörenden Feldkreuze zu erhalten. In diesem Sinne wurden in den letzten Jahren verschiedene Projekte durchgeführt, wie z.B. die Sanierung des inzwischen am Aitrach-See stehenden Sühnekreuzes. Das Feldkreuz im Storchengässle ist ein im Ort sichtbares Zeichen dieser alten landwirtschaftlichen Tradition, was auch durch die traditionelle Inschrift „Gott segne unsere Fluren“ zum Ausdruck kommt. Der Stein wurde im Herbst von Frau Bildhauerin Abrell gemeinsam mit dem Bauhof abgebaut, um ihn im Winter zu lagern und somit zu schützen.

Frau Bildhauerin Abrell erläuterte dem Gremium das Feldkreuz. Der Stein sei ungewöhnlich filigran gearbeitet mit den Säulen, usw. und daher besonders, auch wenn er nicht unter Denkmalschutz steht. Der Stein würde aus rotem Sandstein bestehen, was die Sanierung aufwändig macht, da dieser absandet. Um dies zu verhindern müsste vorsichtig die Farbe abgenommen werden und der Stein durch eine bestimmte Behandlung wieder verfestigt werden. Bei der Methode der Konservierung würde der Stein dann in dieser Form, also als ungestrichener Sandstein, belassen und die Schrift wieder neu eingraviert. Der Stein hätte dann natürlich einen ganz anderen Charakter. Bei der Methode der Restaurierung würden zusätzlich mit Sandsteinmasse die filigranen Bestandteile weiter verfestigt und der Stein wie im Bestand bemalt. Die Arbeiten würden nach Regie ausgeführt, die Kostenschätzung liegt auf Grund des Aufwandes bei ca. 5.500 €, zusätzlich kommt noch das Bemalen des Kreuzes, so dass mit ca. 6.000 € gerechnet werden kann. Herr Heimatpfleger Roth ergänzte die Ausführungen mit dem geschichtlichen Hintergrund, auch zu sonstigen Feldkreuzen in der Gemeinde.

Die Verwaltung führte aus, dass sie bereits Zuschüsse beantragt habe als Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderates und ein Zuschuss des Landkreises aus dem Kreisdenkmalamt von 750 €, dem Verein zur Erhaltung sakraler Kulturgüter der Kreissparkasse Ravensburg ebenfalls mit 750 € und der Stiftung der Volksbank Allgäu-Oberschwaben, die auch das dortige Neubaugebiet verwirklicht hat, von 2.000 € zugesagt wurde.

Der Gemeinderat bedankte sich für die Ausführungen von Frau Abrell und Herrn Roth, die wesentlich zum Verständnis der Maßnahme und des Aufwandes beigetragen haben. Da es sich um ein besonderes Feldkreuz handelt und dies auch in der Zuschusshöhe Anerkennung gefunden hat, beauftragte er Frau Bildhauerin Abrell mit der Restaurierung des Kreuzes. Dem Gemeinderat war es wichtig eine Restaurierung, auch mit höherem Aufwand, durchzuführen, damit das Kreuz wieder seinen ursprünglichen Charakter als bemaltes Kreuz erhält. Frau Abrell ging davon aus, dass das Kreuz dann im Herbst wieder an seinem angestammten Platz stehen kann.

Änderung der Sonderregelung in den Vereinsförderrichtlinien für das Aufstellen des Maibaums – Anhebung des Zuschusses

Die Wanderfreunde stellen jedes Jahr einen wunderschönen Maibaum und erhalten damit eine alte Tradition. Leider steigen auch hier von Jahr zu Jahr die Kosten für den Autokran, den Steiger, usw., so dass diese nun bei knapp 1.000 € für den Auf- und Abbau liegen. Der Gemeinderat stimmte daher einer Erhöhung des Zuschusses für das Aufstellen des Maibaums auf 1.000 € zu. Da dies nur die reinen Fremdkosten sind, bedankte sich der Gemeinderat ganz herzlich bei den Wanderfreunden für das jährliche ehrenamtliche Engagement. Dieses Jahr wird der Maibaum erstmalig am neuen Standort beim  gestellt, so dass er für die Besucher der Halle, des Treff des TSV, des Sportplatzes, der Schule und des Kindergartens, usw. mehr im Mittelpunkt steht.

Erlass einer Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft „Schwalweg – Unterkunft 3“

Die Verwaltung berichtete, dass die Flüchtlingszahlen weiterhin zunehmen. Nach der Prognose des Landkreises hat die Gemeinde im Jahr 2023 noch zusätzlich über 20 weitere Flüchtlinge aufzunehmen. Die Gemeinde ist daher froh über jedes Wohnungsangebot für Flüchtlinge und konnte nun wieder, wenn auch eine kleine, Wohnung anmieten. Aus rechtlichen Gründen ist zur Erhebung von Gebühren eine Satzung zu erlassen, die eine Gebühr 375 € pro Person einschließlich der Nebenkosten vorsieht, die der Gemeinderat so beschloss.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Wasserrohrbruch auf der alten Wasserleitung nach Mooshausen

Die Verwaltung berichtete, dass ein großer Wasserrohrbruch auf der alten Wasserleitung nach Mooshausen ausgerechnet am Gründdonnerstag stattgefunden hat. Dadurch kam es zu einem großen Wasserverlust, der auch zu einem Druckabfall in Mooshausen geführt hat und einzelne Gebäude notversorgt werden mussten. Die Reparatur und Inbetriebnahme mit Spülung, Wasseruntersuchung, usw. nahm daher einige Zeit in Anspruch und es wird auch mit Kosten von ca. 20.000 € gerechnet. Dies sei der zweite Rohrbruch auf dieser zentralen Leitung. Diese Art von Leitung sei grundsätzlich sehr stabil, aber vielleicht sei es auch durch die Bahnmaßnahmen der letzten Jahre vereinzelt zu Setzungen gekommen, so die Vermutung. Auf jeden Fall muss der weitere Verlauf beobachtet und gegebenenfalls Erneuerungsmaßnahmen ergriffen werden, die aber sehr aufwändig und teuer wären.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 27. März 2023

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat gewährte für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Stockäcker 6 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Storchengässle-2. Erweiterung. Die Doppelgarage überschreitet auf Grund des Satteldaches, das für den Aufbau einer Solaranlage genutzt werden soll, die zulässige Größe einer Grenzbebauung. Nachdem der benachbarte Grundstückseigentümer zugestimmt hat, stimmte auch der Gemeinderat zu. Des Weiteren ging ein Baugesuch zur Umnutzung der bestehenden Gaststube zum Wohnraum auf dem Grundstück Haslacher Straße 11 ein, zu dem der Gemeinderat ebenfalls sein Einvernehmen erteilte.

Bürgermeisterwahl

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm Frau Mayer als Stellvertreterin des Bürgermeisters die Sitzungsleitung, nachdem Herr Bürgermeister Kellenberger bereits erklärt hat, dass er sich wieder bewirbt.

a) Festsetzung des Tages der Wahl und einer etwaigen Neuwahl

Herr Bürgermeister Kellenberger hat sein Amt bei seiner Wiederwahl am 13.01.2016 angetreten. Nach der Gemeindeordnung beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters acht Jahre, die Amtszeit endet somit am 12.01.2024.

Die Gemeindeverwaltung schlug vor, den 12. November 2023 als Wahltag festzusetzen. Da der Totensonntag als Wahltag gesetzlich ausgeschlossen ist, wurde als Wahltag für eine etwaige Neuwahl der 03. Dezember 2023 vorgeschlagen. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat.

b) Stellenausschreibung und Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für die Wahl und etwaige Neuwahl

Die Gemeindeverwaltung schlug entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Fristen vor, die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger am Freitag, 25.08.2023 und einen Hinweis auf die öffentliche Stellenausschreibung in der Schwäbischen Zeitung am Samstag, 26.08.2023 sowie im Amtsblatt am 31.08.2023 vorzunehmen. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag und beschloss in der Schwäbischen Zeitung in der Teilausgabe A (Verbreitungsgebiet: Friedrichshafen/Markdorf, Leutkirch, Lindau, Ravensburg, Saulgau/Pfullendorf, Tettnang, Bad Waldsee, Wangen) auszuschreiben. Die Stellenausschreibung enthält den Hinweis, dass der derzeitige Stelleninhaber sich wieder bewirbt.

c) Bildung des Gemeindewahlausschusses

Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen. Er hat darüber zu wachen, dass die Vorbereitung und Durchführung der Wahl vorschriftsmäßig vor sich gehen. Da Herr Bürgermeister Kellenberger Wahlbewerber ist, hat Frau Mayer als Stellvertreterin im Amt den Vorsitz inne. Des Weiteren wurden vom Gemeinderat Frau Merk als stellvertretende Vorsitzende und Herr Beuter und Herr Schimpfle als Beisitzer sowie Frau Maurer und Frau Cervoni als stellvertretende Beisitzende bestellt. Herr Neumaier ist Schriftführer.

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Württembergischen Allgäu

a) Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

b) Aufhebung der Gutachterausschuss-Gebührensatzung der Gemeinde Aitrach zum 01. Juli 2023

Ziel der im Jahr 2017 novellierten Gutachterausschussverordnung ist es, leistungsfähigere Einheiten im Bereich Gutachterausschusswesen zu bilden. Benachbarten Gemeinden innerhalb eines Landkreises wird die Möglichkeit geboten, einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer Geschäftsstelle zur sachgerechten Aufgabenerfüllung zu gründen. Um möglichst aussagekräftige und belastbare Zahlen für die Bodenrichtwerte zu ermitteln, empfiehlt der Gesetzgeber mindestens 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr, die Gemeinde Aitrach liegt natürlich bei weitem unter dieser Empfehlung. Die Gemeinde beabsichtigt daher sich dem Gemeinsamen Gutachterausschuss im Württembergischen Allgäu anzuschließen. Da auch weitere Gemeinden Interesse an einem Zusammenschluss bekundet haben, wurde Ende 2020 beschlossen, den Landkreis Ravensburg in zwei große Gemeinsame Gutachterausschüsse aufzuteilen. Dieser Beschluss soll zum 1. Juli 2023 umgesetzt werden. Während die Stadt Ravensburg künftig sämtliche westlich gelegene Gemeinden bedient, übernimmt die Stadt Wangen, die bereits für die Städte und Gemeinden Achberg, Amtzell, Argenbühl, Bodnegg, Grünkraut, Isny, Kißlegg, Schlier und Waldburg zuständig ist, das Gutachterausschusswesen auch für die Städte und Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Leutkirch, Vogt und Wolfegg. Das Gutachterausschusswesen soll vollumfänglich (Kaufpreissammlung und Verkehrswertermittlung) an die Stadt Wangen im Allgäu übertragen werden, die die Aufgaben ab dem 1. Juli 2023 in eigener Zuständigkeit ausführt. Hierfür bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Gemeinde Aitrach kann demnach zwei Gutachter für den Gemeinsamen Gutachterausschuss vorschlagen. Der Gemeinderat hat den bisherigen Vorsitzenden des Aitracher Gutachterausschusses, Herrn Klaus Kleber, als stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagen und Herrn Max Schenk auf Grund seiner Fachkenntnis im landwirtschaftlichen Bereich als Gutachter. Die nicht durch Gebühren gedeckten Kosten des Gutachterausschusswesens werden gemeinsam finanziert. Anhand einer sehr groben Hochrechnung kann die Gemeinde beispielhaft für das Jahr 2023 mit etwa 12.500 € rechnen. Es werden lediglich die tatsächlichen Kosten abgerechnet. Die Stadt Wangen beschließt für die Gebührenerhebung für beauftragte Gutachten, usw. eine neue Gutachterausschussgebührensatzung mit Gebührenverzeichnis, so dass die Gebührensatzung der Gemeinde Aitrach aufgehoben werden kann. Der Gemeinderat beschloss zusammenfassend dem Gemeinsamen Gutachterausschuss wie dargestellt beizutreten.

Sanierung des Entwässerungsschachtes des Hochbehälters der Wasserversorgung

Die Versorgung der Gemeinde Aitrach wird über den Hochbehälter gewährleistet. Die Einspeisung erfolgt über eine Ringleitung vom Pumpwerk der Wasserversorgung. Für die Reinigung des Hochbehälters und auch als Notüberlauf existiert ein Notüberlauf über einen vorgelagerten Entwässerungs- bzw. Revisionsschacht. Der Schacht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten hangabwärts verschoben und es haben sich Risse gebildet. Es ist daher eine Sanierung der Entwässerung über einen Inliner inkl. Einbau einer Frostschutzklappe geplant. Die Kosten hierfür werden auf 10.000 € beziffert. Neben dem Entwässerungsschacht wurde auch die Zugangssituation mit Treppenstufen mit Geländer verbessert, so dass der Hochbehälter auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen sicher erreicht werden kann. Die Kosten (inkl. Bauhofstunden) werden auf 8.000 € kalkuliert. Der Gemeinderat stimmte den Maßnahmen zu und betonte dabei den Weg fortsetzen zu wollen regelmäßig in die Versorgungssicherheit der Wasserversorgung zu investieren wollen und bedankte sich für die gute fachliche Beratung durch die Stadtwerke Memmingen.

Feststellungsbeschluss Jahresabschluss und Jahresrechnung 2021

Es wird auf den Bericht von Herr Kämmerer Simmler und die öffentliche Bekanntmachung an anderer Stelle auf dieser Homepage oder im Amtsblatt der KW 14/2023 verwiesen.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat nahm eine Spende der BürgerStiftung Kreis Ravensburg in Höhe von 400 € für die Schulsozialarbeit an und eine Spende von 50 € einer Privatperson für das Projekt Solidarische Gemeinde.

Auch an dieser Stelle: Herzlichen Dank an die Spender!

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 06. März 2023

Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie – Grundsatzentscheidung über die Verpachtung und die Beauftragung der Gemeindeverwaltung für Verhandlungen über einen Nutzungsvertrag mit der EnBW

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Soukup, der auch den bisherigen Beteiligungsprozess als Vertreter der EnBW begleitet hat. Des Weiteren begrüßte sie Herrn Quick vom Büro Satell-Rechtsanwälte aus München als juristischer Vertreter der Gemeinde. Herr Quick hat entsprechend dem Auftrag des Gemeinderates die Gemeindeverwaltung als erfahrener Rechtsanwalt für erneuerbare Energien bei der Ausarbeitung des Nutzungsverträge für den Gemeindewald begleitet.

Die Gemeindeverwaltung legte dar, dass es nun, nachdem der Gemeinderat am 9. Mai vergangenen Jahres mehrheitlich für die Verpachtung des Gemeindewaldes für Windenergie gestimmt hat, darum geht den Nutzungsvertrag zu schließen und die vom Gemeinderat festgelegten grundsätzlichen Bedingungen in den Vertrag aufzunehmen. Der Grundsatzbeschluss umfasste eine Binnenwindenergieanlage mit einem Standort auf gemeindlichen Flächen mit einer Nabenhöhe von 167 m und einem Rotordurchmesser von 160, die rund 630 m von der nächsten Außenbereichsbebauung entfernt liegt. Der Gemeindeverwaltung war es daher wichtig bereits in der Einladung zur Gemeinderatssitzung im Amtsblatt darauf hinzuwiesen, dass der Nutzungsvertrag eine Option für eine zweite Anlage vorsieht. Diese Option steht ausschließlich der Gemeinde offen und eine Entscheidung hierüber soll erst nach einer weiteren Informationsveranstaltung erfolgen.

Seit der Entscheidung des Gemeinderates haben sich gesetzliche Änderungen ergeben, da die Windenergie bei den Zielen der Bundes- und Landesregierung die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken und die Klimaziele zu erreichen eine wesentliche Rolle spielt. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ will die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie in Deutschland wesentlich beschleunigen. Dafür werden den Ländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes sind 1,8 % der Regionsfläche für die Nutzung der Windenergie zu sichern. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben stellt derzeit dementsprechend, wie alles Regionalverbände, den Teilregionalplan Energie auf. Der Satzungsbeschluss muss bis 30.09.2025 erfolgen und es gilt eine frühzeitige Planreife. Nach Erachten des Regionalverbandes ist der geplante Standort in Aitrach nach aktuellem Planstand geeignet Teil der Vorranggebiete für Windenergie zu werden. Des Weiteren hat der Bund in § 249 Baugesetzbuch bestimmt, dass der öffentliche Belang der optisch bedrängenden Wirkung einem Vorhaben nicht entgegensteht, wenn der Abstand von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zu einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken mindestens der zweifachen Höhe der Windenergieanlage entspricht. Höhe ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors.

In der Entscheidung zur Verpachtung des Gemeindewaldes ist die Gemeinde trotzdem frei, aber natürlich können Windenergieanlagen nicht nur auf Gemeindeflächen entstehen. Für die Anlagen werden auf jeden Fall auch private Flächen benötigt, auch für die erste Anlage alleine schon z.B. für die Leitungsverlegung bis zum Netzanschlusspunkt. Die Gemeinde kann als Eigentümerin auch zusätzliche Bedingungen in den Nutzungsvertrag über die gesetzlichen Regelungen hinaus aufnehmen, z.B. zum Abstand. In dem zurückliegenden Prozess ist daher die zweite Anlage auch auf Grund des geringeren Abstandes aus der Planung entfallen. In der weiteren Planungsphase wurde nun eine Planung entwickelt, in der auch die zweite Anlage den Abstand von rund 630 m zur nächsten Wohnbebauung im Außenbereich einhält. Der Abstand zu Mooshausen Auf dem Bühl wäre über 1 km.

In der Folge stellte Herr Quick den Nutzungsvertrag mit seinen Regelungen vor. Der Nutzungsvertrag gestattet im Grunde die festgelegten Flurstücke im Gemeindewald zu nutzen, um Windenergie zu gewinnen. Dabei wird unterschieden zwischen zwei Varianten mit einer oder zwei Anlage, wobei die zweite Anlage unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass der Gemeinderat per Gemeinderatsbeschluss zustimmt. Angestrebt ist, einen Gemeinderatsbeschluss bis zum 31.07.2023 herbeizuführen.

Bezüglich der Zuwegung sieht der Nutzungsvertrag vor, dass Bestandswege nur zur Mitnutzung überlassen werden. Hierzu wurde auch die Frage gestellt, wie die Handhabung im Winter bei der Gefahr von Eisfall ist. Herr Soukup stellte dar, dass entsprechend der Vorgabe der Gemeinde ein Eiserkennungssystem eingebaut wird, das das Windrad anhält, sobald eine Eisgefahr besteht. Es kommt damit nicht zu Eiswurf, sondern Eisfall. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde legt dann fest, ob Gefahrschilder, Blinklichter oder auch Schranken zum Einsatz kommen müssen. Es gebe bei dem gewählten Hersteller auch beheizte Varianten, dies sei aber eine wirtschaftliche Entscheidung. Die Verwaltung stellt klar, dass die Bestandswege zur Waldbewirtschaftung befahrbar bleiben müssen und dies der Nutzungsvertrag auch so vorsieht.

Des Weiteren legt der Nutzungsvertrag fest, dass ein Radius von rund 630 m zu den Wohnhäusern im Außenbereich einzuhalten ist, in diesem Radius kann der Standort aber noch genau festgelegt werden.

Auch zum Vorgehen zur Forstwirtschaft wurden genaue Regelungen aufgenommen. Es müssen für eine Anlage als Richtwert ca. 1 ha Wald gerodet werden, von denen die Hälfte mit dem Ziel eines Mischwaldes wieder aufgefordert wird. Die Gemeinde vermarktet das Holz und erhält nach Bewertung eine Entschädigung, insoweit noch nicht hiebreifes Holz geschlagen werden muss.

Der Vertrag läuft 30 Jahre, danach ist es wieder die Entscheidung der Gemeinde ob der Vertrag für die Anlage verlängert wird oder eine neue Anlage errichtet werden kann. Des Weiteren sieht der Vertrag Fristen vor für die Verwirklichung der Windenergie, damit das Grundstück nicht gesichert ist, ohne dass ein Projekt verfolgt wird.

Die Gemeinde erhält ein einmaliges Reservierungsentgelt in Höhe von 10.000 € sowie ein jährliches Mindestnutzungsentgelt von 15.000 €/MW die ersten 10 Jahre und danach 16.500 €/MW bei einer Anlage. Die Beträge erhöhen sich bei zwei Anlagen auf 16.500 €/MW und 17.500 €/MW, da diese durch die Synergieeffekte beim Bau und dem Betrieb wirtschaftlicher betrieben werden können. Die Anlagengröße kann variieren zwischen 5-7 MW. Herr Soukup führte hierzu aus, dass derzeit eine von der Nabenhöhe kleinere Anlage geplant wird, die aber wiederum größere Flügel hat, so dass die Gesamthöhe gleichbleibt. Je nach Stromverkaufserlös erhält die Gemeinde darüber hinaus ein erlösabhängiges Nutzungsentgelt. Auch soll in einem Umkreis von 2,5 km an die Gemeinden eine freiwillige Abgabe nach § 6 EEG mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden und es fallen Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Aitrach als Standortgemeinde an.

Auf die Nachfrage, ob auf Grund der Einspeisung der großen Leistung der Windenergie die Gefahr besteht, dass vom Netzbetreiber kleine Photovoltaikanlagen abgeschaltet werden, antwortet Herr Soukup, dass in einem solchen Falle immer zuerst die großen Anlagen, sowohl Wind wie Photovoltaik, abgeschalten werden, da auf diese schneller zugegriffen werden kann.

Herr Rechtsanwalt Quick ging insbesondere darauf ein, dass die vom Gemeinderat festgelegten Bedingungen in den Vertrag aufgenommen wurden. So sind die naturschutzrechtlichen und waldrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit im Gemeindegebiet zu erbringen. Wie ausgeführt ist ein Eiserkennungssystem einzubauen und auch eine Schattenabschaltautomatik. Hierzu führte Herr Soukup aus, dass die einzuhaltenden Grenzwerte für den Schattenschlag 30h/Jahr bzw. 30min/Tag sind. Hierzu wird eine Schattenanalyse gemacht und die Anlage in diesen Zeiten gegebenenfalls automatisch abgeschaltet. Da die Berechnung unter theoretischen Maximalbedingungen erfolgt, wie z.B. immer wolkenloser Himmel, entspricht die tatsächliche Beschattung ungefähr 8h pro Jahr. Des Weiteren hat er anhand eines Schattenkalenders dargestellt, dass in Pfänders z.B. der mögliche Schattenwurf morgen im Winter zwischen 9.00 und 10.00 Uhr und im Sommer zwischen 7.00 und 8.00 Uhr auftreten kann. Des Weiteren zeigte Herr Soukup eine erste Schallanalyse. Die gesetzlichen Vorgaben hierfür liegen nachts bei 40 dB(A) für Mooshausen und 45 dB(A) für die Gebäude im Außenbereich. Auf Grund der Lage der zweiten Anlage zu den Wohngebäuden im Außenbereich müsste diese nachts heruntergeregelt werden, dies sei aber wirtschaftlich vertretbar. Aus der Zuhörerschaft kam die Bitte zu der geplanten Informationsveranstaltung auch die Schallausbreitung am Tag ohne Herunterregelung darzustellen und die Windrichtungen. Herr Soukup führte aus, dass dies machbar wäre. Die dargestellte Berechnung wurde den Vorgaben entsprechend immer mit Wind zu den Gebäuden rechnen, um quasi einen „Sicherheitspuffer“ einzubauen. Tatsächlich wäre aber je nach Windrichtung die Wahrnehmung unterschiedlich. Die häufigste Windrichtung wird aus Südwesten sein.

Herr Quick führte zum Nutzungsvertrag aus, dass auch der verpflichtende Rückbau geregelt sei. Es müsste ein vollständiger Rückbau aller Anlagen mit Fundamenten, usw. bis auf die Kabel erfolgen. Des Weiteren könnten Pfahlgründungen, wobei diese nur gebraucht werden, wenn schlechten Gründungsverhältnisse aufgefunden werden, ab einer Tiefe von mehr als 3,0 m im Boden verbleiben, da ansonsten bei der Beseitigung mehr Schaden angerichtet würde. Anlagenteile, insbesondere die Flügel, dürften auch auf dem Grundstück zerkleinert bzw. recycelt werden, wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden und ein Sachverständigennachweis erbracht wird, dass Bodenschäden nicht entstanden sind. Für den Rückbau wird eine Bürgschaft von 150.000 € pro Anlage gestellt. Wenn das Landratsamt als Genehmigungsbehörde auch eine Bürgschaft fordert, die aber niedriger ist, erhält die Gemeinde die Restbürgschaft und die Höhe der Bürgschaft ist alle 10 Jahre zu prüfen und anzupassen.

Zur Festlegung, dass eine finanzielle Bürgerbeteiligung im Rahmen des Vorhabens anzubieten ist, stellte Herr Soukup zwei Modelle vor. Das erste Modell sieht eine tatsächliche Beteiligung an dem Vorhaben über eine Bürgerenergiegenossenschaft vor, allerdings mit allen Chancen und Risiken des Projektes. Das zweite Modell sieht eine rein finanzielle Beteiligung über sogenannten Nachrangdarlehen vor, in einem kürzlich zurückliegenden Projekt wäre die zugesicherte Verzinsung bei 3,75 % gelegen.

Zum Schluss führte Herr Quick aus, dass im Nutzungsvertrag die verpflichtende Durchführung eines öffentlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Immissionsschutzrecht vorgesehen ist. Nach den gesetzlichen Vorgaben wäre dies nicht erforderlich. Das heißt es muss eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden und bei Anregungen und Einwendungen würde das Landratsamt als Genehmigungsbehörde einen Erörterungstermin veranstalten und es müsste eine Abwägung und Entscheidung stattfinden.

Im Anschluss wurden noch grundsätzliche Argumente ausgetauscht, wie der Hinweis, dass laut einer Veröffentlichung von Seiten der Bundesnetzagentur mehr Strom exportiert als importiert wurde und daher fraglich sei, ob der Ausbau erforderlich ist. Auch dass der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates auf Grundlage einer Anlage erfolgte. Auf der anderen Seite stand die weltpolitische Entwicklung mit dem Gasimportstopp aus Russland und der dadurch ausgelösten Energiekrise und auch die dadurch dargestellten dadurch in Kraft gesetzten gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der regenerativen Energien. Die Verwaltung fasste nochmals zusammen, dass heute die Diskussion zu einem zweiten Standort erst angestoßen werden sollte, aber keine Entscheidung gefällt wird, ob die Option von Seiten der Gemeinde gezogen wird. Die sonstigen Regelungen des Nutzungsvertrages seien aber zu entscheiden und werden in der Folge verbindlich unterschrieben. Zum weiteren Verfahren führte die Verwaltung aus, dass im April ein erster Termin mit den Fachbehörden beim Landratsamt stattfindet. Dieser soll abgewartet werden, um diese Erkenntnisse mit in die Bürgerbeteiligung einfließen zu lassen. Da die Gemeinde ohnehin ein öffentliches Verfahren verlangt, würde dann die formelle frühzeitige Beteiligung erfolgen und in diesem Rahmen auch für alle nochmals die Gelegenheit bestehen sich sowohl zum ersten Standort wie auch zu der zweiten Anlage zu äußern und Stellung zu beziehen. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nochmals deutlich gemacht, dass die Meinungsäußerungen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst genommen werden und daher die Bitte um zahlreiche Teilnahme besteht.

Mit der Beschlussfassung beauftragte der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung den Nutzungsvertrag über die Inanspruchnahme von Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen mit der EnBW Windkraftprojekte GmbH abzuschließen. Des Weiteren wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt eine weitere Informationsveranstaltung zu der Optionsregelung für eine zweite Anlage durchzuführen und danach einen Gemeinderatsbeschluss bis zum 31.07.2023 herbeizuführen.

Den gesamte Beteiligungsprozess finden Sie HIER.

Die Standortplanung mit dem vereinbarten südlichen Standort und dem optionalen nördlichen Standort.
Die Standortplanung mit dem vereinbarten südlichen Standort und dem optionalen nördlichen Standort.
Visualisierung des Windparks

Bekanntgaben und Verschiedenes

Pfarrgarten Mooshausen – Aufstellung eines Grabkreuzes der Familie Weiger durch den Freundeskreis Mooshausen

Die Verwaltung informierte darüber, dass der Freundeskreis Mooshausen in dem Pfarrgarten ein Grabkreuz der Familie Weiger aufstellen will. Da die Gemeinde nur Pächterin ist und die Kirchengemeinde die Eigentümerin, wäre laut dem Freundeskreis auch von dort die Zustimmung eingeholt worden und die Aufstellung sei mit dem Nachbarn abgestimmt. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat, dass das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.02.2023 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bestätigt hat. Zwar gelingt es nicht einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, aber dies kann über eine solide Rücklage ausgeglichen werden. Die Verwaltung erinnerte aber daran, dass diese Rücklage insbesondere auch für den weiteren geplanten Breitbandausbau benötigt wird und beschlossen wurde diese über Bausparverträge festzulegen.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2023

Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“

Nachdem am 24. Januar 2023 eine gut besuchte Informationsveranstaltung im Pfarrhaus zu der geplanten PV-Anlage mit Vertretern der BayWa und des Büro KlingConsult, das den Bebauungsplan entwickelt, stattgefunden hat, hat der Gemeinderat nun über die ersten formalen Schritte für das Bebauungsplanverfahren beraten.

a) Antrag der Solarpark Wega GmbH & Co. KG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat hatte über den Antrag der Solarpark Wega GmbH & Co. KG (100%-ige Tochter der BayWa r.e. Solar Projects GmbH) auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie über die Genehmigung des städtebaulichen Vertrages zu entscheiden. Die Solarpark Wega GmbH & Co KG. beabsichtigt auf dem im anderweitigen Privateigentum stehenden Flurstück 135/1 Flur 2 eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) zur Einspeisung für die allgemeine Versorgung zu errichten. Ein dementsprechender Pachtvertrag ist abgeschlossen. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Es handelt sich um ein „landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet“ und ist somit vergütungsfähig gemäß EEG 2023. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Für die Bebauung ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll für eine ca. 15,5 ha große Fläche erfolgen, von der ca. 10 ha mit der PV-FFA belegt werden sollen. Es soll eine Leistung von ca. 10.000 kWp installiert werden.

In dem städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass die Gemeinde die Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach pflichtgemäßem Ermessen trifft, sie ist in ihren Entscheidungen nicht gebunden. Bei erfolgreichem Planungsverfahren ist in der Folge noch ein Durchführungsvertrag über die Verwirklichung des Vorhabens und die Erschließungsmaßnahmen abzuschließen.

Die Verwaltung erinnerte an die Informationsveranstaltung, in der mehrere Hinweise von den Teilnehmern zum Planungsverfahren gekommen sind, die natürlich aufgenommen werden sollen. Einmal eine Begrünung auch hin zur Haslacher Straße bzw. der Bebauung auf dem Bühl, einem großzügigen Abstand der Trafostationen zur Wohnbebauung Am Hopfenberg sowie ein Hinweis zu Quellfassungen auf dem Grundstück. Die Quellfassungen dienen allerdings nur der privaten Versorgung und sind privatrechtlich zu klären.

 

Die Solarpark Wega GmbH & Co. KG verpflichtet sich im Gegenzug die Planungskosten zu tragen und eine Umweltprüfung durchzuführen und auch die Kosten für die notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu tragen.

Der Gemeinderat gab dem Antrag statt und beauftragte die Verwaltung den dementsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

 b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss über die Form der vorgezogenen Bürgerbeteiligung

Im Interesse der Sicherung endlicher Energieressourcen und im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz ist der verstärkte Einsatz regenerativer Energien eines der wesentlichen landesplanerischen sowie kommunalpolitischen Ziele. Die Gemeinde Aitrach will im Interesse des Klimaschutzes einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung leisten und möchte die Errichtung von PV-FFA im Gemeindegebiet bauplanungsrechtlich ermöglichen. Die Fläche wurde grundsätzlich als geeignet eingestuft, da zwar die Wohnbebauung Am Hopfenberg angrenzt, diese aber topographisch unterhalb des Plangebiets liegt und die Anlage deshalb nur schwer einsehbar ist. Auch ist eine Beeinträchtigung der in der Umgebung befindlichen Biotope unwahrscheinlich und die Erschließung kann über bestehende Wirtschaftswege erfolgen. Die Anlage soll eingegrünt werden und so in die Landschaft eingebunden und die Einsehbarkeit eingeschränkt werden. Auf der Betriebsfläche selbst wird typischerweise Extensivgrünland entwickelt. Zuvor erfolgt eine Begehung der Fläche im Hinblick auf den Artenschutz. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert werden.

Sobald der Vorentwurf vorliegt wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierzu hat der Gemeinderat beschlossen, dass, nachdem bereits eine Informationsveranstaltung stattgefunden hat, dies in Form einer vierwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt wird.

Der Gemeinderat beschloss abschließend für den dargestellten Bereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen. Des Weiteren beauftragte er die Verwaltung ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft zu beantragen.

Das Plangebiet (maßstabslos)
Das Plangebiet (maßstabslos)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat hat im Juni letzten Jahres die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen und die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger beteiligt. Der Gemeinderat hatte nun eine Bewertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen.

Die Verwaltung stellte die aktuelle Planung des Gebäudes vor. Es war eine Verschiebung bzw. Verschmälerung des Gebäudes erforderlich, um die baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten.

Danach ging die Verwaltung die Stellungnahmen im Einzelnen durch. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau hat darauf hingewiesen, dass die anstehenden Schichten nur bedingt tragfähig sein könnten. Auf Grund der geplanten Tiefgarage wird aber auf den tragfähigen Grund gegründet. Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen hingewiesen. Da die Ausgleichsmaßnahme, die ebenfalls im Rank stattfindet, mit der Anlegung einer Streuobstwiese und mit Schlehen-Weißdorn-Feldhecken eine hochwertige Maßnahme ist, die dadurch weniger Fläche beansprucht, wurden die Bedenken zurückgestellt. Das Straßenbauamt hat auf das Anbauverbot mit 20 m seitlich der Landesstraße hingewiesen, das die Planung berücksichtigt. Des Weiteren hat es grundsätzlich der Erstellung einer notwendigen Linksabbiegespur zugestimmt, hierfür ist allerdings noch die Planung im Detail abzustimmen und eine Vereinbarung mit dem Straßenbauamt abzuschließen. Die Kostenträgerschaft hierfür liegt beim Vorhabenträger. Das Polizeipräsidium hat diesbezüglich angeregt bei der Planung auch das Abbiegen eines Lkws/Sattelzuges zu berücksichtigen, bisher wurde ein 3-achsiges Müllfahrzeug mit 12 m Länge angesetzt. Eine Berücksichtigung von längeren Lkw wird auch weiterhin nicht für erforderlich erachtet, da diese im weiteren Verlauf des Rankweges gar nicht fahren können. Des Weiteren wurden die Anregungen, dass die Bushaltestelle barrierefrei zu gestalten ist und der Radverkehr auf dem neu geplanten Radweg bevorrechtigt werden soll in der Planung bereits aufgenommen. Zum Immissionsschutz wurden sowohl gegenüber der Straße als auch gegenüber dem benachbarten Gewerbegebiet Festsetzungen zu einer vorgehängten Fassade bzw. Festverglasungen aufgenommen, die einerseits den Schutz der Innenräume sicherstellen soll und andererseits auch, dass das benachbarte Gewerbegebiet nicht stärker eingeschränkt wird als es der bestehende Bebauungsplan es ohnehin festsetzt. Zum Artenschutz hat das Landratsamt auf den Vogelschutz an der Glasfassade hingewiesen, wozu Festsetzungen zum Außenreflexionsgrad der Scheiben erfolgt sind und zusätzlich sollen Markierungen in Teilbereichen, z.B. bei einer Verglasung über Eck, erfolgen. Für den Schutz der Zauneindechse ist in der Bauzeit ein Zaun anzubringen. Des Weiteren wurde der Anregung des Landratsamtes nachgekommen im Bebauungsplan und nicht nur im Vorhaben- und Erschließungsplan die maximalen Gebäudehöhen auszuweisen. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die festgesetzte Höhe im nördlichen Bereich ca. 1,30 m höher ist als im angrenzenden Gewerbegebiet. Dies würde nicht an einer höheren Gebäudehöhe liegen, sondern daran, dass die Erdgeschossfußbodenhöhe sich wegen der Zufahrt an der Landstraße orientieren muss, die eben höher liegt als das Gewerbegebiet, das von der Hermann-Krum-Straße aus erschlossen ist.

Der Gemeinderat machte sich die vorgestellten Abwägungen zu eigen und billigte den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Mit diesem Entwurf werden nun auch die Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans
Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans

Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2023

Haushaltsrede des Bürgermeisters

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir legen Ihnen heute den Haushalt für das Jahr 2023 vor. Ein Jahr, das noch so jung ist, aber von vielen Krisen überlagert wird: Ukraine-Krieg, Energie, Flüchtlinge, Inflation, Nachwehen Corona, Fachkräftemangel, Bildung, Klima…. Unser Haushalt wird darum in diesem Jahr auch nicht ausgeglichen sein, d.h. keinen „Gewinn“ aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften. Man ist dann gleich versucht die Zeitenwende zu zitieren bzw. das Wort „Krisenhaushalt“ zu benutzen – aber das ist es gar nicht. Natürlich sind wir aufgefordert uns auf die wichtigen Ziele zu konzentrieren, die helfen die Krisen zu bewältigen und für Aitrach eine kluge Standortpolitik zu machen – diese Konzentration ist aber auch eine Chance. Wir können nicht die Welt verändern, aber mehr denn je müssen wir vor Ort schauen, dass wir uns zukunftsfest aufstellen.

Für diese zukunftsfeste Aufstellung haben wir die vielen guten Jahre, die wir gehabt haben, genutzt. Wir haben mit vielen Anstrengungen Wohnraum geschaffen und so die Einwohnerzahl um ca. 500 Einwohner auf bald 3.000 gesteigert, wenn das Baugebiet Neue-Welt-Straße voll belegt ist. Gleichzeitig haben wir inzwischen am Ort über 1.000 sozialversicherungspflichte Arbeitsplätze, das sind die letzten Jahre ca. 300 Arbeitsplätze mehr. Das bedeutet zusammenfassend eine tolle wirtschaftliche Entwicklung, die sich natürlich auch im Gemeindehaushalt widerspiegelt und auch in anderen Bereichen guttut, weil unsere Infrastrukturkosten durch mehr Einwohner getragen werden und auch die Wirtschaft vor Ort natürlich profitiert von dem Umsatz vor Ort.

Ich darf als Beispiel unser im Sommer mit dem Schulfest eingeweihtes großes Projekt der neuen Raumkonzeption für die Grundschule mit ganztägiger Schülerbetreuung sowie dem Kindergarten St. Bernhard herausgreifen. Wir gehen davon aus, dass die Schule ab nächstem Jahr durchgängig zweizügig ist und nur durch diese Entwicklung konnten wir die Zuschussgeber überzeugen die Investitionen in moderne Räumlichkeiten, Lüftungssystem, Digitalisierung, Nebenräumlichkeiten für individuelles Lernen, neuen Räumlichkeiten für die Schülerbetreuung, usw. zu unterstützen. Der Kindergarten hat Räumlichkeiten für zwei Gruppen bekommen und diese sind nun schon belegt. Das heißt, dass wir von der Ausstattung auf die nächsten Jahrzehnte zukunftsfest aufgestellt sind, auch wenn wir natürlich im Hinblick auf den bei uns herrschenden Fachkräftemangel momentan auch immer mit Sorge auf den Betrieb schauen. Aber es ist ein Beispiel, wie wir unser Standortpotential genutzt haben, um einen entscheidenden Entwicklungsschritt zu machen, der uns auch im Haushalt Möglichkeiten verschafft hat, worauf ich nun im Rahmen der Haushaltsrede natürlich insbesondere eingehen will.

Auf Grund der dargestellten Rahmenbedingungen fehlen uns bei einem Volumen des Ergebnishaushalts von ca. 6,90 Mio. 157.100 € für einen ausgeglichenen Haushalt. Betrachtet man im Gegenzug die Entwicklung der Energiekosten, wird deutlich, dass wir alleine ohne die Energiekrise, die trotz Energiepreisbremse Mehrkosten von 94.600 € verursacht, bereits wesentlich näher an einem ausgeglichenen Haushalt wären.

Entsprechend der Gemeindeentwicklung steigen die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben auf ca. 3,8 Mio. und damit um 180.000 € im Vergleich zum letzten Jahr. Dies vor allem bedingt durch den Einwohnerzuwachs, da dadurch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf ca. 1,66 Mio. und damit um 215.000 € ansteigt. Die Einkommenssteuer ist damit zur wichtigsten Einnahmeart der Gemeinde geworden und dies angesichts des stabilen Arbeitsmarktes auch derzeit relativ krisenfest.

Auch steigen die Grundsteuereinnahmen durch die rege Bautätigkeit an und erreichen in diesem Jahr mit 355.000 € einen Spitzenstand. Dies rein durch die Bautätigkeit, da wir den Steuersatz nicht erhöht haben. Wir müssen daher auch feststellen, dass der Anteil der Grundsteuer zur Deckung der Ausgaben stetig gesunken ist. Ich möchte im Rahmen der Haushaltsrede auch kurz auf die Grundsteuerreform eingehen. Mir ist wichtig darauf hinzuweisen, dass zwar politisch beabsichtigt ist die Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 aufkommensneutral abzuwickeln. Dies bedeutet, dass das Aufkommen der Grundsteuer insgesamt gleich gehalten werden soll und es daher unter Umständen zu einer Anpassung des Hebesatzes kommen muss, aber es im Einzelnen schon „Gewinner und Verlierer“ geben wird. Die Steuer ist abhängig von den Bodenrichtwerten, die vom Gutachterausschuss festgelegt werden und je nach Gebiet variieren. Des Weiteren werden größere Wohngrundstücke teurer und Wohnungen in Mehrfamilienhäuser günstiger, ebenfalls werden große Gewerbegrundstückes in der Tendenz eher profitieren. Dies sind die Auswirkungen der Grundsteuerreform, die die Gemeinde im Einzelnen nicht steuern kann. Die Messbescheide als Grundlage der Steuererhebung werden vom Finanzamt erstellt und die Gemeinde wendet dann ihren Hebesatz darauf an. Daher auch die Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, die Messbescheid zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Finanzamt zu klären, da diese die Grundlage für die Steuererhebung sind.

Bei der Gewerbesteuer wird vorsichtig mit 1,45 Mio. der Ansatz vom Vorjahr um 70.000 € niedriger angesetzt, da hier die derzeitige wirtschaftliche Unsicherheit auch am unmittelbarsten spürbar ist. Mir persönlich ist hier nicht bange, weil wir im Vergleich zu früher bei den Gewerbesteuerzahlungen breiter auf verschiedene Firmen aus verschiedenen Branchen und damit stabiler aufgestellt sind. Alleine an diesen Zahlen sehen wir, dass wir die Ertragsseite insgesamt gesehen steigern konnten. Hierbei haben wir Einnahmen aus dem von der EnBW geplanten Windenergieprojekt wegen der zu erwartenden Genehmigungsdauer noch nicht eingestellt. Im Gegenzug muss aber betont werden, dass auch die Aufgabenvielfalt enorm zugenommen hat, ob im Bereich der Kinderbetreuung, des Breitbandausbaus, der Flüchtlingsunterbringung und vielem mehr. Ich möchte daher auch an dieser Stelle vorab dem Personal einen herzlichen Dank aussprechen, da wir die stetig steigenden Aufgaben trotzdem bereits seit langem mit den immer gleichen Personalaufwendungen von ca. 17% der ordentlichen Aufwendungen bewältigen.

Wir werden unter diesen Prämissen auch in diesem Jahr auf Steuererhöhungen verzichten, was ich angesichts der derzeitigen Belastungen für wichtig halte, aber natürlich werden auch wir uns den steigenden Energiekosten, der Inflation, steigenden Baupreisen, usw. nicht auf Dauer entziehen können.

Beim Thema Energiekosten versuchen wir uns aber dagegen zu stemmen und haben erhebliche Mittel für die energetische Ertüchtigung der Gebäude bzw. Anlagen der Gemeinde eingestellt. Das Pumpwerk der Wasserversorgung ist einer der größten Stromverbraucher der Gemeinde, daher soll gerade hier die Chance genutzt werden eine ca. 70 kWP-Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Das Pumpwerk eignet sich optimal, da die Pumpvorgänge der Stromproduktion angepasst werden können und darum ein Autarkiegrad von 55% angestrebt wird. Hierfür sind 115.000 € im Haushalt vorgesehen. Ähnlich stellt es sich beim Klärwerk Aichstetten-Aitrach-Tannheim dar, weshalb auch hier eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant ist und die Gemeinde Aitrach mit einem Anteil von 90.000 € beteiligt ist. Auch haben wir Nettomittel von 165.000 € eingestellt, um die Möglichkeit zu haben die aus den 1990er-Jahren stammenden Ölheizungen des Rathauses und des Kindergartens gegen Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen auszutauschen, so lange es hierfür auch noch die attraktive BAFA-Förderung gibt, die mit 86.000 € im Gegenzug unterstellt und schon in Abzug gebracht wurde. Wie vom Verwaltungsausschuss gewünscht, werden wir hierfür zuerst unsere Gebäude insgesamt untersuchen lassen, um so eine Gesamtkonzeption zu entwickeln. Insgesamt stehen aber im Haushalt somit 370.000 € für ganz konkrete energetische Maßnahmen zur Verfügung, mit denen wir uns zukunftsfest aufstellen wollen und damit auch den Gemeindehaushalt und die Gebührenzahler von der Energiepreisentwicklung zumindest ein Stück weit entkoppeln wollen.

Auch im Hinblick auf den energetischen Standard der 1980er-Jahre wollen wir uns mit dem Säulensaal und dem Musikproberaum und deren Fassade beschäftigen, auch die Steuerung der Lüftungs- und Heizanlage ist nicht mehr vollständig funktionstüchtig. Wir müssen uns bewusst machen, dass dieser Gebäudeteil einer der ältesten nicht sanierten Bestände der Gemeinde ist. Wir haben hierfür 150.000 € eingestellt, ich möchte aber darauf hinweisen, bisher ohne konkrete Kostenschätzung der Fachleute, so dass wir die konkreten Planungen abwarten müssen.

Wie immer werden wir auch die regelmäßigen Unterhaltungen in diesem Haushalt nicht vernachlässigen. Die Dacheindeckung der Pausenhalle der Grundschule muss nach ca. 25 Jahren erneuert werden, wofür wir 30.000 € eingestellt haben und es vergeht auch kein Jahr, in dem wir nicht unsere Wasserversorgung unterhalten, in diesem Jahr haben wir uns vorgenommen die Zugangssituation und einen Entwässerungsschacht des Hochbehälters mit Mitteln von 30.000 € zu sanieren. Auch ansonsten haben wir verschiedenste kleinere Maßnahmen vorgesehen wie die Sanierung des Holzgebälks des Bauhofes, neue Ruhebänke im Projekt „Solidarische Gemeinde“, Digitalfunk Feuerwehr, Möbel und Spielsachen Kindergarten, Ausstattung Jugendraum, usw. Die Ansätze für den Unterhalt liegen damit auf einem sehr hohen Niveau, auch daran sieht man, dass es kein „Krisenhaushalt“ ist, sondern wir unseren Aufgaben vollständig nachkommen.

Auch auf der Investitionsseite wollen wir 2023 neue Projekte angehen. Wie bereits beschlossen, soll in diesem Haushalt die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes erfolgen und im Haushalt mit 318.000 € finanziert werden. Es soll eine Bushaltestelle mit Wartehäuschen entstehen, dazu ein Fahrradstellplatz, Parkplätze sowie Ladesäulen mit einem Carsharing-Angebot. Das ist für die Mobilität vom jetzigen Kiesplatz weg ein Meilenstein und ist auch ein Zeichen, dass wir den ÖPNV für die Zukunft fördern und angenehm gestalten wollen. Für den Erwerb des ehemaligen Polizeipostens haben wir 180.000 € für dieses Haushaltsjahr eingestellt, werden aber die Bewertung durch einen Sachverständigen abwarten müssen. Wie wir gesehen haben, war das Alte Rathaus neben der laufenden Belegung für die Unterbringung der Schülerbetreuung sehr hilfreich und angesichts der wachsenden Kinderzahlen werden wir dieses aller Voraussicht nach wieder brauchen. Des Weiteren werden wir in das Leitungsnetz der Wasserversorgung 70.000 € investieren in neue Schieber, die wichtig sind das Leitungsnetz zu unterteilen, so dass auch im Schadensfall die Anzahl der Anwohner ohne Wasser begrenzt werden kann. Auch werden wir am Kindergarten St. Bernhard uns über die Erweiterung der Außenanlagen Gedanken machen, nachdem nun mit der zweiten Gruppe mehr Kinder dort betreut werden und haben hierfür 30.000 € eingestellt. Auch die Pflege der Sportplätze werden wir uns vornehmen, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Ferthofer Weg, ein Defibrillator an der Sporthalle und viele weitere kleine Maßnahmen.

Damit, abgesehen vom Bahnhofsvorplatz, kein so hervorstechendes Highlight wie in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Projekten, aber wir lassen auch gleich gar nichts liegen und engagieren uns trotzdem darüber hinaus freiwillig in den für Familien wichtigen Themen wie dem laufenden Ausbau der Schülerbetreuung oder dem Projekt „Solidarische Gemeinde“ insbesondere für die Seniorinnen und Senioren.

Viel Kraft sowohl finanziell wie personell werden wir angesichts des geplanten Investitionsvolumens in den Jahren 2024 bis 2026 von ca. 4,11 Mio. brauchen. Ein Schwerpunkt wird dabei der Breitbandausbau sein. Ein Thema, das inzwischen ohne Zweifel für den Begriff „zukunftsfest“ steht, nachdem wir erleben wie immer mehr Menschen zu uns ziehen, die über Homeoffice trotzdem die Möglichkeit haben einer weiter entfernt liegenden Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wie bereits beschlossen, soll in einem weiteren Schritt der Ausbau in den Außenbereichen, also Richtung Treherz, Richtung Rank, usw. erfolgen. Der Planungsauftrag ist vergeben und die Planung wird derzeit erstellt. Wir gehen in der Finanzplanung davon aus, dass der Gemeindeanteil mit 650.000 € im Jahr 2024 anfällt, da die Zielmarke ein Ausbau bis Herbst 2024 ist.

Der große Schritt eines weiteren Glasfaserausbaus in Aitrach und Mooshausen bis in die Gebäude hinein kann erst kommen, wenn und sobald die Bundesförderung wieder in entsprechender Höhe aufgelegt wird, daher haben wir es auch noch nicht in die Finanzplanung aufgenommen. Da der Gemeinderat aber den Grundsatzbeschluss gefasst hat, wollen wir vorplanen und den dafür anvisierten Kostenanteil der Gemeinde mit 2 Mio. über Bausparverträge ansparen. Schon im Jahr 2024 haben wir die Mittel von 350.000 € eingestellt, um den wegen den Zuschüssen verschobenen Umbau des „alten“ Schulgebäudes in Mooshausen mit einem Gemeinschaftsraum und Aufgabe des „neuen“ Schulgebäudes umzusetzen. Erst im Jahr 2025 haben wir dann erstmalig wieder Mittel für einen Erwerb von Grundstücken mit 310.000 € angesetzt, da wir uns im Wohnbaubereich die letzten Jahre sehr schnell entwickelt haben und jetzt einmal durchschnaufen müssen und natürlich auch weil die derzeitige weitere Entwicklung auf Grund der Baukostensteigerungen und der Zinsentwicklung unsicher ist. Auch haben wir 100.000 € für ein Bauhoffahrzeug eingestellt, nachdem unser Unimog des Bauhofs in die Jahre bzw. Jahrzehnte kommt. Im Jahr 2025 sind als größte Investition 1,2 Mio. für eine Erweiterung/Neugestaltung des Feuerwehrhauses vorgesehen. Wir können stolz und froh sein über die aktive Entwicklung unserer Feuerwehr, darauf dass diese sowohl in der Kinder- und Jugendfeuerwehr und daraus resultierend in der aktiven Wehr mehr Mitglieder hat. Daher müssen auch die Räumlichkeiten für diese Entwicklung geschaffen werden mit Umkleideräumlichkeiten, Duschen, Platz für Fahrzeuge und Anhänger, wie z.B. den Verkehrsleitanhänger, usw. Hier sind wir ganz am Anfang der Überlegungen, aber die Finanzplanung dient ja dazu weiter vorauszuschauen. In den Jahren 2024 und 2025 haben wir dann auch mit 1,5 Mio. die notwendigen Mittel eingestellt, um unser Sanierungsprogramm bei den Kanälen mit Einzelschäden und insbesondere den Restausbau der Hermann-Krum-Straße zu betreiben. Dies ist mir persönlich wichtig, weil es hierbei um den Werteerhalt unserer Infrastruktur und um Umweltschutz geht. Die Zeitvorstellung dürfte aus heutiger Sicht dann gut mit der Verwirklichung der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Ferthofen zusammenpassen. Wir dürfen nie vergessen, dass die geordnete Abwasserbeseitigung auch Voraussetzung für die weitere gewerbliche Entwicklung ist.

Für die Umsetzung aller dieser Maßnahme ist keine Neuverschuldung vorgesehen. Wir haben im Hinblick auf das Investitionsprogramm in der Niedrigzinsphase 760.000 € aufgenommen. Wie vorausschauend diese Entscheidung war, zeigt, dass die Zinssätze bei einer 20-jährigen Laufzeit derzeit ungefähr 10-mal so hoch sind. Wir werden daher in diesem Jahr den Schuldenstand durch die Tilgungen von ca. 1,22 Mio. auf ca. 1,10 Mio. herunterfahren. Im Gegenzug soll der Kassenstand von ca. 2,56 Mio. Ende letzten Jahres auf ca. 1,82 Mio. am Ende diesen Jahres heruntergefahren werden. Und wir müssen ehrlich betrachten, dass wir diesen bis Ende 2026 auf ca. 965.000 € herunterfahren werden und dabei den größten Teil in Bausparverträgen für den weiteren Breitbandausbau binden werden, der wie ausgeführt noch nicht in der Finanzplanung abgebildet ist. Wenn wir also ehrlich über den Finanzplanungszeitraum und darüber hinausschauen, ist das Eintreffen zweier Voraussetzungen wesentlich. Es muss sich die prognostizierte wirtschaftliche Erholung ab dem Jahr 2025 einstellen, um die notwendigen Überschüsse für die Investitionen zu erwirtschaften und wir müssen uns bei den Aufgaben darauf konzentrieren verlässliche und umsetzbare Ziele und vor allem den Erhalt des Geschaffenen im Auge zu haben.

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

ich darf mich bei Ihnen bedanken, dass wir gemeinsam in meiner Zeit als Bürgermeister seit 15 Jahren die Gemeinde kontinuierlich weiterentwickelt haben und damit auf einen zukunftsfesten Stand gebracht haben. Wir haben seit vielen Jahren das Wachstum der Gemeinde zusammen gestaltet und zwar mit großer Einigkeit und daraus resultierender Entschlossenheit. Das ist unsere Stärke, dadurch können wir Chancen nutzen wenn sie sich bieten. Genauso gehen wir auch die neuen Zukunftsaufgaben wie die Digitalisierung, Energiewende, Zuwanderung, usw. und zukünftig sicher auch Aufgaben an, die wir derzeit noch gar nicht absehen können. Vielen Dank für dieses Zusammenhalten.

Ein großes Dankeschön an unseren Kämmerer Herrn Simmler, der mit der Haushaltsaufstellung die Basis geschaffen hat und auch an dieser Stelle nochmals Danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Wachstum der Gemeinde auch stetig wachsende Aufgaben bewältigen. Auch wir als öffentliche Verwaltung stehen im Hinblick auf die zukünftige Personalgewinnung vor großen Aufgaben, daher können wir froh und stolz sein auf das funktionierende Team.

Lassen Sie uns nun mit der Beratung und dem Beschluss des Haushaltsplanes eine weiterhin zukunftsfeste Basis für die weitere Entwicklung der Gemeinde schaffen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Verabschiedung des Haushaltsplans

Der Gemeinderat sprach der Verwaltung und insbesondere Herrn Kämmerer Simmler seinen Dank aus. Insbesondere soll auch die verständliche Kurzfassung des Haushaltes auf einem Flyer wieder verteilt werden, um das Verständnis für den Haushalt der Gemeinde zu wecken.

Der Ergebnishaushalt sieht nun ordentliche Erträge von 6.804.300 € vor und Aufwendungen von 6.961.400 €, so dass in diesem Jahr ein negatives Ergebnis von 157.100 € ausgewiesen werden muss. Dieses kann aber durch „Gewinne“ aus den Vorjahren ausgeglichen werden, so dass trotzdem ein rechtmäßiger Haushalt aufgestellt werden kann. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten sollen in Höhe von 1.793.200 € erfolgen und im Gegenzug Einnahmen, vor allem Zuschüsse, in Höhe von 722.900 € kommen. Eine Kreditaufnahme ist in diesem Jahr nicht vorgesehen, so dass lediglich 118.800 € an Tilgungen erfolgen. Die Liquidität muss allerdings in diesem Jahr von ca. 2,58 Mio. auf ca. 1,82 Mio. heruntergefahren werden und die Ersparnisse insoweit für die Investitionen eingesetzt werden. Diese werden dann mittelfristig bis ins Jahr 2026 weiter auf ca. 965.500 € zurückgefahren. Diese Mittel werden dann weitgehend in einem Bausparvertrag angelegt sein, der zusammen mit der zugehörigen Kreditaufnahme für den weiteren Breitbandausbau eingesetzt werden soll. Die Steuermessbeträge sowohl für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) als auch die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) und die Gewerbesteuer verbleiben einheitlich auf 340 v.H. Außerdem stimmte der Gemeinderat dem Stellenplan und der Finanzplanung zu.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Kindergarten Arche Noah

Frau Schmitt vom Verwaltungszentrum in Kißlegg, das die Aufsicht und Personalverantwortung über den katholischen Kindergarten Arche Noah hat, berichtete dem Gemeinderat über die derzeitige Situation am Kindergarten Arche Noah. Die Elternbeiräte sind bereits in der vergangenen Woche persönlich unterrichtet worden.

Frau Schmitt berichtete, dass der Kindergarten fast voll belegt ist. Dies liegt einerseits an den gestiegenen Kinderzahlen in der Gemeinde und andererseits an der stetig steigenden Nachfrage nach Ganztagesplätzen, da in dieser Gruppenform weniger Kinder aufgenommen werden können und mehr Personal benötigt wird. Auf Grund des steigenden Bedarfs müsste auch eine mittelfristige Bedarfsplanung erfolgen, wozu sie mit dem Landesverband zur fachlichen Beratung und natürlich auch mit der Gemeinde im Austausch sei.

Des Weiteren herrsche ein akuter Fachkräftemangel im Kindergarten, was zu einer hohen Belastung des Personals und auf Grund des gestiegenen Mangels nun auch zu Einschränkungen der Öffnungszeiten führt. Leider seien zahlreiche Stellenausschreibungen erfolglos geblieben. Deshalb habe man sich mit der katholischen Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens und der Gemeinde darauf verständigt, dass teilweise unbefristete Stellenausschreibungen erfolgen, obwohl z.B. Erzieherinnen noch in Erziehungsurlaub sind und auch eine Abwesenheitsvertretung ausgeschrieben werden kann, um für Entlastung z.B. im Krankheitsfall zu sorgen. Trotzdem bleibt natürlich angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels die spannendste Frage, ob Personal gefunden werden kann.

In der Notsituation werden nun die Kinder in größeren Gruppen, anstatt in 5 Gruppen in 4 Gruppen, betreut. Durch die Zusammenlegung können alle 4 Gruppen vormittags betreut werden, die Nachmittagsbetreuung kann aber nicht angeboten werden. Falls kein Personal gefunden werden kann, müssen die Betreuungszeiten weiter eingeschränkt werden, da im April weiteres Personal den Kindergarten verlässt und die Mindestpersonalausstattung gesetzlich geregelt ist.

Der Gemeinderat brachte Fragen und Anregungen ein, wie z.B. die mögliche Betreuung durch Nichtfachkräfte, durch Eltern, usw. und sagte auch jegliche Unterstützung zu, z.B. auch persönlich durch das Teilen der Stellenanzeige, usw. Frau Schmitt führte aus, dass auch die Elternbeiräte sehr aktiv seien und das Verwaltungszentrum natürlich die Notsituation sieht und alles unternehmen wird.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 30. Januar 2023

Schulkindbetreuung – Bericht und Erhöhung der Elternbeiträge für die Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2023/24

Die Verwaltung begrüßte zu dem Tagesordnungspunkt die Leiterin der Schulkindbetreuung, Frau Schmiedt. Die Verwaltung sowie die an der damaligen Erstellung der Neukonzeption für die Schülerbetreuung beteiligten Gemeinderätinnen erinnerten nochmals an die rasante Entwicklung der Schulkindbetreuung von der rein auf ehrenamtlicher Mitarbeit basierenden Betreuung, dem Wunsch der Eltern nach Professionalisierung und der daraus stetig gestiegenen Annahme des Angebotes. Innerhalb weniger Jahre ist dadurch die Kinderanzahl von wenigen Kindern bis derzeit knapp 50 Kinder angewachsen, von denen über die Hälfte auch die Nachmittagsbetreuung und Mittagessen in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat hatte daher erst im Sommer letzten Jahres die Aufstockung auf 3 Gruppen und damit die Möglichkeit bis zu 60 Kinder zu betreuen beschlossen. Erst kürzlich ist es glücklicherweise gelungen hierfür auch eine Fachkraft zu finden, so dass das Angebot nun auch vollumfänglich durchgeführt werden kann. Für das Jahr 2023 rechnet die Verwaltung mit Kosten für das Angebot der Schülerbetreuung von 215.000 €, von denen die Gemeinde nach Abzug der Landesförderung und der Elternbeiträge ca. 150.000 €/jährlich selbst zu tragen hat. Die Elternbeiträge betragen ab dem Schuljahr 2023/24 für die Kernzeit 55 €/Monat und die Nachmittagsbetreuung 65 €/Monat. Frau Schmiedt führte aus, dass von einer weiteren Steigerung der Inanspruchnahme auszugehen ist. Die Erfahrung zeigt, dass die Inanspruchnahme durch die zukünftigen Erstklässler immer höher ist, da diese oft die verlängerten Betreuungszeiten im Kindergarten in Anspruch genommen haben. Sie hofft aber, dass die 60 Plätze ausreichend sind. Ansonsten stellte der Gemeinderat bereits Überlegungen an, eine Auswahl insbesondere anhand des Kriteriums Berufstätigkeit zu entwickeln, da eine weitere Ausweitung sowohl personell und räumlich wie finanziell nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Frau Schmiedt stellte dar, dass sich die gleiche rasante Entwicklung nun bei der Ferienbetreuung ergeben hat. Die Ferienbetreuung ist mit einem Angebot von 12 Plätzen erst vor zwei bis drei Jahren gestartet und das war mit Anmeldungen am Anfang von unter 10 Kindern gut ausreichend. Inzwischen wurden die Plätze schon auf 22 Kinder aufgestockt, doch auch diese waren innerhalb von wenigen Tagen sowohl für die Ostern-, Pfingst- und Sommerferien ausgebucht. Insbesondere die Plätze in den Sommerferien sind knapp, da hier auch die Vorschulkinder bereits kommen dürfen. Daher wird das Platzangebot auf 30 Kinder ausgeweitet, trotzdem wird nicht jedes Kind alle Ferienangebote in Anspruch nehmen können, was des Öfteren der Wunsch ist, sondern die Wochen müssen zwischen den Kindern verteilt werden. Damit 30 Kinder betreut werden können, müssen 3 Betreuer eingesetzt werden, so dass der Aufwand natürlich steigt und zudem soll ein tägliches gemeinsames Frühstück und besondere Angebote geboten werden, so dass ein Budget von ca. 400 €/Woche benötigt wird. Auf Grund des gestiegenen Aufwands wird eine Erhöhung der Gebühren von 40 €/Woche auf 80 €/Woche als gerechtfertigt angesehen. Einerseits schon um die Kostendeckung zu erhöhen, andererseits aber auch um eine gewisse Steuerung zu haben, damit die Inanspruchnahme insbesondere erfolgt, wenn es beruflich erforderlich ist und keine anderen Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat stimmte der Gebührenerhöhung für das kommende Schuljahr zu, für die Anmeldungen bis zu den diesjährigen Sommerferien werden natürlich noch die bisherigen Gebühren erhoben.

Der Gemeinderat gab an Frau Schmiedt und ihr Team das Lob vieler Eltern weitere, dass sie ein tolles Angebot für die Kinder und die Eltern geschaffen haben. Der Gemeinderat betonte im Hinblick auf die weitere Entwicklung, dass diese nur mit weiterer Unterstützung des Bundes und des Landes möglich sein wird und zudem der Fachkräftemangel auch in diesem Bereich ein großes Problem darstellt.

Gemeindewald

a)   Wirtschaftsplan 2023

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Revierförster Holder. Die Verwaltung blickte zuerst noch auf das vergangene Jahr zurück, in dem der Waldbestand der Gemeinde durch Erwerb von ca. 10 ha auf knapp 60 ha angewachsen ist. Die Erwerbsfläche hatte in weiten Teilen einen hiebreifen Bestand, so dass das geplante Ergebnis mit ca. 121.000 € Überschuss erreicht werden konnte, um den Verkauf teilweise gegenzufinanzieren.

Herr Holder ging auf das Forstwirtschaftsjahr 2023 ein. Der geplante Einschlag liegt bei 500 fm und damit über dem langfristig geplanten Hiebsatz. Bei der langjährigen Planung sei aber noch nicht bekannt gewesen, dass Waldflächen dazu kommen, dass durch das Eschentriebsterben Einschläge notwendig geworden seien und natürlich auch Käfer- und Sturmholz angefallen sei. Wenn man nur die geplanten Hiebe betrachtet, seien so noch ca. 1.000 fm übrig und es sei wegen Naturverjüngung, usw. auch notwendig diese durchzuführen. Unter anderem soll auch das kleine Fichtenwäldchen gegenüber dem Tennisplatz gefällt werden und hier standortgerecht Laubbaumbestände aufgebaut werden. Auch der Gemeinderat sah, dass man gewisse Maßnahmen durchführen muss und stimmte dem Wirtschaftsplan und dem Hieb von 500 fm zu.

b)   Klimaangepasstes Waldmanagement

Eine grundsätzliche Entscheidung musste der Gemeinderat bezüglich der zukünftigen Waldbewirtschaftung treffen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ein Förderprogramm zur Finanzierung von Ökosystemleistungen des Waldes herausgebracht. Ziel des Förderprogramms ist es Waldökosysteme in ihrer Resilienz und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu stärken.

Durch Erfüllung von 11-12 Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement sind Fördersätze zwischen 55-100 € je Waldfläche möglich. Herr Holder führte aus, dass die Gemeinde bereits jetzt schon viele der Kriterien erfüllt. Bestände vorausverjüngen, Naturverjüngung belassen, Baumartendiversität ausbauen, Verzicht auf Kahlschläge, usw. Einige Kriterien müssten aber zusätzlich erfüllt werden, wie Sukzession auf kleinen natürlichen Kahlflächen zulassen, Anreicherung von Totholz, Ausweisen von Habitatbäumen, mindestens 30 m Gassenabstand und optional einen Nutzungsverzicht in einem Teil des Waldes. Es würde sich daher in Anbetracht der Förderungshöhe weniger um eine wirtschaftliche Entscheidung handeln, als um eine Grundsatzentscheidung wie die Bewirtschaftung erfolgen soll. In diesem grundsätzlichen Sinne wurde auch die Diskussion vom Gemeinderat geführt. Auf der einen Seite war der Gemeinde bisher schon immer eine ökologische Bewirtschaftung wichtig und Teile des Gemeindewaldes, insbesondere an der Iller, nicht als Wirtschaftswald geführt. Auf der anderen Seite bestanden Bedenken, ob durch die sich dann ergebende Entwicklung zukünftig daraus weitere Einschränkungen resultieren könnten, egal ob es dann eine Förderung gibt oder nicht. Insbesondere wurde auch auf mögliche sich daraus ergebende Konflikte mit regenerativen Energien hingewiesen. Herr Holder wies darauf hin, dass bezüglich einer notwendigen Abholzung bei Verwirklichung der Windenergie im Gemeindewald vorher eine Klärung erfolgen würde, aber z.B. die bestehenden Habitatbäume bereits jetzt berücksichtigt werden müssten. Bezüglich des Nutzungsverzichts wies er auch darauf hin, dass die Gemeinde die Wälder entlang der Iller nicht als Wirtschaftswald führt und hier die erforderlichen 5 Prozent der Waldfläche bereitgestellt werden könnten, dann natürlich verpflichtend auf 20 Jahre nach dem Förderprogramm.

Die Mehrheit des Gemeinderates beauftragte die Verwaltung den Förderantrag für das „Klimaangepasste Waldmanagement“ zu stellen und auch das Kriterium Nutzungsverzicht auf 5 Prozent der Waldfläche, also auf ca. 3 ha, zu erfüllen. Die Förderhöhe kann damit bis zu 100 €/ha betragen. Herr Holder wird wieder berichten, ob der Antrag Erfolg hatte, da für das Förderprogramm natürlich auch nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen.

Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“

a)   Antrag der Sand- und Kieswerk Aitrach GmbH & Co. KG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch

Das Sand- und Kieswerk beabsichtigt auf einer Teilfläche des Flurstücks 1401/1 eine Photovoltaikfreiflächenanlage vorwiegend zum Eigenstromverbrauch zu errichten. Im Bereich des Sand- und Kieswerks bestehen bereits mehrere Anlagen, welche nun im südlichen Bereich nach Osten hin erweitert werden sollen. Für die Bebauung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Das Sand- und Kieswerk hat dies für die ca. 1,2 ha große Fläche beantragt, auf der eine Leistung von ca. 998 KWp installiert werden soll. Hierzu soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Im Wesentlichen verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Tragung aller Kosten und zur Durchführung einer Umweltprüfung und zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, während die Gemeinde sich zur Einleitung eines Verfahrens verpflichtet, nicht jedoch zu einem bestimmten Ergebnis. Der Gemeinderat gab dem Antrag statt und beauftragte die Verwaltung mit dem Sand- und Kieswerk den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

b)   Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss über die Form der vorgezogenen Bürgerbeteiligung

Im Interesse der Sicherung endlicher Energieressourcen und im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz ist der verstärkte Einsatz regenerativer Energien eines der wesentlichen landesplanerischen sowie kommunalpolitischen Ziele. Die Gemeinde Aitrach will im Interesse des Klimaschutzes einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung leisten und möchte die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet Aitrach bauplanungsrechtlich ermöglichen. Auf der geplanten Fläche wurde Sand bzw. Kies abgebaut und in der Folge wurde diese als Schlammbecken genutzt. Laut Abbaugenehmigung sind die Flächen größtenteils so zu rekultivieren, dass landwirtschaftliche Grünflächen entstehen. Die Abbaugenehmigung ist daher ebenfalls anzupassen. Das Plangebiet kann wie im Bereich der bestehenden Anlagen wegen der vorhergehenden Nutzung als Konversionsfläche eingestuft werden. Im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit der Ressource Boden sollen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorrangig auf bereits vorbelasteten Flächen errichtet werden. Dies entspricht dem Prüfschema für Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach, weshalb auch der Gemeinderat die Fläche als geeignet angesehen hat. Zur freien Landschaft hin soll eine Eingrünung erfolgen und auf der Fläche wird typischerweise Extensivgrünland entwickelt und oft mit Schafen beweidet. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Der Geltungsbereich mit ca. 1,2 ha ergibt sich aus dem folgenden Abgrenzungsplan:

Abrenzungsplan
Blick auf die bestehenden Anlagen
Blick auf die bestehenden Anlagen (Foto: Olaf Schulze)

Der Gemeinderat begrüßte im Interesse des Klimaschutzes die angestrebte Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung und befürwortete die Ansiedlung bzw. Erweiterung der PV-Anlage. Er beschloss daher für den dargestellten Bereich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen. Des Weiteren soll im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach Vorliegen des Vorentwurfs in Form einer vierwöchigen Planauflage durchgeführt

Pumpwerk
Die Pumpen der Wasserversorgung wurden bereits erneuert – nun sollen diese noch mit Eigenstrom aus einer PV-Freiflächenanlage versorgt werden

Errichtung einer gemeindlichen Photovoltaik-Freiflächenanlage für das Pumpwerk der Wasserversorgung

Im Zuge des Verfahrens „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ soll auch für das Pumpwerk der Wasserversorgung eine PV-Anlage mit einer Leistung von 67,80 kWp entstehen. Trotz dem bereits erfolgten Austausch auf moderne Pumpen ist das Pumpwerk einer der größten Stromverbraucher der Gemeinde. Da die Pumpzeiten in den Hochbehälter relativ frei gesteuert werden können, kann auf der anderen Seite der Eigenverbrauch des erzeugten Stromes gut gesteuert werden, so dass davon ausgegangen wird, dass mindestens über die Hälfte des Stromes direkt verbraucht werden kann. Hierauf ist auch die Größe der PV-Anlage ausgerichtet. Die Verwaltung zeigte auf, dass sie daher von einer Rentabilität von 44 Prozent und über eine Laufzeit von 20 Jahren von ca. 86.000 € ausgeht, wobei es sich hierbei nicht um Gewinn im eigentlichen Sinn handelt, sondern um eine reine Einsparung. Diese Einsparung kommt auch direkt dem Gebührenzahler zu Gute und nicht allgemein dem Gemeindehaushalt, da die Kosten und eben auch die Einsparungen eins zu eins auf den Gebührenzahler umgelegt werden. Die Anlage kommt somit allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, da fast jeder an die Wasserversorgung angeschlossen ist.

Als Invest wurden 101.000 € gerechnet mit den Honorarkosten für den Bebauungsplan sowie den Tiefbauarbeiten für die Kabelanbindung bis zum Pumpwerk, usw. Die Kosten für die eigentliche PV-Anlage mit Zaun, usw. liegen bei ca. 86.000 €. Natürlich kommen auch laufende Ausgaben für die Wartung, Pflege, usw., die bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt wurden.

Der Gemeinderat stimmte der Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage für das Pumpwerk der Wasserversorgung zu und beauftragte die Verwaltung die Vergabe an die Fa. Ökohaus GmbH, Eppishausen vorzunehmen. Da das Grundstück sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet und eine gemeinsame Zaunanlage, usw. erstellt wird, werden zusätzlich ein Pacht- und ein Organisationsvertrag mit dem Sand- und Kieswerk abgeschlossen,

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat ist zur Transparenz verpflichtet Spenden in öffentlicher Sitzung anzunehmen.

Er freute sich, dass eine Privatperson eine Spende von 150 € an die ukrainischen Flüchtlinge getätigt hat. Die Verwaltung wird die Verwendung der Spende mit der Integrationsmanagerin und dem Helferkreis abstimmen, so dass diese gut und sinnvoll verwendet wird.

Die Fa. Mauthe spendete, wie immer regelmäßig, 100 € an die Jugendfeuerwehr.

Die Fa. Riegger Transporte hat den Christbaum zum Alten Rathaus transportiert und aufgestellt und die Kosten von 297,50 € gespendet.

Die Volksbank Allgäu-Oberschwaben hat im Rahmen des Spenden-Adventskalenders gleich zwei Projekte gefördert. Einmal eine Spende von 500 € für die Schulkindbetreuung für Musikinstrumente und einmal eine Spende für das Projekt „Solidarische Gemeinde“ für die derzeit in Planung befindliche Aufstellung von Bänken in der Gemeinde.

Herzlichen Dank an die Spender!!!

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 28. November 2022

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat hatte über das Einvernehmen zu vier Baugesuchen zu entscheiden. Als erstes über die Aufstockung eines bestehenden Bürogebäudes auf dem Grundstück Hermann-Krum-Str. 7, das um 2 weitere Geschosse aufgestockt werden soll. Da das Vorhaben dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen“ entspricht, erteilte der Gemeinderat auch das Einvernehmen. Ebenso erteilte er das Einvernehmen zu dem Baugesuch für den Abriss und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Memminger Straße 10, da es sich größtenteils um eine bestehende Garage handelt, die wiederum als Garage und Heizraum neuerrichtet werden soll. Damit liegen die Voraussetzungen für das Bauvorhaben im Außenbereich vor. Um ein weiteres gewerbliches Vorhaben handelte es sich bei dem Baugesuch zum Neubau einer Überdachung mit PV-Anlage auf dem Grundstück An der Chaussee 15, das sowohl dem Schutz der gelagerten Baumaterialien als auch der Eigenstromversorgung des Pflasterwerkes dient und daher ausdrücklich vom Gremium begrüßt und dementsprechend das Einvernehmen erteilt wurde. Zuletzt behandelte das Gremium noch die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um eine Wohneinheit im Obergeschoss des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Oberhausen 1. Der Ausbau einer weiteren Wohnung ist im planungsrechtlichen Außenbereich zulässig, so dass der Gemeinderat auch hierzu sein Einvernehmen erteilte.

Jugendhearing – Bericht über die Ergebnisse

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Kinder- und Jugendbeauftragte Frau Blank mit ihrer Praktikantin Frau Reisch und was besonders super war, mit Luca und Amelie auch zwei Jugendliche, die von ihren persönlichen Eindrücken von der Veranstaltung berichteten.

Das Jugendhearing wurde vom Kreisjugendring fachlich unterstützt und gefördert von „Demokratie leben“. Gerade im Sinne der Demokratie war das Jugendhearing darauf angelegt, dass die Jugendlichen einerseits sehen, dass sie mitreden können und sie ernst genommen werden und andererseits dass der eine oder andere vielleicht auch Lust bekommt sich später einmal im Gemeinderat oder an anderen Positionen in der Gemeinde einzubringen. Frau Blank berichtete über die verschiedenen Kanäle der Einladungen vom Amtsblatt über Instagram, usw. Die Jugendlichen berichteten über den Ablauf des Jugendhearings mit verschiedenen Thementischen, unter anderem zu den Wünschen zur Ausstattung des neuen Jugendraums (Tischkicker, Musikbox, ...) und den Ideen für Aktionen (Krimi-Dinner, Dart spielen, Pokerabend,…). Frau Blank hob hervor, dass es alles realistische Wünsche waren und keine absurden Vorstellungen. Auch Frau Reisch berichtete von ihrem Thementisch beim Jugendhearing zu gemeinsamen Aktionen zwischen Aichstetten und Aitrach. Hier seien vor allem viele Ideen zum gemeinsamen Sommerferienprogramm gekommen und der Wunsch wurde klar, dass auch für ältere Jugendliche was geboten wird, was natürlich berücksichtigt wird. Als Fazit wurde festgehalten, dass es einerseits schon gute Angebote in Aitrach gibt mit den Sportplätzen, dem gerade entstehenden Aitrach-Treffpunkt bei der Halle, dass die Jugendlichen in den Vereinen gut integriert sind, aber auf der anderen Seite man sich schon auf Treff- und Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche konzentrieren muss und eine Mischform zwischen offenen Treffs und festen Angeboten im neuen Jugendraum gefunden werden muss.

Das Gremium war richtig beeindruckt von der sehr souveränen Darstellung der Jugendlichen und wünschte sich, dass das Jugendhearing keine einmalige Aktion war, sondern man auf Dauer mit den Jugendlichen im Gespräch bleibt. Frau Blank brachte hierzu ein, dass dies auch gerne zusammen mit den Vereinen erfolgen kann. Auch konkrete Ideen für den Jugendraum oder eine Fahrt nach Berlin wurden schon ausgetauscht. Als Fazit war für alle klar, dass das Jugendhearing ein guter Einstieg war und man nun den Weg unbedingt weitergehen will die Jugendlichen einerseits einzubeziehen, andererseits dann aber auch in die Verantwortung zu nehmen mitzumachen und mitzuhelfen bei den Angeboten.

Integrationsmanagement für Flüchtlinge – Aktueller Bericht

Die Integrationsmanagerin, Frau Stamper, stellte sich persönlich sowie ihre Arbeit dem Gremium vor. Zuständig ist sie für die Beratung von geflüchteten Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern von Gambia, Afghanistan, Irak, Syrien, Ukraine, usw. und damit derzeit ca. 60 Personen in Aitrach. Hierbei ist oft bereits die Kommunikation schwierig und es ergeben sich natürlich die verschiedensten Problemstellungen von Wohnraum, Arztbesuchen, usw., wofür sie auch bei den verschiedensten Anträgen von Wohngeld, Sozialhilfe, BAFÖG bis hin zu Anträgen für Sprachförderung behilflich ist. Grundsätzlich ist ein großes Problem, dass die Sprachkurse auf Grund der hohen Zugänge komplett überlastet sind, was natürlich auf viele andere Bereich wie Arbeit, Wohnraumsuche, usw. wieder Auswirkungen hat. Ein großes Thema im Hinblick auf Arbeit ist derzeit die sogenannte Beschäftigungsduldung, da viele Flüchtlinge seit Jahren arbeiten und die Hoffnung haben hierüber einen Aufenthalt zu erhalten, was auch schon mehrmals erreicht werden konnte. Auf Nachfrage bestätigte Frau Stamper, dass sie auch mit den Firmen in gutem Kontakt ist, da Arbeit natürlich ein wichtiger Baustein zur Integration ist. Das Gremium bedankte sich für die geleistete Arbeit, die wesentlich zur Integration der geflüchteten Menschen in Aitrach beiträgt. Auf Nachfrage erläuterte die Verwaltung, dass die Stelle bei der Stadt Leutkirch im Integrationsmanagement angesiedelt ist und durch das Land Baden-Württemberg fast vollständig gefördert wird.

