Beschluss Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans – Bekanntmachung
Im April vergangenen Jahres hat der Gemeinderat der Gemeinde Aitrach die Überprüfung des kommunalen Lärmaktionsplans beschlossen.
Die Erstellung des Lärmaktionsplans basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Auf der Gemarkung Aitrach trifft dies auf die Autobahn A96 zu.
Das Gremium hat am 22.04.2024 der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt. Die Dokumentation zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans lag in der Zeit vom 02.05.2024 bis einschließlich 31.05.2024 im Rathaus der Gemeinde Aitrach öffentlich aus. Die Unterlagen konnten auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Während der Offenlage sind seitens der Bürgerschaft zwei Stellungnahmen und seitens der Behörden / Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes eingegangen. Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.
Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen, also die A96, wurde am 31.03.2025 im Gemeinderat beschlossen. Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan kann im Rathaus der Gemeinde Aitrach, Schwalweg 10, 88319 Aitrach zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden sowie auf der Homepage unter: https://www.gemeinde-aitrach.de/laermaktionsplanung.html
Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre, zu überarbeiten. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt wieder zu berichten, sobald die Zahlen der Verkehrszählung 2025 vorliegen, vermutlich im 1. Halbjahr 2026.
Aitrach, 07.04.2025
gez.
Thomas Kellenberger, Bürgermeister