Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Aitrach für das Haushaltsjahre 2024 und 2025
A)
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beschlossen
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1. | Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen | 2024 | 2025 |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 7.429.900 € | 7.676.600 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 7.482.900 € | 7.341.000 € |
1.3 | Ordentliches Ergebnis von | +53.000 € | +335.600 € |
1.4 | Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | - | - |
1.5 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von | -53.000 | +335.600 € |
nbsp] | |||
1.6 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | - | |
1.7 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | - | |
1.8 | Veranschlagtes Sonderergebnis von | ||
1.9 | Veranschlagtes Gesamtergebnis | -53.000 € |
+335.600 € |
2. | Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen | ||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 7.054.400 € | 7.317.200 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 6.481.700 € | 6.364.900 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 572.700 € | 952.300 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 989.600 € | 400.000 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.524.000 € | 1.702.300 € |
2.6 | Veranschlagter Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | 1.534.400 € |
1.302.300 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf | 961.700 € | 350.000 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 6.000 € | 6.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 120.000 € | 115.700 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit | 114.000 € |
109.700 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes Saldo des Finanzhaushaltes von |
1.075.700 € | 459.700 € |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf |
0 € | 0 € |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investition und Investitionsfördermaßnahmen belasteten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf |
0 € | 0 € |
§ 4
Kreditermächtigungen
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 500.000 € | 500.000 € |
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt | |||
1. | Für die Grundsteuer | ||
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 340 v.H. | 340 v.H. | |
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge |
340 v.H. | 340 v.H. | |
2. | Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge |
340 v.H. | 340 v.H. |
B)
Die Gesetzmäßigkeit der vorgelegten Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2024/2025 wurde mit Erlass des Landratsamtes Ravensburg vom 19.12.2023 AZ: 902-KPK bestätigt.
Der Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
C)
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und 2025 wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird an sieben Tagen und zwar von Freitag, den 22.12.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 04.01.2024 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus, Schwalweg 10, 88319 Aitrach, Zimmer Nr. 12, Kämmerei, öffentlich ausgelegt.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung bei Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind.
Aitrach, den 19.12.2023
gez.
Thomas Kellenberger
Bürgermeister