Das Gremium fragte natürlich auch die Verwaltung nach ihrer Einschätzung der zukünftigen Zugänge von geflüchteten Personen. Der Verwaltung war es wichtig klarzustellen, dass sowohl der Gemeinde wie dem Landkreis natürlich auch nur die Informationen zur Verfügung stehen, die wiederum von Bund und Land kommen und die weitere Entwicklung des Krieges und die dadurch entstehende Flüchtlingssituation schlichtweg nicht abzusehen ist. Trotzdem gibt es natürlich Zugangsprognosen, die so hoch sind, dass trotz größter Anstrengungen des Landkreises Unterkünfte zu schaffen, auf Grund der notwendigen Geschwindigkeit vor allem mit Wohncontainern, die weitere Belegung von Hallen unvermeidlich sein wird. Daher wird auch die Belegung der Halle in Aitrach, die mit dem Landkreis fest bis Ende Januar vereinbart ist, realistisch betrachtet in den nun kommenden Wintermonaten auf Grund der aktuellen Entwicklungen zu beurteilen sein. Des Weiteren gehen die ukrainischen Flüchtlingen nach 6 Monaten in die Zuständigkeit der Gemeinden über, so dass dann die Gemeinde selbst Wohnraum schaffen oder ihre Halle belegen muss. In der Unterkunft in der Neue-Welt-Straße 103 können auf Grund der leeren Plätze ca. 15 weitere Flüchtlinge untergebracht werden, aber dies müssen auf Grund des Grundrisses männliche Einzelpersonen sein und die ukrainischen Flüchtlinge sind zumeist Frauen und Kinder. Als einziger Standort für eine Containeranlage würde der Gemeinde derzeit der ehemalige Standort des abgerissenen Bürogebäudes der Fa. Marbeton am Sportplatz auf dem Kapf zur Verfügung stehen. Dies sei auch dem Landkreis so gemeldet worden, die weitere Entwicklung sei aber sehr unklar. Nach der jetzigen Statistik müsste die Gemeinde bis Mitte nächsten Jahres weitere 30 Flüchtlinge aufnehmen. Aus der Mitte des Gremiums kam die Nachfrage, ob es auch möglich wäre leerstehenden privaten Wohnraum entsprechend herzurichten und zu nutzen. Dies bestätigte die Verwaltung, es muss sich eben insgesamt um angemessene Mieten bzw. Aufwendungen handeln, aber privater Wohnraum sei natürlich immer die beste Lösung.

Das Gremium bedankte sich bei Frau Stamper für den Bericht und die geleistete Arbeit und wünschte sich angesichts der aktuellen Situation einen regen Austausch, da die Flüchtlingsunterbringung und -betreuung nur mit vielen zusammen bewältigt werden kann. Dies bestätigte Frau Stamper und hob die tolle Unterstützung durch den Helferkreis Asyl hervor, der die Geflüchteten in verschiedenster Weise toll unterstützt und damit auch einen großen Dienst für alle Bürgerinnen und Bürger erbringt.

1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Neue-Welt-Straße 103

Die Benutzungsgebühr pro Person und Kalendermonat beträgt derzeit 215 €. Bedingt durch den allgemeinen Inflationsanstieg, insbesondere der Heizkosten, reichen die kalkulierten Gebühren zur Deckung der Nebenkosten nicht mehr aus. Es wurde daher eine Neukalkulation durchgeführt, die eine Benutzungsgebühr von 275 € ergab, die der Gemeinderat auch ab dem kommenden Jahr festgesetzt hat.

1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Neue-Welt-Straße – Unterkunft 2

Die Benutzungsgebühr pro Person und Kalendermonat beträgt derzeit 260 €. Bedingt durch den allgemeinen Inflationsanstieg, insbesondere der Heizkosten, reichen die kalkulierten Gebühren zur Deckung der Nebenkosten nicht mehr aus. Es wurde daher eine Neukalkulation durchgeführt, die eine Benutzungsgebühr von 290 € ergab, die der Gemeinderat auch ab dem kommenden Jahr festgesetzt hat.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Schulkindbetreuung

Die Verwaltung teilte mit, dass die mit der Schulkindbetreuung beauftragte Stiftung St. Anna inzwischen zusätzliches Fachpersonal anstellen konnte, so dass weitere Kinder aufgenommen werden können. Das tolle Angebot in der Schulkindbetreuung wird auch sehr gut angenommen, derzeit von über 50 Kindern, so dass leider bald wieder erwartet werden kann, dass die Kapazitätsgrenze sowohl räumlich wie personell erreicht ist.

Energiepreise

Die Verwaltung berichtete, dass inzwischen auch die Gaslieferungen für die nächsten beiden Jahre vergeben sind. Im Jahr 2023 liegt der Preis mit allen Umlagen bei ca. 19 Cent pro kWh und im Jahr darauf bei ca. 17 Cent. Wenn man die Energiekosten mit Strom, Gas, Öl zusammennimmt, bedeutet dies für die Gemeinde Mehrkosten im kommenden Jahr von ca. 240.000 €. Das Gremium fragte nach, ob für die Gemeinde auch die vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Preisbremsen gelten. Die Verwaltung führte aus, dass in den Gesetzesausführungen die Gemeinden nie explizit genannt sind, aber man diese Erwartungshaltung habe. Die Preisbremsen würden für die Gemeinde eine enorme Entlastung von ca. 140.000 € bedeuten. Die Verwaltung hoffe, dass hierzu bis zur Aufstellung des Haushaltes Klarheit herrsche.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2022

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Im Gebäude Schwalweg 17/1 soll ein Hackschnitzellager in eine Lebensmittelverarbeitungseinheit bzw. eine Gewerbeeinheit umgenutzt werden. Da nach dem Bebauungsplan „An der Kirche“ „nicht störende Handwerksbetriebe“ zulässig sind, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.

Breitbandausbau im Rahmen des Graue Flecken Programms – Glasfaserausbau in Aitrach und Mooshausen

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Geschäftsführer des Zweckverbandes Breitbandversorgung Ravensburg, Herrn Flock. Der Zweckverband übernimmt für die Mitgliedsgemeinden die Abwicklung der Förderungen, die Bauherrenpflicht beim Netzausbau, Ausschreibungen, Pachtabrechnungen, usw.

Einführend erinnerte die Verwaltung daran, dass die Gemeinde bereits in den vergangenen Jahren intensiv in den Breitbandausbau investiert hat. Dabei müsste man sich immer wieder vor Augen halten, dass dies aus der Notlage herausgekommen ist, dass die Telekommunikationsunternehmen den Ausbau in den Randbereichen von Aitrach und insbesondere in den Gewerbegebieten sowie den Teilorten nicht selbst vorantreiben. In Aitrach wurden neben mehreren Einzelmaßnahmen mit der Landesförderung die „grauen Verteilerkästen“ mit Glasfaser angeschlossen, so dass in Aitrach und Mooshausen fast flächendeckend zumindest bis zu 50 Mbit/s zur Verfügung stehen. Die Gewerbegebiete und natürlich auch die Neubaugebiete wurden direkt mit Glasfaser erschlossen. Dies soll nun auch im „Weiße Flecken Programm“ in den Außenbereichen, insbesondere in Treherz, erfolgen. Für das ca. 6,35 Mio. teure Projekt, wozu die Gemeinde von Bund und Land einen Zuschuss von 90% erhält, laufen derzeit die Planungen.

Dieses Förderprogramm von Bund und Land wurde im vergangenen Jahr auch für die „Grauen Flecken“ geöffnet, also Gebiete in denen eine Downloadrate von unter 100 Mbit/s zur Verfügung steht. Auch hierzu wurde ein Markterkundungsverfahren vom Zweckverband durchgeführt und wiederum festgestellt, dass kein Telekommunikationsunternehmen in den nächsten drei Jahren konkret einen Ausbau plant. Damit ist die Grundvoraussetzung für den Förderantrag gegeben. Das Förderprogramm war grundsätzlich bis 31.12.2022 geöffnet.

Wie Herr Flock ausführte, kam wirklich aus „heiterem Himmel“ die Nachricht des Bundes, dass das Förderprogramm geschlossen ist und die Mittel nicht ausreichend sind. Dies trifft insbesondere die Gemeinden des Zweckverbandes im Landkreis Ravensburg hart, da diese eine der größten Antragsteller im Land sind. Der Zweckverband ist so wie viele andere bereits massiv auf die Bundespolitik zugegangen, da dieser Förderstopp den weiteren Breitbandausbau zum Erliegen bringt.

Der Verwaltung war es wichtig, dass die Beratung zu dem Tagesordnungspunkt trotz dieser verheerenden Nachricht ausführlich geführt wird und ein Grundsatzbeschluss gefasst wird, so dass der Zweckverband in der Lage ist unverzüglich einen Antrag zu stellen, falls und sobald das Förderprogramm mit weiteren Mitteln ausgestattet wird.

Herr Flock führte aus, dass das Ziel der bis zu 90%-Förderung durch Bund und Land ein Breitbandausbau zur Erreichung eines hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten ist, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch erhebliche Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist. Für Aitrach und Mooshausen würde das heißen, dass im gesamten Ortsgebiet ein Ausbau mit Glasfaser für jedes Gebäude erfolgen würde. Die Grobkostenschätzung beläuft sich auf ca. 12,8 Mio. als Grundlage für den Zuschussantrag. Die Gemeinde müsste sich die ersten 7 Jahre der Pachteinnahmen für das Glasfasernetz, die mit ca. 1 Mio. geschätzt sind, anrechnen lassen und eben 10% der Herstellungskosten tragen, so dass der Eigenanteil für die Investition anfänglich ca. 2,1 Mio. betragen würde, aber über 7 Jahre gerechnet abzüglich der Pachteinnahmen von ca. 1,1 Mio. Für die mittelfristige Zukunft wird damit aber auch deutlich, dass davon ausgegangen wird, dass das Netz wirtschaftlich betrieben werden kann und natürlich einen hohen bleibenden Wert darstellt. Auf Nachfrage aus dem Gremium heraus erläuterte Herr Flock, dass die Grobkostenschätzung auf aktuellen Preisen gründet, aber die Entwicklung bis zur Umsetzung derzeit nicht absehbar ist. Der Bund und das Land würden aber die Förderquote von 90% von den dann anfallenden Preisen tragen. Grundsätzlich wurde einhellig die Meinung vom Gremium vertreten, dass wenn die Chance besteht über die Bundes- und Landesförderung den weiteren Breitbandausbau zu betreiben, diese unbedingt genutzt werden muss, so wie beim bisherigen Ausbau auch. Dadurch würde das bestehende gemeindliche Netz vervollständigt und auch weiter in Wert gesetzt.

Natürlich steht auf der anderen Seite die Finanzierung, die in dieser Größenordnung nur über die Zurückstellung der geplanten großen Sanierungsmaßnahme der Hermann-Krum-Straße mit Kanal, Wasserleitungen, Straßenbeleuchtung, usw. bewältigt werden kann. Die Verwaltung machte deutlich, dass der Breitbandausbau und die Sanierungsmaßnahme nicht gleichzeitig gestemmt werden könnten. Der Gemeinderat müsste aber natürlich zu gegebener Zeit eine Entscheidung treffen, ob die Sanierungsmaßnahme doch vorgezogen wird, wenn der Fördertopf für den Breitbandausbau lange geschlossen bleibt.

Der Gemeinderat nahm abschließend die Ausbaukonzeption inkl. Kostenschätzung zur Kenntnis und beauftragte den Zweckverband, sobald wieder möglich, den entsprechenden Förderantrag beim Bund sowie den zugehörigen Förderantrag beim Land zu stellen. Zur Sicherstellung der Finanzierung wird die Sanierung der Hermann-Krum-Straße zurückgestellt.

Übersicht "Graue Flecken"
Der Fördertopf des Bundes für den Ausbau der „Grauen Flecken“ wurde zum Erschrecken aller kurzfristig geschlossen. Trotzdem, sobald es wieder Fördermittel gibt, soll unverzüglich der Antrag für den Glasfaserausbau in Aitrach und Mooshausen bis in die Gebäude gestellt werden.

Bestattungsarbeiten auf dem Friedhof Aitrach – Anpassung des Bestattungsvertrages

Bereits seit 1993 ist das Bestattungsinstitut Gredler, heute geführt durch Herrn Bayer, mit den Bestattungsarbeiten auf dem Friedhof beauftragt. Im Jahr 1998 wurden zusätzlich die Arbeiten für die damals neue Aussegnungshalle auferlegt und im Jahr 2007 erfolgte letztmalige eine Preisanpassung. In dem Vertrag ist auch eine Preisgleitklausel enthalten, die aber in den vergangenen Jahren nicht angewandt wurde.

Die Verwaltung zeigte auf, wie sich der Preis bei Anwendung der Preisgleitklausel und des Baupreisindexes im Vergleich zum Vorschlag des Bestattungsinstitutes Gredler entwickelt hätte. Das Ergebnis liegt je nach Tätigkeit darüber oder darunter, aber natürlich sind die Preisentwicklungen derzeit exorbitant in vielen Bereichen und insbesondere die Investition für die Maschinen für das Ausheben der Erdgräber sehr hoch, so dass für diese Tätigkeit die größte Preiserhöhung ansteht. Die Verwaltung erachtete die Preissteigerungen in Anbetracht der Preisstabilität seit 2007 und der Zuverlässigkeit des Bestattungsinstituts Gredler für vertretbar. Der Verwaltung lag auch ein Vertrag einer Nachbarkommune mit Gültigkeit ab 2019 mit vergleichbaren Preisen vor. Der Technische Ausschuss hatte den Vertrag bereits vorberaten und die Anpassung gemäß dem Vorschlag empfohlen, diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat und stimmte dem Abschluss des angepassten Vertrages zu.

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung - Gebührenerhöhung

Im Rahmen der Gebührenkontinuität soll eine Gebührenanpassung zum Jahreswechsel auf 1. Januar 2023 erfolgen. Der Verwaltung war es wichtig zu betonen, dass die Gebührenanpassung lediglich die gestiegenen Kosten für das Bestattungsinstitut umfasst und keine weiteren Gebührenerhöhungen damit umgesetzt werden, obwohl der Kostendeckungsgrad für den Friedhof niedrig ist.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Die Spenden an die Gemeinde werden zur Transparenz immer in öffentlicher Sitzung angenommen.

Der Gewerbeverein Aitrach e.V. spendete wie bereits seit vielen Jahren wieder 200 € für das Sommerferienprogramm, um besondere Programmpunkte zu ermöglichen.

Die VR-Bank Memmingen eG spendete aus dem Ertrag des VR Gewinnsparvereins Bayern e.V. 8.000 € für eine Kletterkombination auf dem Spielplatz.

Vielen Dank an die Spender!

Bekanntgaben und Verschiedenes

Feldkreuz im Storchengässle

Das Feldkreuz im Storchengässle ist in die Jahre gekommen und sollte saniert werden. Da dieses aus Sandstein besteht, ist die Sanierung allerdings sehr aufwändig und die Gemeinde hat hierfür Zuschussanträge gestellt. Bis diese entschieden sind, wird das Kreuz abgebaut und trocken gelagert, so dass dieses über den Winter keinen weiteren Schaden nimmt.

Radweg zwischen Aitrach und Lautrach

Der Radweg ist seit vielen Jahren ein großer Wunsch beider Gemeinden. Dieser Wunsch ist wieder konkreter geworden, da die Gemeinde Aitrach zusammen mit dem Land Baden-Württemberg den Radweg vom Kreisverkehr Ferthofen bis zum Abzweig Rank im nächsten Jahr bauen will. Damit ist das Radwegenetz bis zur Abzweigung nach Lautrach geschlossen, so dass „nur“ noch die Verbindung entlang der Landesstraße/Staatsstraße fehlt. Dieser Wunsch wurde nun an die Landtagsabgeordneten Herrn MdL Haser auf württembergischer Seite und Herrn MdL Holotschek auf bayerischer Seite herangetragen, um gemeinsam mit den Straßenbauverwaltungen der Länder das Projekt voranzubringen. Die Gemeinden hoffen über diese Initiative dem länderübergreifenden und -verbindenden Projekt näher zu kommen.

Flüchtlingsunterbringung in der Mehrzweckhalle

Die Verwaltung berichtete, dass weiterhin viele Flüchtlinge, sowohl aus der Ukraine als auch aus anderen Ländern, dem Landkreis zugewiesen werden. Die derzeitige Planung des Landkreises sieht daher vor die Mehrzweckhalle von Ende November bis Mitte/Ende Januar als Notunterkunft zu nutzen. Der Säulensaal wird nicht belegt, so dass dieser weiterhin für die regelmäßige Belegung zur Verfügung steht. Da die Situation sehr dynamisch ist und der Landkreis auch nur von Woche zu Woche kurzfristig über die Zuweisungen informiert wird, kann über die konkrete Belegung erst kurzfristig entschieden werden, die Verwaltung sagte daher zu die Nutzer der Halle ebenfalls immer unverzüglich auf dem Laufenden zu halten.

Bündelausschreibung des Landkreises Ravensburg zum Bezug von Strom – Erschreckend hohe Energiepreise auch für die Gemeinde Aitrach

Die Gemeinde Aitrach beteiligt sich seit vielen Jahren zusammen mit anderen Gemeinden an der Bündelausschreibung des Landkreises Ravensburg zum Bezug von Strom und Gas und konnte damit die vergangenen Jahre günstige Preise erzielen. Leider laufen diese Verträge Ende des Jahres, damit zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, aus. Es war damit klar, dass es zu exorbitant höheren Preisen kommen wird.

Diese Befürchtungen wurden leider noch übertroffen und der Netto-Strompreis für die Gemeinde ist mit ca. 0,55 €/kWh etwa 10-mal so hoch wie bisher. Mit allen Umlagen, Steuern, usw. bedeutet dies einen Strompreis von ca. 0,80 €/kWh für das Jahr 2023. Dies bedeutet im Jahr 2023 für die Gemeinde Mehrkosten von ungefähr 140.000 € gegenüber den Vorjahren. Zusätzliche Ausgaben, die dann nicht für andere Aufgaben zur Verfügung stehen und keinen Mehrwert schaffen. Für das Jahr 2024 sinkt der Strompreis wieder und liegt bei netto ca. 0,33 €/kWh. Dem Gemeinderat war mit dieser Nachricht auch klar, dass die Haushaltsberatungen für das kommende Jahr wesentlich schwieriger werden als die vergangenen Jahre.

Für den Gasbezug ist noch gar kein Angebot eingegangen, so dass hier nun eigenständige Vertragsverhandlungen mit verschiedenen Anbietern anstehen. Geht man von den derzeit bekannten Preisen aus, muss die Gemeinde auch beim Gasbezug mit ca. 120.000 € an Mehrkosten rechnen. Die Verwaltung machte deutlich, dass dadurch ein Großteil des Überschusses schon in normalen Jahren „aufgefressen“ wird und zudem die wirtschaftliche Entwicklung unsicher ist, auch wenn die Aitracher Firmen solide aufgestellt sind. Daher ist es nicht nur wegen dem Mangel, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen ein Gebot der Stunde Energie zu sparen wo es geht.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2022

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Im Gewerbegebiet Ferthofen ist auf dem Grundstück Hermann-Krum-Straße 5 der Neubau einer Halle für eine Lackiererei beantragt. Das Bauvorhaben entspricht von den Maßen den Vorgaben des Bebauungsplanes, so dass der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilte. Im Genehmigungsverfahren sind dann durch das Landratsamt als Gewerbeaufsicht die sonstigen gewerblichen Vorgaben für den Betrieb zu prüfen. Des Weiteren stimmte der Gemeinderat der Errichtung von zwei Schleppdachgauben auf dem Gebäude Treherz 16 zu.

Netzdialog des Gemeinderates mit der Netze BW zum Wandel der Infrastruktur

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schuch und Herrn Wirbel von der Netze BW. Die Netze BW ist ein Unternehmen der EnBW, dieses ist als Netzbetreiber aber entsprechend den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben strikt getrennt und „nur“ als Netzbetreiber, natürlich für alle Stromanbieter tätig. Das höchste Ziel dabei ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit über die Instandhaltung und den Ausbau der Netze, moderne und sichere Leitstellentechnik, usw. Betrachtet man die Störungen der vergangenen Jahre spielen oft Naturereignisse wie Gewitter oder Eisregen eine Rolle, die nicht beeinflussbar sind. Trotzdem waren die Kunden im Durchschnitt gesehen nur alle zwei Jahre von einer Stromstörung betroffen. Und das obwohl die Komplexität im Stromnetz enorm steigt, da die großen Kraftwerke weniger werden und dafür viele kleine Erzeugungsanlagen dazu kommen und auch mehr Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge, usw., d.h. das Netz muss für diese zukünftigen Anforderungen geplant und ausgebaut werden. Hierfür hat die Netze BW für Erneuerungsmaßnahmen der Leitungen und Umspannstationen oder auch die Erschließung von Baugebieten in den Jahren 2017 bis 2021 über 3 Mio. in Aitrach investiert, z.B. alleine für die Verkabelung von Aitrach nach Mooshausen und die diesbezügliche Erneuerung einer Umspannstation fast 1 Mio. Auch die nächsten Jahre sollen Investitionen für die Verkabelung zwischen Schnaggenberg und Treherz, für eine neue Umspannstation und Verkabelung in Ferthofen, usw. erfolgen. Des Weiteren profitiert die Gemeinde finanziell über die Konzessionsabgabe, die für die Zurverfügungstellung der öffentlichen Wege und Grundstücke gezahlt wird, dies sind ca. 75.000 € im Jahr.

Die Vertreter der Netze BW stellten auch die Einspeisung, in Aitrach vor allem durch Photovoltaik und Wasserkraftwerke, und den Stromverbrauch gegenüber. Dabei wurde deutlich, dass auf der Gemarkung Aitrach bereits mehr Strom eingespeist als verbraucht wird. Dies ist natürlich immer ein rein zahlenmäßiger Vergleich, da ohne den Netzanschluss die Anlagen nicht funktionieren würden und die verschiedenen Zeiten von Stromproduktion und -bedarf nicht zusammengebracht werden könnten. Im Vergleich der Kommunen der Netze BW gehört Aitrach damit zur Spitzengruppe.

Die Vertreter der Netze BW stellten darüber hinaus dar, dass sich die Netze BW auch den Zukunftsfragen stellt und z.B. in Wangen einen Versuch für intelligentes Heimladen von Elektrofahrzeugen durchgeführt auch. Auch für die Allgemeinheit engagiert sich das Unternehmen und bietet z.B. den Feuerwehren Brandübungsanlagen an.

Natürlich wurden in Zeiten der Energiemangellage viele diesbezüglichen Themen diskutiert über die Versorgungssicherheit bei der Stromproduktion, den Strompreis, neue Techniken mit bidirektionalem Laden, usw., wodurch sich eine spannende Diskussion entwickelte. Der Gemeinderat bedankte sich abschließend für die Informationen und die gute Zusammenarbeit auf dem Gemeindegebiet.

Gegenüberstellung
Auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Aitrach wird mehr Strom produziert als verbraucht. Damit gehört Aitrach in diesem Vergleich zur Spitzengruppe der Kommunen.

Wasserversorgung Aitrach – Erneuerung der Wasserschieber entlang der Hauptstraße

Der Gemeinde legt großes Augenmerk darauf ihre Wasserversorgung vom Pumpwerk bis zum Hochbehälter bis hin zum Leitungsnetz gut instand zu halten und hat hierfür die letzten Jahre viel investiert.

In der Vergangenheit wurde festgestellt, dass einige Schieber in der Hauptstraße nicht mehr funktionsfähig sind. Diese Schieber werden benötigt, damit bei Reparaturarbeiten einzelne Versorgungsbereiche bzw. Gebäude abgestellt werden können und nicht großflächig kein Wasser zur Verfügung steht. Im Haushaltsplan sind für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 70.000 € für die Maßnahme vorgesehen. Im Jahr 2022 sollen insgesamt 5 Schieber erneuert werden, wofür die Norbert Schütz GmbH & Co. KG ein Angebot in Höhe von 32.267,60 € abgegeben hat. Der Gemeinderat sprach sich angesichts der steigenden Preise dafür aus die Arbeiten gleich insgesamt zu vergeben, da die Firma zugesagt hat dies gegebenenfalls auch noch zum jetzt angebotenen Preis zu übernehmen. Dies wären nochmals 8 Schieber, für die, da die Installation darin nicht ganz so aufwändig ist, ca. 29.500 € anfallen.

Der Gemeinderat beschloss den Auftrag für den Austausch der 13 Schieber insgesamt an die Norbert Schütz GmbH & Co. KG zu vergeben.

Schulhof – Beschaffung Sonnenschirme

Bei der Außenanlagenplanung für den Umbau der Schulgebäude wurde aus Kostengründen auf Beschattungsmöglichkeiten im Schulhof verzichtet, da diese für die „kurzen“ Pausen nicht als notwendig erachtet wurden. Da die Schülerbetreuung inzwischen sowohl von der Kinderanzahl als auch den Angeboten wesentlich angewachsen ist, ist nun hier der Wunsch aufgekommen die Sitzmöglichkeiten im Schulhof für Hausaufgaben, Basteln und Spielen zu nutzen, was im Sommer ohne Sonnenschirme nicht möglich ist. Da es sich um Sonnenschirme gewerblicher Qualität mit 4m x 4m handelt, die in den Belag eingebaut werden und von Frühjahr bis Herbst aufgebaut bleiben, sind diese trotz mehrerer Angebote mit Brutto 11.774,12 € leider teuer. Der Gemeinderat konnte trotz hoher Kosten den Wunsch gut nachvollziehbar und beschloss die Anschaffung.

Feststellungsbeschluss Jahresabschluss und Jahresrechnung 2020

Es wird auf den Bericht von Herr Kämmerer Simmler und die öffentliche Bekanntmachung an anderer Stelle auf der Homepage und im Amtsblatt der KW 39/2022 verwiesen.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Bereits seit vielen Jahren spendet die Volksbank Allgäu für das MFM-Projekt an der Schule und so auch in diesem Jahr 310,00 €.

Der Landkreis Ravensburg hat den gemeindlichen Sprachkurs für die ukrainischen Flüchtlinge mit 1.500 € bezuschusst, was die Durchführung natürlich wesentlich erleichtert.

Das Sand- und Kieswerk hat mehr als 7 Tonnen Sand für die Feuerwehr zum Füllen von Sandsäcken gespendet, damit diese vorbereitet daliegen für einen entsprechenden Einsatzfall.

Herzlichen Dank an alle Spender!

Bekanntgaben und Verschiedenes

Vergabe der Breitbandspleiß- und Kabelarbeiten für das Baugebiet „Storchengässle, 2. Erweiterung“

Das Baugebiet „Storchengässle, 2. Erweiterung“ wird derzeit baulich von der Volksbank Allgäu Oberschwaben erschlossen. Die Gemeinde wird dieses Gebiet wieder an das gemeindliche Breitbandnetz anschließen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung im April beauftragt die diesbezüglichen Arbeiten auszuschreiben und zu vergeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Neuschwender aus Berg mit netto 24.199,96 € abgegeben. Die Bauherren müssen davon die Leistungen für die Inbetriebnahme der Hausanschlüsse mit Glasfasereinzug ins Haus, usw. tragen, so dass der Haushaltsansatz der Gemeinde mit 21.000 € für die Arbeiten ausreichend ist. Der Gemeinderat nahm die Beauftragung zustimmend zur Kenntnis, so dass die Arbeiten abgestimmt mit den Erschließungsarbeiten ausgeführt werden können und im Baugebiet Glasfaser bis ins Haus zur Verfügung steht.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters – Einstellung einer Auszubildenden für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA)

Die Verwaltung gab bekannt, dass sie in Abstimmung mit der katholischen Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens Arche Noah der Einstellung einer PiA-Auszubildenden und der damit verbundenen Kostenübernahme zugestimmt hat. Trotzdem sind weiterhin, wie leider in so vielen Kindergärten, immer noch Stellen unbesetzt.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Juli 2022

Schulkindbetreuung – Einrichtung weiterer Betreuungsplätze ab dem Schuljahr 2022/23

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Lindauer als Leiter der Stiftung St. Anna, die im Auftrag der Gemeinde die Schülerbetreuung organisiert sowie die Kinder- und Jugendbeauftragte Frau Blank und Frau Janker vom Schülerbetreuungsteam.

Die Verwaltung führte aus, dass auf Grund der Professionalisierung der Schülerbetreuung und der tollen Betreuung, die nun auch in den neuen Räumlichkeiten direkt in der Schule stattfindet, die Anmeldungen gegenüber den Vorjahren rasant angestiegen sind. Diese rasante Entwicklung hin zur Ganztagesbetreuung findet die letzten Jahre auch im Kindergarten statt, so dass sie sich nun in der Schulkindbetreuung fortsetzt und die nächsten Jahre zunehmen wird. Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung würde ab dem Jahr 2026 zwar für die 1. Klasse kommen und dann nach und nach eingeführt, es sei aber vom Land aus die finanzielle Unterstützung der Kommunen noch nicht beschlossen und auch keine Vorgaben zur Personalausstattung, usw. Des Weiteren besteht der Rechtsanspruch rein rechtlich betrachtet nicht auf die örtliche Schule bezogen, sondern nur innerhalb des Landkreises. Die Gemeinde will aber bewusst das bestmögliche Angebot vor Ort machen und ist darum den Weg gegangen einerseits eine qualitativ tolle Betreuung anzubieten und gleichzeitig konnten trotzdem mit großen Anstrengungen bisher alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Daher ist nun die Frage, ob dieses Ziel mit weiterer personeller und finanzieller Anstrengung gehalten werden kann.

 

Frau Blank und Frau Janker stellten dar, dass bei der derzeitigen räumlichen und personellen Ausstattung 40 Kinder aufgenommen werden können, aktuell aber 47 Anmeldungen vorliegen, vorwiegend von Kindern aus der 1. und 2. Klasse. Es sei davon auszugehen, dass im kommenden Schuljahr dann insgesamt noch mehr Anmeldungen vorliegen, da nur 6 Kinder die Schule verlassen und vermutlich wieder zwischen 15 und 20 Anmeldungen der neuen 1.-Klässler kommen. Sie stellten dar, dass bei der Aufnahme von 47 Kindern z.B. am Mittwoch über die Mittagszeit 44 Kinder da wären, was derzeit nicht machbar ist.

Herr Lindauer führte aus, dass die Schule dankenswerter Weise zugesagt habe, dass die Schülerbetreuung das Klassenzimmer im Untergeschoss für eine 3. Gruppe nutzen könnte. Der Klassenraum müsste noch für ca. 5.500 € für die Betreuung ausgestattet werden. Die Nutzung wäre allerdings voraussichtlich nur für 2 Jahre möglich, da dann die Schule nach der Statistik komplett zweizügig ist und alle Klassenzimmer benötigt, dann müsste eine Gruppe der Schülerbetreuung wieder in das Alte Rathaus ausweichen. Derzeit sind für die Schülerbetreuung ca. 2,5 Personalstellen ausgewiesen. Für die dritte Gruppe in der Schule müssten wiederum im Laufe des Schuljahres ca. 1,2 Stellen aufgebaut werden mit einer Mischung aus Fachkräften und Nichtfachkräften. Bei einer Verlegung ins Alte Rathaus wären dann ca. 1,5 Stellen erforderlich, da die Synergieeffekte verloren gehen. Die Mehrkosten würden abzüglich der derzeitigen Bezuschussung durch das Land und den Elternbeiträgen bei ca. 50.000 € liegen. Der Gemeinderat beschloss mit großer Überzeugung die 3. Gruppe einzurichten und die Mehrkosten zu übertragen, um die Familien bestmöglich zu unterstützen. Dies auch unter dem Bewusstsein, dass die Gemeinde damit im Jahr für die Schülerbetreuung und die Kinder- und Jugendbeauftragte/Schulsozialarbeit ca. 175.000 € Abmangel zu tragen hat und in anderen Bereichen zurückgesteckt werden muss.

Die Verwaltung stellte dar, dass die Gebühren bisher 30 €/Monat für die Kernzeitenbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und 40 €/Monat für die flexible Nachmittagsbetreuung betragen. Als Zielgröße der Kostendeckung durch die Elternbeiträge wäre mit der Professionalisierung der Schülerbetreuung wie im Kindergarten 20 % der Betriebskosten bzw. wenigstens der Personalkosten angestrebt worden, das Angebot sollte aber zuerst stabil laufen, was nun der Fall ist. Um die anvisierte Zielgröße zu erreichen, müssen die Gebühren für die Kernzeitenbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule auf 55 €/Monat und der flexiblen Nachmittagsbetreuung auf 65 €/Monat erhöht werden. Der Gemeinderat beschloss diese Gebührenerhöhung, da damit sowohl die Qualität der Betreuung gesichert werden kann als auch die Platzanzahl zur Aufnahme aller Kinder auf der Anmeldeliste. Das Angebot und die Möglichkeit alle Kinder aufzunehmen sei außergewöhnlich und daher sei es auch gerechtfertigt zumindest ähnliche Gebühren, aber immer noch niedrigere, wie im Kindergarten zu erheben. Die Gebühren gelten aber erst ab dem Schuljahr 2023/2024, da die Anmeldungen für das kommende Schuljahr schon gelaufen sind. Die Vertreter/innen der Schulkindbetreuung sagten zu, dass sie dann auch die jetzt angemeldeten Kinder alle aufnehmen können und die Mehrarbeit intern aufteilen, bis hoffentlich schnellstmöglich zusätzliches Personal gefunden werden kann. Dies ist natürlich Voraussetzung dafür, dass im Schuljahr 2023/24 der weitere erwartete Anstieg bei den Anmeldungen bewältigt werden kann.

Der Gemeinderat bedankte sich für die tolle Arbeit in der Schülerbetreuung, die gemeinsam mit dem Team der Lehrerinnen und Lehrer die Schule am Ort richtig attraktiv macht.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Wie bereits berichtet, ging von der Firma Klaus Kunststofftechnik eine Spende von 3.361,75 € für einen Schattenbaum im Kindergarten St. Bernhard ein. Vielen Dank insbesondere im Namen der Kinder!

Des Weiteren spendete eine private Person 50 € für den Helferkreis Asyl. Toll, dass diese wichtige Aufgabe immer wieder mit Spenden bedacht wird. Vielen Dank!

Bekanntgaben und Verschiedenes

Kindergarten Arche Noah und St. Bernhard

Wie im Rahmen des Kindergartenbedarfsplanes zugesagt, berichteten die beiden Leiterinnen Frau Kopf und Frau Wimhofer über die Personalsituation und damit zusammenhängend über das Angebot ab September. Das Gremium konnte erleichtert zur Kenntnis nehmen, dass die Personalsituation sich so darstellt, dass die Kinder mit der neu beschlossenen Gruppe im Kindergarten St. Bernhard nun alle aufgenommen werden können. Der Gemeinderat bedankte sich für diese tolle Nachricht bei den beiden Leiterinnen. Trotzdem führten sie aus, dass die Personalsituation weiterhin angespannt ist und Stellen nicht besetzt sind und Ausfälle, Krankheit, usw. schwer bzw. nicht ohne Auswirkungen für das Angebot verkraftet werden können. Für dieses Durchhaltevermögen, insbesondere auch in der Coronazeit, erhielten die Leiterinnen ebenfalls Lob vom Gremium. Bezüglich des Angebots wurde von Seiten des Gremiums nachgefragt, ob dieses im Kindergarten Arche Noah auf offene Gruppen umgestellt werden soll. Es wurde dargestellt, dass das Angebot schon lange teiloffen wäre, also die Kinder auch in andere Gruppen gehen könnten, aber eine weitere Öffnung mit verschiedenen Themenräumen, usw. angedacht wäre. Dies wäre auf Grund der derzeitigen personellen Situation und fehlenden Fortbildungsmöglichkeiten auf September nicht möglich. Es wurde der Wunsch geäußert, dass das Gremium hierbei im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung mitgenommen wird. Für den Kindergarten Arche Noah wurde zudem dargestellt, dass der Bedarf nach einem WLAN in dem Gebäude besteht. Einerseits wurden zukünftig die Gruppen mit einem Tablet für die Leitung ausgestattet, um hier die vorgeschriebenen Dokumentationen der Gruppenarbeit, Elterngespräche, usw. zu machen und andererseits würde auch im Kindergarten die digitale Arbeit mit den Kindern Einzug halten. Der Gemeinderat stimmte dem Einbau der WLAN-Ausstattung für ca. 6.000 € zu.

Der Gemeinderat bedankte sich, dass es wiederum gemeinsam gelungen ist ab dem nächsten Kindergartenjahr allen Kindern einen Platz anbieten zu können und für die Bereitschaft den Gemeinderat auch im Betriebskonzept, das der katholischen Kirchengemeinde als Träger obliegt, immer mitzunehmen. Trotzdem bleibt natürlich die Situation des ErzieherInnen-Mangels bestehen, so dass es stetiger Anstrengungen bedarf weiteres Personal zu finden.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2022

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ – Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs

Die Gemeinde erläuterte Eingangs die Ausgangslage für die weitere gewerbliche Entwicklung der Gemeinde anhand des Flächennutzungsplanes. Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurde von einem Institut der Gewerbeflächenbedarf ermittelt und letztendlich der sich daraus ergebende Bedarf durch das Regierungspräsidium genehmigt. Der Ansatz bei der Ausweisung war entsprechend den Landesvorgaben entlang der bestehenden Gewerbegebiete Erweiterungen auszuweisen, um dadurch insbesondere Erweiterungen der Bestandsbetriebe zu ermöglichen, so wie z.B. in der Vergangenheit bei der Firma Klaus Autoparksysteme. Das Grundstück Memminger Straße 12 wurde, obwohl es genau am Rand des Gewerbegebietes liegt, nicht aufgenommen, da es sich um ein bestehendes Wohnhaus handelt, das zu diesem Zeitpunkt auch weiter der Wohnnutzung dienen sollte. Nachdem nun der Wille besteht auf dem Grundstück ein Business-Hotel mit Café, Büros, unter anderem Coworking, sowie Wohnungen zu verwirklichen, soll die letzte Abrundung des Gewerbegebietes Ferthofen bis hin zur Gemeindestraße in den Rank im Sinne des Planungsgedankens im Flächennutzungsplan erfolgen.

Herr Hock als Vorhabensträger stellte gemeinsam mit Herrn Architekt Hänsler das Projekt dem Gremium vor.

Neubauprojekt
Der Blick vom Rank auf das Neubauprojekt

Herr Hock stellte dar, dass ursprünglich die Idee bestand auf dem Grundstück Büroräumlichkeiten für seine Hock Holding GmbH zu schaffen und diese Idee, auch gemeinsam mit dem Gewerbeverein, wesentlich weiterentwickelt wurde. Der Gewerbeverein mit seinen Betrieben hat großes Interesse an dem Vorhaben, um in Zukunft vor Ort Unterbringungsmöglichkeiten für Geschäftspartner, usw. zu haben, des Weiteren Tagungsräumlichkeiten oder auch um einen vorübergehenden Bürobedarf im Coworking Bereich zu decken. Das Projekt mit seiner Kombination der Nutzungen hätte sich somit auch an den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt orientiert und es sei die Idee eines Campus entstanden. Es sei ihm wichtig gewesen diese Idee frühzeitig mit den Nachbarn zu besprechen und freute sich daher auch, dass die Nachbarschaft teilweise vertreten war.

Herr Architekt Hänsler stellte anhand eines Luftbildes dar, dass ihm entsprechend dem Flächennutzungsplan die Entwicklung des Gebäudes aus dem Gewerbegebiet heraus und hin zur Hangkante hinein in die Natur wichtig war. Daher würde das Gebäude die im Gewerbegebiet vorgegebene Höhe von 15m aufnehmen und dann in mehreren Stufen sich abtreppen hin zum freien Gelände. Das Gebäude würde aber etwa einen halben Meter höher stehen wie die im Gewerbegebiet, weshalb sich aus dem Innenhof heraus drei Stufen zur angrenzenden Straße ergeben würden. Der Innenhof ist nach Süden in die freie Landschaft entwickelt, so dass das Gebäude sich auch hier besser einbettet und zurücknimmt. Die Grundmaterialien sind Holz, Glas und Beton, wobei es sich um eine vorgehängte Glasfassade handelt. Dies hätte energetische Vorteile, Vorteile beim Lärmschutz zur Straße und auch im Sommer beim Sonnenschutz, da dieser hinter der Glasfassade liegt und damit nicht windanfällig ist. Der Verkehr würde im Norden frühzeitig in eine Tiefgarage geleitet, um Störungen der Nachbarschaft und der Kunden selbst zu vermeiden. Auf Nachfrage erläuterte er, dass auch der Anlieferverkehr über die dem Gebäude vorgelagerten oberirdischen Stellplätze abgewickelt würde, um die Lärmemissionen gering zu halten.

Die Verwaltung erläuterte daraufhin die Erschließungs- und Kostensituation.

Lageplan
Lageplan des Neubauprojektes

Das Projekt würde über die Memminger Straße erschlossen, weshalb bereits Vorabstimmungen mit dem Straßenbauamt des Landes stattgefunden hätten. Die Erschließung soll frühzeitig im Norden über eine neue Zufahrt mit Linksabbiegespur auf der Landstraße erfolgen, die direkt in die Tiefgarage geht. Die bisherige Einfahrt zum Rankweg würde geschlossen und dafür von der neuen Einfahrt bis zum bestehenden Rankweg ein neuer Gemeindeweg gebaut. Die Kostenträgerschaft für die Linksabbiegespur sowie dem längeren Gemeindeweg sowie eine Ablöse für die zukünftig zu unterhaltenden Mehrlängen liegt beim Vorhabenträger. Der Geh- und Radweg sowie die Busbucht würde über eine Vereinbarung der Gemeinde mit dem Land und finanziell unterstützt über ein Bundesprogramm verwirklicht. Dadurch würde sich eine neue Verkehrssituation ergeben, die mit Geh- und Radweg, Bushaltestelle und Abbiegespur eine höhere Sicherheit aufweist. Als Folge dieser Erschließung müssten die Bestandsgebäude weichen und es würde sich der dargestellte V-förmige Baukörper ergeben, der dadurch sich aber besser in die Nachbarschaft und in die freie Landschaft einfügt. Bezüglich der Kostenträgerschaft durch den Vorhabenträger ergänzte die Verwaltung, dass dies auch für die Umlegung der auf dem Grundstück befindlichen großen Ring-Wasserleitung bzw. gegebenenfalls auch für weitere Leitungsumlegungen gelte.

Den Gemeinderätinnen und -räte gefiel das Projekt sowohl von der Architektur als auch in Bezug auf die darin geplanten Nutzungen und lobten den unternehmerischen Mut. Die Verwaltung ergänzte, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, der auch auf dieses Projekt zugeschnitten sei. Der Aufstellungsbeschluss sei der allererste Schritt und wie immer würden dann die Öffentlichkeit und Behörden und Träger öffentlicher Belange in mehreren Schritten beteiligt, so dass der Bebauungsplan noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Auch Herr Hock betonte, dass derzeit natürlich genau die wirtschaftliche Entwicklung betrachtet werden müsste.

Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Des Weiteren billigte er den Vorentwurf und beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer vierwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchzuführen. Der Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach wurde gebeten den Bereich im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche aufzunehmen.

Rasenmähroboter

Rasenmäherroboter für den Sportplatz bei der Halle

Im Haushalt sind für dieses Jahr Mittel für die Anschaffung eines Rasenmäherroboters veranschlagt und die Anschaffung soll nun durch den TSV Aitrach e.V. erfolgen.

Hierfür wurde gemeinsam mit dem Verein eine Besichtigungsfahrt zum Sportverein Wengen gemacht. Die Vertreter des Sportvereins Wengen lobten den Rasenmäherroboter in jeglicher Hinsicht. Bei einer täglichen Laufleistung von 21:00 – 13:00 Uhr wird der Sportplatz zweimal pro Woche gemäht. Der Mähroboter muss dabei wöchentlich gereinigt und die Messer müssen alle 6-8 Wochen gewechselt werden. Das Schnittbild sei sehr gut und der Rasen sei besser und dichter wie beim normalen Mähen.

Es liegt ein Angebot für ein entsprechendes Modell der Fa. Helmut Haas GmbH in Höhe von 11.422,05 € vor. Für einen Stromanschluss werden nochmals 3.000 € veranschlagt. Der TSV Aitrach e.V. wird sich noch um Zuschüsse beim WLSB bemühen. Da der Technische Ausschuss die Anschaffung empfohlen hat, beschloss der Gemeinderat die Bezuschussung in Höhe der Anschaffungs- und Unterhaltungskosten. Der TSV wird sich um den Einsatz und die Pflege kümmern, so dass der Verein selbst die Mähzyklen auch besser auf den Trainings- und Spielbetrieb abstimmen kann.

Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes – Vergabe der Ausführungsplanung

Aus dem einfachen Kiesplatz vor dem Bahnhof soll eine Bushaltestelle mit Wartehäuschen, überdachte Fahrradabstellplätze sowie Parkplätze, teilweise mit E-Ladesäule werden. Das hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr beschlossen und die Verwaltung beauftragt einen Zuschussantrag zu stellen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat nun mitgeteilt, dass das Projekt in das ÖPNV-Förderprogramm aufgenommen wurde. Ausgehend von zuwendungsfähigen Investitionskosten von 240.000 € kann die Höhe der Zuwendung 50 oder 75% betragen, wobei die Verwaltung nach den Kriterien auf 75% hofft, da der Platz Bahn und Bus verknüpft sowie Fahrradunterstände, Stellplätze mit Elektroladesäule, usw. bietet. Die Kosten wurden im vergangenen Jahr auf 280.000 € geschätzt, von denen das Straßenbauamt des Landes signalisiert hat 15.000 € für die Bushaltestelle an der Landstraße zu tragen. Die Honorarkosten für die Planunterlagen für die Aufnahme in das Landesförderprogramm betrugen bisher ca. 8.000 €. Für den eigentlichen Zuschussantrag muss die Ausführungsplanung erstellt und die Kostenberechnung aktualisiert werden. Wie bei allen Vorhaben, ist leider mit großen Kostensteigerungen seit letztem Jahr zu rechnen. In der Folge muss die Vergabe vorbereitet und die Bauausführung überwacht werden. Die weiteren Leistungen wurden vom Ing.-Büro Aßfalg-Gaspard+Partner & Partner, Bad Waldsee, für brutto 24.530,66 € angeboten. Das Honorar wird auf der Grundlage der Kostenfeststellung ermittelt, wird aber auf Grund der derzeitigen Preisentwicklung mit maximal 20% über der Honorarberechnung anhand der anrechenbaren Kosten auf Grundlage der Kostenberechnung gedeckelt. Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe, damit das Projekt hoffentlich im kommenden Jahr umgesetzt werden kann.

Erneuerung der Toiletten in der Pausenhalle (Gebäudeteil B) in der Grundschule

Die Toilettenanlagen wurden im Jahr 1997 im Rahmen der Erneuerung der Pausenhalle errichtet. Im Rahmen der durchgeführten Generalsanierung war keine Erneuerung vorgesehen. Die verbauten Druckspüler verlieren aber zunehmend an Spülleistung und sind durch die Grundschüler nur schwer zu bedienen, so dass der Technische Ausschuss nun einen Austausch mit Spülkästen vorgeschlagen hat und gleichzeitig auch die Erneuerung der 25 Jahre alten WC-Sitze. Aus dem Gemeinderat wurde noch eingebracht, dass spülrandlose WC-Sitze zum Einsatz kommen sollten. Die Kosten belaufen sich auf 11.475 €. Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Technischen Ausschusses zum Austausch der WC-Spülungen mit WC-Sitzen zu und beauftragte die Verwaltung die dafür erforderlichen Arbeiten zu vergeben.

Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Aitrach in den Haushaltsjahren 2016 - 2019

Das Landratsamt Ravensburg hat als zuständige Prüfungsbehörde in den vergangenen Monaten eine überörtliche Prüfung der Haushaltsjahr 2016–2019 und der Eröffnungsbilanz durchgeführt. Die Verwaltung legte dem Gemeinderat den gesamten Prüfungsbericht vor und nahm in der Sitzungsvorlage über die wesentlichen Anstände Stellung. Insbesondere ging sie auf die Verbuchung der landwirtschaftlichen Stundungen ein. Bislang wurden diese Stundungen im Haushalt nicht eingebucht und aufgelöst, damit der Haushalt und die Gebührenkalkulation übereinstimmten. Der Bilanzierungsleitfaden sieht dies aber so vor, so dass es die Prüfungsbehörde verlangte. Der Gemeinderat unterstütze die Verwaltung in ihrer Position, damit der Haushalt und die Gebührenkalkulation übereinstimmen, aber wenn die Prüfungsbehörde darauf besteht, wird die Verbuchung entsprechend vorgenommen. Im Gesamten verwies die Verwaltung darauf, dass der Prüfbericht feststellt, dass die Eröffnungsbilanz mit Fachkenntnis aufgestellt wurde und im Wesentlichen ein tatsächliches Bild von der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Das sei quasi die formale Feststellung zur korrekten fachlichen Aufstellung und inhaltlich hätte die Prüfungsbehörde festgestellt, dass die finanzielle Situation der Gemeinde im Prüfungszeitraum als stabil bezeichnet werden kann und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung gesichert erscheint. Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht zur Kenntnis und stimmte den Stellungnahmen der Verwaltung zu.

Treff- und Bewegungspark für Jung und Alt – Vergabe

Die Arbeiten für den wurden öffentlich ausgeschrieben, woraufhin drei Angebote eingegangen sind. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Di Sanza, Ravensburg, mit 342.968,04 € abgegeben. Die ursprüngliche Kostenberechnung Stand September 2021 lag bei ca. 290.000 €, so dass die Kostensteigerung auf Grund der derzeitigen weltwirtschaftlichen Lage bei knapp 18% liegt. Die neuen Gesamtkosten inklusive Honorarkosten liegen damit bei ca. 373.000 €, im Gegenzug erhält die Gemeinde für das Projekt aus LEADER einen Zuschuss von 161.940 €. Die Kostenerhöhung gegenüber den Berechnungen im letzten Jahr beträgt damit ca. 49.000 €. Diese kann mit den eingestellten Mitteln zur Sanierung der Unterkunft Neue-Welt-Straße 103 finanziert werden, da entgegen den Erwartungen der Gemeinde keine weiteren Flüchtlinge zugewiesen wurden bzw. die ukrainischen Flüchtlinge privat untergekommen sind. Da der Gemeinderat sehr hinter dem Projekt steht, beschloss er auch die Mehrkosten zu tragen und vergab die Garten- und Landschaftsbauarbeitern an die Firma Di Sanza, Ravensburg. Auf Grund der Lieferzeiten für die geplanten Geräte ist von einer Fertigstellung im Oktober/November auszugehen, aber dann steht der Platz dafür gleich im Frühjahr nächsten Jahres zur Verfügung.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Beauftragung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels

Für die Gemeinde Aitrach gibt es keinen Mietspiegel. Da einige Gemeinde im Landkreis derzeit eine Erstellung vornehmen, fragte die Verwaltung das Interesse ab. Der Gemeinderat sah auf Grund des erheblichen Aufwandes mit Beauftragung eines Institutes und dem übersichtlichen Mietmarkt in der Gemeinde den Aufwand nicht als verhältnismäßig an und sah davon ab. Die Entwicklung und die Notwendigkeit sollte aber weiterhin beobachtet werden.

Suchraumkulisse Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben

Bisher wurde vom Land der gesamte Landkreis und somit auch das Gemeindegebiet Aitrach als Suchraum angesehen. Der Suchraum wurde nun anhand der Moore, die das Thema des Biosphärengebietes wären, weiter konkretisiert. Der Suchraum entwickelt sich nun vom Moor in Bad Wurzach in westlicher Richtung, so dass das Gemeindegebiet Aitrach nicht mehr umfasst ist. Die Verwaltung wies darauf hin, dass das Biosphärengebiet ein jahrelanger Prozess sein wird und daher der Suchraum sich auch noch verändern kann.

Breitbandausbau in den Außenbereichen

Die Verwaltung berichtete, dass der europaweite Ausschreibungsprozess für den Breitbandausbau in den Außenbereichen vom Zweckverband abgeschlossen und ein Büro ausgewählt wurde. Sobald es konkrete erste Planungsergebnisse gibt, wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Zweckverband wieder berichten.

Elternbeiträge in Kindertagesstätten

Die Gemeinde Aitrach zusammen mit der katholischen Kirchengemeinde als Trägerin der Kindergärten Arche Noah und St. Bernhard wenden immer die Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände für die Kindergartenbeiträge an. Diese haben mitgeteilt, dass sie eine Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 3,9% empfehlen. Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes) als auch den Elternhäusern gegenüber gereicht zu werden. Das angestrebte Ziel der Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai 2022

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der erste Bauantrag sieht den Neubau einer Grenzgarage vor, für die wegen der Größe im Verfahren die Übernahme einer Baulast durch den Angrenzer notwendig ist. Von Seiten des Gemeinderates bestanden keine Bedenken und das Einvernehmen der Gemeinde zum Baugesuch wurde erteilt. Der zweite Bauantrag sah den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage auf dem Grundstück Treherz Flurstück 1131/1 vor, wofür Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig waren. Die Verwaltung führte aus, dass das damalige Bebauungsplanverfahren langwierig war und man im Außenbereich eine klassische dörfliche Bebauung festgesetzt hat, wovon aber kleinere Abweichungen entsprechend den heutigen Wohnverhältnissen gerechtfertigt wären. Dies sah der Gemeinderat auch so und stimmte einer nicht vorgesehenen Zufahrt von Norden her zu, in Abstimmung mit dem Straßenbauamt einem Heranrücken der Garage in den Anbauverbotsstreifen der Kreisstraße und in südlicher Richtung einem Widerkehr, um dadurch im Obergeschoss ausreichend Tageslicht zu erhalten. Zusammenfassend erteilte er sein Einvernehmen zu dem Baugesuch.

Amtsblatt der Gemeinde – Erhöhung des Abonnementpreises

Bereits seit über 20 Jahren ist die Druckerei Neidhart mit der Herstellung und dem Vertrieb des Amtsblattes der Gemeinde beauftragt. Die Kosten für die Herstellung und den Vertrieb werden durch den Abonnementpreis gedeckt. Der Abonnementpreis beträgt zurzeit 20,40 €/Jahr, der nun wieder seit 10 Jahren stabil ist.

Der Abonnementpreis soll nun ab diesem Jahr auf 26,50 €/Jahr erhöht werden. Hierfür gibt es zwei Gründe. Einmal die Druck-, Satz- und Materialkosten, insbesondere die Papier- und Energiekosten und einmal die Steigerung des Mindestlohns für die Austräger. Herr Neidhart wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Mindestlohn im Herbst nochmals steigt und geschaut werden muss, ob dies über wieder sinkende Materialpreise, mehr Abonnenten, usw. aufgefangen werden kann oder im kommenden Jahr nochmals eine Anpassung erfolgen muss. Herr Neidhart führte aus, dass den Abonnenten nach der Erhöhung im Jahr 2022 ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass das Amtsblatt das Kommunikationsinstrument zwischen Gemeinde und Einwohner ist und daher auch die Gemeinde sich über eine größtmögliche Verbreitung freut. Derzeit hat das Amtsblatt mit ca. 730 Abonnenten eine relativ konstante Anzahl. Dies heißt aber auch, dass viele der neu hinzugekommenen Einwohner das Amtsblatt nicht beziehen. Auch der Gemeinderat betonte, dass die Information der Bürgerinnen und Bürger ein wesentliches Element der Kommunalpolitik in Aitrach ist und beauftragte daher die Verwaltung sich gemeinsam mit der Druckerei Neidhart Gedanken zu machen zu einem Probeabonnement für Neubürger für 3 Monate und einen kostenlosen Versand der Weihnachtsausgabe an alle Bürgerinnen und Bürger.

Der Gemeinderat stimmte der Anpassung des Abonnementpreises auf 26,50 €/Jahr ab dem Jahr 2022 zu, wobei nach der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. Der Gemeinderat betonte nochmals, dass es ihn freuen würde, wenn mehr Leser gewonnen werden könnten, damit die wirklich gute Information im Amtsblatt über die Gemeindeangelegenheiten auch Verbreitung findet und die Bürgerinnen und Bürger sich ihre Meinung bilden können.

Logo Solidarische Gemeinde Aitrach

Solidarische Gemeinde - Vorstellung Ergebnisse Sondierungsphase und Ausblick Bürgergespräche

Über die Ergebnisse der Sondierungsphase der Solidarischen Gemeinde Aitrach haben Anja Hornbacher (Fachstelle Solidarischen Gemeinden), Michaela Lendrates und Rosmarie Sturm (Koordinatorinnen) die Anwesenden informiert sowie einen Ausblick auf die nächsten Veranstaltungen und Bausteine gegeben.

Zum Forum Soziale Akteure am 9.3. wurden vielfältige engagierte Personen und Institutionen, die in oder für Aitrach tätig sind, eingeladen. 21 Personen kamen der Einladung nach und konnten über die Solidarische Gemeinde informiert werden und in Arbeitsgruppen sowohl Anknüpfungspunkte als auch relevante Themen erarbeitet werden. Insgesamt wurde ein großes Interesse wahrgenommen und eine gemischte Gruppe von Professionellen sowie Ehrenamtlichen brachten ihre Sichtweisen ein und signalisierten Interesse an Zusammenarbeit. Die inhaltlichen Schlaglichter, die bei der Veranstaltung genannt wurden, sind der Bedarf an niedrigschwelligen Hilfen, (generationsübergreifende) Begegnungsangebote, notwendige Ansprechperson und Vernetzung untereinander.

Ein weiterer Bestandteil war die Befragung von Schlüsselpersonen, die entweder fachlich einen übergreifenden Einblick geben konnten oder über ein gutes Netzwerk und viele Erfahrungen in und um Aitrach herum verfügen. Sechs Personen wurden durch die Koordinatorinnen interviewt und viele positive Wahrnehmungen zu Aitrach konnten eingefangen werden, darunter zählen z.B. die guten Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten sowie das breitgefächerte Vereinsleben, das gute Zusammengehörigkeitsgefühlt als auch die vorhandene gute Infrastruktur. Besonderes Augenmerk legten die Schlüsselpersonen auf die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum, Tagespflege- und Kurzzeitpflegeangebote, Hilfestellungen in alltäglichen Herausforderungen, wie digitalen Geräten oder hauswirtschaftliche Versorgung und auch in zwischenmenschlicher Begegnung.

Mittels freiwilligen Interviewerinnen und Interviewer wurden im Zeitraum von Ende Februar bis Mitte April dreißig Aitracher Bürgerinnen und Bürger in Interviews mit ausführlichem Fragebogen zu ihrer persönlichen Lebenssituation befragt. Die Interviewenden wurden hierfür vorab geschult und bei den Befragten wurden sowohl die Altersstatistik als auch anteilig die Teilorte berücksichtigt, um möglichst vielfältige Lebenssituation zu erfassen. Die ausführlichen Fragebögen wurden inzwischen von den Koordinatorinnen ausgewertet und wurden präsentiert. An dieser Stelle kann nur auf einzelne Ergebnisse eingegangen werden: Hervorzuheben sind die deutlichen Unterstützungsstrukturen durch die eigenen Kinder oder Angehörige sowie die Verbundenheit mit dem Ort und der Wunsch auch zukünftig hier wohnen bleiben zu können. Es gibt ein großes Interesse an einem regelmäßigen gemeinsamen Mittagstisch mit Begegnungscharakter, der auch gerne genutzt werden würde. Die Antworten ergaben auch den Bedarf an niedrigschwelligen Hilfestrukturen bzw. sozialen Angeboten für den Alltag. Unter den Befragten gibt es bereits zahlreiche engagierte Personen, dennoch oder gerade deshalb ist bei 40 % eine Bereitschaft vorhanden sich in einem entstehenden Angebot einzubringen.

Inhaltlich gibt es einige Überschneidungen in den Ergebnissen, die nun thematisch in Bürgergesprächen näher beleuchtet werden und sich Ideen sowie Projekte gemeinsam entwickeln sollen. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger jeden Alters herzlich eingeladen!

Der Auftakt am 29.6. um 19 Uhr in Aitrach sorgt für breite Information über die Ergebnisse und bietet ein interessantes Rahmenprogramm: Carla Mayer wird den Abend moderieren, es ist für das leibliche Wohl gesorgt und Johannes Warth nimmt uns mit in die Welt des Miteinanders. Die folgenden Termine bieten Gelegenheit über die Themen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam Ideen zu entwickeln.

  • Aitrach, 7.7. um 18 bis 21 Uhr
    mit den Themen: Begegnung . Wohnen . Entlastung Angehöriger
  • Mooshausen, 12.7. um 18 bis 21 Uhr
    mit den Themen: Mobilität . Gesundheitsförderung
  • Treherz, 18.7. um 18 bis 21 Uhr
    mit den Themen: Soziale Angebote für den Alltag . Grundversorgung

Alle Termine richten sich an die gesamte Bürgerschaft von Aitrach sowie den Teilorten Treherz und Mooshausen. Auch die Vertreter von Institutionen, Vereinen und Initiativen sind herzlich willkommen. Durch die Verteilung der herausstechenden Themen auf die unterschiedlichen Termine bietet sich die Möglichkeit für die Einzelnen an allen Terminen teilzunehmen und mitzudenken, wie die Damen dem Gremium erläuterten. Intensiv soll nun in die Werbung für die Veranstaltungen gegangen werden. Darüber hinaus wird ein kostenfreier Fahrdienst angeboten, sodass möglichst viele Personen dabei sein können.

Das Gremium dankte den Referentinnen für die ausführliche Darstellungen und lobte die bisherige Arbeit sowie die fundierten Prozessschritte, auch wenn diese Ausführlichkeit eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Außerdem wurde für die Auftaktveranstaltung und die anstehenden Bürgergespräche angeregt viele Bürgerinnen und Bürger zu motivieren sich ebenfalls über die Ergebnisse zu informieren, an diesen wichtigen Themen weiterzudenken und Ideen vor Ort zu entwickeln.

Nun gilt es darauf aufzubauen und der Gemeinderat sah nun alle gefordert sich zu beteiligen, mit gutem Vorbild voranzugehen, das Projekt voranzutreiben und die Solidarische Gemeinde von einem Projekt zu einer Kultur des Miteinanders in Aitrach werden zu lassen.

Schneepflug
Der alte in die Jahre gekommene Schneepflug aus dem Jahre 1979, der für den Notfall aber noch eingelagert wird

Bauhof – Ersatzbeschaffung eines Schneepfluges

Im Jahr 2019 wurde ein Fendt für den Bauhof neu beschafft, dabei aber die Ersatzbeschaffung eines Schneepfluges zurückgestellt und der alte weiterverwendet. Der vorhandene Schneepflug ist aus dem Jahre 1979 und daher häufen sich die Reparaturaufwendungen bzw. auch die Anfälligkeit. So ist im vergangenen Winter beim ersten Schnee die Aufhängung gebrochen, die zusammen mit der örtlichen Schlosserei quasi über Nacht gerichtet wurde, aber natürlich leidet in diesem Moment die Verkehrssicherheit. Daher hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Bauhof Angebote eingeholt und sich für einen festen Schneepflug entschieden. Es gibt zwar auch Vario-Varianten die zu einer V-Form gestellt werden können, damit man z.B. in Wohngebieten besser manövrieren kann, diese sind aber wesentlich anfälliger und haben eine geringere Haltbarkeit. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Knoblauch GmbH für den Schneepflug Tarron MS 30.1 für 16.209,73 € abgegeben. Der Gemeinderat erteilte dementsprechend den Auftrag.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Die Wild Projektentwicklung GmbH hat 1.000 € für die künstlerische Gestaltung der Außenfassade des Treffs des TSV Aitrach gespendet und der persönliche Vertreter freute sich bereits bei der Einweihung über die gelungene Gestaltung. Der Gemeinderat beschloss die Spende anzunehmen und zweckgebunden einzusetzen.

Herzlichen Dank für die Spende!

Bekanntgaben und Verschiedenes

Anlage einer Weihnachtsbaumkultur auf dem Flurstück 171/2 in Mooshausen

Dem Antrag auf Anlage einer Weihnachtsbaumkultur stimmte der Gemeinderat zu, allerdings mit der Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt, dass der zugehörige Parkverkehr auf dem eigenen Grundstück abzuwickeln ist, damit die umliegenden Grundstücke und Wege nicht beeinträchtigt werden.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 16. Mai 2022
LEADER
Der AitrachTreff. wird toll von allen Beteiligten von LEADER unterstützt

Treff- und Bewegungspark für Jung und Alt – Billigung der Ausführungsplanung und Ausschreibungsbeschluss

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 25. Oktober letzten Jahres der Planung für den AitrachTreff. mit zusätzlichen Sitzmöglichkeiten und Beleuchtung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt einen LEADER-Förderantrag zu stellen. Der Förderantrag wird in „zwei Runden“ entschieden und der Antrag überzeugte sowohl die LEADER Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu in dessen Sitzung am 7. Dezember wie auch das Regierungspräsidium, das den Zuwendungsbescheid am 31. März übersandte. Der Zuwendungsbetrag zu dem Projekt mit Kosten von 321.219,09 € beläuft sich auf tolle 161.940,00 €. Das Projekt muss bis Ende November umgesetzt sein, so dass jetzt die öffentliche Ausschreibung erfolgen muss.

Der Gemeinderat freute sich über den Erfolg bei den Fördermitteln, da der Platz sicher eine große Bereicherung für alle Altersgruppen ist und schon von verschiedenen Seiten nachgefragt wurde, wann er kommt. In der Folge wurden einzelne Ausstattungsdetails zur Überdachung für den Platz für die Jugend, zur Möblierung und der Beschilderung der Fitness-Geräte beraten. Auch das notwendige Fundament für den Maibaum wurde vorgestellt. Insbesondere bei der genauen Auswahl der Möbel wurde nochmals zwischen Holzmöbel und Metallmöbel ausgewählt, nachdem aber die Holzmöbel preislich ähnlich und in der Handhabung geschickter waren, blieb es bei den Holzmöbeln. Als Anregung wurde noch eingebracht, dass der Boule-Platz am Fahrradabstellplatz angepasst wird, so dass dort weiterhin auch mehr Fahrräder über die vorhandenen Anlehnbügel hinaus abgestellt werden können. Der Gemeinderat lobte sehr, dass die Fahrräder dort geordnet abgestellt werden, so dass es zu keinen Schäden an den Gebäuden durch angelehnte Fahrräder kommt.

Mit dieser Vorgabe billigte der Gemeinderat die Ausführungsplanung und beauftragte die Verwaltung die öffentliche Ausschreibung gemäß den Vorschriften der VOB vorzunehmen.

Plan
Die Fördermittel sind genehmigt – der Gemeinderat freute sich daher die Arbeiten jetzt ausschreiben zu können, so dass der Platz im Laufe des Jahres entstehen kann.

Neubewerbung des Vereins Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V. als LEADER-Aktionsgruppe „Württembergisches Allgäu“ für die LEADER-Förderperiode 2023-2027n+2

Der Tagesordnungspunkt war auch daher sehr passend, da wie zuvor ausgeführt der AitrachTreff. großzügig durch LEADER unterstützt wird. Zuvor wurde auch die Einrichtung der neuen Zahnarztpraxis unterstützt und damit dabei geholfen die medizinische Versorgung in Aitrach wieder abzurunden.

LEADER ist ein Förderinstrument der Europäischen Union und wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Das Wort LEADER ist eine Abkürzung und bedeutet ausgeschrieben „Liaison Entre Actions de Développement de l`Économie Rurale“, übersetzt „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums“. In Baden-Württemberg werden im Zuge der LEADER-Förderung neben reinen EU-Mitteln auch Landes-Fördermittel zur Verfügung gestellt. Im Mittelpunkt der LEADER-Förderung stehen insbesondere Vorhaben, die die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und den Tourismus stärken. Darüber hinaus sollen Antworten auf die drängenden Herausforderungen, wie etwa den demografischen Wandel, Klimawandel und oder Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich. Dieses EU-weite Förderprogramm zeichnet sich vor allem durch den „Bottom-Up-Ansatz“ aus, also einem Projektansatz von unten nach oben. Das bedeutet, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe über die zu fördernden Projekte entscheidet. Auf Landesebene wird dieser Prozess lediglich überwacht und gesteuert.

In der auslaufenden Förderperiode wurden im Aktionsgebiet Württembergisches Allgäu 3,82 Mio. € Fördergelder für verschiedenste Projekte generiert. Insgesamt wurden 51 Projekte mit einem Projektvolumen von 13,4 Mio. € in der Region umgesetzt, überwiegend waren dies private Projekte.

Damit man LEADER-Region wird, müssen die Gemeinden der Region eine möglichst aussagekräftige und attraktive Bewerbung vorlegen. Dies muss nun nach Ablauf der letzten Förderperiode wieder erfolgen. Die genaue Höhe der Fördermittel je Region steht noch nicht fest, hier wird man sich noch ein bis zwei Jahre gedulden müssen. Der Start der Ausgabe der Fördermittel wird frühestens Anfang 2023 erfolgen. In der kommenden Föderperiode besteht der Förderzeitraum bis einschließlich 2029. Die Bewerbung muss bis 22. Juli 2022 eingereicht werden. Die Kosten für das Regionalmanagement, also die Geschäftsstelle für LEADER, werden auf die Städte, Gemeinde und Landkreise verteilt, wobei 60 % über LEADER-Fördermittel getragen werden. Für Aitrach ist das jährlich ein ungefährer Richtwert von ca. 2.500 €.

Der Gemeinderat bedankte sich für das bisherige Engagement von LEADER und stimmte der Teilnahme an der kommenden Förderperiode zu und stellte die Mittel für die Fortführung der Geschäftsstelle (Regionalmanagement) für die Jahre 2023 bis 2029 bereit.

Resolution zum Erhalt des OSK-Krankenhauses Wangen

Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Resolution zum Erhalt des OSK-Krankenhauses Wangen, die die Gemeindeverwaltung Herrn Landrat Sievers übersenden wird:

Die Gemeinde Aitrach fordert vom Landkreis Ravensburg und der Oberschwabenklinik GmbH den Erhalt des Krankenhauses Wangen als Haus der Grund- und Regelversorgung mit Notaufnahme und einer leistungsfähigen Geburtsabteilung/Gynäkologie.

Begründung:

Wir respektieren die Notwendigkeit, die Oberschwabenklinik mit ihren vier Standorten in Ravensburg (Klinikum St. Elisabeth und Heilig-Geist-Spital), Bad Waldsee und Wangen im Allgäu insgesamt zu optimieren. Wir bestehen aber darauf, dass im Rahmen des Versorgungsauftrags des Landkreises Ravensburg ein leistungsfähiges Klinikum der Grund- und Regelversorgung für das Westallgäu mit Notaufnahme und Geburtshilfestation erhalten bleibt.

Das Krankenhaus in Wangen erfüllt den Auftrag der Grund- und Regelversorgung vor allem in der Region Isny/Leutkirch/Wangen. Der Landkreis Ravensburg ist ein sehr großer Flächenlandkreis mit schwieriger Topografie und mehr als 285.000 Einwohnern. Im Einzugsbereich des Westallgäuklinikums leben mehr als 100.000 Menschen. Dazu kommen noch die Nachbarn aus Bayern, die Wangen auf kürzerem Weg erreichen als jede andere Klinik. Vor allem im Winter ist der Weg nach Ravensburg ins Elisabethenkrankenhaus im besten Fall beschwerlich, oft aber auch gefährlich und vor allem in Notsituationen weit.

Wir erinnern daran, dass bei der Schließung der Krankenhäuser in Isny und Leutkirch zugesagt wurde, dass damit das Krankenhaus in Wangen gesichert sei. Deshalb sehen wir Überlegungen, die eine Herabstufung des Westallgäuklinikums in den Blick nehmen oder eine vollständige Umwidmung in ein reines Fachklinikum beinhalten, mit sehr großer Sorge.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oberschwabenklinik verdienen in dieser Zeit vor allem unseren Respekt und Anerkennung. Die Corona- Zeit hat den Menschen viel abverlangt. Besonders betroffen waren dabei vor allem diejenigen, die sich um schwer erkrankte Menschen in den Arztpraxen und in den Kranken- und Pflegeheimen kümmerten. Innerhalb des Landkreises Ravensburg und innerhalb der Oberschwabenklinik hatte man von Anfang an bis heute eine gute und erfolgreiche Arbeitsteilung. Sehr viele der Corona-Patienten aus dem ganzen Landkreis wurden im Krankenhaus Wangen behandelt. Dies hat auch das Krankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg entlastet. Und so ist ein Krankenhausträger mit mehreren Standorten wohl für solche Krisenfälle gut bzw. besser gerüstet und vorbereitet. Wenn man über die Zukunft der Krankenhauslandschaft im Landkreis nachdenkt, dann sollte man bedenken, dass Krisen wie Corona vielleicht zu einem regelmäßigen Zustand werden oder zumindest häufiger auftreten.

Für die Bevölkerung ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung mit leistungsfähiger Innerer Abteilung mit Intensivstation und Notaufnahme notwendig. Alles was die so genannte Stufe 1 der Notaufnahme erfordert, Notfallversorgung Chirurgie und Unfallchirurgie sowie Geburtshilfe, ist weiter vorzuhalten. Das vom Landkreis beauftragte Gutachterbüro BAB hat beim Vergleich der Standorte in unserer Region dem Krankenhaus Wangen eine beachtliche Bedeutung festgestellt. Bei der Darstellung des so genannten Leistungsgeschehens bei häufigen Diagnosen haben die Gutachter die Fallzahlen der 13 Krankenhäuser zwischen Biberach und Sigmaringen, Memmingen, Kempten und Ravensburg und dem Raum Bodensee verglichen. Dabei kam heraus, dass das Krankenhaus Wangen insgesamt einen beachtlichen 6. Platz bei 13 Häusern einnimmt. Bei den häufigen Erkrankungen und der Behandlung der Patienten hat das Krankenhaus Wangen aus Sicht der Gutachter eine deutliche, eine wichtige Rolle! Dieser Beurteilung schließen wir uns an.

Ein gutes Potential für die Entwicklung des Krankenhauses Wangen kann die noch nähere Verknüpfung der Akutbereiche der OSK-Wangen mit den Fachkliniken Wangen sein. Hier vernehmen wir viele gute Signale für die Bereitschaft für eine noch engere Zusammenarbeit. Wir fordern den Landkreis und die Geschäftsführung der OSK auf, mit den Verantwortlichen der Waldburg-Zeil-Kliniken konstruktive Gespräche zur Gestaltung der Zukunft zu führen. 

Das Krankenhaus Wangen ist für die berufliche Ausbildung in medizinischen Berufen von großer Bedeutung. 90 Schülerinnen Schüler besuchen die Pflegeschule. 25 bis 30 Ärzte in Ausbildung werden in Wangen ausgebildet und auch für die möglichen späteren Aufgaben als niedergelassene selbständige Ärzte ausgebildet. Davon hat die Region in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark profitiert! Wo sollen denn die notwendigen niedergelassenen Ärzte in der Zukunft herkommen, wenn sie nicht vor Ort ausgebildet werden?

Wichtig ist uns eine leistungsfähige Geburtsabteilung/Gynäkologie. Mit rund 800 Geburten im Jahr 2021 ist der Kreißsaal in Wangen der bedeutsame Geburtsstandort im westlichen Allgäu! Bei den Familien hat die Geburtsabteilung in Wangen einen sehr guten Ruf. Wir freuen uns über alle Bekundungen seitens der Mitglieder des Kreistags und unseres Landrats Harald Sievers, dass die Geburtsabteilung in Wangen als wichtig eingestuft wird. Geburten sind für ein Krankenhaus und den Träger wirtschaftlich ein Verlustbringer. Es ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, dass Geburten nur dann angemessen von den Krankenkassen vergütet werden, wenn die Kinder per Kaiserschnitt auf die Welt kommen. Die Kosten für Geburten darf man keiner Wirtschaftlichkeitsdiskussion zuführen.

Kindergartenbedarfsplan 2022-2023 – Erhöhung der neuen altersgemischten Kleingruppe im Kindergarten St. Bernhard auf eine volle Gruppe

Der Gemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung beschlossen im Kindergarten St. Bernhard eine neue altersgemischte Kleingruppe einzurichten. Damit konnte auf Grundlage der Kindergartenanmeldung der Bedarf gedeckt werden.

Im Nachgang zur Kindergartenanmeldung haben sich weitere unter 3-jährige Kinder angemeldet, so dass die geplante Kleingruppe für diese Altersgruppe schon wieder nicht ausreichend ist und Kinder auf eine Warteliste gesetzt werden müssen. Das notwendige räumliche Platzangebot für eine volle weitere Gruppe wurde vorausschauend im Zuge der neuen Raumkonzeption in den ehemaligen Schulgebäuden geschaffen. Auf Grund der Nachmeldungen wurden nochmals Gespräche geführt und das katholische Verwaltungszentrum hat in Abstimmung mit der katholischen Kirchengemeinde kurzfristig mitgeteilt, dass eine volle Gruppe zum Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 eingerichtet werden kann, vorausgesetzt natürlich, dass das notwendige Personal gefunden werden kann. Die neu geschaffenen Platzkapazitäten sind damit erschöpft, so dass bei einem weiteren Bedarf bauliche Überlegungen angestellt werden müssen.

Der Personalbedarf steigt von ursprünglich 1,11 auf 1,82 Stellen. Dies bedeutet eine Erhöhung der Personalkosten von ca. 64.000 € auf ca. 100.00 €/Jahr. Bei der Haushaltsaufstellung wurde auf Grund der Erwartung eines höheren Bedarfs auch durch die Neubaugebiete bereits eine volle weitere Gruppe eingerechnet, so dass die Finanzierung in diesem Jahr gesichert ist, aber natürlich sind die notwendigen Haushaltsmittel dann auch in den zukünftigen Jahren bereitzustellen. Die Verwaltung führte aber auch aus, dass die Förderung des Landes im Kleinkindbereich unter 3 Jahren sehr gut ist.

Der Gemeinderat stimmte der Einrichtung einer vollen altersgemischten Gruppe im Kindergarten St. Bernhard zu, so dass der Bedarf für das kommende Kindergartenjahr gedeckt werden kann, insoweit natürlich das notwendige Personal gefunden wird.

Des Weiteren informierte die Verwaltung bezüglich des Kindergartens Arche Noah darüber, dass auf Grund der enorm angestiegenen Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung Etagenbetten zu Kosten von knapp 5.000 € angeschafft werden müssten, da ansonsten die Schlafplätze nicht ausreichend wären. Der Gemeinderat stimmte der kurzfristigen Beschaffung zu.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Schulgebäude Mooshausen – Umbau des „alten“ Schulgebäudes mit einem Gemeinschaftsraum und Aufgabe des „neuen“ Schulgebäudes

Der Gemeinderat hat im Januar diesen Jahren beschlossen die Zielvorstellung zu verfolgen für Gruppen aus Mooshausen weiterhin einen Raum zur Verfügung zu stellen, den Gebäudebestand aber auf das im Eigentum der Gemeinde befindliche prägende „alte“ Schulgebäude zu konzentrieren. Auf Grundlage dieser Zielvorstellung hat er der Planung von Herrn Architekt Mauerer zugestimmt und die Verwaltung beauftragt einen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock zu beantragen. Das Regierungspräsidium hat nun in Abstimmung mit der zuständigen Abteilung mitgeteilt, dass die Möglichkeit besteht für das Projekt einen Zuschuss im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu beantragen und darauf basierend zusätzlich im Ausgleichsstock. Die Fachförderung ist auch zuerst zu beantragen und die Gemeinde will auch die Chance auf eine mögliche höhere Förderung nutzen. Der Antrag im ELR kann erst wieder im Herbst gestellt werden und wird dann Anfang kommenden Jahres entschieden. Bis dahin kann die Planung vorangetrieben werden, so dass dann bei einer Zuschusszusage das Projekt umgesetzt werden kann. Dies erschien dem Gremium auch angesichts der derzeitigen Preisentwicklung bei Bauprojekten für sinnvoll. Zudem teilte die Verwaltung mit, dass die Interessenten für die Übernahme des „neuen“ Schulgebäudes eben auf Grund der derzeitigen Baupreisentwicklung abgesprungen seien, allerdings schon von anderer Seite Interesse signalisiert worden wäre. Hierzu müsste zu gegebener Zeit eine Entscheidung durch den Gemeinderat in Abstimmung mit der Diözesanverwaltung als Grundstückseigentümerin, da die Gemeinde nur ein Erbbaurecht hat, getroffen werden.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2022

Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

In der Fragestunde der Einwohner wurden zwei Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt der Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie abgegeben.

Ein Einwohner führte aus, dass er sich nun über lange Zeit mit dem Thema auseinandergesetzt hätte und zwar am Anfang der Windenergie kritisch gegenübergestanden wäre, aber es in der Bilanz nach den Diskussionen nun positiv sieht, wenn die Bedingungen zur Abschaltung der Beleuchtung, Schattenschlag, usw. wie besprochen eingehalten werden. Die Verwaltung bestätigte, dass verschiedene Bedingungen für die Verpachtung in dem Beschlussantrag formuliert sind. Des Weiteren wurde nachgefragt, ob die Flügel dunkel gestrichen werden könnten, da Untersuchungen gezeigt hätten, dass dies positive Effekte für die Vogelwelt hätte. Herr Soukup bestätigte, dass es hierzu eine Studie aus Norwegen gibt, dass die Vögel die Flügel dann besser erkennen, aber es derzeit auf Grund von Vorschriften zur Flugsicherung, usw. nicht möglich ist dunkle Flügel zu nutzen.

Eine Einwohnerin stellte dar, dass die Entscheidung über die Verpachtung eine folgenreiche Entscheidung für die Zukunft wäre. Man könne nur im Einklang mit der Natur überleben, wofür der Wald als Wasserspeicher überlebenswichtig wäre und weltweit ein Raubbau an den Wäldern stattfindet, was zu Dürren und Austrocknung der Böden führt. Die Windenergie würde einen gigantischen Rohstoffeinsatz erfordern, wofür Raubbau in anderen Ländern betrieben wird. Des Weiteren wird verschiedenen Arten der Lebensraum genommen und die Immobilien der Anwohner massiv entwertet. Die Stellungnahme endete mit dem Zitat: „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“

Ein jüngerer Bürger sprach sich im Sinne der jungen Generation für die Verpachtung des Gemeindewaldes für Windenergie aus, da die regenerativen Energien zum Schutz der Lebensgrundlagen dienen würden und man weniger auf Importe aus dem Ausland angewiesen wäre.

Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie – Grundsatzentscheidung über die Verpachtung und die Beauftragung der Gemeindeverwaltung für Verhandlungen über einen Nutzungsvertrag mit der EnBW

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ewen vom Forum Energiedialog, der den Informations- und Beteiligungsprozess bis zur heutigen Entscheidung moderiert hat und Herrn Soukup als Vertreter der EnBW als Antragsteller.

Die Verwaltung führte in das Thema ein. Der Prozess nach den Informationsveranstaltungen sei nun soweit gediehen, dass es Zeit für eine Entscheidung durch den Gemeinderat ist. Insoweit sei die Verwaltung „froh“, dass ein Gemeindegrundstück angefragt wurde, weil nur so die Möglichkeit bestand einen intensiven Beteiligungsprozess zu gestalten, da ein privater Grundstücksbesitzer keine Verpflichtung dazu hat, da das Bundesimmissionsschutzgesetz erst bei einem größeren Windpark ein öffentliches Verfahren und das erst im Genehmigungsverfahren vorsieht. Da die Frage gleich in der ersten Vorstellung in der Gemeinderatssitzung in Treherz im Herbst vor ca. 1 ½ Jahren von einem Zuhörer gestellt wurde, beantwortete die Verwaltung nochmals die Frage, ob der Gemeinderat für oder gegen Windenergie entscheiden kann. Dies ist natürlich nicht möglich, da es eine gesamtgesellschaftliche Diskussion ist und die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bund und Land festgelegt werden. Im Baugesetzbuch ist Windenergie privilegiert und kann unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schallschutz, zum Schattenschlag, zum Naturschutz, usw. verwirklicht werden. Der Gemeinderat trifft die Grundsatzentscheidung nur über die Verpachtung des Gemeindewaldes, hierzu kann er aber im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung frei unter Berücksichtigung alles Aspekte entscheiden.

Herr Ewen stellte nochmals den Informations- und Beteiligungsprozess von der Besichtigung eines Windparks mit dem Gemeinderat, der Gemeinderatssitzung in Treherz, der digitalen Informationsveranstaltung sowie den beiden Diskussionsveranstaltungen in der Halle dar. Des Weiteren erläuterte er die politischen Entwicklungen mit dem sogenannten „Osterpaket“ von Herrn Minister Habeck. Als wesentlichen Punkt stellte er heraus, dass der Ausbau regenerativen Energien zukünftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen soll und daher andere Belange in der Abwägung zurückstehen müssen. Dies bedarf sicher noch der Ausgestaltung, aber auch die weiteren Vorgaben wie wesentlich höhere Ausbauziele, Abschaffung der EEG-Umlage, usw. zeigen deutlich die Richtung eines großen Ausbaus der regenerativen Energien auf. Der Gemeinderat sprach Herrn Ewen seinen Dank aus für die Schaffung einer guten Informationsgrundlage für die Entscheidung und die neutrale Führung des Diskussionsprozesses.

Herr Soukup stellte nochmals die Ausgangslage dar, die sich durch den neuen Windatlas Baden-Württemberg ergeben hat, durch den klar wurde, dass die Waldrücken innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach interessante Standorte für Windenergie sind. Dies haben auch Windmessungen in Leutkirch bestätigt, in Aitrach würden bei einer positiven Entscheidung des Gemeinderates für die Verpachtung zur Absicherung dieser Ergebnisse auch direkt nochmals Messungen stattfinden. Die EnBW hätte bewusst kommunale Flächen angefragt, um die Wertschöpfung bei der Gemeinde zu lassen. Der konkrete Standort im Gemeindewald würde sich dann durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Schall, usw. und den Wunsch der Gemeinde zu Abständen ergeben. Dadurch wären sogar die zulässigen Schallwerte für ein allgemeines Wohngebiet auch bei den Einzelgehöften im Außenbereich eingehalten, auch wenn höhere Werte gesetzlich zulässig wären. Die Richtwerte für die Beschattung würden bei tatsächlichen ca. 8 Stunden pro Jahr liegen und bei am Tag max. 30 Minuten. Für die Sicherstellung bei den Einzelgehöften würde eine Abschaltautomatik eingebaut. Im Nachfolgenden sind Auszüge aus der Präsentation der EnBW zur Standortplanung und Visualisierung von Mooshausen aus abgedruckt. Die gesamte Präsentation und der Verlauf des bisherigen Beteiligungsprozesses sind auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.aitrach.de/windenergie.html eingestellt.

Zu den Beteiligungsmöglichkeiten führte Herr Soukup aus, dass sowohl eine direkte Beteiligungsmöglichkeit bis zu 49 % über eine dann zu gründende Projektgesellschaft möglich wäre als auch über eine Beteiligung über Darlehen mit einer festen Rendite mit einer Anlagemöglichkeit von maximal 10.000 €, um eine Streuung unter den Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Letztendlich muss die gewünschte Form über die Gemeinde bzw. die Bürgerinnen und Bürger festgelegt werden oder eine Beteiligung über eine Energiegenossenschaft erfolgen, so wie beim Photovoltaikpark der EnBW beim Gewerbegebiet An der Chaussee auch. Des Weiteren würde die Gemeinde über die Pachteinnahmen profitieren und über die kommunale Abgabe von 0,2 Cent/kWh aufgeteilt auf alle Gemeinden im Umkreis von 2,5 km, so also auf Rot a.d. Rot, Tannheim, Memmingen und Bad Wurzach. Bei einer positiven Entscheidung des Gemeinderates wäre der Zeitplan in diesem Jahr den Nutzungsvertrag zu verhandeln, um dann im kommenden Jahr das Genehmigungsverfahren durchzuführen und einen Bau im Jahr 2024 bzw. die Inbetriebnahme im Jahr 2025 anzustreben.

Die Verwaltung stellte entsprechend der Sitzungsvorlage dar, dass der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss darüber zu fassen hat, ob der Mooshauser Gemeindewald für Windenergie verpachtet wird und die Gemeindeverwaltung beauftragt wird über einen Nutzungsvertrag mit der EnBW zu verhandeln. Der Pachtvertrag würde mit der EnBW Windkraftprojekte GmbH, einer 100%-igen Tochter der EnBW AG, geschlossen. Der Pachtvertragsentwurf würde dem Gemeinderat wieder zur Entscheidung vorgelegt. Welche Regelungen öffentlich bzw. nichtöffentlich behandelt werden dürfen, muss im Rahmen des Pachtvertragsentwurfs festgelegt werden. Im Zuge der Diskussionen wurde klargestellt, dass die Gemeinde auf ihren Grundstücken im Pachtvertrag über die gesetzlichen Forderungen hinaus Festlegungen treffen kann. Die Verwaltung stellte dar, welche Punkte es aus ihrer Sicht hierzu in dem Beteiligungsprozess gab, unter anderen zum zukünftigen Rückbau der Anlage auf dem Grundstück und zur Untersagung von Zerkleinerungen und dem Recycling von Anlagenteilen auf dem Grundstück. Hierzu wurde vom Gremium eingebracht, dass natürlich z.B. das Fundament auf dem Grundstück beim Ausbau zerkleinert werden muss und daher eine Klarstellung erfolgen sollte. Die Verwaltung führte aus, dass im Beteiligungsprozess vor allem Fragen zur Zerkleinerung der Flügel, die aus Verbundstoff bestehen, aufgekommen sind. Herr Soukup erläuterte, dass die Flügel tatsächlich normalerweise auf der hergerichteten Kranstellfläche zersägt werden, dies aber nach den Vorgaben im Genehmigungsverfahren in Zelten, usw. erfolgt. Damit der Punkt und gegebenenfalls weitergehende Anforderungen der Gemeinde im Pachtvertrag geklärt werden können, wurde in den Beschluss aufgenommen, dass die Methoden zur Zerkleinerung und Recycling, insbesondere der Flügel, auf dem Grundstück im Nutzungsvertrag zu regeln sind, so dass der Gemeinderat im Zuge des Pachtvertrages sich nochmals über diesen Punkt informieren und entscheiden kann.

Im Folgenden wurden von den Gemeinderäten Stellungnahmen abgegeben, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen sind. Dabei wurde Herrn Ewen und der Verwaltung Dank ausgesprochen für den umfangreichen und sachlichen Meinungsbildungsprozess, so dass sich jeder informieren konnte. Dadurch war es möglich sich gut und fachlich fundiert in die Themen Schall, Infraschall, Artenschutz, usw. einzuarbeiten. In den Stellungnahmen wurden sowohl die Gründe für eine Zustimmung genannt wie eine wünschenswerte größere energiepolitische Unabhängigkeit, die Abwägung im Vergleich zu den Eingriffen bei anderen Energieformen und auch dazu, dass der Klimawandel wesentlich weitergehende Auswirkungen auf die Flora und Fauna auch bei uns hat sowie nicht zuletzt die Rückmeldung in Gesprächen mit der jüngeren Generation, die sich eindeutig für die regenerativen Energien und auch Windenergie aussprechen würde. Auf der anderen Seite wurde auch die Ablehnung begründet. So würde Deutschland mehr Strom exportieren als importieren und der Import sei zuletzt im Jahr 2002 höher gewesen. Der Export erfolge auch nach Frankreich mit der Versorgung durch Atomkraftwerke, einfach auch weil der Strom aus Deutschland günstiger gewesen wäre. Zudem sei die Rentabilität im Vergleich zu Offshore-Anlagen grenzwertig, so dass der Eingriff in die oberschwäbische Kulturlandschaft dadurch nicht gerechtfertigt wäre. Daher wäre die Stromtrasse von Norden nach Süden erforderlich, für deren Durchsetzung bisher aber auch der politische Wille gefehlt hätte. Bis 2025 würde jede 4. Anlage aus der EEG-Förderung herausfallen und hier müsste man ansetzen diese zu erneuern. Herr Soukup entgegnete, dass die genannten Zahlen über Im- und Export sicher richtig wären, da die Energiepolitik und das Stromnetz europäisch aufgebaut wären und nicht gesondert betrachtet werden könnten. Dies ist auch ein physikalisch bedingter Regelaustausch und nicht nur durch Preise bedingt. Auch die EnBW würde zum Im- und Export beitragen, alleine schon deshalb, weil sie mit Österreich und der Schweiz mit Pumpwasserspeichern Kooperationen hat und diese als Speichermöglichkeit für die regenerativen Energien nutzt. Auch sei es richtig, dass die vor 20 Jahren gestellten Windräder aus der EEG-Vergütung herausfallen, dies würde aber nicht zwingend bedeuten, dass sie abgeschaltet würden oder nicht durch neue Anlagen ersetzt würden. Ein Argument für die Windenergie war im Gegenzug wegen der Nutzungsdauer der Anlagen, dass diese wieder abgebaut werden können und keine bleibenden Probleme wie bei der Entsorgung von Atommüll bestehen würden.

Auch Nachfragen zu der Präsentation der EnBW wurden gestellt. Unter anderem, warum nun keine Vestas-Anlage mehr geplant wäre, sondern eine Enercon-Anlage. Herr Soukup erläuterte, dass dies ein deutscher Hersteller wäre und die Anlage aus ihrer Sicht Vorteile habe, da es sich um eine getriebelose Anlage handelt und somit weniger Öl, usw. beinhaltet. Des Weiteren gebe es für alle Windverhältnisse sozusagen optimale Anlagen und nach ihrer Beurteilung passt diese auf die Rahmenbedingungen hier sehr gut. Es muss zum Genehmigungsverfahren eine endgültige Festlegung getroffen werden, da die Gutachten konkret auf die Anlage zugeschnitten werden müssen. Des Weiteren wurde nachgefragt, wie fest fixiert der Standort ist. Herr Soukup erläuterte, dass der Standort sich aus den Rahmenbedingungen, wie insbesondere dem von der Gemeinde gewünschten Abstand zum nächsten Einzelgehöft, ergeben hat. Ein Bodengutachten sei noch nicht gemacht worden, so dass sich z.B. hieraus oder aus sonstigen Rahmenbedingungen eine Verschiebung ergeben könnte, aber die Gemeinde könnte im Pachtvertrag den Mindestabstand festsetzen. Auch kam die Nachfrage nach dem Beteiligungsmodell, ob die Gemeinde sich entscheiden müsste oder die EnBW auch beide Modelle bei Wunsch anbieten würde. Herr Soukup führte aus, dass auch beide Modelle möglich wären. Die Frage danach wie die bauliche Erschließung erfolgen würde, konnte Herr Soukup noch nicht beantworten, aber eine Erschließung über den Bahnübergang erachtete er für schwierig. Der Netzeinspeisepunkt wäre in Richtung des Wehrs bei Mooshausen.

Von Seiten des Gemeinderates wurde zum Schluss der Diskussion nochmals betont, dass der Gemeinderat „nur“ über den Gemeindewald abstimmt, auf den Privatgrundstücken die Gemeinde aber nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Einflussnahme hat und die Entwicklung Richtung regenerativer Energien weiter gehen wird und dies auch auf Bundes- und Landesebene entsprechend den Wahlergebnissen so entschieden wurde. Die Verwaltung ergänzte hierzu, dass sowohl die Bundes- wie die Landespolitik, noch mit unterschiedlichen Ausprägungen, das Ziel vorgegeben haben 2% der Fläche für regenerative Energien bereit zu stellen. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben habe daher vom Land die klare Vorgabe über den Regionalplan diese Flächen auszuweisen. Auch die Verwaltung würde daher davon ausgehen, dass zukünftig weitere Anlage anstehen und konkret soll in diesem Jahr auch über weiter Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeinderat beraten werden. Auch erinnerte die Verwaltung an die Thematik der Ölförderung bzw. Fracking im Bereich Treherz, da diese Technik auf Grund der derzeitigen Krise auch wieder ins Spiel gebracht würde. Die Gemeinde habe sich damals klar gegen Fracking positioniert und diese Position hätte sich nicht verändert. Auch bei der Wasserkraft würden sich durch die Vorgaben zur Durchlässigkeit der Flüsse, usw. neue Entwicklungen ergeben. Auch von daher würde die Gemeinde das Thema Energie auf vielen Feldern beschäftigen, auf der Gegenseite natürlich auch im Bereich der Einsparungen bei den Gebäuden, Straßenbeleuchtung, usw.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für die Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes unter Bedingungen mit folgendem Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt für die Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie unter folgenden
    grundsätzlichen Bedingungen, die in den Nutzungsvertrag einfließen müssen:

  • Verpflichtende Durchführung eines öffentlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Immissionsschutzrecht.
  • Im Pachtvertrag ist eine definierte Anlagenbeschreibung mit Standort aufzunehmen. Die geplanten Abstände zu den Wohnhäusern dürfen nicht unterschritten werden.
  • Angebot eines festgelegten Bürgerbeteiligungsmodells.
  • Verpflichtung den betroffenen Gemeinden gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Zuwendungen in Höhe von 0,2 ct/kWh ohne Gegenleistung zu zahlen.
  • Nach Beendigung des Nutzungsvertrages verpflichtender vollständiger Rückbau aller Anlagen mit Fundamenten, usw. Die Methoden zur Zerkleinerung und Recycling, insbesondere der Flügel, auf dem Grundstück sind im Nutzungsvertrag zu regeln. Es ist der Nachweis zu führen, dass keine Bodenbelastungen zurückbleiben. Der Rückbau ist mit einer Bürgschaft zu sichern.
  • Verpflichtung zum Einbau einer Schattenabschaltautomatik, sofern die Prognose nahe an die Immissionsrichtwerte heranreicht.
  • Verpflichtung zur Ausstattung mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung.
  • Verpflichtender Einbau eines Eiserkennungssystems.
  • Die naturschutzrechtlichen und waldrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sind, soweit dies von der Zielrichtung und der Flächenverfügbarkeit möglich ist, im Gemeindegebiet zu erbringen.
  • Juristische Begleitung der Gemeinde bei der Verhandlung des Nutzungsvertrages.

2. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung über einen Nutzungsvertrag mit der EnBW
    Windkraftprojekte GmbH mit juristischer Begleitung zu verhandeln.

3. Der Nutzungsvertrag ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Standortplanung
Visualisierung

Bündelausschreibung des Landkreises Ravensburg für den kommunalen Strom- und Gasbedarf für den Bezugszeitraum 2023 bis 2024 – Beteiligung der Gemeinde Aitrach

Der bestehende Gas- und Stromlieferungsvertrag endet zum 31.12.2022. Die Gemeinde hat seit langem immer an der Ausschreibung des Landkreises mit den Gemeinden teilgenommen und gute Ergebnisse damit erzielt. Beim Strom soll Ökostrom ausgeschrieben werden, d.h. der Strom darf nur aus Anlagen kommen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Als weitergehende Anforderung verpflichten sich die Auftragnehmer während des gesamten Lieferzeitraums einen Anteil von mindestens 30 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen zu liefern. Das sind Anlagen, die bei Einsatz der erneuerbaren Energien aus Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie, Energie aus Wasserkraft und Geothermie bis zu vier Jahre vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden. Beim Gasbezug wird nur Normalgas ausgeschrieben. Hierzu erläuterte die Verwaltung, dass die Betreiber des Nahwärmenetzes im Baugebiet Neue-Welt-Straße der Gemeinde angeboten hätten, ebenfalls in die dortigen Bezugsverträge einbezogen werden zu können. Wenn hier die Preise bis zur Ausschreibung durch den Landkreis da sind, kann der Gemeinderat sich entscheiden dort einzusteigen, ansonsten beteiligt sich die Gemeinde an der Ausschreibungsrunde. Es wurde vom Gemeinderat die Frage gestellt, ob der Ausschreibungszeitraum von 2 Jahren angesichts der Marktsituation günstig ist oder kürzer gewählt werden sollte. Die Verwaltung richtet diese Frage an die Landkreisverwaltung, letztendlich kann sie sich aber nur an die Ausschreibung anhängen oder muss selbst auf dem Markt Angebote einholen, die für eine kleine Gemeinde sicher nicht so günstig ausfallen wie bei einer Einkaufsgemeinschaft. Der Gemeinderat stimmte daher wie in den Vorjahren der Beteiligung an den Strom- und Erdgas-Einkaufsgemeinschaften zu und blickt angesichts der aktuellen Entwicklungen natürlich gespannt auf die Ergebnisse, da eine wesentliche Erhöhung natürlich auch die Gemeinde mit ihren Gebäuden, Straßenbeleuchtung, Pumpwerken, usw. hart treffen würde.

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses und Einbau einer Wohnung im Untergeschoss des Gebäudes Köhlerweg 51/1

Der Bauantrag sieht einen Anbau in Flachdachbauweise und den Einbau einer Wohnung vor. Das Gremium fragte nach der Erfüllung der Stellplatzverpflichtung, welche die Gemeindeverwaltung anhand des Lageplans als erfüllt ansah, so dass der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilte.

Neubau einer Wohnanlage „Service-Wohnen“ mit 3 Gebäuden und gemeinsamer Tiefgarage auf den Grundstücken Neue-Welt-Straße 90, 92 und 94 – Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Neue-Welt-Straße“

Vor der Behandlung des Bauantrages begrüßte die Verwaltung die Vertreter der Fa. Wild als Bauträger für die Gebäude und die Vertreter von Illersenio, die die Betreuung übernehmen, mit der Bitte das Projekt vorzustellen, da sich die geplanten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes dadurch ergeben, dass entgegen den bisher geplanten Mehrfamilienhäusern nun eine Wohnanlage mit „Service-Wohnen“, auch bekannt als „Betreutes Wohnen“, für Senioren ab 60 Jahren verwirklicht werden soll.

Der Vertreter der Fa. Wild erläuterte das bauliche Konzept der Wohnanlage mit drei Gebäuden und die sich aus der Zielgruppe von Senioren ergebenden kleineren Wohneinheiten. Es würde Wert darauf gelegt, dass die Wohnungen hochwertig ausgestattet werden, mit einem barrierefreien Bad mit verstellbarem Waschbecken, barrierefreier Dusche und auch einer Einbauküche. Damit in der Wohnanlage das gewünschte Gemeinschaftsleben stattfinden kann, würde ein Gemeinschaftsraum gebaut, der auch als „erweitertes Wohnzimmer“, z.B. für Geburtstagsfeiern, usw. genutzt werden könnte. Auf Grund der hochwertigen Ausstattung, z.B. auch einheitlichen Markisen auf den Balkonen und der derzeitigen Preisentwicklung der Materialien, Wegfall der Förderung, usw. geht er von durchschnittlichen Preisen von 4.300 – 4.500 €/m² aus. Anvisiert ist eine Fertigstellung im Jahr 2024, der Baubeginn soll in diesem Jahr erfolgen und auch die Reservierungen/Vergabe der Wohnungen, wozu natürlich die Aitracher Bevölkerung auch zuerst aufgerufen ist sich zu melden bei Bedarf.

Die Vertreter von Illersenio stellten das ambulante Zentrum als „Herzstück“ des Seniorenwohnens mit Tagespflege und Sozialstation heraus. Im Hause würden Angebote im Gemeinschaftsraum, in dem es täglich eine kostenlose Tasse Kaffee oder Tee gibt, gemacht (Bewegungsangebote, Zeitungsrunde mit Gedächtnisübung, Digital im Alter,…) und die Vereine, usw. aus dem Ort seien herzlich willkommen sich mit einzubringen. Auf die Nachfrage, ob es ein Büro für die Betreuung vor Ort gebe, erläuterten die Vertreter von Illersenio, dass dies nicht der Fall sei, aber die Gespräche vor und nach den Angeboten im Gemeinschaftsraum oder in der Wohnung geführt würden. In den Wohnungen befindet sich ein Hausnotruf. Optional könnten ergänzende Dienstleistungen speziell für Senioren gebucht werden vom Haushaltsservice bis hin zu familienentlastenden Diensten, Essen, natürlich auch pflegerische Unterstützung im Bedarfsfall durch die Sozialstation. Ein Bedarf an Tagespflege für Senioren mit verschiedenen Pflegegraden bzw. mit demenzieller Erkrankung kann über die von Illersenio betriebene Tagespflege in Berkheim abgedeckt werden.

Eine Gruppe von Gemeinderäten, die sich das Haus von Illersenio in Illertissen angeschaut hat, lobte das schöne und wertige Ambiente sowie die Angebote dort. Es sei daher toll, dass im Hinblick auf die demographische Entwicklung eine solche Wohnform und das mit 30 Wohnungen in einem guten Umfang in Aitrach entwickelt wird.

Die Verwaltung stellte im Anschluss die sich aus dem geplanten Konzept des „Service-Wohnens“ ergebenden baurechtlichen Folgen dar. Die Stellung der Gebäude erfolgt nicht wie im Bebauungsplan vorgesehen gedreht, sondern parallel zur Neue-Welt-Straße. Die Ecken der Gebäude überschreiten daher auch minimal die Baugrenzen. Geringfügig wird auch die Grund- und Geschossflächenzahl überschritten, einerseits wegen der großzügigen Terrassen und Balkone und auch wegen den vom Gemeinderat gewünschten oberirdischen Stellplätzen. Hierzu wurde auch nachgefragt, ob diese mit den Wohnungen veräußert werden und mit der Fa. Wild vereinbart, dass mindestens drei Stellplätze im Gesamteigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft bleiben, damit diese als Besucherparkplätze oder für Handwerker, usw. zur Verfügung stehen. Durch die kleinen Wohnungen mit je 10 Stück pro Gebäude wird auch die festgelegte Wohnungsanzahl überschritten, was aber nach den Erfahrungen auf Grund des Konzeptes des „Service-Wohnens“ nicht zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führt, da die Senioren wenn überhaupt 1 Auto haben. Daher wurde auch der Reduzierung der Stellplatz Anzahl auf 39 Stellplätze zugestimmt (25 in der Tiefgarage und 9 oberirdisch) zugestimmt. Eine untergeordnete Befreiung betraf noch die Abstandsflächen der Baukörper untereinander, die sich auf dem eigenen Grundstück um 20 cm überschneiden. Zusammenfassend führte die Verwaltung aus, dass sich die beantragten Befreiungen allesamt aus der geänderten Konzeption des „Service-Wohnens“ gegenüber der bisherigen Planung von Mehrfamilienhäusern ergeben. Die Konzeption wird dadurch sichergestellt, dass grundbuchrechtlich abgesichert wird, dass Menschen ab 60 dort wohnberechtigt sind. Der Gemeinderat erteilte daher sein Einvernehmen zu dem Neubau der Wohnanlage unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Neue-Welt-Straße“. Entsprechend dem Wunsch des Gemeinderates im Beschlussantrag sagte der Vertreter der Fa. Wild zu, dass drei Stellplätze im Gemeinschaftseigentum behalten und für Besucher zur Verfügung gestellt werden.

Außenansicht
Einrichtung

Die weiteren Tagesordnungspunkte wurden wegen der fortgeschrittenen Zeit vertagt.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2022

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Zum Einbau einer Dachgaupe an dem bestehenden Wohngebäude Austraße 19/3 erteilte der Gemeinderat ohne weitere Diskussion das Einvernehmen, nachdem in der Umgebung ebenfalls bereits welche vorhanden sind. Da das Bauvorhaben für die Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle einschl. Abbruch des bestehenden Stallgebäudes mit Melkhaus auf dem Grundstück Weiger-Guardini-Str. 25 auf Grund des landwirtschaftlichen Betriebes nach dem Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert ist, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen ebenfalls ohne weitere Diskussion. Auch erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungsverfahren zur Erweiterung des Gaselagers auf dem Grundstück Bahnhofstraße 46/1, allerdings verbunden mit dem Wunsch nach einer Information vor Ort und einer Betriebsbesichtigung, um aus erster Hand Informationen zum Gefährdungspotential zu erhalten. Die Gemeindeverwaltung führte aus, dass das Sauerstoffwerk schon immer nach der Störfall-Verordnung eingestuft ist, dies ist die zentrale Vorschrift zur technischen Sicherheit von Industriebetrieben, in denen größere Mengen gefährlicher Stoffe gehandhabt werden. Sie konkretisiert Anforderung der Gefahrenvorsorge und der Gefahrenabwehr, welche durch das Regierungspräsidium festgelegt und kontrolliert werden, da hier auch das Fachwissen dazu da ist. Das Regierungspräsidium führt auch das Verfahren und die notwendigen Veröffentlichungen durch und macht bei Eingang von Stellungnahmen einen Erörterungstermin. Natürlich würde im Störfall auch ein Gefährdungspotential bestehen, aber dies ändert sich nicht wesentlich durch das jetzige Änderungsverfahren. Die Gemeindeverwaltung sagte zu sich um eine Betriebsbesichtigung mit dem Gemeinderat zu kümmern.

Außenbereich Kindergarten St. Bernhard
Im Kindergarten St. Bernhard soll eine neue Gruppe eingerichtet werden – hier der Außenbereich

Kindergartenbedarfsplan 2022-2023

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Haug vom katholischen Verwaltungszentrum in Kißlegg sowie die beiden Kindergartenleiterinnen Frau Kopf von Arche Noah und Frau Wimhofer von St. Bernhard.

Die Verwaltung führte aus, dass die Kinderzahlen trotz der stark steigenden Bevölkerung nur leichte Tendenz nach oben haben. Die steigenden Anforderungen und der steigende räumliche und personelle Bedarf resultiert vor allem daraus, dass die in Anspruch genommen Betreuungszeiten mit Ganztagesgruppen, Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten, usw. wesentlich gestiegen sind und es gegenüber früher nur noch eine Regelgruppe gibt, also die die Regelgruppe gar nicht mehr die Regel ist. Auf Nachfrage aus dem Gremium stellte die Verwaltung dar, dass sich daher der Aufwand in den letzten ca. 12 Jahren verdoppelt hat. Die abgerechneten laufenden Betriebskosten für das Jahr 2020 belaufen sich auf ca. 672.000 €, im Gegenzug die Bezuschussung für durch Land je nach Anteil der Kleinkinder ca. 370.000 – 390.000 €. Die Ausgaben für die Kinderbetreuung, auch zusammen mit der eingeführten Schulkindbetreuung, sind somit die größten laufenden Ausgaben im Haushalt. Die Elternbeiträge haben im Gegenzug ca. 17 % der laufenden Betriebsausgaben gedeckt, die Vereinbarung zwischen den Kommunen und den Trägern sieht ein Ziel von 20% vor, das aber auch auf Grund von Corona nicht erreicht wurde. Die Spitzenverbände haben die Beiträge für das kommende Kindergartenjahr noch nicht festgelegt, so dass diese bekanntgegeben werden, sobald die Empfehlung vorliegt.

Ziel der Bedarfsplanung ist natürlich eine möglichst gute bzw. vollständige Bedarfsabdeckung. Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass dies der Gemeinde Aitrach in Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche als Trägerin der Kindergärten bisher gut gelungen ist, nun aber auf Grund von Personalausfällen keine weiteren Aufnahmen von Kindern mehr möglich waren. Wie Frau Haug darstellte, besteht aber gute Hoffnung nun auch wieder Personal gewinnen zu können und wieder gut besetzt ins neue Kindergartenjahr zu starten. Die Personalgewinnung ist auch darum dringend nötig, da für die Bedarfsdeckung am Kindergarten St. Bernhard eine neue altersgemischte Kleingruppe mit Kindern von 2-4 Jahren im neuen Kindergartenjahr starten soll, in der bis zu 11 Kinder aufgenommen werden können. Die zusätzlichen Personalkosten betragen ca. 64.000 € jährlich und zudem muss in die Ausstattung der Gruppe und neue Spielgeräte im Außenbereich für die größeren Kinder investiert werden, wofür im Haushalt bis zu 30.000 € bereitstehen. Die Elternbeiträge für diese Gruppe orientieren sich nach dem Alter der Kinder. Für die unter 3-jährigen die Krippengebühr und für über 3-jährige die Gebühr der Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten.

Mit der neuen Gruppe können dann insgesamt bis zu einer Vollbelegung 137 Kinder an beiden Kindergärten in den verschiedensten Betreuungsformen betreut werden. Bei der Kindergartenanmeldung war auch der Stand, dass dies ausreichend ist, allerdings kamen nun noch Nachmeldungen im März und April, so dass wenige Kinder unter 3 Jahren auf die Warteliste gesetzt werden müssen. Ob bzw. wann ein Kind von der Warteliste genommen werden kann, entscheidet sich natürlich im Hinblick auf die tatsächliche Belegung im neuen Kindergartenjahr, da sich immer Änderungen ergeben. Der Gemeinderat gab daher die Bitte mit auf den Weg im Sommer nochmals über den aktuellen Stand zu berichten, so dass evtl. diskutiert werden kann die weitere Gruppe in St. Bernhard zu vergrößern, nun muss aber erst einmal geschaut werden, dass das notwendige Personal für die jetzige Planung gefunden werden kann. Vom Gremium wurde die Frage nach dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz aufgeworfen, die rechtlich differenziert zu betrachten ist. Letztendlich ist ja aber der Ansporn der Gemeinde die bestmögliche Bedarfsdeckung, auch wenn dies finanziell sehr herausfordernd ist, aber der Personalmangel hat nun eine Aufnahme rein praktisch nicht möglich gemacht.

Der Gemeinderat bedankte sich für den Austausch und dass man gemeinsam das Ziel vor Augen hat, den immer weiter steigenden Betreuungsbedarf zu decken. Er stimmte dem Kindergartenbedarfsplan 2022-2023 sowie der Einrichtung einer altersgemischten Kleingruppe im Kindergarten St. Bernhard zu und ermächtigte die Verwaltung die notwendigen Ausstattungsgegenstände im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung zu beschaffen. Auch mit gab er im Beschluss den Wunsch nach einer Berichterstattung im Sommer über den Stand der Belegung der Kindergärten. Der Diskussion war deutlich anzumerken, dass weiterhin das Ziel besteht den Bedarf bestmöglich zu decken, aber die Rahmenbedingungen, insbesondere im Personalbereich, immer schwieriger werden.

Räumlichkeiten der Schulkindbetreuung
Die Schulkindbetreuung in den neuen Räumlichkeiten in der Schule hat einen großen Zulauf

Bericht Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendbeauftragte /Bedarfsplanung Schulkindbetreuung

Die Sitzung stand mit dem weiteren Tagesordnungspunkt ganz unter dem Thema der Kinderbetreuung und Kinder- und Jugendarbeit. Die Berichte teilten sich Frau Schmiedt als pädagogische Fachkraft der Schulkindbetreuung, Frau Kinder- und Jugendbeauftragte Blank sowie der Leiter der Stiftung St. Anna als Trägerin der Stellen, Herr Lindauer, auf.

Frau Schmiedt berichtete über den Start der Betreuung im Schuljahr 2021/22 noch im Alten Rathaus und den Umzug in die neuen Räumlichkeiten in der Schule. Der Alltag und die Betreuung der 33 Kinder, davon 18 Erstklässler, sei natürlich auch durch Corona geprägt gewesen. Durch die hohe Inanspruchnahme der Betreuung hätte auch weiteres Personal gesucht werden müssen. Nun wäre eine zusätzliche Unterstützung durch eine Stelle mit 62 % für eine Erzieherin und 25% für eine Betreuungskraft gewährleistet. Auf Grund der hohen Nachfrage wurde bereits eine Abfrage im Frühjahr vorgenommen. Die Gesamtanmeldung ergab ein Ergebnis von 47 Anmeldungen, wobei auf Grund der Personal- und Raumsituation die Betreuung von 40 Kindern möglich ist, so dass 7 Kinder auf die Warteliste gesetzt werden müssen. Die Verwaltung erinnerte an das Jahr 2017, als man die Entscheidung für den Umbau der Betreuungsräumlichkeiten in der Schule getroffen hat. Bis dahin wurden die damals noch wenigen Kinder einfach in einem ehemaligen Klassenzimmer betreut. Seither war die Entwicklung, auch weil die Schulkindbetreuung neu aufgestellt, professionalisiert und damit sehr attraktiv gemacht wurde, geradezu rasant. Die weitere Entwicklung, auch im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch in ein paar Jahren, muss daher beobachtet und geplant werden. Der Gemeinderat beauftragte auch in diesem Sinne die Stiftung St. Anna, die Schule und die Gemeindeverwaltung sich Gedanken über die weitere Entwicklung zu machen. Diese Aufgabe ist im Hinblick auf die räumliche und personelle Situation nicht einfach und nicht zu vergessen natürlich auch der finanzielle Aufwand für die Gemeinde. Der derzeitige Abmangel für die Schulkindbetreuung und die Kinder- und Jugendarbeit beträgt abzüglich der Zuschüsse des Landes, des Landkreises und der Elternbeiträge ca. 115.000 €/Jahr. Eine Ausweitung der Schulkindbetreuung würde die Einrichtung einer weiteren Gruppe bedeuten mit entsprechendem Aufwand. Hierüber muss der Gemeinderat zu gegebener Zeit entscheiden, sobald ein Vorschlag erarbeitet wurde. Des Weiteren wurde die Gebührengestaltung und eine mögliche Erhöhung der Gebühren angesprochen, die Gebühren sollen aber vorerst gleich bleiben und eine Erhöhung dann diskutiert werden, wenn auch die weitere Entwicklung absehbar ist.

Frau Kinder- und Jugendbeauftragte Blank berichtete über die Schulsozialarbeit und die Einzelfallhilfe. Generell sei auffällig, dass Corona und seine Belastungen im Hinblick auf die Themen Konzentrationsfähigkeit, Überlastung, Probleme in der Gemeinschaft, usw. Spuren hinterlassen hat. Auch werden offene Angebote in der Pause, Rätseltage, Elternfrühstück, usw. angeboten. Wichtig ist Frau Blank auch, dass in den Klassen AG`s angeboten werden, z.B. eine Advent oder Juniorhelfer AG und auch Klassenprojekte durchgeführt werden, wie z.B. Medienworkshops, Präventionsangebote, usw. Die Angebote werden super angenommen, so dass sie oft auch zweimal durchgeführt werden müssen. Man spürt hier sicher die Sehnsucht nach Gemeinsamkeit und wieder zusammen was machen zu können. In der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird alle 6-8 Wochen ein Kindertreff mit Basteln, Online-Fasnetsparty, usw. durchgeführt und auch Aktionen mit Jugendlichen wie Burger-Abend, Cocktailkurs, usw. Es soll auch am 20.10.22 ein Jugendhearing gemeinsam mit Aichstetten stattfinden. Insbesondere gelobt von den Gemeinderäten wurden die Angebote für die Jugendliche, da ansonsten diese Altersgruppe wenig Angebote hat. In diesem Sinne führte Frau Blank aus, dass im Keller der Halle ein Jugendraum eingerichtet werden soll, für dessen Ausstattung auch über das Programm „Aufholen nach Corona für Kinder & Jugendliche“ ein Zuschuss beantragt wurde. Auch gibt es eine neue Inklusionsgruppe „MitAInander“ für Kinder mit und ohne Behinderung, hierzu findet Anfang Mai ein erstes Treffen statt. Nicht zu vergessen das Sommerferienprogramm das gemeinsam mit Frau Misikowski und Herrn Kinder- und Jugendbeauftragten Buchmann aus Aichstetten organisiert wird und auch eigene Programmpunkte angeboten werden.

Der Gemeinderat nahm die Berichte mit großem Lob und der Feststellung, dass der verstärkte Einstieg in die Kinder- und Jugendarbeit richtig war, zur Kenntnis. Bezüglich der Schulkindbetreuung mit der Maßgabe, sich mit der weiteren Entwicklung zeitnah auseinanderzusetzen.

Blick auf die Wiese
Der Blick auf die Wiese, auf der das neue Baugebiet noch in diesem Jahr erschlossen werden soll

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Storchengässle, 2. Erweiterung“ – Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung im März verschiedene Änderungen des Bebauungsplanes beschlossen und die Verwaltung beauftragt den Entwurf nochmals auszulegen bzw. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen. Der Gemeinderat musste nun über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und den Satzungsbeschluss fassen.

Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen mehr eingegangen und von den Behörden auch keine wesentlichen mehr, die die Grundzüge der Planung berühren würden. Das Landratsamt hat darauf hingewiesen, dass die Erschließung des für mehrere Mehrfamilienhäuser vorgesehenen Grundstückes für jedes Gebäude geplant sein muss. Dies kann allerdings erst im Baugenehmigungsverfahren erfolgen, da erst dann klar ist, wie die Gebäude genau stehen. Des Weiteren wurden vom Landratsamt nochmals im Detail Ausführungen zum Bodenschutz und der Bewertung für den naturschutzrechtlichen Eingriff gemacht, hierzu erfolgte aber keine Planänderung. Das Forstamt hat darauf hingewiesen, dass bei einer Aufforstung eine Genehmigung erforderlich ist, allerdings wurde auch hier klargestellt, dass es sich nur um eine höherwertige Umwandlung des bestehenden Waldmantels handelt und nicht um eine Aufforstung.

Da sich die Änderungen auf Aufnahme von Rechtsgrundlagen in den Festsetzungen und Klarstellungen der Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ergänzungen und Änderungen der Begründung beschränken, die zu keiner erneuten Auslegung führen, beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Storchengässle – 2. Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 11.04.2022 als Satzung.

Zum weiteren Ablauf führte die Verwaltung aus, dass die Volksbank als Erschließungsträger mit einem strammen Zeitplan mit einem Beginn der Erschließungsarbeiten in der zweiten Junihälfte plant und einer Fertigstellung bis September. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, wird sich zeigen, sobald die Angebote der Firmen vorliegen. Natürlich wird der Gemeinderat wieder informiert.

Vergabe des Straßennamens im Baugebiet „Storchengässle, 2. Erweiterung“

Damit die Adressen für die Erschließungsarbeiten baldmöglichst festgelegt werden können, musste der Gemeinderat einen Straßennamen vergeben. Nach Rücksprache mit Herrn Heimatpfleger Roth weist die Flurkarte in Richtung Autobahn die Bezeichnung „Stockäcker“ aus, ansonsten befindet sich in der Nähe der Aitrach-See und die umliegenden Straßen wurden überwiegend nach Vögeln benannt. Des Weiteren wurde von einem Interessenten der Vorschlag „Orchideenweg“ eingebracht. Der Gemeinderat sprach sich nach Diskussion für den Vorschlag „Stockäcker“ aus. Herr Müller von der Volksbank führte aus, dass der Name daher kommt, dass die heutigen Wiesen und Äcker zuvor bewaldet waren und dann die Stöcke der Bäume entfernt werden mussten. Es wird nun eine dementsprechende Vergabe des Straßennamens und der Nummern durch die Verwaltung vorgenommen.

Ausschreibungsbeschluss Zuleitung Breitband zum Baugebiet „Storchengässle, 2. Erweiterung

Die Volksbank als Erschließungsträger wird innerhalb des Baugebietes die Rohre für die Breitbandversorgung verlegen, die Anbindung an das kommunale Breitbandnetz, das von der NetCOM betrieben wird, muss von der Gemeinde geschaffen werden. Hierzu ist ein Glasfaserkabel vom Baugebiet „Aitrach-Ost“ in die bestehenden Rohre einzuziehen. Die Kosten hierfür werden auf 21.000 € geschätzt und die Planungskosten auf 4.500 €, so dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 30.000 € ausreichend sind. Des Weiteren hat auch die Telekom mitgeteilt, dass sie nach dem aktuellen Stand in dem Baugebiet ein Breitbandnetz ausbauen will. Trotzdem hat sich der Gemeinderat entschieden, nachdem in diesem Bereich das kommunale Breitbandnetz ansonsten auch schon ausgebaut ist, das gemeindliche Netz mit in das Baugebiet zu ziehen und hat die Verwaltung beauftragt die Leistungen auszuschreiben und zu vergeben.

Flüchtlingsunterbringung – Sozialbetreuung

Die Gemeinde Aitrach ist entsprechend ihrer Einwohnerzahl derzeit verpflichtet zwischen ca. 40-50 Flüchtlinge und zusätzlich ukrainische Flüchtlinge aufzunehmen. Die Flüchtlinge wohnen inzwischen viele in privatem Wohnraum, so auch die 14 Personen aus der Ukraine die sich derzeit in Aitrach aufhalten. Im Jahr 2017 haben das Land Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände den sog. Pakt für Integration vereinbart. Kernelement dieses Paktes ist das Integrationsmanagement. Die Flüchtlingsbetreuung ist über eine Vereinbarung interkommunal innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach geregelt. Den Gemeinden Aichstetten und Aitrach steht zusammen eine 90%-ige Stelle zu. Die Förderung des Landes war bisher für die Personalkosten kostendeckend, die Gemeinde musste die Sachkosten vor Ort tragen. Die Stelle ist derzeit nicht besetzt und wurde neu ausgeschrieben. In den Bewerbungsgesprächen wurde deutlich, dass die Bewerber nur eine volle Stelle antreten. Die Gemeindeverwaltungen Aichstetten und Aitrach haben daher zugesagt, dass je 5% mehr Stellenanteil getragen werden. Die zusätzlichen Kosten bewegen sich geschätzt um ca. 3.000 €/Jahr je Gemeinde. Das Ministerium hat allerdings bereits angekündigt, dass die Förderung einer personellen Verstärkung geprüft wird, so dass auch von Seiten des Landes die Kosten gedeckt sein können. Das Förderprogramm läuft derzeit noch bis Ende des Jahres. Der Gemeinderat nahm die Stellenbesetzung des Integrationsmanagements für Aichstetten und Aitrach zusammen zu 100% zustimmend zur Kenntnis und hoffte im Hinblick auf die aktuelle Situation auf eine schnellstmögliche Besetzung der Stelle.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 – Bestätigung der Gesetzmäßigkeit

Die Verwaltung gab bekannt, dass das Landratsamt mit Schreiben vom 25.04.2022 die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.03.2022 über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 bestätigt hat. Daher würde die öffentliche Bekanntmachung nun erfolgen. Das Landratsamt bestätigte der Gemeinde, dass die Haushaltssituation derzeit stabil ist und ein positives ordentliches Ergebnis mit entsprechenden Zahlungsmittelüberschüssen im Finanzhaushalt besteht. Bei den Reserven hat das Landratsamt allerdings auch festgestellt, dass diese mit den geplanten Investitionen aufgebraucht werden, so dass dann wieder eine Phase der Konsolidierung erfolgen muss bzw. die Investitionen in der derzeitigen unsicheren wirtschaftlichen Lage mit Bedacht durchgeführt oder auch zurückgestellt werden müssen.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 14. März 2022

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Dieses Mal hatte der Gemeinderat mehrere „große“ Baugesuche zu beraten.

Als erstes die geplante Modernisierung der bestehenden Mischanlage auf dem Grundstück Hermann-Krum-Straße 13. Die bestehende Mischanlage hat eine Höhe von 12,50 m und nun ist die Modernisierung mit einer Höhe von 17,10 m geplant. Dadurch soll der Weiterentwicklung der Betontechnologie Rechnung getragen werden und die Anzahl der Anfahrten durch das größere Fassungsvermögen reduziert werden. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine maximale Höhe bis 13 m vor, auf dem Nachbargrundstück aber bis 18 m, da von der ehemals hier ansässigen Firma ein Hochregallager geplant war. Da es sich bei der Mischanlage um einen untergeordneten Gebäudeteil handelt, stimmte der Gemeinderat der Befreiung vom Bebauungsplan zu.

Des Weiteren stand der Neubau eines Rindermaststalles, eines Kälberstalles sowie einer Futterküche auf dem Grundstück Leutkircher Straße 28 auf der Tagesordnung. Der Rindermaststall weist Platz für 196 Rinder aus, der Kälberstall ist eingerichtet für die Haltung von 157 Kälbern. Das Bauvorhaben ist für einen landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich privilegiert, so dass der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilte. Die Verwaltung wies aber darauf hin, dass die weiteren Voraussetzungen vom Landwirtschaftsamt bzw. dem Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde zu beurteilen sind.

Dem Ausbau des bestehenden Dachgeschosses und Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Hauptstraße 3 stimmte der Gemeinderat ohne weitere Diskussion zu, nachdem die zusätzlichen Gauben als Satteldachgauben gut in das Ortsbild passen.

Zuletzt stimmte der Gemeinderat dem Einbau einer weiteren Wohnung und Umnutzung des Wirtschaftsgebäudes in Garagen auf dem Grundstück Oberhausen 8 zu. Das Baugesetzbuch sieht ausdrücklich die Nutzung erhaltenswerter Bausubstanz und den Einbau weiterer Wohnungen vor, so dass das Vorhaben voll der Intention entspricht leerstehende gute Substanz für Wohnraum zu nutzen.

Brückenprüfung 2021 – Ergebnis

Die Gemeinde ist verpflichtet alle Brücken, inzwischen 9 an der Zahl, nachdem die Brücke über die Aitrachmündung mit in die Baulast der Gemeinde übergegangen ist, in einem guten Zustand zu halten und in regelmäßigen Abständen bautechnisch zu prüfen. Bei den letzten Berichten war dem Gemeinderat eher immer „bange“ auf Grund des bestehenden Investitionsbedarfs in die Sanierung, dieses Mal konnte er den Bericht aber „genießen“, nachdem im letzten Jahrzehnt das Sanierungsprogramm konsequent durchgezogen wurde. Bei der bautechnischen Prüfung wird nach Noten wie in der Schule von 1-6 bewertet und im Jahr 2009 lag die durchschnittliche Bewertung noch bei 2,6, im Jahr 2015 bei knapp 1,9 und im Jahr 2021 bei 1,5. Dafür wurden allein für die Sanierungen seit der Prüfung im Jahr 2015 knapp 295.000 € ausgegeben, der Großteil für die Sanierung der Brücke ins Wappental über die Aitrach. Die gute Nachricht, als weiterer Sanierungsbedarf wurden nun nur noch „Kleinigkeiten“ festgestellt, die mit 12.200 € angesetzt wurden und in den nächsten ein bis zwei Jahren abgearbeitet werden sollen.

Herr Ing. Schnetzler, der die Brückenprüfung vorgenommen hat, stellte dem Gemeinderat die geprüften Brücken, im Einzelnen die Brücke über den Hochwasserentlastungskanal beim Campingplatz, vier Brücken über das Schmiddisbächle, die Brücke über die Aitrach in Oberhausen, die sanierte Brücke ins Wappental sowie die Fußgängerbrücke zwischen Espenweg und Uferstraße, vor. Bezüglich der Fußgängerbrücke führte er aus, dass in der Vergangenheit immer wieder der Holzbelag saniert wurde, nun aber auch die Tragkonstruktion instandgesetzt und vor allem zum Rostschutz speziell gestrichen werden sollte. Der Frage nach einer Verzinkung erteilte er eine Absage, da ein mehrlagiger Anstrich Standard und ausreichend wäre und dann auch keinen Ausbau der Brücke erfordern würde.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Brückenprüfung zur Kenntnis und erteilte der Verwaltung den Auftrag die aufgeführten Sanierungen vorzunehmen.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Storchengässle, 2. Erweiterung“ – Behandlung der Stellungnahmen und Beschluss über die erneute Auslegung

Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes musste der Gemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen und die erneute Auslegung entscheiden.

Frau Rohm und Frau Parbel vom Büro Sieber, Lindau, stellten die eingegangen Stellungnahmen vor. Als erstes gingen sie auf die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie ein, das Hinweise zur Bodenbeschaffenheit und zur Erforderlichkeit von objektbezogenen Baugrunduntersuchungen gegeben hat. Zur Grundwassersituation, das bei der aktuellen Untersuchung in etwa 4,8 bis 4,9 m unter der Geländekante angetroffen wurde, hat das Landratsamt empfohlen, eine grundwasserdichte und auftriebssichere Ausführung der Keller verbindlich festzuschreiben. Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit auch schon zu höheren Grundwasserständen gekommen ist, wie man an den Pegelmessungen in der Nähe sieht. Da jeder Bauherr aber für sein Baugrundstück ein separates Baugrundgutachten erstellen lassen kann und je nach Bauart und Höhenlage des Untergeschosses selbst entscheiden kann, in welcher Form er sein Untergeschoss herstellt, wird eine Klarstellung und Empfehlung im Bebauungsplan aufgenommen, aber keine verbindliche Festsetzung. Bei den Mehrfamilienhäusern wurde wegen der dort geplanten Tiefgarage auch die Möglichkeit geschaffen, die Wand- und Gesamtgebäudehöhen um etwa 40 cm zu erhöhen, so dass bei der Festlegung der Höhenlage der Tiefgarage mehr Flexibilität möglich gegeben ist. Des Weiteren wurde von Seiten des Forstes vorgebracht, dass der Wald nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit aufgenommen worden darf und dass der geplante Zaun wegen dem freien Zugang zum Wald nicht zulässig ist. Der Wald wurde daher aus dem Geltungsbereich ausgenommen und bezüglich des Zauns, der zum Naturschutz und auch wegen der angrenzenden steilen Hangkante vorgesehen ist, festgelegt, dass dieser nach 15 Jahren entfernt wird, sobald sich die dort geplante Bepflanzung entwickelt hat. Das Landratsamt hat nochmals darauf hingewiesen, dass eine Belastung durch den Verkehrslärm besteht. Der Bebauungsplan sieht bereits Schutzmaßnahmen für die Gebäude vor wie eine Orientierung der Wohn- und Schlafräume, Lüftungsanlagen, usw. und im Außenbereich wurden die Lärmwerte als hinnehmbar vom Gemeinderat abgewogen, nachdem die gemeindliche Entwicklung durch die Autobahn, die Eisenbahn, die Iller, usw. eingeschränkt ist. Der Hinweis auf den Verkehrslärm ist der Gemeinde aber wichtig, damit die Bauherren eine bewusste Entscheidung treffen können, ob die Rahmenbedingungen der Bauplätze für sie passend sind. Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurden auch die Leitungsträger angehört. Die Telekom hat mitgeteilt, dass wenn eine Infrastruktur eines alternativen Anbieters besteht nicht automatisch eine zusätzliche eigene Infrastruktur errichtet wird. Da geplant ist das Neubaugebiet ebenfalls an das von der NetCOM betriebene Breitbandnetz anzuschließen mit Glasfaser bis in die Häuser, ist damit noch nicht klar, ob die Telekom in dem Gebiet ausbauen wird. Auch eine Versorgung mit Gas wird es in dem Baugebiet voraussichtlich nicht geben, da diese erfahrungsgemäß in Neubaugebieten nicht angenommen wird, sondern alternative Heizungsformen wie Wärmepumpen, usw. zum Einsatz kommen. Derzeit stellt die Volksbank als Erschließungsträger zudem konkrete Überlegungen an die Mehrfamilienhäuser zentral mit einer Grundwasser-Wärmepumpe zu versorgen, an die dann voraussichtlich auch die Einfamilienhäuser angeschlossen werden könnten. Dies muss im Rahmen der Erschließungsplanung abschließend festgelegt werden. Die Netze BW GmbH wird natürlich die Stromversorgung in dem Gebiet ausbauen. Die Volksbank hat bereits parallel zum Bebauungsplanverfahren die Erschließungsplanung in Auftrag gegeben, so dass geplant ist die Erschließung noch in diesem Jahr vorzunehmen, so dass die Hochbauten im Frühjahr nächsten Jahres starten könnten.

Der Gemeinderat machte sich die dargestellten Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu eigen und beschloss zu den Änderungen nochmals die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen. Stellungnahmen sind auf die Änderungen oder Ergänzungen beschränkt und die Dauer der Auslegung wurde auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt, so dass das Ziel ist, dass der Bebauungsplan im Mai in Kraft treten kann und die Erschließungsarbeiten im Anschluss ausgeschrieben und durchgeführt werden können.

Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2022

Haushaltsrede des Bürgermeisters

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir legen Ihnen heute den Haushalt für das Jahr 2022 vor. Eines bin ich mir dabei ab dem ersten Moment meiner Haushaltsrede bewusst: während der gesamten Vorstellung des Zahlenwerks ist bei jedem von uns die ganze Zeit im Hinterkopf die Frage, ob die Zahlen angesichts der Unsicherheiten der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise eines sind: verlässlich? Neben den gesundheitlichen Gefahren hat die Corona-Pandemie vielfältige Auswirkungen wie Engpässe bei den Materiallieferungen, Produktionsausfälle, stark steigende Inflation und nun ist die Ukraine-Krise hinzugekommen, mit ihrer menschlichen und politischen Dimension, aber mit Blick auf unseren Haushalt auch mit wirtschaftlichen Folgen für die ganze Welt.

 

Daher war es uns wichtig, insbesondere in diesem Jahr, einen Haushalt mit zwei Prämissen vorzulegen:

  • solider krisenfester Haushalt
  • keine Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger

Uns ist es möglich einen Haushalt mit diesen Prämissen vorzulegen, weil wir die letzten Jahre gemeinsam unsere Aufgaben erledigt haben. Meine Einleitung zur Haushaltsrede 2020 begann mit „volle Fahrt voraus“, nachdem wir erstmalig ein Haushaltsvolumen von über 10 Millionen vorgelegt haben. Zu einem Zeitpunkt, als die Corona-Krise gerade begann. Wir haben unser Programm durchgezogen und in dieser Corona-Zeit große, große Brocken erledigt. Wir haben die Schulgebäude für die Grundschule und den Kindergarten St. Bernhard um und neu gebaut, die Medienausstattung der Schule mit Bildschirmen und Tablets in die moderne Zeit gebracht sowie ganz aktuell mit großer Unterstützung mit Zuschüssen des Bundes noch Lüftungsanlagen eingebaut, einerseits zum Gesundheitsschutz und andererseits aber auch um schlichtweg bessere Luft in einem Raum mit vielen Personen zu haben sowie um Energie durch Wärmerückgewinnung zu sparen, zusätzlich haben wir die Schülerbetreuung ausgebaut und weiter professionalisiert, um den Wünschen der Kinder gerecht zu werden und den Bedarf der Eltern abzudecken. Über dieses Großprojekt hinaus haben wird das gemeindliche Breitbandnetz ausgebaut, wir haben den 1. Bauabschnitt der Straßen-, Kanal- und Wasserleitungssanierungen in der Hermann-Krum-Straße abgeschlossen, wir haben nach vielen Jahren der Anstrengungen unser Brückensanierungsprogramm mit den Brücken an der Aitrachmündung und ins Wappental abgeschlossen, wir haben die Wasserversorgung weiter auf Stand gebracht und die Pumpen erneuert, in Mooshausen eine Wasserleitung erneuert, usw. und damit die ausgeführte Ausgangslage geschaffen, die es uns ermöglicht nun krisenfest zu handeln.

Im vergangenen Jahr, dann unter dem Eindruck von Corona, war das Ziel, dass „die Null steht“ beim Gesamtergebnis und dieses Ziel werden wir glücklicherweise bei weitem übertreffen und bei der Liquidität sogar einen Zuwachs um gut 1 Mio. erreichen, auch weil Investitionsmittel nicht aufgebracht werden mussten, insbesondere der Anteil zu den nun schon lange zurückliegenden Bahnübergangsmaßnahmen wurde immer noch nicht von der Deutschen Bahn abgerufen. Auf der Einnahmeseite liegt das gute Ergebnis zu einem großen Teil an der Gewerbesteuer und zeigt die Stärke unserer Betriebe, aber lassen wir uns von dieser Zahl nicht blenden, denn der Großteil davon sind Steuernachzahlungen für mehrere vergangene Jahre und nicht das aktuelle Steueraufkommen, das fast im Plan lag. Das ist wichtig festzuhalten, das gute Ergebnis ist ein Blick zurück, den aktuellen Stand hat der Haushaltsplan gut prognostiziert. Trotzdem, in diesem Jahr gehen wir entsprechend den bisherigen Prognosen von einer weiteren Erholung der Konjunktur in diesem Jahr aus und weisen Erträge mit ca. 6,4 Mio. aus und damit um ca. 575.000 € mehr wie im vergangenen Jahr. Dies führt zu einem positiven Ergebnis mit einem Überschuss von 161.600 €. Dieser Überschuss ist wahrlich nicht beeindruckend angesichts der Aufgaben der Gemeinde, aber für mich um so mehr eine positive Nachricht, weil wir diesen aus eigener Kraft erwirtschaften und nicht durch Ausgleichszahlungen des Bundes und Landes auf Grund der Corona-Pandemie, für die wir im Jahr 2020 natürlich sehr dankbar waren. Aus eigener Kraft bedeutet einmal den Blick auf die Gewerbesteuer, die wir mit 1,52 Mio. um 170.000 höher als im letzten Jahr angesetzt haben. Wie ausgeführt, bitte nicht täuschen lassen von der hohen Einnahme im vergangenen Jahr, damit ist der Ansatz höher als das tatsächliche Steueraufkommen im vergangenen Jahr, wir legen also eine gute konjunkturelle Entwicklung zu Grunde. Der Ansatz liegt damit ganz aktuell auch über dem tatsächlichen Aufkommen, aber wie Sie wissen liegen unsere Steuereinnahmen auf vielen Schultern, so dass wir daran glauben, dass unsere Prognose insgesamt eintritt bzw. wir ansonsten Reaktionsmöglichkeiten haben. Aus eigener Kraft bedeutet auch den Blick auf den Gemeindeanteil der Einkommenssteuer zu richten, der sich einerseits durch die Einkommens-entwicklung und andererseits durch die stetig steigende Einwohnerzahl in den vergangenen Jahren sehr positiv und fast auf Höhe der Gewerbesteuer entwickelt hat. Die Erwartung beläuft sich auf 1,44 Mio. und damit um knapp 100.000 € mehr als im Vorjahr. Aber auch hier dürfen wir uns nicht täuschen lassen. Gegenüber „Vor-Corona“, also dem Jahr 2019, sind wir gerade ungefähr wieder auf dem gleichen Niveau, da die Themen Kurzarbeit, steuerliche Entlastung Familien, usw. hier durchschlagen, aber andererseits natürlich zur wirtschaftlichen Stabilität beigetragen haben.

Ich habe bewusst diese beiden stark konjunkturabhängigen Steuerarten gewählt, da uns, wie eingangs ausgeführt, alle bewegt, wie solide diese Zahlen sind. Wir haben diese darum sehr krisenfest auf den Ständen der letzten Zeit orientiert, aber für die die nächsten Jahre auch eine konjunkturelle Entwicklung eingeplant. Aber ich möchte nochmals betonen, wir haben auf der Aufgabenseite sehr, sehr viel abgearbeitet, so dass es uns auch möglich ist auf der Ausgabenseite im Haushalt zu reagieren, ohne dass wir in eine Zwangslage kommen – das meine ich neben der solide geplanten Einnahmesituation mit krisenfest. Und wegen dieser soliden Planung können wir trotz der in vielen Bereichen auch für die Gemeinde gestiegenen Preise in diesem Jahr auf Steuererhöhungen verzichten, was uns wichtig war, um gerade in diesen schwierigen Zeiten als verlässlicher Partner Kontinuität zu gewährleisten.

Zum Abschluss daher nochmals der zusammenfassende Blick auf die geplanten Steuereinnahmen und damit auch der Erwartungshaltung an die Konjunktur, mit der wir in diese Haushaltsplanung gegangen sind. Wir planen mit 3,68 Mio. Steuereinnahmen und damit insgesamt ca. 255.000 € mehr als im Vorjahr, wir hatten vor Corona im Jahr 2019 aber 3,96 Mio., so dass uns bewusst sein muss, dass wir immer noch auf einem niedrigeren Niveau wie vor der Krise planen.

Wo wir die gestiegenen Einnahmen im laufenden Betrieb nutzen, sehen Sie auf einen Blick an den Kennzahlen für die Aufwendungen. Diese sind auf zwei Positionen in diesem Jahr deutlich gestiegen. Einmal bei den Aufwendungen für die Unterhaltung der Gebäude, die wir wie in den letzten Jahren in einem guten Zustand halten und auch Schritte in die Zukunft machen wollen. Dies wollen wir insbesondere beim Schulgebäude Mooshausen tun und uns einerseits von dem „neuen“ Schulgebäude trennen, das „alte“ Schulgebäude dafür aber in Wert setzen und einen öffentlichen Gemeinschaftsraum einbauen. Insgesamt haben wir hierfür 380.000 € eingeplant und in diesem Jahr eine erste Rate mit 150.000 €, vorausgesetzt der beantragte Zuschuss in Höhe von erhofften 150.000 € fließt. Mit diesem Projekt hätten wir auch für dieses Gebäude wieder das Ziel erreicht, dass unser Gebäudebestand einerseits auf den Bedarf ausgerichtet ist und andererseits auf Stand ist. Auch eine Reduzierung des Gebäudebestandes haben wir mit dem ehemaligen Südbau der Schule vorgesehen, in dem bis vor kurzem noch übergangsweise der Kindergarten St. Bernhard untergebracht war. Für dessen Abbruch haben wir 40.000 € eingeplant. Damit haben wir einerseits den Gebäudebestand der Schule und des Kindergartens St. Bernhard konzentriert und auch die Unterhaltungs- und Betriebskosten für die Zukunft optimiert, auf der anderen Seite Platz für die Zukunft geschaffen, da wir in den Planungskonzepten bereits aufgezeigt haben, dass am Standort des Südbaus bei Bedarf weitere Gebäude für die Kinderbetreuung entstehen können. In einem Gebäude müssen wir nach mehreren Jahren der Nutzung auch die Unterhaltung angehen, in der Flüchtlingsunterkunft Neue-Welt-Straße. Nachdem auf Grund der weltpolitischen Entwicklung von einer längeren Nutzung auszugehen ist, wollen wir die Sanitär- und Küchentrakte sanieren. Nachdem der Bestand beim Erwerb für eine normale Wohnnutzung ausgelegt und auch schon alt war, müssen diese nun für eine Unterkunft geeignet ausgestattet werden, wofür wir einmal pauschal 80.000 € eingestellt haben, aber vielleicht müssen wir den Austausch auch in mehreren Schritten vornehmen. Auch für den Säulensaal bei der Halle haben wir eine Planungsrate von 25.000 € für eine Sanierung eingestellt, insbesondere mit dem Blick auf eine notwendige Erneuerung der Fassade und damit auch energetische Sanierung des Gebäudes, das aus den 80er-Jahren stammt. Gedanken machen müssen wir uns auch zum Alten Rathaus, nachdem die Polizei aus den im Landeseigentum befindlichen Räumlichkeiten ausgezogen ist, haben wir Mittel in den Haushalt eingestellt, um diese rückerwerben zu können. Auch wenn derzeit noch kein Nutzungszweck festgelegt wurde, befindet sich der Rest des Gebäudes im Gemeindeeigentum und nur eine einheitliche Verwendung erscheint sinnvoll, zumal uns die Nutzung für die Schülerbetreuung in den letzten Jahren gezeigt hat, wie schnell für diesen Bereich Räumlichkeiten gebraucht werden können. Neue Entwicklungen und konzeptionelle Überlegungen müssen wir auch für das Feuerwehrhaus anstellen. Das Feuerwehrhaus wurde 1991 von der Feuerwehr bezogen und ist heute noch ein schönes Haus, aber in den 30 Jahren der Nutzung haben sich einige neue Anforderungen ergeben mit Blick auf die Personalstärke, die Kinder- und Jugendfeuerwehr, Mädchen und Frauen in der Wehr, den Fuhrpark, Stand der Technik, Hygienevorschriften, usw., denen wir gerecht werden wollen, um so auch die erfreuliche Entwicklung der Feuerwehr im Hinblick auf die Personalstärke zu unterstützen. Hierfür haben wir 30.000 € an Haushaltsmitteln eingestellt, um gemeinsam mit einem Planungsbüro eine Vorplanung aufzustellen und den weiteren Weg beraten zu können. Aber auch bei der Unterhaltung unserer Tiefbauinfrastruktur, insbesondere unserer Wasserversorgung, lassen wir kein Jahr aus, in dem wir nichts unterhalten, in diesem Jahr haben wir uns das Steuerkabel der Wasserversorgung sowie die Sanierung von Schiebern im Leitungsnetz mit Mitteln von insgesamt 55.000 € vorgenommen.

Das ist die eine Aufgabe der Gemeinde, dass wir die Gebäude und die Infrastruktur für das Gemeindeleben in einem guten Zustand bereithalten. Das andere ist, wofür die Gebäude da sind, nämlich das Gemeinschaftsleben, auch das wollen wir sozusagen nach der Corona-Krise „unterhalten“ und für die Zukunft aufstellen. Dabei wollen wir den Blick auf jung und alt richten. Einmal bei der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten mit Schulsozialarbeit, die einerseits im Rahmen des Schulalltags integriert ist und andererseits auch Aktionen in die Gemeinde hinein durchführt. Wie „heiß“ die Kinder auf die Angebote und das Treffen mit anderen auf Grund der Einschränkungen der Corona-Krise sind, zeigt uns die tolle Annahme der Angebote und dass schlichtweg immer mehr teilnehmen wollen, wie möglich ist. Andererseits haben wir die Schulkinderbetreuung ausgeweitet, auch in die Ferien hinein, und auch auf Grund der stetig steigenden Inanspruchnahme professionalisiert. Wir sehen immer mehr, dass wir den Lebensraum Schule auch als Gemeinde mit über die schulischen Angebote hinaus, natürlich gemeinsam mit der Lehrerschaft, gestalten müssen. Für die laufenden Personalaufwendungen der Kinder- und Jugendarbeit und der Schulkinderbetreuung haben wir in diesem Jahr insgesamt 120.000 €, die Landesförderungen und Elternbeiträge bereits abgezogen, eingestellt – einerseits weil wir gerade in der Corona-Pandemie die Wichtigkeit dieser Angebote gesehen haben und andererseits um den Familien verschiedene Lebensmodelle zu ermöglichen. Sich gegenseitig entlasten, füreinander da zu sein, das ist auch das Ziel des Projektes „Solidarische Gemeinde“, das wir gemeinsam mit der Caritas und dem Landkreis gestartet haben. Gut Zuhause leben, auch bis ins hohe Alter, das möchten wir als Gemeinde gemeinsam mit der Bürgerschaft auch in Zukunft ermöglichen und damit den riesigen Herausforderungen des demographischen Wandels die Stirn bieten. Eine Kultur des gegenseitigen Helfens soll entstehen. Dafür brauchen wir einerseits eine professionelle Struktur, die den Prozess leitet und hierfür haben wir 34.000 € an Personalkosten für dieses Jahr eingestellt. Zusätzlich einmalig 15.000 € für den Umbau des Einwohnermeldeamtes bzw. Besprechungsraumes, damit die Räumlichkeiten da sind, damit die Bürgerinnen und Bürger zu den Ansprechpartnern ins Rathaus kommen können. Derzeit werden im Rahmen des Projektes Interview-Befragungen durchgeführt, um zu erfahren welche Bedürfnisse bei den Seniorinnen und Senioren konkret bei uns vor Ort bestehen, um dann daraus Projekte abzuleiten. Aber eines ist klar, wir brauchen Bürgerinnen und Bürger die sich einbringen und wir hoffen darauf, dass im Frühjahr bzw. Sommer die Bürgertische ohne große Einschränkungen durch die Pandemie stattfinden können und die Leute Lust darauf haben mitzumachen, weil älter werden wir alle einmal. Auch hoffen wir sehr, dass die sonstigen gesellschaftlichen Ereignisse, vor allem natürlich die Veranstaltungen der Vereine wieder stattfinden können, aber auch die Gemeinde will ihren Teil mit den Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule, den Ausstellungen im Rathaus und einem Bürgerempfang wieder dazu beitragen. Hoffentlich ein öffentliches Einweihungsfest kann es für den neuen Treffpunkt geben. Ein „Platz für alle“ mitten im Ort bei der Halle, bei dem Fitness-Treff es TSV und der Schule. Ein Kleinkinderspielplatz, Klettergeräte für größere Kinder, Sport- und Fitnessgeräte für den Breiten- und Seniorensport, Fitness- und Klettergeräte für Jugendliche und auch Sitzmöglichkeiten, eine Boule-Bahn, ein Platz für den Maibaum, usw. – eben ein Treffpunkt. Die Chance zur Verwirklichung dieses Platzes für die Bürgerinnen und Bürger mit einem Gesamtvolumen von ca. 321.000 € haben wir über das LEADER-Förderprogramm, aus dem wir mit der Hälfte der Kosten mit 159.000 € unterstützt werden. Damit investieren wir viel für die Kinder und Jugendlichen, die Senioren, einfach in das Gemeinschaftsleben, aber nicht nur neu, sondern wir haben in den nächsten Jahren auch 35.000 € für die bestehenden Spielplätze eingestellt, die wir ordentlich unterhalten wollen.

Werfen wir noch einen kurzen Blick in die Zukunft und damit auf das Investitionsprogramm bis ins Jahr 2024. Hier wollen wir natürlich die begonnenen Projekte zur Schule Mooshausen, dem Feuerwehrhaus, der Sanierung des Leitungsnetzes der Wasserversorgung, der weiteren Sanierung der Hermann-Krum-Straße mit Kanal, Wasserleitung und Straßenbeleuchtung sowie Inliner-Sanierungen von Kanälen fortsetzen, aber auch neue Projekte anstoßen. Wie bereits beschlossen, wollen wir den Bahnhofsvorplatz neu gestalten mit Bushaltestelle mit Wartehäuschen, Fahrradabstellplätzen, Parkplätzen mit Lademöglichkeiten, usw. Hierfür haben wir 260.000 € eingestellt und hoffen auf der Gegenseite auf Zuschüsse des Landes in Höhe von 160.000 €. Ein Projekt sticht von der Größenordnung dabei hervor, auch wenn die Zahl im Haushalt gar nicht so groß ist, der Breitbandausbau in den Außenbereichen. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt auf Grund der Förderung des Bundes mit 50% und des Landes mit 40% „nur“ bei voraussichtlich 650.000 €, aber das Investitionsvolumen bei 6,5 Mio. Wir müssen uns daher bewusst sein, dass dieses Projekt einen Großteil der Kapazitäten der Gemeinde in Anspruch nehmen wird und andere Projekte hintenanstehen müssen, was wie ausgeführt möglich ist, weil wir schon viel abgearbeitet haben. Dann haben wir eine gute Breitbandverbindung in den allermeisten Haushalten mit in der Regel nicht unter 50 Mbit. Vor noch nicht allzu langer Zeit hätte jeder dies als Ziel sofort unterschrieben, heutzutage kommt auf uns die Entscheidung zu, ob wir unter Ausnutzung der geänderten Förderprogramme des Bundes und der Länder, die nun auch einen Ausbau in Gebieten mit einer bestehenden Versorgung bis zu 100 Mbit zulassen, weiter mit Glasfaser bis ins Haus ausbauen wollen. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg bereitet die Grundlagen für eine Entscheidung vor, die wir voraussichtlich im Herbst treffen müssen. Hierfür haben wir in der Finanzplanung vorsorglich 500.000 € eingestellt und könnten im Bedarfsfall zusätzlich Mittel aus dem Tiefbau umschichten. Die anstehende Entscheidung hat auf alle Fälle noch keine Auswirkungen auf den diesjährigen Haushalt, aber ich wollte sie früh genug ankündigen, weil der Breitbandausbau schlichtweg ein Mega-Projekt ist, bei dem man noch vor wenigen Jahren gedacht hat, dass dies eine Generationenaufgabe ist und nie so schnell abgewickelt werden kann. Auch für die weitere bauliche Entwicklung haben wir Mittel eingestellt, in diesem Jahr 15.000 € Planungskosten für den Radweg vom Kreisverkehr in den Rank Richtung Aichstetten und Lautrach und im Jahr 2025 einen Anschlag von 310.000 € für den Grunderwerb für Wohn- oder Gewerbegrundstücke.

Wir liegen mit diesen Investitionen dann im Schnitt bei knapp über 1,7 Mio. Investitionen je Jahr in den kommenden Jahren. Wenn Sie diesem Volumen die geplanten Überschüsse gegenüberstellen, sehen Sie, dass wir hierfür unsere Rücklagen aufbrauchen und Kredite aufnehmen müssen. Am Ende des Jahres 2021 lagen die Darlehensschulen bei ca. 585.000 €, auf der Gegenseite aber die vorhandenen Mittel bei ca. 773.000 €, so dass die Gemeinde praktisch schuldenfrei war. Bereits aufgenommen in diesem Jahr haben wir zur Ausnutzung des historischen Zinstiefs 760.000 € und geplant sind im Jahr 2024 nochmals 350.000 €, wie dargestellt vor allem für den weiteren Breitbandausbau. Diese Verschuldung ist im Rückblick auf die Verschuldung der Gemeinde in früheren Jahren und im Hinblick auf den guten Stand der Aufgabenerfüllung in vielen Bereichen tragbar, um die historische Chance des Breitbandausbaus mit hohen Zuschüssen anzugehen.

Wir haben damit im Haushalt für dieses Jahr die inhaltlichen Schwerpunkte darauf gelegt, einerseits unsere Gebäude zu erhalten und weiterzuentwickeln und andererseits das Gemeinschaftsleben wieder zu beleben und weiterzuentwickeln. Und trotz dieser Schwerpunkte planen wir mit einem Überschuss. Dieser Haushalt ist damit auch das Ergebnis unserer gemeinsamen Bemühungen der letzten Jahre, oft auch anstrengenden Jahren, und so dürfen wir auch zusammen zuversichtlich in das Haushaltsjahr gehen, auch bei den Herausforderungen die sich uns alle gerade stellen.

Ich darf mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die auch in Zeiten der Pandemie für eine zuverlässige Umsetzung des Haushaltes gesorgt haben und insbesondere bei Herrn Kämmerer Simmler dafür, dass auch er persönlich einen erheblichen Teil dazu beiträgt den Haushalt so sicher und für alle nachvollziehbar zu gestalten.

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

mit diesem Haushalt unter den Prämissen „krisensicher“ und „keine Mehrbelastungen“ können wir das Haushaltsjahr gemeinsam angehen. Vielen Dank dafür, dass wir dies durch die vertrauensvollen Beratungen geschafft haben und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Verabschiedung des Haushaltsplans

Der Gemeinderat sprach der Verwaltung und insbesondere Herrn Kämmerer Simmler seinen Dank aus. Es wurde angeregt die verständliche Kurzzusammenfassung des Haushalts auf einem Flyer mit dem Amtsblatt zu verteilen, um so mehr Verständnis für den Haushalt der Gemeinde zu wecken.

Der Ergebnishaushalt sieht nun ordentliche Erträge von 6.418.200 € vor und Aufwendungen von 6.256.600 €, so dass ein Überschuss von 161.600 € in diesem Jahr erwirtschaftet wird. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten sollen in Höhe von 2.930.800 € erfolgen und im Gegenzug Einnahmen, vor allem Zuschüsse, in Höhe von 1.538.200 € kommen. Die Kreditermächtigung beträgt 760.000 €, im Gegenzug erfolgen in diesem Jahr 126.300 € an Tilgungen. Die Liquidität wird in diesem Jahr sogar nochmals geringfügig mit 12.000 € auf insgesamt 785.384 € gestärkt, dann aber bis ins Jahr 2024, insbesondere auf Grund des Breitbandausbaus, bis auf 194.084 € zurückgefahren. Die Steuermessbeträge sowohl für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) als auch die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) verbleiben einheitlich auf 340 v.H. Außerdem stimmte der Gemeinderat dem Stellenplan und der Finanzplanung zu.

Erneuerung des Steuerkabels der Wasserversorgung

Die Kommunikation der Wasserversorgung wird über Datenübertragungskabel sichergestellt. Im Bereich der Böschungskante zwischen Kapfweg und Schule liegen Kabelschäden vor. Es droht daher ein dauerndes Risiko eines Kommunikationsausfalls, welcher den manuellen Betrieb der Wasserversorgung (Pumpen händisch ein- und ausschalten) zur Folge hätte. Eine Sanierung in diesem Bereich ist aufgrund der Unwegbarkeiten des Geländes nicht möglich. Die Trassenführung soll daher geändert werden. Es ist eine Neuverlegung unterhalb der Hangkante entlang des Sportplatzes über 340 m vorgesehen. Die Einbindung des neuen Kabels soll im Bereich des Fußweges an der Kreisstraße nach Aichstetten erfolgen.

Die Verwaltung hat bei 4 Firmen wegen Angeboten angefragt, von denen 2 ein Angebot abgegeben haben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Swoboda GmbH, Winterrieden, in Höhe von 13.028,80 € abgegeben. Des Weiteren müssen die Kabel verbunden werden sowie Mess- und Dokumentationsarbeiten durchgeführt werden. Dies macht die auch die Wasserversorgung ansonsten betreuende Firma Siegl, Westerheim, zum Angebotspreis von 933,54 €.

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Aufträge im Sinne der Betriebssicherheit der Wasserversorgung.

Vergabe der Reinigungsarbeiten für die Grundschule Aitrach und den Kindergarten St. Bernhard

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat, dass nach Auswertung der Angebote durch das beauftragte Fachinstitut der Auftrag zur Reinigung der Grundschule einschließlich des Kindergartens St. Bernhard an die Firma Köhler aus Baienfurt zum Angebotspreis von 51.170,89 € brutto/Jahr vergeben wurde.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2022

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat hatte über einen Bauantrag für die Anbringung einer Werbeanlage (Lichttransparent) am Gebäude Hermann-Krum-Straße 2 zu entscheiden. Hintergrund ist, dass das Unternehmen vom Kreisverkehr aus nicht zu identifizieren ist, so dass der Zuliefererverkehr und die Besucher sich schwer tun den Betrieb zu finden. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen“ sieht für Werbeanlagen grundsätzlich vor, dass diese nicht über die Oberkante der Flachdächer hinausragen, was aber in diesem Fall nicht anders möglich ist und es befindet sich daneben ein weiteres Gebäudegeschoss, das die Werbeanlage überragt und die Anlage nicht hervorsticht. Der Gemeinderat erteilte daher in diesem Einzelfall seine Zustimmung zu dem Bauantrag und der Befreiung vom Bebauungsplan.

Schulgebäude Mooshausen – Umbau des „alten“ Schulgebäudes mit einem Gemeinschaftsraum und Aufgabe des „neuen“ Schulgebäudes

a)   Grundsatzbeschluss

Im November vergangenen Jahres wurden die Bürgerinnen und Bürger zur Vorstellung der Konzeption zum Schulgebäude Mooshausen eingeladen. Zusammenfassend wurde hierbei auf der einen Seite die Bedeutung eines öffentlichen Raumes für Mooshausen dargestellt und auch das Bedauern ausgedrückt, dass das „neue“ Schulgebäude nicht weiter genutzt werden soll, auf der anderen Seite wurde angesichts der Nutzung in Frage gestellt, ob diese den Sanierungsaufwand rechtfertigt. Diese Meinungen spiegeln auch die Beratungen im Gremium wieder, das aber grundsätzlich die Zielvorstellung formuliert hat für Mooshausener Gruppen weiterhin einen Raum zur Verfügung zu stellen, den Gebäudebestand aber auf das im Eigentum der Gemeinde befindliche prägende „alte“ Schulgebäude zu konzentrieren. Bei diesem Gebäude soll hierfür der Sanierungsstau aufgelöst und dieser wieder in Wert gesetzt werden. Die Beratung durch die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte im Zuge der Bürgerbeteiligung hat an dieser grundsätzlichen Zielvorstellung keine Änderungen ergeben, weshalb die Verwaltung Herrn Mauerer beauftragt hat den Vorentwurf für die Grundsatzentscheidung des Gemeinderates weiterzuentwickeln.

Herr Mauerer stellte den Entwurf nochmals zusammenfassend dem Gremium vor. Der Entwurf sieht vor, den alten Eingang zur Straße hin wiederherzustellen. Der Höhenunterschied soll über eine Außentreppe sowie eine rollstuhlgerechte Rampe überwunden werden. Innen soll so umgebaut werden, dass sich rechter Hand der fast 64 m² große Mehrzweckraum und mittig ein auf ca. 30 m² erweitertes Foyer befindet, von dem aus dann wieder zwei Eingänge in den Saal führen. Linker Hand könnte aus dem ehemaligen Lehrerzimmer eine Garderobe mit einer kleinen Küchenzeile entstehen. Dazu gäbe es auf dieser Seite einen Lagerraum sowie die Damen- und Herren-WCs, die beide etwas größer als bisher und damit rollstuhlfreundlich würden. Die detaillierte Kostenberechnung beläuft sich auf brutto 381.294,56 €. Die Kostenberechnung beinhaltet entsprechend dem Erbbaurechtsvertrag mit der Diözese die Abbruchmaßnahme des „neuen“ Schulgebäudes, das sich auf dem Grundstück der Diözese befindet. Die Verwaltung informierte das Gremium dass derzeit konkrete Gespräche über eine mögliche private Übernahme des „neuen“ Schulgebäudes geführt werden. Herr Mauerer stellte auf Nachfrage dar, dass zukünftig eine Wohnnutzung des Gebäude geplant ist und hierfür von anderer Seite derzeit Untersuchungen gemacht werden. Die Verwaltung führte zu den Gesprächen mit der Diözese aus, dass aus rechtlicher Sicht betrachtet die Gemeinde einen Vertrag mit den Privatpersonen abschließen müsste und der Erbbaurechtsvertrag dann, nach Prüfung und Zustimmung der Diözese zu den geplanten Baumaßnahmen und der Finanzierung, auf die Privatpersonen übergeht. Das „neue“ Schulgebäude selbst soll als Bestandteil des Grundstücks ohne Kostenersatz übergehen, da im Gegenzug die Abbruchkosten erspart würden. Die genaue Ausgestaltung und Beschlussfassung des Gemeinderates hierüber könne aber erst dann erfolgen, wenn für die Umsetzung der Maßnahme ein Zuschuss bewilligt worden wäre, da die Gemeinde die Investition ansonsten auf Grund ihrer Aufgaben im Pflichtbereich, insbesondere in der Sanierung der Abwasserkanäle, nicht tragen kann. Hierfür wird die Verwaltung einen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock beantragen und hofft auf ca. 30%.

Der Gemeinderat beschloss, dass er die Zielvorstellung weiterverfolgt für Gruppen aus Mooshausen weiterhin einen Raum zur Verfügung zu stellen, den Gebäudebestand aber auf das im Eigentum der Gemeinde befindliche prägende „alte“ Schulgebäude zu konzentrieren. Der Gemeinderat stimmte auf dieser Grundlage der vorgestellten Planung von Herrn Mauerer und der Kostenberechnung zu und beauftragte die Verwaltung einen Zuschussantrag im Ausgleichsstock zu stellen.

b)   Vergabe des weiteren Planungsauftrages

Des Weiteren beauftragte der Gemeinderat Herrn Mauerer mit der Planung bis zur Ausführungsplanung, um eine zeitnahe Umsetzung bei einer positiven Entscheidung über den Zuschussantrag zu gewährleisten, gleichzeitig aber die Maßnahme aus finanziellen Gründen noch schieben zu können bei einer Ablehnung. Bis zur Ausführungsphase fällt ca. knapp unter der Hälfte des bei Durchführung der Maßnahme anfallenden Gesamthonorars von ca. 37.000 € an.

Der Gemeinderat wird nun auch im Technischen Ausschuss weiter an der Planung arbeiten und hofft auf einen positiven Zuschussbescheid im Sommer, so dass dann gegebenenfalls im Herbst die Ausschreibung und im Jahr 2023 die Umsetzung erfolgen könnte.

Wasser- und Abwasseranschluss des Grundstückes Oberhauser Weg 7

Das Grundstück Oberhauser Weg 7 entstand durch eine Grundstücksteilung des Grundstückes Oberhauser Weg 5. Da es sich aufgrund einer Grundstücksteilung um einen „weiteren Anschluss“ nach der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung handelt, müssen die Kosten vom Grundstückseigentümer getragen werden. Hausanschlüsse werden dabei ausschließlich von der Gemeinde hergestellt. Ein entsprechender Wasserversorgungs- und Entwässerungsantrag wurde von den Grundstückeigentümern gestellt. Es soll mit der Maßnahme auch eine Gehwegabsenkung realisiert werden. Es wurden von drei Firmen Angebote abgegeben, das wirtschaftlichste von der Fa. Uhrebein, Leutkirch mit 15.232 € und somit im von der Gemeinde beauftragten Ing.-Büro kalkulierten Rahmen. Der Gemeinderat erteilte daher den Auftrag für die Tiefbauarbeiten, diese Kosten sind gemäß der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung vom Grundstückseigentümer zu erstatten.

Vergabe der Reinigungsarbeiten für die Grundschule Aitrach

Nachdem der bisherige Reinigungsdienst die Arbeiten auf Grund personeller Veränderungen leider nicht mehr wahrnehmen kann, hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Fa. FIGR aus Metzingen die Reinigungsarbeiten für die Grundschule mit dem Kindergarten St. Bernhard ausgeschrieben. Der Aufwand für die Ausschreibung lag bei netto 1.850 € für die Erstellung der Vergabeunterlagen und für die Auswertung bei netto 1.950 €. Es wurden acht Firmen bei der beschränkten Ausschreibung beteiligt, von denen drei Angebote abgegeben haben. Es ist grundsätzlich von einem steigenden Aufwand auszugehen, da die Flächen sich durch den Umbau der Schule mit neuem Klassenzimmer, größeren Räumlichkeiten der Schülerbetreuung, größerem Kindergarten mit zusätzlichen Räumlichkeiten, usw. auch vergrößert hat. Die Verwaltung geht von jährlichen Kosten von ca. 50-55.000 € aus. Leider war es der Fa. FIGR zeitlich nicht möglich die Prüfung der Angebote bis zur Sitzung vorzunehmen, aber da die Auftragsvergabe natürlich eilt, hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und hat darum gebeten über die Vergabe wieder zu berichten.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Welchen hohen Stellenwert die Feuerwehr in Aitrach hat, zeigen wieder einmal die Spenden der Fa. Mauthe und einer Privatperson in Höhe von insgesamt 200 € an die Jugendfeuerwehr. Des Weiteren wurden 7.000 € vom Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke für die künstlerische Gestaltung der Außenfassade des Fitnesstreffs gespendet. Ebenfalls eine Spende der Fa. Wild Projektentwicklung für das gleiche Projekt wurde vom Gemeinderat zurückgestellt, da diese derzeit noch im Baugebiet Neue-Welt-Straße ein Projekt plant und somit ein laufendes Verfahren besteht. Die Verwaltung berichtete zur künstlerischen Gestaltung, dass noch ein Gespräch mit dem Künstler Herrn Thiel und dem Vorstandsteam des TSV zur detaillierten Abstimmung stattgefunden hat, so dass die Umsetzung im Frühjahr geplant ist.
Herzlichen Dank an die Spender!

Bekanntgaben und Verschiedenes

TÜV-Prüfung Hubsteiger des Bauhofs

Der Hubsteigers des Bauhofes wurde im Jahr 1999 beschafft. Dieser wird für Baumpflegearbeiten, Unterhaltung Straßenbeleuchtung, Christbaumstellen, usw. eingesetzt. Bei der TÜV-Prüfung wurde nun bemängelt, dass die Hydraulikschläuche erneuert werden müssen, was natürlich ein wesentlicher Sicherheitsaspekt ist. Die Kosten betragen knapp über 5.600 €, da sich der Hubsteiger aber ansonsten in einem guten Zustand befindet, wird die Erneuerung in Auftrag gegeben.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2021

Wirtschaftsplan für den Gemeindewald 2022

Zu dem Tagesordnungspunkt begrüßte die Verwaltung den neuen Revierförster Herrn Jan Holder. Die jährlichen Wirtschaftspläne sind eingebettet in den 10-jährigen Forsteinrichtungsplan. Der Forstbetrieb hat bisher eine Holzbodenfläche von ca. 46 ha und der geplante Hiebsatz von 2.820 EFM in den Jahren 2016-2025 bedeutet, dass der laufende Zuwachs höher ist der geplante Hiebsatz und somit ein Vorratsaufbau stattfindet. Deshalb war in diesem Jahr bisher auch kein Einschlag eingeplant, da der planmäßige Einschlag in den letzten Jahren durch Eschentriebsterben, Sturm- und Käferholz bereits überschritten wurde. In diesem Jahr wurden nun aber weitere ca. 10 ha Wirtschaftswald durch die Gemeinde erworben, da diese Flächen benachbart zum Gemeindewald liegen und somit Synergieeffekte bei der Bewirtschaftung genutzt werden können. In dieser Fläche ist nun aktuell ein Hieb durchgeführt worden, da große Bestände hiebreif waren und ansonsten durch Sturm, Käfer, usw. Verluste zu befürchten gewesen wären. Natürlich dient dieser Hieb auch der Refinanzierung des Ankaufs.

Herr Holder stellte dem Gremium die Hiebmaßnahme dar und führte aus, dass im ersten Schritt ca. 1.000 Festmeter eingeschlagen wurden, die direkt an einen Sägereibetrieb zu einem guten Preis vermarktet werden konnten, da es sich um eine gute Qualität gehandelt hat. Anfang des kommenden Jahres soll ein weiterer Einschlag erfolgen mit nochmals bis zu 1.000 Festmeter, die genaue Menge könne noch nicht vorhergesagt werden. Es sei im Wirtschaftsplan, natürlich nach Abzug der Hauerlöhne, der Schlagpflege, der Kosten für die Betreuung der Maßnahme, usw. ein Betriebsergebnis von 116.974 € vorgesehen, das unter Umständen auch überschritten werden könnte. Inwieweit zur Finanzierung des Waldankaufs ein weiterer Einschlag vorgenommen wird, wird dann im nächsten Jahr entschieden. Herr Holder wies darauf hin, dass die Gemeinde in vielen Bereichen, wo es sich nicht um Wirtschaftswald handelt, große Aufgaben hat, so auch Richtung Lautrach an der Hangkante zwischen Landstraße und Iller. Hier müssen wegen dem Eschentriebsterben Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, die aber keinen Ertrag bringen und derzeit besteht zu allererst die Schwierigkeit auch einen Unternehmer zu finden, der die schwierigen Arbeiten in der Hanglage ausführt. Aus dem Gremium heraus wurde nachgefragt, wie die Verjüngung nach dem Einhieb erfolgt. Herr Holder stellte dar, dass bereits viel Naturverjüngung besteht, sowohl von der Fichte wie durch Buchenunterbauten, so dass nur wenig Nachpflanzungen erforderlich sind. Geplant zum Schutz des Bestandes ist im Randbereich ein Laubholzriegel, z.B. mit Eiche. Diese kann aber erst im Frühjahr 2023 erfolgen, wenn die Hiebmaßnahmen endgültig abgeschlossen sind.

Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 zu unter dem Bewusstsein, dass er auf Grund des Waldankaufs und der dadurch bedingten Maßnahmen Mitte nächsten Jahres nochmals einen Blick darauf werfen muss.

Blick auf das Plangebiet
Blick auf das Plangebiet

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen, Erweiterung Süd“ sowie 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ferthofen“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinde hat in den letzten Jahren eine sehr dynamische Entwicklung im gewerblichen Bereich genommen, was man auch an der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze am Ort sieht, die die letzten Jahre auf fast 1.000 Arbeitsplätze angestiegen ist. Hierzu hat die Gemeinde zusammen mit den Betrieben weiteres Gewerbeland in den Gewerbegebieten An der Chaussee und Ferthofen ausgewiesen. Derzeit stehen der Gemeinde keine eigenen Flächen für die gewerbliche Entwicklung mehr zur Verfügung. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Absicht von Herrn Hock als Geschäftsführer der Hock Holding GmbH auf den Flurstücken 175/6 und 175/7, zukünftig Hermann-Krum-Straße 6, eine Gewerbehalle zur flexiblen Nutzung und Aufteilung zu realisieren. Das Flurstück 175/6 befindet sich im Eigentum der Gemeinde und ist derzeit im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen“ als Straßenverkehrsfläche mit Gehweg ausgewiesen. Nachdem die Fa. Klaus das Hinterliegergrundstück erworben hat, ist die Verkehrsfläche lediglich noch für die private Erschließung der Fa. Klaus und von Herrn Hock notwendig, so dass die Fläche im Zuge des Bebauungsplanverfahrens in eine private Verkehrsfläche umgewidmet und von der Gemeinde an die privaten Nutzer verkauft werden soll. Herr Hock hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes bei der Gemeinde beantragt und sich zur Tragung aller Kosten verpflichtet. Das Bebauungsplangebiet begrenzt sich auf die derzeit als landwirtschaftliches Ackerland genutzten Flurstücke mit einer Größe von ca. 1,30 ha. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen vorrangig auf im Privatbesitz befindlichen landwirtschaftlichen Flächen in Aitrach vorgesehen werden.

Frau Annabelle Rohm von der Sieber Consult GmbH stellte dem Gremium den Vorentwurf des Bebauungsplanes vor, der sich aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach heraus entwickelt. Der Bebauungsplan wird grundsätzlich so konzipiert, dass die Festsetzungen für die Bebauung den sonstigen Festsetzungen im Gewerbegebiet Ferthofen entsprechen und sich auf die wesentlichen für das Vorhaben relevanten Elementen beschränken. Wichtig ist auf Grund der Lage am Ortsrand die Einbindung in das Landschaftsbild und somit Begrenzung der Gebäudehöhen auf 12 m sowie die Festsetzung von Grünflächen am südlichen Rand. Ebenso soll beim Nutzungsmaß, der Grundflächenzahl, sowie der Baumassenzahl eine Festsetzung entsprechend der bestehenden Bebauungspläne erfolgen. Frau Rohm wies darauf hin, dass im Verfahren noch eine Festsetzung von Emissionskontigenten wegen der angrenzenden Wohnbebauung erfolgen muss. Des Weiteren ist geplant im nächsten Jahr, sobald es von der Witterung sinnvoll ist, die angedachten Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu begehen und diesbezügliche Vorschläge zu erarbeiten.

Die Verwaltung führte aus, dass neben dem Bebauungsplanverfahren dann auch weitere Verträge zu den Grundstücksflächen abzuschließen sind, aber dies erst möglich ist, wenn der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.

Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ferthofen, Erweiterung Süd“ sowie 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ferthofen“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Des Weiteren billigte er den Vorentwurf mit Plan- und Textteil vom 07.11.2021 und beauftragte die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer vierwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchzuführen.

Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes

Die kalkulatorischen Zinssätze haben ihre Bedeutung darin, dass diese Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlagen der Gebührenkalkulationen aller kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde haben, z.B. die Wasserversorgung, den Friedhof, usw. Die Begründung ist, dass das dort gebundene Eigen- und Fremdkapital keiner anderen Verwendung zugeführt werden könnte und die Fremdkapitalzinsen bzw. der entgangene Gewinn werden als kalkulatorische Verzinsung angesetzt. Zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wird dabei der mehrjährige Durchschnitt der vergangenen zehn Haushaltsjahre zu Grunde gelegt. Natürlich weist die Zinsentwicklung der letzten 10 Jahre eine sinkende Tendenz auf, allerdings auf Grund der langfristigen Zinsbindungen der Darlehen der Gemeinde wiederum nicht so schnell wie gedacht. Aufgrund dieser Berechnung ergibt sich ein durchschnittlicher Zinssatz von etwas über 2 %, aber auf Grund des wohl weiterhin niedrigen Zinsniveaus legte der Gemeinderat den kalkulatorischen Zinssatz rückwirkend ab dem Haushaltsjahr 2020 auf 2,0 % fest. Auf Nachfrage erteilte die Verwaltung noch die Auskunft, dass der Zinssatz bei weiteren Veränderungen wieder angepasst werden kann.

Pumpwerk
In diesem Jahr erfolgte ein Pumpenaustausch im Pumpwerk der Wasserversorgung

Wasserversorgung

a) Neufassung der Wasserversorgungssatzung

b) Gebührenanpassung für 2022 - 2026

Die Verwaltung führte aus, dass die Wasserversorgungssatzung neu gefasst werden soll, was vor allem Rechtsanpassungen, Klarstellungen, usw. umfasst, aber insbesondere auch die Gebührenanpassung für die Jahre 2022-2026. Die Gemeinde ist verpflichtet alle fünf Jahre die Gebührenkalkulation zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte im Jahr 2017 und zwar nach unten. Der Gebührensatz wurde damals von 1,65 €/m³ auf 1,55 €/m³ gesenkt. Möglich war dies durch den Einwohnerzuwachs, da damit die hohen Fixkosten in der Wasserversorgung auf mehrere Schultern verteilt werden konnten. Auch die zukünftige Kalkulation geht weiterhin von einem Einwohnerzuwachs aus, dieser reicht aber nicht aus, um die gestiegenen Kosten durch den zunehmenden Erneuerungsaufwand und Unterhaltung sowie auch die Qualitätssteigerung bei der Betriebsführung durch die Stadtwerke Memmingen zu kompensieren. Bereits bei der Übertragung der technischen Betriebsführung im Jahr 2020 wurde mit Mehrkosten von ca. 8,5 Cent gerechnet, die sich aber auch durch den nachhaltigen Betrieb der Wasserversorgung lohnen. Daraus resultieren auch jährliche Investitionen in die Wasserversorgung, wie ganz aktuell der Austausch der Pumpen und der Steuerung, was aber auch energetisch richtig war, da diese wesentlich weniger Strom brauchen. Auch ist der sogenannten „Wasserpfennig“, der vom Land für die Grundwassernutzung erhoben wird, in den letzten Jahren von 5,1 Cent/m³ mit nun 10 Cent/m³ auf das Doppelte angestiegen. Neben den Investitionen in das Pumpwerk und das Leitungsnetz sind im Jahr 2022 und 2024 auch je 20.000 € für den Austausch der Hauswasserzähler eingeplant. Die Verwaltung verwies darauf, dass in den letzten Jahren auch eine leichte Unterdeckung entstanden ist, da der Gebührensatz 3 Cent höher kalkuliert war wie letztendliche festgelegt. Der „nachhaltige“ Gebührensatz, der dann trotz der Investitionen in die Wasserversorgung wieder mehrere Jahre Bestand haben kann, wurde nun von der Verwaltung mit 1,65 €/m³ kalkuliert, also wieder so hoch wie er bis vor 5 Jahren schon war. Auch bei der Grundgebühr für die Hauswasserzähler ergibt sich durch die gestiegenen Beschaffungskosten eine Erhöhung von 1,00 €/Monat auf 1,10 €/Monat bzw. bei den größeren Zählern entsprechend größere Erhöhungen. Die Verwaltung führte anhand einer Darstellung aus, dass die Erhöhung des Wasserpreises damit hinter der Inflation zurückbleibt, obwohl dieser auch von der Preisentwicklung der Energiepreise, Personal- und Materialkosten, usw. abhängig ist. Auf der anderen Seite ist es trotzdem gelungen wesentliche Investitionen in die Wasserversorgung zu tätigen und diese für die Zukunft aufzustellen. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigte die Verwaltung, dass der weitere zu erwartende Einwohnerzuwachs bereits in die Kalkulation mit eingeflossen ist. Zum Schluss wurde auch der Vergleich mit den Nachbargemeinden bei den Wasser- und Abwassergebühren zusammen, da diese immer gemeinsam anfallen, gezogen. Die Unterschiede sind teilweise nach unten wie oben groß, aber zusammengenommen liegt die Gemeinde Aitrach auch trotz der Erhöhung im durchschnittlichen Niveau, wobei auch bei den anderen in den nächsten Jahren mit Gebührenanpassungen zu rechnen ist.

Der Gemeinderat beschloss die Wasserversorgungssatzung und stimmte den Gebührenanpassungen für die Verbrauchs- und Zählergebühren zu, wobei die Kostenüber- und Kostenunterdeckungen der letzten Jahre mit in die Kalkulation aufgenommen wurden.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Personelle Aufstockung in der Schulkindbetreuung

Die Gemeinde hat vor ca. 1-2 Jahren die Schulkindbetreuung neu ausgerichtet und professionalisiert und dieses Angebot kommt bei den Kindern und Eltern super an, so dass eine hohe Auslastung mit Anmeldungen von 35-40 Kindern besteht. Daher musste das Personal aufgestockt werden und die Stiftung St. Anna aus Leutkirch als Träger des Angebotes hat mitgeteilt, dass zum Glück eine Erzieherin zu einem Umfang von 60 % und eine weitere geringfügige Kraft gefunden werden konnten. Die gesamten Personalkosten steigen damit auf ca. 105.000 €/Jahr an, im Gegenzug wird mit einem Zuschuss des Landes in Höhe von ca. 15.000 € und Elternbeiträgen von ca. 20.000 € gerechnet. Damit liegen die Elternbeiträge, da die weiteren Betriebskosten wie Heizung, Strom, EDV-Ausstattung, Bauhof, usw. nicht eingerechnet sind, weiterhin unter der Zielgröße wie im Kindergarten von 20 % der reinen Betriebskosten. Der Gemeinderat freute sich, dass das Angebot damit für die nächste Zukunft wieder auf stabile Beine gestellt werden konnte, aber die weitere Entwicklung des Bedarfs müsste beobachtet werden, auch wenn ein weiterer Ausbau nochmals eine große Kraftanstrengung wäre.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 29. November 2021
Blick auf die Fläche des neuen Baugebietes
Blick auf die Fläche des neuen Baugebietes

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Storchengässle, 2. Erweiterung“ – Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

Anschließend an das Neubaugebiet im Storchengässle soll wiederum in Zusammenarbeit mit der Volksbank Allgäu-Oberschwaben als Erschließungsträger eine Erweiterung mit 4 Einfamilienhäusern und 3 Wohnungsbauten verwirklicht werden. Der Gemeinderat hat hierzu im September die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen und die Verwaltung beauftragt auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs eine Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen.

Dementsprechend wurde von der Verwaltung im Oktober eine Bürger-Informations-Veranstaltung durchgeführt, bei der angesichts der kleinen Erweiterung der Sitzungssaal überraschend voll war, vor allem mit Bauinteressenten für die Einfamilienhausbauplätze. Das planende Büro Sieber aus Lindau, vertreten durch Frau Rohm und Herrn Rehmann, stellte die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgeschlagene Abwägung und Umsetzung im Bebauungsplan vor.

Es wurden in der Beteiligungsveranstaltung mehrere Anregungen zu den naturschutzrechtlichen Festsetzungen vorgebracht. So wurde vorgebracht, dass die geplanten Pflanzungen am Waldsaum nicht ausreichend wären, um Katzen aus dem angrenzende Gebiet herauszuhalten und somit dort lebende Vögel gefährdet werden. Es wurde dargestellt, dass in der Bepflanzung auch ein Zaun vorgesehen ist, aber eine vollständige Abschirmung sicher nicht gelingt, aber es so gut wie möglich berücksichtigt wurde. Des Weiteren wurde angeregt zur Heizung verpflichtend eine Wasserwärmepumpe festzulegen. Im Bebauungsplan ist dies rechtlich nicht möglich, dies müsste im Kaufvertrag erfolgen, die Vermarktung wird aber durch die Volksbank vorgenommen. Die Volksbank prüft derzeit die Verwirklichung einer Wasserwärmepumpe für die Wohnungsbauten und hat schon Bohrungen zur Untersuchung vornehmen lassen, im Bebauungsplan wurde aber wegen dem rechtlichen Aspekt und auch im Hinblick auf die Flexibilität der Bauherren und der bestehenden weitgehenden Vorgaben von Seiten des Bundes und des Landes keine zusätzliche Vorgabe getroffen. Positiv hervorgehoben wurde, dass für das Gebiet ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erbracht wird und nachgefragt, warum dies für das Baugebiet Neue-Welt-Straße nicht erfolgt sei. Die Verwaltung führte aus, dass die Lage zwischen Autobahn und Memminger Straße vom Gemeinderat als unkritischer betrachtet wurde und daher eine vom Bundesgesetzgeber auf Grund der Wohnungsnot eingeführte andere Verfahrensart gewählt wurde.

Bezüglich der Nachfrage, ob die Schatten der neuen Gebäude die Photovoltaikanlagen auf den bestehenden Gebäuden beeinflussen, zeigte Herr Rehmann sowohl in Bildern als auch mit Filmen eine Schattenstudie. Diese zeigte auf, dass eine zusätzliche Verschattung im Frühjahr und Sommer nicht festzustellen ist, im Winter teilweise in den Morgenstunden. Eine übermäßige Verschattung wurde dementsprechend nicht vorgefunden. Die Schattenstudie wurde dem Bebauungsplan beigelegt, so dass diese einsehbar ist.

Zum Schluss diskutierte der Gemeinderat die Anregung auch Pultdächer zuzulassen, da diese interessant für Photovoltaikanlagen wären. Obwohl diese im bisherigen Baugebiet zulässig gewesen wären, wurden keine Pultdächer verwirklicht, so dass es dem Gemeinderat ein Anliegen war gerade am abschließenden Ortsrand ein einheitliches Ortsbild zu erreichen, zumal die nach Süden ausgerichteten Pultdächer auch bei einer Festsetzung niedrigerer Höhen für die angrenzenden Nachbarn größere Auswirkungen hätten. Die Festsetzung von Sattel- und Walmdächern blieb damit bestehen.

Der Gemeinderat beschloss abschließend die Entwurfsfassung und beauftragte die Verwaltung wiederum die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, was dieses Mal über eine Auslage der Planunterlagen im Foyer des Rathauses erfolgen wird. Abhängig von den Stellungnahmen erscheint eine Beschlussfassung über den Bebauungsplan früh im nächsten Jahr möglich, so dass bei einem zügigen Verlauf die Erschließung des Baugebietes schon im nächsten Jahr erfolgen könnte.

Außenanlagenkonzeption für die Grundschule

Neues Raumkonzept für die Grundschule mit zwei zusätzlichen Kindergartengruppenräumlichkeiten – Vergabe des Abbruchs des Südbaus

Die Außenanlagenkonzeption für die Grundschule und den Kindergarten St. Bernhard sehen den Abbruch des Südbaus vor, damit hier Platz für die Kinder in der Pause entsteht und der Platz für die Zukunft zur Verfügung steht, falls für die Schule oder Kinderbetreuung weiterer Bedarf besteht.

Das Gebäude ist aus den 60er-Jahren und wurde bis 2017 von der Schule genutzt. Im Jahr 2017 wurde, weil kurzfristig weiterer Bedarf im Kindergarten entstanden ist, der Bau zum Übergang bis zum Einzug in den Neubau als Kindergarten eingerichtet, was Kosten von ca. 53.000 € verursacht hat, allerdings wurden Einrichtungsgegenstände nun auch in den neuen Kindergarten mitgenommen. Derzeit wird der Bau während dem Schulumbau noch als Ausweichklassenzimmer genutzt, aber ab nächstem Jahr kann das Schulgebäude insgesamt bezogen werden und somit die Außenanlagenkonzeption ihre Abrundung erfahren. Die Verwaltung hat 3 Angebote eingeholt, wobei die Firma Kurt Hinder GmbH aus Bad Waldsee das günstigste Angebot mit brutto 31.416 € abgegeben hat. Hinzu kommt je nach Wetter noch die Anlegung einer Baustraße und auch das Pflaster muss im Bereich des Abbruchs ergänzt werden, diese Kosten sind aber im Schulumbau mit kalkuliert gewesen. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten, so dass der Platz im nächsten Jahr, auch mit der noch vorbehaltlich des Zuschusses geplanten Gestaltung des nebenliegenden Geländes mit Bewegungsgeräten, Treffmöglichkeiten, usw., seine Abrundung erfährt.

Feststellungsbeschluss Jahresabschluss und Jahresrechnung 2019

Es wird auf den Bericht von Herr Kämmerer Simmler und die öffentliche Bekanntmachung an anderer Stelle auf der Homepage verwiesen.

Bauliche Zusammenlegung des Einwohnermeldeamtes – Besprechungsraums wegen dem Projekt Solidarische Gemeinde Aitrach

Der Gemeinderat hat im Juli diesen Jahres beschlossen sich am Projekt „Solidarische Gemeinde“ für eine seniorengerechte Entwicklung der Gemeinde zu beteiligen und hat hierfür eine „Kümmerer-Stelle“ geschaffen sowie eine Verwaltungsstelle aufgestockt. Um die notwendigen Arbeitsplätze zu bieten, wird das Einwohnermeldeamt in das bisherige Besprechungszimmer verlegt, so dass das bisherige Einwohnermeldeamt der neuen Stelle zur Verfügung steht. Dies bietet den weiteren Vorteil, dass im Einwohnermeldeamt zukünftig zwei Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, so dass es auch möglich wäre gleichzeitig Kunden zu bedienen. Für die Maßnahme muss eine Wanddurchbruch erfolgen sowie die Elektroinstallation verlegt werden und natürlich eine neue Büroeinrichtung mit Beleuchtung und EDV beschafft werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 15.200 €. Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme in Folge des Projektes zu und beauftragte die kleine Baumaßnahme freihändig zu vergeben, die Büromöbel mit Beleuchtung werden bei der Fa. Gessler & Funk, Weingarten beschafft, die in der Vergangenheit auch die sonstige Rathauseinrichtung gestellt hat.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Neubau von stationären „Raumlufttechnischen Anlagen“ in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (Grundschule, Kindergärten) - Vergabe

Der Gemeinderat hat im September entschieden für die Grundschule und die Kindergärten „Raumlufttechnische Anlagen“, also richtige Lüftungsanlagen und keine Raumluftfilter, auszuschreiben. Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie sicher eine richtige Entscheidung, aber auch für die Zukunft im Hinblick auf das Raumklima und aus energetischer Sicht. Die Verwaltung berichtete, dass 4 Angebote abgegeben wurden. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Dietrich AG + Lüftungs- und Klimatechnik abgegeben mit 263.566,17 € und damit um ca. 34.000 € günstiger als angenommen. Zu den Kosten wird mit einem Zuschuss von 80 % gerechnet.

Beauftragung einer Biotopverbundplanung für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch/Aichstetten/Aitrach

Das Artensterben ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Seit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes im Juli 2020 wird daher als Ziel formuliert, dass in Baden-Württemberg ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope geschaffen wird, das in verschiedenen Stufen bis zum Jahr 2030 auf mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche auszubauen ist. Die Kommunen haben dabei den Auftrag für ihr Gebiet Biotopverbundpläne zu erstellen. Für die Planung soll ein fachlich versiertes Planungsbüro beauftragt werden. 90% der Planungskosten trägt das Land. Unter frühzeitiger Einbindung von Gebietskennern, Landbesitzern und Landbewirtschaftern soll schließlich ein Maßnahmenplan entstehen, der Besonderheit und Potenzial der Kommune berücksichtigt. Der Biotopverbundplan selbst ist nicht rechtlich bindend. Seitens des Gesetzgebers ist es allerdings gewünscht, eine planungsrechtliche Sicherung im Rahmen der Erstellung von Flächennutzungs- und Landschaftsplänen zu gewährleisten. Basierend auf Biotopverbund-Maßnahmen kann Landwirten ein Landschaftspflegevertrag angeboten werden. Auch FAKT-Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen sind denkbar. Es besteht außerdem die Möglichkeit die Maßnahmenumsetzung zu 70% vom Land fördern zu lassen. Das Land hat in jedem Landkreis einen Biotopverbundbotschafter eingestellt. Seit Dezember vergangenen Jahres arbeitet Frau Tanja Westernacher als Biotopverbundmanagerin im Team des Landschaftserhaltungsverbandes Ravensburg. Da die Ergebnisse der Biotopverbundplanung zukünftig in die Flächennutzungsplanung einfließen, wird diese für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch/Aichstetten/Aitrach durchgeführt. Das wirtschaftlichste Angebot hat das Büro Sieber, Lindau, abgegeben. Der Anteil der Gemeinde Aitrach liegt unter Berücksichtigung der Förderung von 90 % voraussichtlich im Bereich von 2.000 – 3.000 €. Nach Möglichkeit soll bereits Anfang 2022 mit der Ermittlung der Datengrundlagen begonnen werden. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Büros Sieber als wirtschaftlichstem Bieter vorbehaltlich einer Bezuschussung von 90 % über die Landschaftspflegerichtlinie zu.

Austausch von Wasserzählern im kommenden Jahr

Im kommenden Jahr steht der Austausch von ca. 500 Wasserzählern in den Haushalten an, was ca. 17.000 € an Kosten für einen gleichwertigen Ersatz bedeutet. Es wurden auch andere Zählerarten diskutiert, aber im Hinblick darauf, dass in ein paar Jahren eventuell auch auf digitale Zähler umgestellt werden kann, beschloss der Gemeinderat beim jetzigen Austausch nochmals die gleichen Zähler zu beschaffen.

Bewerbung für die neue LEADER-Förderperiode

Die Verwaltung gab bekannt, dass das Land den Bewerbungsstartschuss für die neue LEADER-Förderperiode 2023-27 bekannt gegeben hat. Die Region Württembergisches Allgäu, der die Gemeinde Aitrach angehört, hat sich ebenfalls wieder beworben. Im Mittelpunkt der LEADER-Förderung stehen Vorhaben, die die interkommunale Zusammenarbeit und den Tourismus stärken. Darüber hinaus sollen Antworten auf aktuelle Herausforderungen, wie etwas den demografischen Wandel, Nahversorgung und Ressourcenschutz, entwickelt werden. In der Gemeinde Aitrach wurde in der letzten Förderperiode die Neueinrichtung der Zahnarztpraxis gefördert und aktuell läuft ein Zuschussantrag für den AitrachTreff so dass die Gemeinde hofft den Platz mit Unterstützung im nächsten Jahr verwirklichen zu können.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober 2021

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat hatte über den Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Hauptstraße 67 zu entscheiden. Da ein Bebauungsplan für diesen Bereich nicht vorliegt, legte die Verwaltung dar, dass sich das Bauvorhaben mit Maßen von 18,99 m x 12,99 m, einer Wandhöhe von 6,83 m und einer Gesamtgebäudehöhe von 11,38 m bei einem Satteldach mit einer Dachneigung von 35° nach dem Baugesetzbuch in die nähere Umgebung einfügen muss. Hierzu legte sie auch die eingegangenen Einwendungen vor, die vor allem die starke Beschattung und die niedrigere Firsthöhe der direkt umliegenden Gebäude beinhalten. Nachdem nach dem Baugesetzbuch nicht nur die direkt angrenzenden Gebäude zu bewerten sind, sondern die nähere Umgebung heranzuziehen ist, muss aber auch das Gebäude Hauptstraße 57/Ecke Neue-Welt-Straße mit einem Abstand von ca. 50 m zum Bauvorhaben mit einer Wandhöhe von 7,10 m und einer Firsthöhe von 12,73 m bei der Betrachtung der näheren Umgebung einbezogen werden, zumal eine Sichtbeziehung besteht. Die Verwaltung ist daher in Abstimmung mit dem Stadtbauamt zur Beurteilung gekommen, dass das Einfügungskriterium des Maßes der baulichen Nutzung gegeben und das Einvernehmen zu erteilen ist. Die Verwaltung ging darauf ein, dass der Gemeinde bei dieser Entscheidung kein Ermessen obliegt, sondern es eine rechtlich überprüfbare Entscheidung ist. Die Verwaltung ging auch nochmals auf die Anregung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes aus der Nachbarschaft ein. Die Gemeinde hat bisher Bebauungspläne für Neubaugebiete aufgestellt bzw. im Innenbereich in den 90er-Jahren zur Verwirklichung der Wohnbebauung in der Ortsmitte nach Aussiedlung der Firmen Mauthe und Lemmer. Ein Bebauungsplan mit seinen Regelungen für die sich darin befindlichen Grundstücke braucht auch immer ein Planungsbedürfnis, das einen Eingriff in alle Grundstücke in diesem Bereich und auch den personellen und finanziellen Aufwand rechtfertigt. Gerade in den Bebauungsplänen „Ortsmitte“ und an der Kirche wurde von dem Grundgedanken ausgegangen, dass die großen Baumassen entlang der Hauptstraße zur Fassung des Straßenraumes belassen bzw. bei Neubau gefordert werden. Nach diesen Bebauungsplänen sind auch die großen Mehrfamilienhäuser neben der Kirche oder gegenüber der Bäckerei Fähndrich entstanden. Es kam die Nachfrage, ob dann auch im weiteren Verlauf der Hauptstraße größere Gebäude entstehen können. Die Verwaltung bestätigte dies grundsätzlich, auch wenn jedes Baugesuch natürlich im Einzelfall zu beurteilen ist. Außerdem würden entlang der Hauptstraße wie dargestellt in gewissen Bereichen Bebauungspläne gelten und z.B. der Bebauungsplan Aitrach-Ost derzeit eine Hinterliegerbebauung nicht vorsehen, da dort private Grünzonen ausgewiesen sind. Zukünftige Entscheidungen über die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen würden dem Gemeinderat obliegen. Ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Bauvorhabens wurde aus dem Gemeinderat heraus nicht gestellt, auch wenn teilweise die Bebauung als nicht dorfgerecht bemängelt wurde. Andererseits wurde der dringende Bedarf an Wohnraum hervorgehoben und dass entlang der Hauptstraße auch historisch die großen Gebäude stehen. Der Gemeinderat erteilte nach der Beratung mehrheitlich das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Baugesuch.

„Mehr-Platz“ – Gestaltung des Platzes zwischen Halle und Schule mit einem Kinderspielplatz, Bewegungsparcour, Aufenthaltsbereichen, usw.

Die Gemeinde Aitrach ist historisch ein Straßendorf, so dass kein Dorfplatz vorhanden ist, auf dem sich das soziale Leben abspielt. Das Herz der Gemeinde schlägt in und um die Sport- und Mehrzweckhalle. Dort finden die gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen der Vereine sowie das Sportangebot statt. Damit ist die Halle das Herz des gemeinschaftlichen Lebens im Ort einerseits mit Veranstaltungen, andererseits auch im täglichen Leben und spielt damit eine wichtige Rolle im Zusammenleben, weil wenn man jemanden treffen will, geht man dorthin. Diese Rolle als Treffpunkt der Gemeinde wurde in den letzten Jahren von der Gemeinde sehr bewusst weiter ausgebaut und ein Schwerpunkt der kommunalen Investitionen dort hingesteuert. So wurde vor ca. 10 Jahren die Halle komplett neu umgestalten und wesentlich mehr Möglichkeiten für die Vereine geschaffen. Ganz aktuell baut der TSV Aitrach e.V. den Fitness-Treff hinter der Halle, der ebenfalls sehr vielfältig für Sportangebote, aber auch als sozialer Treff für die Kinder- und Jugendbeauftragte, Schülerbetreuung, Volkshochschule, usw. genutzt werden soll. Ebenfalls gerade in der Fertigstellung begriffen ist der Umbau für eine neue, modernen Lernverhältnissen angepasste Raumkonzeption der Grundschule und des dort neu eingerichteten Kindergartens St. Bernhard. Bewusst soll daher genau dort entlang des neu gestalteten Außenbereichs mit neuen Wegeverbindungen der „Mehr-Platz“ entstehen. Der Platz soll sowohl Möglichkeiten für Aktivitäten bieten als auch die Möglichkeit sich ungezwungen zu treffen und einen sozialen Treffpunkt im täglichen Leben zu haben. Dieser Platz wurde in den Beratungen zur zukünftigen Entwicklung in diesem Bereich immer bewusst hierfür freigehalten. Der Gemeinderat hat sich zur für alle greifbaren Darstellung des Ziels des Platzes im Rahmen der Beratungen mehrheitlich gegen den Projektnamen „Mehr-Platz“ entschieden und sich für entschieden, da es wie die „Halle für alle“ ein „Platz für alle“ sein soll, da wo man sich eben trifft.

Frau Landschaftsarchitektin Brack stellte dem Gremium die Planung vor. Zugeordnet zum Fitness-Treff wird ein Kleinkinderspielplatz, so wie damals im Rahmen der Gespräche zum Spielplatz auf dem Kapf besprochen, verwirklicht. Auch für die größeren Kinder wird mit großen Klettergeräten, die so kann man schon sagen ein „Eye-Catcher“ sind, richtig attraktive Spielgeräte geboten, so dass der Platz auch für die älteren Kinder und Familien ein Anziehungs- und Aufenthaltspunkt ist. In der Mitte des Platzes sind Sport- und Fitnessgeräte angesiedelt, die natürlich wie alles öffentlich genutzt werden können, aber auch gut integrierbar in die Sportangebote des Breiten- und Seniorensports sind. Dieses Angebot wurde daher in einer Exkursion mit dem TSV Aitrach e.V. sowie dem Gesundheitssportverein Aitrach e.V. zu verschiedenen anderen Plätzen in Bad Grönenbach und Leutkirch abgestimmt, damit die Geräte optimal in das Sportangebot eingebunden werden können. Es war daher schön, dass der TSV und der Seniorensport an diesem Abend auch mit anwesend waren und sich auch nochmals eingebracht haben. Aus dem Gremium heraus wurde bemängelt, dass der Technische Ausschuss zu der Exkursion nicht eingeladen war, wofür die Verwaltung um Entschuldigung bat. Des Weiteren kam die Anregung, dass die Geräte unbedingt beschildert sein müssen, damit auch die nicht im Sportverein eingebundenen Personen diese richtig benutzen können. Auch wurde eine zusätzliche Bank gewünscht in diesem Bereich gewünscht, einmal zum Pause machen oder auch einfach zum etwas Ablegen. Beide Anregungen wurden in die Planung mit aufgenommen. Ein weiterer Teil sind Fitness- bzw. Klettergeräte (Calastanics) für Jugendliche. Hierzu hat die Kinder- und Jugendbeauftragte, Frau Blank, coronabedingt eine Online-Beteiligung durchgeführt, um den Platz entsprechend den Wünschen der Jugendlichen zu gestalten. Daraus hat sich auch eine weitere praktische Beteiligung der Jugendlichen ergeben, die den ebenfalls dort geplanten Treff-Platz für Jugendliche mit einer überdachten Sitzmöglichkeit selber mitgestalten. Von Seiten des Gemeinderates wurde eingebracht, dass der Zugang und der Treff-Platz für die Jugendlichen auch beleuchtet sein sollte, damit dieser auch im Frühjahr und Herbst in den frühen Abendstunden genutzt werden kann, so dass nun hier Straßenlampen eingeplant werden. Daneben sollen auch eine Boule-Bahn und der Maibaum-Platz entstehen, so dass sich möglichst viele dort treffen. Damit das Projekt gelingt, soll bewusst ein „Highlight“ gestaltet werden und hierfür auch investiert werden, weshalb zur Unterstützung eine LEADER-Förderung beantragt wird. Das Projekt beläuft sich, die Anregungen des Gemeinderates bereits einbezogen, auf 321.219 €, wobei der Großteil der Kosten für die Gerätebeschaffungen anfällt. Der LEADER-Fördersatz beträgt 60 % der Netto-Kosten, so dass die Gemeinde auf eine Unterstützung von ca. 160.000 € hofft. Die Verwaltung erwiderte auf Nachfrage, dass wenn die Förderung nicht fließt, die Planung zurückgestellt werden muss und in den nächsten Jahren versucht werden muss andere Fördertöpfe zu erschließen. In der Diskussion der Planung nahm die bestehende Sickermulde nochmals großen Raum ein, da sie als störend empfunden wird. Frau Brack äußerte, dass ihr das zu Anfang auch so ging, aber sie es nun durch das Pflanzkonzept als passend empfindet. Eine Verlegung der Mulde wäre eben sehr aufwändig und würde zu einem tiefen „Loch“ führen, je weiter weg die Mulde verlegt würde. Auch wurden weitere Punkte ausführlich diskutiert wie Sitzmöglichkeiten, die beim Fitnesstreff und Spielplatz angesiedelt sind, usw., um den Platz auch zu einem Treff werden zu lassen. Nachdem der Gemeinderat die dargestellten Anregungen eingebracht hat, hat der Gemeinderat die Gestaltung des Platzes einstimmig in der Überzeugung beschlossen, dass nun nach den großen Umgestaltungsmaßnahmen im letzten Jahrzehnt ein Treffpunkt zwischen Halle und Schule entstehen sollte, um die Nutzung dieses Bereichs abzurunden. Dafür hat der Gemeinderat die Mittel für das Haushaltsjahr 2022 bewilligt und die Verwaltung beauftragt kurzfristig einen LEADER-Förderantrag zu stellen.

AitrachTreff
"Mehr-Platz"

Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes – Antrag auf Programmaufnahme im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

Bereits der städtebauliche Rahmenplan in den 90er-Jahren formulierte als Ziel die gestalterische Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes. Im Jahr 2008 wurde dann der Gehweg verlängert und eine Busbucht in Richtung Mooshausen umgesetzt. Im Jahr 2017 konnte die Gemeinde im Zuge der Elektrifizierung den Bahnhofsvorplatz von der DB erwerben und hat damit die Chance erhalten die seit langem bestehenden Ideen für den Bahnhofsvorplatz umzusetzen, nachdem im Mai 2021 die DB mitgeteilt hat, dass das Eisenbahnbundesamt die Fläche von Zwecken des Bahnbetriebes freigestellt hat. Die Planung wurde daher nun weiterentwickelt und an die moderne Mobilität mit einer barrierefrei ausgestalteten Haltestelle, Parkplätzen für Park+Ride, E-Ladestation, Fahrradabstellplätzen, Buswartehäuschen, usw. angepasst. Der Technische Ausschuss hat bereits verschiedene Varianten beraten, um eine auf den Bedarf und die Kosten abgestimmte Lösung zu finden. Diese Planung wurde auch mit dem Straßenbauamt des Landes, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei sowie der DB abgestimmt. Daraus haben sich Änderungen dahingehend ergeben, dass die Bushaltestelle und die Zufahrt zum Parkplatz entzerrt wurden und aus bahnrechtlichen Gründen eine Überlappung der Außenanlagen auf den Bahnsteig nicht erfolgt. Die barrierefreie Gestaltung und damit Erhöhung des Bahnsteigs ist im aktuellen Bahnhofsmodernisierungsprogramm nicht enthalten, so dass ein Ausbau nicht absehbar ist. Trotzdem wurde mit der DB die zukünftige Möglichkeit der Anlegung einer Rampe bei einem Ausbau abgestimmt, um dann wieder unaufwändig einen barrierefreien Zugang herstellen zu können. Die Baukosten betragen insgesamt 280.000 €, von denen das Straßenbauamt zugesagt hat 15.000 € für den Belagsausbau der an der Landesstraße gelegenen Busbucht zu tragen. Zu den durch die Gemeinde zu tragenden 265.000 € beabsichtigt die Verwaltung eine Förderung im LGVFG zu beantragen und rechnet maximal mit einer Förderung von ca. 157.000 €. Der Gemeinderat diskutierte nochmals, ob eine Querungshilfe, also ein Zebrastreifen oder eine Mittelinsel umsetzbar sind. Ohne Berücksichtigung, dass wohl die notwendigen Fußgänger- und Verkehrszahlen für eine Anordnung nicht erreicht werden, wurde nochmals dargestellt, dass auf Grund der gegenüberliegenden Bushaltestellen nur versetzte Möglichkeiten bestünden, die dann aber wegen dem Umweg wohl auch nicht angenommen würden. Der Technische Ausschuss hätte hier schon einige Varianten diskutiert. Als weiteres Anliegen wurde eine bessere Ausleuchtung eingebracht, was gerne mit weiteren Lampen im Bereich der Bushaltestelle berücksichtigt werden könnte, so die Verwaltung. Nochmals angebracht wurde auch die Benennung der Haltestelle mit Marstetten-Aitrach und nicht mit Aitrach. Dies sei schon vor vielen Jahren bei der DB angebracht worden und diese hätte die Kostentragung der Änderung der Fahrkartensysteme von der Gemeinde erwarten, was sicher nicht Sache der Gemeinde sei. Außerdem wäre es mit den heutigen digitalen Medien unproblematisch die Haltestelle in den Fahrplanauskünften, usw. zu finden. Der Gemeinderat beauftragte auf Grundlage der vorgelegten Planung die Verwaltung einen Zuschussantrag zu stellen. Die Verwaltung stellte dar, dass auch bei einem positiven Entscheid der Bau erst im Jahr 2023 erfolgen würde, auf Grund des zeitlichen Ablaufs des Zuschussverfahrens mit Aufnahme in den Haushalt des Landes und einem anschließenden konkreten Zuschussverfahren. Dem Gemeinderat war bewusst, dass es sich aber zum jetzigen Kiesplatz um einen „Quantensprung“ für den Bahnhofsvorplatz handeln würde und hofft nun stark auf eine Zuschussbewilligung im nächsten Jahr.

Lageplan für den neuen Bahnhofsvorplatz
Lageplan für den neuen Bahnhofsvorplatz

Feststellung des Jahresabschlusses und Jahresrechnung 2019

Auf Grund der intensiven und ausführlichen Beratungen zu den vorhergehenden Tagesordnungspunkten wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt, um auch genügend Zeit zur Beratung zu haben.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Fitness-Treff wird bald fertig und die als „i-Tüpfelchen“ soll eine künstlerische Gestaltung stattfinden. Hierfür spendeten die Volksbank Allgäu-Oberschwaben 5.000 € und die Stiftung der Kreissparkasse 1.000 €.

Herzlichen Dank an die Spender! Natürlich werden die Spender an der Einweihung des Fitness-Treffs im nächsten Jahr besonders geehrt!

Bekanntgaben und Verschiedenes

Erweiterung des Urnengemeinschaftsfeldes - Vergaben

Der Gemeinderat hat im Juni diesen Jahres beschlossen neue Urnengemeinschaftsfelder zu errichten und hat die Verwaltung beauftragt die Neuanlage durchzuführen. Die Verwaltung berichtete nun über die eingeholten Angebote und die daraus resultierenden Vergaben. Die Landschaftsbauarbeiten wurden an die Ralf Hacker und Klaus Depperich GbR als wirtschaftlichstem Bieter mit 18.622,04 € vergeben. Die Stelen wurden im Natursteinwerk Borst, Kirchheim zu 7.981,33 € bestellt, so dass die gesamten Kosten mit Entwurf und Planung sowie Versetzen durch Frau Abrell und den Leistungen der Landschaftsarchitektin Brack sich auf 39.651,37 € belaufen. Der vorgegebenen Rahme konnte damit gegenüber der Kostenberechnung mit 37.837,31 € nahezu eingehalten werden. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2022. Die Arbeiten sollen bis Ende März nächsten Jahres ausgeführt werden, was aber ausreichend ist, da bis dahin noch Grabstellen im bestehenden Gemeinschaftsgrab zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat nahm von den Vergaben zustimmend Kenntnis.

Holzeinschlag im Wald in Mooshausen

Die Verwaltung berichtete, dass der bereits geplante Holzeinschlag im Wald in Mooshausen voraussichtlich im November/Dezember stattfinden kann. Wie bei jeder waldwirtschaftlichen Maßnahme, werden hierbei die artenschutzrechtlichen Vorgaben von den Förstern (Horste, Höhlenbäume, usw.) geprüft, es handelt sich aber grundsätzlich um einen Wirtschaftswald mit Fichten.

Aufnahme eines Kommunaldarlehens

Die Verwaltung berichtete, dass sie entsprechend der Haushaltsplanung eine Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse Ravensburg über 760.000 € auf 20 Jahre vorgenommen hat und damit das derzeitige historische Zinstief auf lange Zeit gesichert wurde.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 20. September 2021
Entwurf von Herrn Thiel
Herr Thiel lies es sich nicht nehmen seinen Vorentwurf persönlich dem Gremium vorzustellen

Künstlerische Gestaltung des Fitness-Treffs durch die Gemeinde zur Anbindung an die Halle und den Außenbereich

Der Neubau des Fitnesstreffs durch den TSV Aitrach e.V. sowie die Neugestaltung der Außenanlagen der Mehrzweckhalle durch die Gemeinde sind weitestgehend abgeschlossen. Durch die auf die Halle abgestimmte äußere Gestaltung des Fitness-Treffs ist der Wunsch aufgekommen durch eine künstlerische Gestaltung des gleichen Künstlers wie bei der Halle, Herrn Wolfgang Thiel, eine weitere optische Einbindung zu erreichen. Dies würde auch den Zugang zu dem nun großzügigen Außenbereich der Halle für die dortigen Veranstaltungen (Dorffest, usw.) wesentlich aufwerten.

Herr Thiel hat dabei seine künstlerischen Überlegungen dargelegt, die wie immer schwierig wiederzugeben sind, aber es wurde sehr deutlich, dass er sich trotz reduzierter Gestaltung zu den Themen Verbindung Gemeinde-Verein, Bewegung, zu den im Fitness-Treff stattfindenden Angeboten, usw. viele Gedanken gemacht hat. Einbezogen in seine Überlegungen hat er auch eine vom TSV angedachte Eingangsüberdachung, die er neben dem Vereinsnamen mit einem Wortspiel von Fit_ness bis Happi_ness oder Well_ness versehen hat. Diese Anglizismen wurden vom Gemeinderat allerdings eher kritisch gesehen. Des Weiteren einbezogen in die Überlegungen wurde die bereits vorgesehene Beleuchtung im Durchgang, die einerseits mit Strahlern das Gebäude „in Szene“ setzen und andererseits für eine ausreichende Beleuchtung des Durchgangs sorgen soll. Der Gestaltungsvorschlag selbst stieß grundsätzlich auf gute Resonanz im Gremium und es wurde vom Gemeinderat hervorgehoben, dass er als Markenzeichen von Aitrach die künstlerische Gestaltung auf jeden Fall fortsetzen will. Uneinig war das Gremium sich über den gelben Bogen, der das Gebäude überspannt. Einerseits wurde dieser als zu hervortretend angesehen und betont, dass die Farbe Gelb im bisherigen Konzept nicht vorkommt, andererseits wurde angebracht, dass die Vereinsfarben Schwarz und Gelb sind und der Fitness-Treff sich damit auch absetzt. Grundsätzlich sollte dem Künstler auch eine gewisse künstlerische Freiheit gegeben werden, nachdem der Entwurf gut beim Gemeinderat angekommen ist.

Da die Gestaltung der Halle für „Sport+Kultur“ immer sehr viel Lob und Anerkennung erhält, hat die Verwaltung bereits im Vorfeld potentielle Sponsoren für das Projekt angeschrieben und bereits Zusagen in Höhe von 6.000 € erhalten und es kann mit weiteren Spenden gerechnet werden. Damit zumindest die Umsetzung eines reduzierten Entwurfs möglich ist, schlug die Verwaltung die Festlegung eines Budgets von Seiten der Gemeinde mit 8.000 € vor, in diesem Rahmen könnte dann Herr Thiel die Gestaltung je nach Materialpreisen, je nach Eingang von weiteren Spenden, usw. vornehmen. Hier spielt vor allem eine Rolle, ob zusätzlich zu der malerischen Gestaltung auch Gestaltungselemente aus Plexiglas, Stahl, usw. Verwendung finden.

Der Gemeinderat freute sich, hier mit der künstlerischen Gestaltung nochmals ein „i-Tüpfelchen“ setzen zu können, da der Platz mit einem Spielplatz und einem Bewegungsparcour auch noch weiter als Treffpunkt gestaltet werden soll und dann hier zwischen Schule und Kindergarten und Veranstaltungshalle auch Kunst ihren Platz finden sollte. Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf von Herrn Wolfgang Thiel zu und beauftragte ihn diesen mit dem zur Verfügung stehenden Budget der Gemeinde von maximal 8.000 € zuzüglich Spenden im Rahmen seiner künstlerischen Freiheit umzusetzen.

Bebauungsplan "Storchengässle, 2 Erweiterung"
Der Bauhof legt die offenen Flächen auf dem Friedhof vor der Kirche in diesem und nächstem Jahr als Grünflächen an.

Bebauungsplan „Storchengässle, 2. Erweiterung“ – Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss über die Form der vorgezogenen Bürgerbeteiligung

Der Gemeinde bzw. deren Partner bei der Erschließung von Baugebieten stehen derzeit keine Bauplätze mehr zur Verfügung, nachdem das letzte Baugebiet „Neue-Welt-Straße“ bereits vollständig vergeben ist. Die Nachfrage nach Bauplätzen überstieg auch in diesem Baugebiet bei Weitem das Angebot und ist ungebrochen. Die Verwaltung geht auf Grund der wieder anziehenden wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb der Gemeinde und in der Region von einem weiteren Zuwachs aus. Die Projektentwicklung GmbH & Co. KG der Volksbank Allgäu-Oberschwaben hat sich die notwendigen Flächen des Bebauungsplangebietes gesichert. Die Gemeinde hat sich auf Antrag der VBAO-Projektentwicklung GmbH & Co. KG als Bauinteressent über einen städtebaulichen Vertrag verpflichtet ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten mit dem Ziel der Ausweisung des Wohngebietes „Storchengässle, 2. Erweiterung“. Die Gemeinde ist zur Durchführung des Verfahrens verpflichtet, nicht jedoch zu einem bestimmten Ergebnis. Der Bauinteressent hat sich zur Tragung aller Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes verpflichtet.

Frau Rohm und Herr Rehmann von der Sieber Consult GmbH, die bereits die Bebauungspläne Rössle Wies und Storchengässle-Erweiterung erarbeitet hat, stellten den städtebaulichen Entwurf für die jetzt geplante Erweiterung des Baugebietes vor.

Der städtebauliche Entwurf entwickelt sich aus dem bisherigen Baugebiet heraus mit geplanten vier Bauplätzen für Einfamilienhäuser und drei Plätzen für Mehrfamilienhäuser bzw. Wohnungsgebäude. Als Dachformen sind Sattel- und Walmdächer erlaubt, wobei aus dem Gremium der Hinweis kam, dass angesichts einer Solardachpflicht für Neubauten ein Satteldach die geeignetere Dachform ist. Die geplante Ausnutzbarkeit der Grundstücksflächen und die geplanten Höhen von zwei Geschossen für die Einfamilienhäuser und drei Geschossen für die Wohnungsgebäude entsprechen ebenfalls den Vorgaben im bisherigen Baugebiet. Die Stellung der Gebäude muss auch unter Berücksichtigung der Autobahn festgelegt werden, da schalltechnische Untersuchungen ergeben haben, dass die Orientierungswerte für ein allgemeines Baugebiet teilweise überschritten sind, so dass passive Lärmschutzmaßnahmen wie die Ausrichtung von Aufenthaltsräumen, Lüftungsanlagen, usw. notwendig sind. Die Erschließung erfolgt über eine Stichstraße mit Wendehammer gegenüber der Lerchenstraße, im restlichen Verlauf in Richtung Aitrach-See verbleibt der bisherige Feldweg. Die Planer haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Müllfahrzeug aber prinzipiell nicht rückwärtsfahren darf und damit den Wendehammer nicht nutzen kann, weshalb klar sein muss, dass die Mülleimer vor an das Storchengässle gebracht werden müssen. Die Parkierung für die Wohnungsgebäude wird voraussichtlich über eine Tiefgarage geregelt, die Stellplatzverpflichtung soll für kleine Wohnungen bei einem Stellplatz festgesetzt werden und bei größeren mit zwei Stellplätzen. Die Erschließung sieht auch ein Geh- und Fahrrecht in die südliche Grünfläche für die Gemeinde vor, damit der Zugang zu den Versickerungsbecken gewährleistet ist oder auch im Winter Schnee in die Fläche geschoben werden kann. Der südliche Bereich dient eben als Grünfläche und zur Versickerung des Oberflächenwassers sowohl der öffentlichen Straße als auch der privaten Wohnungsgebäude. Der Abstand soll aber auch zum Schutz der bewaldeten Hangkante und der dort beheimateten Vogelwelt dienen, weshalb der Waldsaum mit Pflanzungen ergänzt werden soll. Artenschutzrechtliche Begehungen der Baufläche selbst haben bereits stattgefunden, die aber keine zu berücksichtigenden Ergebnisse gebracht haben. Der Abstand zur Hangkante soll aber auch dem Kleinklima hinter dem Baugebiet zum Luftaustausch dienen. Wegen dem ohnehin vorgeschriebenen gesetzlichen Waldabstand von 30 m zu Gebäuden muss auch die südliche Gartenfläche frei von Bebauung bleiben.

Die Verwaltung ergänzte, dass das Bebauungsplanverfahren bewusst nicht im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, da einerseits eine ausführliche Bürgerbeteiligung stattfinden soll und andererseits auf Grund der Lage am Aitrach-See und in der Nähe des Naturschutzgebietes ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erfolgen soll. Hierzu hat die Gemeinde schon Maßnahmen in Mooshausen und Treherz umgesetzt, die dort mit eingebracht werden sollen, der Umfang des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichs muss aber erst noch ermittelt werden.

Der Gemeinderat stimmte der Planung zu und billigte den städtebaulichen Entwurf, der eine Mischung von Einfamilienhäusern und Wohnungen vorsieht und somit auch den Bedarf von verschiedenen Bevölkerungsgruppen wie jungen Familien genauso wie älteren Menschen oder Singles berücksichtigt. Der Gemeinderat sah aber auch die mit dem großen Zuzug verbundenen Belastungen mit Investitionen in die Kindergärten und Schule, aber auch der Verpflichtung für die ältere Bevölkerung etwas anzubieten, wie es die Gemeinde gerade mit dem Projekt „Solidarische Gemeinde“ aufbaut. Diese Entwicklungen müssen beobachtet und aufeinander abgestimmt werden. Die Rückmeldung, insbesondere auch der Firmen zur Gewinnung von Fachkräften, ist aber, dass weiterhin dringender Wohnraumbedarf besteht. Der Gemeinderat beschloss daher für den im Lageplan dargestellten Bereich den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Storchengässle, 2. Erweiterung“ aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll auf Grund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden, da sich hierbei sowohl Anwohner als auch Bauinteressenten persönlich einbringen können.

Neubau von stationären „Raumlufttechnischen Anlagen“ in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (Grundschule, Kindergärten)

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wolf, der die Fachplanungen für Heizung/Lüftung/Sanitär für den derzeitigen Umbau der Schulgebäude vorgenommen hat sowie Frau Rektorin Pritzl.

Die Verwaltung erinnerte daran, dass im Zuge der laufenden Baumaßnahme zwar im Neubau Lüftungsanlagen eingebaut wurden, in den Altgebäuden aber aus Kostengründen darauf verzichtet wurde, auch wenn die Vorteile von Lüftungsanlagen bereits damals mit Messungen nachgewiesen wurden.

Inzwischen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seine „Richtlinie für die Bundesförderung corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)“ im Juni aktualisiert. Bislang wurde nur die Umrüstung bestehender RLT-Anlagen gefördert, nun ist ausdrücklich der Neubau von stationären RLT-Anlagen im Förderprogramm enthalten. Insgesamt beträgt die Förderung 80% der anrechenbaren Kosten.

Herr Wolf machte nochmals ausdrücklich bewusst, dass es sich nicht um mobile Anlagen handelt die die Luft filtern, sondern um raumlufttechnische Anlagen die die Außenluft ansaugen und die verbrauchte Luft nach außen befördern. Dies sei entscheidend, da man damit nicht nur im Hinblick auf die Corona-Pandemie handelt, sondern auch grundsätzlich für die Zukunft zur Reduzierung des CO2-Gehaltes der Luft, damit einerseits im Sinne der Hygiene aber auch der Konzentrationsfähigkeit und auch zur Reduzierung des Energieverlustes bei Fensterlüftung, da die Anlagen natürlich mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet sind. Frau Pritzl bestätigte, dass sie ebenfalls überrascht war von den Ergebnissen der Untersuchung. Trotz bewusst intensiver Fensterlüftung in den Pausen sei der CO2-Gehalt im Klassenzimmer sehr schnell wieder angestiegen. Da im Klassenzimmer im Neubau ein Lüftungsgerät eingebaut sei, stelle man auch im Vergleich tatsächlich fest, dass eine bessere Luft und ein deutlicher Gewinn an Aufenthaltsqualität vorhanden ist. Zugerscheinungen seien bisher nicht festzustellen und auch das Geräuschniveau hält sich gut im Hintergrund. Während der Corona-Pandemie in der kälteren Jahreszeit hätten die Kinder tatsächlich Jacken und Decken verwenden müssen. Die Grundschule Aitrach würde sich daher sowohl auf Grund der Corona-Pandemie, da die Lüftung ein wesentlicher Teil des Hygienekonzeptes ist, als auch für die Aufenthaltsqualität für eine Lüftungsanlage aussprechen. Herr Wolf führt aus, dass es sich bei den geplanten Geräten um Standgeräte handelt, um den Eingriff möglichst gering und unaufwändig zu halten. Es müssten eben Kernbohrungen nach außen erfolgen. Die Geräte wären wartungsarm und die Filter könnten auch selbst getauscht werden. Auch das Innenleben sei aus Edelstahl und gut zugänglich im Hinblick auf die einfache Reinigung und damit Hygiene. Da die Filter „nur“ Staub filtern und nicht Viren wie bei den Umluftgeräten, seien diese wesentlich günstiger, aber natürlich würde zukünftig Wartung anfallen, die auch im Hinblick auf die Gewährleistung erfolgen muss. Der Luftausstoß bei den Geräten würde nach oben erfolgen, so dass sich die Luft dann langsam absenken kann und es zu keinen Zugerscheinungen kommt. Auf die Frage nach den Energiekosten führte Herr Wolf aus, dass diese 270W benötigen und damit alle geplanten 22 Geräte in der Schule und den beiden Kindergärten ca. 6 € am Tag in Betrieb. Im Gegenzug könnte aber die Energieeinsparung gerechnet werden, insbesondere im Winter, da eine Lüftung des Raums nicht mehr erforderlich ist. Der Gemeinderat bat die Schule dies beim Lüftungsverhalten dann auch zu bedenken.

Die Verwaltung führte aus, dass die Förderanträge für die Grundschule und den Kindergarten St. Bernhard auf Grundlage einer Kostenberechnung mit 343.424 € (16 Räume) und für den Kindergarten Arche Noah mit 121.380 € für 5 Gruppenräumlichkeiten und den Bewegungsraum wegen dem „Windhundprinzip“ bei der Förderungsbewilligung von der Verwaltung bereits gestellt und mit insgesamt 371.843,20 € entsprechend den Richtlinien mit 80 % bewilligt wurden. In den Kosten sind die Ingenieurskosten gemäß dem Angebot des Ingenieurbüros Wolf, Leutkirch, nach Honorarzone I, Mindestsatz und somit 28.520,12 € bereits enthalten. Die Verwaltung gab zu bedenken, dass die Gemeinde damit trotzdem noch 93.000 € sowie den zukünftigen Unterhalt zu tragen hat, was angesichts der sonstigen Großprojekte die Liquidität sehr belaste. Es ist daher geplant den weiteren Sanierungsabschnitt der Hermann-Krum-Straße mit einer Größenordnung von ca. 1 Mio. über das nächste Jahr hinaus zu schieben. Dem Gemeinderat war es wichtig die Grundschule und die Kindergärten für die Zukunft aufzustellen, auch wenn er sah, dass trotz der Ausnutzung der vielfältigen Förderprogramme die Leistungsfähigkeit der Gemeinde sowohl finanziell wie personell äußerst beansprucht wird. Er beschloss das Ingenieurbüro Wolf mit der Planung und Bauüberwachung zu beauftragen und ermächtigte die Verwaltung die Leistungen für die Grundschule und die Kindergärten auszuschreiben und diese auch zu vergeben, um eine zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten, da sich auf Grund der Förderprogramme sowohl zeitlich wie preislich Bewegungen am Markt ergeben werden. Herr Wolf führte hierzu aus, dass er auf Grund der Erfahrungen in anderen aktuellen Projekten eine Umsetzung bis Ende des Jahres für realistisch hält, so dass die Finanzierung dann im Haushalt des kommenden Jahres erfolgen kann. Frau Rektorin Pritzl bedankte sich auch im Namen der Kindergärten für die Entscheidung des Gemeinderates.

Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses

Zur Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie zur Festlegung der Bodenrichtwerte wird bei der Gemeinde ein selbstständiger und unabhängiger Gutachterausschuss gebildet. Die bisherigen Mitglieder Herr Kleber, Herr Mauerer, Herr Graf, Herr Eisele und Herr Schenk als sachkundige und erfahrene Personen haben sich zur erneuten Übernahme des Ehrenamtes bereit erklärt. Des Weiteren wurde Herr Otto Birk zur Aufnahme in den Gutachterausschuss vorgeschlagen. Für jeden Gutachterausschuss ist auch ein Bediensteter der örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter zu bestellen. Das Finanzamt Wangen hat hierfür Frau Erika Strauß und als Stellvertreterin Frau Karoline Irrgang vorgeschlagen. Als Vorsitzender wurde auf Grund seiner Erfahrung Herr Kleber vorgeschlagen und als Stellvertreter Herr Mauerer, wie bisher. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag und bestellte die genannten Mitglieder für die Amtszeit bis 30.06.2023. Die Amtszeit ist verkürzt, da in der Begründung zur neuen Gutachterausschussverordnung darauf hingewiesen wurde, dass eine Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für eine Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen muss, was in Aitrach natürlich nicht der Fall ist. Daher ist geplant im Landkreis zwei große Gutachterausschüsse einzurichten und die Gemeinde Aitrach will im Gutachterausschuss „Im Württembergischen Allgäu“ mit Sitz in Wangen Mitglied werden.

Vereinbarung zur Regelung der Einsatzplanung und Einsatzleitung im Bereich der Landesgrenzen-überschreitenden Autobahnabschnitte der Landkreise Unterallgäu und Ravensburg sowie im Bereich der kreisfreien Stadt Memmingen

Die Verwaltung freute sich zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kommandant Kreuzer und seinen Stellvertreter Herrn Adam begrüßen zu dürfen.

Herr Kreuzer und Herr Adam stellten dar, dass es schon lange ein Anliegen ist die Zuständigkeiten und die Einsatzleitung auf der Autobahn länderübergreifend zu regeln, damit klar ist welche Leitstelle zuständig ist und welche Feuerwehr die Einsatzleitung inne hat, damit es nicht zu Doppelalarmierungen kommt. Auch seien somit die Funkverbindungen, usw. geklärt. Die Freiwillige Feuerwehr Aitrach sei damit von der Anschlussstelle Aitrach bis Memmingen Nord die zuständige Feuerwehr mit Einsatzleitung und in der anderen Richtung die Feuerwehr der Stadt Memmingen. Auf Nachfrage wurde auch ausgeführt, dass der Übungsbetrieb inzwischen nach den neuen Corona-Regeln in Kleingruppen wieder aufgenommen wurde und auch die wichtigen Lehrgänge, usw. durchgeführt werden, so dass der Dienstbetrieb uneingeschränkt sichergestellt ist.

Die Verwaltung führte aus, dass nach der juristischen Prüfung korrigiert wurde, dass es sich nicht um eine Vereinbarung, sondern um einen Autobahnalarmplan handelt, inhaltlich hätte sich aber nichts verändert. Der Gemeinderat begrüßte die klare Regelung und stimmte dem Abschluss des Autobahnalarmplans zu, nicht ohne die Gelegenheit zu nutzen der Feuerwehr für ihren Einsatz zu danken.

Ausbau der Breitbandversorgung zur Neue-Welt-Straße-Inbetriebnahme Breitbandnetz – Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters

Die Erschließung des Baugebietes „Neue-Welt-Straße“ ist fast abgeschlossen. Bereits im März letzten Jahres hat der Gemeinderat den Beschluss für die Planung und Ausführung des Anschlusses des Baugebietes an das gemeindliche Breitbandnetz an den Hauptverteiler vor dem Bauhof beschlossen und im Juli den Auftrag für die Tiefbauarbeiten an die Fa. Wild bzw. die Fa. Swoboda als Subunternehmer zu ca. 85.000 € beschlossen. Diese Beauftragung enthielt aber lediglich die Breitbandzuleitung inkl. Glasfaser, nicht inbegriffen waren die Planung und Umsetzung der Spleißarbeiten (verbinden der Adern) und die dazugehörige Dokumentation. Beim Breitbandausbau erhält jede Wohneinheit Glasfaseradern, die im Hauptverteiler beim Bauhof und den Multifunktionsgehäusen im Baugebiet grundstücksbezogen zu spleißen und zu dokumentieren sind. Diese Arbeiten wurden nun vom Zweckverband Breitbandversorgung Ravensburg koordiniert und vom Büro Zimmermann, Amtzell, geplant. Die Planungs- und Dokumentationsleistungen betragen 7.650 € und die bauliche Ausführung wurde auf 11.720 € geschätzt. Die Fa. Swoboda, Winterrieden hat die Arbeiten in der Zwischenzeit für 11.502,00 € angeboten und diese wurden zur Herstellung der Versorgung sofort beauftragt. Die Kostenaufteilung mit der VR-Bank Memmingen eG als Erschließungsträger ist grundsätzlich in der Form vereinbart, dass die innere Erschließung durch den Bauträger erfolgt und die Anbindung an das kommunale Breitbandnetz bis zum Bauhof durch die Gemeinde. Da die Arbeiten vorwiegend außerhalb des Baugebietes anfallen, entfallen von den Gesamtkosten gemäß dem vereinbarten Kostenschlüssel 16.707,34 € auf die Gemeinde. Die Planung, Ausführung und Dokumentation der Spleißarbeiten ist für die Inbetriebnahme des Breitbandnetzes zwingend erforderlich. Da die NetCOM nach Übergabe des Netzes mit Dokumentation noch die aktive Technik zur Inbetriebnahme einbauen muss und die ersten Gebäude schon stehen, war für eine möglichst zeitnahe Versorgung des Baugebietes eine schnellstmögliche Vergabe der Arbeiten erforderlich. Daher hat der Bürgermeister eine Eilentscheidung getroffen, die der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis nahm, da die zeitnahe Versorgung des neuen Baugebietes mit Internet und Telefonie natürlich höchste Priorität hat. Im Gegenzug erhält die Gemeinde dann zukünftig Pachtzahlung von der NetCOM als Betreiber des Breitbandnetzes.

Reparatur des Schmalspur-Bauhoffahrzeuges – Eilentscheidung des Bürgermeisters

Das Schmalspurfahrzeug Hansa ist seit 7 Jahren im Bauhof im Einsatz. Das Fahrzeug wird hauptsächlich im Winterdienst und in der Grün- und Rasenpflege eingesetzt und ist in diesen Bereichen derzeit unverzichtbar. Mit allen Anbaugeräten wie Frontsichelmähwerk, Schneepflug, usw. wurde das Fahrzeug für 143.860 € erworben. Es liegt nun ein Differential- und Achsschaden vor. Das Differential ist zwischen der Antriebsachse verbaut und daher vom Austausch sehr aufwändig. Die Reparatur wird über einen Begleitbericht dokumentiert. Hier werden dann auch Erkenntnisse über die Schadensentwicklung festgehalten, welche einen Versicherungsschaden rechtfertigen könnten. Da das Fahrzeug für die Grünpflege zwingend benötigt wurde, erfolgte die Beauftragung der Reparatur mit voraussichtlichen Materialkosten von ca. 12.500 € und Arbeitskosten von 2.500 € im Rahmen einer Eilentscheidung des Bürgermeisters. Der Bauhof schätzt das Fahrzeug mit einem Verkaufswert von ca. 50.000 € noch als sehr gut ein, so dass die Reparatur auch wirtschaftlich sinnvoll war. Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung zur Kenntnis.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Erwerb von Waldgrundstücken beim Mooshauser Gemeindewald

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Gemeinde von einem Waldnachbarn die angebotenen, an den Gemeindewald angrenzenden, Waldgrundstücke erworben hat. Der Wald wurde durch einen Sachverständigen bewertet, so dass es ein faires Angebot war und auch von Seiten des Forstamtes wurde die bisherige gute Pflege des Waldes bescheinigt. Da die Waldgrundstücke viele schlagreife Holzbestände aufweisen, sollte hier ein Einschlag geplant werden, damit die bereits bestehende Naturverjüngung nachkommen kann und natürlich auch aus wirtschaftlichen Gründen, da ansonsten die Gefahr von Verlusten durch Sturm und Käfer besteht und die Einnahmen zur Finanzierung des Kaufs benötigt werden. Der Erwerb erfolgte vor allem, weil es sich sozusagen schon um eine historische Chance gehandelt hat den Gemeindewald zu konzentrieren und so Synergieeffekte bei der Bewirtschaftung zu erzielen. Im Gegenzug kann je nach wirtschaftlicher Entwicklung überlegt werden „abgelegene“ Waldbestände zu verkaufen. Der Gemeinderat wird sich demnächst selbst ein Bild des Waldes im Rahmen einer Waldbegehung machen.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 26. Juli 2021

Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

Eine Bürgerin sprach ein Lob für die Schulkindbetreuung aus, die sowohl vom zeitlichen Umfang wie vom Programm ein tolles Angebot für die Kindern und Eltern sein. Allerdings wolle sie bitten die Gebührenerhöhung zu überdenken, da die damit verbundene Belastung durch die Verdoppelung der Gebühren groß sei. Dies sei insbesondere für die Eltern belastend, die die Betreuung nur einzelne Wochentage in Anspruch nehmen und nicht durchgehend, daher regte sie an ein Buchungssystem mit tageweiser Abrechnung einzuführen. Der Vorsitzende bedankte sich für die Ausführungen, die auch stellvertretend für weitere Eltern vorgebracht wurden und der Rat nahm die Stellungnahme mit in die Beratung unter dem dementsprechenden Tagesordnungspunkt.

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Bruckwies 15, da es sich lediglich um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit einem Treppenabgang mit Überdachung handelt. Des Weiteren erteilte er das Einvernehmen zum Abriss und Neubau eines Garagengebäudes auf dem Grundstück An der Chaussee 14, da es sich um einen Ersatzbau für eine bestehende Garage handelt und diese für den Betrieb des Kieswerkes notwendig ist.

Solidarische Gemeinde – Festlegung der Personalausstattung

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungpunkt Frau Honikel von der Fachstelle „Solidarische Gemeinden“ der Caritas. Zum Eingang stellte sie die Frage: Was passiert wenn auch in unserer Region immer mehr Menschen älter werden? Die Antwort: Diese Herausforderung kann nur bewältigt werden, wenn wir auf Solidarität setzen mit einer Sorgekultur, Nachbarschaftshilfe, usw. Voraussetzung um den demographischen Wandel zu bewältigen ist damit natürlich zuerst auf die Eigenverantwortung und die Familien-Selbsthilfe zu setzen, dann aber auch auf organisierte ehrenamtliche und auch kostenpflichtige niederschwellige Hilfsangebote, bevor die professionellen System mit ambulanter Pflege, Tagespflege, stationäre Pflege, usw. greifen. Kernziel des Projektes sei daher die Entwicklung eines gemeinsamen Grundverständnisses, sich in geteilter Verantwortung mit der Gemeinde, mit den Kirchengemeinden, Vereinen, usw. für ein solidarisches Miteinander einzusetzen. Gemeinsam sollte die Frage beantwortet werden, was es braucht, damit man in Aitrach gut alt werden kann. Vorrangig sollte dabei der Blick auf den präventiven Bereich gelegt werden wie seniorengerechtes Wohnen, soziale Teilhabe, Treffmöglichkeiten, usw. Der Prozess zum Aufbau einer „Solidarischen Gemeinde“ dauert sicher mehrere Jahre und muss natürlich nachhaltig auf Dauer angelegt sein. Praktisch soll mit einer sorgenden Gemeinschaft das Gegenteil einer anonymen Gesellschaft entstehen. Nach der ersten Sondierungsphase soll ein Bürgerforum einberufen werden mit dem Ziel die gewünschten Strukturen, z.B. in Form einer Seniorengenossenschaft, aufzubauen und sich zu vernetzen. Dafür braucht es aber auch die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger sich mit einzubringen.

Auf die Frage aus dem Gremium, warum Aitrach für das Projekt ausgewählt wurde, stellte Frau Honikel dar, dass sich das Projekt gerade an kleine Gemeinden richtet, da auch hier die Entwicklung erkennbar ist, dass es „anonymer“ zugeht und dem soll insbesondere im Bereich im Sinne der älter werdenden Bevölkerung entgegengewirkt werden. Die Erwartung ist, dass dies in kleinen Gemeinden mit einer grundsätzlich besseren Gemeinschaft auch leichter wieder aktiviert werden kann.

Für das Projekt muss auch vor Ort eine Koordinierungsstelle (Kümmerer-Stelle) geschaffen werden, um den Beteiligungsprozess zu leiten und interessierte Personen einzubeziehen. Da es für die Teilzeitstelle mit 30 % schwierig ist Personal mit geeigneter Kompetenz (Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbar) zu finden, wurde nun ein Modell gefunden, dass eine Mitarbeiterin der Caritas die Teilzeittätigkeit ab September übernimmt. Hierfür wird eine Vereinbarung mit der Caritas geschlossen, in der vereinbart wird, dass die Gemeinde die Personal- und Sachkosten sowie eine Gemeinkostenpauschale von 5 % der Personalkosten trägt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 21.000 € im Jahr. Des Weiteren erfolgt für die Zu- und Zusammenarbeit in der Verwaltung eine Stellenaufstockung um bis zu 25 %, was ca. 13.000 €/Jahr bedeutet, wobei der Umfang sich im Verlauf des Projektes und die sich daraus ergebenden Tätigkeiten (Nachbarschaftshilfe, Treffmöglichkeiten, usw.) ergibt. Als erster Schritt nach der Sommerpause ist vorgesehen dann einen Steuerungskreis einzurichten, der dann den Prozess hin zu einer Organisationsform anstößt, die die „Solidarische Gemeinde“ und ihre Angebote trägt.

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen personellen Besetzung zu, um das Projekt im Herbst ins Rollen zu bringen. Entscheidend wird am Ende natürlich sein, dass sich auch möglichst viele aus der Bürgerschaft mit einbringen.

Polizeiposten Aitrach
Herr Bürgermeister Kellenberger, Frau Henschel und Herr Staudenmaier schauten sich gemeinsam nochmals die Räumlichkeiten der Dienststelle an und tauschten sich zur weiteren Zusammenarbeit aus.

Polizeirevier Leutkirch-Dienstsitz Aitrach – Information über die Auflösung

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter des Polizeireviers Leutkirch, Herrn Achim Staudenmaier und bedankte sich für das Kommen als Zeichen des gelebten guten Miteinanders.

Herr Staudenmaier erläuterte nochmals die im Schreiben von Herrn Polizeipräsident Stürmer dargelegten Gründe für die Auflösung des Dienstsitzes. Bereits seit Jahren wäre der Dienstsitz nicht mehr regelmäßig besetzt gewesen und bereits in diesem Zeitraum hätte ein organisatorischer Übergang in der polizeilichen Betreuung der Gemeinde Aitrach stattgefunden. Bereits mit der Reform der Polizeipostenstruktur im Jahr 2005 seien immer wieder diesbezügliche Überlegungen angestanden, aber auf Grund der vor ca. 20 Jahren neu eingerichteten und im Landeseigentum stehenden Dienststelle nicht vollzogen worden, obwohl damals eine Vielzahl an kleinen Posten geschlossen wurden. Ein mit nur zwei Beamten besetzter Dienstsitz ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht dem Standard, der an eine verlässliche Polizeipräsenz in der Fläche angelegt werden muss. Insbesondere sprechen die Gewährleistung der Erreichbarkeit, eine sachgerechte Interventionsfähigkeit und Aspekte der Eigensicherung dagegen sowie natürlich auch wirtschaftliche Aspekte. Die Gemeinde bleibt aber durch die gute Verkehrsanbindung durch das Polizeirevier Leutkirch und den Verkehrsdienst Kißlegg als 24-Stundendienststellen polizeilich gut versorgt. Dazu erlaubt die virtuelle Internetwache die serviceorientierte Möglichkeit von Anzeigenerstattungen, auch ohne dass ein Polizeidienststelle vor Ort sein muss. Auch der Vorsitzende bestätigte, dass es einen direkten und guten Kontakt der Gemeindeverwaltung zum Polizeirevier Leutkirch gibt. Herr Staudenmaier stellte anhand der Kriminalstatistik der vergangenen Jahre dar, dass wir in einer sehr sicheren Region leben und die Statistik sich durch den Wegfall der personellen Besetzung nicht geändert hat. Auf Nachfrage stellte er dar, dass es derzeit keine Einbruchserie geben würde, auf die aber ansonsten wie vor ein paar Jahren polizeilich reagiert und die Kräfte zusammengezogen würden. Auch arbeite man im Bedarfsfall gut mit den bayerischen Kollegen zusammen.

Auf Nachfage aus dem Gremium stellte die Verwaltung dar, dass die Gemeinde ein Rückkaufsrecht für die Räumlichkeiten hat, hierzu aber noch keine Gespräche geführt wurden und der Gemeinderat zu gegebener Zeit entscheiden muss, ob und welche Verwendung die Räumlichkeiten zukünftig finden können.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Entscheidung und bedankte sich bei Herrn Staudenmaier, dass er die Information des Gemeinderates persönlich in öffentlicher Sitzung vorgenommen hat.

Schulkindbetreuung
Frau Blank (links) und Frau Schmiedt (rechts) in den Gruppenräumen im Alten Rathaus, wo die Schülerbetreuung bis zum Umzug in die neuen Räumlichkeiten in der Schule noch bis Herbst stattfindet.

Kinder- und Jugendbeauftragte – Schulkindbetreuung

a)   Bericht von Frau Blank (Kinder- und Jugendbeauftragte) und Frau Schmiedt (Schulkindbetreuung)

Der Vorsitzende begrüßte Frau Blank und Frau Schmiedt zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Verwaltung sei es wichtig gewesen nach nun ca. eineinhalb Jahren, in denen die Schulkindbetreuung mit hauptamtlichen Kräften komplett neu aufgestellt wurde, im Gremium in öffentlicher Sitzung einen ausführlichen Bericht abzugeben. Dieser Bericht stehe natürlich auch immer unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie, so dass es auch ein Rückblick auf diese schwierige Zeit ist.

Frau Schmiedt gab einen Rückblick auf die Betreuung seit Dezember 2020, die von Anfang an unter den Eindrücken von Corona stand. So wurden gleich zwei konstante Gruppen gebildet, die sich nicht durchmischen durften. Gleich nach den Weihnachtsferien kam dann der Lockdown und damit lediglich die Möglichkeit Notbetreuung anzubieten, die allerdings gut in Anspruch genommen wurde. Danach kam eine Zeit mit einem laufenden Wechsel zwischen Distanz- und Wechselunterricht, normaler Betreuung und Notbetreuung, dadurch stark schwankenden Kinderzahlen, notwendige Einteilung in Gruppen, Testpflicht für die Betreuungspersonen, usw., so dass ein hoher Aufwand für die Betreuung, Organisation und Abstimmung mit dem Schulsekretariat entstanden ist. Daher war es schön, dass nach den Pfingstferien der Präsenzunterricht wieder losgegangen, die Maskenpflicht in den Betreuungsräumen gefallen und schlichtweg wieder etwas mehr Normalität eingekehrt ist, was den Kindern sehr gutgetan hat. Gerade auch, weil man gemerkt hat, dass in den „unsicheren“ Zeiten der Corona-Pandemie den Kindern die Tagesstruktur gefehlt hat, wurde in dieser Zeit ein Regelwerk eingeführt, Rituale und Feste im Jahresablauf gefeiert sowie eine grundsätzliche Konzeption gemeinsam mit den Kollegen aus Aichstetten, der Fachkraft für die Schulkindbetreuung, Frau Kiestaller und dem Kinder- und Jugendbeauftragten, Herrn Buchmann, aufgestellt. Auf Nachfrage aus dem Gremium wurde ausgeführt, dass diese Konzeption natürlich auch den Eltern zur Verfügung gestellt und auch im Internet veröffentlicht wird. Grundsätzlich freue man sich darauf, wenn wieder mehr Kontakt mit den Eltern und mehr persönliche Information möglich ist. Auch wurde darauf hingewiesen, dass das Essen nun über den Mensa-Max zu bestellen ist, was am Anfang, wie immer bei einer Umstellung, etwas schwierig war, aber nun gut läuft und den Verwaltungsaufwand enorm reduziert.

Frau Schmiedt und Frau Blank bedankten sich für die intensive Einbeziehung bei der Planung der neuen Räumlichkeiten in der Schule. Sie stellten dar, dass nun beim Mobiliar bewusst nicht das gleiche wie in der Schule Verwendung finden soll, sondern mit bunten Holzstühlen bewusst eine andere und gemütliche Atmosphäre geschaffen werden soll. Die Verwaltung erinnerte daran, dass der Gemeinderat die Einrichtung mit ca. 30.000 € freigegeben hat. Die schon bestellten Einbaumöbel machten dabei ca. 14.000 € aus und für den Rest sollten Tische, Stühle, usw. entsprechend der Ausstattung in der Schule bestellt werden. Für die jetzt gewählte schönere Ausstattung fallen mit allem drum und dran wie Teppichen, usw. ca. 25.000 € an, wofür aber kurzfristig ein Zuschuss beim Land für den Ausbau der Ganztagesbetreuung gestellt werden konnte, für den zwischenzeitlich die Bewilligung mit ca. 17.000 € eingegangen ist, so dass die Mehrkosten getragen werden können. Der Gemeinderat begrüßte das Konzept ausdrücklich im Hinblick darauf, dass die Schule immer mehr Lebensraum wird und die Kinder immer mehr Zeit in den Räumlichkeiten verbringen.

Frau Schmiedt führte aus, dass bereits 35 Anmeldungen für das nächste Schuljahr eingegangen sind und dies, auch wenn die Kinder natürlich nicht alle gleichzeitig da sind, schon eine gewisse Kapazitätsgrenze sowohl räumlich wie personell ist.

Zur Ferienbetreuung führte Frau Schmiedt aus, dass diese in den Osterferien leider wegen Corona abgesagt werden musste, aber in den Pfingstferien unter dem Motto „Frühlingswerkstatt“ mit Projekten wie dem Bau von Nistkästen oder dem Bau und das anschließende Schießen mit Pfeil und Bogen stattgefunden hat. Die Sommerferienbetreuung steht unter dem Motto „Reisen in andere Länder“ und „Welt der Hobbys“, diese ist bereits voll belegt.

Frau Blank stellte die Konzeption der Schulkindbetreuung mit den Grundsätzen, der Vorstellung der Einrichtung, der Elternarbeit, der Zusammenarbeit mit Institutionen und der Qualitätssicherung vor. Die Konzeption könne wie bereits dargestellt von allen eingesehen werden. Das Wichtigste ist, dass jedes Kind individuell betrachtet und gleichzeitig seine soziale Kompetenz im Mittelpunkt steht.

Bezüglich der Schulsozialarbeit stellte Frau Blank dar, dass auch während der Notbetreuung Einzelfallhilfe bzw. Beratung geleistet wurde und sie den Eindruck hatte, dass die psychischen Belastungen, Konzentrationsschwierigkeiten, familiäre Probleme, usw. größer wurden. Des Weiteren hat sie offene Angebote wie die Rätseltage und Klassenprojekte sowie das Projekt „Meine Meinung zu Corona“ und „Lesewelten“ mit der Stiftung Kinderchancen Allgäu durchgeführt. Nun wird natürlich auch wieder die Beratung und Gespräche mit den Eltern, der Austausch mit den Lehrern und Betreuungskräften, usw. wieder intensiviert, insbesondere der Kontakt zum Lehrerkollegium sei sehr gut, erläuterte Frau Blank auf Nachfrage.

In der Kinder- und Jugendarbeit würde gerade eine Umfrage zu dem geplanten „Mehr-Platz“ zwischen Halle und Schule erfolgen und es gebe schon Rückmeldungen, mehrere Jugendliche wünschen sich auch eine weitere Beteiligung oder könnten sich vorstellen mitzuhelfen. Die Gruppe der Jugend mit Behinderung würde neu organisiert und gemeinsam mit „Demokratie leben!“ würde eine Aktion zum Tag der Freundschaft durchgeführt.

Der Gemeinderat zeigte sich beeindruckt, was hier in kurzer Zeit aufgebaut wurde. Die ehrenamtlichen Kräfte zuvor hätten bereits tolle Arbeit geleistet, aber auf Grund des rapide gestiegenen Umfangs sowohl von der Kinderanzahl als auch von den inhaltlichen Anforderungen sei der Schritt in Richtung Professionalisierung mit hauptamtlichen Kräften richtig gewesen. Dabei wurde betont, dass die Räte oft auch von den Eltern die Rückmeldung bekommen, dass in der Betreuung tolle Arbeit geleistet wird und die Kinder nicht hin müssen, sondern hin wollen. Der Gemeinderat bedankte sich bei Frau Blank und Frau Schmiedt für die ausführliche Darstellung und nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

b)   Abrechnung und Gebührenfestlegung Schulkindbetreuung

Die Verwaltung erläuterte die finanziellen Auswirkungen der Professionalisierung der Schulkindbetreuung. Bisher vielen im Jahr ca. 11.000 € an Kosten für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Betreuungskräfte an. Nun sind im Sinne der Professionalisierung Frau Schmiedt als pädagogische Fachkraft zu 40 % und Frau Blank als Kinder- und Jugendbeauftragte zu 30 % in der Schülerbetreuung tätig. Die einzelnen Betreuungskräfte sind geringfügig oder in Teilzeit bei der Stiftung St. Anna als Kooperationspartner der Gemeinde angestellt. Das ganze Team ist auf Grund des gestiegenen Umfangs auf 9 Personen angewachsen. Die Personal- und Sachkosten, da insbesondere für die älteren Kinder noch Material angeschafft werden musste, belaufen sich somit im Jahr 2020 auf ca. 86.000 €. Die Einnahmen aus den Elternbeiträgen betrugen, coronabedingt natürlich weniger, knapp 6.000 €. Bei den Ausgaben wurde bei der Haushaltsaufstellung lediglich mit 68.000 € gerechnet, aber auf Grund der vielen Anmeldungen wurde mehr Personal benötigt und die Neueinrichtung der Schulkindbetreuung mit Materialien hat auch Mittel gebunden. Bei einer Steigerung der Elternbeiträge auf 30 €/Monat für die Kernzeitenbetreuung und 40 €/Monat für die Nachmittagsbetreuung kann mit Einnahmen von ca. 12.500 € gerechnet werden, so dass in etwa 15 % der reinen Betriebskosten, ohne Gebäudekosten, dadurch gedeckt sind. Im Kindergartenbereich haben sich die kommunalen Landesverbände und die Kirchen seit vielen Jahre auf 20 % Deckung der Betriebskosten durch die Elternbeiträge geeinigt, so dass der Kostendeckungsgrad in der Schülerbetreuung darunter bleibt. Auf Nachfrage aus dem Gremium wurde erläutert, dass die Beiträge wie im Kindergarten für 11 Monate, also nicht für den August, erhoben werden. Im kommenden Jahr werden sich die Kosten weiter erhöhen, da Frau Schmiedt im vergangenen Jahr nur ein dreiviertel Jahr tätig war, im Gegenzug können aber die nun gewährten Zuschüsse des Landes in Höhe von 10.305 € und für die flexible Nachmittagsbetreuung in Höhe von 4.400 € gegengerechnet werden.

Die Verwaltung blickte im Hinblick auf die Stellungnahme bei den Fragen der Einwohner zu der Beitragserhöhung gemeinsam mit den Gemeinderäten, die sich intensiv in Infoveranstaltungen und Diskussionen beteiligt haben, nochmals zurück auf die Entwicklung der Schulkindbetreuung. Früher hätte teilweise eine Betreuung an der Schule stattgefunden und teilweise am Kindergarten, je nach gewünschten zeitlichen Umfang an Betreuung. Zuletzt hat sich darum eine Mehrzahl im Kindergarten angemeldet, so dass nicht mehr allen ein Platz zur Verfügung gestellt hätte werden können. Auch wurde immer wieder vorgebracht, dass die Schulkinder in der Schule betreut werden und nicht wieder in den Kindergarten gehen wollen. Ein wesentlicher Wunsch der Eltern sei daher eine durchgehende Betreuung an der Schule und eine Weiterentwicklung und Professionalisierung der Schulkindbetreuung gewesen, wobei immer betont worden sei, dass dies auch mit einer Beitragsanhebung, die wie dargestellt nur einen geringen Teil der Kosten deckt, einhergeht. Berücksichtigt werden muss allerdings, dass für die Schulkindbetreuung im Kindergarten wegen dem Umfang auch damals schon wesentlich höhere Gebühren erhoben wurden. Es sei das Anliegen der Gemeinde gewesen diesem Wunsch nachzukommen, wofür viel Kraft sowohl für die Personalsuche, die Ausstattung der Räumlichkeiten, usw. wie auch finanziell aufgewendet worden sei und immer noch wird. Dadurch sei ein tolles Angebot aufgebaut worden, was die Eltern auch bestätigen, und es könnten derzeit alle Kinder aufgenommen worden, was nicht überall der Fall sei. Das Augenmerk der Gemeinde sei auf der Entwicklung eines guten und verlässlichen Angebotes gelegen und dass dieses so ausgestaltet wird, dass es auch auf Dauer erhalten bleiben kann. Man dürfe nicht vergessen, dass durch die Anstellung von Personen auch die Verlässlichkeit des Angebotes bei Krankheit, Kündigung, usw. besteht im Gegensatz zu früher, in denen es bei Wegbrechen von ehrenamtlichen Kräften schwierig geworden wäre. Die Gebühren sollten nicht am Anfang gleich steigen, wenn das Angebot noch nicht in vollem Umfang steht und auch während den Lockdowns in der Corona-Pandemie sollte keine weitere Belastung erfolgen. Nachdem das Angebot aber nun voll entwickelt ist und gut angenommen wird, sollte jetzt auch der Schritt bei den Gebühren erfolgen diese dem neuen und umfangreichen Angebot angepasst werden. Die Beratungen zu einem Buchungsmodell seien auch schon öfters im Kindergartenbereich geführt und abgelehnt worden, da der Verwaltungsaufwand im Vergleich zu den Gebühren sehr hoch wäre. Auch sei die Grundsatzentscheidung, welchen Anteil die Elternbeiträge an den Kosten abdecken sollen und wenn die 15 % angestrebt werden, dann würden sich die Beiträge nur verschieben in dem Sinne, dass diejenigen die weniger buchen zwar weniger zahlen, aber die die mehrere Tage buchen mehr zahlen müssten. Die Gebühren seien im Vergleich zu anderen Gemeinden mit einem solchen Angebot wie einem Hort an der Schule weiterhin unten angesiedelt. Die Gemeinderätinnen und -räte resümierten daher nochmals, dass auf Grund der dargestellte Entwicklungen die Beitragserhöhung gerechtfertigt ist, auch im Hinblick darauf, dass die Gemeinde sich weiterhin den noch kommenden Anforderungen in der Betreuung stellen will.

Der Gemeinderat nahm die Abrechnung zur Kenntnis und beschloss die Elternbeiträge für die Schulkindbetreuung auf 30 €/Monat für die Kernzeitenbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und auf 40 €/Monat für die flexible Nachmittagsbetreuung bei 11 Monatsbeiträgen festzulegen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2021/2022 verständigt. Die Erhöhung um pauschal 2,9 % bleibt bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch die Elternhäuser gerecht zu werden. Das klare Ziel würde aber langfristig bleiben, einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge anzustreben. Dadurch ergeben sich folgende Elternbeiträge:

  1 Kind Familie 2 Kind Familie 3 Kind Familie 4 Kinder und mehr
Kindergartenjahr 2020/21 2021/22 2020/21 2021/22 2020/21 2021/22 2020/21 2021/22
Krippe 384 € 395 € 285 € 293 € 193 € 199 € 76 € 78 €
Regelgruppe 130 € 133 € 100 € 103 € 67 € 69 € 22 € 23 €
Verlängerte ÖZ 130 € 133 € 100 € 103 € 67 € 69 € 22 € 23 €
Ganztagesgruppe 195 € 200 € 150 € 155 € 101 € 104 € 33 € 35 €
Verlängerte Regelgruppe 163 € 166 € 125 € 129 € 84 € 86 € 28 € 29 €

Elternbeiträge bei 11. Monatsbeiträgen

Fitnesstreff des TSV Aitrach e.V. – Vordach

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Verwaltung Herrn Müller vom TSV Aitrach e.V. Die Verwaltung gab bekannt, dass auf Grund der nun vermessenen tatsächlichen Höhen geringe Änderungen im Bereich der Terrasse und Treppenanlage notwendig sind sowie der geplante Sitzplatz vor dem Eingang des Gebäudes Richtung Sportplatz entfallen muss, da ansonsten hier auch eine Stützwand erforderlich wäre. Der Sitzplatz soll nun beim geplanten Spielplatz nebenan verwirklicht werden. Herr Müller stellt dar, dass bei den strömenden Regen der vergangenen Zeit der Wunsch nach einem Wetterschutz des Gebäudes im Bereich der Terrassentüre aufgekommen ist. Wenn es hier zu eindringendem Wasser bei einem Platzregen oder bei offener Tür kommen würde, wäre der Schaden sehr groß. Natürlich kann die Überdachung auch bei Festen genutzt werden um darunter zu bewirten, usw. Das Dach soll entsprechend der Raucherüberdachung der Halle und zu großen Teilen in Eigenleistung erstellt werden, so dass Kosten im Bereich von 10.000 € ausreichend sind. Der vom Gremium angesprochene Sonnenschutz soll über Befestigungsmöglichkeiten an den Trägern gelöst werden, wo dann Sonnensegel oder ähnliches eingehängt werden können. Auf Grund der Höhe sei es auch weiterhin möglich Sonnenschirme aufzustellen. Im Bereich des Küchenzugangs soll ein gesondertes kleines Vordach angebracht werden, damit die Durchfahrtsbreite von 5 m erhalten bleibt. Das Vordach ist auf Grund der Größe mit 30 m² genehmigungsfrei und der Gemeinderat erteilte die nach dem Pachtvertrag erforderliche Zustimmung. Der Abbruch und die Arbeiten für die Außenanlagen sollen über den Sommer erfolgen, so dass die Einweihung des Fitnesstreff für den Herbst geplant ist verbunden mit der Hoffnung, dass die Corona-Pandemie diese in einem gebührenden Rahmen zulässt.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2021

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu den drei vorliegenden Baugesuchen für einen Anbau eines Wohnraums an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Schwalweg 63, für einen Anbau eines Wohnraums an das bestehende Wohnhaus und Einbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Schwalweg 53 sowie Aufstockung auf das bestehende Wohnhaus und Einbau einer weiteren Wohnung auf dem Grundstück Flößerstraße 1. Alle Baugesuche befinden sich im sogenannten Innenbereich und fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, so dass die Voraussetzungen nach dem Baugesetzbuch für das Einvernehmen gegeben waren.

Lageplan
Der Bauhof legt die offenen Flächen auf dem Friedhof vor der Kirche in diesem und nächstem Jahr als Grünflächen an.

Friedhof Aitrach

a) Anlegung von Grünflächen auf dem alten Friedhof

Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren schon mehrmals mit den Gestaltungsmöglichkeiten auf dem alten Friedhof auseinandergesetzt, da die Kiesflächen teilweise schwierig zu begehen sind, die Streifenfundamente sichtbar sind, auf aufgelösten Grabstellen Unkraut wächst, usw. Im Rahmen dieser Überlegungen zeigte sich, dass sich vor allem auf den Flächen vor dem Haupteingang der Kirche in den nächsten 10-20 Jahren freie Flächen ergeben. Der Gemeinderat fasste daher im Dezember 2018 den Grundsatzbeschluss in diesem Bereich nur noch sehr eingeschränkt Nutzungsrechte zu vergeben, um zukünftig eine Neugestaltung zu ermöglichen. Bereits in den letzten zwei Jahren sind nun schon „größere“ zusammenhängende Flächen entstanden, die als Grünfläche mit Rasen angelegt werden sollen. Die Umsetzung erfolgt durch den Bauhof, der allerdings auf Grund des Arbeitsanfalls eine Fläche in diesem Jahr und eine Fläche im kommenden Jahr anlegen muss. Dieses Jahr ist die Fläche rechts neben dem Haupteingang vorgesehen, da hier mehr offene Flächen vorhanden sind. Letztendlich ist auch diese Maßnahme eine Übergangslösung, da erst in vielen Jahren eine abschließende Umgestaltung stattfinden kann. Hierzu wurde vom Gemeinderat auch gewünscht zu gegebener Zeit über Nachfragen nach neuen Bestattungsformen zu diskutieren, z.B. würde das Thema von Urnenbestattungen unter Bäumen auf Grund von Angeboten auf anderen Friedhöfen immer wieder angesprochen. Der Verwaltung war es ein Anliegen, dann wie in der Vergangenheit einen Arbeitskreis mit Vertretern der Kirchen, Bestattern, Friedhofsgärtner, usw. einzuberufen, um das sensible Thema der Bestattungskultur zur erörtern. Der Gemeinderat stimmte der Umgestaltung der Friedhofsbereiche vor der Kirche zu, so dass zukünftig die entstehenden Leerflächen sukzessive als Grünflächen angelegt werden können.

Draufsicht
Draufsicht

b) Anlegung von neuen Urnengemeinschaftsgräbern

Im Jahr 2016 hat sich der Gemeinderat nach vorhergehender intensiver Diskussion mit allen Beteiligten rund um das Thema Friedhof für die Anlegung eines Urnengemeinschaftsgrabes entschieden. Da dieses seither eine große Nachfrage erfährt und bald voll belegt sein wird, wurden Überlegungen für die Anlegung von neuen Grabfeldern angestellt. Diese wurden von Frau Bildhauerin Abrell, die bereits die Stelen des bisherigen Grabfeldes gestaltet hat, vorgestellt.

Frau Abrell stellte dar, dass die beiden Urnengemeinschaftsgräber auf den Grünflächen links und rechts des Weges vor der Aussegnungshalle gestaltet werden sollen. Der Gestaltungsvorschlag sieht 16 Stelen in verschiedenen Höhen und Gruppierungen vor.

Gestaltungsvorschlag
Gestaltungsvorschlag

Die Gestaltung soll sich damit bewusst von der bisherigen Gestaltung des Urnengemeinschafts abheben, damit es auf Grund der räumlichen Nähe nicht „zu viel“ wird und die Felder für sich individuell bleiben. Auch soll für die Stelen mit einen Frickenhäuser Muschelkalk ein neues Material Verwendung finden. Frau Abrell stellte dem Gemeinderat verschiedene Bearbeitungen anhand von Mustern vor und der Gemeinderat entschied sich mehrheitlich für eine gebürstete Oberfläche. Die Schriftzüge sollen dieses Mal nicht eingehauen, sondern aufgeschraubte Schriftzüge aus Bronze verwendet werden. Preislich liegen diese ungefähr gleich wie bisher, allerdings können diese ganzjährig unabhängig von der Witterung angebracht werden und der Stein kann stehen bleiben. Die Belegung der Grabstellen erfolgt von beiden Seiten, so dass auch auf beiden Seiten Schriftzüge angebracht werden, weshalb breitere Stelen gewählt wurden. Die Kosten für die Stelen mit Bearbeitung, Versetzen, Entwurf, Planung, usw. belaufen sich auf insgesamt ca. 26.000 €. Hinzu kommen noch die Streifenfundamten mit Kosten von ca. 4.700 € sowie die Anlegung der Wege und der Bepflanzung. Ob die Arbeiten teilweise durch den Bauhof erledigt werden können oder insgesamt vergeben werden müssen, muss auf Grund des aktuellen Arbeitsanfalls noch geklärt werden. Die Ausführung soll im Herbst bzw. Frühjahr nächsten Jahres erfolgen, allerdings hat das Material lange Lieferzeiten und es soll verhindert werden, dass die Bestattungsform des Urnengemeinschaftsgrabes zeitweise nicht angeboten werden kann. Die Gebühren werden in gleicher Höhe wie beim bisherigen Urnengemeinschaftsgrab erhoben.

Der Gemeinderat stimmte dem Gestaltungsvorschlag zu und beauftragte die Verwaltung die Neuanlage der Urnengemeinschaftsgräber bedarfsgerecht umzusetzen. Die Gemeinde wird damit im Hinblick auf den alten Friedhofsteil und die Entwicklung der Bestattungskultur auch in den nächsten Jahren den Blick immer wieder auf den Friedhof richten.

c) Neufassung der Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Aitrach stammt aus dem Jahr 1990. Aufgrund der Neufassung des Bestattungsgesetztes und der Rechtsprechung wurde die Satzung daher neu beschlossen. Insbesondere wurden wegen der zunehmenden Nachfrage und Bedeutung von Urnengräbern ausführliche Regelungen für diese Gräber getroffen. Des Weiteren wurden insgesamt die Gestaltungsvorschriften zurückgenommen, um eine zeitgerechte individuelle Grabfeldgestaltung zu ermöglichen, aber mit wenigen grundsätzlichen Vorschriften gleichzeitig die Würde des Friedhofes sicherzustellen. Die Gebühren wurden in gleicher Höhe aus der geltenden Satzung übernommen. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2016.

Der Gemeinderat beschloss die Friedhofssatzung, die an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt ist.

Lageplan
Nachdem die Gemeinde in Vorleistung mit Grunderwerb und Planungsleistungen gegangen ist, kann der Radweg vom Kreisverkehr bis zum Abzweig Rank kurzfristig über ein Sonderprogramm des Bundes gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Tübingen verwirklicht werden.

Radweg vom Kreisverkehr Ferthofen bis zum Abzweig Rank – Planungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg

Der Radweg vom Kreisverkehr Ferthofen bis zum Abzweig Rank ist auf Antrag der Gemeinde in der Radwegenetzkonzeption des Landkreises bereits seit Jahren enthalten. Straßenbaulastträger des die Landesstraße L 260 begleitenden Radweges ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen. Auf Grund der Priorisierung innerhalb der Radwegenetzkonzeption war bisher eine Verwirklichung der Radwegeverbindung durch das Land nicht absehbar. Der Bund leistet nun mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ Finanzhilfen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, die ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach 2023 oder gar nicht getätigt würden. Die Finanzhilfen richten sich an den jeweiligen Träger der Straßenbaulast, in diesem Fall eben das Land Baden-Württemberg. Auf Nachfrage der Gemeindeverwaltung wurde mitgeteilt, dass die sinnvolle Radwegeverbindung in den nächsten Jahren nicht zu realisieren gewesen wäre, sich aber durch das Sonderprogramm nun eine Realisierungschance für eine kurzfristige Umsetzung ergeben hat, da die Gemeinde den Grunderwerb bereits vorausschauend vor vielen Jahren getätigt hat und bereit ist die Planung bis zur Ausführungsreife zu erstellen.

Die Gemeindeverwaltung hat auf dieser Grundlage eine Planungsvereinbarung mit dem Regierungspräsidium Tübingen abgestimmt. Die Vereinbarung sieht die Herstellung des Radwegs in einer regelmäßigen Breite von 2,50 m vor. Die Abwicklung der gesamten Planungsleistungen obliegen der Gemeinde, wobei die Straßenbauverwaltung der Gemeinde die Kosten vergütet. Das Ing.-Büro AGP, Bad Waldsee, hat für die Maßnahme eine Kostenschätzung mit Baukosten von brutto 118.027,77 € erstellt. Die Planungskosten mit Vermessungsleistungen sowie der örtlichen Bauüberwachung, also bis zum Abschluss der Maßnahme, betragen brutto 18.993,45 €. Ob weitere Leistungen wie ein landschaftspflegerischer Begleitplan, ein Bodenschutzkonzept, usw. erforderlich sind, ist im Verfahren mit den beteiligten Behörden zu klären.

Der Gemeinderat freute sich, dass die jahrelangen Bemühungen der Gemeinde mit Grunderwerb, Vorplanungen, usw. nun dazu geführt haben, dass kurzfristig eine Aufnahme in das Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ möglich war. Dadurch müssen die Radfahrer in Zukunft nicht mehr die durch den Zu- und Abfahrtsverkehr der Autobahn und die Abbiegespur nach Aichstetten durchaus gefährliche Landstraße benutzen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Planungsvereinbarung mit dem Regierungspräsidium Tübingen abzuschließen und erteilte den Planungsauftrag an das Ing.-Büro AGP, Bad Waldsee.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Haslach“ sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich

Die Gemeinde Aitrach wurde als Nachbargemeinde im Verfahren für die Freiflächenphotovoltaikanlage Haslach beteiligt. Da in dem angrenzenden Bereich auf der Gemarkung Aitrach keine Einrichtungen der Gemeinde oder Wasserschutzgebiete, usw. betroffen sind, sah der Gemeinderat keine Belange der Gemeinde Aitrach betroffen und gab keine Stellungnahme ab.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Mai 2021

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Neubau eines Doppelcarports auf dem Grundstück Oberhausen 6, nachdem dieser auch den Fahrzeugen für den landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Kindergartenbedarfsplan 2021 - 2022

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Kopf als Leiterin des Kindergartens Arche Noah und Frau Wimhofer als Leiterin des Kindergartens St. Bernhard.

Die Verwaltung führte gleich anfangs aus, dass auf das nächste Kindergartenjahr keine großen Änderungen anstehen, nachdem gerade heute der Kindergarten St. Bernhard in die neuen Räumlichkeiten eingezogen ist und durch die Neugründung des Kindergartens vor ein paar Jahren der Platz im Kindergarten Arche Noah für weitere und neue Gruppenformen geschaffen wurde. Die Verwaltung machte deutlich, dass der Mehrbedarf an Kindergartenplätzen in den vergangenen Jahren durch den starken Zuzug entstanden ist, da die Geburtenzahl sich trotz der die vergangenen Jahre gestiegenen Einwohnerzahl bei konstant ca. 20 Kindern im Jahr bewegt. Auf Grund der Anstrengungen würden derzeit rechnerisch die Plätze auch für die nächsten paar Jahre ausreichen, allerdings muss dabei das Neubaugebiet Neue-Welt-Straße und vor allem auch ein Anstieg des Bedarfs bei der Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahre und ein klarer Trend in Richtung Ganztagesbetreuung berücksichtigt werden, so dass durchaus frühzeitig die weitere Entwicklung betrachtet und gegebenenfalls reagiert werden muss. Derzeit ist räumlich im Kindergarten St. Bernhard noch Platz für eine weitere Gruppe, die auch altersgemischt geführt werden könnte, um auf verschiedene Bedarfe reagieren zu können. Auch wurde ein Waldkindergarten angesprochen, derzeit werde hierfür aber kein vermehrtes Interesse wahrgenommen. Auch ist es so, dass auch ein Waldkindergarten natürlich alle baurechtlichen Vorschriften zur Versorgung mit Wasser, Abwasser, Waldabstand, Hygienevorschriften, usw. einhalten muss und daher nicht einfach zu verwirklichen ist. Der Gemeinderat bekräftigte seine bisherige Haltung, dass auf jeden Fall frühzeitig bedarfsgerecht reagiert werden soll, auch wenn die Kinderbetreuung mit Kindergarten, Schülerbetreuung, Ferienprogramm, usw. inzwischen große Anstrengungen der Gemeinde in personeller und finanzieller Sicht erfordert. Die Verwaltung informierte noch, dass die Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr auf Landesebene noch nicht vereinbart wurden, diese aber wie bisher automatisch angewendet werden.

Frau Kopf, die neue Kindergartenleiterin seit Anfang diesen Jahres, stellte sich und ihren Werdegang dem Gremium vor. Neben den derzeitigen kräftezehrenden Themen zum Betrieb des Kindergartens unter Pandemiebedingungen hob sie insbesondere hervor, dass die Personalsituation derzeit grundsätzlich schwierig ist, da sowohl Erzieherinnenstellen aus auch die Ausbildungsstelle und die Stelle für ein freiwilliges soziales Jahr nicht besetzt sind. Die Personalsituation würde damit neben den Coronaauflagen zu eingeschränkten Öffnungszeiten führen. Auf die ausgeschriebene Stelle als Integrationskraft hätte sich erfreulicherweise jemand beworben. Das Gremium sah auch, dass es auf Grund des Mangels im Erzieherberuf derzeit schwierig ist Personal zu bekommen, richtete aber auch den Appell an das katholische Verwaltungszentrum in Kißlegg, das für die Personalgewinnung zuständig ist, alle und auch kreative Möglichkeiten der Personalgewinnung zu nutzen. Zur Entwicklung der Kinderzahlen ergänzte Frau Kopf, dass in diesem Jahr mit 33 Kindern viele im September in die Schule kommen. Frau Wimhofer führte aus, dass der Kindergarten St. Bernhard zum Glück derzeit personell voll besetzt ist und sich auch jemand für ein freiwilliges soziales Jahr gemeldet hat. Da der Krippengruppe in St. Bernhard nur bis zur Mittagszeit geöffnet hat, könnte diese Kraft voraussichtlich über Mittag noch den Kindergarten Arche Noah unterstützen.

Das Gremium beschloss den Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2021/22 ohne Änderungen und bedankte sich bei den Kindergartenleitungen für die Information, da es dem Gemeinderat wichtig ist über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein, um frühzeitig auf die Betreuungsbedarfe reagieren zu können.

Neugestaltung der Außenanlagen der Mehrzweckhalle durch die Gemeinde im Zuge des Neubaus des Fitness-Treffs durch den TSV Aitrach e.V.

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitzenden des TSV Aitrach e.V., Herrn Saitner sowie seinen Stellvertreter Herr Müller.

Der Gemeinderat hat im August letzten Jahres der Planung des TSV zum Neubau eines Fitness-Treff zugestimmt. Die Planung sah aus Kostengründen eine reduzierte Außenanlagenplanung mit verkleinertem Eingangsbereich, ohne Terrasse, usw. vor.

Nachdem nun der Rohbau fertiggestellt ist und sich die zukünftige städtebauliche Situation vor Ort darstellt, hat der Technische Ausschuss sich nochmals eingehend mit der Außenanlagenplanung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen im Baugenehmigungsverfahren, Planungen für einen neuen Kleinkinderspielplatz und darüber hinaus einem Mehrgenerationenplatz zwischen Halle und Schule, usw. beschäftigt.

So hat der Technische Ausschuss empfohlen, die im Baugenehmigungsverfahren geforderte Ausbildung einer Schleppkurve für die Zufahrt eines Feuerwehrfahrzeuges zum hinteren Hallenbereich als Schotterrasen auszuführen. Des Weiteren soll der Eingangsbereich großzügig ausgepflastert und mit einer festen Sitzgelegenheit ausgestattet werden, da dieser auch dem neuen Kleinkinderspielplatz zwischen Halle und Schule dient. Ein Terrassenbereich soll als weiterer Aufenthaltsbereich für Veranstaltungen im neuen „Innenhof“ dienen, das Geländer hierfür wird vom TSV gestellt. Vor der Terrasse wird die vorhandene Stiefelwaschanlage positioniert, da diese hier nicht direkt sichtbar ist. Auch an eine Aufwertung des Außenbereichs des Säulensaals hat der Technische Ausschuss gedacht und hier einen kleine Vorfläche und eine Verbindung zum Außenbereich der Halle vorgesehen, um diesen auch bei Veranstaltungen im Säulensaal nutzen zu können.

Die vom Technischen Ausschuss vorgeschlagene Neugestaltung berücksichtigt damit den neu entstehenden „Innenhof“, der durch den Entfall der bisherigen Rasenwaben, der Einbeziehung des Säulensaals in die Außenanlagen, der Schaffung der Verbindung zum neuen Spielplatz, usw. eine große Aufwertung für zukünftige Veranstaltungen erhält.

Diese Planung überzeugte auch den gesamten Gemeinderat, der den Auftrag für die Ausführung an die Max Wild GmbH, Berkheim, als günstigste Bieterin zu netto 65.846,15 € vergab. Die Verwaltung machte deutlich, dass die Finanzierung der wesentlich erweiterten Außenanlagen über den Ansatz von 25.000 € für eine neue größere Überdachung im hinteren Hallenbereich und über einen Ansatz von 8.000 € für Unvorhergesehenes finanziert werden kann, aber auf Grund des in diesem Jahr gerade mit einer schwarzen Null abschließenden Haushaltes dann auch ein tatsächlicher Verzicht auf die genannten Maßnahmen erfolgen muss und diese nicht „nachgeschoben“ werden können.

Des Weiteren hat die Max Wild GmbH, Berkheim, den Abbruch des bestehenden Vereinsheims zu netto 7.021,71 € angeboten. Der TSV Aitrach e.V. wird sich von seiner Seite mit der Trennung der vorhandenen Anschlüsse (Strom, Heizung, usw.) einbringen und nach Möglichkeit auch darüber hinaus beim Abbruch, um mit den Eigenleistungen zur Finanzierung des Fitness-Treffs beizutragen. Die Neupflasterung der direkt vor der Halle gelegenen Fläche, die bei Veranstaltungen zukünftig wesentlich mehr Platz bietet, ist bei den Kosten für die Außenanlagen bereits berücksichtigt. Durch den Abbruch des direkt vor der Glasfassade der Halle gelegenen Gebäudes wird natürlich hier die Situation für die Halle wesentlich verbessert.

Sowohl der Gemeinderat freute sich hier 10 Jahren nach der Inbetriebnahme der neuen Halle den Aufenthaltsbereich bei der Halle mit den neuen Außenanlagen und auch dem derzeit entstehenden neuen Parkplatz wieder einen guten Schritt attraktiver machen zu können und in den nächsten Jahren mit einem Mehrgenerationenplatz nochmals mehr zu einem Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens entwickeln zu können. Herr Saitner und Herr Müller bedankten sich für die gemeinsame Weiterentwicklung der Außenanlagen, die letztendlich allen dient, genauso wie der Fitness-Treff, der auch der Nutzung durch Mutter-Kind-Gruppen, der Schülerbetreuung, der vhs, usw. offensteht. Gemeinsam bestand auf Grund der aktuellen Entwicklung die Hoffnung, dass dann im September eine Einweihung des Fitness-Treff und ein Fest zum Jubiläum des TSV stattfinden kann.

Die Ansichten der Baugenehmigungsplanung
Die Ansichten der Baugenehmigungsplanung
Der Lageplan der vom Technischen Ausschuss empfohlenen Außenanlageplanung, die den neuen „Innenhof“ hinter der Halle vielfältig nutzbar macht.
Der Lageplan der vom Technischen Ausschuss empfohlenen Außenanlageplanung, die den neuen „Innenhof“ hinter der Halle vielfältig nutzbar macht.

Brücke über die Aitrachmündung in die Iller – Vergabe des Neubaus

Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung im März der Ausführungsplanung der Stahlbrücke über die Aitrachmündung in die Iller zugestimmt und die Verwaltung vorbehaltlich der Zuschussbewilligung ermächtigt die Arbeiten beschränkt auszuschreiben. Die Verwaltung berichtete, dass die Zuschussbewilligung zwar noch nicht schriftlich vorliegt, aber nach Vorprüfung des Regierungspräsidiums mit einem Zuschuss von knapp 93.000 € zu rechnen ist.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Hermann Assner GmbH & Co. KG, Landsberg am Lech, mit 233.877,48 € abgegeben. Dieses lag allerdings auch noch wesentlich über der Kostenschätzung mit knapp 155.000 €. Diese Mehrkosten resultieren hauptsächlich aus den Gewerken Baustelleneinrichtung (17.000 €) und Stahlbau (41.000 €). So ergeben sich bspw. Mehrkosten für das Geländer in Höhe von 8.000 € und für das „Hundelaufblech“ von 11.000 €.

Die Verwaltung legte dar, dass auch die 3 weiteren und höheren Angebote deutlich machen, dass sich die Materialpreise, insbesondere der Stahlpreis, in der letzten Zeit überproportional erhöht hat und die Preise daher als marktüblich anzusehen sind, auch wenn sie deutlich über der damaligen Kostenschätzung liegen. Aus dem Gremium wurde einerseits die Anregung vorgebracht die Arbeiten nochmals zu schieben und die Entwicklung der Materialpreise abzuwarten, die Mehrheit hegte aber nicht die Erwartung, dass die Baupreise in diesem Jahr sich nochmals wesentlich nach unten bewegen und wiesen darauf hin, dass die Ausführung auch wegen dem Zuschuss des Landes zeitlich gebunden ist.

Der Gemeinderat beschloss daher die Vergabe der Arbeiten an die Hermann Assner GmbH & Co. KG zum Angebotspreis.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Traditionell spendet der Gewerbeverein Aitrach 200 € für das Sommerferienprogramm. Dass der Gewerbeverein gerade in Zeiten der Corona-Krise zugunsten der Kinder wieder spendete, freute den Gemeinderat besonders.

Vielen Dank an den Gewerbeverein Aitrach für die Spende für das Sommerferienprogramm!

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 19. April 2021

Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

Von zwei Bürgern wurden Stellungnahmen zu dem Bauantrag für die Erweiterung des Park-Camping Iller um eine Zelt- und Wohnwagenwiese abgegeben. Einmal wurde insbesondere auf die Belange der landwirtschaftlichen Grundstücke im Illergries verwiesen, da die Erweiterungsfläche des Campingplatzes von einem bisherigen landwirtschaftlichen Grundstück in ein gewerblich genutztes Grundstück umgewidmet werde. Dadurch seien z.B. die im Nachbarrecht geregelten Abstandsvorschriften mit mindestens 0,50 m mit Einfriedungen, usw. zu beachten. Auch sollte über einen Zaun bzw. eine Einpflanzung das Begehungsverbot der benachbarten, weiterhin landwirtschaftlich genutzten, Flächen sichergestellt sein. Des Weiteren wurde von einer Anwohnerin in der Illerstraße auf die Engstellen im nördlichen Teil verwiesen, wo bei Gegenverkehr ein Ausweichen nur über die privaten Einfahrten möglich sei. Da verschiedene Punkte in dem Bauantrag bereits mit berücksichtigt wurden, nahm der Gemeinderat die Stellungnahmen mit in die Beratung des Bauantrages im Rahmen der Tagesordnung.

Zu dem Tagesordnungspunkt „Auflösung des Spielplatzes auf dem Kapf wegen Sicherheitsmängeln – Standortentscheidung für einen neuen Spielplatz (Auf dem Kapf oder an der Halle), zudem im Amtsblatt eingeladen wurde sich unter diesem Tagesordnungspukt einzubringen, wurden von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern keine Anregungen vorgebracht.

Auflösung des Spielplatzes auf dem Kapf wegen Sicherheitsmängeln – Standortentscheidung für einen neuen Spielplatz (Auf dem Kapf oder an der Halle)

Auch wenn von den Zuhörerinnen und Zuhörern in der Sitzung keine Anregungen eingebracht wurden, war es den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wichtig die in der Umfrage vorgebrachten Stellungnahmen nochmals zu diskutieren und Anregungen aufzunehmen. An der lebhaften Diskussion hat man gesehen, wie wichtig allen die Diskussion ist, da es ein großes Anliegen der Gemeinderäte ist die nächsten zwei Jahre den Platz zwischen Halle und Schule als Treffpunkt für alle zu gestalten. Das Gremium freute sich daher über die Beteiligung und möchte diese auch nutzen um die Planungen nun anzugehen und möglichst viele einzubinden. In diesem Sinne waren in der Sitzung auch Frau Blank als Kinder- und Jugendbeauftragte vertreten und Frau Landschaftsarchitektin Brack, die bereits die Außenanlagen der Schule und des Kindergartens geplant hat.

Die Verwaltung hat nochmals eine sicherheitstechnische Begehung des Spielplatzes durchführen und eine zusammenfassende Bewertung erstellen lassen. Der Prüfbericht kommt zu der Bewertung, dass der fast 20 Jahre alte Spielplatz nicht mehr der aktuellen Normung entspricht und daher erneuert werden muss, wenn er längerfristig weiter betrieben werden soll. Eine Grundsanierung der vorhandenen Spielplatzgeräte sei weder normenkonform zu machen noch wirtschaftlich, zumal auf Grund der neuen Normierung vermutlich keine Ersatzteile mehr zur Verfügung stehen. Auch würde mit neuen Geräten der Spielwert deutlich erhöht. Der Spielplatz könnte aber für eine Übergangszeit mit ein paar kleinen Reparaturen, Wiederherstellung des Fallschutzes, usw. soweit hergerichtet werden, dass er bis 2022 weiterbetrieben werden kann, aber dann müsse eine Entscheidung über den Standort getroffen sein. Der Verwaltung war es daher wichtig, dass der Gemeinderat die Grundsatzentscheidung trifft, damit die weitere Planung zielgerichtet fortgeführt werden kann.

Dass den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten eine gute Entwicklung des Spiel- und Treffangebots für Kinder und Jugendliche, aber auch der Gedanke eines Mehrgenerationenplatzes, sehr wichtig ist, zeigte, dass mehrere Räte von persönlichen Gesprächen berichteten, die sie bewusst auf dem Freizeitgelände auf dem Kapf geführt haben. In den Gesprächen sei einerseits deutlich geworden, dass von den Jugendlichen oft die Ansicht vertreten wird, dass der Spielplatz direkt neben dem Skateplatz nicht gut positioniert ist, z.B. da immer Kies auf dem Skaterplatz liegt und sie sich dort eher Sitzgelegenheiten oder auch einen Basketballkorb wünschen würden, da das Mini-Spielfeld für Basketball schlecht geeignet wäre. Andererseits wurde berichtet, dass das Miteinander und dass auch einmal Eltern da sind als vorteilhaft empfunden wird. Von den meisten Mitgliedern des Gemeinderates wurde auf Grund der Gespräche die mehrheitliche Meinung so empfunden, dass der Wunsch ist sich beim Freizeitgelände auf dem Kapf zukünftig auf die sportlichen Aktivitäten und die Jugendlichen als Nutzer zu konzentrieren. Die Jugendlichen bräuchten einen Platz und man müsse diesen auch Vertrauen entgegenbringen, zumal die anderen Nutzungen mit Sportplatz, Beachvolleyballplatz, usw. auch noch vorhanden seien. Der Platz zwischen der Halle und der Schule würde dagegen von vielen zukünftig als ein Mehrgenerationenplatz gesehen, der sowohl tagtäglich für die Schule, die Betreuung, den Fitnessraum, während bzw. vor und nach Sportangeboten als Treffpunkt, bei Fußballspielen oder bei Veranstaltungen in der Halle etwas zu bieten hat. Der Platz auf dem Kapf könnte natürlich in die Überlegungen mit den Wünschen der Jugendlichen in einem gewissen Rahmen einbezogen werden, aber der Platz für alle und damit auch der neue Kleinkindspielplatz sollte bewusst im Ort entstehen, damit hier sich der Treffpunkt um die Halle und den Fitnesstreff weiter entwickelt.

Frau Brack stellte Ideen für die Nutzung des Platzes vor, die gemeinsam mit Frau Blank entwickelt wurden. Dabei wurde der Kleinkindspielplatz mit Sand, Rutsche, Wasser, Karussel, usw. vom Standort her dem Fitness-Treff zugeordnet, so dass sich hier z.B. auch Eltern-Kind-Gruppen treffen können. Der Bewegungsparcour soll neben den Jugendlichen auch Angebote für den Breiten- und Seniorensport berücksichtigen, aber auch als Treffpunkt dienen, z.B. mit einem Bouleplatz mit Sitzmöglichkeiten, alles immer unter dem Vorbehalt, dass auch im Rahmen der Beteiligung diesbezügliche Wünsche geäußert werden. Auch den Jugendlichen soll ein Bereich zum Treffen angeboten werden, in dem das Thema Klettern, Sitzgelegenheiten oder Überdachung eine Rolle spielen kann. Frau Blank möchte hierzu die Jugendlichen einbeziehen und plant dies erst einmal online, aber natürlich mit der Hoffnung dass man sich im Sommer auch mal treffen kann. Auch die Verwaltung und Frau Brack werden die Nutzergruppen ansprechen, derzeit halt so wie es geht persönlich in kleinem Kreise, aber hoffentlich auch mal in größerer Runde vor Ort. Aus dem Gremium heraus wurde auf die Mitgliedschaft in dem Förderprogramm „Demokratie leben“ hingewiesen, in dem z.B. gerade Jugendliche Unterstützung beantragen könnten, wenn sie selber Einrichtungsgegenstände verwirklichen wollen oder auch Ideen für eine Veranstaltung einbringen.

Die Diskussion und die vielen spontanen Ideen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur Gestaltung des Platzes zeigten deutlich, dass der Wunsch ist an der Halle einen Treffpunkt zu schaffen und dort auch den Kleinkindspielplatz im Frühjahr 2022 anzusiedeln. Dem Gemeinderat war es aber wichtig die Anregung mitzunehmen den Spielplatz auf dem Kapf solange noch zu erhalten und erst im Anschluss abzubrechen, damit dieser gerade während der Corona-Pandemie auf der Spazierstrecke zur Verfügung steht. Mit der Planung beauftragte der Gemeinderat Frau Brack im Stundenaufwand. Auf Anregung aus dem Gremium heraus wurde in den Beschluss auch ausdrücklich der Wunsch aufgenommen, dass Frau Blank als Kinder- und Jugendbeauftragte eine Jugendbeteiligung zu der Planung durchführt. Die Verwaltung wurde beauftragt die notwendigen Haushaltsmittel im Jahr 2022 einzuplanen. Das Gremium freute sich, wenn nun auch mit Schwung und so gut es geht in Zeiten der Corona-Pandemie mit Beteiligung im Laufe des Jahres die Planung entsteht, so dass der Platz die nächsten zwei Jahre ein Gesicht und einen Mehrwert genau dort bekommt, wo das Gemeinschaftsleben mit den beiden Hallen, dem Sportplatz, der Schule und dem Kindergarten stattfindet.

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Ausführlich befasste hat sich das Gremium mit den Bauantrag des Park-Camping Iller für die Erweiterung um eine Zelt- und Wohnwagenwiese. Der Campingplatz soll Richtung Süden auf den direkt angrenzenden Grundstücken erweitert werden. Die Wiesen sollen überwiegend als Zeltwiese und teilweise für Wohnwagenstellplätze für insgesamt 41 Stellplätze mit ca. 90-100 m² genutzt werden. Die Nutzungsperiode ist auf die Hochsaison mit Start ab Mitte/Ende Mai bis Ende der Sommerferien in Baden-Württemberg geplant. Zur naturschutzrechtlichen Kompensation ist auf dem Wiesengrundstück vor dem Erweiterungsgrundstück die Anlegung eines Biotops mit Hecken, Vogelschutzgehölzen, usw. geplant. Auch eine neue Verkehrsführung ist in dem Bauantrag vorgesehen. Die Zufahrt soll über die Illerstraße erfolgen, die Abfahrt über den Espenweg. Hierzu wird an der Kreuzung im Illergries ein Schild errichtet, welches den Abreiseverkehr in westlicher Richtung über den Espenweg lenkt. Die Verkehrsführung ist freiwillig, aber erfahrungsgemäß würden die Fahrer von größeren Fahrzeugen wie Wohnmobilen einer solchen Beschilderung folgen und die Campingplatzbetreiber auch darauf hinwirken. Die Verwaltung hatte die Verkehrsführung auch mit der Straßenverkehrsbehörde besprochen, aber jede straßenverkehrsrechtlich verbindliche Regelung, wie z.B. eine Einbahnstraße, trifft auch alle Anwohner, da es keine Sonderregelungen für Wohnmobile oder Wohnwagen gibt. Die Verwaltung stellte dar, dass in Abstimmung mit den Fachbehörden das Baugesuch nach § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen ist und es sich um die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs, was der Campingplatz darstellt, handelt. Allerdings muss das Vorhaben außenbereichsverträglich sein, weshalb das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz und die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen fordert. Der Gemeinderat wünschte sich diesbezüglich eine Eingrünung auf die ganze Länge der Erweiterungsfläche, um die Einbindung in das Landschaftsbild im Illergries zu gewährleisten. Diese Eingrünung in Verbindung mit einem Zaun hätte auch gleichzeitig den Effekt das Begehungsverbot der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten. Des Weiteren ist eine rechtliche Voraussetzung, dass raumbedeutsame Vorhaben den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen dürfen. Da die Erweiterungsfläche gemäß dem zweiten Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben in einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege liegt, wurde eine Stellungnahme des Regionalverbands eingeholt. Der Regionalverband sieht keine erhebliche Beeinflussung des Gebiets, wenn der Kern des Biotopverbunds mit einem Abstand von 25 m von der Aitrach gewährleistet ist, keine baulichen Anlagen errichtet werden und keine Versiegelung stattfindet und wie geplant die Nutzungszeit und die Größe vorgegeben ist, also die Vorgaben die bereits in den Bauantrag eingearbeitet wurden. Des Weiteren müssen die Vorgaben zum Hochwasserschutz eingehalten werden, die auch mit dem Landratsamt als Untere Wasserbehörde und mit dem Landesbetrieb Gewässer abgestimmt wurden, also ein Alarmplan für den Hochwasserfall erstellt werden, der bei gewissen Pegeln eine Räumung der Fläche vorsieht, so dass keine Schäden entstehen und das Hochwasser sich im Hochwasserfall weiterhin ausbreiten kann. Der Gemeinderat betonte, dass er es befürwortet die Nutzung der Wiese auf eine verbindliche rechtliche Basis zu stellen und die Gemeinde sich durch die Mitgliedschaft in der Ferienregion zum Tourismus bekannt hat. Da die Planung die Vorgaben zum Abstand zur Aitrach, Hochwasserschutz, usw. berücksichtigt, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Bauantrag. Des Weiteren nahm der Gemeinderat die Eilentscheidung zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Oberhauser Weg 7 zustimmend zur Kenntnis, nachdem dieses sich von der Höhe und Fläche in die Umgebungsbebauung einfügt.

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Neue-Welt-Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Abschluss eines Konzessionsvertrages/Wegenutzungsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Nahwärme- und Stromversorgung mit der VR-Memmingen Energie GmbH

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Verwaltung Herrn Blaser als Geschäftsführer der VR-Memmingen Energie GmbH. Die Gemeinde führte nochmals in das Thema ein und erinnerte dran, dass die Gemeinde bereits einen Erschließungsvertrag mit der VR-Bank Memmingen eG bzw. VR-Memmingen Energie GmbH abgeschlossen hat, in der die Verpflichtung für ein Nahwärmenetz zur Versorgung aller Bauflächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neue-Welt-Straße“ enthalten ist. Auf dieser Grundlage ist auch der Konzessionsvertrag für die Nahwärme abzuschließen. Auf Grund der Planung der Heizungsanlage und der Förderauflagen des Landes Baden-Württemberg hat sich die Planung dahingehend geändert, dass ein BHKW zur gleichzeitigen Wärme- und Stromproduktion geplant ist und die VR-Memmingen Energie GmbH die Endabnehmer innerhalb des Gebietes über die Kundenanlage mit Strom versorgen kann. Auch hierzu muss neben dem Vertrag für die Nahwärmeleitungen ein gesonderter Konzessionsvertrag/Wegenutzungsvertrag die Leitungsrechte für die Stromleitungen regeln. Die Vertragsregelungen wurden trotz des begrenzten Geltungsbereiches für das Baugebiet von einem Fachanwaltsbüro ausgewogen aufgestellt und orientieren sich im Wesentlichen an dem Musterkonzessionsvertrag. Der Vertrag regelt zum Beispiel, dass bei Änderung der Verteilungsanlagen die Flächen wieder auf Kosten der VR-Memmingen Energie GmbH herzustellen sind, dass eine Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung zu zahlen ist, usw. Da der Vertrag sich an den Regelungen des bereits beschlossenen Vertrages für die Nahwärme orientiert, ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung den Wegenutzungsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege im Neubaugebiet „Neue-Welt-Straße“ zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung mit der VR-Memmingen Energie GmbH abzuschließen.

Auch wenn es in dem Tagesordnungspunkt „nur“ um den Abschluss des Wegenutzungsvertrages ging, ließ es sich Herr Blaser nicht nehmen das Gremium über den aktuellen Stand zu informieren. Die Bauplätze für die Einfamilienhäuser sind alle vergeben und auch die Vergabe der Mehrfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser an Bauträger weitestgehend abgeschlossen. Diese berichten bereits davon, dass auch für diese Immobilientypen hohes Interesse besteht. Auch wenn die Bauarbeiten über den Winter länger zum Erliegen gekommen sind, sieht der Bauzeitenplan eine weitestgehende Fertigstellung des Gebietes im Mai vor. Des Weiteren stellte Herr Blaser die Heizzentrale mit ihren Anlagenbestandteilen und auch den Vertragsdetails für die Abnehmer vor. Das Stromkonzept sieht eine autarke Quartiersversorgung vor, so dass die VR-Memmingen Energie GmbH auch der Stromversorger im Gebiet sein kann, aber es besteht keine Abnahmeverpflichtung bezüglich der Stromlieferung. Auch die Einbindung von PV-Anlagen ist möglich und es werde derzeit auch das Interesse an Ladesäulen im Hinblick auf die stetig steigende E-Mobilität abgefragt. Der Preis für den Kundenanlagenanschluss für die Stromversorgung würde sich im Rahmen des üblichen Preises von Energieversorgern bewegen und derzeit werde noch abschließend der Abnahmepreis kalkuliert, der aber im Wettbewerb natürlich attraktiv sein müsse. Im Zuge der Verlegung des Stromanschlusses könnten dann auch die weiteren Sparten wie Wasser, Breitband, usw. mit verlegt werden. Das Gremium bedankte sich für die Informationen zur Entwicklung des Gebietes und hoffte, dass im Sommer auch eine Einweihungsveranstaltung möglich ist, so dass sich die zukünftigen Nachbarn gleich kennenlernen könnte. Dies sagte Herr Blaser gerne zu, soweit dies eben möglich ist.

Sanierung der Brücke über die Aitrach im Wappental - Vergabe

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung im Februar der Ausführungsplanung für die Sanierung der Brücke über die Aitrach im Wappental zugestimmt und die Verwaltung bzw. das Ingenieurbüro Schnetzler aus Ehingen mit der Ausschreibung beauftragt. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Josef Hebel GmbH & Co. KG aus Memmingen mit 143.976,51 € abgegeben. Von der Fa. Hebel wurde in diesem Zuge auch noch der Sondervorschlag eingebracht die vorhandene Betonplatte komplett abzubrechen und durch Betonfertigteile zu ersetzen. Diese Variante würde mehrere Vorteile bieten, nämlich dass eine neue Betonplatte nach den neuen Richtlinien mehr Betonüberdeckung bietet und somit unanfälliger gegen Korrosion ist, dass Risiken, die bei einer Sanierung immer bestehen, ausgeschlossen werden und dass die Bauzeit wesentlich verkürzt werden kann. Die Kosten für diese Ausführungsvariante liegen bei 188.296,37 €. Die Fachleute im Gremium hoben ebenfalls die Vorteile dieser Ausführungsvariante hervor. Auch wenn natürlich die geplante Sanierungsvariante ebenso funktioniert, sei im Laufe der Jahre mit erhöhtem Unterhaltungsaufwand und evtl. einer kürzeren Lebenszeit zu rechnen, so dass sich der erhöhte Kostenaufwand wieder relativiert. Die Verwaltung stellte dar, dass die Finanzierung in diesem Jahr schwierig zu stemmen und der Haushalt „auf Kante genäht ist“, aber die geplanten liquiden Mittel noch um die Mehrkosten abgeschmolzen werden könnten, ohne unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage zu rutschen. Da die Finanzierung damit gerade noch möglich ist, befürwortete der Gemeinderat im Hinblick auf die Vorteile die Lösung mit einer komplett neuen Brückenplatte, auch unter dem Bewusstsein evtl. noch nicht zur Ausführung gekommene Projekte schieben zu müssen und vergab zuerst den Hauptauftrag und im Anschluss zusätzlich den Sondervorschlag.

Neues Raumkonzept für die Grundschule mit zwei zusätzlichen Kindergartengruppenräumlichkeiten – Vergabe des Fahrradschuppens und der Gerätehütte

Die Außenanlagen an der Schule und dem Kindergarten St. Bernhard entstehen derzeit und sollen durch den überdachten Fahrradschuppen für die Schule und die Gerätehütte für den Kindergarten abgerundet werden. Der Fahrradschuppen ist direkt vor dem Altbau der Schule angesiedelt, so dass die Kinder ihr Fahrrad abstellen und direkt in das Schulgebäude gehen können. Das zukünftige Zugangskonzept sieht vor, dass der Pkw-Verkehr den neuen Parkplatz und Zugangsweg bei der Halle nutzt und in der Schulstraße die Kinder zu Fuß und mit dem Fahrrad ankommen, so dass der Fußgängerverkehr und der Pkw-Verkehr bzw. Schulbus entzerrt sind. Im gleichen Stil soll die Gerätehütte des Kindergartens für die Spielgeräte im Außenbereich ausgeführt werden. Hierzu wurde diskutiert, ob eine „verspieltere“ Holzverschalung im Kindergartenbereich passender wäre, aber mit der Ansicht des kubischen Neubaus im Hintergrund wurde die Optik mit einer schlichten geradlinigen Holzverkleidung als passender empfunden. Das günstigste Angebot wurde von der Zimmerei Krug GmbH aus Leutkirch mit 48.581,75 € abgegeben, der der Gemeinderat auch den Auftrag erteilte.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Genehmigung des Haushalts durch die Rechtsaufsichtsbehörde

Die Verwaltung gab bekannt, dass das Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des vorgelegten Haushalts bestätigt hat und die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 760.000 € genehmigt hat. Das Landratsamt hat der Gemeinde bestätigt, dass die Haushaltssituation der Gemeinde im Grundsatz weiterhin stabil bleibt, da der Ergebnishaushalt in diesem Jahr gerade ausgeglichen ist und ab dem Jahr 2022 wieder ein positives Ergebnis geplant ist, in diesen Zeiten natürlich immer vorbehaltlich der Entwicklung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 22. März 2021

Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

Ein Bürger fragte im Hinblick auf die von ihm eingeholten Rückmeldungen zur Beratung des Tagesordnungspunktes „Auflösung des Spielplatzes auf dem Freizeitgelände auf dem Kapf wegen Sicherheitsmängeln“ in der letzten Gemeinderatssitzung nach, wie der Stand sei. Er führte ergänzend aus, dass schon gesehen würde, dass der Spielplatz ins Alter gekommen ist und der Bestand kaum zu halten sein wird, aber egal wie die Entscheidung des Gemeinderates ausfallen würde, entweder für die Erneuerung am jetzigen Standort oder für eine Neuinvestition zwischen Halle und Schule, sollte nach seiner Meinung auf jeden Fall keine zeitliche Lücke zwischen Abbruch und Neubau entstehen um eine durchgehende Spielmöglichkeit zu bieten. Die Verwaltung führte aus, dass der Gemeinderat sich immer über Rückmeldungen freut und diese natürlich durch den Gemeinderat in seiner Sitzung im April beraten werden. Bis dahin erfolgt auch kein Abbruch. In der Aprilsitzung könnten sich dann auch die Eltern unter dem Tagesordnungspunkt „Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten“ noch einbringen, bevor der Gemeinderat nochmals darüber berät.

Des Weiteren wurde bezüglich des Tagesordnungspunktes „Brücke über die Aitrachmündung in die Iller – Genehmigung der Planung und Ausschreibungsbeschluss“ eingebracht, dass eine Stahlbrücke mit Gitterrosten Nachteile bei der Rutschhemmung hätte und eine Ausführung mit einem GFK-Material (glasfaserverstärktem Kunststoff) empfohlen. Die Anregung wurde mit in die Beratung des Tagesordnungspunktes als Frage an den Planer mitgenommen.

Ein Bürger aus Treherz fragte, ob beim Breitbandausbau geplant ist alle Gebäude anzuschließen. Die Verwaltung und die Vertreter des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg bestätigten, dass wenn es klappt die Bundes- und Landesförderung zusammen zu bekommen es auf Grund des tollen Fördersatzes von 90 % möglich sein wird jedes Gebäude an das Netz anzuschließen. Die Problematik derzeit ist, wie heute noch in der Sitzung zu beraten, dass die Landesförderung derzeit noch aussteht, aber die Gemeindeverwaltung wird trotzdem vorschlagen die Planung weiter voranzutreiben.

Änderung der Hauptsatzung – Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder

Auf dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde mit einer Änderung der Gemeindeordnung im Mai 2020 der § 37a Gemeindeordnung Baden-Württemberg neu eingefügt, um den kommunalen Gremien unter bestimmten Voraussetzungen Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum zu ermöglichen. Die Verwaltung stellte klar, dass der demokratische Gedanke immer noch grundsätzlich einen persönlichen Austausch und eine persönliche Beratung vorsieht, aber bei Gegenständen einfacher Art oder wenn die Sitzung ansonsten aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte, Videokonferenzen zulässig sind, insbesondere aus Gründen des Seuchenschutzes. Diese Sitzungen würden wegen dem eigenen Recht an Bild und Ton allerdings nicht ins Internet übertragen bzw. gestellt, sondern die Öffentlichkeit würde hergestellt durch eine Übertragung der Sitzung in einen öffentlichen Raum. Die Änderung der Hauptsatzung dient dazu für künftige Krisensituationen vorbereitet zu sein, es muss aber im Einzelfall entschieden werden und die Teilnahme auch für alle Gemeinderätinnen und -räte möglich sein, z.B. wegen der technischen Ausstattung, Internetverbindung, usw.

Der Gemeinderat beschloss in diesem Sinne die Änderung der Hauptsatzung, um vorbereitet zu sein, aber auf den persönlichen Austausch wurde sehr viel Wert gelegt, so dass zuerst andere Möglichkeiten wie größere Räumlichkeiten ausgenutzt werden sollten.

Im Dorfgemeinschaftshaus wird die Inneneinrichtung erweitert, so dass der Musikverein den bisherigen Lagerraum gemütlich einrichten kann.
Im Dorfgemeinschaftshaus wird die Inneneinrichtung erweitert, so dass der Musikverein den bisherigen Lagerraum gemütlich einrichten kann.

Dorfgemeinschaftshaus Treherz – Ergänzung der Inneneinrichtung

Der Gemeinderat wurde zu diesem Tagesordnungspunkt vom Musikverein Treherz im Vorfeld der Sitzung informiert.

Nachdem die Überlegungen für einen Anbau an das Dorfgemeinschaftshaus aus finanziellen Gründen aufgegeben werden mussten, plant der Musikverein Treherz den bestehenden Lagerraum mit Sitzmöglichkeit, Regalen, usw. umzugestalten. Da damit Lagerraum verloren geht, muss dieser im Saal selbst mit weiteren Schränken geschaffen werden. Des Weiteren soll der bisherige provisorische Bühnenvorhang durch einen ordnungsgemäßen Vorhang ersetzt werden. Des Weiteren soll eine Anschlagstange gegen das Aufschlagen der Eingangstüre angebracht werden, nachdem es bei „Sturm“ schon zu Schäden gekommen ist. Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme zu, da die Lagerflächen im Dorfgemeinschaftshaus schon immer knapp waren und der Musikverein damit die Möglichkeit erhält eine „kleine“ Lösung zu verwirklichen. Der insgesamte Auftrag wurde an die Schreinerei Lemmer, Aitrach, zu brutto 11.233,60 € vergeben.

Die Gemeinde geht ins Risiko und macht die ersten Planungsschritte für den Breitbandausbau in den Außenbereichen, obwohl die Kofinanzierung des Landes zum Bundeszuschuss noch nicht geklärt ist.
Die Gemeinde geht ins Risiko und macht die ersten Planungsschritte für den Breitbandausbau in den Außenbereichen, obwohl die Kofinanzierung des Landes zum Bundeszuschuss noch nicht geklärt ist.

Breitbandversorgung in der Gemeinde Aitrach – Ausschreibung Ingenieursleistungen für das Ausbaukonzept nach Bundesförderung (Treherz, Pfänders, Am Wehr, Burghalde, Ferthofer Weg, Furtweg, Leutkircher Straße (Teilbereich), Untermuken, Obermuken, Stibi, Oberhausen)

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden Frau Deppe und Herr Flock als Vertreter des Zweckverbands Breitbandversorgung begrüßt.

Die Verwaltung führte aus, dass die Gemeinde bereits ca. 1,3 Mio. investiert hat für den Breitbandausbau in Aitrach und Mooshausen und dieses Netz bereits gemeinsam mit der NetCOM in Betrieb ist. Der Gemeinderat hat nun in seiner Sitzung im Oktober letzten Jahres im Dorfgemeinschaftshaus Treherz die Ausbaukonzeption für die Außenbezirke beschlossen und den Zweckverband Breitbandversorgung beauftragt die Fördermittel im Bundesförderprogramm mit Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg für das 6.355.700 € umfassende Projekt zu beantragen. Insgesamt werden damit 90 % Förderung beantragt, da das Projekt nur so zu finanzieren ist. Der Breitbandausbau ist damit sicher die größte Einzelinvestition in der Geschichte der Gemeinde Aitrach. Auch wenn die Investition bei Zusage der Förderung tragbar sein wird, ist auch die Abwicklung und die Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe eine große Herausforderung und Belastung für die Gemeindeverwaltung.

Die Förderung des Bundes wurde bereits mit Bescheid vom 01.02.2021 in Höhe von 50 % mit 3.177.850 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet nach 4 Jahren zum 31.12.2024, so dass nach Stand jetzt der Ausbau dann auch erfolgt sein muss. Gerade deshalb gerät die Gemeinde unter einen gewissen Zeitraum, auch wenn die Vertreter des Zweckverbands hoffen, dass zukünftig vom Bund etwas Spielraum gewährt wird.

Die Kofinanzierung durch das Land mit weiteren 40 % ist beantragt, aber das Land hat mitgeteilt, dass die bisher im Landeshaushalt eingestellten Mittel aufgebraucht sind und es der neuen Landesregierung obliegt weitere Fördergelder bereit zu stellen. Eine konkrete Entscheidung des Landes wird damit noch eine Weile auf sich warten lassen, nachdem der Spielraum im Landeshaushalt sicher auch immer enger wird.

Um den Ausbau aber abgestimmt auf die Bundesförderung durchführen zu können, müssen die Ingenieurleistungen zeitnah ausgeschrieben zu werden. Wie Frau Deppe und Herr Flock ausführten, müssen diese europaweit ausgeschrieben werden, so dass dieses Verfahren auch schon ca. 4 Monate in Anspruch nimmt und auf Grund des Aufwandes und um Interesse für die Ausschreibung zu wecken mit mehreren Gemeinden zusammen erfolgen muss.

Dies birgt eben ein Risiko für die Gemeinde, da noch kein Bescheid über die Gewährung der Kofinanzierung vom Land vorliegt, auch wenn natürlich gute Hoffnung darauf besteht. Nach der Masterplanung belaufen sich die Ingenieurskosten insgesamt mit Baubetreuung, Vermessung, usw. auf ca. 650.000 €. Wenn der Auftrag stufenweise vergeben wird, ist davon auszugehen, dass bis zum Zeitpunkt einer Entscheidung zum Landeszuschuss ca. 75.000 € Planungskosten angefallen sind. Diese Mittel wären verloren, falls der Zuschuss nicht gewährt wird und das Projekt damit nicht durchgeführt werden kann. Wenn schon nach der Ausschreibung kein Auftrag vergeben wird, könnten trotzdem Schadensersatzforderungen entstehen.

Der Gemeinderat sah die große und einzige Chance für einen Breitbandausbau in den Außenbereichen mit den aktuellen Förderprogrammen des Bundes und des Landes und sprach sich daher eindeutig dafür aus das Risiko zu tragen, um einerseits die Auflagen der Förderung des Bundes erfüllen zu können und andererseits dem Land eindeutig die Wichtigkeit und dass die Gemeinde voll dahintersteht zu signalisieren. Die Gemeinde hat die Finanzierung ihres Anteils von 650.000 € bis ins Jahr 2024 in den Haushalt eingestellt.

Der Gemeinderat nahm beschlussmäßig von dem Risiko durch die noch nicht bewilligte Kofinanzierung durch das Land Baden-Württemberg Kenntnis und beauftragte aber trotzdem den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg die Ausschreibung der Ingenieursleistungen vorzunehmen.

Elternbeiträge für die Kindergärten und die Schulkindbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie

Infolge der aktuellen Corona-Pandemie mussten die Kindergärten „Arche Noah“ und „St. Bernhard“ abermals im Januar und Februar für den „Normalbetrieb“ komplett geschlossen werden. Auf Grundlage einer entsprechend vom Land Baden-Württemberg angedachten Corona-Hilfe, die eine Bezuschussung von 80% der Elternbeiträge vorsieht, sollen daher die Beiträge für die Monate Januar und Februar 2021 erlassen werden. Ausgenommen von dem Erlass sind die Beiträge für die Notbetreuung von Kindern in der Zeit der Kindergartenschließung. Für die Kinder in Notbetreuung wird der Beitrag tageweise berechnet. Der Gemeinderat sah dieses System als gerecht an. Träger der Kindergärten ist die katholische Kirchengemeinde Aitrach, aber die Gemeinde muss nach den Kindergartenverträgen dem Erlass zustimmen. Diese Zustimmung wurde vom Gemeinderat erteilt. Wie groß die finanzielle Belastung ist, macht deutlich, dass die Kirchengemeinde für die Monate April bis Juni des vergangenen Jahres insgesamt 28.769,80 € an ausgefallenen Elternbeiträgen abgerechnet hat. Die Gemeinde hat im vergangenen Jahr eine Corona-Soforthilfe von 35.284,73 € erhalten, allerdings für alle Ausfälle und nicht nur die Elternbeiträge. Der Gemeinderat stimmte aber der Übernahme der Ausfälle zu, für das Jahr 2021 müsste aber die Aufteilung mit der Kirchengemeinde dann verhandelt werden, wenn klar ist wie die Unterstützung des Landes abschließend aussieht. Auch hier sieht man, dass die finanzielle Situation mit Dauer der Pandemie immer schwieriger wird. Für den derzeitigen Betrieb gilt weiterhin, dass es zeitliche Einschränkungen gibt, da die Gruppen nicht durchmischt werden dürfen. Dafür werden für die Ganztagesgruppe und die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten wiederum lediglich die Beiträge der nächstniedrigeren Beitragsgruppe erhoben.

Die gleiche Handhabung gilt für die Schulkindbetreuung, dass die Elternbeiträge für Januar und Februar erlassen werden, außer für die Notbetreuung. Da auch hier gilt, dass Kinder nur kommen sollten, wenn die Eltern die Betreuung zwingend benötigen, wird auch bis auf Weiteres hier nur Elternbeiträge erhoben, die den Platz tatsächlich in Anspruch nehmen.

Der Gemeinderat fasste die notwendigen Beschlüsse für den Erlass bzw. Reduzierung der Elternbeiträge, um die Eltern in dieser schwierigen Zeit wenigstens in diesem Bereich zu unterstützen.

Mit den Kleinwasserkraftwerken wurde vereinbart, dass die Brücke über den Triebwerkskanal aufdimensioniert wird, so dass mit der bereits beschlossenen Sanierung der gemeindlichen Brücke über die Aitrach wieder eine durchgehende Verbindung auch für größere
Mit den Kleinwasserkraftwerken wurde vereinbart, dass die Brücke über den Triebwerkskanal aufdimensioniert wird, so dass mit der bereits beschlossenen Sanierung der gemeindlichen Brücke über die Aitrach wieder eine durchgehende Verbindung auch für größere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge besteht.

Brücke über den Kanal ins Wappental – Vereinbarung mit den Kleinwasserkraftwerken über die Aufdimensionierung der Brücke

Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung schon beschlossen die Brücke über die Aitrach ins Wappental zu sanieren. Unmittelbar vor dieser gemeindlichen Brücke befindet sich die Brücke über den Triebwerkskanal der Kleinwasserkraftwerke GmbH & Co. KG, Memmingen, die sich auch in deren Unterhaltungspflicht liegt. Diese Brücke findet ihren Ursprung in der Genehmigung von 1903, in der festgelegt ist, was für eine Brücke zu bauen ist, die aber eben nicht mehr den heutigen Anforderungen der Land- und Forstwirtschaft entspricht. Das Ingenieurbüro Schnetzler, das auch die Sanierung der gemeindlichen Brücke geplant hat, hat im Auftrag der Gemeinde (Kosten ca. 4.500 €) eine Planung und Kostenschätzung erstellt, so dass dann auch größeren Fahrzeugen die Überfahrt möglich ist. Zur Umsetzung wurde eine Vereinbarung mit den Kleinwasserkraftwerken erarbeitet, in der die gegenseitigen Interessen und Pflichten abgewogen sind und die Gemeinde einen Baukostenzuschuss wegen der Auflastung der Brücke gewährt. Die Vereinbarung sieht einen Baukostenzuschuss von 27.400 € bei Gesamtkosten von knapp 40.000 € brutto inklusive der Planungskosten vor. Es wurde von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern in Frage gestellt, ob auf Grund der Genehmigung nicht eine weitergehende Verpflichtung der Kleinwasserkraftwerke besteht die Brücke auch auf den heutigen Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Verwaltung verwies auf die Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg, das die Übernahme der Kosten für die Auflastung der Traglast der Brücke als angemessen zum Verhältnis der Auflastung und der Anpassung an das heutige Verkehrsaufkommen angesehen hat. Trotzdem sei es natürlich keine feste Vorgabe, sondern eine freiwillige Vereinbarung über die der Gemeinderat zu entscheiden hat. Die Finanzierung des Baukostenzuschusses in dieser Höhe ist im Haushalt sichergestellt. Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung mehrheitlich zu, so dass für die nächsten Jahrzehnte wieder eine durchgehende Lösung bezüglich der Traglast der Brücken über die Aitrach und den Triebwerkskanal gewährleistet ist.

Nachdem die Brücke der EnBW marode ist und nicht mehr erneuert wird, hat der Gemeinderat entschieden die Brücke von Seiten der Gemeinde zu erneuern und der Ausführungsplanung zugestimmt. Allerdings ist derzeit noch nicht über den Zuschussantrag entschiede
Nachdem die Brücke der EnBW marode ist und nicht mehr erneuert wird, hat der Gemeinderat entschieden die Brücke von Seiten der Gemeinde zu erneuern und der Ausführungsplanung zugestimmt. Allerdings ist derzeit noch nicht über den Zuschussantrag entschieden, so dass mit der Ausschreibung noch abgewartet werden muss.

Brücke über die Aitrachmündung in die Iller – Genehmigung der Planung und Ausschreibungsbeschluss

Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2019 beschlossen, dass die Gemeinde auf Grund der Wichtigkeit der Geh- und Radwegeverbindung zwischen Aitrach und Mooshausen sowohl örtlich wie regional den Brückenneubau übernimmt, insoweit eine Förderung durch das Land erfolgt. Die Brücke ist so wie der Weg im Eigentum der EnBW und die Brücke musste wegen dem schlechten Bauzustand gesperrt werden, seither ist die Verbindung nur über ein Provisorium sichergestellt. Im Ursprung dient der Weg und die Brücke der Uferunterhaltung und da die Brücke hierfür nicht mehr notwendig ist, hat die EnBW entschieden die Brücke von sich aus nicht mehr zu erneuern. Der Planungsauftrag wurde and das Ingenieurbüro Hofmann und Fackler GmbH, Memmingen, vergeben. Herr Fackler stellte dem Gremium die Planung vor. Entsprechend der Vorgabe des Regierungspräsidiums als Förderstelle wurde eine befahrbare Breite von 3,00 m vorgesehen und eine Geländerhöhe von knapp 1,30 m. Grundsätzlich handelt es sich um eine Stahlbrücke mit Gitterrosten, an den Seiten befinden sich Edelstahl-Riffelbleche als Laufbleche für Hunde. Die Entscheidung für diese Ausführungsvariante ist auf Grund des geringen Unterhalts und auch der Vorteile, dass Dreck und Schnee hindurchfallen, gefallen. Auf der Gegenseite wurde in der Fragestunde die Rutschhemmung problematisiert und eine Ausführung mit GFK-Rosten (glasfaserverstärktem Kunststoff) empfohlen. Herr Fackler führte aus, dass die profilierten Gitteroste die vorgeschriebene Rutschhemmung aufweisen und eine weitere Anforderung nicht gesehen wurde, da vor der Brücke deutliche Richtungswechsel stattfinden und dadurch die Geschwindigkeit gedrosselt ist. GFK-Roste seien zwar durchaus üblich und auch besser zu begehen, da aber auf dem Geh- und Radweg auch Winterdienst stattfindet, wurde die Brücke auf 12 to und eine Radlast von 4 to ausgelegt, was mit GFK-Rosten nicht darstellbar wäre. Es kam aus dem Gremium die Frage auf, dass dadurch auch wieder die EnBW oder der Landesbetrieb Gewässer Vorteile für ihre Fahrzeuge hätten. Herr Fackler stellte dar, dass bereits die statischen Vorgaben für eine Geh- und Fahrradbrücke so hoch seien, dass hieraus keine wesentlichen Mehrkosten entstehen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 154.000 €, wobei sich auch die EnBW bei den Kosten für den Abbruch, der Mitbenutzung für die Kabel der EnBW, für die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und Pflege mit insgesamt pauschal 50.000 € einbringt. Die vom Regierungspräsidium als Förderstelle geforderte Asphaltierung des Weges muss aus naturschutzrechtlichen Gründen entfallen, wie in der wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Ravensburg festgelegt. Für die zukünftige „offizielle“ Wegenutzung als Geh- und Radweg wurden mit dem Landesbetrieb Gewässer und der EnBW Gestattungsverträge geschlossen, wobei die EnBW ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 500 € angesetzt hat, was vom Gemeinderat teilweise als kleinlich angesehen wurde. Die Gestattungsverträge berücksichtigen, dass zukünftig entlang von Gewässern immer Gestaltungsmaßnahmen stattfinden können. Die Gemeinde ist zwar grundsätzlich im Landeshaushalt in das Förderprogramm aufgenommen, aber ein konkreter Zuschussbescheid liegt noch nicht vor, da es verschiedener Klärungen bedurfte und weiterhin bedarf, da die Ausgangslage der Übernahme einer Brücke eben nicht „alltäglich“ ist. Eine Ausschreibung ist wegen der gesicherten Finanzierung erst möglich, wenn der Zuschussbescheid vorliegt. Der Gemeinderat stimmte der Ausführungsplanung zu und ermächtigte die Verwaltung die Arbeiten beschränkt auszuschreiben, sobald der Zuschussbescheid vorliegt.

Verwaltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks

Durch das Inkrafttreten des Jagd- und Wildtiermanagementgesetztes (JWMG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO JWMG) kam es zu erheblichen Änderungen im Jagdrecht. Diese Veränderungen bewirken, dass bei der „Satzung der Jagdgenossenschaft Aitrach“ zwingend Änderungen vorgenommen werden müssen. Um die neue Satzung der Jagdgenossenschaft beschließen zu können, muss der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft die Versammlung der Jagdgenossen einberufen. Der Gemeinderat beschloss die Einberufung der Versammlung in die Halle, sobald es die Corona-Pandemie wieder zulässt. Die Gemeinde wäre wieder bereit die Verwaltung der Jagdgenossenschaft zu übernehmen, es sei denn, in der Versammlung wird ein Jagdvorstand aus der Reihe der Jagdgenossen gewählt. Herr Bürgermeister Kellenberger wurde bestimmt die Versammlung zu leiten, die als wichtigste Entscheidungen über den Erlass der neuen Satzung und die Verpachtung des Jagdbezirks zu bestimmen hat. Das neue Gesetz verfolge vor allem auch das Ziel die Jagdgenossen wieder mehr einzubinden, weshalb mindestens einmal in sechs Jahren die Versammlung einberufen zu sei, weshalb es sinnvoll ist auch in diesem Rhythmus die Jagdverpachtung vorzunehmen. Der Satzungsentwurf sieht vor, dass die Verpachtung wie bisher durch freihändige Vergabe und Verlängerung laufender Pachtverträge erfolgt. Vor der Versammlung muss ein Jagdkataster erstellt werden, d.h. eine eigentumsbezogene Übersicht, die es dem Verwaltungsvorstand der Jagdgenossenschaft ermöglicht, die geforderten Mehrheiten bei Entscheidungen anlässlich der Versammlung der Jagdgenossen feststellen zu können. Hierfür wurden zwei Angebote eingeholt und das Büro Klein & Leber GbR hat mit netto 2.300 € das günstigste Angebot abgegeben. Aus dem Gremium heraus wurde vorgebracht, dass bekannt sei, dass bei bayerischen Jagdgenossenschaften dies auch das Vermessungsamt zu günstigeren Preisen vorgenommen habe. Die Verwaltung sagte zu mit der Auftragserteilung noch abzuwarten und bat um Information, falls es hierzu günstigere Möglichkeiten gebe. Der Gemeinderat fasste die notwendigen Beschlüsse zur Einberufung der Versammlung, zum Entwurf der Satzung, zum Jagdkataster, usw., so dass die Verwaltung die Versammlung im Laufe des Jahres oder spätestens Anfang nächsten Jahres einberufen kann, wenn es die Corona-Pandemie wieder zulässt.

„Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg“ – Interessensbekundung zur Teilnahme

Der Landkreis Ravensburg führt gemeinsam mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben und dem Katholischen Dekanat Allgäu-Oberschwaben das Projekt „Aufbau von Solidarischen Gemeinden“, vorläufig befristet auf fünf Jahre, durch. Hierfür wurde eine Fachstelle in Vollzeit bei der Caritas Bodensee-Oberschwaben eingerichtet.

In Solidarischen Gemeinden/Sorgenden Gemeinschaften übernehmen ältere Menschen einen aktiven Part und engagieren sich für das Gemeinwohl. „Sorgende Gemeinschaften tragen gleichzeitig dazu bei, dass Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf als vollwertige Mitglieder in der Gemeinschaft integriert bleiben, sich aufgehoben fühlen und sich auf Unterstützung verlassen können.“ Sorgende Gemeinschaften sind mehr als ein neues Wort für soziales Miteinander. In der Umsetzung umfassen sie auch Orte, an denen Menschen einander begegnen, Beteiligungsverfahren, eine Zusammenarbeit von Kommune, privatwirtschaftlichen und gemeinnützigen Trägern, kurz: die Form, wie gemeinsames Tun und gegenseitige Hilfe in überschaubaren Räumen organisiert wird und funktioniert. Im Leitbild solcher Sorgenden Gemeinschaften – Caring Communities – ist die geteilte Verantwortung zwischen allen Akteuren des Gemeinwesens verankert, vor allem der vor Ort lebenden Personen. Die „Caring Community“ steht für eine Denk- und Werthaltung.

Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte bekräftigten, dass in diesem Sinne auch die Gemeinde Aitrach sich seniorengerecht entwickeln will, auch wenn sie in vielen Bereichen der Versorgung und Pflege nur indirekt Einfluss nehmen kann. Die Wichtigkeit der Aufgabe zeigt aber alleine schon der fortschreitende demographische Wandel auf. Lebten im Jahr 2008 noch 188 Personen im Alter über 75 in Aitrach, waren es zehn Jahre später im Jahr 2018 schon 327 Personen, mit steigender Tendenz. Der stationäre Bedarf in Aitrach wird über das Seniorenzentrum abgedeckt, aber das seniorenpolitische Konzept des Landkreises hat deutlich aufgezeigt, dass weder in der Langzeit-, noch in der Kurzzeit- oder Tagespflege die Plätze ausreichend sein werden, so dass Konzepte erforderlich sind, die weit im Voraus des Bedarfs eines stationären Platzes greifen. Über professionelle Hilfsdienste hinaus werden daher betreute Wohnangebote und organisierte Unterstützung im Alltagsbereich oder auch einfach nur Treffmöglichkeiten benötigt. Da ein Großteil der älteren Bevölkerung im Eigenheim wohnt, sind Formen der „Hilfe im Haushalt“, „Hilfe zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“ oder „Bewegungsförderung“ zukünftig unerlässlich. Im Fokus steht daher ein dauerhaftes organisiertes (Selbst-)Hilfesystem. Ziel wäre es daher, dass sich in einem Beteiligungsprozess eine Organisationsform wie ein Verein, eine Genossenschaft oder auch andere Formen bildet, die dann selbst entwickelt welche Hilfen vor Ort notwendig sind. Es können daher verschiedene Entwicklungen kommen, die nicht von Seiten der Gemeinde vorgegeben werden, aber eins ist auch klar und wurde vom Gemeinderat mehrfach betont, es kann nur gelingen, wenn auch das Engagement da ist sich freiwillig einzubringen und auch Verantwortung zu tragen. Im Rahmen des Projekts kann durch die Caritas, den Landkreis und die Gemeinde Unterstützung geleistet werden, aber die Entwicklung muss vor allem auch von den Menschen selbst getragen werden. Der Gemeinde ist aber eine dauerhafte Entwicklung wichtig, was sie durch die Bereitschaft eine örtliche Koordinierungsstelle (Kümmerer-Stelle) einzurichten unterstützt. Im Haushalt 2021 sind hierfür 10.000 € eingestellt, in den Folgejahren wurden hierfür ca. 20.000 € geschätzt.

Die Verwaltung führte aus, dass in einem ersten Schritt eine Interessensbekundung an die Caritas abgegeben wird und eine Betreuung für 6 bis 10 Gemeinden im Landkreis durch die Caritas denkbar ist. Aber auch wenn die Bewerbung keinen Erfolg hätte, müsste die Gemeinde sich dieses Zukunftthemas annehmen und Konzepte entwickeln.

Der Gemeinderat sprach sich für die Bewerbung für das Projekt „Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg“ aus und bekundete seinen Willen sich langfristig in einem offenen Beteiligungsprozess mit der seniorengerechten Entwicklung der Gemeinde zu befassen, wofür auch die Bereitschaft vorhanden ist eine Kümmerer-Stelle in Teilzeit einzurichten und mit Personal mit geeigneter Kompetenz (Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbar) zu besetzen.

Herr Kämmerer Simmler präsentierte dem Gemeinderat den Haushalt
Herr Kämmerer Simmler präsentierte dem Gemeinderat den Haushalt

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

Haushaltsrede des Bürgermeisters

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

„die Null steht – und vorne musst Du Tore schießen, sonst kannst Du nicht gewinnen“ – wenn man unseren Haushalt in der Fußballsprache beschreiben will, wäre dies wohl ein passender Spruch dazu. Und wir haben von den modernen Fußballlehrern wie Pep Guardiola gelernt, wie wichtig die Taktik ist um ein Fußballspiel zu gewinnen – und die Taktik, die Strategie gibt bei einer Gemeinde der Haushaltsplan vor und daher ist es gerade in Zeiten der Corona-Pandemie mit ihren einschneidenden wirtschaftlichen Auswirkungen entscheidend, dass wir hier die richtigen Ziele festlegen und die richtigen Rahmenbedingungen setzen diese Ziele zu erreichen.

Was heißt der Spruch aus der Fußballsprache übersetzt?

„Die Null steht“ – wenn die Null steht, kann man nicht verlieren. Es steht tatsächlich eine Null bei uns im Haushaltsplan beim veranschlagten Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes. Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen aus und ist damit mit der allen bekannten Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dass die Null steht, zeigt somit, dass wir nicht „verlieren“, also keinen Verlust bei den laufenden Einnahmen und Ausgaben machen. Allein der Blick auf die veranschlagten laufenden Aufwendungen von 5.843.200 € zeigt aber, dass wir uns hierfür einschränken und sparen müssen, da die Aufwendungen im vergangenen Jahr mit über 300.000 € mehr angesetzt waren. Dass das Sparen notwendig ist, zeigt der Blick auf die Gewerbesteuerentwicklung: Bereits im vergangenen Jahr wurden die Erwartungen von 1,8 Mio. in den Vorjahren auf 1,65 Mio. heruntergefahren und in diesem Jahr liegen die Erwartungen bei 1,35 Mio. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass es sich um keine lokalen Ereignisse handelt, sondern die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie das ganze Land und die ganze Welt treffen, so dass auch die ansonsten greifenden Systeme des Finanzausgleiches nicht in diesem Maße auf Dauer greifen werden. Im vergangenen Jahr haben wir dankenswerter Weise eine Ausgleichszahlung des Bundes für die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer von ca. 485.000 € erhalten und in diesem Jahr steigen die Schlüsselzuweisungen auf Grund der fehlenden Ertragskraft von 265.000 € auf 581.000 €, aber nach unserer Einschätzung können wir auf Grund der historischen Belastungen des Bundes- und Landeshaushaltes nicht durchgehend mit dementsprechenden Ausgleichszahlungen rechnen. Die konjunkturelle Entwicklung schlägt sich auch in den anderen beiden entscheidenden Steuerarten durch. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren bei der Einkommenssteuer sowohl von der positiven Einwohnerentwicklung wie natürlich von der wirtschaftlichen Entwicklung stark profitiert und im letzten Jahr 1,433 Mio. angesetzt, die sie so aber auf Grund der Corona-Pandemie nicht erreichen wird. In diesem Jahr rechnen wir mit 1,35 Mio. Bei der Umsatzsteuer profitiert die Gemeinde von ihren starken Jahren bei der Berechnung der Schlüsselzahl und wir rechnen daher mit 234.000 € und damit über 40.000 € mehr wie im vergangenen Jahr. In den Jahren darauf geht die Prognose aber schon wieder nach unten. Ich habe diese großen Steuerarten bewusst herausgegriffen, da diese die konjunkturabhängigsten sind. Die Steuerschätzungen gehen in den nächsten Jahren nach Bewältigung der Pandemie von einer wirtschaftlichen Erholung und einem Wiederanstieg der Steuereinnahmen aus. Diese Vorgaben haben wir im Haushalt mit einberechnet, aber genau dies ist ja der Punkt, der uns die Schweißperlen auf die Stirn treibt, wann wir die Pandemie im Griff haben und ob der erwartete Aufschwung dann so schnell eintritt. Nicht konjunkturabhängig sind die Grundsteuereinnahmen. Wir haben bereits im vergangenen Jahr beschlossen sowohl die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) als auch die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) einheitlich auf 340 Prozentpunkte festzulegen. Diese Entscheidung war nicht bedingt durch die Corona-Pandemie, da auch die Mehrreinnahmen von ca. 2.000 € bei der Grundsteuer A und ca. 10.000 € bei der Grundsteuer B natürlich nicht die Einnahmeverluste ausgleichen können. Der ausschlaggebende Punkt war, dass die Hebesätze letztmalig im Jahr 2004 erhöht wurden und es sich bei der Grundsteuer um keine dynamische Steuer handelt, die sich automatisch den sonstigen Steigerungen anpasst. Dies wird auch daran deutlich, dass die Grundsteuer noch vor 20 Jahren 7,35 % des Haushaltes getragen hat, heute aber nur noch 6,50 %. Auf der Gegenseite wurde in die Infrastruktur der Grundstücke mit Breitbandausbau, Straßensanierungen, usw. viel investiert und die Grundstückswerte sind deutlich angestiegen. Die Mehrbelastung für ein Einfamilienhaus liegt bei ca. 5-10 €/Jahr, für land- und forstwirtschaftliche Flächen bei ca. 0,70-0,80 €/ha/Jahr. Die Hebesätze liegen auch mit der Erhöhung noch im Durchschnitt bzw. darunter.

Zum Abschluss der Betrachtung der Einnahmenseite nochmals zur Verdeutlichung: wir fallen bei den Steuereinnahmen insgesamt von 3,739 Mio. auf 3,430 Mio. zurück, es fehlen gegenüber dem Vorjahr 300.000 €. Dass hier die „Null“ steht im laufenden Haushalt des Ergebnishaushaltes ist damit eine Leistung, die wir vor allem auf der Ausgabenseite erreicht haben, in dem wir ca. 190.000 € weniger ausgeben wie im vergangenen Jahr. Hierfür stellen wir manche Dinge hinten an, wie die Sanierungsarbeiten am Säulensaal oder dem Bauhofgebäude, aber wir halten es für unerlässlich, dass wir wegen der unsicheren Situation nicht im laufenden Betrieb einen Verlust machen. Wir werden wie immer nach der Sommerpause den Rechnungsabschluss und den Bericht über den Verlauf des aktuellen Haushaltsjahres vorlegen. Dieser Zeitpunkt ist aus heutiger Sicht dann geeignet um die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlässlicher beurteilen zu können und weitere Entscheidung für die Umsetzung von Projekten und für den Haushalt 2022 zu treffen. Eine „kleine“ Mittelbereitstellung im laufenden Haushalt möchte ich jedoch hervorheben, nämlich 10.000 € für die Seniorenarbeit. Angesichts des Haushaltsvolumens ist dies eine kleine Zahl, aber ein deutliches Bekenntnis, dass wir uns mit der seniorengerechten Entwicklung der Gemeinde befassen und diese in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bewusst als Gemeinde gemeinsam mit den vielen Beteiligten gestalten wollen. Wir haben uns für das Projekt „Solidarische Gemeinden“ der Caritas und des Landkreises Ravensburg beworben und die Mittel für eine örtliche Kümmerer-Stelle eingestellt. Dass wir uns dem Thema stellen müssen, machen schon alleine die Zahlen deutlich. Im Jahr 2018 haben laut dem Statistischen Landesamt 327 Personen im Alter über 75 Jahre in Aitrach gelebt, 10 Jahre zuvor waren in dieser Altersgruppe gerade einmal 188 Personen. Daher finde ich es wichtig, dass neben den eigentlichen Akteuren in diesem Bereich mit Pflegedienstleistern, Pflegekassen, usw. auch wir als Gemeinde unseren Teil dazu beitragen für die ältere Bevölkerung attraktiv zu bleiben.

 „… vorne musst Du Tore schießen, sonst kannst Du nicht gewinnen.“ Der Sturm der Gemeinde findet sich sozusagen im Finanzhaushalt, wo sie ihre Investitionen tätigt. Hier müssen wir treffen, die Investitionen müssen passen für die Zukunft. Ein Großprojekt das uns schon länger begleitet und auch in diesem Jahr prägend sein wird, ist das neue Raumkonzept für die Grundschule mit zwei zusätzlichen Kindergartengruppenräumlichkeiten. Dass wir mit der damaligen Grundsatzentscheidung für das Projekt richtig gelegen haben, zeigt die zwischenzeitliche Entwicklung an der Schule und die zusätzlichen Räumlichkeiten für eine weitere Kindergartengruppe werden mit dem Baugebiet „Neue-Welt-Straße“ fertig, so dass wir räumlich auf weiteren Bedarf eingestellt sind. Hierfür haben wir in diesem Jahr mit 1,8 Mio. den größten Posten eingestellt. Des Weiteren war die Pandemie auch bei uns an der Schule der Beschleuniger der Digitalisierung und wir können in der laufenden Maßnahme die Infrastruktur mit getrennten Schüler- und Lehrernetzen, WLAN, Schülertablets, usw. aufbauen, um damit auch für die Zukunft alle Möglichkeiten in dem Gebäude zu haben. Hierfür sind insgesamt 140.000 € eingestellt und wir nutzen hierzu auch 45.000 € Zuschussmittel aus. Am Ende diesen Jahres haben wir damit ein Raumkonzept geschaffen, das nicht nur vom Bauzustand, sondern auch von der inhaltlichen Ausrichtung der Räumlichkeiten mit offenem Bibliotheksbereich, Räumlichkeiten für Gruppenarbeit, Netzwerk für digitales Lernen, usw. wieder für lange Zeit trägt. Auch die professionelle Weiterentwicklung unserer Schülerbetreuung hat uns gezeigt, wie groß der Bedarf ist und dass dieser Weg hin zum Lebensraum Schule nicht zu Ende sein wird. Die weiteren Gedanken hierzu, wie die Einbeziehung des Fitnessraumes des TSV Aitrach e.V. in das Betreuungskonzept und die weitere Entwicklung des Außengeländes mit Bewegungsangeboten müssen wir daher kontinuierlich fortsetzen. Bereits in diesem Jahr haben wir hierfür 200.000 € eingestellt, wobei diese vor allem für den Bau des neuen Parkplatzes vor der Sporthalle dienen, zur Wiederherstellung der Außenanlagen um den Fitnesstreff und für die Zuschüsse an den TSV. Für eine weitere Entwicklung mit Bewegungsangeboten, usw. haben wir erst im Jahr 2023 mit weiteren 200.000 € die Kraft hier die Ortsmitte für alle zu entwickeln. Gleichzeitig müssen wir schauen, dass wir die Räumlichkeiten konzentrieren und dann aber auch richtig gestalten und unterhalten. In diesem Sinne haben wir für die Schule Mooshausen eine erste Planungsrate von 20.000 € und für die Folgejahre 320.000 € eingesetzt. Im Grunde soll der „Neubau“, also wenn man vor dem Gebäude steht der linke Teil, entfallen und dafür das schöne alte Schulgebäude wieder in Wert gesetzt werden und dort der alte Schulraum für die allgemeine Nutzung aufgewertet werden. Auch ansonsten gehen wir konsequent den Weg weiter unsere Infrastruktur in einem guten Zustand zu erhalten. Zur Erhaltung der Brücke über die Aitrachmündung zwischen Aitrach und Mooshausen am „Illerradweg“ als wichtige Wegeverbindung für Radfahrer und Fußgänger haben wir 200.000 € eingestellt und für die Sanierung der Brücke über die Aitrach ins Wappental ebenfalls 200.000 €. Für die Sanierung der Hermann-Krum-Straße mit Kanal, Wasser, Straße und Beleuchtung haben wir 594.000 € eingestellt, was insbesondere auf Grund des Alters und des Zustands des Kanals unerlässlich ist. Dieses Jahr kommt der erste Bauabschnitt vom Kreisverkehr bis zur Straße am Wirthsfeld und im nächsten Jahr der große Rest, wofür wir nochmals über 1 Mio. eingestellt haben. Für weitere Kanalsanierungen, die wir im Rahmen der Befahrung festgestellt haben, haben wir im Jahr 2023 und 2024 nochmals 300.000 € eingestellt, haben dann aber ein Kanalnetz auf einem sehr guten Stand und die wesentlichen „Altlasten“ beseitigt. Ebenfalls werden wir das Pumpwerk der Wasserversorgung modernisieren und die Wasserleitung an der Iller in Mooshausen nach mehreren Wasserrohrbrüchen austauschen. Die Technik unseres Wasserwerkes als essentielle Daseinsfürsorge ist damit auf dem Stand der Technik. Wie bereits beschlossen, haben wir 255.000 € für den Einbau eines Aufzuges ins Rathaus eingestellt, damit die Büros und insbesondere der Sitzungssaal barrierefrei erreichbar sind. Ein großer Brocken, der schon lange abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet ist, ist die Schlusszahlung für die Bahnübergangsmaßnahmen im Zuge der Elektrifizierung mit geplanten 490.500 €. Da wir von der Elektrifizierung mit einer engeren Taktung und kürzeren Fahrzeiten auch profitieren und der Schülerverkehr nach Leutkirch weitgehend über den Zug abgewickelt wird, wollen wir, nachdem wir das Vorgelände erwerben konnten, dieses im Jahr 2023 mit Bushaltestelle, Wartehäuschen, Fahrradabstellplätzen, usw. umgestalten, wofür wir 450.000 € bei einem Zuschuss des Landes im Gegenzug von 200.000 € vorgesehen haben. Ein Großprojekt mit einem Bauvolumen von über 6 Mio. stellt der weitere Breitbandausbau in den Außenbereichen, insbesondere im Bereich Treherz, dar. Dieses Projekt kann aber nur gestemmt werden mit den entsprechenden Zuschussmitteln des Bundes und des Landes, wovon der Bund bereits eine Zusage über 50 % erteilt hat, aber der Bescheid des Landes über 40 % noch aussteht. Die Gemeinde hat aber trotz der enormen Zuschüsse noch einen Eigenanteil von 2022 bis 2024 von 650.000 € eingeplant für diese zukunftsweisende Investition für den ländlichen Raum. Bereits in diesem Jahr sind 100.000 € für die Breitbandversorgung des Neubaugebietes „Neue-Welt-Straße“ eingeplant, das dann ausschließlich über die Gemeinde bzw. die NetCOM als Betreiber versorgt wird. Ein Grunderwerb für die bauliche Entwicklung der Gemeinde ist in diesem Jahr nicht vorgesehen, es bietet sich aber die Chance den Mooshauser Gemeindewald abzurunden, was sich die Gemeinde aber nur leisten kann, wenn sie im Gegenzug auch wieder Wald verkauft. Ein arrondierter Gemeindewald macht aber im Hinblick auf die Synergieeffekte bei der Bewirtschaftung für die Zukunft Sinn.

Das Investitionsvolumen mit ca. 4,5 Mio. ist damit für die Verwaltung ein enormer Kraftakt in der Umsetzung, finanziell relativiert es sich aber, wenn man die eingeplanten Mittel aus den Vorjahren gedanklich in Abzug bringt, die im neuen Haushaltsrecht wieder neu einzustellen sind. Dann liegen wir mit ca. 1,5 Mio. Neuinvestitionen im durchschnittlichen Rahmen, den die Gemeinde tragen kann.

Aber: dazu werden wir unser „Sparbuch“ plündern und den Finanzmittelbestand um ca. 1,935 Mio. herunterfahren, so dass der Stand am Ende des Jahres nur noch ca. 286.000 € beträgt und wir auch bis ins Jahr 2024 bei Umsetzung unseres Investitionsprogramms keinen wesentlichen zusätzlichen „Speck“ ansetzen können. Zusätzlich sehen wir eine Kreditaufnahme von 760.000 € vor, so dass sich der Schuldenstand am Ende des Jahres auf ca. 1,38 Mio. belaufen wird. Nach vielen Jahren werden wir damit eine tatsächliche Verschuldung haben, aber auch in einer Höhe wie wir sie in der Vergangenheit immer bewältigt haben. Trotzdem, dies ist der Punkt, warum gerade in diesen unsicheren Zeiten „die Null stehen muss“ und wir bei der zeitlichen Taktung unserer „streckbaren“ Projekte auf die wirtschaftliche Entwicklung sowohl im positiven wie negativen Sinne flexibel bleiben müssen. Aber: „vorne musst Du Tore schießen, sonst kannst Du nicht gewinnen“, damit möchte ich den deutlichen Willen zur Investition bekunden. Erstens, weil gerade die öffentliche Hand, wie damals in der Finanzkrise, aufgefordert ist etwas für die Konjunktur zu tun, zweitens weil wir uns gute Preise erhoffen und drittens weil die geplanten Investitionen großteils zwingend sind und geschobene Investitionen auch nur „Schulden“ darstellen, die man irgendwann nachholen muss.

Ich glaube mehr denn je ist es daher wichtig bei diesem Haushalt einerseits mit einer optimistischen Haltung dahinter zu stehen und andererseits sich den aktuellen Stand bei jeder Investitionsentscheidung vor Augen zu führen und bei Bedarf flexibel zu reagieren. Ich darf mich bei Ihnen, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte bedanken, dass Sie die Haushaltsplanaufstellung immer intensiv begleiten und vor allem dafür, dass wir gemeinsam die Verantwortung für diesen Haushalt tragen, was in dieser Zeit wichtig ist, weil keiner hat den Blick in die Glaskugel, aber wir können gemeinsam mutig in die Zukunft gehen. Vielen Dank, dass Sie diesen Weg mitgehen.

Vielen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieses Investitionspaket umsetzen müssen. Wenn wir die Investition in den Breitbandausbau voll mitrechnen und nicht die Zuschüsse abziehen, haben wir in der Finanzplanung bis ins Jahr 2024 ein historisches Investitionsvolumen von fast 14 Mio., für das die Bauherrenfunktion wahrgenommen werden muss, die Verbuchungen vorgenommen werden müssen, usw. Das ist ein Kraftakt. Der besondere Dank gilt natürlich Herrn Kämmerer Simmler für die Aufstellung des Haushaltes und vor allem die für alle sehr nachvollziehbare Aufstellung, so dass jeder auch die Möglichkeit sich in den Haushalt einzubringen und die Gesamtzusammenhänge zu verstehen.

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

„die Null steht – und vorne musst Du Tore schießen, sonst kannst Du nicht gewinnen“. Lassen Sie in diesem Geiste diesen Haushalt in der Zuversicht auf eine Bewältigung der Pandemie und deren Auswirkungen beschließen. Vielen Dank für die vertrauensvollen Beratungen und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Verabschiedung des Haushaltsplans

Der Gemeinderat sprach der Verwaltung und insbesondere Herrn Kämmerer Simmler seinen Dank aus.

Der Ergebnishaushalt sieht nun ordentliche Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe von 5.843.200 € und damit ein ausgeglichenes Ergebnis vor. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten sollen in Höhe von 4.529.500 € erfolgen und im Gegenzug Einnahmen, vor allem Zuschüsse, in Höhe von 1.361.100 € kommen. Die Kreditermächtigung beträgt 760.000 €, im Gegenzug erfolgen in diesem Jahr 95.500 € an Tilgungen, so dass 1.934.800 € an Finanzierungsmittelbedarf aus den liquiden Mitteln (früher Rücklage) notwendig sind. Die Steuermessbeträge sowohl für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) als auch die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) werden in diesem Jahr einheitlich auf 340 v.H. erhöht. Außerdem stimmte der Gemeinderat dem Stellenplan und der Finanzplanung zu.

Hinweis: Die Eckdaten des Haushaltes finden Sie hier.

Wirtschaftsplan 2021 für den Gemeindewald

Die Verwaltung berichtete, dass im vergangenen Jahr 374 Fm Holz geschlagen wurden, also mehr als geplant, was an der zufälligen Nutzung durch Sturm- und Käferholz lag. Auf Grund der Holzpreisentwicklung lag das Gesamtergebnis nach den Kosten für den Holzeinschlag, Forstpflege, Jungbestandspflege, Waldbetreuung, usw. trotzdem nur bei 3.206,20 €. In diesem Jahr soll auf Grund der angefallenen Nutzung in den Vorjahren gar kein planmäßiger Einschlag erfolgen, wobei sich sicher auch wieder zufällige Nutzungen ergeben werden. In diesem Jahr ist daher ein Minus von 5.396 € kalkuliert.

Der Gemeinderat stimmte trotz dem geplanten Minus dem Wirtschaftsplan zu, nachdem ihm an einer nachhaltigen Bewirtschaftung gelegen ist und im 10jährigen Plan der Hiebsatz dementsprechend niedrig festgesetzt wurde.

Neubeschaffung und Installation einer Telefonanlage für das Rathaus

Die derzeitige Telefonanlage wurde im Jahr 2009 beschafft und fällt bei Gesprächen immer öfters aus, wahrscheinlich auch auf Grund der zwingenden Umstellung auf Internettelefonie (Voice over IP). Die Verwaltung hat deshalb zwei Angebote eingeholt und der Gemeinderat vergab den Auftrag an die günstigste Bieterin, die Fa. All for IT, Bad Saulgau, mit 6.061,38 €.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Februar 2021

Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

Ein Bürger hat sich in Bezug auf den Tagesordnungspunkt zur „Auflösung des Spielplatzes auf dem Freizeitgelände auf dem Kapf wegen Sicherheitsmängeln“ dafür ausgesprochen diesen bestehen zu lassen beziehungsweise zu erneuern. Durch die unterschiedlichen Nutzer- und Altersgruppen auf dem Freizeitgelände Auf dem Kapf wäre dadurch eine bessere soziale Kontrolle untereinander gewährleistet, wie wenn nur hauptsächlich Jugendliche sich dort aufhalten. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme mit in die Beratung des Tagesordnungspunktes.

Ein weiterer Bürger fragte nach, ob die Neue-Welt-Straße von der Autobahnbrücke bis zum ehemaligen Hotel Garni auch in die 30-Zone einbezogen werden kann und ob die Straße weiterhin eine Anliegerstraße ist, da der Durchgangsverkehr wieder zugenommen hätte. Die Verwaltung führte aus, dass von Seiten der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei bisher die 30-Zone immer mit der Begründung abgelehnt worden sei, dass nur eine einseitige Bebauung vorhanden ist. Auch im Bebauungsplanverfahren für das Neubaugebiet hätte die Gemeinde wieder eine Ablehnung erhalten. Nichtdestotrotz ist die Gemeinde der Meinung, dass hier ebenfalls Tempo 30 sinnvoll wäre und wird dies mit der ersten Bebauung im Baugebiet nochmals beantragen. Die Anliegerstraße soll bestehen bleiben.

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Als erstes hatte der Gemeinderat über den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten auf dem Grundstück Postweg 1 und 3 zu entscheiden. Nachdem das jetzt abgerissene Wohnhaus als Doppelhaus bereits groß war und das geplante Gebäude in den Ausmaßen dem gegenüberliegenden Gasthaus Löwen ähnlich ist, sah er das Kriterium des Einfügens in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte sein Einvernehmen. Auf Nachfrage klargestellt wurde, dass das Regierungspräsidium Tübingen als Straßenbaulastträger zu beteiligen ist, da das Gebäude nahe an der Straße steht, aber das im weiteren Baugenehmigungsverfahren geklärt wird. Ebenfalls sein Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum geänderten Standort für die Trafostation im Neubaugebiet „Neue-Welt-Straße“. Nachdem nun ein BHKW verwirklicht wird, ist es sinnvoll, dass die Trafostation ebenfalls direkt am Heizhaus angebracht wird. Als weiteres Baugesuch ist die Erweiterung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Am Wirthsfeld 29 eingegangen, dem ebenfalls zugestimmt wurde, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Ferthofen entspricht. Den beiden „kleineren“ Bauvorhaben zum Neubau eines Carports und eines Gartenhauses auf dem Grundstück Neue-Welt-Straße 40/1 sowie dem Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Hauptstraße 40 stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu.

Neuwahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters – Zustimmung durch den Gemeinderat

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kommandant Kreuzer sowie den stellvertretenden Kommandanten Herrn Adam. Beide wurden bei der coronabedingten Briefwahl mit großer Mehrheit gewählt. Der Vorsitzende bedankte sich ganz herzlich für die Bereitschaft für eine weitere Amtszeit, da es alles andere als selbstverständlich ist dieses zeitintensive Ehrenamt über so viele Jahre zu übernehmen. Beide zusammen vereinen 70 Jahre Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Aitrach. Herr Kreuzer mit einem Eintritt im Jahr 1980 und Herr Adam ist 1990 eingetreten. Zudem vereinen sie 35 Jahre Führungserfahrung. Herr Kreuzer wurde erstmals vor 15 Jahren und Herr Adam bereits vor 20 Jahren gewählt. Man kann sich allein schon an diesen Zahlen vorstellen, welche Entwicklung die Feuerwehr in dieser Zeit gemacht hat, aber diese Entwicklung hat nicht nur die Feuerwehr gemacht, sondern sie wurde selbst gestaltet durch das Führungsduo.

In einer kleinen Präsentation wurden die letzten 5 Jahre Revue passieren gelassen mit Großbränden, verschiedensten Ausbildungen und Leistungsabzeichen, der Einweihung des Mannschaftstransportwagens, 10 Jahre Jugendfeuerwehr, usw. Der Gemeinderat war beeindruckt, da man wieder einmal zusammengefasst gesehen hat was alleine die letzten Jahre geleistet wurde. Der Vorsitzende drückte seine Dankbarkeit aus, dass Herr Kreuzer und Herr Adam wieder für eine weitere Amtszeit angetreten sind. Sie haben sich für dieses Ehrenamt entschieden und leben dieses nun seit Jahrzehnten mit Leib und Seele, ansonsten wäre ein solcher Einsatz nicht möglich. Der Dank galt natürlich auch den Ehefrauen und den Familien, da es ohne deren Unterstützung nicht möglich wäre diesen Einsatz zu bringen. Als Vertreter der Feuerwehr, da die Anwesenheit coronabedingt natürlich eingeschränkt war, sprach Herr Alexa seinen Dank aus und machte deutlich, dass die Mannschaft uneingeschränkt hinter ihrer Führung steht. Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Thomas Kreuzer zum Kommandanten und von Herrn Brandmeister Christian Adam zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aitrach zu und bekräftigte dies mit einem Applaus. Der Vorsitzende bedauerte, dass leider kein anderer Rahmen möglich war und hoffte, dass dies bei der nächsten Jahreshauptversammlung mit versammelter Mannschaft und den Ehefrauen nachgeholt werden kann.

Neues Raumkonzept für die Grundschule mit zwei zusätzlichen Kindergartengruppenräumlichkeiten

a)   Vergabe der Kücheneinrichtungen der Grundschule und Kindergarten St. Bernhard

Die Bauarbeiten sind soweit vorangeschritten, dass nun auch bald der Innenausbau der Räumlichkeiten und damit auch der Küchen ansteht. Die Verwaltung und das Planungsbüro roterpunkt-architekten haben daher die Küchenplanung weiter mit den Nutzern abgestimmt und Angebote eingeholt für die Küche in der Schule und im Kindergarten St. Bernhard. Das günstigste Angebot der Schreinerei David, Leutkirch, beläuft sich inklusive des Skontos von 2 % auf 46.791,55 €. Darin enthalten ist auch, dass die bestehende Küchenzeile aus den derzeitigen Kindergartenräumlichkeiten als zukünftige Teamküche mit umgezogen bzw. umgebaut wird. Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe zu, nachdem das Angebot den anvisierten Kostenrahmen einhält.

b)    Erweiterung des Schulhofs um eine zusätzliche Bewegungsfläche

Die Arbeiten für die Außenanlagen wurden bereits vom Gemeinderat vergeben und diese sind auch derzeit in vollem Gange. Der Angebotspreis der Firma Müller, Weingarten, mit 320.917,91 € lag erfreulicherweise sowohl unter der ursprünglichen Kostenschätzung als auch der Kostenberechnung nach Konkretisierung der Planung. Im Zuge der Nutzung während den laufenden Arbeiten wurde deutlich, dass eine zusätzliche befestigte Bewegungsfläche erforderlich ist, damit die Kinder auch bei nassem Wetter eine ausreichende Spielfläche haben, ohne nass und dreckig zu werden. Frau Landschaftsarchitektin Brack hat daher die Planung weiterentwickelt und eine zusätzliche Bewegungsfläche von ca. 200 m² vorgesehen (27.000 €), zusätzliche Sitz- und Vespermöbel für den Schulhof sowie einen zusätzlichen Fahrradabstellplatz, da im Sommer erfreulicherweise doch immer mehr mit dem Fahrrad und Rollern zur Schule kommen. Die Mehrkosten können weitgehend über die Leistungspositionen des bestehenden Vertrages mit der Firma Müller abgebildet werden. Die Mehrleistungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes veranschlagt. Aus dem Gremium kam die Nachfrage, ob die Pflasterarbeiten nicht teuer wären. Frau Brack erläuterte, dass hierin nicht nur die eigentlichen Pflasterarbeiten, sondern vor allem der Unterbau, die Entwässerung, usw. enthalten seien, so dass es ein üblicher Preis wäre. Das oberste Ziel des Gemeinderates ist es die Grundschule weiter als Lebensraum umzugestalten und in diesem Sinne stimmte er der Erweiterung der Außenanlagen zu, damit die Arbeiten in einem Zuge mit den bereits vergebenen Arbeiten durchgeführt werden können.

Die Planung der erweiterten Bewegungsfläche
Die Planung der erweiterten Bewegungsfläche
Baustelle
Die Arbeiten wurden gleich begonnen.

Digitalpakt Grundschule Aitrach – Vorstellung und Genehmigung des Medienentwicklungsplans sowie Ausschreibung der EDV-Infrastruktur

Das Land hat vielfältige Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht, um die Digitalisierung an den Schulen voranzubringen. Einerseits gibt es für die Lehrerschaft Schulungen, Unterstützung durch das Kreis- und Landesmedienzentrum, usw. und andererseits Förderprogramme für die Gemeinden, die als Schulträger für die Beschaffungen zuständig sind. Voraussetzungen hierfür ist, dass die Schule gemeinsam mit der Gemeinde einen Medienentwicklungsplan aufstellt, der das technisch-pädagogische Einsatzkonzept und die Fortbildungsplanung sowie die daraus resultierende Ausstattung darstellt.

Frau Krug als Medienbeauftragte an der Grundschule Aitrach stellte dem Gremium den Medienentwicklungsplan vor. Die Motivation für den Einsatz von neuen Medien im Unterricht sei sehr hoch und das Lehrerkollegium hätte hierzu auch schon Referenten vor Ort gehabt. Zum pädagogischen Konzept sei ein Mediencurriculum aufgestellt worden, das für die jeweiligen Klassenstufen Vorgaben macht, einerseits um eigene Kompetenzen im Umgang zu entwickeln, aber auch um Risiken des Mediengebrauchs zu vermitteln. Hierfür würden in allen Klassenzimmern Medientechniken wie Bildschirm und Dokumentkamera Einzug halten und ein Klassensatz Tablets angeschafft. Aufwändig sei vor allem auch die Schaffung der notwendigen Netzwerkverkabelung, Serverstruktur, WLAN, usw.

Dies bestätigte Herr Wohnhaas, der die notwendige Infrastruktur plant. Es hätte sich seit Beginn der Planung für das neue Raumkonzept im Hinblick auf die Digitalisierung enorm viel in kurzer Zeit verändert. Während am Anfang ein „kleiner“ Einstieg in die Digitalisierung geplant gewesen sei, würde nun die komplette Infrastruktur aufgebaut, so dass alle Einsatzbereiche abgedeckt werden und auch zukünftig problemlos erweitert werden können, z.B. wenn mehrere Klassen gleichzeitig mit Tablets arbeiten. Neben den Endgeräten mit Bildschirmen, Dokumentenkameras, Tablets wird hierzu vor allem die Netzwerktechnik aufgebaut mit getrennten Netzen für Schüler, Lehrer und Verwaltung, gleichzeitiger WLAN-Ausleuchtung, Benutzerverwaltung, Datensicherungen, usw. Zusätzlich wird dann auf diese Technik eine neue Telefonanlage für die Schule, Schülerbetreuung und den Kindergarten mit aufgesetzt. Die Mehrkosten für diese Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf ca. 60.755 €, die Kosten insgesamt mit den bereits vorgesehenen Maßnahmen auf ca. 140.000 €. Insgesamt kann die Gemeinde dazu aus 5 verschiedenen Förderprogrammen ca. 55.000 € abrufen.

Der Gemeinderat hielt fest, dass es auf der einen Seite sicher viel Geld ist für eine kleine Grundschule, auf der anderen Seite müsste man die Chancen der Zeit nutzen, da die Gemeinde ohne wenn und aber hinter ihrer Grundschule steht und für die Zukunft fit machen will. Die Chance die Arbeiten im Zuge der ohnehin gerade laufenden Arbeiten und mit hohen Zuschüssen des Landes durchzuführen, würde sich so die nächsten Jahre sicher nicht mehr ergeben. Der Gemeinderat sah auch die große Aufgabe für die Schule zukünftig die Administration vorzunehmen und hielt fest, dass die Gemeinde natürlich im Hinblick auf die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Soft- und Hardware unterstützt, aber die Medienbeauftragte eben den laufenden Betrieb sicherstellen muss. Klar war den Gemeinderäten auch, dass diese zusätzliche Aufgabe auch zukünftig für die Gemeinde besteht, aber nicht klar ist, ob das Land die Schulträger auf Dauer unterstützen wird.

Der Gemeinderat stimmte dem Medienentwicklungsplan zu. Dieser muss nun durch das Landesmedienzentrum genehmigt werden und es besteht keine Erfahrung, wie lange dies dauert. Nach Genehmigung wurde die Verwaltung beauftragt die Arbeiten auszuschreiben und zu vergeben, die Mittel hierfür stellte der Gemeinderat im Haushaltsplan 2021 bereit.

Sanierung der Brücken im Wappental über die Aitrach und den Kanal – Genehmigung der Planung und Ausschreibungsbeschluss

Die Gemeinde saniert nun schon seit vielen Jahren kontinuierlich ihre Brücken und das erstmalig aufgelegte Förderprogramm für Brückensanierungen ermöglicht nun auch die größere Sanierungsmaßnahme der Brücke im Wappental über die Aitrach. Die Kosten hierfür sind mit ca. 152.000 € kalkuliert und die Gemeinde hat im Sommer vergangenen Jahres hierfür einen Zuschuss von 71.400 € bewilligt erhalten. Der beauftragte Ingenieur Schnetzler stellte dem Gremium die Sanierungsmaßnahme mit Neuaufbau des Belags mit Abdichtung, Schutzschicht, Asphalt, usw. sowie Sanierung der Stahlträger vor. Zum Schutz der Aitrach ist beim Strahlen der Träger eine Unterrüstung anzubringen. Von Seiten des Gremiums wurde wegen des Fußgänger- und Radfahreraufkommens eine Erhöhung des Geländers auf 1,30 m vorgeschlagen, auch wenn für einen Wirtschaftsweg eine Höhe von 1,00 m ausreichend wäre. Des Weiteren wurde nach der Bauzeit bzw. der Sperrung der Brücke gefragt, da es eben eine beliebte Laufstrecke ist. Herr Schnetzler verwies darauf, dass der Ablauf mit der ausführenden Firma nach der Ausschreibung abzustimmen ist, aber er davon ausgeht, dass die Brücke während verschiedenen Arbeiten, wie z.B. an den Trägern, offen gehalten werden kann und eben für die eigentlichen Belagsarbeiten voll zu sperren ist, die im günstigsten Fall in ca. 2 Wochen durchgeführt werden können. Der Gemeinderat stimmte der Ausführungsplanung mit dem höheren Geländer zu und ermächtige die Verwaltung die Arbeiten auszuschreiben.

Bereits optisch sieht man, dass die Brücke ins Alter gekommen ist.
Bereits optisch sieht man, dass die Brücke ins Alter gekommen ist, jetzt wird sie im Sommer saniert.

Erneuerung der Wasserleitung im nördlichen Bereich der Straße An der Iller

Die Wasserleitung entlang der Straße An der Iller, wenn man über die Kanalbrücke fährt in Richtung links, ist in einem schlechten Zustand und hatte die letzten Jahre vermehrt Rohrbrüche. Dies ist einerseits für die Gemeinde sehr aufwändig und auch für die Grundstückseigentümer sehr ärgerlich, da die Leitung auf den Privatgrundstücken liegt. Wie Herr Alexa von den Stadtwerken Memmingen, die die technische Betriebsführung der Wasserversorgung für Aitrach besorgen, ausführte, ist daher die komplette Erneuerung der Leitung geplant. Die Hauptleitung wird durch die Gemeinde ausgetauscht, der Austausch der Hausanschlussleitungen muss durch die Grundstückseigentümer getragen werden. Hierzu ist man im Austausch, wo dies ebenfalls auf Grund des Alters der Leitungen sinnvoll ist. Die neue Hauptleitung soll im Spülbohrverfahren neben der jetzigen Leitung verlegt und dann umgeschlossen werden. Auf Nachfrage erläuterte Herr Alexa, dass das Spülbohrverfahren auf Grund der Erfahrungen mit dem Untergrund durch die Rohrbrüche als möglich bzw. problemlos angesehen wird. Eine Verlegung der Leitung in die Straße wäre enorm viel aufwändiger, auch für die Grundstückseigentümer mit den Hausanschlüssen und ein Anschluss könnte wegen den Höhenverhältnissen wieder nur an der Gebäudeseite zum Kanal erfolgen. Die Stadtwerke Memmingen haben Angebote für die Arbeiten eingeholt, das günstigste Angebot wurde von der Max Wild GmbH, Berkheim, mit 39.908,85 € abgegeben. Zusätzlich fällt die technische Betreuung durch die Stadtwerke an. Nachdem die Haushaltsmittel im Entwurf des Haushaltsplanes eingeplant sind, beauftragte der Gemeinderat die Stadtwerke mit der technischen Betreuung und vergab den Auftrag an die Max Wild GmbH.

Wasserversorgung Aitrach

a)   Erneuerung des Pumpwerks (Hydraulik und Elektrotechnik)

Die Gemeinde hat in den letzten Jahren konsequent in die Unterhaltung des Leitungsnetzes, in die Steuerung der Wasserversorgung, usw. investiert und will diesen Weg gemeinsam mit den Stadtwerken Memmingen weiter gehen. In diesem Sinne soll nun die Technik im Pumpwerk erneuert werden, nachdem die Elektrotechnik bereits Jahrzehnte alt ist und die beiden Pumpen auch schon wieder 15 Jahre. Es werden daher die Hydraulik, die Elektrotechnik sowie die Unterwasserpumpen erneuert und auch neu gefliest im Pumpenkeller. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten an die Firma Rupert Siegl Automatisierung, Memmingen sowie die Firma Oddesse Pumpen- und Motorenfabrick, Oscherleben, beauftragte die Stadtwerke Memmingen mit der Baubetreuung und die Verwaltung mit der freihändigen Vergabe der Fliesenarbeiten. Die Kosten liegen insgesamt bei 120.000 €, was im Haushaltsplanentwurf eingeplant ist.

b)   Erneuerung der Beleuchtung im Hochbehälter

Zur Durchführung von Revisions- und Unterhaltungsarbeiten muss eine feste Beleuchtung im Hochbehälter installiert werden. Die Arbeiten sollen zusammen vom Bauhof mit der Firma Rupert Siegl Automatisierung durchgeführt werden. Die Feuchtraumleuchten selbst belaufen sich auf knapp 4.000 € und die Montagekosten werden auf 2.170 € im Regieaufwand geschätzt. Der Gemeinderat erteilte den Auftrag.

Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Zweiter Anhörungsentwurf zur Fortschreibung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. September 2019 die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben beraten und eine Stellungnahme dahingehend abgegeben, dass die Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege wesentlich ausgeweitet wurden und gebeten das Gebiet des Campingplatzes im Illergries sowie bei Wohnnutzungen in den Außenbezirken herauszunehmen.

Wie die Verwaltung der neuen Raumnutzungskarte des Regionalverbandes entnommen hat, wurde dem Antrag der Gemeinde nicht entsprochen.

Der Regionalverband hat hierzu auf Nachfrage ausgeführt, dass er den landesweiten Auftrag erfüllt, den Biotopverbund im Rahmen der Regionalpläne planungsrechtlich zu sichern. Zudem besteht nach dem neuen Biodiversitätsstärkungsgesetz das Ziel, den Biotopverbund bis zum Jahr 2030 auf mindestens 15% Offenland der Landesfläche auszubauen. Daher sind alle Vorhaben und Planungen ausgeschlossen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensbedingungen naturschutzfachlich bedeutsamer Arten, der Qualität ihrer Lebensräume und der Funktionalität des Regionalen Biotopverbunds führen können. Der Campingplatz plant ein Erweiterungsbaugesuch für eine reduzierte Nutzung der südlichen Wiese über den Sommer für Zelte und Stellplätze ohne bauliche Anlagen einzureichen. Es ist dann zusammen mit dem Regierungspräsidium und dem Landratsamt zu prüfen, ob dieses reduzierte Vorhaben rechtlich „raumbedeutsam“ ist, also mit den Zielen des Regionalplans vereinbar ist. Bezüglich des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans ist auch davon auszugehen, dass von Seiten der Öffentlicheit wiederum Einwendungen vorgebracht werden, so dass der weitere Verfahrensgang abzuwarten bleibt. Entsprochen wurde der Stellungnahme im Hinblick auf den Bereich der Straße An der Iller in Mooshausen, die ebenfalls als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen war, diese wurde herausgenommen.

Der Gemeinderat nahm von der Behandlung der Stellungnahmen Kenntnis.

Die festgesetzten Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Norden Aitrachs
Die festgesetzten Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Norden Aitrachs
Die Straße An der Iller in Mooshausen wurde von den Festsetzungen als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege herausgenommen.
Die Straße An der Iller in Mooshausen wurde von den Festsetzungen als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege herausgenommen.

Auflösung des Spielplatzes auf dem Freizeitgelände auf dem Kapf wegen Sicherheitsmängeln

Die jährlich vorgeschriebene Hauptinspektion durch einen sachkundigen Spielplatz-Prüfer hat eine lange Mängelliste für den Spielplatz auf dem Kapf ergeben, was bei den Holzspielgeräten nach knapp 20 Jahren auch klar ist. Eine wirtschaftliche Instandsetzung der Mängel ist daher nicht möglich, letztendlich bliebe der Austausch gegen neue Geräte. Der Technische Ausschuss hat in seiner Vorberatung dem Gemeinderat empfohlen den Spielplatz aufzulösen. Der Hauptgrund für diese Überlegung war, dass mit der laufenden Umgestaltung der Außenanlagen an der Schule und dem neuen Fitnessraum des TSV hier die nächsten zwei Jahre ein Treffpunkt um die Halle entstehen soll. Der Gemeinderat hat hierfür bereits erste Überlegungen für einen Bewegungsparcour angestellt und in der mittelfristigen Finanzplanung 200.000 € eingestellt. Die Einschätzung des Technischen Ausschusses war, dass sich hier mehr das gemeinschaftliche Leben abspielt und auch mehr die Familien mit Kindern sind und auf dem Kapf mehr die Jugendlichen. Beim ursprünglichen Konzept für das Freizeitgelände auf dem Kapf wurde eben auch das „Vereinsheim“ dort oben geplant, das nun mit einem multifunktionalen Konzept an der Halle verwirklicht wird und dort auch die Angebote der Schülerbetreuung, Kinder-Sportangebote, usw. verankert sind. Es war daher die Empfehlung das Angebot zukünftig an der Halle zu bündeln und attraktiver zu gestalten als das auf der kleinen Fläche auf dem Kapf möglich ist. Auf der Gegenseite wurde eingebracht, dass auch gerade in Lockdown-Zeiten beim Spazierenlaufen der Platz von Familien angenommen wird und dort ein Angebot für unterschiedliche Altersgruppen ist, was auch an der Schule wieder berücksichtigt werden müsste. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte waren sich einig, dass wie immer natürlich Stimmen und Meinungen aufgenommen werden, da die Möglichkeit für eine neue Gestaltung ja nicht verbaut wird. Die Verwaltung führte aus, dass sie für den jetzt erforderlichen Abbruch Angebote eingeholt habe und die Firma Walter Schreck, Aichstetten, das günstigste Angebot mit 4.879,00 € abgegeben hat. Der Gemeinderat beschloss auf Grund der Mängelliste den Abbruch und die Auftragsvergabe an die Fa. Schreck.

Spielplatz "Auf dem Kapf"
Die Hauptinspektion des Spielplatzes ergab eine Vielzahl von Mängeln, so dass dieser aufgelöst werden soll.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spenden der Fa. Klaus Kunststofftechnik in Höhe von 2.000 € zur Verwendung durch die Gemeinde für soziale Zwecke und der Fa. Mauthe in Höhe von 100 € für die Feuerwehr.

Der Gemeinderat bedankte sich bei den Firmen für das tolle Engagement vor Ort, gerade in diesen schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie!

Herzlichen Dank an die Spender!

Sanierung „Hermann-Krum-Straße“ Bauabschnitt 1 und 2 vom Kreisverkehr bis zur Straße am Wirthsfeld (Abwasserkanal, Wasserleitung, Straße und Straßenbeleuchtung) – Vergabe – Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat hat sich im November letzten Jahres mit der Planung für die Sanierungsmaßnahme befasst und die Verwaltung ermächtigt die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Hoffnung der Gemeinde auf einen günstigen Angebotspreis auf Grund der frühen Ausschreibung hat sich erfüllt, so dass das Angebot der Fa. Kutter, Memmingen, unter der Kostenberechnung lag. Der Bürgermeister vergab daher im Rahmen einer Eilentscheidung die Arbeiten zum Angebotspreis von 507.571,79 €, da auf eine Sitzung im Januar coronabedingt verzichtet wurde. Der Gemeinderat freute sich über das günstige Ergebnis und nahm zustimmend Kenntnis von der Vergabe.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Neubau eines Fitness-Treff durch den TSV Aitrach e.V. – Abrechnung Leitungsverlegungen

Der TSV Aitrach e.V. stellte dem Gemeinderat den Baufortschritt vor Ort dar. Zu Beginn des Termins konnte der TSV weitere Spenden der Fa. Birk und von der Siegfried-Gebhart-Stiftung entgegennehmen.

Vor Ort stellte Herr Birk den Beteiligten auch die aufwändigen Leitungsverlegungsarbeiten dar, da im hinteren Bereich der Halle mit Wasser-, Abwasser-, Regenwasser-, Gas-, Strom- sowie Heizungsleitungen einiges zusammengekommen ist. Für die Gemeinde fielen damit für die Verlegungen der Leitungen ca. 20.000 € an und auch der TSV musste für die Verlegung der Hausanschlussleitungen mehr aufwenden. Die Gemeinde wird nun die Wiederherstellung der Außenanlagen planen und im Laufe des Jahres Angebote für den Abbruch des bestehenden Vereinsheims einholen, den die Gemeinde übernommen hat.

Bei der Ortsbesichtigung der Arbeiten neben der Halle und den gleichzeitigen Arbeiten an den Schulgebäuden wurde den Beteiligten nochmals klar, dass hier mit den verschiedenen Nutzungen und den weiteren Planungen zur Gestaltung des Platzes ein schöner Treffpunkt für alle Gemeindemitglieder entsteht, den es weiter zu entwickeln gilt.

Spendenübergabe
Der TSV freut sich über weitere Spenden der Fa. Birk und der Siegfried-Gebhart-Stiftung

Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Gutachterausschusswesen im Landkreis Ravensburg

Die neue Gutachterausschussverordnung sieht einen Richtwert von 1.000 auswertbaren Verkaufsfällen pro Jahr vor, um genügend Vergleichswerte für die Herleitung der Wertermittlungsdaten zu haben. Dies hohe Anzahl an Verkaufsfällen ist natürlich nur durch den Zusammenschluss der einzelnen Gutachterausschüsse der Gemeinden zu erreichen. Geplant ist daher einen Gutachterausschuss im württembergischen Allgäu in Wangen zum 1. Juli 2023 neu aufzustellen. Daher sollen nun die Vorbereitungsarbeiten für den neuen großen Gutachterausschusses anlaufen. Die Kosten hierfür müssen durch die beteiligten Gemeinden getragen werden. Die Kosten für die Gemeinde Aitrach belaufen sich auf ca. 6.000 €. Der Gemeinderat begrüßte grundsätzlich die interkommunale Zusammenarbeit und stimmte der Kostenübernahme zu.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Dezember 2020

Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

Keine Fragen, aber eine Stellungnahme wurde von der Vertreterin der Bürgerinitiative lebensraum-natur-bewahren zu der digitalen Informationsveranstaltung „Windenergie in Aitrach“ abgeben. In der Stellungnahme übte die Vertreterin Kritik an einer aus ihrer Sicht einseitigen Auswahl der Referenten und dem digitalen Format, das trotz der Möglichkeit Fragen zu stellen keinen offenen Austausch erlauben würde.

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat hatte als erstes über einen Bauantrag für die Erstellung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten und Carports auf dem Grundstück Austraße 1 zu entscheiden. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich, so dass nach dem Baugesetzbuch zu beurteilen ist, ob sich das geplante Vorhaben in die Umgebungsbebauung insbesondere nach dem Maß der Nutzung einfügt. Als Referenzobjekt wurde das Nachbargebäude Austraße 3 herangezogen. Dieses Gebäude mit einer Wandhöhe von 4,00 m und einer Gesamtgebäudehöhe von 9,33 m liegt höher im Gelände, so dass im Schnitt dargestellt wurde, dass die Höhen des geplanten Vorhabens mit 4,60 m Wandhöhe sowie einer Gesamtgebäudehöhe von 9,90 m vergleichbar sind. Auch nach Abstimmung mit dem Stadtbauamt Leutkirch gelangte damit die Verwaltung und der Gemeinderat zur Beurteilung, dass die noch geringen Überschreitungen keine bodenrechtlichen Spannungen auslösen und der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen der Gemeinde. Auch erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Neubau eines Heizhauses auf dem Grundstück Bruckwies Teilfläche Flst. 1251. Das Heizhaus ist bereits im Bebauungsplan „Neue-Welt-Straße“ vorgesehen für die Nahwärmeversorgung des Gebietes. Im Verfahren wurde nun vor allem die Höhe des Schornsteines festgelegt, der mit 10 m die benachbarten Gebäude mit einer maximalen Gebäudehöhe von 9 m überragt.

Einbau eines Aufzuges in das Rathaus – Vergabe

Bereits Anfang des Jahres hat der Gemeinderat die Planungsleistungen für den Einbau eines Aufzuges in das Rathaus vergeben. Wie sich herausstellte war die Planung auf Grund der notwendigen Berücksichtigung des Bestandes, um den ohnehin großen Eingriff doch noch möglichst gering zu halten, im Detail durchaus eine Herausforderung. Im Oktober lag aber die Planung vor und der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Arbeiten auszuschreiben. Nun konnte die Verwaltung dem Gremium die Angebote vorstellen. Für das Hauptgewerk der Aufzugsanlage ging auf Grund der schwierigen baulichen Rahmenbedingungen nur ein Angebot der Fa. Brobeil, Dürmentingen mit 116.881,00 € ein. Für die Zimmererarbeiten gingen mehrere Angebote ein und das günstigste von der Zimmerei Krug, Leutkirch mit 16.469,60 € und bei dem Gewerk Rohbau ging das günstigste Angebot von der Birk Otto Bau GmbH mit 57.667,08 € ein. Der Kostenrahmen wurde damit leicht mit ca. 1.500 € überschritten. Trotzdem äußerte der Gemeinderat den Wunsch nach dem Einbau einer Glaskabine, da sich der Aufzug in dem ansonsten hellen zentralen Treppenaufgang befindet. Die Mehrkosten liegen bei 3.403,40 €. Der Gemeinderat vergab alle Aufträge an die günstigsten Bieter, so dass die Arbeiten im kommenden Jahr durchgeführt werden können, was im laufenden Betrieb des Rathauses natürlich eine Herausforderung ist, so dass es schon zu tageweisen Schließungen kommen kann.

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Die Verwaltung führte aus, dass die derzeit gültige Satzung aus dem Jahre 2007 stammt und daher einerseits auf Grund neuer Rechtsvorschriften und andererseits auf Grund neuer Kalkulationsgrundlagen neu gefasst werden müsste. Die Kalkulationsgrundlage besteht aus den Personalkosten sowie den Gemeinkosten dazu und den Sachkosten, also insbesondere den Kosten für die Arbeitsplätze. Für die Sachkosten wurde eine Pauschale des Bayrischen Kommunalen Prüfungsverbandes zu Grunde gelegt. Die Verwaltung erläuterte anhand von Beispielen die Gebührenarten nach Zeitaufwand, nach Baukosten im Kenntnisgabeverfahren, pauschal bei immer gleichen Verwaltungstätigkeiten oder nach wirtschaftlichem Wert, z.B. im Gewerbebereich. Da sich die Gebührenänderungen nach 14 Jahren sehr angemessen darstellten, beschloss der Gemeinderat die Verwaltungsgebührensatzung.

Anmerkung der Verwaltung: Es wird auf die Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) im Amtsblatt vom 23.12.2020 hingewiesen.

Erlass einer Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft „Neue-Welt-Straße – Unterkunft 2“

Die Gemeinde konnte glücklicherweise ein Gebäude für die Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie anmieten. Für die Begründung des öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses ist aus rechtlichen Gründen der Erlass einer Satzung, wie bei den vorhandenen Unterkünften, erforderlich. Die Gebühr einschließlich aller Betriebs- und Verwaltungskosten wurde mit 260,00 € pro Wohnplatz im Monat berechnet. Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft „Neue-Welt-Straße – Unterkunft 2“.

Anmerkung der Verwaltung: Es wird auf die Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft „Neue-Welt-Straße – Unterkunft 2“ im Amtsblatt vom 23.12.2020 hingewiesen.

Beurteilung von Standorten zum Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Bekanntgabe

Zur Umsetzung der Energiewende ist es unerlässlich, die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu erhöhen. Dabei wird gerade die Photovoltaik in unserer sonnenreichen Region eine große Rolle spielen. Derzeit gibt es einige Anfrage nach PV-Freiflächen-Anlagen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft. Um die Entwicklung zu steuern, wurde von der Stadtverwaltung ein Papier „Beurteilung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen“ erarbeitet. In diesem sind bei der Umsetzung von PV-Freiflächenanlagen zu beachtende Aspekte zusammengefasst. Zu dem Papier gehört eine Prüfliste, mit der die Antragsteller die gegebenen Rahmenbedingungen erfassen müssen. Das Ergebnis ist die Grundlage für die Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung eines Bebauungsplanes, der für die Umsetzung zwingende Voraussetzung ist. Als Träger der Planungshoheit entscheidet über die Änderung des Flächennutzungsplanes die Verwaltungsgemeinschaft und über die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Gemeinderat. Das Papier „Beurteilung von Flächen von PV-Freiflächen-Anlagen“ mit dem Prüfschema wurde unter anderem mit der Landwirtschaftsverwaltung abgestimmt. Das Papier wurde, nachdem der Technische Ausschuss bereits zugestimmt hat, an die Interessenten verteilt. Die Verwaltung fasste zusammen, dass damit die grundsätzliche Möglichkeit eröffnet ist über die bisherigen Konversionsflächen im Kiesabbaugebiet weitere Anlagen zu errichten, aber natürlich die Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinderat im Einzelfall über die Aufstellung eines Bebauungsplanes entscheiden muss und im Verfahren dann Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind, so dass es immer zu Änderungen oder sogar auch der Einstellung eines Vorhabens im Verfahren kommen kann. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis und zeigte sich gespannt, wie sich das Interesse und die möglichen Projekte Anfang nächsten Jahres darstellen.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 23. November 2020

 

Frau Verena Blank (Kinder- und Jugendbeauftragte) und Frau Sandra Schmiedt (Pädagogische Fachkraft Schülerbetreuung) – Vorstellung/Bericht

Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr den Ausbau und die Professionalisierung der Schulkindbetreuung beschlossen und damit die Stiftung St. Anna aus Leutkirch beauftragt, mit der bereits bei der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten seit vielen Jahren eine tolle Zusammenarbeit besteht. Mit diesem Projekt hat der Gemeinderat ein sowohl vom personellen als auch finanziellen Aufwand großes Projekt gestartet – mit Erfolg wie der Bericht von Frau Blank und Frau Schmiedt gezeigt hat.

Frau Schmiedt ist als Pädagogische Fachkraft und Teamleitung für die Schulkind- und Ferienbetreuung verantwortlich. Frau Schmiedt blickte zurück auf die Zeit der Notbetreuung und die seit Ende Juni wieder mögliche regelmäßige Betreuung, die coronabedingt in Gruppen stattfinden muss, was personell sehr belastend ist. Auch die Ferienbetreuung wurde gut angenommen und es wurden bereits die ersten Erfahrungen der Elternwünsche gesammelt, so z.B. dass der Bedarf in den letzten beiden Wochen der Sommerferien am größten ist. Auf Grund des tollen Angebotes ist die Nachfrage stark gestiegen und derzeit werden 32 Kinder betreut, was räumlich und personell herausfordernd ist und zur Folge hat, dass an einzelnen Tagen nicht alle Kinder zum Zuge kommen können. Das Angebot soll von einen Schulkindbetreuungsteam auch regelmäßig überprüft und entsprechend dem Bedarf weiterentwickelt werden. Dem Gemeinderat war klar, dass die Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung eine dauerhafte Aufgabe sein wird und man hierzu im guten Kontakt bleiben muss, um auf weitere Entwicklungen reagieren zu können.

Frau Verena Blank ist die neue Kinder- und Jugendbeauftragte und deckt seit September die Bereiche Schulsozialarbeit, Schulkindbetreuung und Kinder- und Jugendbeauftragte ab, also ein breites Aufgabenfeld. Im Bereich der Schulsozialarbeit stehen Klassenstärkungsprojekt, Streitschlichtung, Beratung und Unterstützung von Eltern, Begleitung von Wandertagen, Weihnachtsaktion, usw. an. Auf Grund der Corona-Pandemie ist auch zu spüren, dass bei den Kindern Bedarf nach Gemeinschaft besteht und weitere Aktionen geplant sind, wie z.B. zur Stärkung des Selbstwertgefühls, Zusammenarbeit mit den Vereinen, usw. Auch in der Schulkindbetreuung ist Frau Blank mit engagiert und ist zuständig für die Konzeptentwicklung, die Fortbildung der MitarbeiterInnen, Durchführung von Projekten wie z.B. das Lesewelten-Projekt, usw. Weiterhin großes Interesse besteht auch an dem regelmäßigen Kindertreff, der leider wegen der Pandemie nur einmal stattfinden konnte, aber nun soll als Ersatz ein Kinderchristbaum gestaltet werden. Auch die Gruppe mit Jugendlichen mit Behinderung konnte leider nicht stattfinden, aber der Kontakt wird gehalten und auch gemeinsam mit dem Haus St. Katharina in Leutkirch überlegt, wie die Gruppe weiterentwickelt werden kann. Es gibt auch schon viele Ideen für den Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendbeauftragten, z.B. Kooperationen mit den Jugendhäusern in der Region, um die Jugendlichen einzubinden, ein Babysitter-Kurs über das Projekt „Wellcome“, ein Jugendhearing, usw. Alles in allem viel, was die nächsten Jahre angegangen werden soll für die Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde.

Der Gemeinderat dankte für das große Engagement, mit dem Frau Blank und Frau Schmiedt die neuen Aufgaben angegangen sind und wieviel Ideen sie bereits für die Zukunft haben. Dem Gemeinderat war klar, dass die Kinderbetreuung von der Kinderkrippe über den Kindergarten bis hin zur Schulkindbetreuung weiterhin ein großes Thema bleiben wird und manche Entwicklungen, wie die geplante Größe der Räumlichkeiten der Schulkindbetreuung in der Schule, einen seit der Planungsphase schon fast wieder überholen. Daher wird die Berichterstattung über die Entwicklung zukünftig sicher regelmäßig auf der Tagesordnung stehen.

Sanierung „Hermann-Krum-Straße“ Bauabschnitt 1 und 2 vom Kreisverkehr bis zur Straße am Wirthsfeld (Abwasserkanal, Wasserleitung, Straße und Straßenbeleuchtung) – Genehmigung der Ausführungsplanung und Ausschreibungsbeschluss

Die Gemeinde arbeitet bereits seit vielen Jahren sehr konsequent die im Rahmen der Eigenkontrollverordnung für Kanäle festgestellten Mängel ab und trägt damit zum Umwelt- und Grundwasserschutz bei. Nach den großen Maßnahmen Auf dem Bühl in Mooshausen und in der Illerstraße in Aitrach soll nun die Sanierung der Hermann-Krum-Straße als nächstes Großprojekt angegangen werden. In der Hermann-Krum-Straße weist der aus dem Jahre 1970 stammende Kanal auf Grund des Alters große Bereiche mit den höchsten Schadensklassen auf. Im kommenden Jahr sollen die Bauabschnitte 1 und 2 vom Kreisverkehr bis zur Kreuzung beim Bauhof saniert werden, hierfür sind im Haushalt für das nächste Jahr 708.000 € kalkuliert. Die restliche Hermann-Krum-Straße bis zur Wendeplatte soll, soweit die nach der Kostenschätzung notwendigen Haushaltsmittel von 1.108.000 € bereitgestellt werden können, im Jahr darauf saniert werden. Herr Theoboldt vom Ing.-Büro AGP, Bad Waldsee, stellte dem Gremium den Ausbau anhand der Ausführungsplanung vor. Insbesondere ging er auf den Bauablauf und die Verkehrsführung ein, die natürlich Einschränkungen in einem Gewerbegebiet mit sich bringt, aber auch nach Rücksprache mit den Betrieben über die geplanten Umleitungsmöglichkeiten bewältigbar ist. Mit der Maßnahme können auch strukturelle Mängel an der fehlenden Überdeckung und zu kleinen Dimensionierung des Kanals, dem Verlauf von Wasserleitungen über Privatgrund, der an vielen Stellen beschädigten Randeinfassung aus Beton, die durch stabilere Granitrandsteine ersetzt wird, usw. beseitigt werden. Auch der Einmündungsbereich in die Straße Am Wirthsfeld wird aufgeweitet, so dass nach den Schleppkurvenberechnungen zwei LKW aneinander vorbeikommen, was auch im Hinblick auf eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene Erweiterung des Gewerbegebietes wichtig ist. Zum Bauablauf erläuterte Herr Theoboldt auf Nachfrage aus dem Gremium, dass das Aushubmaterial soweit es möglich ist wieder verwendet wird, aber in den Voruntersuchungen teilweise Belastungen festgestellt wurden, so dass sicher nicht alles wieder verwendet werden kann. Während der Bauphase werden weitere Untersuchungen zu Belastungen sowie zum bestehenden Aufbau (Frostsicherheit, Plattendruckversuche, usw.) gemacht, so dass auf dieser Grundlage die notwendigen Austauschmassen ermittelt werden können. In der Kostenberechnung sei aber der „worst-case“ bezüglich der Austauschmassen beinhaltet. Der Gemeinderat äußerte auch die Hoffnung, dass man auf Grund der frühzeitigen Ausschreibung und der wirtschaftlichen Lage von günstigen Preisen profitieren kann.

Der Gemeinderat hob hervor, dass es ihm auch in Zeiten der Pandemie wichtig ist die Pflichtaufgaben zu erfüllen und das Sanierungsprogramm mit Kanälen, Brücken, usw. durchzuziehen. Die guten wirtschaftlichen Jahre der vergangenen Zeit wurde gerade dazu genutzt einen Großteil der anstehenden Sanierungen abzuarbeiten und dies soll fortgesetzt werden. Der Gemeinderat stimmte daher der Ausführungsplanung zu, beauftragte die Verwaltung die Arbeiten öffentlich auszuschreiben und stellte die Mittel von 708.000 € für den Haushaltsplan 2021 zur Verfügung.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Infostele für Sühnekreuz

Wie bereits vom Gemeinderat beschlossen wurde das Sühnekreuz am Galgenberg wieder saniert und soll in Richtung Aitrach-See für die Öffentlichkeit sichtbar versetzt werden. Der Gemeinderat hatte bei der Entscheidung eine Infostele angeregt. Herr Heimatpfleger Roth hat hierfür einen Text über die Herkunft und Bedeutung von Sühnekreuzen verfasst. Frau Bildhauerin Abrell hat nun verschiedene Vorschläge für die Gestaltung unterbreitet, einmal in Edelstahl und einmal eine schwarze Steinstele. Der Gemeinderat sprach sich für die schlichte Edelstahlstele aus, da diese als optisch besser abgesetzt zu dem Steinkreuz angesehen wurde und diese Gestaltung bei Bedarf auch an anderen Standorten eingesetzt werden kann. Der Anregung aus dem Gremium heraus die Infotafel im oberen Bereich wegen der besseren Lesbarkeit nach hinten zu knicken ist die Mehrheit nicht gefolgt, da sie die geradlinige Gestaltung passender fand. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.700 €.

Zuschuss zum Projekt Wellcome

Das Projekt Wellcome unterstützt junge Eltern in der ersten Phase des Elternseins durch Helfer, so dass die Eltern auch einmal „durchschnaufen“ können. Das Projekt wird seit vielen Jahren immer wieder durch die Gemeinde unterstützt und der Gemeinderat beschloss zum 10-jährigen Jubiläum einen Zuschuss von 500 € zu geben.

Kompensation coronabedingter Gewerbesteuermindereinnahmen

Nach der Steuerschätzung müssen die Kommunen in Baden-Württemberg insgesamt mit einem Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen um 1,88 Mrd. Euro rechnen. Das Land kompensiert den Rückgang mit 1,041 Mrd. Euro. Der Anteil der Gemeinde Aitrach hieran beträgt ca. 485.000 € und wurde bereits überwiesen. Der Gemeinderat bedankte sich für die enorme Unterstützungsleistung bei Bund und Land, nur durch diese ist es möglich die Projekte wie z.B. die Sanierung der Hermann-Krum-Straße wie geplant durchzuziehen.

Sonderumlage Tierheim Karbach

Die Verwaltung erinnerte daran, dass die Gemeinde Mitglied beim Tierheim Karbach ist, wo Fundtiere abgegeben werden können und versorgt werden. Die Gemeinde leistet hierfür 1,20 € Umlage je Einwohner pro Jahr. In diesem Jahr konnten vom Tierheim keine Veranstaltungen durchgeführt werden, was zu Mindereinnahmen geführt hat und es sind Mehrkosten beim notwendigen Erweiterungs- und Zaunbaun angefallen, so dass das Tierheim in diesem Jahr eine Sonderumlage von 1.731,33 € erhebt.

Heizungsanlage Fitness-Treff TSV

Im Baufeld des neuen Fitness-Treff liegen sehr viele Leitungen, so dass es notwendig war in einem ersten Schritt diese freizulegen. In diesem Zuge wurde festgestellt, dass ein Anschluss des neuen Fitness-Treff an die bestehende Heizungsanlage der Halle auf Grund der Lage einfach zu verwirklichen ist. Es wurde daher kurzfristig entschieden, dass Wärmeleitungen vom Neubau in den Heizungskeller verlegt werden und dort ein getrennter Anschluss mit Wärmezähler erfolgt. Da eine technische Trennung geplant ist, nahm der Gemeinderat zustimmend Kenntnis.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 26. Oktober 2020


Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

In Mooshausen soll im nördlichen Bereich des Grundstücks Weiger-Guardini-Str. 25 ein bestehendes Fahrsilos überdacht werden. Da es sich um ein privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben handelt, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Baugesuch.

Einbau eines Aufzuges in das Rathaus - Ausschreibungsbeschluss

Das Rathaus ist nun fast schon ein Vierteljahrhundert in Betrieb. Beim Bau wurde damals auf den Einbau eines Aufzuges auf Grund der Kosten und den gestalterischen Problemen wegen dem notwendigen Bau einer zusätzlichen Gaube wegen der hohen Überfahrt verzichtet, so dass die Räume in den Obergeschossen und insbesondere der Sitzungssaal für Menschen mit einer Gehbehinderung oder auch ältere Menschen, die „nicht mehr so gut zu Fuß“ sind, nicht oder nur schwer zugänglich ist. Insbesondere für die öffentlichen Veranstaltungen (Gemeinderatssitzungen, Informationsveranstaltungen, Vernissagen, Trauungen, usw.) soll dies nun behoben werden, aber auch natürlich für die Wahrnehmung von persönlichen Angelegenheiten beim Bürgermeister, Hauptamt, vhs-Anmeldungen, Ferienprogramm, usw. im ersten Obergeschoss.

Der barrierefreie Umbau war der Gemeinde schon lange ein Anliegen, aber erst im vergangenen Jahr wurde nun ein Zuschussantrag aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 30.000 € bewilligt, was die hohen Kosten von ca. 260.000 € tragbarer macht. Die hohen Kosten sind dadurch bedingt, dass zwar der Platz im Treppenhaus da ist, aber trotzdem im Bestand sehr viele Anpassungen erfolgen müssen, die Unterfahrt und das Fundament im Bestand mit sehr schwieriger Zugänglichkeit erstellt werden müssen, usw. Die beim Bau des Rathauses bestehenden Bedenken wegen eines zusätzlichen Dachaufbaus konnten nun aber in einer Detailplanung beseitigt werden. Das Architekturbüro roterpunkt-architekten und der Elektroplaner Herr Wohnhaas haben es „unter Ausnutzung jedes Millimeters“ geschafft eine Aufzugskonstruktion zu finden, die eine Überfahrt entbehrlich macht. Diese Konstruktion ist zwar etwas teurer, verursacht aber wesentlich geringere Kosten als der weitere Aufbau einer Dachgaube. Im Zuge der Arbeiten sollen auch weitere bestehende Mängel des Bodenbelags, Malerarbeiten, usw. behoben werden, wofür nochmals 30.000 € eingestellt wurden. Der Gemeinderat fragte nach, ob in dem Schacht für die Unterfahrt auch Technik untergebracht sei, da im Rathaus in der Vergangenheit schon Grundwasser in den Keller eingedrungen ist. Herr Vogler vom Architekturbüro, der das Projekt vorstellte, stellte dar, dass seiner Kenntnis nach seit dem Einbau der Pumpen kein Problem mehr aufgetreten ist und im Schacht selber keine gesonderte Elektrotechnik untergebracht ist, die Technik sei aber ebenfalls im Keller untergebracht und würde eben der gleichen Gefahr wie alles andere im Keller unterliegen.

Auch wurde nachgefragt, ob die Treppenstufen zwischen Altbau und Neubau durch eine barrierefreie Lösung ersetzt werden könnten. Herr Vogler führte aus, dass eine Rampe wegen den Platzverhältnissen nicht möglich ist und ein Treppenlift ebenfalls ein erheblicher Eingriff wäre. Daher bliebe es bei der Lösung als Zugang zum Altbau den Nebeneingang zu nutzen, gegebenenfalls könnte man hier zur Verbesserung elektrische Türöffner anbringen. Die Verwaltung führte aus, dass die im Altbau tätigen Mitarbeiter im Bedarfsfall natürlich auch für den Kundenkontakt den Besprechungsraum im Neubauteil nehmen könnten. Der Gemeinderat klärte noch verschiedene technische Details wie zur Ausführung des Glaschachtes, über die bei der Vergabe auch nochmals berichtet wird. Die Frage, ob eine teurere Glaskabine ausgeführt wird oder der Aufzug so programmiert wird, dass er im Kellergeschoss parkt, soll über die Einholung eines Zusatzangebotes geklärt werden. Der Gemeinderat ermächtige abschließend die Verwaltung die Arbeiten auszuschreiben und stellte die Haushaltsmittel bereit, um damit nun nach vielen Jahren die Zugänglichkeit des Rathauses auch für Menschen mit einer Gehbehinderung wesentlich zu verbessern.

Feststellung der Eröffnungsbilanz

Das Finanzwesen der Gemeinde Aitrach wurde zum 01.01.2019 von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung umgestellt. Die nun vorliegende Eröffnungsbilanz ist ein wesentlicher Bestandteil der neuen Drei-Komponenten-Rechnung (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Bilanz) des neuen Haushaltsrechts. Durch die Ermittlung und Bewertung aller gemeindlichen Vermögenswerte schafft sie die Basis für eine ressourcenorientierte und generationengerechte Steuerung, indem auch der Werteverzehr (in Form der Abschreibungen) transparent dargestellt wird. Die notwendigen Arbeiten zur Vermögensbewertung sind bzw. waren sehr umfangreich, trotz teilweiser Anwendung der gesetzlich vorgegebenen Vereinfachungsregelungen. So wurden Vermögensgegenstände dort wo möglich nach den tatsächlich entstandenen Kosten bewertet, die z.B. oft bei Gebäuden vorlagen, andererseits aber z.B. Straßen oft nach vorgegebenen Werten, da die tatsächlichen Herstellungskosten nach Jahrzehnten nicht mehr feststellbar gewesen sind. Der Gemeinderat sprach Herrn Kämmerer Simmler seinen ausdrücklichen Dank aus, da er diese Aufgabe im Gegensatz zu anderen Gemeinden ohne zusätzliches Personal bewältigt hat.

Herr Simmler stellte dem Gremium sehr eingehend und nachvollziehbar die Systematik der Eröffnungsbilanz dar. Ein Hauptteil der Arbeit war die Vermögensbewertung, die unbebaute und bebaute Grundstücke, Infrastrukturvermögen, Maschinen, Kunstgegenstände, usw. in die Bilanz aufgenommen hat. Die Bilanzsumme beträgt insgesamt ca. 32,5 Mio € und das Basiskapital 21,2 Mio. €. Die Verwaltung resümierte, dass dieses Kapital die vergangenen Jahrzehnte von den Bürgerinnen und Bürgern und den Gewerbetreibenden erwirtschaftet wurde. Die Eigenkapitalquote liegt somit bei ca. 65 %, was in Baden-Württemberg ungefähr im Durschnitt liegt, aber auch zeigt, dass die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen stimmen und die Kommunen und auch die Gemeinde Aitrach gesund und finanziell stark genug sind, ihre Angelegenheiten vor Ort selbst zu lösen. Eine gute Finanzausstattung sei angesichts der steigenden Aufgaben in der Kinderbetreuung, im Breitbandausbau, in der Neugestaltung der Schullandschaft, usw. auch dringend notwendig. Berücksichtigt werden müsse bei der dargestellten guten Lage der Gemeinde aber auch, dass die größten Teile des Sachvermögens Infrastrukturvermögen mit Straßen, Kanälen, usw. sowie die bebauten Grundstücke mit Kindergarten, Schule, Halle, Feuerwehrhaus, usw. sind, welche eben nicht wie Vermögenswerte bei einem privaten Betriebsvermögen verwertbar sind, sondern der Versorgung der Bevölkerung dienen. Beim Ausblick auf die nächsten Jahre wurde auch deutlich, dass angesichts des enormen Investitionsprogramms mit den Schwerpunkten Schule und Kindergarten, Breitband, Wasserversorgung, Bahnhofsvorbereich, usw. die liquiden Mittel sinken und die Verschuldung steigt. Alles verkraftbar, auch da in diesem Jahr die Corona-Hilfen des Bundes zum Ausgleich des Rückgangs der Gewerbesteuerzahlungen hoffentlich greifen, aber genau beobachtet werden muss natürlich die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Der Gemeinderat griff die Verschuldung auf, da die Kredite teilweise nach heutigen Verhältnissen noch hoch verzinst sind. Leider musste die Verwaltung mitteilen, dass es sich hierbei um laufende Verträge ohne Anpassungsmöglichkeit handelt.

Der Gemeinderat stellte die Eröffnungsbilanz fest und stimmte formal noch der Anwendung der Vereinfachungsregelungen zur erstmaligen Bewertung zu.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Es ging bei der Gemeinde eine anonyme Geldspende von 50 € ein, die der Gemeinderat annahm zur Verwendung für soziale Zwecke.

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Öschleweg 20

Die Verwaltung gab bekannt, dass auf dem Grundstück Öschleweg 20 im Neubaugebiet am Storchengässle ein weiteres Mehrfamilienhaus mit 11 Wohnungen und einer Tiefgarage entsteht. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Storchengässle-Erweiterung“ ein, weshalb das Einvernehmen des Gemeinderates entbehrlich war. Der Gemeinderat freute sich angesichts des angespannten Wohnungsmarktes darüber, dass neue Wohnungen entstehen.

Baumkontrolle/-pflege

Seit ein paar Jahren führt die Gemeinde zusammen mit Herrn Baumpfleger Graf eine Baumkontrolle durch, einmal mit dem Ziel die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und einmal mit dem Ziel der Pflege und des Erhalts von prägenden Bäumen. Die Verwaltung stellte eine Übersicht über die im Rahmen der Kontrolle festgestellten notwendigen Maßnahmen an Bäumen beim Kindergarten in der Ortsmitte, einem Walnussbaum in der Schulstraße, auf dem Spielplatz in der Austraße, usw. vor. Die Maßnahmen, die aus fachlichen Gründen durch Herrn Baumpfleger Graf durchzuführen sind, belaufen sich auf ca. 4.500 €, dazu kommen natürlich zahlreiche Pflegemaßnahmen die direkt der Bauhof durchführt. Der Verwaltung war es wichtig den Gemeinderat darüber zu informieren, wie sich der Beschluss des Gemeinderates vor ein paar Jahren in die Baumkontrolle einzusteigen, auswirkt und dass der Bauhof diese Aufgabe insbesondere durch einen Mitarbeiter mit Fachkenntnis im Bereich der Baumpflege sehr ernst nimmt.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 5. Oktober 2020


Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

Fragen bzw. Stellungnahmen wurden vorab zu dem Tagesordnungspunkt „Windkraft – Information der EnBW zu den laufenden Untersuchungen“ eingebracht.

Ein Bürger bemängelte die Organisation der Gemeinderatssitzung und des gleichzeitigen Dialogs der Vertreter der EnBW mit den Bürgerinnen und Bürgern, da so die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nicht in den Dialog einbezogen seien. Die Verwaltung führte aus, dass sie sich bewusst stark gemacht habe für einen sehr frühzeitigen Dialog, so dass sowohl das Gremium wie die Zuhörer in der Sitzung viele Informationen zum ersten Mal hören und noch keine Gelegenheiten hatten sich damit auseinanderzusetzen. Auch sind daher viele Information noch nicht punktgenau oder abschließend geklärt, sondern es würde heute darum gehen, dass die Vertreter der EnBW alle auf den gleichen Stand bringen. Dies sei aber der Start und natürlich würden, je nachdem wie die Untersuchungen insbesondere zum Artenschutz ausfallen und die EnBW als Projektierer den weiteren Weg gehen will, noch Informationsveranstaltungen mit einem gemeinsamen Austausch folgen. Wichtig sei es hierbei aber auch die Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten der Gemeinde herauszuarbeiten, da der Bund und das Land als Gesetzgeber sich im Rahmen der Energiewende für die Windkraft ausgesprochen haben.

Genau auf diesen Punkt bezog sich eine weitere Frage, ob die Gemeinde ein Vetorecht gegen Windkraftanlagen hat. Die Verwaltung führte aus, dass der Bund und das Land sich deutlich zum weiteren Ausbau der Windkraft bekannt haben und hierfür auch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen haben. Während früher Konzentrationszonen für die Windkraft in einer schwarz/weiß-Planung durch die Regionalverbände festgelegt wurden, also wo Windkraftanlagen entstehen dürfen und wo nicht, sind diese heute privilegiert und dürfen überall dort entstehen, wo andere Belange, wie z.B. der Artenschutz, nicht entgegenstehen. Die Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach kann auch steuernd eingreifen über den Flächennutzungsplan, ist aber dazu verpflichtet eine Positivplanung zu machen und keine Verhinderungsplanung, der Windkraft rechtlich ausgedrückt also „substantiell Raum“ zu geben. Das Genehmigungsverfahren selbst für Windkraftanlagen ist ein immissionsschutzrechtliches Verfahren in dem die Gemeinde lediglich als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird uns sie „nur“ zu ihren Belangen als Gemeinde Stellungnahme nehmen darf, die Genehmigungsentscheidung obliegt dem Landratsamt mit seinen Fachbehörden für Immissionsschutz, Naturschutz, usw. Die Gemeinde hat hierbei kein „Vetorecht“, sondern kann ihre eigenen Belange, wie z.B. die weitere bauliche Entwicklung der Gemeinde, auf den gesetzlichen Grundlagen einbringen. Die EnBW als Projektträger hat derzeit konkret den Gemeindewald als Standort angefragt, hierüber kann der Gemeinderat entscheiden, aber auch weitere Standorte sind denkbar.

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Dem Gemeinderat lag ein Baugesuch zur Erstellung von Parkplätzen für das Gasthaus Löwen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 13, Flst. 73/1, Baumstall vor. Die 31 Parkplätze sollen dem Gasthaus zugeordnet sein. Die Zufahrt erfolgt über die bestehende Zufahrt, so dass keine neue Einfahrt in die Landesstraße notwendig ist, weshalb von Seiten der Straßenverkehrsbehörde keine Bedenken geäußert wurden. Der Gemeinderat begrüßte es, wenn weitere Möglichkeiten vorhanden sind zukünftig Parkmöglichkeiten für das Gasthaus zu schaffen und erteilte sein Einvernehmen zu dem Baugesuch.

Darstellung der Abstände zur Wohnbebauung
Darstellung der Abstände zur Wohnbebauung

Windkraft – Information der EnBW zu den laufenden Untersuchungen

Die Verwaltung begrüßte zu dem Tagesordnungspunkt Herrn Soukup von der EnBW und Herrn Ewen vom Forum Energiedialog. Das Forum Energiedialog ist ein Unterstützungsangebot des Landes Baden-Württemberg um Informationen rund um die Energiewende zu erhalten und diese auch in Informationsveranstaltungen weiterzugeben. Der Gemeinderat hat dieses Angebot genutzt um sich gemeinsam vor Ort mit den Beteiligten und Betroffenen beim einem Windkraftprojekt in der Nähe von Bad Saulgau zu unterhalten, so dass jeder einen persönlichen Eindruck erhalten konnte. Herr Ewen ist auch im Nachgang zur öffentlichen Sitzung zum Dialog bereitgestanden.

Herr Soukup stellte eingangs die EnBW als Energieunternehmen vor, das über den Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke auch eng im oberschwäbischen Raum mit den Landkreisen und Kommunen verbunden ist. Das Unternehmensziel ist ein wesentlicher Ausbau der regenerativen Energien und damit Ausstieg aus der Kohleverstromung. Dafür soll die installierte Windenergie auch an Land ausgebaut werden.

Auslöser für die Planung der EnBW ist der neue Windatlas des Landes Baden-Württemberg, der auf einer neuen Grundlage die Windleistungsdichte ermittelt hat, die im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft über dem empfohlenen Orientierungswert liegt. Der neue Windatlas diente der EnBW dazu eine Potentialanalyse zu erstellen unter Berücksichtigung der auch damals im Jahr 2013 im Vorentwurf für einen Teilflächennutzungsplan angewendeten Restriktionen. Diese Flächen wurden bzw. werden dann nochmals genauer betrachtet, z.B. im Hinblick auf den Bauschutzbereich des Flugplatzes Memmingen, wodurch sich weitere Einschränkungen ergeben. Wie bereits zu den Fragen der Einwohner thematisiert, hat der Gesetzgeber die Windkraftanlagen privilegiert, so dass diese im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren durch das Landratsamt zu beurteilen sind. Eine Restriktion dabei ist die Schallausbreitung, wobei nach den gesetzlichen Grenzwerten 45 db(A) nachts einzuhalten sind. Diese Werte werden nach vorgegebenen Verfahren berechnet, wie dies z.B. bei einem Neubaugebiet an der Autobahn gleich gehandhabt wird und wo in der Regel die gleichen Werte gelten. Diese Werte werden nach dem derzeitigen Stand eingehalten, wobei Herr Soukup deutlich machte, dass die Planung noch keine konkreten Standorte vor Ort untersucht hat, z.B. im Hinblick auf die Bodenbeschaffenheit, sondern der derzeitige Stand anhand der sonstigen Rahmenbedingungen erfolgt ist. Des Weiteren ist der Schattenwurf zu beurteilen, der gesetzliche Grenzwert von Maximum 30 Stunden im Jahr darf nicht überschritten werden. Herr Soukup stellte dar, dass dieser Wert mit der Annahme berechnet wird, dass die Sonne stetig scheint, so dass die tatsächliche Einwirkung geringer ist. Aus diesen verschiedenen Vorgaben ergeben sich auch die Abstände zur Wohnbebauung, die zu den Siedlungen mehr als 1.000 m beträgt und im geringsten Abstand zu den Wohngebäuden im Außenbereich 550 m. Die EnBW hätte aus diesen Rahmenbedingungen heraus als Standort den Gemeindewald angefragt, um möglichst viel Wertschöpfung in der Gemeinde zu belassen. Von den Rahmenbedingungen sind aber auch weitere Standorte geeignet.

Der naturschutzfachliche Untersuchungsumfang wurde von Herrn Königsdorfer von der LARS consult GmbH mit Standorten in Memmingen und Augsburg dargestellt. Der Untersuchungsumfang beinhaltet Vögel und Fledermäuse, aber auch andere Artengruppen wie Haselmaus, Zauneidechse, Gelbbauchunke, Nachkerzenschwärmer, usw. Herr Königsdörfer stellte sowohl den Raum der Untersuchungen als auch die praktische Vorgehensweise mit mehreren Beobachtungspunkten, unter anderem einem Baumbeobachtungspunkt, vor und zeigte beispielhaft die Flugbewegungen des Rotmilans und des Schwarzstorchs. Des Weiteren wurden die Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Brutvogelarten erfasst und auch Rastplätze. Herr Königsdorfer führte aus, dass die Aufnahmen der Flugbewegungen nur Beispiele für einzelne Tage sind und weitere Aufnahmen im Frühjahr erfolgen müssen und dann eine Gesamtauswertung. Der Untersuchungsumfang wird durch die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt festgelegt, die im Genehmigungsverfahren beurteilt, ob wesentliche naturschutzfachliche Auswirkungen zu befürchten sind. Des Weiteren wurden zwischen April und Oktober sogenannte Transektbegehungen und automatische Dauererfassungen von Fledermäusen mit speziellen Geräten vorgenommen. Herr Königsdorfer betonte abschließend nochmals, dass es heute darum ging den derzeitigen Stand der Untersuchungen darzustellen, aber noch Untersuchungen sowie eine abschließende Gesamtbetrachtung ausstehen, die erst im Frühjahr vorliegen werden.

Herr Soukup stellte dar, dass in Leutkirch Windmessungen mittels Lasermessungen erfolgt sind, die zwar ebenfalls noch fortgesetzt werden müssten, die aber bisher Werte erbracht hätten, die den Windatlas des Landes Baden-Württemberg und damit die gute Windleistungsdichte bestätigen. In Aitrach würde wegen der geringeren Geländehöhe eine geringere Leistung erwartet, wie auch im Windatlas ausgewiesen, aber ebenfalls über den empfohlenen Werten. Hierzu müssten noch lokale Windmessungen erfolgen.

Der vorläufig geplante Anlagentyp wäre der TypV162 des Herstellers Vestas. Es handelt sich um einen Stahlrohrturm mit einem Ortbetonfundament mit einer Nabenhöhe in Meter über Grund von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m mit 3 Blatt und einer Gesamthöhe von 250 m sowie einer Nennleistung von 5,6 MW. Herr Soukup zeigte Visualisierungen hierzu aus verschiedenen Richtungen auf. Auf Nachfrage erläuterte Herr Soukup, dass die Genehmigungsbehörde die Standorte für Visualisierungen festlegt, weitere aber sicher auch auf Anfrage der Gemeinde möglich sind. Diskutiert wurden die Visualisierungen auch im Hinblick auf die Darstellung mit Kontrast der Windräder zum Himmel, usw. und die dadurch tatsächliche Sichtbarkeit und Störungspotential.

Herr Soukup ging im Abschluss auf die von der EnBW bereits an anderen Standorten verwirklichten Beteiligungsmodelle ein. Die Gemeinde erhält, insoweit sie Flächeneigentümerin ist, Pachteinnahmen sowie eine freiwillige finanzielle Beteiligung der Kommune durch die EnBW von 0,1 ct/kWh und natürlich Gewerbesteuer. Den Bürgerinnen und Bürgern können, wie auch beim Solarpark der EnBW im Gewerbegebiet An der Chaussee, einerseits sogenannte Nachrangdarlehen angeboten werden, die in einem vergleichbaren Fall einen Zinssatz von 2,5 % hatten, eine Laufzeit von 7 Jahren und eine Einlagenhöhe von 1.000 bis 10.000 € ermöglichten. Es wäre aber auch eine Unternehmensbeteiligung über Geschäftsanteile möglich, z.B. über eine eingetragene Bürgerenergiegenossenschaft, hierzu gab es z.B. beim Solarpark auch bereits eine Zusammenarbeit mit der Energiegenossenschaft Leutkirch. Herr Soukup betonte, dass die EnBW auch Betreiber der Windkraftanlagen sein wird und somit dauerhafter Partner, da oft auch Projektentwickler die Anlagen planen und der Betreiber noch nicht feststeht bzw. wechselt.

Als mögliches weiteres Vorgehen stellte Herr Soukup dar, dass zuerst natürlich Pachtverträge mit Eigentümern geklärt sein müssten, was auf Grund der derzeitigen Planungen im Gemeindewald zuerst der Gemeinderat entscheiden müsste. Des Weiteren würden Windmessungen erfolgen und die naturschutzfachlichen Untersuchungen müssten im Frühjahr abgeschlossen werden, um dann gegebenenfalls in ein Genehmigungsverfahren mit einem Antrag beim Landratsamt einzusteigen.

In der anschließenden Diskussion wurden verschiedene Themen angerissen, aber auf Grund des derzeitigen Informationsstandes natürlich nicht abschließend beraten. Aus dem Gremium heraus wurde genau dies bemängelt, dass die Informationen noch nicht ganz konkret auf Aitrach zugeschnitten seien. Herr Soukup bestätigt dies, da gerade eine sehr frühzeitige Information stattfinden sollte. Die Rahmenbedingungen wegen Schallausbreitung, Schattenwurf, Abstände zur Wohnbebauung, usw. seien aber auf Grund der Erfahrungen schon ziemlich genau. Natürlich könnten sich durch weitere Untersuchungen wie dem Naturschutz, Bodenbeschaffenheit, usw. immer Änderungen ergeben. Nach den derzeitigen Erkenntnissen würde die EnBW aber davon ausgehen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren eingehalten werden könnten. Des Weiteren wurde nachgefragt, ob zwei Windkraftanlagen wirtschaftlich seien, da in Bad Saulgau mehr verwirklicht wurden. Herr Soukup führte aus, dass zur Beurteilung verschiedene Faktoren eine Rolle spielen wie die Windhöffigkeit, Erschließungskosten, usw. und die zwei Anlagen ebenfalls nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wirtschaftlich wären. Herr Königsdorfer von LARS consult führte auf Nachfrage aus, dass das Büro unabhängig wäre und es keine Verflechtungen zur EnBW gebe. Die Prüfung der Ergebnisse würde durch das Landratsamt erfolgen. Im derzeitigen Stand der Untersuchungen sei noch kein artenschutzrechtliches Ausschlusskriterium aufgetreten. Die Beurteilung, ob hier ein wesentlicher Eingriff erfolgt, obliegt der Unteren Naturschutzbehörde. Es wird hierbei je nach Art nicht das einzelne Tier abgestellt, sondern betrachtet, ob die Auswirkungen auf die Population wesentlich sind. Je nach Art könnten auch Vermeidungs- und Ablenkungsmaßnahmen vorgeschrieben werden. Von verschiedenen Seiten wurde das Thema der Speicherung bzw. von Überschussstrom, für dessen Abnahme durch das Ausland sogar bezahlt werden müsste, angesprochen. Herr Soukup stellte dar, dass mit den Kraftwerken die nächsten Jahre große Potentiale vom Netz gehen, die ersetzt werden müssten und die Idee der Energiewende gerade auf dezentrale Strukturen setzt. Dazu sei aber natürlich eine wesentlich aufwändigere Steuerung der Energieflüsse notwendig, was auch Auswirkungen auf PV-Anlagenbetreiber hat, die auch heruntergeregelt werden können nach dem Gesetz. Windkraftanlagen würden aber auch manchmal aus anderen Gründen wie dem Artenschutz, Schattenwurf, usw. still stehen, um den Vorgaben gerecht zu werden. Generell sei aber auch der internationale Handel von Strom nicht ungewöhnlich im Strommarkt, da auch Deutschland importiert. Zum Schluss beantwortete Herr Soukup noch eine Frage zum Infraschall. Bei Infraschall handelt es sich um tieffrequente Geräuschanteile, für die der eigentliche Hörsinn des Menschen kaum mehr empfänglich ist. Infraschall würde auch von anderen Quellen, z.B. Autos, Wind, usw. verursacht. Nach Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gehen davon keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit aus. Im Genehmigungsverfahren bilden die wissenschaftlichen Untersuchungen und Einschätzungen der Anstalten des Landes und des Bundes die Grundlage.

Die Verwaltung führte aus, dass die heutige Information der EnBW als Projektträger über den derzeitigen Stand der Untersuchungen der Start war und die Gemeinde im weiteren Verlauf weitere Beteiligten wie die Genehmigungsbehörde, Gutachter, usw. wieder bitten wird an Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

Die Präsentation der EnBW zu Windkraft in Aitrach finden Sie hier.

Für diese Gebiete ist der Zweckverband Breitbandversorgung beauftragt Förderanträge für den Breitbandausbau zu stellen.
Für diese Gebiete ist der Zweckverband Breitbandversorgung beauftragt Förderanträge für den Breitbandausbau zu stellen.

Breitbandversorgung in der Gemeinde Aitrach

a) Ausbaukonzept nach Bundesförderung

Die Gemeinde ist Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg und hat mit diesem die letzten Jahre in Aitrach und Mooshausen einen Breitbandausbau vorgenommen. Der Ausbau erfolgte nach dem Landesförderprogramm bis zu den Kabelverzweigern („graue Kästen“) mit Glasfaser und auf der sogenannten „letzten Meile“ wird das bestehende Kupferkabel genutzt, so dass bis zu 50 Mbit erreicht werden. In den Gewerbegebieten wurde wegen dem größeren Bedarf bis in die Gebäude Glasfaser verlegt.

Auf Grund dieser Technik des Ausbaus bis zu den Kabelverzweigern wurden die Außenbereiche (Treherz, Pfänders, Oberhausen, usw.) bisher nicht angeschlossen, da diese wegen den Entfernungen zu den Kabelverzweigern nur mit Glasfaser bis ins Haus erschlossen werden können und dies sowohl technisch wie finanziell enorm aufwändig ist. Durch die Auflage eines Bundesförderprogramms mit einer Zuschussquote von 50 % und einem zusätzlichen Landesförderprogramm mit 40 % wird der Ausbau nun aber möglich. Um das Bundesförderprogramm nutzen zu können, stellte Frau Deppe vom Zweckverband dar, hat dieser beim Bund Beratungsleistungen beantragt, um eine Ausbaukonzeption mit Netzstruktur erarbeiten zu lassen. Für die Gemeinde Aitrach hat dies das Planungsbüro Corwese mit Hauptsitz im bayrischen Seefeld durchgeführt.

Herr Schuster vom Planungsbüro Corwese stellte die Versorgung im Gemeindegebiet durch die Telekom und die NetComBW dar. Daraus ergeben sich dann die Bereiche, die nach den Förderrichtlinien unterversorgt sind, sprich eine Versorgung von unter 30 Mbit haben. Es handelt sich um 110 Anschlüsse im Außenbereich, im Vergleich dazu hat die Gemeinde insgesamt ca. 1060 Adressen im Gemeindegebiet. Durch die Lage im Außenbereich ergeben sich natürlich sehr lange Wegstrecken von 6.700 m im versiegelten Grund und ca. 31.100 m im unversiegelten Grund, dementsprechend hoch sind die Baukosten. Ausgehend von einem kompletten Neubau sind die Investitionskosten netto 6.355.701 €, von denen die Gemeinde 10 % zu tragen hat bei Bewilligung aller Zuschüsse. Allerdings werden auch die zu erwartenden Pachteinnahmen bei der Bundesförderung gegengerechnet. Wenn man das schon bestehende Netz der Gemeinde berücksichtigt, geht man von Baukosten von 4.539.399 € aus, wobei die tatsächliche Nutzung des Bestandsnetzes für einen weiteren Ausbau erst in einer konkreten Ausführungsplanung geklärt werden kann.

Der Gemeinderat erkannte auf der einen Seite die Chance, dass damit das Versprechen der Bundes- und Landespolitik das Breitband „bis an die letzte Milchkanne zu legen“ wahr werden kann, auf der anderen Seite die Gemeinde trotz der hohen Zuschüsse eine enorme Belastung zu tragen hat. Die Verwaltung stellte dar, dass der Eigenanteil nach der derzeitigen Finanzlage auch nur über Kredite finanziert werden kann. Diese seien zwar noch tragbar, aber sonstige Projekte müssten zeitlich gestreckt werden. Des Weiteren bestand im Gremium die Befürchtung, dass die Preise auf Grund der durch die Förderprogramme ausgelösten Nachfrage nach oben gehen bzw. die Kapazitäten der Firmen gar nicht ausreichend sind. Herr Schuster erläuterte, dass er schon auskömmliche Preise kalkuliert habe. Die Verwaltung führte aus, dass im Verlauf der Maßnahme noch eingegriffen werden kann und z.B. der Umfang des Ausbaus reduziert werden kann, heute wäre die Grundsatzentscheidung zum Förderantrag zu treffen.

Die Frage nach dem weiteren Ablauf beantwortete Frau Deppe wie folgt. Der Förderantrag beim Bund würde nach einer Entscheidung durch den Gemeinderat gestellt, worüber in der Regel in drei Monaten ein vorläufiger Bescheid vorliegt. Dann müssen die Ingenieurdienstleistungen EU-weit ausgeschrieben werden und natürlich auch die Bauleistungen. Ein Baubeginn wäre daher bei einem positiven Verlauf erst Ende 2022 realistisch. Nach den Förderbedingungen müsste das Projekt bis 2024 abgeschlossen werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Netzbetreiber das Netz erst mit der aktiven Technik ausstatten und dieses in Betrieb nehmen muss.

Der Gemeinderat nahm die Priorisierung und zeitliche Umsetzung zur Kenntnis und stimmte der gesamten Ausbaukonzeption zu. Die dafür erforderlichen Mittel sollen in den Haushalten der nächsten Jahre berücksichtigt werden. Der Zweckverband Breitbandversorgung wurde mit der Beantragung der Fördermittel im Bundesförderprogramm mit Kofinanzierung Baden-Württemberg für die beschlossenen Gebiete beauftragt.                

Die Präsentation des Planungsbüros Corwese finden Sie hier.

 

Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – Verlängerung bis 2024

Frau Hönig vom Programm „Demokratie leben!“ stellte sich und das Programm sowie die bisher geförderten Projekte nochmals vor. Etwas schade ist, dass bisher in Aitrach nur wenige Projekte durchgeführt wurden und gefördert werden konnten. Frau Hönig bittet daher die Gemeinderäte für das Programm zu werben, in dem man für diesbezügliche Veranstaltungen Fördermittel beantragen kann. Sie wird sich auch in der Vereinsvorständesitzung vorstellen, so dass die Vereine die Informationen haben.

Aus dem Gremium heraus wurde angeregt ein Argumentationstraining gegen demokratiefeindliche Aussagen anzubieten. Frau Hönig nahm diese Anregung gerne auf.

Weitere Informationen über die Partnerschaft Demokratie Leutkirch-Aichstetten-Aitrach gibt es unter folgendem Link: https://www.leutkirch.de/de/Leben/Engagement-Soziales/Kinder,-Jugend-Familie/Projekt-Demokratie-Leben

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat freute sich über zwei Geldspenden. Einmal eine Spende des Gewerbevereins Aitrach über 200 € für das Sommerferienprogramm der Gemeinden Aichstetten und Aitrach und einmal einen Nachlass von 10.000 € mit der Auflage diesen Betrag an in der Gemeinde Aitrach ortsansässige bedürftige Personen zu verteilen. Die Gemeinde sammelt diese Spenden für Aitracher in Not und der Gemeinderat entscheidet auf entsprechende Anregungen und Anträge über die Vergabe der Mittel.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitung vom 3. August 2020

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Als erstes lag dem Gemeinderat das geänderte Baugesuch für den Neubau von 2 Häusern mit jeweils 3 Wohneinheiten und Carport auf dem Grundstück Uhlandstraße 2 vor. Im April diesen Jahres hat der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem damaligen Baugesuch, das ein Gebäude mit den Maßen 14,36 m x 18,74 m bei einer Wandhöhe von 6,61 m bzw. am Widerkehr von 8,61 m sowie einer Gesamtgebäudehöhe von 10,53 m vorgesehen hat, versagt. Der Grund hierfür war, dass sich das Bauvorhaben nicht nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung eingefügt, da vergleichbare Referenzobjekte fehlen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes fügt sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die in allen Maßen (Grundfläche, Geschosszahl, Höhe, usw.) vergleichbar sind. Nunmehr ist vorgesehen auf dem Baugrundstück 2 Häuser mit den Maßen 12,74 m x 8,99 m bei einer Wandhöhe von 6,70 m sowie einer Gesamtgebäudehöhe von 9,30 m zu errichten. Die Gebäude werden durch einen Carport verbunden. Die Verwaltung führte aus, dass sie in Abstimmung mit dem Stadtbauamt Leutkirch als zuständige Baurechtsbehörde zur Beurteilung nach dem Baugesetzbuch kommt, dass im Gegensatz zum ursprünglich eingereichten Bauantrag durch die Aufteilung in 2 Baukörper, die den vorgeschriebenen Grenzabstand zueinander einhalten, das Einfügungskriterium des Maßes der baulichen Nutzung gegeben ist, da benachbarte Gebäude als Referenzobjekte vorhanden sind. Die Verwaltung trug noch die bisher eingegangenen Einwendungen vor, die sich auf den Carport bezogen. Von mehreren Gemeinderatsmitgliedern wurde vorgebracht, dass sie im Hinblick auf die große Ausnutzung des Grundstückes, des erhöhten Verkehrs, usw. keine Verbesserung gegenüber dem im April eingereichten Baugesuch sehen.

Die Verwaltung führte aus, dass es sicherlich richtig ist, dass viele Kriterien des Vorhabens immer noch gleich sind, es würde sich aber um eine rechtliche Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung anhand der bestehenden Rechtsprechung handeln. Der Gesetzgeber hat damit den Rahmen für die Zulässigkeit gesetzt, so dass diese nicht im Ermessen der Gemeinde steht. Bei der Beurteilung würden insbesondere die Gebäudekörper in ihren Maßen betrachtet, die nun in zwei Baukörpern Referenzobjekte in der Umgebung finden. Auf der Gegenseite wurde aus dem Gremium heraus darauf verwiesen, dass in den Diskussionen zur Neuausweisung von Baugebieten immer die Notwendigkeit zum verdichteten Bauen und die Notwendigkeit von Wohnraum betont wird. Auch durch die Neubaugebiete kämen auf die Anwohner mit Verschattung, Verkehr, usw. immer Belastungen zu. Zu der Frage nach dem weiteren Verfahren führte die Verwaltung aus, dass die Einwendungen, da die Frist noch läuft können weitere hinzukommen, durch die Baurechtsbehörde bei der Stadt Leutkirch geprüft werden müssen. Gegen eine Baugenehmigung kann wie immer mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden. Bei der abschließenden Abstimmung erteilte eine knappe Mehrheit das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Baugesuch, was nun der Baurechtsbehörde zur Durchführung des weiteren Verfahrens mitgeteilt wird.

In einem weiteren Baugesuch befasste sich der Gemeinderat mit der Erstellung einer Schleppgaube auf dem Gebäude Am Bannwald 12. Die Gaube soll eine Breite von 7,50 m aufweisen, so dass der Wohnraum besser genutzt werden kann. Die Verwaltung führte aus, dass dies dem Bebauungsplan widerspricht, der nur kleine Dachgauben als zulässig ausweist. Der Gemeinderat betonte, dass heutzutage im Sinne einer Nachverdichtung andere Festsetzungen sinnvoll sind, auch wenn dies in der Vergangenheit anders gesehen wurde. Der Gemeinderat erteilte daher sein Einvernehmen zu dem Baugesuch. Dies sollte aber nicht nur im Einzelfall gelten, sondern der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung eine grundsätzliche Änderung des Bebauungsplanes in die Wege zu leiten. Die Verwaltung sagte dies zu, es sei aber sinnvoll noch zu beobachten, welche Entwicklungen es sonst noch gebe, damit die Änderungen dann auch zielgenau vorgenommen werden können.

Schulungs- und Ballraum des TSV Aitrach e.V.

Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Saitner als 1. Vorsitzenden des TSV mit seinem Stellvertreter Herrn Andreas Müller, Herrn Hock als Vertreter der Fa. Birk sowie Herrn Gebhart als Gründer der Siegfried-Gebhart-Stiftung. Die Verwaltung führte aus, dass das Vorhaben ausführlich auf der Jahreshauptversammlung des TSV dargestellt und auch mit sehr großer Mehrheit beschlossen wurde. Da hier ebenfalls viele Räte anwesend waren, soll die Gemeinderatssitzung vor allem dazu dienen die direkt die Gemeinde betreffenden Themen zu behandeln und Fragen zu beantworten.

a)   Abbruch/Restwertentschädigung und Zuschuss zum Neubau eines Fitness-Treff

Der bestehende Schulungs- und Ballraum wurde in den Jahren 2000/2001 durch den TSV gebaut. Die Kosten betrugen damals 152.032,25 DM (Fremdkosten 109.332,25 DM und Eigenleistungen 42.700 DM), wozu die Gemeinde einen pauschalen Zuschuss zu den Fremdkosten von 10.000 DM, also mit ca. 10 %, gab. Nun ist ein neuer Fitness-Treff als Ersatz für das in die Jahre gekommene Holzbauwerk geplant. Das Raumprogramm beinhaltet einen Fitnessraum mit knapp 100 m² Nutzfläche, der multifunktional genutzt werden kann sowie die notwendigen Geräteräume, Toiletten und auch eine kleine Küche. Finanziert werden soll der Neubau über einen Zuschuss der Gemeinde, des Württembergischen Landessportbundes (WLSB), des Fördervereins des TSV, Eigenmitteln und Eigenleistung sowie mit einer großzügigen Spende von 50.000 € der Siegfried-Gebhart-Stiftung, die ihren Schwerpunkt in der Förderung von Kindern und Jugendlichen hat.

Der TSV stellt die neuen Räumlichkeiten von Montag-Donnerstag von 7-17 Uhr der Gemeinde zur Verfügung, so dass hier Angebote der Schülerbetreuung, Schulsozialarbeit, Ferienprogramm oder auch der VHS stattfinden können. Für die Raumnutzung entstehen der Gemeinde keine Miet- und Betriebskosten.

Die Anregung zu einem Neubau kam auch in den gemeinsamen Diskussionen zwischen TSV und Gemeinde auf, da seit dem Bau der neuen Halle die städtebauliche Situation mit dem bestehenden Gebäude als störend empfunden wird. Daher hat der Gemeinderat entschieden den Restwert von 35.392,00 € dem TSV abzulösen, um damit den Neubau zu ermöglichen, der dann wie dargestellt auch den Kindern und Jugendlichen zu Gute kommt. Des Weiteren hat der Gemeinderat entschieden wie üblich einen Zuschuss von 10 % zu gewähren. Dabei werden wie in den Sportförderrichtlinien 15 € je Arbeits- und/oder Maschinenstunde in Anrechnung gebracht. Die Investitionskosten betragen nach dem Angebot der Otto Birk Bau GmbH sowie den zusätzlichen direkten Leistungen des TSV 300.000 €, so dass sich ein Zuschuss von 30.000 € ergibt. Natürlich wird der Verein über Eigenleistungen, usw. eine möglichst kostengünstige Verwirklichung anstreben. Dabei wurde nochmals deutlich, dass die Investition nur durch das günstige Angebot der Otto Birk Bau GmbH möglich ist, da mit normalen Quadratmeterpreisen die Baukosten wesentlich höher wären. Das Gebäude soll über eine eigene Heizung beheizt werden und der Verein stellt auch die neuen Anschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen her. Allerdings verläuft in diesem Bereich eine gemeindliche Wasserleitung. Hier wurde geprüft, ob diese noch zur Versorgung notwendig ist, was nicht mehr zwingend der Fall ist. Daher wird diese entfallen gelassen und die Gemeinde als Wasserversorger stellt gemeinsam mit den Stadtwerken Memmingen einen neuen Hauswasseranschluss her, wofür ca. 5.000 € gerechnet werden.

Nach dem Neubau des Fitness-Treff ist es natürlich das Anliegen der Gemeinde dann auch die städtebauliche Situation zu bereinigen und eine schöne neue „Hinterhofsituation“ hinter der Halle zu schaffen. Dies bedeutet vor allem den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Pflasterung wieder zu vervollständigen. Hierfür wurden insgesamt knapp 55.000 € eingeplant. Die Verwaltung betonte, dass dies nur ein Richtwert ist und natürlich davon abhängig, ob noch zusätzliche Wünsche da sind wie eine Vergrößerung der Raucherüberdachung, usw. Auch steht dringend ein Neuanstrich des Säulensaals, insbesondere der Fensterelemente, an. Hierzu soll aber noch der Neubau abgewartet werden, damit man dann ein einheitliches Farbkonzept aufstellen kann.

Die Verwaltung führte aus, dass der Fitness-Treff im Zusammenhang mit der Gesamtplanung des Geländes gesehen werden muss, auf dem sich mit der Halle mit ihren vielfältigen Möglichkeiten, der Grundschule und dem Kindergarten St. Bernhard sowie den dortigen Spielmöglichkeiten auch ein Ortsmittelpunkt entwickeln soll, an dem man sich trifft. In diesem Sinne sind in der mittelfristigen Finanzplanung auch weitere Mittel eingestellt, z.B. für einen Bewegungsparcour. Diese weitere Entwicklung soll dann nach Fertigstellung des Fitness-Treff und der großen Vorhaben an der Schule und dem Kindergarten zügig verfolgt werden.

Der Gemeinderat lobte die Entwicklung des Projektes mit vielen Gedanken in den letzten Jahren sowohl zu den baulichen Gegebenheiten als zu den Nutzungsmöglichkeiten, so dass jetzt ein rundes Konzept entstanden ist. Er sah auch im Hinblick auf die Gemeinde den zusätzlichen Nutzen, da die Schülerbetreuung zukünftig mit dem geplanten Rechtsanspruch ab dem Jahr 2025 nochmals mehr Möglichkeiten benötigen wird und die Nutzung für Sportangebote insgesamt auch in der Halle wieder Möglichkeiten für Gruppen ermöglicht, die mehr Platz benötigen. Der bestehende Pachtvertrag wurde auf das neue Gebäude angepasst, insbesondere wurde der Gemeinde tagsüber ein Nutzungsrecht für die Betreuung und die Volkshochschule eingeräumt. Der Gemeinderat stimmte der Planung des Fitness-Treffs zu und erteilte auch formal das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben. Des Weiteren beschloss er die Unterstützung mit einem Zuschuss von 10 % sowie die Restwertentschädigung, so dass die Gemeinde dann das bestehende Gebäude abreißen und die Außenanlagen vergrößern kann. Der Gemeinderat betonte, dass mit der Umsetzung der gemeindlichen Vorhaben an Schule und Kindergarten und des Fitness-Treffs dann auch der begonnene Prozess zur weiteren Gestaltung des Geländes als Treffpunkt fortgesetzt werden muss.

Ansichten des neuen Fitness-Treff
Ansichten des neuen Fitness-Treff
Ansichten des neuen Fitness-Treff

Elternbeiträge für die Kindergärten und die Schulkindbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie

Infolge der Corona-Pandemie mussten die Kindergärten zeitweise für den Normalbetrieb geschlossen werden. In dieser Zeit wurden die Elternbeiträge ausgesetzt und der Gemeinderat hatte nun darüber zu entscheiden, ob auf die Elternbeiträge April-Juni 2020 endgültig verzichtet wird. In den Kindergärten handelt es sich um ca. 36.900 €. Auf der anderen Seite erhielt die Gemeinde zwar bisher ca. 35.000 € an Corona-Soforthilfe vom Land überwiesen, dieser Betrag dient jedoch vielfältigen Einnahmeausfällen und nicht nur den Elternbeiträgen. Der Gemeinderat beschloss den Erlass der Elternbeiträge für diese Zeit und betonte, dass dieser freiwillige Erlass als Unterstützung der Eltern in dieser schweren Zeit erfolgt. Für die Notbetreuung werden aber auch in dieser Zeit Gebühren erhoben, die tageweise berechnet werden. Diese Handhabung ist landesweit üblich und vom Gemeindetag empfohlen, da die Betreuungsleistungen in Anspruch genommen wurden, auch wenn der Gemeinderat sich ausdrücklich nochmals gerade bei den „systemrelevanten“ Eltern, die in dieser Zeit ihre Kinder überhaupt bringen duften, für ihren Einsatz bedankte. Ab Juli konnte zwar der Großteil der Kinder wieder das ursprüngliche Betreuungsangebot nutzen, aber Einschränkungen gibt es im zeitlichen Umfang bei der Ganztagesbetreuung bzw. in der verlängerten Regelgruppe dadurch, dass die Gruppen nicht durchmischt werden sollen. Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat für die Ganztagesgruppe und die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten lediglich die Beiträge der nächstniedrigeren Beitragsgruppe zu erheben. Auch in der Schulkindbetreuung werden die Elternbeiträge von April bis Juni erlassen und im Rahmen der Notbetreuung die bisher festgelegten Beträge (10 € vor dem Unterricht und 15 € für die Nachmittagsbetreuung) erhoben. Auf Grund der wesentlich geringeren Elternbeiträge hier ist daher auch der Einnahmeausfall mit ca. 1.500 € geringer.

Der Gemeinderat beschloss dieses Paket zur Unterstützung der Eltern einstimmig. Er lobte aber auch vor allem den Einsatz der Erzieherinnen und des Betreuungspersonals, die die gesamte Zeit über die Notbetreuung aufrechterhalten haben und den Dienstbetrieb immer kurzfristig auf die neuen Verordnungen einstellen mussten. Alle Beteiligten hoffen nun, dass ab dem neuen Schul- und Kindergartenjahr ein möglichst geregelter Betrieb möglich ist.

Des Weiteren gab die Verwaltung bekannt, dass die Kindergartenbeiträge für das kommende Kindergartenjahr inzwischen von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden festgelegt wurden:

  1 Kind Familie 2 Kind Familie 3 Kind Familie 4 Kinder und mehr
Kindergartenjahr 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21
Krippe 376 € 384 € 279 € 285 € 190 € 193 € 75 € 76 €
Regelgruppe 128 € 130 € 98 € 100 € 65 € 67 € 22 € 22 €
Verlängerte ÖZ 128 € 130 € 98 € 100 € 65 € 67 € 22 € 22 €
Ganztagesgruppe 192 € 195 € 147 € 150 € 98 € 101 € 33 € 33 €
Verlängerte Regelgruppe 160 € 163 € 123 € 125 € 81 € 84 € 28 € 28 €

Elternbeiträge bei 11 Monatsbeiträgen

Das kaputte Sühnekreuz

Sanierung des Sühnekreuzes am Galgenberg und Versetzung auf Gemeindegrund

Am Galgenbergweg steht in einer Böschung in einer Eichengruppe ein denkmalgeschütztes Sühnekreuz. Bei einem Sturm wurde das Sühnekreuz durch eine umgefallene Eiche auseinandergehauen.  

Da der Standort des Sühnekreuzes sich bisher auf einem Privatgrundstück befindet, das nicht einsehbar ist und das Kreuz zur Reparatur ohnehin in eine Werkstatt gebracht werden muss, soll dieses auf ein Gemeindegrundstück in Richtung des Aitrach-Sees versetzt werden. Mit der Versetzung ist die dauerhafte Sicherung gewährleistet und das Sühnekreuz ist entlang des öffentlichen Feldweges für die Öffentlichkeit sichtbar. Der Eigentümer hat dem zugestimmt.

Für die vom Denkmalamt vorgegebenen denkmalschutzgerechte Sanierung mit Dokumentation, usw. hat Frau Bildhauerin Abrell ein Angebot in Höhe von 2.142,00 € unterbreitet. Des Weiteren fallen für die Ab- und Aufbauarbeiten durch den Bauhof ca. 1.270,00 € Eigenleistung der Gemeinde an.

Der Gemeinderat befürwortete die dauerhafte Erhaltung des Kreuzes für die Öffentlichkeit und beauftragte die Arbeiten, regte allerdings an eine kleine Informationstafel auf einer Stehle anzubringen, was mit Herrn Heimatpfleger Roth abgestimmt wird.

Aufnahme eines Kommunaldarlehens bei der KfW

Der Haushalt 2020 enthält eine Kreditermächtigung von 710.000 €, welche auch von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wurde. Diese notwendige Kreditaufnahme für die großen anstehenden Investitionen an der Schule und dem Kindergarten St. Bernhard, den Abwasserkanälen, Brücken, usw. ist für die Gemeinde nach vielen Jahren des Schuldenabbaus auch wieder verkraftbar, nachdem der Schuldenstand in der Vergangenheit schon höher war. Die Verwaltung schlug eine Kreditaufnahme bei der staatlichen KfW vor, die gerade Investitionen in Schulen, Kindergärten, Infrastruktur, usw. unterstützt. Der Zinssatz beträgt derzeit 0,10 – 0,20 % für eine 20-jährige-Laufzeit mit Zinsbindung. Die Zinssätze werden tagesaktuell festgelegt und waren sogar schon niedriger. Der Gemeinderat diskutierte, ob eine 10-jährige-Laufzeit noch günstiger wäre, entschied sich aber letztendlich für die Zinssicherheit auf 20 Jahre und ermächtigte die Verwaltung den Investitionskredit bei der KfW mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufzunehmen. Die Verwaltung wird die Entwicklung der Zinssätze beobachten und dem Gemeinderat über den Abschluss berichten.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitung vom 22. Juni 2020

Fragen der Einwohner zu Gemeindeangelegenheiten

Untersuchungen der EnBW zur Windkraft auf Gemarkung Mooshausen

Wie im Mai im Amtsblatt von der EnBW veröffentlicht, befinden sich auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen westlich von Mooshausen, insbesondere im Wald, Gebiete, die für den Betrieb von Windenergieanlagen interessant sind. Diese Erkenntnis hat sich insbesondere durch den neuen Windatlas des Landes Baden-Württemberg ergeben. Der neue Windatlas weist im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach und eben auch in dem Waldgebiet westlich von Aitrach/Mooshausen in Richtung Treherz/Pfänders eine gute Windhöffigkeit, also ein gutes Windaufkommen, aus. Die EnBW hat dies zum Anlass genommen Standorte im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft, unter anderem eben auch den Bereich westlich von Mooshausen, zu untersuchen. In der Fragestunde wurde nun um Information über den Stand gebeten. Die Verwaltung informierte darüber, dass ihr Stand entsprechend der Veröffentlichung der EnBW im Amtsblatt ist, dass derzeit Artenschutzuntersuchungen in Auftrag gegeben wurden, da dieser ein wesentliches Prüfkriterium ist, ob ein möglicher Windkraftstandort möglich ist.

Des Weiteren sollen Windmessungen erfolgen, die technisch vom Boden aus gemacht werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen erst im Laufe des Jahres vorliegen. Bei den Genehmigungsverfahren handelt es sich um immissionsschutzrechtliche Verfahren, für die die höheren Behörden, in der Regel das Landratsamt Ravensburg, zuständig sind. Die Gemeinde wird in dem Verfahren zur Stellungnahme aufgefordert, darf im Verfahren aber rechtlich nur ihre eigenen Belange vorbringen, zum Beispiel die weitere bauliche Entwicklung der Gemeinde. Dieser Hinweis ist der Verwaltung aus den Erfahrungen aus anderen Verfahren, wie z.B. der Elektrifizierung der Bahnstrecke, wichtig, damit die Privatpersonen auch ihre eigenen Rechte bewusst wahrnehmen. Eine Steuerung der Windkraft ist rechtlich auch über den Flächennutzungsplan denkbar, allerdings gibt das Recht klar vor, dass der Windkraft substantiell Raum gegeben werden muss, das heißt eine Verhinderungsplanung ist nicht zulässig, sondern es müssen positiv Standorte in ausreichender Zahl ausgewiesen werden. Ansonsten sind Anlagen im Außenbereich zulässig, insoweit andere Belange, wie die rechtlichen Regelungen zum Artenschutz, Schallschutz gegenüber Wohnhäusern, usw. nicht dagegen stehen.

Konkrete Fragen nach vorgeschriebenen Abständen, usw. konnten noch nicht beantwortet werden, da die Verwaltung und der Gemeinderat sich nun auf Grund der neuen Fragestellungen mit dem Thema auseinandersetzen und informieren wollen. Die Verwaltung stellte klar, dass auch ihr an einer umfassenden Information gelegen ist und sie auch alle Beteiligten dazu auffordert und einen Beteiligungsprozess auf alle Fälle in die Wege leiten will. Trotzdem war es der Verwaltung wichtig auch klar zu benennen, dass sie nur die ihr vorliegenden Informationen weitergeben kann und der Antragsteller und zu gegebenenfalls die Genehmigungsbehörde ihren Teil dazu beitragen müssen. Da westlich von Mooshausen auch der Gemeindewald liegt, würde natürlich der Gemeinderat darüber entscheiden, ob gegebenenfalls Flächen zur Verfügung gestellt werden, aber selbstverständlich stehen nicht nur der Gemeinde Flächen zur Verfügung und auch nicht nur die EnBW als in der Region bekannter Energieversorger kann auftreten, sondern auf Grund der Erkenntnisse durch den neuen Windatlasses können auch andere Investoren aktiv werden. Zusammengefasst ist die Gemeinde aber natürlich aktiv, um möglichst viele Informationen zu erhalten und weiterzugeben. Wie in der Anzeige der EnBW angegeben, kann sich jeder auch an den Projektleiter unter der E-Mail windkraft.stuttgart@enbw.com wenden, um direkte Informationen zu erhalten.

Hochwasserschutz in der Austraße

Von einer Anwohnerin wurde vor der Beratung über den Objektschutz in der Austraße vorgebracht, dass ein Hochwasserdamm entlang der Aitrach von den Anwohnern bevorzugt würde. Die Verwaltung führte aus, dass der Hochwasserschutz entlang der Aitrach dem Land, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, obliegt und die Gemeinde sich „nur“ an den Kosten beteiligt. Das Regierungspräsidium hat in dem jahrelangen Planungsprozess bisher auf den Objektschutz gesetzt, da ein Damm an der Aitrach wesentlich länger ausfallen müsste und damit sowohl höhere Kosten verursacht als auch mehr Eingriff in den Gewässerrandstreifen, in bestehende Überschwemmungsflächen, usw. verursacht. In der Gesamtbewertung, auch bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des Eingriffs, fiel daher die Entscheidung für den Objektschutz. Zudem wären auch auf den Grundstücken Dämme möglich, die aber in den Garten eingreifen und daher nicht gewünscht sind. Die Verwaltung gibt die Anfrage gerne nochmals an das Regierungspräsidium weiter, in der Beratung sollte aber über die Kostenbeteiligung zum Objektschutz beraten werden, damit zumindest diese Kostenbeteiligung abgesichert ist.

Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach
– Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss

Von Seiten der Einwender zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 bezüglich des Wohngebietes Illerstraße wurde ihre Position, zusätzlich zu den schriftlichen Einwendungen, nochmals dargestellt und dabei auf die Gefahren durch Hochwasser und Grundwasserhöchststände hingewiesen, die hohen Kosten eines Dammbaus und dadurch steigende Bauplatzpreise angemahnt sowie auf den § 78 Wasserhaushaltsgesetz verwiesen, der eine Ausweisung in dem gesetzlichen Überschwemmungsgebiet nur zulässt, wenn keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können. Eine weitere Entwicklung wäre aber Richtung Wappental, im Postweg, im Köhlerweg, hinter dem evangelischen Gemeindehaus und in anderen Baulücken möglich und so würden auf Grund der gesetzlichen Regelung zukünftige Möglichkeiten verbaut. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme für die Beratungen innerhalb der Tagesordnung auf.

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Aufstockung eines Dachgeschosses östlich des Wohnhauses über der bestehenden Garage und Einbau einer Wohnung an dem bestehenden Wohngebäude Flößerstraße 15 vor. Der Gemeinderat erteilte zu dem Baugesuch im Sinne einer Nachverdichtung sein Einvernehmen, wies allerdings darauf hin, dass die Parksituation in der Flößerstraße äußerst beengt ist und beschloss zur Klarstellung, dass der Nachweis der Stellplätze nach der bestehenden Stellplatzsatzung der Gemeinde zu erbringen ist.

Neues Raumkonzept für die Grundschule mit zwei zusätzlichen Kindergartengruppenräumlichkeiten

Der Gemeinderat hatte über die letzten großen Vergaben der öffentlich ausgeschriebenen Gewerke für das neue Raumkonzept für die Grundschule mit zwei zusätzlichen Kindergartengruppenräumlichkeiten zu entscheiden. Zuvor hat sich das Gremium noch auf der Baustelle über die Arbeiten informiert. Die Arbeiten sind zum Glück trotz der Corona-Krise nur mit kurzen Verzögerungen weiter gelaufen, so dass die Schule nun bald das Klassenzimmer im Neubau und im Untergeschoss nutzen kann und die Arbeiten im Nordbau, der früheren Werkrealschule, weitergehen. Die Schülerbetreuung zieht daher nun in das Alte Rathaus um, das hierfür eingerichtet wurde und voraussichtlich bis mindestens in den Herbst nächsten Jahres der Betreuung dient. Bei dieser Gelegenheit besichtigte der Gemeinderat auch noch den neuen Schulbus, der schon länger im Einsatz ist, aber wegen der Corona-Krise nicht „eingeweiht“ werden konnte.

Das Architekturbüro roterpunkt-architekten erläutert den Räten den Baustand
Das Architekturbüro roterpunkt-architekten erläutert den Räten den Baustand
Der neue Schulbus von innen
Der neue Schulbus von innen

Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach – Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der vierten erneuten Beteiligung
- Feststellungsbeschluss

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach hat in seiner öffentlichen Sitzung im Januar diesen Jahres über die eingegangenen Stellungnahmen aus der dritten erneuten Auslage beraten und den Änderungen in Plan und Text sowie dem gesonderten Umweltbericht zugestimmt. Die vierte förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im März diesen Jahres durchgeführt und es gingen sowohl von Privatpersonen als auch den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nochmals Stellungnahmen ein.

Da das Verfahren schon jahrelang läuft und mehrmals beraten wurde, stellte die Verwaltung die im Flächennutzungsplan aufgenommen Wohn- und Gewerbegebiete nur nochmals im Überblick anhand der Lagepläne vor. Die gewerbliche Entwicklung in Aitrach findet vorrangig im Bereich der bestehenden Gewerbegebiete Ferthofen und An der Chaussee statt. Die Entwicklung soll vorrangig dem Erweiterungsbedarf der örtlichen Firmen dienen, wie z.B. beim kürzlich abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren für die Klaus Multiparking GmbH, aber natürlich sind auch in geringerem Umfang Neuansiedlungen denkbar. Daher wird der Flächennutzungsplan auch gemeinsam als Region aufgestellt, da der Bedarf in der Region an Gewerbe- und Wohnbauflächen nur gemeinsam gedeckt werden kann, wie zum Beispiel in dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet in Leutkirch. Des Weiteren ist nördlich der Autobahn im Flächennutzungsplan eine Zukunftsoption für eine Erweiterung der Fa. Birk verankert, die allerdings von den Behörden im Verfahren auf Grund der Nähe zum Naturschutzgebiet, der Nähe zur Wohnbebauung, usw. bei den Eingriffen höher eingestuft wurde. Grundsätzlich dient der Flächennutzungsplan vorrangig dazu Möglichkeiten aufzuzeigen, die detaillierten Prüfungen müssen dann bei einer geplanten Umsetzung im Bebauungsplanverfahren erfolgen, da der Flächennutzungsplan kein Baurecht schafft. Die Verwaltung zeigte des Weiteren die Wohnbauflächen auf, bei denen noch eine Abrundung im Storchengässle hin zum Falkenweg möglich ist und aktuell das Baugebiet Neue-Welt-Straße umgesetzt wird. Zudem ist die Wohnbaufläche Illerstraße mit ca. 1,1 ha ausgewiesen. Im Verfahren erfasst wurden auch die bestehenden Baulücken mit ca. 1,45 ha, also einem insgesamt großen Potential. Allerdings ist es eben problematisch dieses Potential zu heben, da viele Grundstückseigentümer kein Verkaufsinteresse haben, zumeist auf Grund des Bevorratungsgedankens für die Familie. Dieses Ergebnis zeigte auch eine Umfrage der Stadt Leutkirch zur Verkaufsbereitschaft bei Baulücken. In der Berechnung der zur Verfügung stehenden Flächen sind daher nur knapp über 2.000 m² eingeflossen, von denen man ausgeht, dass diese Baulücken bebaut werden. Auf der anderen Seite zeigt die Einwohnerentwicklung des vergangenen Jahrzehnts mit fast 250 Einwohnern mehr in Aitrach einen großen Bedarf auf, der vor allem auf Grund der wirtschaftlichen starken Region entsteht. In der Statistik sind somit ebenfalls über 200 Beschäftigte mehr in Aitrach ausgewiesen und die Stadt Leutkirch hat erst kürzlich veröffentlicht, dass in 10 Jahren über 2500 neue Arbeitsplätze dazu gekommen sind. Die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft haben damit auch gemeinsam die Verantwortung dieser wirtschaftlich positiven Entwicklung gerecht zu werden und das Wachstum zu gestalten.

Die Verwaltung ging auf die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, die allerdings keine wesentlichen Änderungen mehr brachten, sondern mehr klarstellenden Charakter hatten. Die erneute Auslegung musste daher auch grundsätzlich vor allem erfolgen, da die aktuell in der Fortschreibung des Regionalplans ausgewiesenen neuen Kiesabbaugebiete aufgenommen wurden. Des Weiteren ging die Verwaltung nochmals grundsätzlich auf die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zu der Wohnbaufläche in der Illerstraße ein, diese wurden auch schon direkt gemeinsam zwischen den Einwendern und Gemeinderäten diskutiert. Die Verwaltung stellte klar, dass einerseits die Verwaltung aufgefordert war nochmals eine technische Bewertung der Fachleute einzuholen, andererseits der Gemeinderat bei der Ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsbedarf in der Entscheidung unter Abwägung des Bedarfs an Wohnraum und den damit verbundenen Eingriffen frei ist. Die vorgebrachten Einwendungen bezogen sich auf die Hochwassergefahr und die Gefahr für die Gebäude durch Grundwasserhochstände, da es bereits in der Vergangenheit zu Grundwassereintritten bei Gebäuden in der Landhausstraße gekommen ist. Bezüglich des Hochwassers führte die Verwaltung aus, dass es im Archiv letzte Bilder zu einem Hochwasserereignis aus dem Jahre 1965 gibt und seit der Regulierung der Aitrach, dem Bau des Rückhaltebeckens in Urlau und dem Bau des Überlaufs am Campingplatz in die Iller keine Ereignisse mehr bekannt sind. Die Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg weisen das Gebiet aber weiterhin für ein 100jähriges Regenereignis als hochwassergefährdet aus, weshalb das Regierungspräsidium unter Kostenbeteiligung der Gemeinde einen Damm zum Schutz der Bestandsbebauung verwirklicht hat. Trotz diesem Damm fließen im Hochwasserfall weiterhin ca. 1.000 m³ Wasser in die Wiese nördlich der bestehenden Bebauung. Für den Schutz der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbaufläche wäre daher eine Erweiterung des Dammes um ca. 40 m notwendig. Die Kosten hierfür werden auf netto 20.000 € zzgl. Planungskosten geschätzt. Der bestehende Damm hat nach der Abrechnung des Regierungspräsidium Baukosten von jeweils brutto 69.146,49 € und Planungskosten (Baugrundgutachten, hydraulisches Gutachten, Bauleitung, usw.) von 35.936,16 € verursacht. Auf Grund der nun vorliegenden Gutachten wird davon ausgegangen, dass die Planungskosten bei einer Verlängerung geringer ausfallen. Aber auch unter Berücksichtigung einer Schallschutzwand zum Tennisplatz hin (geschätzt netto 148.500 € zzgl. Planungskosten) stellen sich diese „Sonderkosten“ im Vergleich zu anderen Gebieten (Ausbau einer Linksabbiegespur für das Baugebiet Aitrach-Ost, Vollausbau des Storchengässles, Vollausbau der Neue-Welt-Straße sowie einer Linksabbiegespur auf der Landesstraße, notwendiger zusätzlicher Grunderwerb und Abbruchmaßnahmen für die Zufahrt zum Baugebiet An der Kirche, usw.) nicht als außergewöhnlich hohen Kosten dar, die bereits aus diesem Grunde zu ungewöhnlich hohen Bauplatzpreisen führen würden. Natürlich ist auf Grund der allgemeinen Preisentwicklung insbesondere im Grunderwerb und auch in den Baukosten von steigenden Bauplatzpreisen auszugehen, aber das Ziel der Gemeinde ist natürlich in einem angemessenen Preisniveau Bauplätze ausweisen zu können, ansonsten wird sie kein Bebauungsplanverfahren in Gang setzen. Hierfür wurde bereits in den 90er-Jahren eine Stichstraße zur Erschließung des Baugebietes vorgestreckt, damit die Erschließung wirtschaftlich erfolgen kann. Des Weiteren werden von den Einwendern Auswirkungen eines weiteren Dammbaus und eines Baugebietes auf den Grundwasserspiegel befürchtet. Die Verwaltung hat hierfür eine Beurteilung durch das Ingenieurbüro Henke und Partner GmbH, Herrn Prof. Schrodi, eingeholt. Zusammenfassend kommt Herr Prof. Schrodi für den Hochwasserfall der Aitrach zu dem Ergebnis, dass die Erhöhung des Hochwasserstaus bei einer Verlängerung des Dammes für das neue Wohngebiet von ca. 1 cm durch die Reduzierung der vom Hochwasser beaufschlagten Fläche überkompensiert wird, so dass der Anstieg des Grundwasserspiegels im Hochwasserfall der Aitrach sogar geringfügig geringer ausfallen wird, als ohne Verlängerung des Dammes. Bezüglich dem Bau von Unterkellerungen wird empfohlen den verpflichtenden Nachweis einer ausreichenden Grundwasserumläufigkeit in den Bebauungsplan aufzunehmen. Bei einem durch den Gemeinderat im Bebauungsplan festzulegenden Verzicht/Verbot von Unterkellerungen sind nachteilige Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse nicht zu erwarten, da die Zusammendrückung durch den Bau von Gebäuden auf Grund der Mächtigkeit des gering kompressiblen und hoch durchlässigen Kieskörpers vernachlässigbar gering ist. Bezüglich der Einwendungen zum Naturschutz wurde auf den Umweltbericht verwiesen, der auf alle zu beachtenden Aspekte zum Artenschutz (Zauneidechse, Spechte, usw.) eingeht und mögliche Konfliktlösungen aufzeigt. Die vertiefenden Untersuchungen können aber erst zukünftig im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens vorgenommen werden, da sich in dieser Zeit noch Änderungen ergeben können. Wie in allen Bebauungsplanverfahren kann es auf Grundlage dieser Untersuchungen zu modifizierten Flächenabgrenzungen oder Flächenzurücknahmen kommen oder restriktive Vorgaben für Art und Struktur der Bebauung formuliert werden. Auch das Thema Lichtsmog und Auswirkungen auf die Insektenwelt müssen dann Berücksichtigung finden bei der Beleuchtung (nur LED wegen wesentlich geringerer Anlockwirkung für Insekten), Vorgaben für den Reflexionsgrad von Photovoltaikanlagen, usw. Auch das Schutzgut Boden spielt heute eine wesentliche Rolle, so dass dieses bei der Berechnung des an anderer Stelle zu erbringenden naturschutzrechtlichen Ausgleiches eine wesentliche Rolle spielt und für die Erschließung Bodenschutzkonzepte zu entwickeln sind zur Vermeidung von Verdichtungen und Nachweise zur Verwendung des wertvollen Oberbodens vorzulegen sind. Zusammenfassend wurde von den Einwendern vorgebracht, dass sie die Vorgaben des § 78 Wasserhaushaltsgesetz insbesondere dahingehend nicht als erfüllt ansehen, dass sie andere Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung, z.B. in Richtung Wappental, im Postweg, im Köhlerweg, in der Ortsmitte, usw. sehen. Die Verwaltung führte aus, dass bei der Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der Verwaltungsgemeinschaft durch das Institut für Stadt- und Regionalentwicklung an der Hochschule Nürtingen-Geislingen die Innenentwicklungspotentiale berücksichtigt wurden, allerdings mit der dargestellten Einschränkung, dass nicht alle privaten Flächen für eine Bebauung aktiviert werden können. Auch andere Flächen, wie z.B. aufgeführt Richtung Wappental, haben verschiedene Rahmenbedingungen. Zum Beispiel ist das Gebiet Richtung Wappental nicht an eine Wohnbebauung angebunden und ist dem Lärm des angrenzenden Betonbetriebes und der Bahnlinie ausgesetzt. Ganz in der Nähe befindet sich das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiete entlang der Aitrach und im Wappental. In Verlängerung des Köhlerweges ist heutzutage ein gesetzlicher Waldabstand von 30 m einzuhalten und eine Neuverlegung der notwendigen Leitungen für eine einseitige Bebauung ist wirtschaftlich schwierig. Dies soll nur aufzeigen, dass bei allen vorgebrachten Gebieten viele Belange aufeinander treffen, eine abschließende Beurteilung wäre aber auch nur in einem wiederum langen Flächennutzungsplanverfahren und anschließendem Bebauungsplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange möglich. Zuständig für die Erteilung einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz wäre das Landratsamt Ravensburg, mit dem die Voraussetzungen zu klären wären. Dies ist bisher bewusst nicht erfolgt, da zuerst die Entscheidung des Gemeinderates im Flächennutzungsplanverfahren abgewartet werden sollte. Es sei aber abgesehen von den gesetzlichen Voraussetzungen auch Anspruch der Gemeinde, dann zu diesem Zeitpunkt aktuell nochmals alle möglichen Gebiete abprüfen zu lassen und ins Gespräch mit Grundstückseigentümern zu gehen. Wie ausgeführt, dient der Flächennutzungsplan daher vor allem dazu Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, um dann zu einem zukünftigen Zeitpunkt nochmals im anschließenden Bebauungsplanverfahren die aktuellen Rahmenbedingungen abzuwägen.

Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sprachen sich für die Beibehaltung der Wohnbaufläche in der Illerstraße, wie bereits seit Jahrzehnten vorgesehen, aus. Die Gemeinde Aitrach sei durch ihre Lage zwischen Iller, Eisenbahnlinie und Autobahn in ihrer Entwicklung stark eingeschränkt, zudem soll das Illergries bis auf die Abrundung auf Höhe der bestehenden Bebauung freigehalten werden. In Mooshausen soll natürlich noch eine Entwicklung für den Bedarf aus Mooshausen heraus erfolgen, aber keine Entwicklungen in größerem Umfang für den prognostizierten Zuzug. Die seit langem vorgesehene Zukunftsoption im Zuge der Illerstraße noch ein Baugebiet verwirklichen zu können, soll daher beibehalten werden.

Zu den weiteren Wohn- und Gewerbegebieten sah der Gemeinderat keine neuen Aspekte, so dass er die über viele Jahre aufgestellte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes insgesamt beibehalten wollte. Die Verwaltung erläuterte, dass der abschließende Beschluss durch den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft erfolgt und der Gemeinderat die Vertreter der Gemeinde mit der Abstimmung beauftragt. Dementsprechend hat der Gemeinderat beschlossen dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft zu empfehlen die aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu beschließen und den Änderungen in Plan und Begründung sowie dem gesonderten Umweltbericht zuzustimmen sowie die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 mit Umweltbericht in der Fassung vom 20.05.2020 festzustellen.

Die vollständigen Unterlagen können unter www.leutkirch.de/fnp2030 eingesehen werden.

Ein Übersichtsplan über die in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans aufgenommenen Wohnbauflächen und Gewerbeflächenentwicklungen.
Ein Übersichtsplan über die in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans aufgenommenen Wohnbauflächen und Gewerbeflächenentwicklungen.

Hochwasserschutz

a) Objektschutz in der Austraße
Bei einem HQ 100 handelt es sich um ein Hochwasser, das statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt. Dies wurde vom Land für Teile der Landhausstraße/Grießweg festgestellt, weshalb das Land auch den Damm gebaut hat. Auf den Hochwasserschutz besteht zwar rechtlich gesehen kein Anspruch, aber das Land hat sich den Schutz der Bestandsbebauung zum Ziel gesteckt. Des Weiteren liegen 3 Gebäude in der Austraße mit der der Aitrach zugewandten Seite im Überschwemmungsbereich und die Schachtabdeckungen der Abwasserkanäle im Illergries ebenfalls.

Für die Gebäude in der Austraße ist ein Objektschutz vorgesehen, da in den Planungen eine Verhältnismäßigkeit einer Dammlösung entlang der Aitrach auf dieser Seite sowohl vom Eingriff (Verlust Retentionsfläche, Bewuchs entlang der Aitrach, usw.) als auch vom wirtschaftlichen Aufwand als nicht verhältnismäßig angesehen wurde. Wie in der Fragestunde aufgeworfen, wird die Gemeinde diese Frage auf Wunsch der Anwohner nochmals mit dem Regierungspräsidium klären. Es wären auf den Grundstücken selbst sowohl ebenfalls Dammlösungen als auch Objektschutz (Hochwassersperren an den Türen, usw.) möglich. Die Dammschüttungen wären etwas günstiger, jedoch mit Eingriffen in die Gärten verbunden und die Zugänglichkeit zu den Gartengrundstücken für die Herstellung der Dämme kann sich im Einzelfall als schwierig erweisen. Daher sollen in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern die mobilen Hochwassersperren zur Ausführung kommen. Da die Dammlösung ebenfalls vom Regierungspräsidium und der Gemeinde getragen wurden, wurde von Seiten der beiden Verwaltungen vorgeschlagen dies auch für den Objektschutz mit maximalen Kosten von 10.690,96 € für alle drei Gebäude zusammen zu tun. Die Umsetzung würde aber durch die Eigentümer selbst erfolgen, da diese den Schutz auch im Hochwasserfall selbst anbringen müssen. Die Kosten würden zu 30 % durch das Regierungspräsidium Tübingen und zu 70 % durch die Gemeinde getragen. Dieser Vorgehensweise stimmte der Gemeinderat zu. Wenn sich durch die Klärung mit dem Regierungspräsidium eine neue Sachlage ergibt, wird diese natürlich dem Gremium nochmals zur Beratung vorgelegt.

b) Sanierung überflutungsgefährdeter Schächte bei HQ 100
Ebenso wie die Gebäude muss auch das Kanalsystem vor Hochwasser geschützt werden. Einerseits zum Schutz der Gebäude vor Rückstau und andererseits zum Schutz der Natur, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass die Kläranlage und die Regenüberlaufbecken überlastet werden und Schmutzwasser in die Iller gelangt. Insgesamt sind im Illergries 14 Schächte von einem HQ 100 betroffen. Die Baukosten für druckwasserdichte Schächte werden auf 20.500 € geschätzt und die Ingenieurskosten mit 3.200 €. Die Verwaltung betonte, dass diese Maßnahme aller Voraussicht nach ohnehin auch mit der Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Regenüberlaufbecken vom Landratsamt zur Auflage gemacht würde. Der Gemeinderat ermächtigte daher die Verwaltung das Ingenieurbüro Assfalg, Gaspard und Partner, Bad Waldsee mit der Ausschreibung zu beauftragen und den Auftrag zur Ausführung zu vergeben.

c) Kostenbericht Hochwasserdamm Landhausstraße
Das Regierungspräsidium Tübingen hat im vergangenen Jahr in der Fortführung des Grießwegs einen Hochwasserdamm verwirklicht. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde als sogenanntem Vorteilsausgleich lag bei 30 %. Hierfür musste ein Grunderwerb erfolgen und die Gutachten und Planungen erstellt werden sowie natürlich die Bauausführung beauftragt werden. Insgesamt sind hierfür mit dem Grunderwerb Kosten von 126.053,15 € angefallen, die reinen Baukosten betrugen davon 69.146,49 €. Der Anteil der Gemeinde belief sich auf 37.541,35 €, auf eine Kostenbeteiligung der Anlieger wurde verzichtet. Die eingestellten Mittel waren damit ausreichend, so dass der Gemeinderat die Abrechnung zur Kenntnis nahm.

Kindergarten Arche Noah/St. Bernhard – Einrichtung von zwei Stellen für ein freiwilliges soziales Jahr

Das kirchliche Verwaltungszentrum hat der Gemeinde mitgeteilt, dass je eine Anfrage für die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres für den Kindergarten Arche Noah und St. Bernhard vorliegt. Die jährlichen Kosten für die Gemeinde bei einer Abrechnung gemäß dem Kindergarten-Vertrag belaufen sich auf 14.678 €. Der Gemeinderat befürwortete die Einstellung ausdrücklich, da erstens im Kindergarten Arche Noah bereits seit langem Stellen nicht besetzt sind und Personalnot herrscht, vor allem aber auch weil es auf Grund des Erzieher/innenmangels wichtig ist junge Menschen für den Beruf zu begeistern.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Im Baugebiet Neue-Welt-Straße soll auch ein neuer und attraktiver Spielplatz entstehen. Damit dieser nochmals besser ausgestattet werden kann, hat die VR-Bank Memmingen eG aus dem Ertrag des VR Gewinnsparvereins Bayern e.V. 10.000 € zusätzlich gespendet.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitung vom 25. Mai 2020

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Einbau einer Dachgaube mit einer Breite von 2,90 m auf dem Gebäude Auf dem Bühl 4, nachdem diese entsprechend der bereits auf der anderen Seite vorhanden Gaube gestaltet wird.

Der Blick auf die Fläche im Kiesabbaugebiet, auf der der neue Natursee entsteht. Im Hintergrund sieht man den Kieskörper mit der Uferschwalbenwand.
Der Blick auf die Fläche im Kiesabbaugebiet, auf der der neue Natursee entsteht. Im Hintergrund sieht man den Kieskörper mit der Uferschwalbenwand.

Antrag des Sand- und Kieswerk Aitrach GmbH & Co.KG auf ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für den geplanten Kiesabbau in Aitrach. Erweiterung des bestehenden Kiesabbaues (Trockenabbau) um den Nassabbau auf Flurstück 1336 – Einvernehmen der Gemeinde

Der Kiesabbau (Trockenabbau) im Bereich Stibi ist bereits seit vielen Jahren im Gange. Viele wundern sich oft, warum noch ein größerer Kieskörper dasteht, der nur sehr langsam abgebaut wird. Dies ist bewusst so gemacht, da hier die Uferschwalben brüten und die Wand möglichst lange erhalten bleiben soll. Nun sollen die derzeit noch offenen Flächen weiter in die Tiefe mit einem Nassabbau abgebaut werden und in der Folge ein Natursee entstehen. Dies entspricht den Planungsvorgaben, dass bestehende Standorte bestmöglich ausgebeutet werden sollen, was an diesem Standort in Nachbarschaft zu den bestehenden Seen sinnvoll möglich ist.

Der Lageplan des zukünftigen Natursees
Der Lageplan des zukünftigen Natursees

Der geplante Nassabbau (incl. Flachwasserzonen, 1.340 m²) hat eine Fläche von ca. 2,57 ha. Die abbaubaren Kiesmächtigkeiten betragen ca. 12 m, wobei sich die tatsächliche Tiefe nach den angetroffenen Schichten im Abbau richtet. Es wird damit gerechnet, dass ca. 197.105 m³ Kiese und Sande gewonnen werden können. Es erfolgt eine möglichst ebene Auskiesung des Seebodens sowie glatte Uferlinien wegen der Zirkulationsfähigkeit des Gewässers. Im Bereich der Flachwasserzonen wird das Kiesmaterial stehen gelassen, es erfolgt somit im Nassabbaubereich keine Auffüllung. Der Nassabbau soll parallel zum bereits genehmigten Trockenabbau bis zum Jahr 2027 stattfinden, um das von der Zusammensetzung her unterschiedliche Kiesvorkommen zu mischen. Auf Grund des derzeitigen Bedarfs geht das Sand- und Kieswerk aber von einer schnelleren Auskiesung aus.

Die Rekultivierung soll gemäß Zeitplan bis spätestens Ende 2029 abgeschlossen sein. Das Rekultivierungskonzept sieht einen reinen Natursee vor, der für andere Nutzungen nicht zugänglich ist, weshalb dieser auch durch einen Graben und Bepflanzung geschützt wird. Dieser See mit seinen Flachwasserzonen, Rohböden, usw. soll dann geschützten Arten, wie z.B. der Gelbbauchunke, usw. dienen.

Die Verwaltung hatte noch eine Stellungnahme der Stadtwerke Memmingen eingeholt, die aber auf Grund der Lage außerhalb des Wasserschutzgebietes keine Bedenken geäußert haben.

Der Gemeinderat hat daher sein Einvernehmen zu dem Antrag des Sand- und Kieswerkes auf Erweiterung des bestehenden Kiesabbaues (Trockenabbau) um den Nassabbau erteilt.

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung – Behandlung der Stellungnahmen und Beschluss

Das Land hat die neue Lärmkartierung für die A96 veröffentlicht, deshalb ist auch die Gemeinde verpflichtet die Lärmaktionsplanung zu überprüfen und fortzuschreiben, obwohl sich keine Veränderungen ergeben haben und keine Maßnahmen vorgesehen sind. Deshalb wurden auch weder von der Öffentlichkeit noch vom Regierungspräsidium Tübingen als Straßenbaulastträger der Autobahn weitergehende Anforderungen gestellt, so dass der Gemeinderat die Wirksamkeit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beschlossen hat. Der Lärmaktionsplan wird nun in einfacher Form eines Berichtes an das Land abgegeben. Auch wenn derzeit durch den Lärmaktionsplan keine Veränderungen eintreten, wurde trotzdem positiv gesehen, dass mindestens alle 5 Jahre eine Überprüfung der Lärmsituation verpflichtend vorgenommen werden muss und damit regelmäßig festgestellt wird, ob doch einmal weitere Maßnahmen ergriffen werden können.

Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Hauptstraße 67

Die Gemeinde bringt die ihr zugewiesenen Flüchtlinge in den Unterkünften Neue-Welt-Straße 103 und Hauptstraße 67 unter. Für die Unterkunft Hauptstraße 67 wurde die Gebühr neu kalkuliert, da auf Grund des Wegzugs von Personen dort weniger untergebracht sind und weil die Nebenkosten gestiegen sind. Die Benutzungsgebühr beträgt damit gemäß dem Beschluss des Gemeinderates ab Juni 213,70 € pro Person. Für die Unterkunft Neue-Welt-Straße 103 wurde keine Anpassung vorgenommen, obwohl dort derzeit auch weniger Personen untergebracht sind wie am Anfang kalkuliert, aber eher wieder mit ein paar Zuweisungen zu rechnen ist. Für die Neue-Welt-Straße wurde noch diskutiert, ob dort das WLAN aufgebessert werden soll, da dieses nicht in allen Zimmern zur Verfügung steht und z.B. für Personen in Ausbildung erforderlich ist. Im Gegenzug wurde vorgeschlagen die Gebühr für die WLAN-Nutzung zu erhöhen. Auf Grund der Kosten, da es sich um ein gesichertes WLAN mit Zugang-Codes wie in einem Hotel handelt, sah der Gemeinderat erst einmal davon ab und bat den anwesenden Vertreter des Helferkreises zu klären, ob im Einzelfall bei besonderem Bedarf eine Möglichkeit über das mobile Netz besteht. Dies wird nun geklärt.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitung vom 20. April 2020

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Der Gemeinderat hatte über einen Bauantrag für den Neubau einer Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Uhlandstr. 2 zu entscheiden. Da kein Bebauungsplan vorliegt, musste das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In Abstimmung mit dem Stadtbauamt unter Hinzuziehung eines Fachanwaltbüros kam die Verwaltung zu der Beurteilung, dass das Einfügungskriteriums des Maßes der baulichen Nutzung nicht gegeben ist. Ein Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung ein, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die bei einer wertenden Gesamtbetrachtung von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe und nach dem Verhältnis zur Freifläche vergleichbar sind. Zusammenfassend muss die Dimension ein Vorbild in der näheren Umgebung haben. Dies wäre bezüglich der Höhe und Geschosszahl wohl gegeben gewesen, jedoch unterscheidet sich das Vorhaben wesentlich in der Grundfläche. Die Hallen des gegenüberliegenden Baugeschäftes können hier als Fremdkörper nicht zum Vergleich herangezogen werden. Der Gemeinderat teilte diese Einschätzung und versagte sein Einvernehmen. Im weiteren Verfahren wird voraussichtlich eine geänderte Planung vorgelegt, über die wieder entschieden werden muss. Bei den beiden weiteren Baugesuchen handelte es sich jeweils um Carports, einmal im Grenzweg 7, zu denen der Gemeinderat das Einvernehmen erteilte, nachdem diese den gesetzlichen Waldabstand einhalten und einmal auf dem Grundstück Oberhausen 5, wozu ebenfalls das Einvernehmen erteilt wurde.

Eine Ansicht des Bibliotheksbereichs. Der Blick aus den Fenstern geht zur Halle und zum zukünftigen Freibereich des Kindergartens.
Eine Ansicht des Bibliotheksbereichs. Der Blick aus den Fenstern geht zur Halle und zum zukünftigen Freibereich des Kindergartens.

Neues Raumkonzept für die Grundschule mit zwei zusätzlichen Kindergartengruppenräumlichkeiten - Möblierung

Der Bedarf an Einrichtungsgegenständen wurde vom Architekturbüro gemeinsam mit den Beteiligten der Schule, dem Kindergarten und der Schülerbetreuung abgestimmt.

Das neue Raumkonzept sieht auf Grund der gestiegenen Kinderzahlen eine zweizügige Grundschule mit 8 Klassenzimmern vor. 4 Klassenzimmer wurden bei der Sanierung des Mittelbaus bereits im Jahr 2005 ausgestattet (Schülerfächer, Materialschränke, Lehrerregale, Ordnerregale, Unterschrank Waschbecken, Pinnwände). Diese Ausstattung ist noch in gutem Zustand und soll weiter verwendet werden. Auch die Tische und Stühle, die im Jahr 2011 beschafft wurden, werden weiter verwendet und ergänzt. Des Weiteren werden für die neu geschaffenen Differenzierungsräume Regale und Lehrerpulte angeschafft. Die Kostenschätzung für die Neuausstattung der Klassenzimmer, Differenzierungsräume und Ergänzungsbedarf geht von ca. 46.000 € aus. Da die Schule sich dann auf einer Ebene befindet und sich teilweise noch jahrzehntealte Garderoben in der Schule befinden, sollen diese einheitlich aus Holz mit Namensschildchen, usw. angeschafft werden, wofür Kosten von ca. 28.500 € geschätzt sind.

Der neu geschaffene zentral gelegene Bibliotheksbereich im Neubau soll eine ruhige Atmosphäre im Sinne neuer pädagogischer Konzepte bieten. Dazu ist im Gegensatz zum sonstigen Kautschukbereich ein akustisch wirksamer Textilbelag vorgesehen, die Decke und Teile der Lüftungs-Geräte-Verkleidung sollen ebenfalls mit akustisch wirksamen Holzelementen verkleidet werden (Mehrkosten ca. 4.500 € gegenüber einer einfachen Decke) und es sind Regale für Bücher und sonstige Materialien vorgesehen. Die Kosten für die loungeartigen Möble zum Verweilen und Lernen in Ruhe sind ebenfalls in den Kosten von insgesamt geschätzten ca. 12.700 € inbegriffen.

Die Schülerbetreuung ist neben der Küche in zwei Räumlichkeiten unterteilt, von denen der eine zum Essen und Hausaufgaben machen eingerichtet wird und der andere zum Spielen und Ruhen. Die Ausstattung schlägt insgesamt mit ca. 30.000 € zu Buche.

Der Kindergarten St. Bernhard kann die bestehende Ausstattung weitgehend übernehmen, so dass an Neuausstattung der Insektenschutz an den Terrassentüren, ein Wickeltisch, Materialschränke, eine Garderobe und Büroeinrichtungen mit ca. 19.500 € zusammenkommen. Die zweite Gruppe soll erst bei konkretem Bedarf eingerichtet werden, wenn absehbar ist, ob es sich um eine Kleinkindgruppe oder um größere Kindergartenkinder handelt.

Die Gesamtkosten für die Möblierung belaufen sich somit auf ca. 136.500 €. Die Finanzierung ist in den eingestellten 3,735 Mio. für das Gesamtprojekt enthalten. Die Möbel werden größtenteils öffentlich ausgeschrieben und die Ersatzbeschaffungen (z.B. Schüler- und Lehrertische und Stühle) werden direkt über die Händler beschafft.

Der Gemeinderat freute sich, dass das Projekt derzeit weiterhin ohne große zeitliche Verzögerungen fortläuft und beauftragte die Verwaltung die Möblierung auszuschreiben bzw. freihändig an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der neue Schülerbetreuungsbereich.
Der neue Schülerbetreuungsbereich.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neue-Welt-Straße“ – Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Die Verwaltung stellte den bisherigen Verfahrensablauf und die eingegangenen Stellungnahmen vor. An der Planung selbst hat sich lediglich geändert, dass das geplante Heizhaus für die Nahwärmeanlage im Bereich der Parkplätze vor dem Spielplatz zur Klarstellung eingezeichnet wurde. Das Heizhaus und die Anlage muss aber natürlich trotzdem dann konkret immissionsschutzrechtlich geprüft werden und alle Vorgaben einhalten.

An Stellungnahmen gingen von der Öffentlichkeit keine mehr ein, sondern nur von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Bezüglich des Naturschutzes wurde nochmals klargestellt, dass die Böschungsanteile, die vom Fachplaner als Flachland-Mähwiese identifiziert wurden, aus dem Bebauungsplangebiet herausgenommen wurden. Des Weiteren bestätigte das Landratsamt, dass das vorgelegte Bodenschutzkonzept in Ordnung ist. Eigentlich folgend der Empfehlung des Landratsamtes wurde auf das Pflanzgebot für Bäume auf Grund der kleinen Grundstücke verzichtet, das Landratsamt hat nun aber vorgeschlagen dies nochmals in Bezug auf größere Grundstücke zu prüfen. Da bei den größeren Einfamilienhausgrundstücken zumeist schon der Pflanzstreifen auf den Grundstücken liegt und entlang der Hangkante zum Ferthofer Weg schon Bäume stehen, verzichtete der Gemeinderat aber darauf. Der Medienträger Telia Carrier Germany GmbH hat noch auf die bestehende Glasfaserleitung hingewiesen, die aber schon bekannt war.

Der Gemeinderat freute sich, dass damit die Voraussetzungen geschaffen sind wieder Bauplätze in Aitrach anbieten zu können, nachdem die Bauplätze im Baugebiet „Erweiterung Storchengässle“ vergeben und weitestgehend bebaut sind. Der Gemeinderat beschloss daher die Abwägung der Stellungnahmen und verzichtete wegen der Geringfügigkeit der Änderungen auf eine erneute Auslegung. Abschließend beschloss er den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neue-Welt-Straße“ i.d.F. vom 17.03.2020 nach § 10 BauGB i.V. mit § 74 Abs. 7 LBO als Satzung

Im Anschluss stellte Herr Geiger von der VR-Bank Memmingen eG den geplanten weiteren Fortgang dar. Die Erschließungsarbeiten sind ausgeschrieben und ein Baubeginn ist für Anfang/Mitte Juni geplant, was natürlich mit der noch zu beauftragenden Firma abschließend geklärt werden muss. Bezüglich der Interessenten stellte er dar, dass derzeit knapp 50 Interessenten für die 20 Einfamilienhausgrundstücke vorhanden sind. Auch gibt es schon schon Interessenten für die Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser, da diese aber über Bauträger verwirklicht werden, muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Beim geplanten Nahwärmenetz hat sich eine Änderung bezüglich des Energieträgers gegeben. Die Förderung des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass zwei Energieträger zum Einsatz kommen müssen, so dass der Einsatz eines gasbetriebenen BHKW sowie einer Pelletsheizung geplant sind. Derzeit werden noch Überlegungen angestellt bezüglich Eigenstromverbrauch des BHKW im Baugebiet. Das abschließende Gesamtkonzept der Nahwärme wird dann dem Gremium nochmals dargestellt. Sobald die Ausschreibungsergebnisse vorliegen und ggfs. daraus resultierende offene Fragen geklärt sind, kann auch die Bauplatzpreiskalkulation erfolgen, so dass dann konkret in die Vermarktung eingestiegen werden kann. Ziel wäre es die Erschließungsarbeiten noch in diesem Jahr abschließen zu können. Der Gemeinderat freute sich, dass Bauinteressenten auch in der Sitzung vertreten waren und hoffte daher ebenfalls, dass eine zügige Umsetzung des Gebietes gelingt.

Vergabe der Straßennamen im Baugebiet „Neue-Welt-Straße“

Im Baugebiet „Neue-Welt-Straße“ sind zwei Straßennamen zu vergeben, um eine auffindbare Zuordnung der Grundstücke zu gewährleisten. In der Umgebung befinden sich mehrere Namen mit Bezug zur Geschichte der Iller wie Furtweg oder Flößerstraße. In Fortführung wurden von Herrn Heimatpfleger Roth die Namen „Zollhausstraße“ und „Kraftwerkstraße“ vorgeschlagen. Im Vorfeld der Sitzung gingen noch von Seiten der Bauinteressenten die Vorschläge ein in Bezug auf den Stausee mit „Stauseestraße“ oder „Zum Stausee“ und in Bezug auf die Illerbrücke „Bruckwiese“ oder „Zur Bruck“. In der Abstimmung entschied sich das Gremium mehrheitlich für „Zollhausstraße“ und das umgangssprachliche „Bruckwies“. Damit können die zukünftigen Bauherren zu gegebener Zeit gleich ihre Adressen angeben.

Ersatzbeschaffung eines Servers und von EDV-Arbeitsplätzen für das Rathaus – Vergabe der Lieferung und Installation

Das vorhandene PC-Netzwerk der Gemeindeverwaltung wurde im Jahr 2013 erneuert und ist damit bereits über eine normale Laufzeit hinweg gelaufen. Dies merkt man auch deutlich, da die Rechner an ihre Leistungsfähigkeit stoßen und auch das alte Betriebssystem nicht mehr gepflegt wird. Vorgesehen ist die Ersatzbeschaffung von 6 PC´s (incl. Bauhof) und 3 Laptops mit den zugehörigen Bildschirmen. Es wurden von der Verwaltung gemeinsam mit dem Rechenzentrum drei Angebote eingeholt, von denen die Fa. all for IT Systemhaus GmbH, Bad Saulgau, mit 43.401,68 € das günstigste Angebot abgegeben hat. Die Verwaltung stellte dar, dass ein Kauf auf Grund der langen Nutzungsdauer der Geräte in der Verwaltung günstiger ist wie Leasing, das vor allem darauf zielt immer auf dem neuesten Stand zu sein. Der Gemeinderat vergab entsprechend den Auftrag zur Lieferung des Servers und der beschriebenen EDV-Ausstattung an die Fa. all for IT Systemhaus.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gewinnsparverein der Volkbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg spendete 155 € an die Grundschule Aitrach.

Herzlichen Dank an den Spender!

 

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsichtsbehörde

Die Verwaltung informierte darüber, dass die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses über die vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit Erlass des Landratsamtes bestätigt wurde. Des Weiteren wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) von 710.000 € genehmigt.

Zugangebot auf der Allgäubahn

Das Verkehrsministerium hat auf die Anfrage der Bürgermeister entlang der Allgäubahn geantwortet, dass auch am Wochenende ein Stundentakt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 umgesetzt werden soll. Diese Planung würde derzeit trotz der noch nicht abzuschätzenden Auswirkungen der Corona-Krise bestehen. Der Gemeinderat freute sich über diese Nachricht für die Allgäubahn als Rückgrat des Nahverkehrs.

Breitbandausbau in Betrieb

Die Verwaltung teilte mit, dass nun endgültig alle Anschlüsse des Breitbandausbaus in Betrieb sind und bei der NetCOM gebucht werden können. Damit können ca. die Hälfte der Haushalte über das gemeindliche Netz durch die NetCOM versorgt werden. Die Gewerbegebiete mit 300 Mbit/s, da hier eine sehr hohe Leistung benötigt wird, die privaten Haushalte zu 83% mit bis zu 50 Mbit/s, zu 12% mit bis zu 30 Mbit/s und 11 Haushalte immerhin noch mit bis zu 16 Mbit/s. Damit können wie geplant 98% der durch die Ausbaumaßnahme erreichten Haushalte mit schnellem Internet versorgt werden.

Interessenten können unter www.netcom-bw.de die Verfügbarkeit bei sich zu Hause prüfen und sich hier beraten lassen:

PR Vertrieb, Patrick Roßwag, Geranienweg 7, 88339 Bad Waldsee

Telefon 07524/4039638 Telefax 07524/4039639

Mobil 0176/21186435 netcom-bw@prvertrieb.net

Kiesabbau auf Flurstück Nr. 1366, Gemarkung Aitrach (Nassabbau)

Das Sand- und Kieswerk hat einen Planfeststellungsantrag für einen weiteren Nassabbau im Bereich Stibi gestellt hat. Damit sollen die notwendigen Kiesmengen gesichert werden, bis der Regionalplan weitere Flächen rechtskräftig ausweist. Es soll sich nach der Rekultivierung um einen reinen Naturschutzsee ohne jegliche Freizeitaktivitäten handeln. Die Verwaltung wollte das Gremium frühzeitig vor der Bekanntgabe im Amtsblatt informieren, die Behandlung der Stellungnahme der Gemeinde in einer öffentlichen Sitzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren.

Der Rekultivierungsplan für den weiteren Nassabbau, der den geplanten Endzustand darstellt.
Der Rekultivierungsplan für den weiteren Nassabbau, der den geplanten Endzustand darstellt.
Aktuelles aus der Gemeinderatssitung vom 16. März 2020

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 6 Wohneinheiten sowie einem Büro auf dem Grundstück Falkenweg 11 vor. Das Haus besteht aus drei Einzelgebäuden, die durch ein vorgelagertes Treppenhaus verbunden sind. Die zweigeschossigen Hauptgebäude werden mit einem flachen Pultdach versehen, so dass die Gebäudehöhe mit 7,11 m sich in die Höhen der Umgebungsbebauung einfügt bzw. darunter bleibt. Die Garagen sind Richtung Edeka-Markt gerückt und ragen dort in den Grünstreifen, so dass zum Ausgleich auf der angrenzenden Wiese Obstbäume gepflanzt werden. Für das Grundstück wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt, die ergeben hat, dass die Immissionsrichtwerte an den Fassaden nach Süden und Westen eingehalten sind. Die Lage der Gebäude wurde zur Entschärfung des Konflikts zum Gewerbelärm des Edeka-Marktes und der Baufirma Birk mit einer optimierten Lage für eine hohe Eigenabschirmung geplant, so dass ein möglichst großer Anteil der Fassadenflächen im überschreitungsfreien Bereich liegt. Des Weiteren wurden die Räume so angeordnet, dass eine Orientierung der Fenster und Türen von schutzbedürftigen Räumen hin zu den ruhigen Bereichen möglich ist. Die verbleibenden Fenster nach Norden und Osten werden festverglast ausgeführt. Der Gemeinderat befürwortete die Planung, da sie die Nachbarschaft zu den Gewerbebetrieben berücksichtigt und trotzdem mit den drei Einzelgebäuden und den dazwischenliegenden Bereichen Aufenthaltsqualität schafft. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen der Gemeinde, da sich die Bebauung mit den Maßen in die Umgebungsbebauung einfügt.

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (mit Rederecht für die Öffentlichkeit)

Die Gemeinde ist gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans. Bereits im Januar 2015 hat der Gemeinderat den ersten vereinfachten Lärmaktionsplan beschlossen.

Mit Veröffentlichung der neuen Lärmkartierung durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist die Gemeinde verpflichtet ihren Lärmaktionsplan zu überprüfen, auch wenn die Lärmkartierung für die Gemeinde Aitrach keine Betroffenheiten über dem ganztägigen Auslösewert und lediglich eine Betroffenheit über dem nächtlichen Auslösewert ergeben hat. Auf der einen Seite sind zwar die Verkehrszahlen angestiegen, auf der anderen Seite hat die LUBW aber die bereits erfolgten Fahrbahnsanierungen lärmmindernd bewertet, so dass das das Ergebnis im Vergleich zur letzten Lärmkartierung fast identisch ist. Die Überprüfung durch ein Fachbüro hat daher ergeben, dass eine Überarbeitung des bestehenden Plans nicht notwendig ist. Die Gemeinde ist trotzdem verpflichtet das Ergebnis der Überprüfung zu dokumentieren und an die LUBW zu übermitteln. Auch ist trotzdem bei der Überprüfung von Lärmaktionsplänen die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgeschrieben (bitte beachten Sie die Bekanntmachung an anderer Stelle in diesem Amtsblatt).

Kartiert werden von der LUBW die Hauptverkehrsstraßen mit über 8.200 Kfz/Tag. Die Hauptstraße L260 erreicht diese Verkehrszahl nicht, bei zwei Messungen für eine Woche mit dem inzwischen angeschafften Verkehrsmessgerät der Gemeinde wurden einmal in der Ferienzeit ca. 7.000 kfz/Tag gemessen und außerhalb der Ferienzeit ca. 5.000 Kfz/Tag. Die Verwaltung hat trotzdem eine vereinfachte Lärmpegelabschätzung in Auftrag gegeben. Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Orientierungswerte 70/60 dB(A) tags/nachts für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen voraussichtlich nur an einzelnen wenigen, sehr nahe an der Straße stehenden Gebäuden, erreicht werden, so dass eine Pflicht zum Einschreiten, z.B. durch Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gegeben ist. Es ist aber auch ausgeführt, dass bereits ab niedrigen Auslösewerten Maßnahmen in Betracht kommen können, welche nach der StVO durch die Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt Leutkirch anzuordnen wären. Allerdings werden auch die Auslösewerte nur in einem engen Band entlang der Hauptstraße überschritten. Es soll daher die Entwicklung der Verkehrszahlen in der Hauptstraße durch die Verwaltung regelmäßig beobachtet und dem Gemeinderat berichtet werden, so dass auf dieser Grundlage zu gegebener Zeit entschieden werden kann, ob vertiefende Untersuchungen in Auftrag gegeben werden.

Der Gemeinderat beschloss die Prüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Autobahn, auch wenn auf dieser Grundlage keine Maßnahmen vorgesehen werden können. Allerdings sah er die regelmäßige Prüfung sowohl der Lärmimmissionen der Autobahn als auch der Hauptstraße als wichtig an, um gegebenenfalls zukünftig reagieren zu können.

Neues Raumkonzept für die Grundschule mit zwei zusätzlichen Kindergartengruppenräumlichkeiten – Freianlagenplanung

Frau Brack stellte in der Sitzung die mit der Grundschule und dem Kindergarten und in mehreren Sitzungen mit dem Technischen Ausschuss abgestimmte Außenanlagenplanung dem Gremium vor.

Bei der Schule war das Ziel der Außenanlagenplanung die Barrierefreiheit herzustellen, was durch eine Rampe zu einem Eingang der Fall ist. Des Weiteren werden die Stellplätze direkt vor der Schule mit einem überdachten Fahrradabstellplatz überbaut. Ein wichtiges Anliegen der Schule war, dass hier bewusst die Kinder zu Fuß und mit dem Fahrrad ankommen und der Elternverkehr mit dem Auto über den neu geplanten Parkplatz über die Halle ankommt –zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler vor der Schule. Der Pausenhof wird wie bisher mit Tischtennisplatten ausgestattet, es gibt Grünbereiche und natürlich weiterhin einen Platz zum Fußballspielen. Der Kindergarten erhält einen komplett neuen Außenbereich, dort wo bisher der asphaltierte Pausenhof der Schule war. Der Platz wird mit einem Hügel zum Klettern und Rutschen im Winter, einer Bobby-Car-Rennbahn, einem Waldhaus, einem Sandspielplatz, usw. sowie Segeln als Beschattungsmöglichkeit ausgestattet. Vor dem Kindergarten wird ein kleiner Abholbereich mit einer Abstellmöglichkeit für die Laufräder, Roller, usw. und einer Sitzmöglichkeit ausgestaltet. Im Technischen Ausschuss am meisten diskutiert war der Zugang über den Hallenparkplatz zur Schule und dem Kindergarten. Die ursprüngliche Planung sah vor über den bestehenden Kiesplatz hinaus hin zu den Schulgebäuden weitere Stellplätze einzurichten. Diese Idee wurde vom Technischen Ausschuss verworfen, da der Bereich nach der Sporthalle bewusst als Aufenthaltsraum angesehen wurde und damit für den Verkehr gesperrt werden soll. Auf der anderen Seite soll als Entfall für den Kiesparkplatz vor der Sporthalle ein neuer Parkplatz entstehen, der sowohl für die sportlichen Aktivitäten genutzt werden kann als auch um die Kindergartenkinder und Schüler zu bringen und abzuholen. Von dem Parkplatz aus führt dann ein gepflasterter Weg hin zur Schule und dem Kindergarten. Auch der TSV begrüßte diese Lösung und die dadurch erhöhte Aufenthaltsqualität in einer Sitzung des Technischen Ausschusses. Frau Brack stellte die kostenmäßigen Auswirkungen dieser neuen Gestaltung dar. Die Kostenberechnung für die Außenanlagen Schule und Kindergarten liegt mit ca. 392.000 € im geplanten Rahmen, allerdings kommt der Parkplatz mit Beleuchtung mit ca. 112.000 € dazu. Die Verwaltung führte aus, dass die Kosten für weitere Parkplätze in der mittelfristigen Finanzplanung eingeplant waren, diese aber bei dem neuen Konzept früher kommen müssen. Auf Grund der anstehenden großen Investitionen der Gemeinde ist dies eine große Belastung bei der Liquidität, aber stemmbar, wenn natürlich auch die allgemeine wirtschaftliche Situation auf Grund der aktuellen Situation sehr genau beobachtet werden muss. Frau Brack stellte bezüglich der Planung des Parkplatzes dar, dass dieser mit Pflaster, Schotterrasen und Bepflanzung sehr „grün“ ausgeführt werden soll, was der Wunsch des Gremiums war, natürlich auch in dem Bewusstsein, dass die Unterhaltung damit aufwändiger ist wie bei Asphaltflächen.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Freianlagen auszuschreiben, so dass diese im Rahmen des Projektes die nächsten zwei Jahre umgesetzt werden können.

Außenanlagenplan der Grundschule Aitrach
Außenanlagenplan der Grundschule Aitrach

Ausbau der Breitbandversorgung zur Neue-Welt-Straße – Vergabe des Planungsauftrages

Das Bebauungsplanverfahren für das Neubaugebiet „Neue-Welt-Straße“ soll zeitnah abgeschlossen werden. Das Baugebiet wird in der Folge durch die VR-Bank Memmingen eG als Erschließungsträger erschlossen und im Baugebiet auch ein Breitbandnetz ausgebaut. Die Anbindung an das bestehende gemeindliche Breitbandnetz vom Standort des Netzverteilers vom Bauhof aus muss durch die Gemeinde geschaffen werden. Hierbei soll auch die weitere Infrastruktur so vorbereitet werden, dass es zukünftig möglich sein wird bei einem höheren Breitbandbedarf den Bereich Memminger Straße, Furtweg, Ferthofer Weg, usw. mit Glasfaser bis ins Haus auszubauen. Hierfür müssten aber zukünftig nochmals hohe Investitionskosten in die Hand genommen werden um das Leitungsnetzt, die Netzverteiler, usw. zu bauen, daher soll derzeit nur das Neubaugebiet in Betrieb genommen werden.

Die Kostenschätzung geht bei der Anbindung des Baugebietes von 69.770,50 € aus, bei der Mitverlegung der Leerrohre für den zukünftigen weiteren Ausbau von 10.535,00 € und für die Herstellung von vier Hausanschlüssen in der Neue-Welt-Straße, damit dort die neue Straße zukünftig nicht wieder aufgerissen werden muss, von 11.402,30 €. Für den Planungsauftrag hat das Büro Aßfalg-Gaspard+Partner, Bad Waldsee, ein Honorarangebot abgegeben. Das Angebot orientiert sich an dem Angebot für den gesamten Ausbau der Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde, diese Ausschreibung hatte das Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner gewonnen. Insbesondere die Vermessung und Dokumentation sind in der Breitbandversorgung sehr aufwändig, so dass das Gesamthonorar für die Maßnahme sich auf 12.973,42 € beläuft. Im Haushalt sind 130.000 € eingestellt, so dass die Finanzierung für die geplanten Gesamtkosten von 104.681,22 € sichergestellt ist. Zuschüsse sind für Neubaugebiete leider nicht möglich, aber die Gemeinde erhält von der NetComBW Pachtzahlungen für das Netz und somit auch für das Neubaugebiet. Die Arbeiten werden zur einheitlichen Ausführung vom Erschließungsträger, der ebenfalls das Büro Aßfalg-Gaspard+Partner beauftragt hat, mit den anderen Erschließungsarbeiten ausgeschrieben und mit der Gemeinde abgerechnet. Der Gemeinderat vergab die Planung und Bauleitung an das Ingenieurbüro Aßfalg-Gaspard+Partner und ermächtigte die VR-Bank Memmingen eG die Arbeiten zusammen mit dem Erschließungsgebiet auszuschreiben.

Fortsetzung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED von insgesamt 438 Leuchten in den vergangenen Jahren konnten ca. 50.000 kWh bzw. 15.000 € oder 29 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden, derzeit betragen die Stromkosten noch ca. 16.000 €/Jahr. Der Weg der Kosten- und CO2-Reduzierung soll wegen diesem Erfolg konsequent weitergegangen werden. Es werden derzeit noch 130 Natriumdampflampen betrieben, von denen 75 Leuchten problemlos auf LED umgerüstet werden können. Es handelt sich um den Leuchtentyp „kleiner Klassiker“ der Fa. Siemens. Er ist in folgenden Straßen verbaut: Am Alten Steg, Austraße, Am Wirthsfeld, Gartenstraße, Goethestraße, Grenzweg, östlicher Schwalweg, Schillerstraße, Uhlandstraße, Köhlerweg, Oberhauser Weg. Die Verwaltung hat ein Angebot der Firma euroLightnig, Nagold zu einem Stückpreis von 59,59 € eingeholt. Das Retrofitleuchtmittel bietet den Vorteil der einfachen Umrüstung, ohne den ganzen Lampenkopf austauschen zu müssen, auch sind die Preise die letzten Jahre stark gesunken. Mit dieser Firma wurde bereits 2012 ein umfassender Austausch auf LED-Retrofitleuchtmittel vorgenommen und gute Erfahrungen gemacht, zumal die Gewährleistung 5 Jahre beträgt. Durch den Austausch können wiederum bis zu 45 kWh pro Lampe eingespart werden. Dies bedeutet, dass sich pro Leuchte der Energiebedarf im Jahr um ca. 99 kWh bzw. ca. 30 € verringert. Die Amortisation beträgt damit ca. 2 Jahre – also eine lohnende Investition.

Problematisch erweist sich allerdings die Ertüchtigung der im Einsatz befindlichen Philips-Arc-Leuchten (Neue-Welt-Straße, Galgenbergweg, Lerchenstraße, Falkenweg, Storchengässle, Edeka-Kreisverkehr, Sonnengässle). Diese Leuchten können derzeit nicht auf LED-Retrofitleuchtmittel umgerüstet werden, so dass ein kompletter Leuchtenkopftausch erforderlich wäre. Da die Leuchten erst in den Jahren 2008 bis 2010 angeschafft wurden, und ein Austausch der ca. 55 Leuchten sich auf ca. 450 €/Leuchtenkopf belaufen würde, wäre ein Austausch sowohl aus ökologischer Sicht wie wirtschaftlicher Sicht derzeit noch nicht angemessen.

Der Gemeinderat begrüßte den weiteren Ausbau sowohl aus ökologischer wie wirtschaftlicher Sicht sehr, so dass alle derzeit möglichen Lampen auf LED umgestellt sind. Den Auftrag für die Lieferung der Retrofitleuchtmittel erhielt die Firma euroLighting, Nagold.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Zugangebot auf der Allgäubahn

Die Bürgermeister entlang der Allgäubahn haben sich wieder einmal an das Land gewandt, das dieses nach ihrer Kenntnis im Württembergischen Allgäu am Wochenende weiterhin an dem unattraktiven Zweistundentakt festhalten will. Dadurch werden, am Wochenende vor allem die Ausflügler und Touristen, in Memmingen stranden, da Bayern den Stundentakt umsetzen will. Die Gemeinden hoffen daher, nach den Anstrengungen im Zuge der Elektrifizierung der Strecke, dass das Land Baden-Württemberg auch einen durchgehenden Stundentakt umsetzt.

Schülerbetreuung im Alten Rathaus

Wegen den Umbauarbeiten in den Schulgebäuden muss die Schülerbetreuung in den Pfingstferien in das Alte Rathaus umziehen. Die Verwaltung informierte den Gemeinderat, dass hierzu gerade Vorbereitungsarbeiten laufen und das Alte Rathaus mit den Fenstern und dem kaputten Bodenbelag auf der Terrasse gerade unterhalten wird. Des Weiteren sollen Akustikplatten angebracht werden, da das Gebäude für die Kinderbetreuung viel zu laut ist. Die Möbel werden von der bestehenden Kinderbetreuung genutzt und die endgültige Ausstattung soll dann erst in den umgebauten Schulräumlichkeiten erfolgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die im Haushalt eingestellten 8.500 € ausreichend sind.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitung vom 17. Februar 2020

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Dem Gemeinderat lag ein Baugesuch zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Hauptstraße 40 vor. Der Gemeinderat erteilte hierzu sein Einvernehmen, nachdem das Bauvorhaben sich nach der Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Verwaltung betonte aber, dass die Grenzbebauung die nach der Landesbauordnung zulässige Länge überschreitet, so dass eine abschließende Genehmigung durch die Baurechtsbehörde nur mit Zustimmung des Angrenzers erfolgen kann, was im weiteren Verfahren zu klären ist.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neue-Welt-Straße“ – Behandlung der Stellungnahmen und Beschluss über die erneute Auslegung

Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue-Welt-Straße“ gebilligt und diesen öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen mehr zu dem geänderten Entwurf eingegangen sind, musste der Gemeinderat über die Stellungnahmen der Behörden entscheiden.

Herr Theoboldt vom Ingenieurbüro AGP, Bad Waldsee, stellte dem Gremium die Stellungnahmen und die vorgeschlagene Abwägung vor. Das Straßenbauamt beim Regierungspräsidium Tübingen hat darauf hingewiesen, dass die Ausführungsplanung für die Linksabbiegespur auf der Memminger Straße mit einem Verkehrssicherheitsauditor abzustimmen ist und die Mehrkosten für die Unterhaltung und Erneuerung der Mehrfläche über einen Einmalbetrag abzulösen ist. Die Verwaltung stellte klar, dass diese Mehrkosten durch die VR-Bank Memmingen eG als Erschließungsträger zu tragen sind. Ein großer Punkt bei der Abwägung durch den Gemeinderat war der Immissionsschutz auf Grund der Lärmbelastung durch die Autobahn, die Memminger Straße und die Hauptstraße vom Kreisverkehr in den Ort. Auf diese Belastung hat der Gemeinderat ausdrücklich nochmals hingewiesen, da diese sich auch in den Werten im Gutachten widerspiegelt, die vor allem im Nachtbereich über den Orientierungswerten liegen, die aber nicht gesetzlich verpflichtend sind. Daher wurden im Baugebiet für Schlafräume und bei Räumen mit sauerstoff-verbrauchenden Energiequellen schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorgeschrieben.

Auch wurde die Möglichkeit von Lärmschutzwänden überprüft, die aber auf Grund der Höhenlage der Autobahn erst bei einer Höhe bis zu 10 m effektiv wären, was weder städtebaulich noch für das Landschaftsbild als vertretbar angesehen wurde, weshalb die höheren Werte unter Vorgabe der passiven Lärmschutzmaßnahmen akzeptiert wurden. Hierbei wurde aus dem Gremium heraus aus eigener Erfahrung auf die heutzutage sehr wirksamen passiven Schallschutzmaßnahmen an den Fenstern hingewiesen. Ein weiterer Punkt war ein im Randbereich des Ferthofer Weges festgestellter schmaler Streifen des Lebensraumtypes Mähwiese mit ca. 100 m². Obwohl auf Grund der Kleinfläche am Straßenrand vom Gremium Unverständnis geäußert wurde, wurde diese Fläche aus dem Bebauungsplangebiet ausgenommen. Die Fläche liegt teilweise auf öffentlichem und teilweise auf privatem Grund, so dass die Fläche auch zukünftig wie bisher teilweise von der Gemeinde und teilweise von den Privateigentümern zu pflegen ist. Als letztes wurde noch auf die Stellungname des Polizeipräsidiums Konstanz eingegangen, dass für die Neue-Welt-Straße kein Grund gesehen wird eine Tempo 30-Zone einzurichten. Dem widersprach der Gemeinderat und wollte sich diesbezüglich nochmals mit der Straßenverkehrsbehörde abstimmen.

Nach der Abwägung der Stellungnahmen billigte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes und beschloss diesen erneut für zwei Wochen auszulegen. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden. Da bereits interessierte Bauherren in der Sitzung vertreten waren, hoffte der Gemeinderat, dass nach der erneuten Beteiligungsrunde alle Fragen geklärt sind, so dass der Bebauungsplan Ende März bzw. im April beschlossen werden kann.

Kindergartenbedarfsplan 2020-2021 - Schülerbetreuung

Da die in den letzten Jahren stark ausgebauten Betreuungsangebote auch für das kommende Jahr ausreichend sind, präsentierte die Verwaltung vor allem die Entwicklung der Kinderzahlen. Diese sind trotz der in den letzten Jahren verwirklichten Neubaugebiete leicht rückläufig. Die Anmeldezahlen im Kindergarten Arche Noah liegen bei 106 Kindern gegenüber 108 Kindern im Vorjahr. Im Kindergarten St. Bernhard liegt die Belegung zwischen 7 und 10 Kleinkindern über das Jahr verteilt, so dass eine Gruppe weiterhin ausreichend ist. Da eine Kleinkindgruppe mit maximal 10 Kindern belegt werden darf, wird insbesondere hier die Entwicklung spannend dahingehend, ob eine weitere Gruppe aufgemacht werden muss. Hierfür schafft die Gemeinde gerade im Zuge des Umbaus der Schulgebäude Platz, allerdings wird es immer schwieriger das notwendige Fachpersonal zu finden. Im Kindergartenbereich ist trotz der derzeit ausreichenden Plätze ein klarer Trend zur Ganztagesbetreuung zu erkennen, so dass die Plätze knapp werden könnten, was aber in der Konsequenz auch eine Personalaufstockung nach sich ziehen müsste, die angesichts der ohnehin schon nicht besetzten Stellen schwer zu bewältigen wäre. Zu der Entwicklung der Elternbeiträge, die für das kommende Jahr neu festgesetzt werden, konnte die Verwaltung noch nichts sagen, da die Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände, an die sich die Gemeinde immer hält, noch nicht herausgegeben wurde. Der Gemeinderat beschloss abschließend den Kindergartenbedarfsplan für das kommende Kindergartenjahr.

Des Weiteren war die Stiftung St. Anna mit der Kinder- und Jugendbeauftragten Frau Welsing und Herrn Lindauer als Stiftungsvorstand vertreten, um über die Entwicklung in der Schülerbetreuung zu informieren. Die Verwaltung erinnerte daran, dass bereits seit längerem eine Schülerbetreuung über die ganze Woche hinweg bis nachmittags und mit der Möglichkeit für ein Mittagessen geboten wird. Die früher an der Schule und im Kindergarten angebotene Schülerbetreuung musste aber auf Grund der hohen Anmeldezahlen neu aufgestellt werden und nachdem es im Kindergarten nicht mehr möglich war eine Ferienbetreuung an der Schule aufgebaut werden. Hierzu hat der Gemeinderat beschlossen mit der Stiftung St. Anna zusammenzuarbeiten, die nun für diese erweiterte Aufgabe das Team neu aufgestellt und erweitert hat. Wie im Kindergarten war die Personalsuche auch für die Schülerbetreuung eine herausfordernde und zeitaufwändige Aufgabe, so dass es alle freute nun Frau Schmiedt als pädagogische Fachkraft begrüßen zu dürfen, die ab April im Dienst sein wird. Mit den weiteren Verstärkungen ist das Team nun gut aufgestellt, so dass eine Ferienbetreuung für jeweils eine Woche in den Oster- und Pfingstferien und für zweieinhalb Wochen in den Sommerferien angeboten werden kann. Es war wichtig zuerst das Team aufzustellen, nun soll noch geklärt werden, wie die Kindergartenkinder betreut werden können, die den Kindergarten im August verlassen und erst im September eingeschult werden. Frau Welsing gab sich aber zuversichtlich, dass hierfür eine Lösung gefunden werden kann. Der Gemeinderat bedankte sich bei der Stiftung St. Anna und Frau Welsing im Besonderen dafür „aus dem Stand“ das Team für diese Aufgabe aufzubauen. Allen Beteiligten war klar, dass es nun nach der Information der Eltern gilt die ersten Erfahrungen zu den tatsächlichen Anmeldezahlen, zum Ablauf, zu den Betreuungszeiten, usw. zu machen. Allen war auch klar, dass die Entwicklung in diesem Bereich weiter gehen wird und der Gemeinderat sich auf Grundlage der ersten Erfahrungen sicher nochmals mit dem Thema auseinandersetzen wird.

Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2020

Haushaltsrede des Bürgermeisters

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

„volle Fahrt voraus“ - das ist der Auftrag des Gemeinderates, wenn man in den Haushalt 2020 hineinschaut. Dies macht allein der Blick auf das Haushaltsvolumen von 10,39 Mio. deutlich, damit erstmals in der Geschichte der Gemeinde Aitrach ein Haushalt mit einem Gesamtvolumen von über 10 Millionen. Davon betragen die laufenden Ausgaben ca. 6,15 Mio. und die Investitionen fast 4,24 Mio. Alleine dieses Verhältnis macht deutlich, dass die Gemeinde in diesem Jahr außergewöhnlich hohe Investitionen vorhat, drei- bis viermal so viel wie in anderen Jahren. Das meine ich mit „volle Fahrt voraus“.

Trotz diesen großen Investitionsvolumens werden Ihnen die dahinter stehenden Projekte alle bekannt vorkommen. Es sind keine Überraschungen dabei, sondern es sind alles Projekte die wegen ihrer Größenordnung lange vorbereitet und beraten wurden und zu deren Umsetzung wir uns sehr bewusst entschieden haben, auch zu diesem Zeitpunkt. Die Gemeinde hat seit über einem Jahrzehnt, trotz großen Projekten wie der Sanierung/Erweiterung der Halle, großen Kanalsanierungsmaßnahmen auf dem Bühl in Mooshausen und in der Illerstraße, Breitbandausbau und vielem mehr, fast durchgehend Schulden abgebaut und damit die Finanzkraft aufgebaut einen solchen Haushalt zu stemmen, auch wenn der Haushalt im zweiten Jahr nach Einführung des neuen Haushaltsrechts nicht ausgeglichen sein wird und die Verschuldung wieder ansteigt. Der Mut dieses Gemeinderates Entscheidungen für Investitionen zu treffen, sowohl jetzt als auch in der Vergangenheit, spiegelt die feste Überzeugung wieder, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde ist einen Überschuss zu erzielen, sondern ihre Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu machen. Ein Sanierungsstau oder mangelhafte öffentliche Einrichtungen sind eben auch nur versteckte Schulden, die man nicht auf dem Konto sieht, dafür aber jeden Tag erlebt.

Eines ist aber auch klar, wir sind derzeit in einer wirtschaftlichen Situation, die viele Unsicherheiten birgt. Die Steuerschätzung der Bundesregierung geht von einem Anstieg des Bruttoinlandproduktes um 0,5 % im Jahr 2019 und 1 % im Jahr 2020 aus, wesentlich weniger wie in den Jahren zuvor. Kommentar des Bundesfinanzministers Olaf Scholz: „Bäume wachsen nicht in den Himmel“. Hinzu kommt, dass Baden-Württemberg natürlich stark mit der Entwicklung der Autoindustrie zusammenhängt und wir müssen uns bewusst machen, dass auch unsere Betriebe mit an dieser Entwicklung hängen und damit die Gemeinde über die Gewerbesteuer und die Gemeinde nochmals über die Entwicklung der Zuweisungen der Steueranteile über das Land. Das heißt auch für uns, dass wir den Haushalt nicht nur aufstellen und dann stur umsetzen dürfen, sondern wir müssen uns im Verlauf des Jahres die Entwicklungen genau anschauen und gegebenenfalls dann doch einmal „langsamere Fahrt“ aufnehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung wird nicht nur in einer „gefühlten Unsicherheit“ im Land deutlich, sondern ganz konkret sind in unserem Haushalt mit einem Ansatz von 1,65 Mio. Gewerbesteuer und damit 150.000 € weniger wie in den Vorjahren – und im Vergleich zu den Vorjahren mit tatsächlichen Ergebnissen von weit über 2 Mio. handelt es sich um einen tatsächlich dramatischen Rückgang. Und ich möchte die Erwartung bremsen, dass wir dann doch wieder mit einem besseren Ergebnis rechnen können, da diese vor allem immer durch Nachzahlungen für die guten vergangenen Jahre bedingt waren und keine weiteren Rückrechnungen zu erwarten sind. Gleichzeitig muss die Gemeinde trotzdem hohe Umlagen mit einem Plus von ca. 170.000 € stemmen und ein Minus bei den Zuweisungen von ca. 315.000 € verkraften, da diese auf den Spitzenwerten des Rechnungsergebnisses von vor zwei Jahren berechnet werden. Also alleine über 485.000 € Belastung durch den Effekt des Finanzausgleiches. Alle diese Effekte zusammen bedingen in diesem Jahr ein negatives Ergebnis und werden auch in den kommenden Haushalten zum Spagat zwischen einerseits hohen Investitionen und andererseits einer unsichereren Konjunkturentwicklung wie in den vergangenen Jahren. In diesem Jahr hilft es uns diesen Spagat zu bewältigen, dass der Kreistag die Kreisumlage um 2 Prozentpunkt gesenkt hat. Dies entlastet die Gemeinde in diesem Jahr konkret um ca. 80.000 €. Aber auch auf den Kreis kommen enorme Investitionen zu, wie bei der Gemeinde im Schulbereich, den Berufsschulen, aber auch im Bereich der Verwaltungsgebäude. Damit ist bereits jetzt klar, dass die Kreisumlage wieder steigen wird.

Bewertet man diese Entwicklungen alle zusammen, kommt man zum Schluss, dass auch wir die seit vielen Jahren unangetasteten Steuersätze, die dadurch im Vergleich unter den Gemeinden günstig sind, anpassen müssen – allerdings haben wir uns entschieden dies dieses Jahr noch nicht zu tun. Insbesondere die Grundsteuerhebesätze wurden das letzte Mal vor über 15 Jahren angepasst, obwohl die Steuer nicht wie die Gewerbesteuer dynamisch ist, sondern gleichbleibend und damit nicht an der allgemeinen Preisentwicklung teilgenommen hat. Daher haben wir in der mittelfristigen Finanzplanung eine Anhebung der Grundsteuer A und B auf 340 Prozentpunkte vorgesehen. Man muss dabei bedenken, dass das Steueraufkommen den eigentlichen Zweck der Unterhaltung der Infrastruktur wie Straßen, usw. bei weitem nicht mehr deckt, weil die Baupreise natürlich stark angezogen haben und wie ausgeführt die Steuereinnahmen nicht. Der Durchschnitt des Steuersatzes liegt im Landkreis Ravensburg bereits jetzt bei über 370 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B, also den bebauten Grundstücken. Dies ist daher immer noch eine moderate Erhöhung, die für ein Einfamilienhaus eine Mehrbelastung von ca. 5-10 € im Jahr bedeutet und sich im Gemeindehaushalt mit Einnahmen von ca. 10.000 € niederschlägt. Bei der Grundsteuer A, die für landwirtschaftliche Grundstücke erhoben wird, macht die Erhöhung ca. 0,80 € je Hektar aus und schlägt sich im Haushalt mit ca. 2.000 € nieder. Vom Steuersatz liegen wir dann bei der Grundsteuer A im Mittel des Landkreises. Dieses Jahr werden wir auf eine Erhöhung verzichten, obwohl wir ein negatives Ergebnis von ca. 146.000 € haben, aber eben auch durch die angesprochenen Sondereffekte. Die nächsten Jahre ist die Erhöhung für ausgeglichene Ergebnisse einberechnet, aber wir rechnen nicht mit großen Überschüssen für Ansparungen für weitere Investitionen und können die gewünschten Ergebnisse auch nur erzielen, wenn die Annahmen der Steuerschätzung auch so eintreffen. Umso wichtiger ist es, dass wir eine stabile bzw. leicht steigende Bevölkerungsentwicklung haben, die das zweite wichtige Standbein der Einnahmen, den Anteil an der Einkommenssteuer mit in diesem Jahr ca. 1,43 Mio., sichert. Zusätzlich wird in diesem Jahr der Schuldenstand voraussichtlich von ca. 781.000 € auf ca. 1,37 Mio. ansteigen, danach ist in der mittelfristigen Finanzplanung wieder ein kontinuierlicher Schuldenabbau vorgesehen. Gleichzeitig brauchen wir die bewusst angesparte Liquidität von fast 2,3 Mio. auf ca. 493.000 € auf, um die Investitionen in diesem Jahr stemmen zu können. Wir haben also finanziell ein hartes Jahr vor uns, danach hoffen wir wieder auf ausgeglichene Verhältnisse, dafür haben wir in der Entwicklung der Gemeinde im gewerblichen Bereich und im Wohnbaubereich in den letzten Jahren einiges bewegt.

Dies werden wir auch dieses Jahr wieder tun. Die Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aitrach-Aichstetten wird in diesem Jahr, mit großem und langem Planungsaufwand, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes abschließen und damit die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde für die nächsten 10 Jahre festgelegt haben. Dies haben wir auch zum Anlass genommen in den Haushalt 310.000 € einzustellen, damit die Gemeinde sich auf dem Grundstücksmarkt bewegen kann. Eine konkrete bauliche Entwicklung von Gebieten ist aber in der mittelfristigen Haushaltsplanung nicht vorgesehen, da dieses Jahr die Bebauungspläne für das Neubaugebiet in der Neue-Welt-Straße und die Erweiterung des Gewerbegebietes Ferthofen in Kraft treten sollen und damit die weitere Entwicklung voran bringen. Die weitere Entwicklung von zukünftigen Gebieten soll daher erst erfolgen, wenn weiterer Bedarf vorhanden ist. Dieser dynamischen Entwicklung der Gemeinde werden wir bei der Infrastruktur unter anderem mit dem derzeit größten laufenden Projekt, dem neuen Raumkonzept für die Grundschule und dem Einbau von zwei weiteren Kindergartenräumlichkeiten gerecht. Hierfür sind in diesem Jahr ein großer Anteil der Investitionen mit insgesamt 2 Mio. vorgesehen. Aber nicht nur bei den Investitionen legen wir unser Augenmerk auf die Kinderbetreuung, sondern wir haben auch beschlossen die Schülerbetreuung an der Grundschule auszubauen und gleichzeitig eine Ferienbetreuung einzuführen. Hierfür haben wir die Mittel in diesem Jahr erstmalig auf insgesamt 87.400 € aufgestockt und haben dies natürlich auch in den Folgejahren berücksichtigt. Auch beim Ferienprogramm und dem Kindertreff haben wir nochmals 7.000 € für Personal vorgesehen, so dass die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten mehr in der Schülerbetreuung tätig sein kann. Ebenfalls haben wir bereits beschlossen 95.000 € in einen neuen Schulbus zu investieren, ebenfalls eine außergewöhnliche Investition für eine kleine Gemeinde, aber für die kleinen Grundschul- und Kindergartenkinder ein großer Vorteil einen eigenen Bus nutzen zu können. Zusammenfassend investieren wir mit diesem Rekordhaushalt mehr als die Hälfte in die Schule und Kinderbetreuung und damit in die zukünftige Entwicklung der Gemeinde. Dies alles neben dem größten Einzelposten im laufenden Haushalt für die Kindergärten mit in diesem Jahr über 680.000 €. Damit können wir den ersten und größten großen Brocken im Haushalt unter dem Stichwort Kinder und Familie einordnen.

Der zweite große Brocken lässt sich zusammenfassen unter dem Stichwort Infrastruktur.

Der Breitbandausbau soll fortgesetzt werden und das Baugebiet Neue-Welt-Straße an das gemeindliche Breitbandnetz angeschlossen werden. Die Leitungsverlegung erfolgt vom Verteiler vom Bauhof aus, so dass sich daraus auch Möglichkeiten für weitere zukünftige Anschlüsse ergeben. Hierfür sind 130.000 € in den Haushalt eingestellt. Die Schlusszahlungen für den bisherigen Breitbandausbau schlagen nochmals mit 290.000 € zu Buche.

Des Weiteren wollen wir konsequent den Weg der Sanierung unserer Kanäle, Wasserleitungen und Straßen weitergehen. Auch wenn wir auf Grund der anderen Aufgaben den Beginn der Generalsanierung der Hermann-Krum-Straße dieses Jahr nicht schaffen, so wollen wir doch die Planung vorantreiben und dieses Jahr die Arbeiten frühzeitig ausschreiben, wofür wir 70.000 € eingestellt haben. In der mittelfristigen Finanzplanung von 2021 – 2023 haben wir dann ebenfalls eine Rekordsumme von fast 2 Mio. für die Sanierung von Kanälen, Wasserleitungen, Straßen, usw. vorgesehen. Davon wird ein Großteil die Hermann-Krum-Straße in Anspruch nehmen, aber auch darüber hinaus haben wir dann noch Spielraum. Wie wir diesen nutzen, werden wir auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Befahrung unserer Kanäle, mit der wir unserer Verpflichtung nach der Eigenkontrollverordnung nachkommen, festlegen. Andererseits werden wir aber auch sehen, dass wir die großen Schäden in den letzten Jahren beseitigt haben und wir eben keine „Schulden“ hinterlassen. Für die Untersuchung der Kanäle sind in diesem Jahr als Sonderausgabe 100.000 € eingestellt. Auch werden wir weitere Investitionen in die Abwasserbeseitigung tätigen, zum Beispiel in die Steuertechnik im Strauraumkanal Mooshausen, in die Beseitigung des Fremdwassers im Kanalnetzes in Treherz und in die Unterhaltung der Pumpen mit 32.000 €. Alles Maßnahmen, die der geordneten Abwasserbeseitigung und damit dem Umweltschutz dienen, das dürfen wir nicht vergessen. Genauso achten wir auf unsere Wasserversorgung, bei der wir die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Memmingen verstärkt und die technische Betriebsführung übergeben haben. Für diese fachliche Zusammenarbeit haben wir die Mittel auf 38.300 € aufgestockt. Auch für die Unterhaltung des Netzes, des Brunnes und des Hochbehälters sind insgesamt 25.000 € eingestellt. Die nächste größere Investition steht dann im nächsten Jahr an, hier ist die Erneuerung des Brunnes der Wasserversorgung mit 110.000 € eingeplant. Eine Grundaufgabe der Gemeinde eine auf gutem Niveau arbeitende Wasserversorgung zu gewährleisten und daran arbeiten wir stetig.

Mit Erfolg im Sinne von Strom- und CO²-Einsparung haben wir die Umstellung unserer Straßenbeleuchtung auf LED zu großen Teilen umgesetzt und wollen dies daher in diesem Jahr weiter ausbauen und in diesem Zuge zur Betriebssicherheit auch die Straßenbeleuchtungsschränke auf Grund ihres Alters prüfen. Des Weiteren wollen wir, nachdem die private Bebauung in der Erweiterung des Baugebietes Storchengässle fast umgesetzt ist, in diesem Jahr auch dort die Straßenbeleuchtung setzen. Für die Maßnahmen in die Straßenbeleuchtung haben wir 45.000 € bereitgestellt.

Großes Augenmerk werden wir im Bereich Infrastruktur in diesem Jahr auf die weitere konsequente Abarbeitung unseres Brückensanierungsprogramms legen. Die Sanierung der Brücke im Wappental soll, nachdem wir vom Land glücklicherweise mit 60.000 € gefördert werden, dieses Jahr umgesetzt werden, wofür 200.000 € bereitstehen. Auch hat der Gemeinderat beschlossen die Brücke über die Aitrachmündung zur Erhaltung von der EnBW zu übernehmen, wofür in diesem Jahr die Planung bis zur Genehmigung und Ausschreibung vorangetrieben werden soll, hierfür haben wir 70.000 € vorgesehen, die eigentlichen Baukosten fallen dann im kommenden Jahr an, wofür insgesamt 315.000 € vorgesehen sind. Damit wollen wir eine wichtige örtliche aber auch touristische Radwegeverbindung für die Zukunft sichern.

Lassen Sie mich auch noch auf die Restzahlungen eingehen, bei denen die Maßnahmen zwar umgesetzt sind, aber finanziell noch abgewickelt werden müssen. Als riesen großer Posten stehen noch 490.500 € für die Bahnübergangsmaßnahmen an, die die DB noch nicht abgerechnet hat. Wir drängen hier auf eine Abrechnung, damit wir Ihnen berichten können und auch wieder Sicherheit über die ausstehenden Zahlungen haben, aber wir können eben nur drängen. Des Weiteren stehen noch von den Straßensanierungsmaßnahmen Rotengrund-Baniswald und Zufahrt zum Edeka/Fa. Birk Restzahlungen von 60.000 € aus sowie für den Hochwasserdamm in der Landhausstraße 5.000 €. Zum weiteren Schutz unseres Kanalnetzes und der Kläranlage haben wir in diesem Jahr auch noch 25.000 € für druckwasserdichte Schachtdeckel im Illergries vorgesehen, damit das Wasser nicht in das Netz eindringen und auf diesem Wege zu Schäden führen kann.

Sie sehen, auch wenn wir die Großmaßnahme der Sanierung der Hermann-Krum-Straße um ein Jahr zurückgestellt haben, bewegen wir uns bei der Unterhaltung unserer Infrastruktur weiterhin auf einem Rekordniveau und lassen nichts liegen. Das halte ich für eine ehrliche Vorgehensweise, wenn wir unsere Aufgaben bei der Erhaltung des Bestandes voranstellen.

Genauso halten wir es bei dem nächsten Brocken mit unseren Gebäuden.

Das Rathaus steht in diesem Jahr im Fokus. Die Obergeschosse mit den Büros des Bürgermeisters, Hauptamt, Bauamt, VHS, Ferienprogramm, usw. und dem Sitzungssaal, in dem der Gemeinderat tagt, Trauungen stattfinden, Vernissagen, usw. ist für Gehbehinderte nicht und für ältere Menschen nur schwer zu erreichen. Das gehört geändert mit einem Aufzug, auch wenn wir hierfür gemeinsam mit dem Richten des Bodens im Keller, der immer noch Schäden aus dem Wasserschaden vor 20 Jahren hat, 261.500 € einstellen müssen. Der nachträgliche Einbau ist aufwändig, aber in der heutigen Zeit brauchen wir über die Notwendigkeit nicht mehr zu diskutieren und wir haben dann gemeinsam mit der Schule und der Halle die wichtigsten öffentlichen Gebäude barrierefrei gestaltet. Im Rathaus steht auch nach 7 Jahren der Austausch der EDV an, was allein schon wegen dem veralteten Betriebssystem mehr wie erforderlich ist, da wir regelmäßige Störungen haben. Des Weiteren müssen wir auf Grund des Alters unserer Gebäude für ganz normale Unterhaltungsmaßnahmen in das Bauhofgebäude 15.400 € investieren und auch in der Halle in den vorgeschriebenen Austausch der Rauchmelder und den Neuanstrich des Säulensaals 20.000 €. Auch beim Feuerwehrhaus sind 15.000 € für Betriebseinrichtungen der Fahrzeughalle eingeplant und für weitere Einsatzkleidung wegen dem erfreulichen Übertritten aus der Jugendfeuerwehr 4.000 €. Wegen dieses erfreulichen Anstiegs der Truppe und auch wegen neuen Herausforderungen werden wir uns auch mittelfristig Gedanken über das Feuerwehrhaus machen, wofür erste Planungsmittel eingestellt sind. Ein Gebäude haben wir noch, um das wir uns auch strukturell kümmern müssen, das alte Schulgebäude in Mooshausen. Die bestehenden Planungsüberlegungen sehen vor den linken Teil (wenn man vor dem Gebäude steht) und den Zwischenbau abzureißen und das im Eigentum der Diözese befindliche Grundstück zurückzugeben und dafür den Schulraum im dem schönen alten Schulgebäude, das auf gemeindlichem Grund steht, zu nutzen. Da hierfür neben dem Eingriff Maßnahmen am alten Schulgebäude notwendig sind, sind 200.000 € eingestellt, allerdings auf Grund der derzeit laufenden Maßnahmen erst im Jahre 2023. Ich möchte aber betonen, dass wenn wir uns unsere Gebäude in der Gesamtschau anschauen, wir stolz darauf sein können wie gut diese aussehen, dafür geben wir uns viel Mühe bei den regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen nicht nachzulassen.

Wir wollen uns aber auch weiterentwickeln und nicht stehenbleiben. Das Areal zwischen der Schule und der Halle bietet ein tolles Potential für die Weiterentwicklung für das Gemeinschaftsleben. Der Gemeinderat hat sich bereits letztes Jahr mit einer Gesamtkonzeption für die Freianlagen auseinandergesetzt und an dieser müssen wir weiter arbeiten. Konkret werden dieses Jahr die Arbeiten für die Freianlagen der Schule und des Kindergartens St. Bernhard beginnen. Darüber hinaus haben wir uns Gedanken gemeinsam mit dem TSV Gedanken über einen neuen Fitnessraum mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten als Ersatz für das alte Vereinsheim gemacht, über einen Bewegungsparcour der Möglichkeiten genauso für Kinder wie für Senioren bieten und über eine multifunktional nutzbare Erweiterung der Parkplatzflächen, die auch bei Veranstaltungen mit eingebunden werden kann. Hier können wir Begegnungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, die auf Grund des fehlenden Dorfplatzes ansonsten nicht vorhanden sind. Für diese Planungen haben wir in einem ersten Schritt 130.000 € eingestellt und im Jahr 2023 nochmals 300.000 €, so dass aus diesen Gedanken auch Wirklichkeit werden kann.

Auch in die Zukunft gedacht wollen wir etwas für den ÖPNV und den Schülerverkehr tun. Einmal wollen wir den Bahnhofsvorbereich neu gestalten mit Bushaltestelle, Fahrradabstellplätze, Parkplätzen, usw. und einmal die zentralen Bushaltestellen in Aitrach am Kirchplatz und in Mooshausen in der Weiger-Guardini-Straße barrierefrei umgestalten. Hierfür sind 215.000 € im Haushalt im nächsten Jahr vorgesehen. Hier müssen allerdings auch noch mit der Bahn abstimmen und dann sehen, was wir sinnvoller Weise gemeinsam umsetzen.

Das Auftragsbuch der Gemeindeverwaltung ist damit für diesen Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung bis ins Jahr 2023 prall gefüllt mit Aufträgen des Gemeinderates, was sowohl finanziell, ich möchte aber auch betonen personell, an die Grenzen geht. Es gilt aber auch festzustellen, dass wir dann ganz dicke Brocken erledigt haben und die guten wirtschaftlichen Jahre für die großen notwendigen Investitionen genutzt und unsere Rücklagen nicht verkonsumiert haben. Das ist meiner Überzeugung nach ein gutes Ziel für diese Amtsperiode des Gemeinderates, die zeitlich fast gleich ist mit der nun vorliegenden mittelfristigen Finanzplanung. Aber ich habe auch keine Illusionen, dass uns in diesen Jahren wieder Dinge begegnen, an die wir nicht gedacht haben. Wichtig ist, dass wir an den grundsätzlichen Zielen dieses Haushaltes, die der Gemeinderat heute mit seinem Beschluss vorgibt, festhalten.

Ich darf mich bei Ihnen, den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten bedanken, dass Sie sich mit diesem großen Werk Haushaltsplan intensiv auseinandergesetzt haben. In diesem wird die grundsätzliche Ausrichtung der Gemeinde in vielen Bereichen vorgegeben und es ist eine große Aufgabe alle Interessen, die im Einzelnen immer ihre Berichtigung haben, darin abzuwägen und zu gewichten. Dies ist die schwierige Aufgabe des Gemeinderates und letztendlich nur in der Bewertung aller wünschenswerten Projekte und damit verbunden auch Streichung von Projekten machbar, während von vielen nur einzelne Belange betrachtet werden. Vielen Dank, dass Sie diese Verantwortung mit tragen.

Ich darf mich bei der gesamten Gemeindeverwaltung bedanken, dass sie die Umsetzung dieses Aufgabenpaketes mittragen und insbesondere auch bei Herrn Simmler, da einerseits die Aufstellung des zweiten Haushalts nach dem neuen Haushaltsrecht aufwändiger als gedacht war und andererseits vor allem, dass er den Haushalt so transparent und nachvollziehbar wie irgendwie möglich aufstellt. Das ist die oberste Vorgabe, dass wir ganz offen alles darstellen und ich hoffe so auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik lebendig zu halten  - denn nur wenn man alles betrachtet kann man die einzelne Entscheidung bewerten.

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

„volle Fahrt voraus“ – in diesem Sinne wird sich in Aitrach in den nächsten Jahren wieder einiges tun. Alles Projekte, die das Leben in Aitrach direkt beeinflussen und das ist es, was die Aufgabe des Gemeinderates so spannend und direkt erlebbar macht. Ich darf mich insbesondere bei dem neuen Gremium als Ganzes bedanken für die vertrauensvollen Beratungen und ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Haushalt ein zukunftsfähiges Paket für die nächsten Jahre schnüren. Lassen Sie uns mit dem Beschluss dieses Haushaltes diesen Weg beschreiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Verabschiedung des Haushaltsplans

Der Gemeinderat sprach der Verwaltung und insbesondere Herrn Kämmerer Simmler seinen Dank aus.

Der Ergebnishaushalt sieht nun ordentliche Erträge von 6.005.812 € und ordentliche Aufwendungen von 6.152,660 € und somit ein Ergebnis von -146.848 € vor. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten sollen in Höhe von 4.246.200 € erfolgen und im Gegenzug Einnahmen, vor allem Zuschüsse, in Höhe von 1.467.150 €. Die Kreditermächtigung beträgt 710.000 €, im Gegenzug erfolgen in diesem Jahr 120.500 € an Tilgungen, so dass 1.805.098 € an Finanzierungsmittelbedarf aus den liquiden Mitteln (früher Rücklage) notwendig sind. Die Hebesätze betragen unverändert für die Grundsteuer A 320 v.H. für die Grundsteuer B 330 v.H. und die Gewerbesteuer 340 v.H. der Steuermessbeträge. Außerdem stimmte der Gemeinderat dem Stellenplan und der Finanzplanung zu.

Wirtschaftsplan 2020 für den Gemeindewald

Die Verwaltung machte zuerst einen Rückblick auf das Jahr 2019. Es war geplant mit 450 Fm eine relativ große Menge einzuschlagen, da auf Grund der langanhaltenden Trockenheit und des damit auftretenden Käferholzes die Zugänglichkeit zu den Waldarealen zu gewährleisten war. Im Vollzug wurden 491 Fm geschlagen, hinzu kam eine zufällige Nutzung von ca. 40 Fm. Nach Abzug der Kosten für die Jungbestandspflege, den Wildschutz, die Waldbetreuung durch das Landratsamt, usw. verblieb ein Gesamtergebnis von ca. 16.000 €, was fast genau dem geplanten Ergebnis entspricht.

Dieses Jahr werden 210 Fm im Gemeindewald eingeschlagen. Dieser Einschlag war bereits langfristig in den Forsteinrichtung geplant, da hier bereits eine gute Naturverjüngung besteht und der Einschlag somit zu einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Entwicklung des Waldes beiträgt. Auf Grund der sonstigen unplanmäßigen Einhiebe wegen dem Eschentriebsterben, Sturm, usw. gilt in den nächsten Jahren dann aber Zurückhaltung beim Einschlag.

Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan mit einem geplanten Ergebnis von insgesamt 2.330 € zu.

Bündelausschreibung des Landkreises Ravensburg für den kommunalen Strom- und Gasbedarf für den Bezugszeitraum 2021 bis 2022 – Beteiligung der Gemeinde Aitrach

Der Gas- und Stromlieferungsvertrag endet zum Ende diesen Jahres. Der Landkreis hat den Gemeinden wieder angeboten den Bezug von Strom und Gas für ihre Verbrauchsstellen wieder über eine Einkaufsgemeinschaft öffentlich ausschreiben zu lassen. Die Laufzeit der neuen Verträge wird wieder zwei Jahr bis Ende 2022 betragen. Ausgeschrieben wird zu 100 % Ökostrom, also ausschließlich regenerativ erzeugter Strom. Beim Erdgas wird Normalgas ausgeschrieben. Nach den guten Erfahrungen der letzten Ausschreibung stimmte der Gemeinderat der Beteiligung an den Strom- und Erdgas-Einkaufsgemeinschaften zu und ermächtigte das Landratsamt Ravensburg das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitung vom 20. Januar 2020

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen Erweiterung West“ sowie 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fa. Klaus – Gewerbegebiet Ferthofen, 1. Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Das Gewerbegebiet Ferthofen soll in westlicher Richtung für die Fa. Klaus erweitert werden. Der Gemeinderat freute sich, dass sich der Firma als bedeutendem Arbeitgeber am Ort damit weitere Möglichkeiten für die Zukunft eröffnen.

Der Gemeinderat hatte im Oktober 2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen und im Juli vergangenen Jahres den Entwurf. Nun standen nur noch Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnungen und des Textes an, so dass über den Satzungsbeschluss beraten werden konnte.

Die Verwaltung stellte die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor, nachdem von den Bürgerinnen und Bürgern keine eingegangen waren. Sowohl das Regierungspräsidium Tübingen als auch der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben waren mit der abgestimmten Planung einverstanden, haben aber darauf verwiesen, dass das Flächennutzungsplanverfahren ebenfalls noch zum Abschluss gebracht werden muss. Das Landratsamt Ravensburg hat noch Klarstellungen der Regelungen zur Höhe der Gebäude, zu den Werbeanlagen, zur Zuordnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie zur Regenwasserbeseitigung verlangt. Bezüglich der Regenwasserbeseitigung wurde klargestellt, dass diese erst im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden kann, da die konkrete Bebauung noch nicht feststeht. Zum Artenschutz wurde zur Absicherung eines Ersatzhabitates für Zauneidechsen, die in der bestehenden Versickerungsmulde festgestellt wurden, eine Dienstbarkeit für eine entsprechend große Fläche an der Hangkante zum Rank eingetragen.

Der Gemeinderat wägte die eingegangenen Stellungnahmen ab und billigte die Entwurfsfassung. Abschließend beschloss er den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen Erweiterung West“ sowie 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fa. Klaus – Gewerbegebiet Ferthofen, 1. Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 25.11.2019 gemäß dem Satzungstext als Satzung.

Die Verwaltung führte aus, dass derzeit das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes noch läuft und daher der Bebauungsplan vor Inkraftsetzung durch ortsübliche Bekanntmachung dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen ist. Erst danach wird der Bebauungsplan mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft gesetzt, so dass dies noch Zeit in Anspruch nimmt.

Planteil des Bebauungsplanes
Planteil des Bebauungsplanes
Der neue Schulbus
So wird der neue Schulbus aussehen

Neubeschaffung eines Busses für die Schülerbeförderung

Die Gemeinde Aitrach betreibt, wohl als einzige kleine Gemeinde im Land, einen gemeindeeigenen Schulbus für die Schüler aus Mooshausen, Treherz und Steinental. Der vorhandene Schulbus ist mittlerweile 23 Jahre alt, so dass immer mehr Reparaturen anstehen und es sinnvoll ist einen neuen anzuschaffen.

Im Schuljahr 2019/2020 werden aktuell 17 Schulkinder und 8 Kindergartenkinder mit dem Bus befördert. Hinzu kommen Schüler, die den Schulbus morgens zur Weiterbeförderung in die weiterführenden Schulen nach Aichstetten oder Leutkirch und auch wieder zurück benutzen. Auf Grund der gegenüber früher stark rückläufigen Kinderzahl ist zukünftig auch ein kleiner Bus ausreichend, der natürlich sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt günstiger ist. Sollte es wieder zum einen Anstieg der Kinder kommen, könnte Mooshausen und Treherz getrennt angefahren werden und die jeweiligen Schüler zuerst zur Schule gebracht werden. Herr Schiele als Schulbusfahrer führte aus, dass derzeit maximal 18 Kinder gleichzeitig im Bus sitzen.

Die Verwaltung hat von drei Firmen Angebote eingeholt und diese anhand von verschiedenen Kriterien wie dem Preis, der Sitzanzahl, Bedienung Rollstuhlrampe, Garantie, usw. bewertet. Die meisten Punkte nach diesen Kriterien erhielt der Mercedes Sprinter 516 CDI der Firma THT, Ofterdingen zu 89.950,00 €. Des Weiteren hat sich die Verwaltung mit E-Bussen befasst, allerdings sind diese fast dreimal so teuer und liegen damit auch mit einem möglichen Zuschuss des Landes weit über den Investitionskosten für Verbrenner. Der Gemeinderat konnte die Bewertung gut nachvollziehen und befürwortet ebenfalls die Anschaffung des Busses der Firma THT.

Der Betrieb des Schulbusses wird einerseits über den Landkreis finanziert, der als Kostenträger für die Schülerbeförderung derzeit der Gemeinde ca. 39.300 €/jährlich erstattet. Die Erstattung ist immer auf ein Schuljahr beschränkt. Die Genehmigung wurde seitens des Landkreises auch unter Kenntnis der gesunkenen Kinderzahlen genehmigt. Eine Garantie dafür kann allerdings nicht gegeben werden, sondern sicher wird die weitere Entwicklung der Kinderzahlen beobachtet. Trotz dieser Erstattung der Schülerbeförderungskosten seitens des Landkreises bezuschusst die Gemeinde den Schülerverkehr mit weiteren ca. 31.300 € im Jahr, das sind pro Schulkind ca. 1.850 € und unter Berücksichtigung der Kindergartenkinder ca. 1.252 € je Kind. Der Gemeinderat hob hervor, dass die Schülerbeförderung im ländlichen Raum daher eine große Aufgabe ist, aber er unter den derzeitigen Rahmenbedingungen an der eigenen Beförderung mit vielen Vorteilen, gerade für kleine Kinder, mit einem bekannten Busfahrer, keinen überlaufenden Bussen, usw. unbedingt festhalten will.

Der Gemeinderat beschloss daher den Auftrag zur Lieferung des neuen Schulbusses HNF MB Sprinter 516 CDI an die Fa. THT, Ofterdingen, zu erteilen.

Einbau eines Aufzuges in das Rathaus – Vergabe der Planungsleistungen

Das Rathaus ist derzeit nicht barrierefrei erschlossen. Die Räumlichkeiten des Bürgermeisters, des Hauptamtes und vor allem auch der Sitzungssaal sind derzeit für Menschen mit einer Gehbehinderung nicht oder nur schwer zugänglich. Eine Teilnahme am öffentlichen Geschehen (Gemeinderatssitzungen, Vernissagen, Informationsveranstaltungen, Trauungen,…) und die Wahrnehmung von persönlichen Angelegenheiten (Bürgermeister, Bauamt, Ordnungsamt,…) kann dem Personenkreis daher nicht oder nur schwer ermöglicht werden. Durch den Einbau eines Aufzuges soll den Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, die Teilnahme ermöglicht werden. In den Vorberatungen hat sich der Gemeinderat daher auch gegen eine einfache Variante eines Aufzuges entschieden, sondern für eine vollwertige Ausführung, da nur damit eine vollständige Barrierefreiheit erreicht wird. Bereits seit dem Jahr 2016 sind Haushaltsmittel eingestellt. Die Umsetzung scheiterte allerdings bislang an nicht gewährten Zuschüssen. Nun wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichsstock von 30.000 € bewilligt, so dass jetzt die Planung aufgestellt werden soll und hierzu die notwendigen Planungsleistungen beauftragt werden sollen.

Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei 238.711,37 €, die insbesondere auch durch bauliche Eingriffe für die Unterfahrt (Schacht) und Überfahrt (neue Dachgaupe) bedingt sind. Der Gemeinderat vergab die nach der Honorarordnung für Architekten berechneten Planungsleistungen an das Büro roterpunkt architekten zu 23.805,96 €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einbau in den Bestand einige Planungsfragen mit sich bringt und daher ein Umbauzuschlag gewährt wurde. Die Elektrofachplanung wurde an das Ingenieurbüro Wohnhaas zu 7.140 € vergeben und der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die geringen Statikplanungen direkt zu beauftragen.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Die Spenden sind zur Transparenz in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat anzunehmen. Dieses Mal gingen drei anonyme Spenden ein, einmal je 1.000 € für den Ortsverein Aitrach des DRK und die Feuerwehr sowie weitere 100 € für die Feuerwehr.

Auch die Mauthe GmbH & Co. KG spendete 250 € an die Jugendfeuerwehr.

Herzlichen Dank an die Spender! Es zeigt wieder einmal, welche Wertschätzung den ehrenamtlichen Hilfsdiensten in Aitrach entgegenkommt.

Brücke über die Aitrachmündung in die Iller – Vergabe der Ingenieurleistungen

Wie berichtet ist die EnBW auf die Gemeinde zugekommen, da die Brücke über die Aitrachmündung wegen ihres baulichen Zustandes gesperrt werden musste und derzeit die Querung nur über ein Provisorium gewährleistet ist. Die EnBW hat mitgeteilt, dass die Brücke für die EnBW aus betrieblichen Gründen nicht mehr erforderlich ist und daher von ihrer Seite nicht mehr neu gebaut wird. Wegen der Wichtigkeit des Radweges, sowohl örtlich wie auch als überregionale Verbindung, hat der Gemeinderat, vorbehaltlich von Zuschüssen von Seiten des Landes, beschlossen den Weg zu übernehmen und selbst eine neue Brücke zu erstellen. Ein Brückenneubau mit dem erforderlichen Grundwerb wurde mit 229.000 € geschätzt, wofür ein Zuschuss von ca. 50 % beantragt wurde. Obwohl noch nicht über den Zuschussantrag entschieden ist, soll die Planung vorangetrieben werden, da die vorgeschalteten Untersuchungen (Bohrungen, Umwelt, usw.) und das Genehmigungsverfahren für die neue Brücke erfahrungsgemäß doch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Dem Gemeinderat lag ein Angebot über die die Objektplanung der Brücke und auch die Bauüberwachung mit insgesamt 45.610,30 € vor. Darin enthalten ist auch das Baugrundgutachten, die Bestandsvermessung sowie das Umweltkonzept bzw. artenschutzrechtliche Untersuchungen. Das Angebot wurde von der Hofmann und Fackler GmbH aus Memmingen unterbreitet, die sich fast ausschließlich mit Brückenplanungen beschäftigt und die die Situation aus der Zusammenarbeit mit der EnBW sehr gut kennt. Aus dem Gremium heraus wurden die umwelt- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen kritisiert, da bereits eine Brücke vorhanden wäre. Die Untersuchungen werden allerdings im Genehmigungsverfahren gefordert, so dass auch diese im Vorfeld abgearbeitet werden müssen. Die Verwaltung stellte dar, dass durch das Genehmigungsverfahren weitere Kosten entstehen, die noch nicht berücksichtigt sind.

Damit das Verfahren und hoffentlich auch der Bau nach einer Zuschussgewährung zügig vonstattengehen, erteilte der Gemeinderat dem Ingenieurbüro Hofmann und Fackler den Auftrag für die Planung und stellte die Mittel im Haushalt 2020 zur Verfügung.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Veräußerung der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken (Konzession) im Feld Engelsberg

Die Wintershall DEA, zuvor Wintershall, hat sich im Mai 2019 zusammengeschlossen und sich damit auf Förderstandorte konzentriert. Es wurde nun mitgeteilt, dass für die Anteile an der Konzession Engelberg (auf Gemarkung Aitrach im Bereich Treherz) ein Kaufvertrag mit der RDG GmbH & Co. KG, Hannover, geschlossen wurde. Der Verkauf soll, vorbehaltlich der Zustimmung aller Behörden, im ersten Halbjahr 2020 vollzogen werden. Die Verwaltung führte aus, dass ihr nicht bekannt ist, ob sich hieraus weitere Änderungen ergeben.

Einschlag im Gemeindewald Mooshausen

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat, dass im Gemeindewald in Mooshausen ca. 210 Festmeter eingeschlagen werden sollen. Dieser Einschlag ist planmäßig in der Forsteinrichtung vorgesehen, da hier bereits eine gute Naturverjüngung besteht, die herangezogen werden soll. Auf Grund von unplanmäßigen Einhieben wegen dem Eschentriebsterben, Sturm und Käfer liegt die Gemeinde aber schon über dem festgesetzten Einhieb, so dass die nächsten Jahre Zurückhaltung gilt. Zudem könnte noch ein vergleichsweise guter Preis für das Holz erzielt werden. Der Gemeinderat stimmte dem Einschlag zu, da dieser forstwirtschaftlich sinnvoll ist.